Stadt Wörth ad Donau Niederschrift

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Stadt Wörth ad Donau Niederschrift
Stadt Wörth a.d. Donau
Niederschrift
über die Sitzung des Stadtrates
vom 12.06.2014
Ort: Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
19.30 Uhr
Vorsitzender:
1. Bürgermeister Anton Rothfischer
Anwesend:
Dr. Thomas Blechschmidt, Christian Kaiser,
Johann Festner, Andrea von Lieven, Ekkehard
Hollschwandner, Hildegard Schindler, Richard
Schönberger, Josef Heitzer, Johannes Weig,
Reinhard Diener
Entschuldigt:
Schütz Josef, Dr. Rudolf Apfelbeck, Beate
Ostermeier, Josef Stadler, Harald Dietlmeier,
Gerhard Schmautz
Unentschuldigt:
--
Schriftführer
Markus Götz
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:
--
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 05.06.2014 ordnungsgemäß eingeladen worden
ist;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 05.06.2014 ortsüblich
bekannt gemacht worden ist;
3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 9 Mitglieder anwesend sind.
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
Öffentlicher Sitzungsteil
Mit der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 22.05.2014 besteht
Einverständnis.
1
Gewerbepark Wörth-Wiesent - Widmung der Straßen als Ortsstraßen
Die neu gebauten Straßen im Gewerbegebiet Wörth-Wiesent wurden mit Beschluss
vom 29.12.2011 und 23.10.2012 vom Zweckverband Gewerbegebiet als Ortsstraßen
für den Verkehr gewidmet.
Es hat sich nun folgender neuer Sachverhalt ergeben:
Die bestehende Widmung wurde daher mit Bekanntmachung vom 21.05.2014 durch
den Zweckverband aufgehoben.
Die Straßen im „Gewerbegebiet Wörth-Wiesent“ werden als Ortsstraßen wie folgt
gewidmet:
a) Gewerbepark A
Anfangspunkt Fl.Nr. 133 – Gem. Kiefenholz
Endpunkt Fl.Nr. 140/1 – Gem. Kiefenholz
Länge: 0,390 km
Die Straße umfasst die Fl.Nrn. 137/1, 138/2, 139/4 und 140/8 – Gem.
Kiefenholz
Die Straßenbaulast obliegt auf der gesamten Länge dem Zweckverband
Gewerbegebiet Wörth-Wiesent.
2
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
b) Gewerbepark B
Anfangspunkt Fl.Nr. 137/1 – gem. Kiefenholz
Endpunkt Nordostecke Fl.Nr. 136/3 – Gem. Kiefenholz
Länge: 0,323 km
Die Straße umfasst die Fl.Nrn. 134/2, 135/2 und 136/2 – Gem. Kiefenholz
Die Straßenbaulast obliegt auf der gesamten Länge dem Zweckverband
Gewerbegebiet Wörth-Wiesent.
Beschluss:
Die beiden Straßen Gewerbepark A und Gewerbepark B werden, wie vorstehend
beschrieben, als Ortsstraßen gewidmet.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0
2
Stimmen
Bauleitplanung im Bereich Donaustraße/ Bahnhofstraße/ Regensburger
Straße
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für ein
„Sondergebiet Einkaufsmarkt Donaustraße“/ Einfacher Bebauungsplan „Alter
Bahnhof“ - Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses und Erlass einer
Veränderungssperre
Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 12.01.2012 die Aufstellung eines
Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Donaustraße, Regensburger Straße,
Bahnhofsstraße und BAB 3 beschlossen. In seinem Beschluss vom 14.11.2013
wurde festgelegt, das einheitliche Bauleitplanverfahren in zwei Verfahren
aufzuteilen.
Aufgrund des Antrags eines Investors soll für einen Teilbereich ein Verfahren zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Ausweisung eines
Sondergebiets betrieben werden. Für die übrigen Flächen soll ein Verfahren zur
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans (Bebauungsplan „Alter Bahnhof“)
durchgeführt werden.
Der Stadtrat beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Alter
Bahnhof“ zu konkretisieren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ ergibt sich aus der
zeichnerischen Darstellung des beigefügten Bebauungsplanentwurfs. Der Umgriff
des Bebauungsplans wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung geändert.
Die Stadt beabsichtigt, das Plangebiet städtebaulich zu ordnen. Hierzu sollen im
südlichen Bereich entsprechend der dort bereits vorhandenen gewerblichen
Nutzung als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet und im nordöstlichen
Bereich ein Mischgebiet festgesetzt werden.
3
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
Auf der nordwestlichen Fläche soll eine Gemeinbedarfsfläche für Öffentliche
Verwaltung / Polizei vorgesehen werden.
Für das Mischgebiet und das Gewerbegebiet sind darüber hinaus durch geeignete
Festsetzungen Trading-Down-Effekte zu verhindern (insbesondere Ausschluss von
Vergnügungsstätten). Schließlich sind Festsetzungen aufzunehmen, die der
Umsetzung der Ziele des Entwicklungskonzepts Einzelhandel dienen.
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur
überbaubaren Grundstücksfläche sind nicht beabsichtigt.
Bezüglich der konkreten Planung wird auf den im Entwurf beiliegenden
Bebauungsplan verwiesen.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan auf den Fl.Nrn. 795, 795/1, 795/3, 799 (TF) zur Zulassung eines
großflächigen
Einzelhandelsbetriebs
entsprechend
den
Zielen
des
Entwicklungskonzepts Einzelhandel.
Beschluss
zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Alter
Bahnhof“
Vom vorgelegten Planungsentwurf wird Kenntnis genommen.
Der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss wird entsprechend der dargelegten
Planungsziele und Festsetzungen ergänzt und geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung des
Beschlusses notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0 Stimmen
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“
Die Stadt Wörth beabsichtigt, für das Gebiet zwischen Donaustraße, Regensburger
Straße, Bahnhofsstraße und BAB 3 einen einfachen Bebauungsplan und einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund einer Bauvoranfrage
im Bereich des im einfachen Bebauungsplan (Bebauungsplan „Alter Bahnhof“)
vorgesehenen Gewerbegebiets ist zu befürchten, dass bei Realisierung des
Vorhabens die städtebaulichen Ziele der Stadt für den Bereich des Gewerbegebiets
nicht mehr zu erreichen sind.
Zur Sicherung der Bauleitplanung „Alter Bahnhof“ soll daher gemäß §§ 14 Abs. 1
und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs i. V. mit Art. 23 der Gemeindeordnung
nachfolgende Veränderungssperre mit beigefügtem Lageplan beschlossen werden:
4
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
§1
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.01.2012, konkretisiert in der Sitzung am
14.11.2013 und abermals konkretisiert und ergänzt in der Sitzung am 12.06.2014,
die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung für den sich aus § 2 ergebenden Teilbereich des
Bebauungsplans wird die Veränderungssperre erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in dem beigefügten
Lageplan, welcher als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist,
schwarz umrandet dargestellt.
§3
Verbote
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche
Anlagen nicht beseitigt werden; erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§4
Ausnahmen
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über
Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der
Gemeinde.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die
Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei
Jahre nach ihrer Bekanntmachung.“
Beschluss:
zum Erlass der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre wird mit dem genannten Inhalt beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung des
Beschlusses notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0 Stimmen
5
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
3
Antrag der Dorfgemeinschaft Kiefenholz betreffend Umfahrung FW-Haus/
Milchhäusl-Sportheim sowie Sanierung Milchhäusl-Sportheim
Antragsschreiben vom 20.05.2014:
Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Dorfgemeinschaft Kiefenholz zur Kenntnis.
Ende Juli soll ein Ortstermin stattfinden. Bis dahin wurden die Antragsteller gebeten,
den vorliegenden Antrag zu konkretisieren.
Für den Anbau Feuerwehrgerätehaus sind im Haushaltsplan 2014 65.000 Euro
veranschlagt. Für die Umfahrung sind im Finanzplan 2014-2017 für das
Haushaltsjahr 2016 10.000 Euro veranschlagt.
Damit ist, nach Ortstermin und Konkretisierung, eine Anpassung des Finanzplanes
und eine Berücksichtigung der neuen Daten für die Haushaltsplanung 2015
erforderlich.
Weitere Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit.
6
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
4
Antrag der Dorfgemeinschaft Weihern auf Erstellung eines befestigten Weges
in Weihern
Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Dorfgemeinschaft Weihern zur Kenntnis.
Dem Antrag liegt eine Liste mit 37 Unterschriften bei.
Zur weiteren Klärung Machbarkeit/ Kosten/ Zeitplan etc. soll Kontakt mit dem
Landkreis als Straßenbaulastträger aufgenommen werden, ggf. ein Ortstermin
stattfinden.
Weitere Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit.
7
Lfd.
Nr.
Sitzung des Stadtrates
Vortrag – Beratung - Beschluss
5
Informationen/ Anfragen und Bekanntgaben
keine
8