NFV Kreis Hannover Stadt

Transcription

NFV Kreis Hannover Stadt
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Ausschreibung für den Junioren-Spielbetrieb (Feld)
1.
Gültigkeit
Für die Durchführung der Spiele haben die Ordnungen und Satzungen des DFB und des NFV in
Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Gültigkeit. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung
haben ergänzenden Charakter und regeln Besonderheiten im NFV Kreis Hannover.
2.
Mannschaftsbeiträge
Nach § 12 (2 b) der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die VerbandsgeschäftssteIle innerhalb der gestellten Frist zu zahlen.
3.
Spielberechtigung
a.) Juniorenspieler/-innen dürfen an einem Kalendertag grundsätzlich nur an einem Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder
Turnier teilnehmen.
b.) Für einen Wechsel aus höher spielenden in untere Mannschaften oder Altersklassen bei Pflichtspielen verweisen wir auf
§ 5 der Jugendordnung des NFV in Verbindung mit § 10 der Spielordnung des NFV.
c.) Ausgenommen von diesen Regelungen ist die Altersklasse der G-Junioren. Hier ist generell kein
Festspielen möglich.
d.) Die für das Saisonende geltende Festspielregelung gemäß § 5 der Jugendordnung des NFV Abs. (5)
findet keine Anwendung beim Einsatz von Junioren und Juniorinnen aller Altersklassen in höheren
Mannschaften innerhalb der Kreis- und Bezirksebene.
e.) In Anbindung an § 6 JO ist für jeden Spieler eine Geburtsurkunde oder ein amtlicher Nachweis (Personalausweis o. ä.), in Verbindung mit der vollständigen Spielerlaubnis, beim KJuSFA vorzulegen. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Spielerpass mit dem Sonderstempel des KJuSFA's versehen ist. Hat ein Spieler ohne diesen Stempel in seinem Pass an einem Spiel teilgenommen, ist dieses
vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken.
Der Spielerpass ist dann unaufgefordert und unverzüglich, spätestens jedoch bis zur nächsten Sprechstunde, in der Maschstraße, nach dem Spiel mit einem amtlichen Nachweis beim KJuSFA vorzulegen. Bei nicht fristgemäßer Vorlage der Unterlagen
wird der Verein nochmals schriftlich aufgefordert, den Spielerpass mit Urkunde oder amtlichen Nachweis innerhalb von 14 Tagen beim
KJuSFA vorzulegen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Spieler automatisch bis zur Vorlage der erforderlichen Unterlage vorgesperrt!!!
Es wird eine Gebühr, wegen Nichtabgabe verlangter Meldung, von € 5. - erhoben.
f.) Anträge gemäß § 9 der Jugendordnung werden in der Zeit vom 01.05. bis 31.08. eines Kalenderjahres vom
KJuSFA nicht bearbeitet! Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der § 33 (2) SpO bei Entscheidungs- bzw. Wiederholungsspielen
zum Ansatz kommt! Grundsätzlich kann für einen Spieler pro Spieljahr nur ein Antrag
gem. §9 NFV-JO gestellt werden.
3.1
Spielansetzungen
a.) Spielverlegungen auf einen späteren als im Spielplan ausgedruckten Termin, können nach Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden!! Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Antrag bis 14 Tage vor dem angesetzten
Spieltermin beim zuständigen Staffelleiter zur Genehmigung - auf elektronischem Wege über das DFBnet – online zu beantragen. Dazu ist eine Vereinskennung erforderlich.
Zur Erläuterung:
Spielvorverlegungen (auch zeitlich) sind spätestens 14 Tage vor dem neuen Spieltermin über das DFBnet Modul „Spielverlegungen“ zu beantragen. Erst wenn der Spielpartner über das DFBnet Modul „Spielverlegungen“ die Verlegung bestätigt hat,
kann das Spiel im DFBnet geändert werden. Sollte der Spielpartner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Antragseingang antworten, wird das Spiel gem. dem Antrag verlegt! Nach Freigabe der Spielpläne im DFBnet werden für Spielverlegungen
grundsätzlich Verwaltungskosten (15,-€) zu Lasten des Antragstellers fällig.
Änderungen der Anstoßzeit müssen akzeptiert werden, wenn der Sportplatz durch andere höhere Mannschaften bzw. Spielklassen im
Pflichtspielbetrieb belegt ist. Die notwendige Entscheidung trifft der Spielleiter (Bezirksmannschaften vor Kreismannschaften, außer 1.
Herrenmannschaft).
b.) Für die Verbindlichkeit der Spielansetzung ist der § 27 der Spielordnung so aufzufassen, dass der Poststempel des Absenders
den 7. Tag vor der Ansetzung tragen muß. Die Vereine werden jedoch darauf hingewiesen das der Spielleiter im KJuSFA in zwingenden Fällen (Spielausfälle, Witterungseinflüsse usw.) auch eine kürzere Frist als 7 Tage in Anspruch nehmen kann.
1
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Ausschreibung für den Junioren-Spielbetrieb (Feld)
c.)
Die Vorrundenspiele (Herbstserie) aller Altersklassen müssen bis zu den Weihnachtsferien abgeschlossen sein.
Um diesen Termin einzuhalten, können die Nachholspiele durch die spielleitende Instanz (Spielleiter) auch unter Flutlicht bzw. durch
Platztausch kurzfristig angesetzt werden.
Die beteiligten Mannschaften (Vereine) haben jedoch auch die Möglichkeit, einen umgehenden Termin der Spielleitenden Instanz zu
nennen, Spiele, die bis zu dem genannten Termin nicht durchgeführt wurden, werden gegen beide Mannschaften gewertet. Sollte es
aufgrund der Witterung erforderlich sein können auf Beschluß des KJuSFA auch noch Spiele im nächsten Kalenderjahr ausgetragen
werden, sofern alle Möglichkeiten zur Durchführung der Spiele ausgeschöpft worden sind!!!
d.)
Gemäß § 45 SPO und § 22 JO haben die Vereine das Recht, bei Abstellung von Spielern zu Auswahlspie-
len/-maßnahmen (auch Stützpunktmaßnahmen) die Absetzung eines für sie angesetzten Spieles seiner Altersklasse zu verlangen.
Der Antrag muss bei Eingang der Einladung schriftlich bei der Spielinstanz gestellt werden.
Entgegen den Bestimmungen der Spielordnung müssen die Vereine damit rechnen, dass
- falls besondere Umstände vorliegen - Meisterschaftsspiele auch an Feiertagen und Wochentagen angesetzt werden können, ausgenommen sind
Weihnachten, Neujahr, Karfreitag und Pfingsten.
Die nach Abschluss der planmäßigen Spielserie erforderlichen Nachhol- und Entscheidungsspiele müssen vorrangig ausgetragen
werden.
4.
Freundschaftsspiele und Turniere (auch Halle)
Freundschaftsspiele der A- bis G-Junioren sind bis spätestens 12 Tage vor dem Spieltermin beim zuständigen Staffelleiter anzumelden. Anträge zu Turnieren der A- bis G-Junioren (Gastgeber = Kreismannschaft) sind gemäß § 18 der Jugendordnung beim KJuSFA,
mindestens 3 Wochen vor dem Turnier einzureichen und müssen folgendes beinhalten:
1.
Antragsschreiben
2.
Turnierausschreibung
3.
teilnehmende Mannschaften
Der endgültige Spiel- und Zeitplan ist bis spätestens 10 Tage vor dem Turnier an den zuständigen Staffelleiter und dem zuständigen
Schiedsrichteransetzer einzusenden.
Schiedsrichter für A- bis C-Junioren Freundschaftsspiele/Turniere werden grundsätzlich vom zuständigen SR-Ansetzer angesetzt.
Bei D- bis G-Junioren Freundschaftsspiele/Turniere können auch mit vereinseigenen Schiedsrichtern besetzt werden, müssen dem KJuSFA mit dem Antrag namentlich benannt werden
Anträge auf Genehmigung von Turnieren mit internationalen Mannschaften bzw. für Fahrten ins Ausland sind ebenfalls frühzeitig auf
entsprechendem Formular an den KJuSFA zu schicken. Die Weiterleitung an den NFV erfolgt durch den KJuSFA.
Verspätet eingehende Meldungen werden grundsätzlich, unabhängig von der Genehmigung, mit einer Verwaltungsgebühr von 10.- €
belegt!!! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in der entscheidenden Meisterschaftsphase Anträge auf Spielverlegungen, in
allen Altersklassen, zur Teilnahme oder Ausrichtung von Fahrten/ Turnieren nicht genehmigt werden. Außerdem werden für Turniere
und Freundschaftsspiele keine Pflichtspiele verlegt oder abgesetzt!!!
5.
Spielplätze
5.1
Für die ordnungsgemäße Platzherrichtung ist der Platzverein verantwortlich. Für Spielfeldgrößen bei 7er Mannschaften weisen wir auf
das anhängende Skizzenblatt hin. Bei Kleinfeldspielen ist im Falle eines Freistoßes u.ä. ein Mindestabstand vom 6 m zum Ball einzuhalten.
5.2
Kunstrasen- und Hartplätze sind als Spielfelder zugelassen.
Die Gastmannschaft hat sich auf das Spielen, auf einem Kunstrasen- bzw. auf den Hartplatz einzustellen. Dazu gehört insbesondere
entsprechendes Schuhmaterial, Vereine mit solchen Plätzen werden vor Beginn der Spielserie in den Amtlichen Mitteilungen, sowie
auf der Homepage des jeweiligen Kreises bekannt gegeben.
5.3
Bei Unbespielbarkeit der Plätze ist gemäß des § 28 der Spielordnung zu verfahren
- Auszug aus § 28 SpO Bespielbarkeit des Platzes Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder auf Anordnung eines Eigentümers oder dessen Bevollmächtigten bis zu dem
Termin, an dem das Spiel stattzufinden hätte, nicht benutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel unter Angabe der Gründe rechtzeitig abzusagen.
In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen:
1.
der zuständige Staffelleiter
2.
der Gegner
3.
der zuständige Schiriansetzer
4.
die Eingabe als Spielausfall im DFBnet ist zwingend vorgeschrieben
2
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Ausschreibung für den Junioren-Spielbetrieb (Feld)
Über die Tatsachen und Gründe ist ein Protokoll mit der Stellungnahme des Eigentümers oder dessen Bevollmächtigten anzufertigen
und der spielleitenden Stelle innerhalb von zehn Tagen einzusenden.
Die Spielleitende Stelle hat das Recht, die Stichhaltigkeit einer solchen Aussage an Ort und Stelle zu prüfen oder überprüfen zu lassen.
Missbrauch dieser Bestimmungen kann sportrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!!!
5.4
6.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Tore (auch tragbare) nach den Bestimmungen der GUV gegen umfallen gesichert sein!
Spielkleidung
Jeder Verein hat eine Spieltracht sowie eine Ausweichspieltracht zu melden. Bei Spielgemeinschaften ist die Spieltracht des federführenden Vereines maßgebend. Bei gleichfarbiger Spieltracht hat grundsätzlich die Heimmannschaft die Spielkleidung zu wechseln!
7.
Schiedsrichter
a.) Für jede zum Spielbetrieb gemeldete Mannschaft, für die vom KSA Schiedsrichter angesetzt werden, ist ein Schiedsrichter zu
melden (§ 11 SpO) Jung-SR werden auf das Soll der Jugendmannschaften angerechnet.
Stichtag ist der 31.5. des laufenden Spieljahres.
b.) Die Ansetzung von Schiedsrichtern wird von den dafür benannten Ansetzern durchgeführt. Bei Spielen, welche nicht vom
Schiedsrichterausschuss besetzt werden, ist im Sinne des § 30 der Spielordnung zu handeln!!!!!
8.
Spielformulare
a.) Spielbericht Online/Spielformulare
Für die Spiele der A- bis E-Junioren gelten die Bestimmungen des Anhang 2 dieser Ausschreibung.
b.) Für die Spiele der F- bis G-Junioren
Dem Schiedsrichter ist vor dem Spiel ein Spielformular mit namentlicher Aufführung der Mannschaften (Vor- u. Zuname, Geburtsdatum u. Passnummer), Namen der Mannschaften, Nummer des Spiel-; ggf.
Werbung, (das Einkleben von Vordrucken ist nicht
gestattet!) zu übergeben. Dem Schiedsrichter sind bis spätestens 15 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn der ausgefüllte Spielbericht und die Spielerpässe zu übergeben. Die so genannte "Gesichtskontrolle" wird vom Schiedsrichter grundsätzlich durchgeführt.
Bei Spielen ohne angesetzten oder neutralen Schiedsrichter ist der gegnerische Trainer (Betreuer) berechtigt an dieser Kontrolle teilzunehmen. Sie erfolgt ca. 15 Minuten vor Spielbeginn in der Kabine. Eingewechselte Spieler melden sich unaufgefordert zur Gesichtskontrolle unmittelbar nach Spielschluss beim Schiedsrichter.
Bei den F- bis G-Junioren ist die Unterschrift des Trainers bzw. des Betreuers auf dem Spielbericht erforderlich. Weiterhin
muss der Name des Verantwortlichen am Spielfeldrand leserlich eingetragen werden.
Die Spielberichte sind vollständig ausgefüllt und unverzüglich an den Spielleiter im KJuSFA
Klaus-Dieter Ruddat
Gerstäckerstr. 9
30177 Hannover
einzusenden. Beim Nichteingang bis spätestens drei Tage nach dem angesetzten Spieltag wird der jeweilige Verantwortliche gemäß
§ 24 der JO bzw. § 13 der SRO mit einer Ordnungsstrafe belegt. Erfolgt die Einsendung nicht bis zum 2. Donnerstag nach dem angesetzten Spieltermin, wird davon ausgegangen, dass der bauende Verein gemäß § 38 (1d) SpO zum Spiel nicht angetreten ist. Die
Spielwertung erfolgt nach § 38 SpO, vorausgesetzt der bauende Verein war für die Einsendung des Spielberichtes verantwortlich.
Verantwortlich für die rechtzeitige Einsendung der Spielformulare sind für alle Spiele – der F- bis G-Junioren - die Heimvereine.
9.
Hinausstellungen und Rechtssprechungen
Spielerpässe von Spielern, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, werden in den Altersklassen der A- bis E-Junioren
nicht vom Schiedsrichter eingezogen und verbleiben beim Verein des Spielers. Bei Hinausstellungen und besonderen Vorkommnissen der Altersklassen der F- bis G-Junioren ist der Verein verpflichtet einen w.o. beschriebenen Freiumschlag dem
Schiedsrichter auszuhändigen. Bei falsch bzw. ungenügend frankierten Freiumschlag wird eine Ordnungsstrafe von 3,00 €
erhoben. Die auf Dauer des Feldes verwiesenen Spieler sind vorgesperrt bis eine Entscheidung des KJuSFA oder des Kreissportgerichtes vorliegt und dürfen bis auf weiteres nicht eingesetzt werden. Einsprüche zu Feldverweisen oder Anträge auf
mündliche Verhandlung sind innerhalb von 3 Tagen dem Spielleiter im KJuSFA einzusenden. Andernfalls bleibt es vorbehalten, die
Vorkommnisse nach der Aktenlage zu entscheiden. Rechtsmittel (§ 15 Rechts- u. Verfahrensordnung) Zuständig für Proteste und
dergleichen ist das Kreissportgerlcht. Die Protestschrift ist in doppelter Ausfertigung an den Vorsitzenden des Kreissportgerichtes
(siehe Anschriftenverzeichnis) zu richten. Außerdem ist eine Abschrift an den Vorsitzenden im KJuSFA und dem Kreisvorsitzenden
zusenden. Berufungsinstanz ist das Bezirkssportgericht.
3
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Ausschreibung für den Junioren-Spielbetrieb (Feld)
10.
Staffelstärken
Die Einteilung der Staffelstärken in den jeweiligen Altersklassen richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften.
Die Sollzahl der A-; B- und C-Junioren Kreisliga beträgt 12 Mannschaften. Alle anderen gemeldeten Mannschaften werden je nach
Anzahl in einer oder mehreren Staffeln der 1.Kreisklasse eingeteilt.
Im D- bis G-Junioren Bereich wird weiterhin im Play-off System gespielt.
11.
Staffeleinteilung
Die Staffeleinteilung wird für alle Altersklassen durch den Anhang 1 dieser Ausschreibung geregelt!
12.
Spielgemeinschaften
Für die Bildung von Spielgemeinschaften gilt generell der § 11 der Jugendordnung. Spielgemeinschaften können nur mit einer Mannschaft eines Vereins in derselben Altersklasse gebildet werden
Bei Spielern von Spielgemeinschaften muß die Spielberechtigung für eine Spielgemeinschaft in einer Anlage zum Spielerpass beiliegen (siehe § 11 der NFV-JO).
13.
Wertung bei Punktgleichheit
Zum Abschluss der Spielrunden (Qualifikations- und Hauptrunde) wird zur Ermittlung der Platzierungen wie folgt verfahren:
1.
der direkte Vergleich (nur Punkte; kein Torverhältnis)
2.
Entscheidungsspiele
Sollte dem KJuSFA kein neutraler Platz für diese Entscheidungsspiele zur Verfügung stehen, hat er die Möglichkeit, dass Heimrecht
per Los zu bestimmen!
14.
Allgemeine Hinweise
14.1
Für alle Mannschaften sind Rückennummern verbindlich. Die Rückennummern der Spieler müssen mit der Eintragung im Spielbericht
übereinstimmen.
14.2
14.3
Der Platzverein ist dafür verantwortlich, dass ein Verbandskasten mit gebrauchsfähigem Inhalt zur Verfügung steht.
Änderungen von Anschriften, Telefonnummern, sowie Wechsel des Jugendleiters sind unverzüglich dem Schriftführer, zur Veröffentlichung auf der Homepage des Kreises, einzureichen.
14.4
Amtliche Mitteilungen
Durch die Amtlichen Mitteilungen (AM) werden allen Vereinen verbindliche Informationen gegeben, die oft eine Terminabhängigkeit
beinhalten.
14.5
Zustellungen
Für den KJuSFA ist bei Zustellungen von Benachrichtigungen die NFV.EVPOST Adresse des Vereines sowie das Anschriftenverzeichnis maßgebend. Irgendwelche Folgen aus Mängeln im Anschriftenverzeichnis gehen zu Lasten der Vereine.
14.6
Mannschaftszurückziehung
Bei der Zurückziehung von Mannschaften sind die Gegner zu verständigen.
14.7
Werbung auf Spielkleidung
Die Werbung auf der Spielkleidung ist nach den Richtlinien des DFB ohne gesonderte Genehmigung des KJuSFA gestattet, sofern
sie nicht gegen Gesetz, Sitte und Ordnung verstößt. Ein Erstantrag bzw. eine Verlängerung auf Werbung entfällt somit bei allen
Kreismannschaften.
Eine Überprüfung der Werbeträger behält sich der KJuSFA jedoch vor.
14.8
Mannschaftsstärke bei Spielbeginn + Auswechseln von Spielern
Die Mindestanzahl von Spielern bei Spielbeginn beträgt bei 11er Mannschaften 7 Spieler, bei 9er Mannschaften müssen sich mindestens 6 Spieler sowie bei 7er Mannschaften müssen sich mindestens 5 Spieler beim Anpfiff auf dem Spielfeld befinden. Das Auswechseln von Spielern ist nach den DFB-Bestimmungen zulässig. Abweichend davon können bei den A- bis C-Junioren 4 Spieler, bei
den D- bis G-Junioren 5 Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Die ausgewechselten Spieler sind nach erfolgtem Einsatz vom Verein in den Spielbericht einzutragen.
14.9
Rückstellungsanträge gem. § 3 (4) NFV-Jo
Spieler deren Anträge positiv entschieden wurden, können in der jüngeren Altersklasse eingesetzt werden.
4
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Ausschreibung für den Junioren-Spielbetrieb (Feld)
14.10
Modalitäten im Spielbetrieb der 9er D-Junioren
Das Spielfeld für die 9er D-Junioren ist der Bereich zwischen den beiden Strafräumen (siehe Skizze für Kleinfeldspiel) auf der gesamten Breite des Spielfeldes. Die Tore werden mittig auf den Strafraumlinien aufgestellt.
Es wird mit kurzen Ecken (von der Strafraumeckmarkierung) gespielt.
14.11
Modalitäten im Spielbetrieb der F- und G-Junioren
Bei den Spielen der F- und G- Junioren ist sowohl die Rückpass- als auch die Abseitsregel aufgehoben.
Ein falsch durchgeführter Einwurf, Abwurf oder Abstoß wird unter Anleitung wiederholt.
Der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen.
14,12
Meisterschaft der G-Junioren
Im G-Junioren Bereich gibt es keine Meisterschaftsspiele. Es werden Pflichtfreundschaftsspiele durchgeführt.
Die Anzahl der Spieler beträgt 5 Feldspieler + 1Torwart.
14.13
Spielbeginn
Alle Mannschaften haben 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn am Spielort zu sein, so dass vor Spielbeginn alle erforderlichen Formalitäten erledigt werden können. (Dieses gilt ebenso für den Schiedsrichter gemäß § 6 der Schiedsrichterordnung).
14.14
Entscheidungsspiele und Kreismeisterschaftsendspiele werden nach unentschiedenen Ausgang ohne Verlängerung durch ein Entscheidungsschießen vom Strafstoßpunkt entschieden.
14.15
Halbzeitpause
Die Halbzeitpause soll mindestens 5 Minuten betragen, jedoch 15 Minuten einschließlich eines eventuellen Hin- und Rückweges zu
und von den Kabinen nicht überschreiten.
14.16
Spielbälle
Für die einzelnen Altersklassen werden folgende Spielbälle verbindlich vorgeschrieben.
A- ; B- C-Junioren Gr. 5; 420g
D-Junioren Gr. 5; 350g
F-Junioren Gr. 5; 290g
E-Junioren Gr. 5; 290g
G-Junioren Gr. 4; 290g
Beide Mannschaften haben einen spielfähigen, der Altersklasse entsprechenden, Spielball bereitzuhalten.
14.17
Einsatz von Juniorinnen in Juniorenmannschaften
Der jüngere Jahrgang einer Altersklasse der Juniorinnen kam bei Spielen des Kreises Hannover in der jeweils niedrigeren Altersklasse der Junioren spielen
(Beisp.: jüngere Jg. C-Juniorin darf bei den D-Junioren spielen).
14.18
Betreuung von Junioren
Keine Mannschaft darf ohne Beaufsichtigung eines Beauftragten des Vereins Spiele austragen. Der Nachweis erfolgt durch die Unterschrift des Trainers oder Betreuers auf dem Spielformular.
15.
Kreispokalspiele
Den nachfolgenden Absätzen (a - c) gemäß, werden die Spiele um den Kreispokal der A- bis F-Junioren geregelt.
a.)
Die Pokalspiele werden nach dem K.O.- System ausgetragen. Bei einem unentschiedenen Ausgang der Spiele wird die
Entscheidung sofort durch ein Entscheidungsschießen vom Strafstoßpunkt herbeigeführt.
b.)
In allen Spielen haben grundsätzlich die Vereine der unteren Spielklassen Heimrecht, bei Klassengleichheit der erstgenannte Verein der Auslosung.
c.)
16.
Die Schiedsrichterkosten sind bis zum Halbfinale vom Platzverein zu zahlen.
Schiedsrichterkosten
Bei Entscheidungsspielen und Endspielen werden die Schiedsrichterkosten vom NFV-Kreis Hannover getragen.
17.
Ergebnismeldung
Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende, ausgehend von
der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Nichtmeldung oder verspätete Meldung wird mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 15.- € bestraft.
5
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Ausschreibung für den Junioren-Spielbetrieb (Feld)
18.
Winterpause
Die Winterpause beginnt mit dem letzten Pflichtspiel jeder Mannschaft im Kalenderjahr, jedoch spätestens am 23.12.d.J. und endet
einen Tag vor dem ersten Pflichtspieltag im neuen Jahr, jedoch frühestens am 03.01. (Spiele der Hallenrunde gelten im Sinne der
Winterpause nicht als Pflichtspiele).
19.
Abschlusshinweis
Bei Verstößen gegen diese Ausschreibung, sowie gegen die Satzungen und 0rdnungen des NFV muß mit Bestrafung im Rahmen der
vom KJuSFA und durch die Satzungen gegebenen Richtlinien gerechnet
werden, soweit es sich nicht um schwere Verstöße
handelt, welche der zuständigen Rechtsinstanz zur Verfolgung übergeben werden.
20.
Rechtsbehelf
Gegen die Fettgedruckten Änderungen dieser Ausschreibung ist nach § 15 (1) RuVO des NFV innerhalb von sieben Tagen nach
Veröffentlichung/Zustellung die gebührenfreie Anrufung des Kreissportgerichts Hannover möglich. Die Einspruchsfrist gegen diese
Ausschreibung beginnt mit der Veröffentlichung auf der Homepage des NFV-Kreis Hannover, frühestens am 31. August
2015.
Hannover, im August 2015
gez. W. Stengel
gez. K.D. Ruddat
Vorsitzender des KJuSFA
KJuSFA-Spielleiter
6
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Anhang 1 zur Ausschreibung
1. Gültigkeit
Für die Durchführung der Spiele haben die Ordnungen und Satzungen des DFB und des NFV in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Gültigkeit. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung haben ergänzenden Charakter und regeln
Besonderheiten im NFV Kreis Hannover.
2. Auf- und Abstieg
In den Kreisligen der A-; B- & C-Junioren sowie den "A-Staffeln" der Hauptrunde von D- bis G-Junioren kann jeweils
nur eine Mannschaft von einem Verein, die erste - bzw. die höchstgemeldete Mannschaft in dieser Spielklasse, spielen.
Aufsteigen zum Bezirk können nur die aufstiegsberechtigten Mannschaften von Vereinen, die in der nächsttieferen Altersklasse mindestens eine 11er oder 9er Mannschaft am Spielbetrieb beteiligt haben!
3.
A-Junioren
Die A-Junioren spielen kreisübergreifend in Staffeln mit den Mannschaften aus dem Kreis Hannover-Land.
Der Spielbetrieb wird über die Anlage 1a dieser Ausschreibung geregelt.
Ab dem Spieljahr 2014/2015 kommt bei den Spielen der A-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres dazu
wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
4.
B-Junioren
Die Kreisliga setzt sich aus den Absteigern aus der Bezirksliga, sowie den Mannschaften der Kreisliga, die aufgrund
ihres Tabellenplatzes die Qualifikation für die Kreisliga erreicht haben. Die Sollzahl der Kreisliga beträgt 12 Mannschaften. Der Kreismeister steigt, unter Beachtung des § 18 (6) SpO sowie von Pkt. 2 Anhang 1 der Ausschreibung, in den
Bezirk auf. Die Mannschaften die nach Abschluss der Spielserie die Plätze 11 und 12 belegen steigen ab in die 1. Kreisklasse. Sollte es aus dem Bezirk mehr als 1 Absteiger geben, so setzt sich die gleiten Skala in Kraft bis zu maximal 4
Absteigern.
Alle anderen gemeldeten B-Junioren Mannschaften werden in der 1.Kreisklasse eingeteilt. Die Anzahl der Staffeln richtet
sich nach den gemeldeten Mannschaften. Aufsteiger zur Kreisliga sind die Staffelsieger der 1. Kreisklasse, evtl. Freiplätze in der Kreisliga werden durch die nächstplatzierten Mannschaften unter Berücksichtigung von Pkt. 2 Anhang1 aufgefüllt.
Ab dem Spieljahr 2014/2015 kommt bei den Spielen der B-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres dazu
wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
5.
C-Junioren
Die Kreisliga setzt sich aus den Absteigern aus der Bezirksliga, sowie den Mannschaften der Kreisliga, die aufgrund
ihres Tabellenplatzes die Qualifikation für die Kreisliga erreicht haben. Die Sollzahl der Kreisliga beträgt 12 Mannschaften. Der Kreismeister steigt, unter Beachtung des § 18 (6) SpO sowie von Pkt. 2 Anhang 1 der Ausschreibung, in den
Bezirk auf. Die Mannschaften die nach Abschluss der Spielserie die Plätze 11 - 12 belegen steigen ab in die
1.Kreisklasse. Sollte es aus dem Bezirk mehr als 1 Absteiger geben, so setzt sich die gleitende Skala in Kraft bis zu
maximal 4 Absteigern.
Alle anderen gemeldeten C-Junioren Mannschaften werden in der 1.Kreisklasse eingeteilt. Die Anzahl der Staffeln richtet
sich nach den gemeldeten Mannschaften. Aufsteiger zur Kreisliga sind die Staffelsieger der 1.Kreisklasse, evtl. Freiplätze
in der Kreisliga werden durch die nächstplatzierten Mannschaften unter Berücksichtigung von Pkt. 2 Anhang1 aufgefüllt.
Ab dem Spieljahr 2014/2015 kommt bei den Spielen der C-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres dazu
wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
6.
Kreisliga D-Junioren
Aus den 5 Vorrundenstaffeln kommen die Staffelsieger, die Staffelzweiten sowie die zwei besten Staffeldritten, unter
Berücksichtigung von Pkt.2 Anhang 1 der Ausschreibung, in die Staffeln „A1“ + „A2“ der Hauptrunde. Zur Ermittlung der
bestplatzierten Dritten wird folgende Regelung getroffen: Nach Abschluss der Vorrundenspiele werden alle Tabellendritten in einer Sondertabelle aufgeführt. In dieser Tabelle kommen nur die Spiele gegen die an 1. – 4. platzierten Mannschaften in die Wertung. In Hin- und Rückspielen werden die Staffelsieger ermittelt, welche dann in einem Entscheidungsspiel um die Kreismeisterschaft spielen. Die restlichen und evtl. nachgemeldeten Mannschaften werden, je nach
Anzahl, in einer - bzw. mehreren Staffeln eingereiht (Einteilung obliegt dem KJuSFA) und spielen den jeweiligen Staffelsieger aus.
Ab dem Spieljahr 2015/2016 kommt bei den Spielen der D-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres
dazu wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
Ausschreibung (Anhang 1)
1
NFV - Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Anhang 1 zur Ausschreibung
7.
Kreisliga E-Junioren
Aus den 6 Vorrundenstaffeln kommen die jeweils 1. bis 2. platzierten Mannschaften unter Berücksichtigung von Pkt.2
Anhang 1 der Ausschreibung, in die Staffeln "A1" + "A2" der Hauptrunde. In Hin- und Rückspielen werden die Staffelsieger ermittelt, welche dann in einem Entscheidungsspiel um die Kreismeisterschaft spielen. Die restlichen und evtl. nachgemeldeten Mannschaften werden, je nach Anzahl, in einer - bzw. mehreren Staffeln eingereiht (Einteilung obliegt dem
KJuSFA) und spielen den jeweiligen Staffelsieger aus.
Ab dem Spieljahr 2015/2016 kommt bei den Spielen der E-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres
dazu wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
8.
Kreisliga F-Junioren
Aus den 5 Vorrundenstaffeln kommen die jeweils 1. bis 2. platzierten Mannschaften sowie die zwei besten Staffeldritten,
unter Berücksichtigung von Pkt.2 Anhang 1 der Ausschreibung, in die Staffeln "A1" + "A2" der Hauptrunde. Zur Ermittlung der bestplatzierten Dritten wird folgende Regelung getroffen: Nach Abschluss der Vorrundenspiele werden alle Tabellendritten in einer Sondertabelle aufgeführt. In dieser Tabelle kommen nur die Spiele gegen die an 1. – 4. platzierten
Mannschaften in die Wertung. In Hin- und Rückspielen werden die Staffelsieger ermittelt, welche dann in einem Entscheidungsspiel um die Kreismeisterschaft spielen. Die restlichen und evtl. nachgemeldeten Mannschaften werden, je
nach Anzahl, in einer - bzw. mehreren Staffeln eingereiht (Einteilung obliegt dem KJuSFA) und spielen den jeweiligen
Staffelsieger aus.
9.
1. Kreisklasse untere D-Junioren
Aus den 4 Vorrundenstaffeln kommen die Staffelsieger, sowie die zwei besten Staffelzweiten unter Berücksichtigung von
Pkt.2, in die 1. Kreisklasse-Staffel "A". Zur Ermittlung der bestplatzierten Zweiten wird folgende Regelung getroffen: Nach
Abschluss der Vorrundenspiele werden alle Tabellenzweiten in einer Sondertabelle aufgeführt. In dieser Tabelle kommen
nur die Spiele gegen die an 1. – 4. platzierten Mannschaften in die Wertung. Alle übrigen und evtl. nachgemeldeten
Mannschaften werden, je nach Anzahl, in einer - bzw. mehreren Staffeln eingereiht (Einteilung obliegt dem KJuSFA) und
spielen den jeweiligen Staffelsieger aus.
Ab dem Spieljahr 2015/2016 kommt bei den Spielen der D-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres
dazu wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
10.
1. Kreisklasse untere E-Junioren
Aus den 5 Vorrundenstaffeln kommen die Staffelsieger, sowie der beste Staffelzweite unter Berücksichtigung von Pkt.2,
in die 1. Kreisklasse-Staffel "A". Zur Ermittlung der bestplatzierten Zweiten wird folgende Regelung getroffen: Nach Abschluss der Vorrundenspiele werden alle Tabellenzweiten in einer Sondertabelle aufgeführt. In dieser Tabelle kommen
nur die Spiele gegen die an 1. – 4. platzierten Mannschaften in die Wertung. Alle übrigen und evtl. nachgemeldeten
Mannschaften werden, je nach Anzahl, in einer - bzw. mehreren Staffeln eingereiht (Einteilung obliegt dem KJuSFA) und
spielen den jeweiligen Staffelsieger aus.
Ab dem Spieljahr 2015/2016 kommt bei den Spielen der E-Junioren der Spielbericht-online zum Einsatz. Näheres
dazu wird im Anhang II dieser Ausschreibung geregelt!
11.
1.Kreisklasse untere F-Junioren
Aus den 6 Vorrundenstaffeln kommen die Staffelsieger, unter Berücksichtigung von Pkt.2, in die 1. Kreisklasse-Staffel
"A". Alle übrigen und evtl. nachgemeldeten Mannschaften werden, je nach Anzahl, in einer - bzw. mehreren Staffeln
eingereiht (Einteilung obliegt dem KJuSFA) und spielen den jeweiligen Staffelsieger aus.
12.
1.Kreisklasse G-Junioren
In diesem Bereich werden keine Meisterschaftsspiele durchgeführt. Die Staffeleinteilung zur Frühjahrsrunde obliegt dem
KJuSFA.
Hannover, im August 2015
gez. W. Stengel
Vorsitzender des KJuSFA
Ausschreibung (Anhang 1)
gez. K.D. Ruddat
- KJuSFA-Spielleiter-
2
NFV - Kreis Hannover Stadt & Land
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Anhang 1a zur Ausschreibung 2015/2016
Durchführungsbestimmungen zum gemeinsamen A-Junioren-Spielbetrieb
A. Allgemeines
Maßgebend für die Durchführung der Spiele sind die NFV- Verbandssatzung, deren Ordnungen und die
Ausschreibungen, sowie diese Durchführungsbestimmungen. Bei Inkrafttreten von Änderungen in der Verbandssatzung oder den Ordnungen, sind die entsprechenden Paragraphen einzusetzen.
Die Nachrichtenübermittlung wird grundsätzlich über das DFBnet-Postfachsystem geführt. Amtliche Mitteilungen, Spielpläne im DFBnet und sonstige Rundschreiben der Kreisjugendausschüsse sind zu beachten,
regelmäßig zu kontrollieren und sorgfältig aufzubewahren.
Die Anschriftenverzeichnisse der Ansprechpartner der Kreisjugendausschüsse der Kreise Hannover- Land
und des Kreises Hannover werden über die Homepage der beiden Kreise unter
http://kreis-hannover-land.nfv.de/ und www.nfv-kreis-hannover.de ausgewiesen und gepflegt.
Anschriften-, E- Mail- Adress- und Rufnummernänderungen der Vereinsbeauftragten sind unverzüglich
den beiden Vorsitzenden der Kreisjugendausschüsse, sowie den zuständigen Staffelleitern mitzuteilen.
Außerdem sind die Daten im DFBnet- Meldebogen einzugeben, zu Pflegen und aktuell zu halten, die
Grundlage des offiziellen Anschriftenverzeichnisses sind.
1
Spielverlegungen und Neuansetzungen
1.1
Spielverlegungen auf einen späteren als im Spielplan ausgedruckten Termin, können nach
Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden!! Nur in begründeten
Ausnahmefällen ist ein Antrag bis 14 Tage vor dem angesetzten Spieltermin beim zuständigen Staffelleiter zur Genehmigung - auf elektronischem Wege über das DFBnet – online zu
beantragen. Dazu ist eine Vereinskennung erforderlich.
1.2
Spielvorverlegungen (auch zeitlich) sind spätestens 14 Tage vor dem neuen Spieltermin
über das DFBnet Modul „Spielverlegungen“ zu beantragen. Erst wenn der Spielpartner über
das DFBnet Modul „Spielverlegungen“ die Verlegung bestätigt hat, kann das Spiel im DFBnet geändert werden. Sollte der Spielpartner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Antragseingang antworten, wird das Spiel gem. dem Antrag verlegt! Nach Freigabe der Spielpläne im
DFBnet werden für Spielverlegungen grundsätzlich Verwaltungskosten (15,-€) zu Lasten
des Antragstellers fällig.
Änderungen der Anstoßzeit müssen akzeptiert werden, wenn der Sportplatz durch andere höhere
Mannschaften bzw. Spielklassen im Pflichtspielbetrieb belegt ist. Die notwendige Entscheidung
trifft der Spielleiter (Bezirksmannschaften vor Kreismannschaften, außer 1. Herrenmannschaft).
1.3
Bei genehmigten Spielverlegungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- € erhoben. Eigenmächtige Spielverlegungen werden nach § 24 JO, Absatz 3 b, Punkt 18, mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 25,- € belegt.
2
Zurückziehungen, Nachmeldungen und Ummeldungen von Mannschaften
Bei Zurückziehungen, Ummeldungen oder Nachmeldungen hat der betreffende Verein alle Mannschaften
der Staffel (n) zu informieren. Wird dieses versäumt, hat der Verein alle entstehenden Kosten zu tragen.
3
Passkontrolle
Siehe Anhang 2 der Ausschreibung!
4
Spielberichte
Mit Beginn des Spieljahres 2014/2015 kommt der Spielbericht-online zum Einsatz! Details dazu sind im
Anhang 2 dieser Ausschreibung geregelt!
5
Platzbau
Kunstrasen- und Hartplätze sind als Spielfelder zugelassen.
Die Gastmannschaft hat sich auf das Spielen, auf einem Kunstrasen- bzw. auf den Hartplatz einzustellen.
Dazu gehört insbesondere entsprechendes Schuhmaterial, Vereine mit solchen Plätzen werden vor Beginn der Spielserie in den Amtlichen Mitteilungen, sowie auf der Homepage des jeweiligen Kreises bekannt
gegeben.
6
Schiedsrichter
Schiedsrichter werden von dem jeweiligen Kreis gestellt, wo das Spiel stattfindet.
Zusätzlich siehe die jeweilige Kreisjugendausschreibung
1
NFV - Kreis Hannover Stadt & Land
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Anhang 1a zur Ausschreibung 2015/2016
B. Meisterschaftsspiele
1
Staffeleinteilung
Kreisliga
2 Staffeln;
1. Kreisklasse 4 Staffeln, je nach Meldungen der Vereine.
Die Kreisjugendausschüsse behalten sich in der 1. Kreisklasse ggf. Änderungen der Anzahlen vor.
2
Kreismeisterschaft
Die jeweiligen Staffelsieger der beiden Kreisligen spielen in einem Finalspiel den Kreismeister aus.
3
Aufstieg zur Bezirks- Junioren- Liga
Die jeweiligen Staffelsieger der Kreisliga steigen in den Bezirk auf. Die Zweitplatzierten spielen in einem
Entscheidungsspiel den 3. Aufsteiger aus. Sollte in der Bezirksliga bereits eine Mannschaft des Vereins
spielen so hat die 2. Mannschaft kein Aufstiegsrecht!
4
Aufstieg zu den Kreisligen
Die jeweiligen Tabellenersten der 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf. Sollten weitere Plätze frei
werden, werden für die nächstplatzierten Aufstiegsspiele angesetzt In besonderen Fällen behalten sich die
Kreisjugendausschüsse die Aufstiegsberechtigungen von Mannschaften vor.
Sollte in der Kreisliga eine 1. Mannschaft des Vereins das Spielrecht haben, hat die 2. Mannschaft der
Kreisklasse kein Aufstiegsrecht.
5 Abstieg aus den Kreisligen
5.1 Die auf Platz 11 + 12 platzierten Mannschaften steigen in die 1. Kreisklasse ab.
5.2 Mannschaften, die wegen des Grundsatzes, dass in einer Kreisliga von jedem Verein nur eine Mannschaft
spielen darf, die Liga (nicht wieder gemeldete Mannschaften) verlassen müssen, gelten als Absteiger.
5.3 Vom Spielbetrieb zurückgezogene Mannschaften werden bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der untersten Klasse zugeordnet. Dieses gilt auch für neuaufzunehmende Mannschaften.
6
Wertung bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit zum Abschluss der jeweiligen Spielserie, zählt zur Ermittlung der Meister, Staffelsieger, Aufsteiger oder Absteiger der direkte Vergleich (nur Punkte ohne Torverhältnis).
Sollte dann immer noch keine Entscheidung feststehen, wird ein Entscheidungsspiel auf neutralen Platz
gespielt.
Die vorgenannte Wertung ist maßgebend, auch wenn auf Grund der nummerischen Erfassung der Ergebnisse im System Spiel – Plus (DFBnet) und damit in der angehängten Internetplattform „Fussball.de“ eine
Platzierung ausgewiesen sein kann.
7
Gleitende Skala
Die Anzahl der Absteiger aus der Bezirks – Junioren- Liga, kann in den Kreisligen einen erhöhten Abstieg
bewirken. Sofern erforderlich werden von beiden Kreisjugendausschüssen Entscheidungsspiele angesetzt.
8 Kreispokalspiele
8.1 Kreispokalspiele werden im K.o. System durchgeführt. Klassentiefere Mannschaften haben bis zum
Halbfinale Heimrecht! Schiedsrichterkosten trägt bis zum Halbfinale der Heimverein. Im Endspiel
werden die Kosten vom Kreis übernommen!
8.2 Zweite Mannschaften können nur teilnehmen, wenn die erste Mannschaft im Bezirk und höher spielt.
8.3 Die Teilnahme ist für alle Mannschaften Pflicht. Ausgenommen sind nachgemeldete Mannschaften.
8.4 Die Kreisjugendausschüsse vergeben die Endspiele an einen von ihm vorher festgelegten Spielort. Der
Termin und der Spielort werden dem Verein, die das Endspiel erreichen mittels DFBnet und auf der jeweiligen Homepage bekannt gegeben. Vereine, die an der Austragung interessiert sind, können sich bei den
jeweiligen Kreisausschüssen bewerben.
8.5 Sind die Spiele nach dem K.o. System ausgeschrieben und sind diese nach regulärer Spielzeit unentschieden ausgegangen, erfolgt keine Verlängerung, sondern sofort ein Elfmeterschießen.
2
NFV - Kreis Hannover Stadt & Land
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Anhang 1a zur Ausschreibung 2015/2016
C
Freunschaftsspiele
1
Freundschaftsspiele im DFB-Gebiet müssen beim zuständigen Ausschuss für Jugend- und Schulfußball
7 Tage vor dem Spiel angemeldet werden.
2
Kreisinterne Regelungen
Heimrecht von A-Junioren-Mannschaften im Kreis Hannover-Land:
Bei Freundschaftsspielen der A-Junioren sind Schiedsrichter spätestens fünf Tage vor dem Spieltag beim
Schiedsrichter-Ansetzer Michael Nitsche ([email protected]) des SchiedsrichterAusschusses anzufordern.
Mit dieser Schiedsrichteranforderung sind die Spiele angemeldet und genehmigt! Die Anmeldung über den
Ausschuss für Jugend- und Schulfußball Hannover-Land entfällt.
Der das Spiel anmeldende Verein kann mit der Spielanmeldung einen anerkannten Schiedsrichter (Name
und Verein) benennen, welcher vom Schiedsrichter-Ansetzer zu bestätigen ist und im DFBnet angesetzt
wird. Sollte dies nicht geschehen, wird der Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss des Kreises
Hannover-Land angesetzt.
Heimrecht von A-Junioren-Mannschaften im Kreis Hannover:
Freundschaftsspiele der A-Junioren mit Heimrecht im Fußballkreis Hannover sind beim zuständigen Spielleiter Klaus-Dieter Ruddat ([email protected]) zu melden.
Rechtsbehelf:
Es ist die Möglichkeit gegeben, gegen einzelne Ausführungen dieser Ausschreibung die Anrufung des
Kreisportgerichts nach § 15 (1) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) in folgender Form zu betreiben:
Gegen die fett gedruckten zusätzlich gelb hinterlegten Änderungen und Streichungen dieser Ausschreibung ist (je nach Kreiszugehörigkeit) innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung die gebührenfreie Anrufung
der Kreissportgerichte Hannover bzw. Hannover-Land möglich.
Die Einspruchsfrist gegen die fettgedruckten und zusätzlich gelb hinterlegten Änderungen oder Streichungen dieser Ausschreibung beginnt mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Verbandes www.nfv.de
bzw. des Kreises http://kreis-hannover-land.nfv.de/ bzw. www.nfv-kreis-hannover.de .
NFV Kreis Hannover
30.August 2015
Wolfgang Stengel
-Vorsitzender im KJuSFA-
NFV Kreis Hannover-Land
30.August 2015
John Kunnemann
Vorsitzender im Ausschuss für Jugend
und Schulfußball
NFV Kreis Hannover
30.August 2015
Klaus-Dieter Ruddat
-Spielleiter im KJuSFA-
NFV Kreis Hannover-Land
30.August 2015
Wolfgang Tramm
Spielleiter im Ausschuss für Jugend
und Schulfußball
3
Niedersächsischer Fußballverband e.V.
Kreis Hannover -Ausschuss für Jugend- & SchulfussballAnhang II: Spielbericht Online
1.
Mit Beginn der Spielzeit 2015/16 wird in den Altersklassen der A- bis E-Junioren der DFBnetSpielbericht Online an Stelle des bisherigen Spielberichts in Papierform eingeführt und ist für
Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) dieser Altersklassen zu verwenden.
2.
Der Heimverein ist für eine geeignete Infrastruktur zur Nutzung des Internet verantwortlich.
Neben dem PC oder Notebook, einem geeigneten A 4-Drucker ist außerdem ein InternetZugang sicher zu stellen.
3
Beide Vereine haben unabhängig voneinander die Möglichkeit, ihre Eingaben im Teil 1 des
Berichtes einzugeben. Diese Angaben können einen Tag nach dem zuletzt ausgetragenen
Meisterschaftsspiel vorgenommen werden. Vor dem ersten Saisonspiel sind diese frühestens
drei Tage vor dem Spiel möglich. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ist dieser Teil 1 vom
Mannschaftsverantwortlichen freizugeben. Der freigegebene Spielbericht ist dann auszudrucken und dem Schiedsrichter zur Verfügung zu stellen.
4.
Nach Spielschluss sind, gegebenenfalls noch am Spielort, durch den Schiedsrichter die Teile
1 und 2 des Berichtes zu vervollständigen. In Abstimmung mit den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften werden die Torschützen und Zeiten eingegeben.
Sollte für das Spiel kein neutraler Schiedsrichter erschienen oder angesetzt sein und
kein Ersatz-SR mit DFBnet-Kennung zur Verfügung stehen, kann der Spielbericht von
nur einem Trainer fertiggestellt werden, indem er den Haken bei „Schiedsrichter nicht
angetreten“ nach Spielschluss setzt.
5.
Die Spielerpässe sind von den Mannschaften bei den Spielen mitzuführen und müssen dem
Schiedsrichter vor Spielbeginn vorgelegt werden. Der Schiedsrichter überprüft die Spielerpässe und die Eintragungen auf dem Spielbericht und nimmt die sog. „Gesichtskontrollen“ bei
beiden Mannschaften vor. Spielerpässe von Spielern, die auf Dauer des Feldes verwiesen
wurden, verbleiben im Besitz der Vereine und werden nicht dem Schiedsrichter ausgehändigt.
6.
Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass alle Spieler (maximal 18, auch die schon bekannten Auswechselspieler) vor Beginn auf dem Spielbericht aufgeführt werden. Dabei ist darauf
zu achten, dass die Rückennummern stimmen und die beginnenden Spieler als die ersten 11
aufgeführt sind.
Vor dem Spiel noch nicht bekannte Auswechselspieler müssen nach dem Spiel vom Schiedsrichter in Absprache mit den Vereinsverantwortlichen im Spielberichtsbogen Online nachgetragen werden.
7.
Sollte der Spielbericht Online aus technischen Gründen am Spielort nicht nutzbar sein, so ist
ein Spielbericht in Papierform zu erstellen gemäß der jeweiligen Ausschreibungen und Durchführungsbestimmungen).
8.
Die Meldepflicht der Spielergebnisse gemäß dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen besteht unabhängig vom Onlinespielbericht fort und ist in jedem Fall unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Meldefrist vom gastgebenden Verein durchzuführen.
Hannover, 30. August 2015
NFV-Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend- & Schulfußball
Wolfgang Stengel
-Vorsitzender-
Anhang 2
NFV-Kreis Hannover
Ausschuss für Jugend & Schulfußball
Klaus-Dieter Ruddat
-Spielleiter-
1
Spielbericht-online