Industrielle Metallberufe

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Industrielle Metallberufe
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Industrielle Metallberufe
1. Anlagenmechaniker/
Anlagenmechanikerin
2. Industriemechaniker/
Industriemechanikerin
3. Konstruktionsmechaniker/
Konstruktionsmechanikerin
4. Werkzeugmechaniker/
Werkzeugmechanikerin
5. Zerspanungsmechaniker/
Zerspanungsmechanikerin
3024.023
Stand: 01.08.04
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Anlagenmechaniker/
Anlagenmechanikerin
3024.023-5
Stand: 01.08.04
Anlage 1
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.20042))
2)
unter Vorbehalt gemäß Ziffer A.I.8 der "Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Beschluss vom 19.11.1955 i.d.F. vom 05.10.2000".
2
Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom
30.05.1972” geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss
auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar
fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen
berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
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Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie
zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich
erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
•
die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und
im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
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• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen
und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und
sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und
öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen
Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission
zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
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Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge
des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das
Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung
der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich
nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben
unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
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Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom ...( BGBl. I, S. ... ) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung dem
Berufsfeld Metalltechnik zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsfeldbezogenen
fachtheoretischen
Bereich
des
Rahmenlehrplanes
für
das
schulische
Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen
Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen
Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Die Rahmenlehrpläne für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
(Beschluss der KMK vom 07.01.1987), Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin, Fachrichtung Schweißtechnik (Beschluss der KMK vom 09.05.1996) werden durch den vorliegenden
Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt.
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, im
Umbau oder in der Instandhaltung von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.
Typische Einsatzgebiete sind Anlagenbau, Apparate- und Behälterbau, Instandhaltung, Rohrsystemtechnik und Schweißtechnik.
Der Rahmenlehrplan geht von folgenden Zielen aus:
Die Schülerinnen und Schüler beachten die besondere Verantwortung der Anlagenmechanikerin/des Anlagenmechanikers für die Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit einer auf Nachhaltigkeit orientierten Energie- und Ressourcennutzung und
entwickeln Beratungskompetenz im Hinblick auf die Techniken zur Energie- und Ressourceneinsparung, zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei
betrachten sie die zu errichtenden Anlagen als energetische Gesamtsysteme und berücksichtigen Gewerke übergreifende Zusammenhänge.
Ausgangspunkt für das berufsschulische Lernen sind die konkreten berufs- und produktionsspezifischen Handlungen. In den folgenden Zielformulierungen werden daher in allen Lernfeldern Handlungen beschrieben, die von den Lernenden im Sinne vollständiger Arbeits- und
Geschäftsprozesse selbst geplant, durchgeführt und bewertet werden sollen.
Durch die Veränderungen in den Geschäftsprozessen des genannten Berufes erhalten die betrieblichen Mitarbeiter verstärkt Kontakt mit externen Kunden und sind darüber hinaus im
Arbeitsprozess selbst interne Kunden aller miteinander kooperierenden Abteilungen eines
Betriebes. Diese Kundenorientierung stellt insbesondere die technischen Mitarbeiter in den
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Betrieben vor neue Herausforderungen. Im Rahmenlehrplan sind daher in den Lernfeldern
Inhalte der Kommunikationskompetenz der zukünftigen Mitarbeiter vorgesehen. Den
Schülern und Schülerinnen sind insbesondere Aspekte und Elemente der Kommunikation,
Kundenorientierung und Qualitätssicherung zu vermitteln. Sie sollen in allen Lernfeldern
gleichermaßen Berücksichtigung finden, werden jedoch nur dann ausdrücklich erwähnt, wenn
neben ihrer generellen Beachtung spezielle Aspekte des beruflichen Handlungsfeldes berücksichtigt werden müssen.
Wenn in den Zielformulierungen vom Planen gesprochen wird, so wird darunter die Planung
im Sinne der Antizipation der konkreten Berufshandlung verstanden, nicht die vollständige
Konzipierung von Anlagen oder Anlagenteilen.
Installieren im Sinne der berufstypischen Tätigkeiten kann neben der Neuinstallation auch die
Teilrevision, Erweiterung und Sanierung von Anlagen und Systemen sowie Instandhaltungsmaßnahmen umfassen.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern soll der Geschäfts- und Arbeitsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein.
Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet. Die Ziele der Lernfelder sind maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung und stellen zusammen mit den ergänzenden Inhalten den Mindestumfang dar.
Die fachlichen Inhalte der einzelnen Lernfelder sind nur generell benannt und nicht differenziert aufgelistet. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Kooperation mit
den Ausbildungsbetrieben eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung der Lernfelder. Es
besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Es wird empfohlen, für die Gestaltung von
exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern beide Pläne zugrunde zu legen.
Die einzelnen Schulen erhalten somit mehr Gestaltungsaufgaben und eine erweiterte didaktische Verantwortung.
Mathematische, naturwissenschaftliche, technische Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische bzw. betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.
Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind auch
dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.
Die englischsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Die Ziele und Inhalte der Lernfelder eins bis sechs sind mit den geforderten Qualifikationen
der Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung bzw. den Teil 1 der Abschlussprüfung abgestimmt.
Die Lernfelder des siebenten Ausbildungshalbjahres berücksichtigen insbesondere die beruflichen Einsatzgebiete in ihrer ganzheitlichen Aufgabenstellung. Diese komplexen Aufgabenstellungen ermöglichen es einerseits, bereits vermittelte Kompetenzen und Qualifikationen
zusammenfassend und projektbezogen zu nutzen und zu vertiefen und andererseits zusätzliche
einsatzgebietsspezifische Ziele und Inhalte in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben zu
erschließen.
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Teil V:
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
Lernfelder
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Fertigen von Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen
Fertigen von Bauelementen mit
Maschinen
Herstellen von einfachen Baugruppen
Warten technischer Systeme
Zeitrichtwerte
1. Jahr
80
3. Jahr
4. Jahr
80
80
80
Herstellen von Bauelementen
für die Anlagentechnik
Montieren und Transportieren
von Bauelementen der Anlagentechnik
Verbinden von Anlagenteilen
80
60
100
Übergeben und Inbetriebnehmen von Anlagensystemen
Instandhalten von Anlagensystemen
Einbinden von Komponenten
der Steuerungs- und Regelungstechnik
Integrieren anlagenspezifischer
Teilsysteme
Planen und Realisieren von
Systemen der Anlagentechnik
Ändern und Anpassen von
Systemen der Anlagentechnik
Summe (insgesamt 1020 Std.)
2. Jahr
40
100
80
100
80
60
320
280
280
140
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Lernfeld 1:
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten
1. Ausbildungsjahr
Werkzeugen
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Fertigen von berufstypischen Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen vor. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische
Zeichnungen aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen sowie Skizzen für Bauelemente von Funktionseinheiten und einfachen Baugruppen. Stücklisten und Arbeitspläne werden auch mit Hilfe von
Anwendungsprogrammen erarbeitet und ergänzt.
Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die
Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen
Berechnungen durch.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus, wenden diese an und erstellen
die entsprechenden Prüfprotokolle.
In Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt, die Arbeitsergebnisse bewertet und
die Fertigungskosten überschlägig ermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teilzeichnungen
Gruppen- oder Montagezeichnungen
Technische Unterlagen und Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Fertigungspläne
Eisen- und Nichteisenmetalle
Eigenschaften metallischer Werkstoffe
Kunststoffe
Allgemeintoleranzen
Halbzeuge und Normteile
Bankwerkzeuge, Elektrowerkzeuge
Hilfsstoffe
Grundlagen und Verfahren des Trennens und des Umformens
Prüfen
Material-, Lohn- und Werkzeugkosten
Masse von Bauelementen, Stückzahlberechnung
Präsentationstechniken
Normen
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Lernfeld 2:
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das maschinelle Herstellen von berufstypischen Bauelementen vor. Dazu werten sie Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne auch mit Hilfe
von Anwendungsprogrammen.
Sie wählen Werkstoffe unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften aus und ordnen sie produktbezogen zu.
Sie planen die Fertigungsabläufe, ermitteln die technologischen Daten und führen die notwendigen Berechnungen durch.
Sie verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der Maschinen und wählen
diese sowie die entsprechenden Werkzeuge auftragsbezogen unter Beachtung funktionaler,
technologischer und wirtschaftlicher Kriterien aus und bereiten die Maschinen für den Einsatz
vor.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Beurteilungskriterien, wählen Prüfmittel aus und
wenden sie an. Sie erstellen und interpretieren Prüfprotokolle.
Sie präsentieren die Arbeitsergebnisse, optimieren die Arbeitsabläufe und entwickeln Alternativen. Dabei nutzen sie die modernen Medien und Präsentationsformen.
In Versuchen erproben sie ausgewählte Arbeitsschritte und auch alternative Möglichkeiten und
bewerten die Arbeitsergebnisse.
Sie kennen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße und Oberflächengüte. Sie setzen
sich mit den Einflüssen auf den Fertigungsprozess auseinander und berücksichtigen dabei die
Bedeutung der Produktqualität.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Technische Zeichnungen und Informationsquellen
Fertigungspläne
Funktionsbeschreibungen
Auswahlkriterien für Prüfmittel und Anwendungen
ISO-Toleranzen
Oberflächenangaben
Messfehler
Bohren, Senken, Reiben, Fräsen, Drehen
Funktionseinheiten von Maschinen und deren Wirkungsweise
Standzeiten von Werkzeugen
Fertigungsdaten und deren Berechnungen
Kühl- und Schmiermittel
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Werkzeug- und Maschinenkosten, Materialverbrauch, Arbeitszeit
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Lernfeld 3:
Herstellen von einfachen Baugruppen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von einfachen Baugruppen vor. Dazu
lesen sie berufstypische Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und einfache
Schaltpläne und können die Funktionszusammenhänge der Baugruppen beschreiben und erklären.
Sie erstellen und ändern Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Stücklisten und wenden Informationen aus technischen Unterlagen an. Auch unter Verwendung von Lernprogrammen planen sie einfache Steuerungen und wählen die entsprechenden Bauteile aus.
Sie beschreiben die sachgerechte Montage von Baugruppen und vergleichen Montagevorschläge auch unter Anwendung fach- und englischsprachiger Begriffe. Einzelteile werden systematisch und normgerecht gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler verwenden Montageanleitungen und entwickeln Montagepläne unter Berücksichtigung von Montagehilfsmitteln
und kundenspezifischen Anforderungen.
Sie unterscheiden Fügeverfahren nach ihren Wirkungsprinzipien und ordnen sie anwendungsbezogen zu. Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Normteile und Vorrichtungen produktbezogen aus und organisieren einfache Montagearbeiten im Team.
Sie entwickeln Prüfkriterien für Funktionsprüfungen, erstellen Prüfpläne und Prüfprotokolle
und dokumentieren und präsentieren diese. Sie bewerten Prüfergebnisse, beseitigen Qualitätsmängel, optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne
Technische Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Stückliste und Montagepläne
Montagebeschreibungen
Werkzeuge, Vorrichtungen
Werk-, Hilfs- und Zusatzstoffe
Grundlagen des kraft-, form- und stoffschlüssigen Fügens
Normteile
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Funktionsprüfung
Kraft- und Drehmomentberechnungen
Grundlagen der Steuerungstechnik
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
Montagekosten
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Lernfeld 4:
Warten technischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Wartung von technischen Systemen insbesondere
von Betriebsmitteln vor und ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft. Dabei bewerten sie die Bedeutung dieser Instandhaltungsmaßnahmen unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Sie lesen Anordnungspläne, Wartungspläne und Anleitungen auch in englischer Sprache. Sie
planen Wartungsarbeiten und bestimmen die notwendigen Werkzeuge und Hilfsstoffe. Sie
wenden die Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik an und erklären einfache Schaltpläne in den verschiedenen Gerätetechniken.
Sie entscheiden, ob und welche Unterstützung von anderen Fachabteilungen notwendig ist.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Dabei berücksichtigen sie
besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Sie messen und berechnen
elektrische und physikalische Größen. Sie bewerten und diskutieren ihre Arbeitsergebnisse
und stellen diese dar.
Inhalte:
Grundbegriffe der Instandhaltung
Wartungspläne
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen
Betriebsorganisation
Verschleißursachen, Störungsursachen
Schmier- und Kühlschmierstoffe, Entsorgung
Korrosionsschutz und Korrosionsschutzmittel
Funktionsprüfung
Instandhaltungs- und Ausfallkosten, Störungsfolgen
Schadensanalyse
Grundlagen der Elektrotechnik
Größen im elektrischen Stromkreis, Ohm’sches Gesetz
Gefahren des elektrischen Stroms, elektrische Sicherheit
Normen und Verordnungen
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Lernfeld 5:
Herstellen von Bauelementen für die Anlagentechnik
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von Bauelementen der Anlagentechnik
vor und fertigen sie nach Kundenvorgaben an. Sie erstellen Skizzen, Stücklisten und
technische Zeichnungen, werten diese aus und planen unter Berücksichtigung terminlicher
Vorgaben und Werkstattauslastung die Herstellung.
Die Schülerinnen und Schüler wählen die Werkstoffe nach ökologischen, ökonomischen und
bearbeitungstechnischen Gesichtspunkten aus. Dabei berücksichtigen sie die Einflüsse des zu
leitenden Mediums, Druck- und Strömungsverhältnisse, die Temperatur sowie das Korrosionsverhalten. Sie setzen entsprechend der betrieblichen Rahmenbedingungen die Fertigungsverfahren aufgabenbezogen ein. Die Schülerinnen und Schüler prüfen die Bauelemente auf
Form, Maßhaltigkeit und Funktion. Sie fertigen Prüfprotokolle an und binden diese in die
Dokumentation der Fertigung ein.
Inhalte:
Arbeitspläne, Arbeitsschablonen
Umformverfahren
Trennverfahren
Fügeverfahren
Gesetze, Verordnungen, Normen
Werkstoffeigenschaften
Werkstoffkennwerte
Qualitätssicherung
Recyclingverfahren
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Lernfeld 6:
Montieren und Transportieren von Bauelementen der Anlagentechnik
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen im Team die Montage, Demontage und Aufstellung von
Anlagenteilen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und bereiten die Montagearbeiten
sowie Demontagearbeiten vor. Sie planen den Montageablauf und erstellen dazu erforderliche
Pläne und technische Unterlagen, auch rechnergestützt. Sie fügen anlagenspezifische Bauelemente, lesen dazu Fertigungszeichnungen und fertigen eigene Änderungszeichnungen an.
Die Schülerinnen und Schüler sichern die betrieblichen Abläufe, indem sie Montage-, Transport- und Lagerungsvorgänge mit den vor- und nachgelagerten Tätigkeitsfeldern abstimmen
und Fremdleistungen in den Prozess einbinden.
Beim Heben und Transportieren von Anlagenteilen legen die Schülerinnen und Schüler Art
und Dimension der Hebezeuge sowie der Transport- und Anschlagmittel fest und beachten
gültige Vorschriften. Sie leiten alle weiteren Sicherungsmaßnahmen termingerecht ein.
Nach erfolgtem Transport überprüfen die Schülerinnen und Schüler die Bauelemente auf
Transportschäden sowie Vollständigkeit und fassen die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll für
eventuelle Teilenachforderungen oder Regressansprüche zusammen.
Zur Lagerung der Bauelemente wenden sie adäquate Sicherungsmaßnahmen an und berücksichtigen Witterungseinflüsse und örtliche Gegebenheiten bei der Auswahl des Lagerungsorts.
Zur Aufstellung auf den Baustellen und Montageplätzen halten sie alle Vorschriften ein und
führen die notwendigen Sicherungsmaßnahmen vor Ort durch.
Inhalte:
Bauzeichnungen, Montagezeichnungen
Aufbau von Bauelementen
Platz- und Machbarkeitsanalyse
Materiallisten
Transport und Lagerwesen
Hebezeuge, Anschlagmittel
Befestigungstechnik
Signal und Signalhilfsmittel
Korrosion und Korrosionsschutz
Dokumentation für die Kundenberatung
Kundengespräch
Qualitätssicherung
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Lernfeld 7:
Verbinden von Anlagenteilen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Verbinden von Anlagenteilen vor. Sie planen Rohrsysteme unter Berücksichtigung von Bauzeichnungen und Installationsplänen. Bei der Auftragsumsetzung nehmen Sie Maße vor Ort auf, fertigen unter Berücksichtigung der Normen
der Landesbauordnung Pläne und Skizzen an und beraten Kunden hinsichtlich der Rohrvernetzung.
Sie führen Berechnungen zur Installation durch, unterscheiden Bauarten und setzen auch Zeichen- und Berechnungsprogramme ein. Auf dieser Basis unterbreiten sie Lösungsvorschläge
und Umsetzungskonzepte. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Konstruktionsmerkmale
unter kosten-, werkstoff-, fertigungsspezifischen und ästhetischen Gesichtspunkten. Sie ermitteln mit Hilfe von Tabellen und geeigneten Programmen die Konstruktionsmaße bezogen auf
Lasten und Tragfähigkeiten und legen die Endmaße der Konstruktionsteile unter Berücksichtigung der Transportmöglichkeiten fest. Sie planen Befestigung und Aufhängung nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen die Fertigungsunterlagen und legen den Fertigungsablauf fest.
Sie verbinden die Anlagenteile, erstellen die geplanten Rohrsysteme und prüfen diese. Dabei
dokumentieren sie den Aufbauprozess und verarbeiten diese Informationen zu Präsentationen
für die Einweisung der Kunden und Übergabe der Anlagen.
Bei allen Vorgängen, insbesondere bei der Befüllung und Prüfung der Anlagen, beachten die
Schülerinnen und Schüler die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.
Inhalte:
Projektpläne und isometrische Darstellungen
Arbeitsplanung
Fertigungsgerechte Gestaltung
Konstruktionszeichnungen von Verteilern
Stoff- und Energieflüsse
Zuschnitte
Formstücke
Rohr- und Montagesysteme
Rohrverbindungstechniken
Rohrleitungsarmaturen
Werkstoffauswahl
Schall- und Wärmedämmung
Korrosionsschutz
Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutz
Dokumentation
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Lernfeld 8:
Übergeben und Inbetriebnehmen von
Anlagensystemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Übergabe und die Inbetriebnahme der Anlagensysteme. Sie bereiten im Team die erforderlichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme vor, ermitteln
wesentliche Betriebsparameter und nutzen dazu die technischen Unterlagen auch in englischer
Sprache. Im Probelauf der Anlage lokalisieren und beheben sie auftretende Fehler und Störungen. Sie fertigen Prüfprotokolle und dokumentieren den Verlauf der Probemaßnahmen. Die
Schülerinnen und Schüler interpretieren die im Probelauf gemessenen Betriebsparameter und
stellen die Anlage in den abweichenden Bereichen nach.
Unter Berücksichtigung von Sicherheit, Energieeinsparung, Umweltschutz und der Eigenverantwortlichkeit weisen die Schülerinnen und Schüler die Anlagenbetreiber in Aufgabe und
Funktion der Einzelkomponenten sowie in das Zusammenwirken der Komponenten in der Gesamtanlage ein. Zur Nutzereinweisung sowie zur Unterstützung von Schulungen erstellen die
Schülerinnen und Schüler ein Unterweisungsskript.
Die Schülerinnen und Schüler beraten den Anlagenbetreiber in Bezug auf den störungsfreien
Betrieb und weisen auf die Notwendigkeit von regelmäßigen Wartungen hin. Sie zeigen
Möglichkeiten von Wartungsverträgen sowie der vorbeugenden Instandhaltung auf.
Sie reflektieren und bewerten die gesamte Auftragsabwicklung und reagieren sachbezogen auf
Kritik.
Inhalte:
Technische Unterlagen
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Prüfprotokolle, Normen
Probelauf und Erstlaufüberwachung
Betriebsparameter
Übergabeprotokoll
Wartungsverträge
Dokumentation und Kundenkartei
Kundengespräche, Konfliktbewältigung
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Lernfeld 9:
Instandhalten von Anlagensystemen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nach Kundenauftrag aus. Dabei planen sie anhand von Serviceunterlagen und Wartungsverträgen die Wartungsarbeiten und Instandsetzungsmaßnahmen und liefern die Unterlagen zur Angebotserstellung.
Sie ermitteln mit Hilfe der technischen Unterlagen den Wartungsumfang und stellen die entsprechenden Ersatzteile, Hilfsmittel und Werkzeuge bereit. Sie prüfen die vernetzten Systeme
hinsichtlich mechanischer und thermischer Schäden, kontrollieren alle Steuer- und Regelungseinrichtungen, beheben aufgetretene Mängel und führen die notwendigen Wartungsarbeiten
laut Wartungsplan durch und leiten Instandsetzungsarbeiten ein.
Die Schülerinnen und Schüler diagnostizieren Fehler und Störungen, auch durch Ferndiagnose. Bei der Diagnose sowie der Behebung der Mängel gehen sie planvoll und zielgerichtet vor.
Sie beachten dabei, wie bei allen Wartungsarbeiten, die einschlägigen verfahrens- und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie alle Maßgaben des Umweltschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren im Sinne des Qualitätsmanagements Wartungsund Instandsetzungsarbeiten und archivieren die erstellten Dokumente und Protokolle in der
Kundenkartei.
Inhalte:
Fertigungsunterlagen
Wartungspläne, Revisionspläne
Bedienungsvorschriften
Werkzeuge, Hilfsstoffe und Austauschteile
Schnittstellen zur Prüfung
Schadstellenanalyse
Fehlerbehebung
Materialdisposition
Teilekataloge
Prüfverfahren
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Lernfeld 10: Einbinden von Komponenten der Steuerungs- und Regelungstechnik
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Installation von Steuer- und Regelsystemen einschließlich der elektrischen Anbindung aller Systemkomponenten sowie deren Einstellung und bereiten
die Einweisung von Kunden vor.
Sie informieren sich über Aufbau und Funktion der zu regelnden Anlage sowie deren Systemparameter, wählen die hierzu passenden Komponenten aus, planen deren Montage und den Anschluss
von Einrichtungen der Mess-, Steuerungs,- Regelungs- und Sicherheitstechnik. Hierzu nutzen sie
Herstellerunterlagen sowie Anlagenschemata und beachten dabei neben den funktionalen Kriterien
besonders die sicherheitstechnischen Regeln. Die Schülerinnen und Schüler wenden Verfahren zur
Überprüfung der Funktion der Steuer- und Regeleinrichtung und der zugehörigen Bauelemente
sowie deren Anschlüsse an. Sie wählen Betriebsparameter auch mit Hilfe von Bedienungssoftware
system- und kundenspezifisch aus, stellen diese ein und dokumentieren sie.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Freigabe der Anlage vor und weisen die Betreiber in die
Bedienung der Steuer- und Regelungseinheiten ein.
Inhalte:
Anlagenfunktion und Schaltvorgänge
Steuerstrecken
Regelkreise
Blockschaltbilder
Schalt- und Stromlaufpläne
Installations- und Bedienungsanleitungen, auch in elektronischer Form
Signalglieder, Steuerglieder, Stellglieder, Arbeitsglieder
Sinnbilder
Elektrische Kenngrößen
Abnahmeprotokolle
Bedienungsanleitungen
Einweisungskriterien und -strategien
19
Lernfeld 11: Integrieren anlagenspezifischer Teilsysteme
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Arbeitsaufträgen die Einbindung verfahrenstechnischer Bauelemente und Teilsysteme. Diese wählen sie aufgabenspezifisch nach thermischen, mechanischen oder chemischen Verfahren aus und unterbreiten Vorschläge zur Umsetzung nach Abwägung verschiedener Alternativen. Dabei berücksichtigen sie die Funktionsweise, die Wirtschaftlichkeit und die Dimensionen der Geräte und Teilsysteme.
In der Diskussion verschiedener Alternativen bewerten sie Vor- und Nachteile und liefern dem
Kunden Entscheidungshilfen.
Die Schülerinnen und Schüler leiten den Bestellvorgang ein und kontrollieren die Lieferungen.
Sie integrieren die Geräte und Teilsysteme nach Herstellerunterlagen in die bestehende Anlage. Nach den notwendigen Prüf- und Einstellarbeiten sowie der Erprobung der Anlage erstellen sie die Protokolle und bereiten die Übergabe vor.
Inhalte:
Energie- und Stofffluss
Stofftransport
Geräte für thermische Verfahren
Geräte für mechanische Verfahren
Geräte für chemisch-physikalische Verfahren
Kennwerte
Regenerative Energiequellen
Bestellmedien
Blockschaltbilder
Schematische Gerätedarstellung
Variantenvergleich
Dokumentation
20
Lernfeld 12: Planen und Realisieren von Systemen der
Anlagentechnik
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen im Team Systeme der Anlagentechnik. Sie definieren
Ziele, analysieren und strukturieren Aufgaben im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit und berücksichtigen bei der Projektauswahl die relevanten Rahmenbedingungen.
Sie übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Projektorganisation sowie die Abstimmung
der Lern- und Arbeitsprozesse. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren den Projektfortschritt, analysieren und bewerten den Verlauf. Sie sichern die Qualität von Produkten und Prozessen unter Beachtung grundlegender Normen und Abläufe des Qualitätsmanagements.
Die Schülerinnen und Schüler errichten die Anlagen oder Anlagenkomponenten, nehmen diese
in Betrieb und prüfen Teil- und Gesamtfunktionen. Sie demonstrieren Aufbau und Funktion
der Anlagen oder Anlagenkomponenten.
Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen bei der Projektrealisierung die Recyclingmöglichkeiten und die Umweltverträglichkeiten.
Sie erstellen und modifizieren Dokumentationen, nutzen auch englischsprachliche Unterlagen
und präsentieren ihre Ergebnisse. Dabei verwenden sie aktuelle Informations- und Kommunikationsmedien.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Projektergebnisse und Handlungsprozesse unter lernund arbeitsorganisatorischen, technischen und ökonomischen Aspekten.
Inhalte:
Projektbeschreibung
Bedarfsplanung
Zeit- und Arbeitsplanung
Wirtschaftlichkeit
Anlagen- und Produktgestaltung
Normen, Vorschriften und Regeln
Präsentationsmethodik
Projektbeurteilung
Lern- und Arbeitstechnik
21
Lernfeld 13: Ändern und Anpassen von Systemen der An- 4. Ausbildungsjahr
lagentechnik
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Änderung und Anpassung von Systemen der Anlagentechnik.
Sie analysieren die neuen Bedingungen des bestehenden Anlagensystems zur systematischen
Planung der notwendigen Maßnahmen und erstellen kundengerechte Angebote. Sie ändern
Anlagen oder Anlagenkomponenten, binden notwendige Fremdleistungen ein und dokumentieren alle Arbeitschritte.
Die Schülerinnen und Schüler weisen den Kunden in die veränderte Anlage ein. Sie informieren über gesetzliche Auflagen aufgrund der Veränderungen und erläutern die neuen Instandhaltungsbedingungen.
Für die Projektdokumentation nutzen die Schülerinnen und Schüler auch englischsprachlige
Unterlagen und präsentieren ihre Ergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre beruflichen Lern- und Arbeitsprozesse im
Team. Zur Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen nutzen sie geeignete Qualifizierungsmöglichkeiten sowie unterschiedliche Lerntechniken und -medien.
Inhalte:
Projektbeschreibung
Zeit- und Arbeitsplanung
Bedarfsplanung
Instandhaltungskonzepte
Normen, Vorschriften und Regeln
Präsentationstechniken
Wissensmanagement
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Industriemechaniker/
Industriemechanikerin
3024.023-1
Stand: 01.08.04
Anlage 2
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004 1)
1)
unter Vorbehalt gemäß Ziffer A.I.8 der "Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Beschluss vom 19.11.1955 i.d.F. vom 05.10.2000".
Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen
worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen
Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung)
abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom
30.05.1972” geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss
auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und
Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht.
Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der
Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des
methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen
zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz
unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung
angemessen berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter
Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe,
den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer
Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die
vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf
sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer
Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden
Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht
orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten
humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
• die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im
öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die
Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher
berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
Spezialisierung
berufs-
und
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und
Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen
Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer
Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in
gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie
individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle
Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie,
Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene
Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst
personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen,
Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch
die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen.
Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine
Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die
Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von
Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes
berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem
Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der
Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit
dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen
geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass
die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem
pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende
Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und
handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch
unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die
sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den
Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur
erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch
benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend
fördert.
Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Industriemechanikerer/zur
Industriemechanikerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen
Metallberufen vom ... (BGBl.I S. ...) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung dem
Berufsfeld Metalltechnik zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem
berufsfeldbezogenen fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische
Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen
Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen
Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin
(Beschluss der KMK vom 07.01.1987) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan
aufgehoben.
Der für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentliche Lehrstoff der
Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im
Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde, gewerblich-technische Ausbildungsberufe“ (Beschluss
der KMK vom 18. Mai 1984) vermittelt.
Industriemechanikerinnen/Industriemechaniker sind überwiegend in den beruflichen
Handlungsfeldern Herstellen, Montieren, Instandhalten und Automatisieren von technischen
Systemen eingesetzt. Die genannten Handlungsfelder werden durch die jeweiligen Lernfelder
abgebildet. Innerhalb der Handlungsfelder bauen die Lernfelder der einzelnen
Jahrgangsstufen aufeinander auf.
Der Rahmenlehrplan geht von folgenden Zielen aus:
Industriemechanikerinnen/Industriemechaniker
• planen und organisieren Arbeitsabläufe, kontrollieren und bewerten Arbeitsergebnisse,
• prüfen mechanische und physikalische Größen,
• stellen Bauelemente durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren her,
• erstellen und optimieren Programme und bedienen numerisch gesteuerte Maschinen,
Geräte oder Anlagen,
• montieren und demontieren Maschinen, Geräte, Vorrichtungen und Anlagen
• nehmen Systeme und Anlagen einschließlich der Steuerungs- und Regeleinrichtungen in
Betrieb und weisen Kunden ein,
• führen Instandhaltungsarbeiten durch und stellen die Betriebsfähigkeit technischer
Systeme sicher,
• erstellen technische Dokumentationen,
• wenden Normen und Richtlinien zur Sicherung der Prozess- und Produktqualität an und
tragen im Betrieb zur ständigen Verbesserung von Arbeitsabläufen bei.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern soll der Geschäfts- und Arbeitsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein.
Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet. Die Ziele der
Lernfelder sind maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung und stellen zusammen mit den
ergänzenden Inhalten den Mindestumfang dar.
Die fachlichen Inhalte der einzelnen Lernfelder sind nur generell benannt und nicht
differenziert aufgelistet. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten in
Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung
der Lernfelder. Es besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem
Rahmenlehrplan und dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Es wird
empfohlen, für die Gestaltung von exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern beide Pläne zugrunde zu legen. Die einzelnen Schulen erhalten somit mehr
Gestaltungsaufgaben und eine erweiterte didaktische Verantwortung.
Mathematische, naturwissenschaftliche, technische Inhalte sowie sicherheitstechnische,
ökonomische bzw. betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern
integrativ zu vermitteln.
Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind auch
dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.
Die englischsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Die Ziele und Inhalte der Lernfelder eins bis sechs sind mit den geforderten Qualifikationen
der Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung bzw. den Teil 1 der Abschlussprüfung
abgestimmt.
Die Lernfelder des siebenten Ausbildungshalbjahres berücksichtigen insbesondere die
beruflichen Einsatzgebiete in ihrer ganzheitlichen Aufgabenstellung. Diese komplexen
Aufgabenstellungen ermöglichen es einerseits, bereits vermittelte Kompetenzen und
Qualifikationen zusammenfassend und projektbezogen zu nutzen und zu vertiefen und
andererseits zusätzliche einsatzgebietsspezifische Ziele und Inhalte in Abstimmung mit den
Ausbildungsbetrieben zu erschließen.
Teil V:
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Lernfelder
Nr.
1
Zeitrichtwerte
1. Jahr
2. Jahr
80
2
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten
Werkzeugen
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
3
Herstellen von einfachen Baugruppen
80
4
Warten technischer Systeme
80
5
Fertigen von Einzelteilen mit
Werkzeugmaschinen
Installieren und Inbetriebnehmen
steuerungstechnischer Systeme
Montieren von technischen Teilsystemen
80
Fertigen auf numerisch gesteuerten
Werkzeugmaschinen
Instandsetzen von technischen Systemen
60
6
7
8
9
10
3. Jahr.
80
60
40
40
80
11
Herstellen und Inbetriebnehmen von
technischen Systemen
Überwachen der Produkt- und Prozessqualität
12
Instandhalten von technischen Systemen
60
13
80
14
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit
automatisierter Systeme
Planen und Realisieren technischer Systeme
15
Optimieren von technischen Systemen
Summe (insgesamt 1020 Std.)
4. Jahr
60
80
60
320
280
280
140
Lernfeld 1:
Fertigen von Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Fertigen von berufstypischen Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen vor. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische
Zeichnungen aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen sowie Skizzen für Bauelemente von Funktionseinheiten
und einfachen Baugruppen. Stücklisten und Arbeitspläne werden auch mit Hilfe von
Anwendungsprogrammen erarbeitet und ergänzt.
Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die
Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie
bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen Berechnungen
durch.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus, wenden diese an und erstellen die
entsprechenden Prüfprotokolle.
In Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt, die Arbeitsergebnisse bewertet und die
Fertigungskosten überschlägig ermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teilzeichnungen
Gruppen- oder Montagezeichnungen
Technische Unterlagen und Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Fertigungspläne
Eisen- und Nichteisenmetalle
Eigenschaften metallischer Werkstoffe
Kunststoffe
Allgemeintoleranzen
Halbzeuge und Normteile
Bankwerkzeuge, Elektrowerkzeuge
Hilfsstoffe
Grundlagen und Verfahren des Trennens und des Umformens
Prüfen
Material-, Lohn- und Werkzeugkosten
Masse von Bauteilen, Stückzahlberechnung
Präsentationstechniken
Normen
Lernfeld 2:
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das maschinelle Herstellen von berufstypischen
Bauelementen vor. Dazu werten sie Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne auch mit Hilfe von
Anwendungsprogrammen.
Sie wählen Werkstoffe unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften aus und ordnen sie
produktbezogen zu.
Sie planen die Fertigungsabläufe, ermitteln die technologischen Daten und führen die notwendigen
Berechnungen durch.
Sie verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der Maschinen und wählen diese
sowie die entsprechenden Werkzeuge auftragsbezogen unter Beachtung funktionaler,
technologischer und wirtschaftlicher Kriterien aus und bereiten die Maschinen für den Einsatz vor.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Beurteilungskriterien, wählen Prüfmittel aus und wenden
sie an, erstellen und interpretieren Prüfprotokolle.
Sie präsentieren die Arbeitsergebnisse, optimieren die Arbeitsabläufe und entwickeln Alternativen.
Dabei nutzen sie die modernen Medien und Präsentationsformen.
In Versuchen erproben sie ausgewählte Arbeitsschritte und auch alternative Möglichkeiten und
bewerten die Arbeitsergebnisse.
Sie kennen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße und Oberflächengüte. Sie setzen sich
mit den Einflüssen auf den Fertigungsprozess auseinander und berücksichtigen dabei die Bedeutung
der Produktqualität.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Technische Zeichnungen und Informationsquellen
Fertigungspläne
Funktionsbeschreibungen
Auswahlkriterien für Prüfmittel und Anwendungen
ISO – Toleranzen
Oberflächenangaben
Messfehler
Bohren, Senken, Reiben, Fräsen, Drehen
Funktionseinheiten von Maschinen und deren Wirkungsweise
Standzeiten von Werkzeugen
Fertigungsdaten und deren Berechnungen
Kühl- und Schmiermittel
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Werkzeug- und Maschinenkosten, Materialverbrauch, Arbeitszeit
Lernfeld 3:
Herstellen von einfachen Baugruppen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von einfachen Baugruppen vor. Dazu lesen
sie berufstypische Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und einfache Schaltpläne
und können die Funktionszusammenhänge der Baugruppen beschreiben und erklären.
Sie erstellen und ändern Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Stücklisten und wenden
Informationen aus technischen Unterlagen an. Auch unter Verwendung von Lernprogrammen
planen sie einfache Steuerungen und wählen die entsprechenden Bauteile aus.
Sie beschreiben die sachgerechte Montage von Baugruppen und vergleichen Montagevorschläge
auch unter Anwendung fach- und englischsprachiger Begriffe. Einzelteile werden systematisch und
normgerechnet gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler verwenden Montageanleitungen und
entwickeln Montagepläne unter Berücksichtigung von Montagehilfsmitteln und kundenspezifischen
Anforderungen.
Sie unterscheiden Fügeverfahren nach ihren Wirkprinzipien und ordnen sie anwendungsbezogen
zu.
Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Normteile und Vorrichtungen produktbezogen aus und
organisieren einfache Montagearbeiten im Team.
Sie entwickeln Prüfkriterien für Funktionsprüfungen, erstellen Prüfpläne und Prüfprotokolle und
dokumentieren und präsentieren diese. Sie bewerten Prüfergebnisse, beseitigen Qualitätsmängel,
optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne
Technische Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Stückliste und Montagepläne
Montagebeschreibungen
Werkzeuge, Vorrichtungen
Werk-, Hilfs- und Zusatzstoffe
Grundlagen des kraft-, form- und stoffschlüssigen Fügens
Normteile
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Funktionsprüfung
Kraft- und Drehmomentberechnungen
Grundlagen der Steuerungstechnik
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
Montagekosten
Lernfeld 4:
Warten technischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Wartung von technischen Systemen insbesondere von
Betriebsmitteln vor und ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft. Dabei bewerten sie die
Bedeutung dieser Instandhaltungsmaßnahme unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit
und Wirtschaftlichkeit.
Sie lesen Anordnungspläne, Wartungspläne und Anleitungen auch in englischer Sprache. Sie
planen Wartungsarbeiten und bestimmen die notwendigen Werkzeuge und Hilfsstoffe. Sie wenden
die Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik an und erklären einfache Schaltpläne
in den verschiedenen Gerätetechniken.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Dabei berücksichtigen sie
besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Sie messen und berechnen
elektrische und physikalische Größen. Sie bewerten und diskutieren ihre Arbeitsergebnisse und
stellen diese dar.
Inhalte:
Grundbegriffe der Instandhaltung
Wartungspläne
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen
Betriebsorganisation
Verschleißursachen, Störungsursachen
Schmier- und Kühlschmierstoffe, Entsorgung
Korrosionsschutz und Korrosionsschutzmittel
Funktionsprüfung
Instandhaltungs- und Ausfallkosten, Störungsfolgen
Schadensanalyse
Größen im elektrischen Stromkreis, Ohmsches Gesetz
Gefahren des elektrischen Stroms, elektrische Sicherheit
Normen und Verordnungen
Lernfeld 5:
Fertigen von Einzelteilen mit
Werkzeugmaschinen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen auftragsbezogen unter Berücksichtigung des Arbeits- und
Umweltschutzes Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen auf Werkzeugmaschinen.
Sie entnehmen Gruppenzeichnungen, Teilzeichnungen, Skizzen und Stücklisten die
notwendigen Informationen. Sie erstellen und ändern Skizzen und Teilzeichnungen auch mit
Hilfe von Anwendungsprogrammen. Die Schülerinnen und Schüler wählen unter
technologischen Aspekten geeignete Fertigungsverfahren aus. Sie entscheiden, ob vor der
spanenden Fertigung Verfahren zum Ändern von Stoffeigenschaften durchgeführt werden
müssen. Sie legen notwendige technologische Daten fest und wählen die erforderlichen
Hilfsstoffe aus. Für das gewählte Fertigungsverfahren erstellen sie Arbeitspläne, wählen
Spannmittel für Werkstücke und Werkzeuge aus, und richten die Maschine zur Fertigung ein.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Prüfpläne auf der Grundlage der Vorschriften zum
Qualitätsmanagement. Sie wählen Prüfmittel aus, führen und interpretieren Prüfprotokolle. Sie
dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse, bewerten sie und entwickeln
Alternativen.
Sie untersuchen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße, Oberflächengüte und Form.
Sie ermitteln die Fertigungskosten und beurteilen die Wirtschaftlichkeit der ausgewählten
Fertigungsverfahren.
Die Schülerinnen und Schüler begründen ihre Entscheidungen und reagieren sachbezogen auf
Kritik an ihrer Arbeit.
Inhalte :
Technische Informationsquellen
Spanende Fertigungsverfahren
Bearbeitungsparameter
Schneidstoffe
Werkstoffnormung
Glühverfahren
Hauptnutzungszeit
Kühlschmierstoffe
Prüfanweisungen
Prüfmittelauswahl und –überwachung
Attributive und variable Prüfmerkmale
Form- und Lagetoleranzen
Lernfeld 6:
Installieren und Inbetriebnehmen
steuerungstechnischer Systeme
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler installieren steuerungstechnische Systeme und nehmen sie in
Betrieb.
Aus Schaltplänen und anderen Dokumentationen ermitteln sie für Steuerungen in
unterschiedlichen Gerätetechniken die zu verwendenden steuerungstechnischen
Komponenten sowie den Funktionsablauf. Dabei benutzen sie Herstellerunterlagen, auch in
englischer Sprache.
Die Schülerinnen und Schüler planen und realisieren den Aufbau der Steuerung. Sie nehmen
das steuerungstechnische System unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in Betrieb. Sie
entwickeln Strategien zur Fehlersuche und zur Optimierung des steuerungstechnischen
Systems und wenden diese an.
Sie dokumentieren und präsentieren ihre Ergebnisse auch unter Verwendung von geeigneten
Anwendungsprogrammen.
Inhalte:
Technologieschema
Pneumatische und hydraulische Leistungsteile
Versorgungseinheit
Sensoren
Stoff-, Energie-, Informationsfluss
Stromlaufpläne
Druckmedien
Drücke, Kräfte,
Geschwindigkeiten, Volumenstrom
Betriebsarten
Anlagensicherheit
Lernfeld 7:
Montieren von technischen
Teilsystemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Montage von technischen Teilsystemen. Mit Hilfe
von technischen Zeichnungen, Anordnungsplänen und Stücklisten führen sie eine
Funktionsanalyse durch.
Sie erstellen Montagepläne unter Berücksichtigung von Funktionen und Eigenschaften der
Bauelemente.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die für die Montage notwendigen Kennwerte,
wählen die erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel aus und montieren die Baugruppen.
Sie führen die Funktionskontrolle durch und erstellen Prüfprotokolle. Sie bewerten
Prüfergebnisse, optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit.
Sie dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse. Dabei wenden sie verschiedene
Formen der Visualisierung an.
Inhalte :
Achsen und Wellen
Gleitlager
Wälzlager
Führungen
Dichtungen
Reibung, Wärmedehnung
Welle-Nabe-Verbindungen
Flächenpressung
Festigkeitskenngrößen
Passungsarten
Passungssysteme
Lernfeld 8:
Fertigen auf numerisch gesteuerten
Werkzeugmaschinen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Bauelemente durch Einzel- und Serienfertigung auf
numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Sie lesen und erstellen Skizzen und
Teilzeichnungen und entnehmen ihnen die erforderlichen Informationen für die CNCFertigung.
Sie ermitteln die technologischen und geometrischen Daten für die Bearbeitung und
erstellen Arbeits- und Werkzeugpläne. Die Schülerinnen und Schüler planen die
Einspannung für Werkstücke und Werkzeuge und richten die Werkzeugmaschine ein. Sie
entwickeln CNC-Programme auch durch grafische Programmierverfahren und überprüfen
sie durch Simulationen.
Unter Anwendung ausgewählter Elemente des Qualitätsmanagements erstellen sie Prüfpläne
auch im Hinblick auf die Serienfertigung. Sie wählen Prüfmittel aus, bewerten die
Prüfergebnisse und optimieren auf dieser Grundlage den Fertigungsprozess, indem sie die
Einflüsse der Fertigungsparameter auf Maße, Oberflächengüte und Produktivität
berücksichtigen.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeitsschutzes an CNC-Maschinen.
Inhalte:
Koordinatenbemaßung
Arbeitsplan, Werkzeugplan, Einrichteblatt
Aufbau und Funktion von CNC-Maschinen
Koordinatensysteme
Bezugspunkte
Geometriedaten
Technologiedaten
Programmaufbau
Werkzeugkorrekturen
Attributive und variable Merkmalsprüfung
Lernfeld 9:
Instandsetzen von technischen Systemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler setzen technische Systeme instand. Sie planen
Instandsetzungsmaßnahmen für technische Systeme unter Berücksichtigung betrieblicher und
wirtschaftlicher Forderungen. Dazu beschaffen sie die notwendigen technischen
Informationen.
Die Schülerinnen und Schüler demontieren Teilsysteme in Baugruppen und Bauelemente
unter Berücksichtigung der jeweiligen Schnittstellen und wählen die erforderlichen
Werkzeuge und Hilfsmittel aus.
Sie analysieren Fehler und dokumentieren diese. Sie ermitteln die zu ersetzenden
Bauelemente, planen die Ersatzbeschaffung und wählen geeignete Hilfs- und Betriebsstoffe
aus. Sie ersetzen die defekten Bauelemente und montieren das System.
Während der Instandsetzung entscheiden sie, ob und welche Unterstützung von anderen
Fachabteilungen notwendig ist.
Die Schülerinnen und Schüler prüfen die Funktion und bereiten die Abnahme vor.
Sie planen die fachgerechte Entsorgung der defekten Teile und der verbrauchten Hilfsstoffe.
Sie wenden die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz an.
Inhalte:
Gesamtzeichnungen
Schaltpläne
Zustands- und ausfallbedingte Instandsetzung
Stillstandszeiten, Ausfallkosten
Abnutzungsvorrat
Verschleiß
Schmierstoffe
Fehleranalyse
Instandsetzungsvorschriften
Inspektionsberichte
Ersatzteillisten
Demontage-/Montagepläne
Abnahmeprotokoll
Lernfeld 10:
Herstellen und Inbetriebnehmen von
technischen Systemen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen technische Systeme her und nehmen sie in Betrieb.
Anhand von Gesamtzeichnungen beschreiben sie Funktionszusammenhänge von
Bauelementen und Baugruppen. Sie nehmen Änderungsaufträge entgegen, fertigen Skizzen
an, führen notwendige Berechnungen durch und wählen geeignete Fertigungsverfahren aus.
Die Schülerinnen und Schüler wählen Bauelemente und Baugruppen nach Funktion bzw.
Vorgabe aus.
Sie planen den Arbeitsablauf auch unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte.
Sie legen Montagehilfsmittel fest und stellen die Einzelteile für die Montage zusammen. Die
Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob Fachabteilungen hinzuzuziehen sind.
Sie fügen Teilsysteme zu Gesamtsystemen und nehmen sie in Betrieb. Die geforderten
Parameter werden eingestellt, geprüft und dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler
erstellen Bedienungsanleitungen. Sie protokollieren die Übergabe des technischen Systems an
den Kunden.
Die Schülerinnen und Schüler beachten die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes
sowie ökonomische Gesichtspunkte.
Inhalte:
Pflichtenheft
Getriebe
Kupplungen
Pumpen
Elektrische Antriebe
Mechanische und elektrische Kenngrößen und Kennlinien
Schweißen, Kleben
Hebezeuge
Anschlagen von Lasten
Sicherheitseinrichtungen
Kundengespräch
Lernfeld 11:
Überwachen der Produkt- und
Prozessqualität
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler überwachen die Produkt- und Prozessqualität und führen
Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchungen nach Auftrag und Anweisung durch. Sie planen
die Durchführung, nehmen Prozessdaten auf und bewerten die ermittelten Kenngrößen auch mit
Hilfe von Grafiken. Sie unterscheiden systematische von zufälligen Einflussgrößen und ermitteln
diese für ausgewählte Prozesse anhand von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen. Die
Schülerinnen und Schüler wenden statistische Verfahren der Qualitätssicherung in der laufenden
Produktion auch unter Verwendung von Anwendersoftware an. Sie dokumentieren die Einhaltung
der Prozess- und Produktqualität nach Kundenvorgaben. Sie überwachen den Produktionsprozess
mit Methoden der Qualitätssicherung in der Massen- und Serienfertigung. Dabei nehmen sie
Prozesskenngrößen für variable und attributive Produktmerkmale auf und führen und
interpretieren Prozessregelkarten. Sie dokumentieren den zeitlichen Verlauf eines Prozesses und
leiten aus den Qualitätsdaten Korrekturmaßnahmen am Prozess ab.
Sie präsentieren Qualitätsdaten, diskutieren Konsequenzen für den Produktionsprozess und
sichern die Ergebnisse.
Inhalte :
Qualitätsnormen
Statistische Prozessregelung
Qualitätsregelkarten
Ursache-Wirkungs-Diagramme
Maschinenfähigkeitsindizes
Prozessfähigkeitsindizes
Normalverteilung
Histogramme
Standardabweichung, arithmetischer Mittelwert, Medianwert, Spannweite
Prüfanweisungen
Lernfeld 12:
Instandhalten von technischen Systemen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler halten technische Systeme instand, indem sie Maßnahmen zur
Verbesserung der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit planen und durchführen. Sie nehmen
Kundenaufträge zur Instandhaltung von technischen Systemen an.
Sie untersuchen Systeme hinsichtlich der Ursachen der festgestellten Fehler. Dazu nutzen sie
technische Unterlagen auch in englischer Sprache. Sie grenzen Teilsysteme ab und
bestimmen die Eingangs- und Ausgangsgrößen.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfverfahren und Prüfmittel aus und
wenden diese an. Aus den Fehlerursachen und der Fehlerhäufigkeit ermitteln sie
Schwachstellen, analysieren und bewerten diese unter Anwendung geeigneter Methoden auch
hinsichtlich Belastung und Verschleiß. Sie beraten den Kunden bezüglich möglicher
Maßnahmen zur Verbesserung und erstellen die hierfür notwendigen Unterlagen und Pläne.
Die Schülerinnen und Schüler beschaffen die notwendigen Bauelemente, stellen die
Funktionsfähigkeit des technischen Systems wieder her und dokumentieren ihre Ergebnisse.
Nach Abschluss der Instandhaltung übergeben sie das technische System dem Kunden.
Sie berücksichtigen wirtschaftliche und rechtliche Folgen von Instandhaltungsarbeiten und
deren Einfluss auf die Qualitätsanforderungen an die Produktion und das Produkt.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.
Inhalte:
Ausfallbedingte, zustandsbedingte und vorbeugende Instandhaltung
Schadensanalyse
Werkstoffprüfverfahren
Wärmebehandlungsverfahren
Statistische Fehlerauswertung
Paretoanalyse
Kostenvoranschläge
Ausfallzeiten
Instandhaltungskosten
Produkthaftung unter Beachtung des Qualitätsmanagements
Lernfeld 13:
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit
automatisierter Systeme
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler sichern die Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme. Hierzu
analysieren sie automatisierte Systeme unter Verwendung von technischen Dokumentationen
auch in englischer Sprache.
Für einzelne Teilsysteme entwickeln sie unter Berücksichtigung des vorgegebenen
Prozessablaufes und der Herstellerunterlagen Lösungen zur Prozessoptimierung.
Zur Behebung von Betriebsstörungen erarbeiten sie Strategien zur Fehlereingrenzung,
wenden sie an und beseitigen die Fehler unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.
Die Schülerinnen und Schüler modifizieren Systeme, testen, dokumentieren und präsentieren
ihre Lösungen. Sie berücksichtigen notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz beim
Umgang mit Fertigungs- und Handhabungssystemen.
Sie bewerten die ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekte der Automatisierungstechnik
Inhalte:
Elektropneumatische und elektrohydraulische Funktionseinheiten
Steuerung
Regelung
Programmierbare Steuerungen
Betriebsarten
Ablaufsprache, Funktionsbausteinsprache
Flexible Handhabungssysteme
Schnittstellen
Instandhaltungsvorschriften
Sicherheitseinrichtungen
Lernfeld 14:
Planen und Realisieren technischer Systeme
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen und realisieren technische Systeme. Sie analysieren
Projektaufträge im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit und definieren die Ziele.
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen die Projektorganisation, dokumentieren den
Projektfortschritt, analysieren und bewerten den Verlauf und leiten notwendige Maßnahmen
ein. Sie beachten die Vorgaben des Qualitätsmanagements und sichern dadurch die Qualität
von Produkten und Prozessen.
Sie erstellen Dokumentationen und präsentieren ihre Ergebnisse. Dabei verwenden sie aktuelle
Informations- und Kommunikationsmedien.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Projektergebnisse und Handlungsprozesse unter lernund arbeitsorganisatorischen, technischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten.
Inhalte:
Lasten-/ Pflichtenheft
Projektstrukturplan
Evaluation
Lernfeld 15:
Optimieren von technischen Systemen
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler optimieren technische Systeme. Dabei untersuchen sie
störungsfrei
arbeitende
Systeme
und
Produktionsabläufe
hinsichtlich
der
Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf Ergonomie, Gesundheits-, Umweltschutz und
Wirtschaftlichkeit.
Sie erarbeiten Verbesserungsvorschläge auch unter Berücksichtigung technologischer
Entwicklungen sowie neuer Werk- und Hilfsstoffe. Die Schülerinnen und Schüler präsentieren
die Vorschläge, moderieren die Entscheidungsfindung in Arbeitsgruppen, schätzen den
wirtschaftlichen Nutzen ein und entscheiden über eine Weiterleitung der
Optimierungsvorschläge an das betriebliche Vorschlagswesen.
Sie planen Optimierungsmaßnahmen und entscheiden über eine eigenverantwortliche
Durchführung. Sie dokumentieren die durchgeführten Arbeiten.
Inhalte:
Arbeitsorganisation
Ideenmanagement
Wissensmanagement
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Konstruktionsmechaniker/
Konstruktionsmechanikerin
3024.023-4
Stand: 01.08.04
Anlage 3
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.20041))
1)
unter Vorbehalt gemäß Ziffer A.I.8 der "Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Beschluss vom 19.11.1955 i.d.F. vom 05.10.2000".
- 2 -
Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972”
geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar
fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen
berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
- 3 -
Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie
zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich
erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
• die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im
öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und
Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
- 4 -
• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und
sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und
öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen
Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission
zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
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Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge
des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das
Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung
der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich
nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben
unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
- 6 -
Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur Konstruktionsmechaniker/zum
Konstruktionsmechanikerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom ... (BGBl. I S. ... ) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung dem
Berufsfeld Metalltechnik zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsfeldbezogenen
fachtheoretischen
Bereich
des
Rahmenlehrplanes
für
das
schulische
Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen
Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen
Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Die Rahmenlehrpläne für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin (Beschluss der KMK vom 07.01.1987), Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin, Fachrichtung Schweißtechnik (Beschluss der KMK vom
09.05.1996) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt.
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerinnen sind in den Bereichen Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Schweißtechnik oder Stahl- und Metallbau tätig. Sie fertigen, montieren und demontieren Stahlbauteile, Aufzüge, Transport- und Verladeanlagen,
Schutzgitter, Verkleidungen, Treppen, Türen, Abdeckungen, Behälter, Schutzeinrichtungen,
Blechrohre, Blechkanäle, Aggregate und Karosserien.
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerinnen
•
•
•
•
•
•
•
erfassen Kundenaufträge und leiten deren Umsetzungen ein,
planen ihre Aufgaben anhand von technischen Unterlagen,
stellen Bauteile, Baugruppen und Metallkonstruktionen aus Blechen, Rohren oder Profilen
her,
wenden manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren an,
führen Schweißverfahren unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
durch,
montieren und demontieren Metallkonstruktionen und wenden dabei unterschiedliche
Fügetechniken an,
erstellen Hilfskonstruktionen, Vorrichtungen, Schablonen und Abwicklungen,
- 7 -
•
•
•
wählen Prüfgeräte und Prüfverfahren aus und wenden das betriebliche
Qualitätssicherungssystem an,
führen die notwendigen Wartungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Werkzeugen
durch,
bearbeiten komplexe Aufträge im Team.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern soll der Geschäfts- und Arbeitsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein.
Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet. Die Ziele der Lernfelder sind maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung und stellen zusammen mit den ergänzenden Inhalten Mindestumfang dar.
Die fachlichen Inhalte der einzelnen Lernfelder sind nur generell benannt und nicht differenziert aufgelistet. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Kooperation mit
den Ausbildungsbetrieben eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung der Lernfelder. Es
besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Es wird empfohlen, für die Gestaltung von
exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern beide Pläne zugrunde zu legen.
Die einzelnen Schulen erhalten somit mehr Gestaltungsaufgaben und eine erweiterte didaktische Verantwortung.
Mathematische, naturwissenschaftliche, technische Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische bzw. betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.
Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind auch
dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.
Die englischsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Die Ziele und Inhalte der Lernfelder eins bis sechs sind mit den geforderten Qualifikationen
der Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung bzw. Teil I der Abschlussprüfung abgestimmt.
Die Lernfelder des siebenten Ausbildungshalbjahres berücksichtigen insbesondere die beruflichen Einsatzgebiete in ihrer ganzheitlichen Aufgabenstellung. Diese komplexen Aufgabenstellungen ermöglichen es einerseits, bereits vermittelte Kompetenzen und Qualifikationen
zusammenfassend und projektbezogen zu nutzen und zu vertiefen und andererseits zusätzliche
einsatzgebietsspezifische Ziele und Inhalte in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben zu
erschließen.
- 8 -
Teil V:
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
Lernfelder
Nr.
1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
Zeitrichtwerte
1. Jahr
80
2. Jahr
3. Jahr
80
3
Herstellen von einfachen Baugruppen
80
4
Warten technischer Systeme
80
5
Herstellen von Baugruppen aus Blechen
80
6
Montieren und Demontieren von Baugruppen
60
7
Umformen von Profilen
60
8
Herstellen von Baugruppen aus Profilen
80
9
Herstellen von Konstruktionen aus Blechbauteilen
Herstellen von Konstruktionen aus Profilen
80
Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen
Instandhalten von Produkten der Konstruktionstechnik
Herstellen von Produkten der Konstruktionstechnik
Ändern und Anpassen von Produkten der
Konstruktionstechnik
60
10
11
12
13
14
Summe (insgesamt 1020 Std.)
4. Jahr
80
60
80
60
320
280
280
140
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Lernfeld 1:
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Fertigen von berufstypischen Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen vor. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische
Zeichnungen aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen sowie Skizzen für Bauelemente von Funktionseinheiten und einfachen Baugruppen. Stücklisten und Arbeitspläne werden auch mit Hilfe von
Anwendungsprogrammen erarbeitet und ergänzt.
Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die
Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen
Berechnungen durch.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus, wenden diese an und erstellen
die entsprechenden Prüfprotokolle.
In Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt, die Arbeitsergebnisse bewertet und
die Fertigungskosten überschlägig ermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teilzeichnungen
Gruppen- oder Montagezeichnungen
Technische Unterlagen und Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Fertigungspläne
Eisen- und Nichteisenmetalle
Eigenschaften metallischer Werkstoffe
Kunststoffe
Allgemeintoleranzen
Halbzeuge und Normteile
Bankwerkzeuge, Elektrowerkzeuge
Hilfsstoffe
Grundlagen und Verfahren des Trennens und des Umformens
Prüfen
Material-, Lohn- und Werkzeugkosten
Masse von Bauteilen, Stückzahlberechnung
Präsentationstechniken
Normen
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Lernfeld 2:
Fertigen von Bauelementen mit
Maschinen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das maschinelle Herstellen von berufstypischen Bauelementen vor. Dazu werten sie Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne auch mit Hilfe
von Anwendungsprogrammen.
Sie wählen Werkstoffe unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften aus und ordnen sie produktbezogen zu.
Sie planen die Fertigungsabläufe, ermitteln die technologischen Daten und führen die notwendigen Berechnungen durch.
Sie verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der Maschinen und wählen
diese sowie die entsprechenden Werkzeuge auftragsbezogen unter Beachtung funktionaler,
technologischer und wirtschaftlicher Kriterien aus und bereiten die Maschinen für den Einsatz
vor.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Beurteilungskriterien, wählen Prüfmittel aus und
wenden sie an, erstellen und interpretieren Prüfprotokolle.
Sie präsentieren die Arbeitsergebnisse, optimieren die Arbeitsabläufe und entwickeln Alternativen. Dabei nutzen sie die modernen Medien und Präsentationsformen.
In Versuchen erproben sie ausgewählte Arbeitsschritte und auch alternative Möglichkeiten
und bewerten die Arbeitsergebnisse.
Sie kennen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße und Oberflächengüte. Sie setzen
sich mit den Einflüssen auf den Fertigungsprozess auseinander und berücksichtigen dabei die
Bedeutung der Produktqualität.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Technische Zeichnungen und Informationsquellen
Fertigungspläne
Funktionsbeschreibungen
Auswahlkriterien für Prüfmittel und Anwendungen
ISO – Toleranzen
Oberflächenangaben
Messfehler
Bohren, Senken, Reiben, Fräsen, Drehen,
Funktionseinheiten von Maschinen und deren Wirkungsweise
Standzeiten von Werkzeugen
Fertigungsdaten und deren Berechnungen
Kühl- und Schmiermittel
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Werkzeug- und Maschinenkosten, Materialverbrauch, Arbeitszeit
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Lernfeld 3:
Herstellen von einfachen Baugruppen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von einfachen Baugruppen vor. Dazu
lesen sie berufstypische Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und einfache
Schaltpläne und können die Funktionszusammenhänge der Baugruppen beschreiben und erklären.
Sie erstellen und ändern Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Stücklisten und wenden Informationen aus technischen Unterlagen an. Auch unter Verwendung von Lernprogrammen planen sie einfache Steuerungen und wählen die entsprechenden Bauteile aus.
Sie beschreiben die sachgerechte Montage von Baugruppen und vergleichen Montagevorschläge auch unter Anwendung fach- und englischsprachige Begriffe. Einzelteile werden systematisch und normgerechnet gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler verwenden
Montageanleitungen und entwickeln Montagepläne unter Berücksichtigung von Montagehilfsmitteln und kundenspezifischen Anforderungen.
Sie unterscheiden Fügeverfahren nach ihren Wirkprinzipien und ordnen sie anwendungsbezogen zu.
Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Normteile und Vorrichtungen produktbezogen aus
und organisieren einfache Montagearbeiten im Team.
Sie entwickeln Prüfkriterien für Funktionsprüfungen, erstellen Prüfpläne und Prüfprotokolle
und dokumentieren und präsentieren diese. Sie bewerten Prüfergebnisse, beseitigen Qualitätsmängel, optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne
Technische Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Stückliste und Montagepläne
Montagebeschreibungen
Werkzeuge, Vorrichtungen
Werk-, Hilfs- und Zusatzstoffe
Grundlagen des kraft-, form- und stoffschlüssigen Fügens
Normteile
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Funktionsprüfung
Kraft- und Drehmomentberechnungen
Grundlagen der Steuerungstechnik
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
Montagekosten
- 12 -
Lernfeld 4:
Warten technischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Wartung von technischen Systemen insbesondere
von Betriebsmitteln vor und ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft. Dabei bewerten sie die Bedeutung dieser Instandhaltungsmaßnahme unter den Gesichtspunkten Sicherheit,
Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Sie lesen Anordnungspläne, Wartungspläne und Anleitungen auch in englischer Sprache. Sie
planen Wartungsarbeiten und bestimmen die notwendigen Werkzeuge und Hilfsstoffe. Sie
wenden die Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik an und erklären einfache Schaltpläne in den verschiedenen Gerätetechniken.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Dabei berücksichtigen sie
besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Sie messen und berechnen elektrische und physikalische Größen. Sie bewerten und diskutieren die Arbeitsergebnisse
und stellen diese dar.
Inhalte:
Grundbegriffe der Instandhaltung
Wartungspläne
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen
Betriebsorganisation
Verschleißursachen, Störungsursachen
Schmier- und Kühlschmierstoffe, Entsorgung
Korrosionsschutz und Korrosionsschutzmittel
Funktionsprüfung
Instandhaltungs- und Ausfallkosten, Störungsfolgen
Schadensanalyse
Größen im elektrischen Stromkreis, Ohmsches Gesetz
Gefahren des elektrischen Stroms, elektrische Sicherheit
Normen und Verordnungen
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Lernfeld 5:
Herstellen von Baugruppen aus Blechen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Baugruppen aus Blechen unter Berücksichtigung von
Funktion, Form und Materialauswahl her. Dazu entwickeln sie unter Beachtung des Arbeitsund Umweltschutzes Lösungsvorschläge, vergleichen und bewerten diese. Sie erstellen und
ändern Zeichnungen und Stücklisten auch mit Hilfe von Anwendungsprogrammen. Die Schülerinnen und Schüler planen die Arbeitsschritte und wählen nach fertigungstechnischen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten Trenn-, Umform- und Fügeverfahren auch unter Berücksichtigung numerisch gesteuerter Maschinen aus. Hierzu berechnen sie gestreckte Längen,
Scher- und Gewichtskräfte. Sie überprüfen die Betriebssicherheit der Maschinen und beachten
die zulässige elektrische Anschlussleistung.
Die Schülerinnen und Schüler prüfen und bewerten die fertigen Baugruppen. Sie diskutieren
und präsentieren ihre Arbeitsergebnisse.
Inhalte:
Teil- und Gesamtzeichnungen
Abwicklungen
Bleche aus unlegierten und legierten Stählen sowie aus NE-Metallen
Scher- und Keilschneiden, Sägen, thermisches Trennen, Wasserstrahlschneiden
Schwenkbiegen, Gesenkbiegen, Walzbiegen
Blechversteifungen
Falzen, Nieten, Schrauben, Punkt- und Rollennahtschweißen
Hilfsstoffe
Normen
Technische Regeln
Präsentations- und Kommunikationstechniken
- 14 -
Lernfeld 6:
Montieren und Demontieren von Baugruppen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler montieren und demontieren Baugruppen.
Sie werten Zeichnungen aus und planen die Arbeitsschritte für die Montage und Demontage.
Dabei berücksichtigen sie die Bestimmungen des Arbeitsschutzes, insbesondere beim Heben
und Bewegen der Lasten. Sie führen die notwendigen Berechnungen durch und wählen geeignete Werkzeuge, Prüf- und Hilfsmittel für die Montage aus. Danach ordnen und kennzeichnen
sie die Bauelemente der Baugruppen, fügen diese und überprüfen die Funktion.
Bei der Demontage berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die Wiederverwendbarkeit
sowie die umweltgerechte Entsorgung von Bauelementen und Hilfsstoffen.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Arbeitsergebnisse, dokumentieren und präsentieren sie.
Inhalte:
Skizzen
Schraub-, Klemm- und Steckverbindungen
Massen-, Kräfte- und Momentenberechnung
Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen
Entsorgungsvorschriften
Normen
Technische Regeln
- 15 -
Lernfeld 7:
Umformen von Profilen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Umformteile unter Berücksichtigung von Kundenwünschen her. Dazu fertigen sie auftragsbezogene Skizzen und Zeichnungen an. Sie beschaffen
sich, auch mit Hilfe von elektronischen Medien, Informationen zu den technologischen Eigenschaften der Werkstoffe und deren Gefügeveränderungen beim Kalt- und Warmumformen. Sie wählen Werkstoffe und Profile aus und führen erforderliche Berechnungen durch.
Sie legen die zur Herstellung notwendigen Arbeitsschritte fest und bestimmen Werkzeuge,
Maschinen und Prüfmittel. Die Schülerinnen und Schüler beachten bei der Herstellung die
Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes und gehen verantwortungsbewusst mit den
Betriebsmitteln um. Die Schülerinnen und Schüler wenden Werkstattprüfverfahren an und
berücksichtigen die Richtlinien und Normen der betrieblichen Qualitätssicherung. Sie reflektieren die Arbeitsergebnisse auch unter Berücksichtigung von Qualitätsmängeln und Fehlerursachen und leiten Verbesserungsmaßnahmen ein.
Inhalte:
Werkstoff- und Energiekosten
Zuschnittsermittlung
Anwärmlänge, gestreckte Länge
Manuelles und maschinelles Warm- und Kaltumformen
Umformtemperaturen
Biegevorrichtungen und Biegemaschinen
Rekristallisationsglühen
Kunden- und mitarbeiterorientierte Kommunikation
- 16 -
Lernfeld 8:
Herstellen von Baugruppen aus Profilen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Baugruppen aus Profilen her. Sie arbeiten nach vorgegebenen Arbeitsunterlagen, gehen auf spezielle Kundenwünsche ein und erstellen die erforderlichen Planungsunterlagen. Dazu lesen, erstellen und ändern sie Zeichnungen und Stücklisten. Die Schülerinnen und Schüler berechnen die für die Konstruktion notwendigen Größen
und wählen unter ökonomischen und technologischen Gesichtspunkten Werkstoffe, Profile
und Fertigungsverfahren aus. Die Schülerinnen und Schüler organisieren Fertigungsabläufe
und ermitteln die technologischen Daten auch mit Hilfe von Anwenderprogrammen. Sie beachten das Verhalten unterschiedlicher Werkstoffe hinsichtlich der elektrochemischen Spannungsreihe und wählen Möglichkeiten für einen passiven und aktiven Korrosionsschutz aus.
Sie berücksichtigen die Eigenschaftsänderungen von Werkstoffen unter Einfluss von Wärme.
Sie entwickeln Beurteilungskriterien und bestimmen Prüfverfahren und Prüfmittel. Sie prüfen
die ausgeführten Arbeiten und bewerten, diskutieren, dokumentieren und präsentieren die
Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Bestimmungen des Arbeits- und
Umweltschutzes, insbesondere im Umgang mit elektrischen Maschinen und technischen Gasen.
Inhalte:
Profile aus unlegierten und legierten Stählen, Aluminium
Maschinelles Trennen
Thermisches Fügen
Prüfverfahren
Gefügeveränderung durch Wärmeeinwirkung
Kalt- und Warmrichten
Normen
Englische Fachbegriffe
- 17 -
Lernfeld 9:
Herstellen von Konstruktionen aus
Blechbauteilen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen auftragsbezogen Konstruktionen aus Blechbauteilen her.
Dazu werten sie die vorliegenden Daten aus, bestimmen die Beanspruchungen, wählen geeignete Werkstoffe aus und dimensionieren die Blechbauteile. Sie entwickeln Lösungen auch
unter Verwendung von standardisierten Bauelementen und beachten dabei Wirtschaftlichkeit
und Korrosionsschutz. Sie präsentieren, vergleichen und bewerten ihre Lösungsalternativen.
Zur Herstellung der Blechkonstruktionen fertigen die Schülerinnen und Schüler Zeichnungen, Fertigungs- und Montagepläne an und ermitteln alle zur Fertigung notwendigen Daten.
Sie wählen unter Beachtung der Werkstoffe und der Abmessungen die Verfahren zum Trennen, Umformen, Fügen und Prüfen aus und wenden sie an.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Funktion der Konstruktion
und ermitteln die Kosten. Sie stellen ihre Arbeitsergebnisse in einer Dokumentation zusammen und unterbreiten dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot.
Inhalte:
Kataloge, Internet
Vorrichtungen, Schablonen
Abwicklungen
Zuschnitte
Blechbearbeitungsmaschinen
Auflagerkräfte
Festigkeit
Schallschutz
Wärmeschutz
Qualitätssicherung
Normen
- 18 -
Lernfeld 10: Herstellen von Konstruktionen aus
Profilen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen auftragsbezogen Profilkonstruktionen her.
Dazu werten sie die vorliegenden Daten aus und bestimmen nach statischen, funktionalen und
ökonomischen Gesichtspunkten Werkstoffe und Bauelemente. Sie beachten bei der Herstellung einzelner Baugruppen neben der fertigungsgerechten Gestaltung auch den Korrosionsschutz. Sie wählen unter Beachtung der Werkstoffe und der Bauelementabmessungen die
Verfahren zum Trennen, Umformen, Fügen und Prüfen aus und wenden sie an. Sie stellen
ihre Lösungsalternativen vor, vergleichen und bewerten diese. Die Schülerinnen und Schüler
erstellen Zeichnungen, Fertigungs- und Montagepläne und beachten bei der Herstellung die
Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Zur Sicherung der Qualität der Produkte
beachten sie grundlegende Normen, gesetzliche Bauvorschriften und Vorgaben der betrieblichen Qualitätssicherung. Sie beschreiben den Aufbau und die Funktion der Konstruktion, ermitteln die Kosten und präsentieren ihre Ergebnis unter Verwendung aktueller Informationsund Kommunikationsmedien.
Inhalte:
Auftragsbezogene Berechnungen
Bauelemente und Baugruppen des Stahl- und Metallbaus
Brandschutz
Schallschutz
Wärmedämmung
- 19 -
Lernfeld 11: Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler montieren und demontieren Metallkonstruktionen nach Auftrag. Dazu planen sie unter Einbeziehung technischer Unterlagen den Arbeitsprozess und berücksichtigen beim Einrichten von Baustellen und Arbeitsplätzen die Unfallverhütungsvorschriften.
Sie erarbeiten verschiedene Montagemöglichkeiten und überprüfen diese unter Beachtung
betriebswirtschaftlicher Aspekte. Sie entscheiden sich für die optimale Lösung und realisieren
diese. Die Schülerinnen und Schüler richten Bauteile und Baugruppen aus und sichern deren
Lage. Dabei wenden sie geeignete Prüfverfahren an. Sie wählen Verbindungs- und Befestigungsarten anwendungs- und bauwerksbezogen aus und handhaben diese. Erforderliche Lastaufnahmeeinrichtungen, Transportmittel und Hebezeuge setzen sie sicher ein oder veranlassen
deren Einsatz. Komponenten der Steuerungstechnik werden montiert und justiert. Nach Abschluss der Montage überprüfen die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und stellen die
Funktion der Konstruktion sicher.
Die Schülerinnen und Schüler planen die Demontage von Metallkonstruktionen unter Verwendung von technischen Unterlagen. Sie identifizieren Bauteile und Baugruppen hinsichtlich ihrer Lage und Funktion und kennzeichnen diese. Verschleißteile und Hilfsstoffe werden
nach ihrer Wiederverwertbarkeit oder deren fachgerechter Entsorgung sortiert.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren ihre Arbeitsergebnisse und
bewerten diese.
Inhalte:
Einzel- und Blockmontage
Variantenvergleich
Gerüste, Leitern, Arbeitsbühnen
Hilfskonstruktionen
Personensicherung
HV-Verbindungen
Anzugsmomente
Befestigungsmittel
Logische Grundfunktionen
Verknüpfungssteuerungen
Normen
- 20 -
Lernfeld 12: Instandhalten von Produkten der Konstruktionstechnik
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen Instandhaltungsarbeiten nach Kundenauftrag aus. Dabei
planen sie anhand von Serviceunterlagen und –vorschriften sowie Konstruktionsunterlagen
die Instandhaltungsmaßnahmen. Sie untersuchen Konstruktionen, ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft und beheben aufgetretene Mängel. Sie beziehen Einrichtungen der
Steuerungstechnik unter dem Aspekt der Betriebssicherheit ein.
Die Schülerinnen und Schüler führen eine Bedarfsermittlung für die Instandhaltung durch,
wählen Ersatzteile aus und bestimmen die nötigen Werkzeuge. Sie erkennen die Bedeutung
vorbeugender Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie entscheiden, ob und welche Unterstützung von
anderen Fachabteilungen und Gewerken erforderlich ist.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Fehler, beschreiben Fehlerursachen und zeigen Möglichkeiten zur Fehlerbehebung auf. Bei der Diagnose sowie der Behebung von Mängeln gehen
sie zielgerichtet vor. Sie beachten beim Instandhaltungsprozess die einschlägigen verfahrensund sicherheitstechnischen Vorschriften sowie alle Maßgaben des Umweltschutzes, den verantwortungsbewussten Umgang mit den Betriebsmitteln und die sachgerechte Entsorgung von
Hilfsstoffen.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren im Sinne der betrieblichen Qualitätssicherung
alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und archivieren die erstellten Dokumente.
Inhalte:
Zeichnungen, Skizzen
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen, -vorschriften
Sensorik, Aktorik
Verknüpfungssteuerungen
Demontage-, Montageplanung
Verschleiß, Alterung, Korrosion, Ermüdung, Thermische Einflüsse
Instandhaltungskosten
Qualitätssicherung
Normen
Unfallverhütungsvorschriften
Englische Fachbegriffe
- 21 -
Lernfeld 13: Herstellen von Produkten der Konstruktionstechnik
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Produkte der Konstruktionstechnik her. Hierzu analysieren sie die Vorgaben des Auftrags und gehen auf Kundenwünsche ein. Sie strukturieren den
Auftrag und definieren Ziele im Hinblick auf die Auftragsabwicklung. Sie planen, entwickeln
und realisieren praxisgerechte Lösungen. Die Schülerinnen und Schüler organisieren den Projektverlauf, stimmen Arbeits- und Geschäftsprozesse ab und dokumentieren sie. Sie verantworten die Qualität des Produktes im Verlauf des Herstellungsprozesses unter Beachtung
grundlegender Normen und der betrieblichen Qualitätssicherung. Nach der Herstellung überprüfen die Schülerinnen und Schüler Aufbau und Funktion des Produktes. Sie dokumentieren
und präsentieren ihre Ergebnisse dem Kunden unter Verwendung zeitgemäßer Medien und
weisen auf Unfallgefahren und Umweltverträglichkeit hin.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Arbeitsergebnisse, erkennen Defizite und ergreifen Maßnahmen zur Produkt- und Prozessverbesserung.
Inhalte:
Produktbeschreibung
Bedarfsplanung
Zeit- und Arbeitsplanung
Fertigungsplanung
Montageplanung
Herstellkosten
Normen
Technische Regeln
Qualitätssicherung
Produktbeurteilung
- 22 -
Lernfeld 14: Ändern und Anpassen von Produkten
der Konstruktionstechnik
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen vom Kunden gewünschte Änderungs- und Anpassungsmaßnahmen an Produkten der Konstruktionstechnik durch.
Dazu analysieren sie das bestehende Produkt und führen alle notwendigen Anpassungsmaßnahmen systematisch durch. Sie ändern Komponenten der Konstruktionstechnik, binden notwendige Fremdleistungen ein, erstellen kundengerechte Unterlagen und dokumentieren alle
Schritte.
Die Schülerinnen und Schüler erläutern dem Kunden die vorgenommenen Veränderungen und
weisen auf deren mögliche Konsequenzen hin.
Sie dokumentieren und präsentieren ihre Ergebnisse unter Verwendung moderner Medien.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre beruflichen Lern- und Arbeitsprozesse, erkennen Defizite und nutzen geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung ihrer
Kompetenzen.
Inhalte:
Zeichnungen, Skizzen
Zeit- und Arbeitsplanung
Fertigungsplanung
Kostenermittlung
Gesprächsführung
Präsentationstechniken
Normen
Technische Regeln
Unfallverhütungsvorschriften
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Werkzeugmechaniker/
Werkzeugmechanikerin
3024.023-2
Stand: 01.08.04
Anlage 4
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004 1))
1)
unter Vorbehalt gemäß Ziffer A.I.8 der "Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Beschluss vom 19.11.1955 i.d.F. vom 05.10.2000".
- 2 -
Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972”
geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar
fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen
berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
- 3 -
Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie
zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich
erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
• die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im
öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und
Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
- 4 -
• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und
sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und
öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen
Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission
zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
- 5 -
Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge
des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das
Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung
der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschied-liche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich
nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben
unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
- 6 -
Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur
Werkzeugmechanikerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen
Metallberufen vom ... (BGBl. I S. ...) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung dem
Berufsfeld Metalltechnik zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsfeldbezogenen fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr
erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin (Beschluss der KMK vom 07.01.1987) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der “Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe” (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt.
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerinnen stellen Bauelemente und technische Systeme der Stanz- und Formentechnik, des Vorrichtungs-, Lehren- und Instrumentenbaus her. Sie
montieren diese, nehmen sie in Betrieb und halten sie instand.
Der Rahmenlehrplan geht von folgenden Zielen aus:
Die Schülerinnen und Schüler
•
planen im Sinne vollständiger Arbeits- und Geschäftsprozesse berufs- und produktionsspezifische Handlungen, die von ihnen durchgeführt und bewertet werden;
•
arbeiten im Team und kommunizieren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit
innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Kunden;
•
beachten Normen und Vorschriften, nutzen technische Regelwerke und Bestimmungen, Datenblätter und Beschreibungen, Betriebsanleitungen und andere berufstypische Informationen, auch in englischer Sprache;
•
nutzen aktuelle Informations- und Kommunikationssysteme zur Beschaffung von Informationen, zur Bearbeitung von Aufträgen im Rahmen von Projektenund zur Erstellung von Dokumentationen und Präsentationen;
•
erstellen rechnergestützt Fertigungsprogramme für Bauelemente des Werkzeugbaus;
•
planen und montieren steuerungstechnische Systeme des Werkzeugbaus;beachten bei
der Planung und Durchführung der Arbeit ergonomische, ökonomische und ökologische Aspekte;
- 7 -
•
wenden Normen, Vorschriften und Regeln zur Sicherung der Produktqualität an, sichern die störungsfreie Arbeit von Systemen und tragen zur ständigen Verbesserung
der Arbeitsabläufe bei;
•
entwickeln Vorgehensweisen für die Inbetriebnahme von Systemen des Werkzeugbaus, übergeben diese Systeme und weisen in deren Bedienung ein.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern soll der Geschäfts- und Arbeitsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein.
Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet.
Die Ziele der Lernfelder sind maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung und stellen zusammen
mit den ergänzenden Inhalten den Mindestumfang dar .
Die fachlichen Inhalte der einzelnen Lernfelder sind nur generell benannt und nicht differenziert aufgelistet. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Kooperation mit
den Ausbildungsbetrieben eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung der Lernfelder. Es
besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Es wird empfohlen, für die Gestaltung von
exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern beide Pläne zugrunde zu legen.
Die einzelnen Schulen erhalten somit mehr Gestaltungsaufgaben und eine erweiterte didaktische Verantwortung.
Mathematische, naturwissenschaftliche, technische Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische bzw. betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.
Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind auch
dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.
Die englischsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Die Ziele und Inhalte der Lernfelder eins bis sechs sind mit den geforderten Qualifikationen
der Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung bzw. Teil I der Abschlussprüfung abgestimmt.
Die Lernfelder des siebenten Ausbildungshalbjahres berücksichtigen insbesondere die beruflichen Einsatzgebiete in ihrer ganzheitlichen Aufgabenstellung. Diese komplexen Aufgabenstellungen ermöglichen es einerseits, bereits vermittelte Kompetenzen und Qualifikationen
zusammenfassend und projektbezogen zu nutzen und zu vertiefen und andererseits zusätzliche
einsatzgebietsspezifische Ziele und Inhalte in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben zu
erschließen.
- 8 -
Teil V:
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Lernfelder
Nr.
1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
3 Herstellen von einfachen Baugruppen
4
Warten technischer Systeme
5
Formgeben von Bauelementen durch spanende Fertigung
Herstellen technischer Teilsysteme
des Werkzeugbaus
Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
Planen und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
Herstellen von formgebenden Werkzeugoberflächen
Fertigen von Bauelementen in der rechnergestützten Fertigung
Herstellen der technischen Systeme des
Werkzeugbaus
Inbetriebnehmen und Instandhalten von
technischen Systemen des Werkzeugbaus
Planen und Fertigen technischer Systeme
des Werkzeugbaus
Ändern und Anpassen technischer Systeme des Werkzeugbaus
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Zeitrichtwerte
1. Jahr
80
3. Jahr.
4. Jahr
80
80
80
60
80
80
60
60
60
100
60
80
60
320
Summe (insgesamt 1020 Std.)
2. Jahr
280
280
140
- 9 -
Lernfeld 1:
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten
Werkzeugen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Fertigen von berufstypischen Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen vor. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische Zeichnungen
aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen sowie Skizzen für Bauelemente von Funktionseinheiten
und einfachen Baugruppen. Stücklisten und Arbeitspläne werden auch mit Hilfe von Anwendungsprogrammen erarbeitet und ergänzt.
Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie
bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen Berechnungen
durch.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus, wenden diese an und erstellen die
entsprechenden Prüfprotokolle.
In Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt, die Arbeitsergebnisse bewertet und die
Fertigungskosten überschlägig ermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teilzeichnungen
Gruppen- oder Montagezeichnungen
Technische Unterlagen und Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Fertigungspläne
Eisen- und Nichteisenmetalle
Eigenschaften metallischer Werkstoffe
Kunststoffe
Allgemeintoleranzen
Halbzeuge und Normteile
Bankwerkzeuge, Elektrowerkzeuge
Hilfsstoffe
Grundlagen und Verfahren des Trennens und des Umformens
Prüfen
Material-, Lohn- und Werkzeugkosten
Masse von Bauteilen, Stückzahlberechnung
Präsentationstechniken
Normen
- 10 -
Lernfeld 2:
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das maschinelle Herstellen von berufstypischen Bauelementen vor. Dazu werten sie Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten aus. Sie erstellen
und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne auch mit Hilfe von Anwendungsprogrammen.
Sie wählen Werkstoffe unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften aus und ordnen sie
produktbezogen zu.
Sie planen die Fertigungsabläufe, ermitteln die technologischen Daten und führen die notwendigen
Berechnungen durch.
Sie verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der Maschinen und wählen diese
sowie die entsprechenden Werkzeuge auftragsbezogen unter Beachtung funktionaler, technologischer und wirtschaftlicher Kriterien aus und bereiten die Maschinen für den Einsatz vor.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Beurteilungskriterien, wählen Prüfmittel aus und wenden
sie an, erstellen und interpretieren Prüfprotokolle.
Sie präsentieren die Arbeitsergebnisse, optimieren die Arbeitsabläufe und entwickeln Alternativen.
Dabei nutzen sie die modernen Medien und Präsentationsformen.
In Versuchen erproben sie ausgewählte Arbeitsschritte und auch alternative Möglichkeiten und bewerten die Arbeitsergebnisse.
Sie kennen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße und Oberflächengüte. Sie setzen sich
mit den Einflüssen auf den Fertigungsprozess auseinander und berücksichtigen dabei die Bedeutung
der Produktqualität.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Technische Zeichnungen und Informationsquellen
Fertigungspläne
Funktionsbeschreibungen
Auswahlkriterien für Prüfmittel und Anwendungen
ISO – Toleranzen
Oberflächenangaben
Messfehler
Bohren, Senken, Reiben, Fräsen, Drehen,
Funktionseinheiten von Maschinen und deren Wirkungsweise
Standzeiten von Werkzeugen
Fertigungsdaten und deren Berechnungen
Kühl- und Schmiermittel
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Werkzeug- und Maschinenkosten, Materialverbrauch, Arbeitszeit
- 11 -
Lernfeld 3:
Herstellen von einfachen Baugruppen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von einfachen Baugruppen vor. Dazu lesen
sie berufstypische Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und einfache Schaltpläne
und können die Funktionszusammenhänge der Baugruppen beschreiben und erklären.
Sie erstellen und ändern Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Stücklisten und wenden Informationen aus technischen Unterlagen an. Auch unter Verwendung von Lernprogrammen planen sie einfache Steuerungen und wählen die entsprechenden Bauteile aus.
Sie beschreiben die sachgerechte Montage von Baugruppen und vergleichen Montagevorschläge
auch unter Anwendung fach- und englischsprachiger Begriffe. Einzelteile werden systematisch und
normgerecht gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler verwenden Montageanleitungen und
entwickeln Montagepläne unter Berücksichtigung von Montagehilfsmitteln und kundenspezifischen
Anforderungen.
Sie unterscheiden Fügeverfahren nach ihren Wirkprinzipien und ordnen sie anwendungsbezogen zu.
Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Normteile und Vorrichtungen produktbezogen aus und
organisieren einfache Montagearbeiten im Team.
Sie entwickeln Prüfkriterien für Funktionsprüfungen, erstellen Prüfpläne und Prüfprotokolle und
dokumentieren und präsentieren diese. Sie bewerten Prüfergebnisse, beseitigen Qualitätsmängel,
optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne
Technische Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Stückliste und Montagepläne
Montagebeschreibungen
Werkzeuge, Vorrichtungen
Werk-, Hilfs- und Zusatzstoffe
Grundlagen des kraft-, form- und stoffschlüssigen Fügens
Normteile
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Funktionsprüfung
Kraft- und Drehmomentberechnungen
Grundlagen der Steuerungstechnik
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
Montagekosten
- 12 -
Lernfeld 4:
Warten technischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Wartung von technischen Systemen insbesondere von
Betriebsmitteln vor und ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft. Dabei bewerten sie die
Bedeutung dieser Instandhaltungsmaßnahme unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit
und Wirtschaftlichkeit.
Sie lesen Anordnungspläne, Wartungspläne und Anleitungen auch in englischer Sprache. Sie planen
Wartungsarbeiten und bestimmen die notwendigen Werkzeuge und Hilfsstoffe. Sie wenden die
Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik an und erklären einfache Schaltpläne in
den verschiedenen Gerätetechniken.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Dabei berücksichtigen sie besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Sie messen und berechnen elektrische und physikalische Größen. Sie bewerten und diskutieren ihre Arbeitsergebnisse und stellen
diese dar.
Inhalte:
Grundbegriffe der Instandhaltung
Wartungspläne
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen
Betriebsorganisation
Verschleißursachen, Störungsursachen
Schmier- und Kühlschmierstoffe, Entsorgung
Korrosionsschutz und Korrosionsschutzmittel
Funktionsprüfung
Instandhaltungs- und Ausfallkosten, Störungsfolgen
Schadensanalyse
Größen im elektrischen Stromkreis, Ohmsches Gesetz
Gefahren des elektrischen Stroms, elektrische Sicherheit
Normen und Verordnungen
- 13 -
Lernfeld 5:
Formgeben von Bauelementen durch
spanende Fertigung
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Bauelemente des Werkzeugbaus.
Dazu lesen sie Gesamtzeichnungen, Teilzeichnungen, Skizzen und Stücklisten. Sie erstellen
und ändern Skizzen und Teilzeichnungen und die dazugehörigen Fertigungsunterlagen auch
mit Hilfe von Anwendungsprogrammen. Sie analysieren die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf die Fertigungsqualität. Notwendige technologische Daten werden ermittelt und die
Schneid- und Hilfsstoffe bestimmt.
Die Schülerinnen und Schüler wählen Werkzeugmaschinen aus und richten sie ein.
Sie wenden die Verfahren des Spanens unter Berücksichtigung der technologischen Wirkprinzipien auftragsbezogen an. Die Schülerinnen und Schüler wählen Prüfmittel aus, erstellen
Prüfpläne und wenden sie an. Sie dokumentieren und interpretieren die Prüfergebnisse.
Sie optimieren die Arbeitsabläufe, auch unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeits- und
Umweltschutzes, entwickeln Alternativen und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler reagieren sachbezogen auf Kritik an ihrer Arbeit.
Sie setzen sich mit der Wirtschaftlichkeit der ausgewählten Fertigungsverfahren auseinander
und berücksichtigen dabei die Bedeutung der Produktqualität für den Unternehmenserfolg.
Inhalte:
Technische Informationsquellen
Arbeitspläne, Einrichteblätter, Werkzeugdatenblätter
Drehen, Fräsen, Schleifen
Bearbeitungsparameter
Standzeit
Zeitspanungsvolumen, Zerspanleistung, Hauptnutzungszeit
Spanntechnologie für Werkzeuge und Werkstücke
Qualitätssicherung
Oberflächengüte
ISO – System für Grenzmaße und Passungen
Form- und Lagetoleranzen
- 14 -
Lernfeld 6:
Herstellen technischer Teilsysteme des
Werkzeugbaus
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung technischer Teilsysteme. Dazu lesen,
erstellen und ändern sie Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne sowie Stücklisten. Sie nutzen technische Informationsquellen, auch in englischer Sprache.
Sie analysieren die Teilsysteme nach den Funktionen Führen, Tragen, Übertragen, ermitteln
die zugehörigen Kenngrößen und leiten aus der Funktion der Teile und den Werkstoffangaben
die notwendigen Werkstoffeigenschaften ab. Sie wählen Untersuchungsverfahren aus, prüfen
die vorliegenden mechanischen und technologischen Eigenschaften und werten die Ergebnisse aus.
Die Schülerinnen und Schüler montieren die Einzelteile zu Teilsystemen unter Beachtung der
Bestimmungen des Arbeitsschutzes.
Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Hilfsmittel und Prüfmittel aus, bewerten die Prüfergebnisse, optimieren Montageabläufe und prüfen deren Wirtschaftlichkeit. Sie dokumentieren und präsentieren die Ergebnisse.
Inhalte:
Funktionsbeschreibungen
Maschinenelemente
Härte, Festigkeit
Wärmebehandlungsverfahren
Werkstoffprüfverfahren
Montagepläne
Passungsauswahl
Wärmedehnung
Auflagerkräfte
Flächenpressung
Reibung
Getriebe
Drehmoment
Drehfrequenz, Übersetzungsverhältnisse
- 15 -
Lernfeld 7:
Fertigen mit numerisch gesteuerten
Werkzeugmaschinen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Einzelteile auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Sie lesen und erstellen Skizzen und Teilzeichnungen, denen sie die erforderlichen
Informationen für die CNC-Fertigung entnehmen. Sie ermitteln die technologischen und geometrischen Daten für die Bearbeitung und erstellen Arbeits- und Werkzeugpläne. Sie entwickeln auf der Basis dieser Pläne CNC-Programme, überprüfen und optimieren die Verfahrwege durch Simulation.
Die Schülerinnen und Schüler planen die Einspannung für Werkstücke und Werkzeuge. Sie
richten die Werkzeugmaschine ein, erproben ihre CNC-Programme und realisieren die Fertigung. Sie wählen die Prüfmittel aus, erstellen Prüfpläne und optimieren anhand der Prüfergebnisse den Fertigungsprozess. Dabei analysieren sie die Einflüsse des Fertigungsprozesses
auf Maßgenauigkeit und Oberflächengüte. Sie dokumentieren und archivieren ihre Programme nach betrieblichen Vorgaben.
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Wirtschaftlichkeit und Produktqualität der
CNC-Fertigung mit der konventionellen Fertigung.
Inhalte:
Aufbau und Funktionsweise von CNC-Maschinen
Steuerungsarten
Koordinatensysteme, Null- und Bezugspunkte
CNC-Bemaßung, Koordinatenermittlung
Programmaufbau
- 16 -
Lernfeld 8:
Planen und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen steuerungstechnische Systeme nach Auftrag. Dabei analysieren sie Problemstellungen, entwickeln systematisch Lösungen und erstellen die notwendigen Planungsunterlagen. Sie erarbeiten auf der Grundlage der Planungsunterlagen und der
Entscheidungen über die einzusetzende Gerätetechnik die entsprechenden Schaltpläne.
Die Schülerinnen und Schüler realisieren den Schaltungsaufbau und nehmen das steuerungstechnische System unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes in
Betrieb. Im Team entwickeln sie Strategien zur Fehlersuche, wenden diese an und optimieren
die Lösung.
Sie erstellen technische Dokumentationen und präsentieren ihre Ergebnisse auch unter Verwendung von geeigneten Anwendungsprogrammen. Für ihre Arbeit benutzen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Informationsmedien und Kommunikationstechniken, zum Teil
auch in englischer Sprache.
Sie weisen den Auftraggeber in das steuerungstechnische System ein.
Inhalte:
Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik
Funktionseinheiten, Grundfunktion, Hauptfunktion
Technologieschemata
Weg - Schritt - Diagramme
Logikpläne, Wertetabellen
Logische Grundschaltungen
Sensoren, Signalglieder, Aktoren
Bedienungsanleitungen
- 17 -
Lernfeld 9:
Herstellen von formgebenden Werkzeugoberflächen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen formgebende Werkzeugoberflächen durch Verfahren
der spanenden und abtragenden Bearbeitung . Sie analysieren die Funktion der Bauelemente
und entnehmen den Teilzeichnungen die Informationen zur Maß- und Formgenauigkeit sowie
Oberflächengüte und wählen geeignete Bearbeitungsverfahren aus.
Sie ermitteln die technologischen und geometrischen Daten für die Bearbeitung aus technischen Dokumentationen und erstellen die notwendigen Arbeitspläne.
Sie diskutieren alternative Lösungsmöglichkeiten, auch unter wirtschaftlichen Aspekten.
Zur Qualitätssicherung in der Fertigung werden Prüfverfahren und Prüfmittel auftragsbezogen
ausgewählt, Prüfpläne und Prüfvorschriften angewendet, die Ergebnisse bewertet und dokumentiert.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes und die Normen.
Inhalte:
Feinmessverfahren
Oberflächenprüfverfahren
Hochgeschwindigkeitsbearbeitung
Feinbearbeitung
Abtragen
- 18 -
Lernfeld 10: Fertigen von Bauelementen in der
rechnergestützten Fertigung
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Bauelemente unter Einbeziehung eines CAD/CAMSystems. Sie analysieren den Kundenauftrag, erstellen CAD-Zeichnungen, generieren CNCProgramme und erstellen Fertigungsunterlagen.
Auf der Grundlage des jeweiligen Fertigungssystems setzen sie unter Nutzung der Vernetzung
von Konstruktion, Arbeitsvorbereitung und Fertigung den Kundenauftrag um.
Sie prüfen das Bauelement und optimieren den Herstellungsprozess nach Gesichtspunkten der
Wirtschaftlichkeit und Produktqualität. Sie archivieren die auftragsbezogenen Fertigungsdaten.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren ihre Ergebnisse unter Verwendung geeigneter Anwendungsprogramme. Für ihre Arbeit benutzen die Schülerinnen und
Schüler verschiedene Informationsmedien und Kommunikationstechniken, auch in englischer
Sprache.
Inhalte:
Elemente eines CAD/CAM – Systems
Geometriedatenaufbereitung
Technologiedaten
Fertigungsplanung
Simulation
Datenbank
- 19 -
Lernfeld 11: Herstellen der technischen Systeme des
Werkzeugbaus
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung von Systemen des Werkzeugbaus. Dazu
analysieren sie den Aufbau und die Funktion von Werkzeugen der Schneid-, Umform- und
Formentechnik, sowie Vorrichtungen und Lehren. Sie lesen Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Stücklisten sowie Anordnungspläne und werten sie aus.
Sie untersuchen Teilfunktionen der Werkzeugsysteme und bestimmen die technischen Wirkprinzipien. Sie ermitteln die Einflussfaktoren und deren Auswirkungen auf den Aufbau, die
Funktion, Qualität und Kosten der Systeme und der damit erzeugten Produkte auch unter Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes. Sie vergleichen und bewerten die Ergebnisse hinsichtlich der gestellten Anforderungen an Maß- und Formgenauigkeit. Sie berücksichtigen die
Eigenschaften von Werkstoffen, wählen geeignete Wärmebehandlungs- und Beschichtungsverfahren aus und berechnen notwendige Kenngrößen und Funktionswerte von Bau- und Maschinenelementen unter Beachtung der Normen.
Die Schülerinnen und Schüler planen und koordinieren die zeitlichen Abläufe der Fertigung,
der Bereitstellung der Einzelteile, die Montage der Einzelteile zu Teilsystemen und Gesamtsystemen und wählen die erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel aus. Sie präsentieren die
Ergebnisse.
Inhalte:
Funktionsbeschreibungen
Normalien
Werkstoffausnutzung
Festigkeitsberechnungen
Fertigungsorganisation
Montagepläne, Montagehilfsmittel
- 20 -
Lernfeld 12: Inbetriebnehmen und Instandhalten
von technischen Systemen des Werkzeugbaus
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Werkzeuge, Vorrichtungen und Lehren in Betrieb und
halten diese instand. Dazu lesen sie Gesamtzeichnungen, Teilzeichnungen, Stücklisten und
technische Unterlagen, auch in englischer Sprache.
Sie richten das technische System in Maschinen der Fertigung ein, nehmen es in Betrieb, beurteilen dessen Funktion und das damit gefertigte Produkt unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen des Kunden.
Die Schülerinnen und Schüler warten und inspizieren technische Systeme. Sie erkennen, beurteilen und dokumentieren verschiedene Schäden und setzen die technischen Systeme nach
Arbeitsplan instand.
Dazu demontieren sie fachgerecht das technische System und beseitigen die Schäden durch
Austausch oder Nacharbeit. Sie wählen entsprechende Fertigungsverfahren, Prüfmittel,
Hilfsmittel und Hilfsstoffe aus und montieren das technische System.
Nach Abschluss der Instandsetzung übergeben sie das technische System an den Kunden.
Sie beachten die einschlägigen Normen und die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.
Sie dokumentieren und präsentieren die Inbetriebnahme und Instandhaltung von technischen
Systemen des Werkzeugbaus.
Inhalte:
Technische Dokumentationen
Betriebsanleitung
Wartungs- und Inspektionsunterlagen
Bemusterung
Fehlerbetrachtung an Werkstücken
Qualitätssicherung
- 21 -
Lernfeld 13: Planen und Fertigen technischer Systeme des Werkzeugbaus
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen und fertigen technische Systeme, wie Werkzeuge und
Vorrichtungen, nach Kundenauftrag.
Sie analysieren den Auftrag , beschaffen die erforderlichen Informationen und entwerfen das
technische System auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Skizzen und Zeichnungen der Bauelemente an und
planen den Fertigungsprozess. Sie bestimmen Werkstoffe und Fertigungsverfahren, berechnen
die erforderlichen Kenngrößen und binden notwendige Fremdleistungen ein.
Sie übernehmen die Verantwortung für den Arbeitsfortschritt, die Fertigungsorganisation und
die Dokumentation.
Sie fertigen und montieren die Bauelemente, prüfen die Funktionsfähigkeit des technischen
Systems und nehmen es in Betrieb.
Sie präsentieren dem Kunden das technische System, erklären die Funktion und übergeben es
mit den notwendigen technischen Unterlagen. Die Kommunikation und die Dokumentation
erfolgen auch in englischer Sprache.
Sie sichern die Qualität von Produkt und Prozessen unter Beachtung der Normen und Abläufe
des Qualitätsmanagements.
Inhalte:
Projektplanung
Arbeitstechniken im Projekt
Teamarbeit
Konstruktionsrichtlinien
Anwendungssoftware
Datenbank
- 22 -
Lernfeld 14: Ändern und Anpassen technischer Systeme des Werkzeugbaus
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen Änderungs- und Anpassungsmaßnahmen an technischen
Systemen des Werkzeugbaus, wie Werkzeuge und Vorrichtungen.
Sie analysieren die vom Kunden gewünschten neuen Anforderungen an das technische
System, erarbeiten ein kundengerechtes Änderungskonzept und stellen dem Kunden die Konzeption vor. Bei der Überarbeitung der technischen Unterlagen beachten sie die einschlägigen
Normen.
In die Änderungs- und Anpassungsmaßnahmen binden sie notwendige Fremdleistungen ein
und dokumentieren alle Schritte fachgerecht. Sie informieren den Kunden über die durchgeführten Änderungs- und Anpassungsarbeiten, weisen ihn ein und übergeben eine Dokumentation mit allen geforderten technischen Unterlagen.
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für die fachliche Richtigkeit, die
ansprechende Gestaltung und die Vollständigkeit der Dokumentation. Sie nutzen bei der Erstellung der Dokumentation auch englischsprachige Unterlagen.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre beruflichen Lern- und Arbeitsprozesse. Zur
Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen nutzen sie geeignete Qualifizierungsmöglichkeiten
sowie unterschiedliche Lerntechniken und Medien.
Inhalte:
Projektplanung
Problemlösungsstrategien
Kundenberatung und -einweisung
Präsentationstechniken
Qualitätsmanagement
Wissensmanagement
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Zerspanungsmechaniker/
Zerspanungsmechanikerin
3024.023-3
Stand: 01.08.04
Anlage 5
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.20051))
1)
unter Vorbehalt gemäß Ziffer A.I.8 der "Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Beschluss vom 19.11.1955 i.d.F. vom 05.10.2000".
2
Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom
30.05.1972” geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss
auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar
fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen
berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
3
Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie
zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich
erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
•
die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und
im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und
Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
4
• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und
sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und
öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen
Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission
zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
5
Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge
des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das
Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung
der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden .
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich
nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben
unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
6
Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur
Zerspanungsmechanikerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom ... ( BGBl I, S. ... ) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung dem
Berufsfeld Metalltechnik zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsfeldbezogenen
fachtheoretischen
Bereich
des
Rahmenlehrplanes
für
das
schulische
Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen
Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen
Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin (Beschluss der KMK vom 07.01.1987) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt.
Zerspanungsmechanikerinnen / Zerspanungsmechaniker stellen Bauelemente durch überwiegend spanabhebende Bearbeitungsverfahren in Einzel- und Serienfertigung her. Zu ihren
Aufgaben gehören das Vorbereiten, Durchführen, Überwachen und Sicherstellen von Fertigungsabläufen, sowie die Prüfdatenermittlung und Prüfdatenauswertung im Rahmen von
Qualitätssicherungssystemen.
Der Rahmenlehrplan geht von folgenden Zielen aus:
Die Schülerinnen und Schüler
•
•
•
•
•
•
•
•
beurteilen und analysieren Fertigungsaufträge auf technische Umsetzbarkeit,
planen, steuern und kontrollieren Arbeitsabläufe unter Beachtung terminlicher und
kalkulatorischer Vorgaben,
richten Fertigungs-, Handhabungs- und Prüfsysteme ein,
wenden Normen, Vorschriften und Regeln zur Sicherung der Produktqualität an, sichern die Prozessfähigkeit von Fertigungsanlagen und tragen zur ständigen Verbesserung der Arbeitsabläufe bei,
stellen Bauelemente nach qualitativen Vorgaben durch maschinelle spanabhebende
Fertigungsverfahren her und überwachen den Fertigungsprozess,
wenden Prüf- und Messverfahren an, dokumentieren und bewerten die Arbeitsergebnisse und leiten daraus Maßnahmen zur Fertigungs- und Produktoptimierung ab,
erstellen, ändern und optimieren Programme für numerisch gesteuerte Fertigungssysteme,
überwachen und prüfen Sicherheitseinrichtungen, führen Wartungsarbeiten sowie systematische Fehler- und Störungssuche durch und halten Fertigungssysteme instand,
7
•
•
•
nutzen Informations- und Kommunikationssysteme zur Beschaffung von Informationen, Bearbeitung von Aufträgen, Dokumentation und Präsentation der Arbeitsergebnisse,
nutzen deutsch- und englischsprachige Datenblätter, Beschreibungen, Betriebsanleitungen und andere berufstypische Informationen,
arbeiten im Team und stimmen ihre Tätigkeiten mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Ausgangspunkt der didaktisch- methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen
Lernfeldern soll der Geschäfts- und Arbeitsprozess des beruflichen Handlungsfeldes sein.
Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet.
Die Ziele der Lernfelder sind maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung und stellen zusammen
mit den ergänzenden Inhalten den Mindestumfang dar. Die fachlichen Inhalte der einzelnen
Lernfelder sind nur generell benannt und nicht differenziert aufgelistet. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung der Lernfelder. Es besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Es wird empfohlen, für die Gestaltung von exemplarischen Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern beide Pläne zugrunde zu legen. Die einzelnen Schulen
erhalten somit mehr Gestaltungsaufgaben und eine erweiterte didaktische Verantwortung.
Mathematische, naturwissenschaftliche, technische Inhalte sowie sicherheitstechnische, ökonomische bzw. betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte sind in den Lernfeldern integrativ zu vermitteln.
Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind auch
dort zugrunde zu legen, wo sie nicht explizit erwähnt werden.
Die englischsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Die Ziele und Inhalte der Lernfelder eins bis sechs sind mit den geforderten Qualifikationen
der Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Abschlussprüfung abgestimmt.
Die Lernfelder des siebenten Ausbildungshalbjahres berücksichtigen insbesondere die beruflichen Einsatzgebiete in ihrer ganzheitlichen Aufgabenstellung. Diese komplexen Aufgabenstellungen ermöglichen es einerseits, bereits vermittelte Kompetenzen und Qualifikationen
zusammenfassend und projektbezogen zu nutzen und zu vertiefen und andererseits zusätzliche
einsatzgebietsspezifische Ziele und Inhalte in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben zu
erschließen.
8
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
Lernfelder
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Zeitrichtwerte
1. Jahr
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten
Werkzeugen
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
Herstellen von einfachen Baugruppen
Warten technischer Systeme
2. Jahr
4. Jahr
80
80
80
80
Herstellen von Bauelementen durch spanende
Fertigungsverfahren
Warten und Inspizieren von
Werkzeugmaschinen
Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
100
40
60
Programmieren und Fertigen mit numerisch
gesteuerten Werkzeugmaschinen
Herstellen von Bauelementen durch
Feinbearbeitungsverfahren
Optimieren des Fertigungsprozesses
80
80
100
Planen und Organisieren rechnergestützter
Fertigung
Vorbereiten und Durchführen eines
Einzelfertigungsauftrages
Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung
Summe (insgesamt 1020 Std.)
3.Jahr
100
60
80
320
280
280
140
9
Lernfeld 1:
Fertigen von Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Fertigen von berufstypischen Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen vor. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische
Zeichnungen aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen sowie Skizzen für Bauelemente von Funktionseinheiten und einfachen Baugruppen. Stücklisten und Arbeitspläne werden auch mit Hilfe von
Anwendungsprogrammen erarbeitet und ergänzt.
Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die
Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen
Berechnungen durch.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus, wenden diese an und erstellen
die entsprechenden Prüfprotokolle.
In Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt, die Arbeitsergebnisse bewertet und
die Fertigungskosten überschlägig ermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teilzeichnungen
Gruppen- oder Montagezeichnungen
Technische Unterlagen und Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Fertigungspläne
Eisen- und Nichteisenmetalle
Eigenschaften metallischer Werkstoffe
Kunststoffe
Allgemeintoleranzen
Halbzeuge und Normteile
Bankwerkzeuge, Elektrowerkzeuge
Hilfsstoffe
Grundlagen und Verfahren des Trennens und des Umformens
Prüfen
Material-, Lohn- und Werkzeugkosten
Masse von Bauteilen, Stückzahlberechnung
Präsentationstechniken
Normen
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Lernfeld 2:
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das maschinelle Herstellen von berufstypischen Bauelementen vor. Dazu werten sie Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und Stücklisten aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen und die dazugehörigen Arbeitspläne auch mit Hilfe
von Anwendungsprogrammen.
Sie wählen Werkstoffe unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften aus und ordnen sie produktbezogen zu.
Sie planen die Fertigungsabläufe, ermitteln die technologischen Daten und führen die notwendigen Berechnungen durch.
Sie verstehen den grundsätzlichen Aufbau und die Wirkungsweise der Maschinen und wählen
diese sowie die entsprechenden Werkzeuge auftragsbezogen unter Beachtung funktionaler,
technologischer und wirtschaftlicher Kriterien aus und bereiten die Maschinen für den Einsatz vor.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Beurteilungskriterien, wählen Prüfmittel aus und
wenden sie an, erstellen und interpretieren Prüfprotokolle.
Sie präsentieren die Arbeitsergebnisse, optimieren die Arbeitsabläufe und entwickeln
Alternativen. Dabei nutzen sie die modernen Medien und Präsentationsformen.
In Versuchen erproben sie ausgewählte Arbeitsschritte und auch alternative Möglichkeiten
und bewerten die Arbeitsergebnisse.
Sie kennen die Einflüsse des Fertigungsprozesses auf Maße und Oberflächengüte. Sie setzen
sich mit den Einflüssen auf den Fertigungsprozess auseinander und berücksichtigen dabei die
Bedeutung der Produktqualität.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Technische Zeichnungen und Informationsquellen
Fertigungspläne
Funktionsbeschreibungen
Auswahlkriterien für Prüfmittel und Anwendungen
ISO – Toleranzen
Oberflächenangaben
Messfehler
Bohren, Senken, Reiben, Fräsen, Drehen
Funktionseinheiten von Maschinen und deren Wirkungsweise
Standzeiten von Werkzeugen
Fertigungsdaten und deren Berechnungen
Kühl- und Schmiermittel
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Werkzeug- und Maschinenkosten, Materialverbrauch, Arbeitszeit
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Lernfeld 3:
Herstellen von einfachen Baugruppen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von einfachen Baugruppen vor. Dazu
lesen sie berufstypische Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und einfache
Schaltpläne und können die Funktionszusammenhänge der Baugruppen beschreiben und erklären.
Sie erstellen und ändern Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Stücklisten und wenden Informationen aus technischen Unterlagen an. Auch unter Verwendung von Lernprogrammen
planen sie einfache Steuerungen und wählen die entsprechenden Bauteile aus.
Sie beschreiben die sachgerechte Montage von Baugruppen und vergleichen Montagevorschläge auch unter Anwendung fach- und englischsprachiger Begriffe. Einzelteile werden
systematisch und normgerechnet gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler verwenden
Montageanleitungen und entwickeln Montagepläne unter Berücksichtigung von Montagehilfsmitteln und kundenspezifischen Anforderungen.
Sie unterscheiden Fügeverfahren nach ihren Wirkprinzipien und ordnen sie anwendungsbezogen zu.
Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Normteile und Vorrichtungen produktbezogen aus
und organisieren einfache Montagearbeiten im Team.
Sie entwickeln Prüfkriterien für Funktionsprüfungen, erstellen Prüfpläne und Prüfprotokolle
und dokumentieren und präsentieren diese. Sie bewerten Prüfergebnisse, beseitigen Qualitätsmängel, optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne
Technische Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Stückliste und Montagepläne
Montagebeschreibungen
Werkzeuge, Vorrichtungen
Werk-, Hilfs- und Zusatzstoffe
Grundlagen des kraft-, form- und stoffschlüssigen Fügens
Normteile
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Funktionsprüfung
Kraft- und Drehmomentberechnungen
Grundlagen der Steuerungstechnik
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
Montagekosten
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Lernfeld 4:
Warten technischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Wartung von technischen Systemen insbesondere
von Betriebsmitteln vor und ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft. Dabei bewerten sie die Bedeutung dieser Instandhaltungsmaßnahme unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Sie lesen Anordnungspläne, Wartungspläne und Anleitungen auch in englischer Sprache. Sie
planen Wartungsarbeiten und bestimmen die notwendigen Werkzeuge und Hilfsstoffe. Sie
wenden die Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik an und erklären einfache Schaltpläne in den verschiedenen Gerätetechniken.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Dabei berücksichtigen sie
besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Sie messen und berechnen elektrische und physikalische Größen. Sie bewerten und diskutieren ihre Arbeitsergebnisse und stellen diese dar.
Inhalte:
Grundbegriffe der Instandhaltung
Wartungspläne
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen
Betriebsorganisation
Verschleißursachen, Störungsursachen
Schmier- und Kühlschmierstoffe, Entsorgung
Korrosionsschutz und Korrosionsschutzmittel
Funktionsprüfung
Instandhaltungs- und Ausfallkosten, Störungsfolgen
Schadensanalyse
Größen im elektrischen Stromkreis, Ohmsches Gesetz
Gefahren des elektrischen Stroms, elektrische Sicherheit
Normen und Verordnungen
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Lernfeld 5:
Herstellen von Bauelementen durch
spanende Fertigungsverfahren
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler stellen Bauelemente aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie
Kunststoffen durch spanende Fertigungsverfahren her. Dazu analysieren, erstellen und ändern sie auftragsbezogene Unterlagen. Sie nutzen technische Informationsquellen und Anwendungsprogramme.
Mit geeigneten Untersuchungsverfahren bestimmen die Schülerinnen und Schüler die mechanischen und technologischen Eigenschaften des zu zerspanenden Werkstoffs, bestimmen
dessen Eigenschaftsprofil für die Zerspanbarkeit und leiten daraus geeignete Werkzeuggeometrien und Schneidstoffe ab.
Entsprechend den Werkstückanforderungen wählen sie geeignete Fertigungsverfahren, Werkzeugmaschinen und Werkzeuge aus und beachten dabei die technologischen Wirkprinzipien.
Sie wählen Werkstück- und Werkzeugspannmittel aus und planen das Einrichten der Maschine.
Sie bestimmen den Kühlschmierstoff und überwachen dessen Einsatzfähigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler legen die für die Herstellung der Bauelemente notwendigen
Fertigungsschritte und Fertigungsparameter fest , dokumentieren und präsentieren diese in
einem Arbeitsplan. Sie diskutieren und bewerten alternative Lösungsmöglichkeiten, auch
unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie beachten dabei die Einflüsse der Fertigungsparameter
auf die Maßhaltigkeit und die Oberflächengüte des Werkstücks.
Zur Qualitätssicherung in der Fertigung werden Prüfverfahren und Prüfmittel auftragsbezogen ausgewählt , deren Einsatzfähigkeit festgestellt, Prüfpläne und Prüfvorschriften angewendet und die Ergebnisse dokumentiert.
Die Schülerinnen und Schüler beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.
Sie reflektieren und bewerten die gesamte Auftragsabwicklung im Team und reagieren sachbezogen auf Kritik an ihrer Arbeit.
Inhalte:
Teil-, Gruppen-, Gesamtzeichnung
Fertigungsunterlagen: Arbeitsplan, Einrichteblatt, Werkzeugdatenblatt, Prüfplan
Dreh-, Frästechnik und Schleiftechnik
Schneidstoffe
Fertigungsparameter: Technologiedaten, Schneidengeometrie, Schnittkraft,
Schnitt- und Maschinenleistung, Zeitspanungsvolumen,
Hauptnutzungszeit, Fertigungskosten
Spanbildung
Verschleiß, Standzeit
Funktionsbeschreibungen von Teilsystemen der Werkzeugmaschine
Bewegungen an Werkzeugmaschinen
Maschinenelemente, Übersetzungsverhältnis, Drehmoment
Spannkräfte
Qualitätssicherung
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Lernfeld 6:
Warten und Inspizieren von
Werkzeugmaschinen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler warten und inspizieren Werkzeugmaschinen, sicherheitstechnische Einrichtungen und periphere Systeme zur Aufrechterhaltung einer störungsfreien Produktion.
Dazu nutzen sie Betriebs- und Wartungsanleitungen, verschiedene Informationsmaterialien
und Medien auch in englischer Sprache.
Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen mögliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen von Wartungsarbeiten und deren Einfluss auf die Qualitätsanforderungen der Produktion
und des Produktes.
Sie untersuchen fertigungstechnische Systeme nach Funktions- und Baueinheiten, ordnen
diese Einheiten den Teilfunktionen Stützen, Tragen und Übertragen zu und berechnen notwendige Kenngrößen.
Sie unterscheiden die Wartung, Inspektion und Instandsetzung als verschiedene Bereiche der
Instandhaltung. Die Schülerinnen und Schüler legen die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Wartungsmaßnahmen fest, führen sie unter Beachtung der Bestimmungen der Arbeits- und des Umweltschutzes durch und dokumentieren sie.
Sie grenzen im Störfall systematisch die Fehler-, Verschleiß- und Ausfallursachen ein, analysieren diese und können die Störungen entweder selbst beseitigen oder die Beseitigung veranlassen.
Die Schülerinnen und Schüler entsorgen verbrauchte Hilfsstoffe und defekte Teile umweltgerecht.
Inhalte:
Produktionsfaktor Werkzeugmaschine
Abnutzung, Abnutzungsvorrat
Verschleißursachen, Verschleißarten
Flächenpressung, Reibung, Auflagerkräfte
Grundregeln der Instandhaltung
Instandhaltungsstrategien
Technische Dokumentationen
Betriebssicherheit
Methoden der Fehlereingrenzung, Fehlerarten
Störstellen, Störungsursachen
Inspektions- und Wartungsvorschriften
Entsorgungsvorschriften
Schmierstoffe, -spezifikationen
Produkthaftung
Normen, Richtlinien
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Lernfeld 7:
Inbetriebnehmen steuerungstechnischer
Systeme
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler analysieren steuerungstechnische Systeme und nehmen diese
unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen in Betrieb.
Sie überprüfen anhand der technischen Dokumentation den funktionalen Ablauf der Steuerung und entwickeln unter Berücksichtigung des Stoff-, Informations- und Energieflusses
Strategien zur Fehlersuche, sowie zur Optimierung des steuerungstechnischen Systems.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln und bewerten die jeweiligen Druck- und Kräfteverhältnisse und vergleichen die Wirtschaftlichkeit und Funktionalität unterschiedlicher Gerätetechniken. Sie diskutieren und bewerten alternative Lösungen.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen und vervollständigen technische Dokumentationen
und präsentieren ihre Ergebnisse. Dazu verwenden sie auch geeignete Anwendungsprogramme.
Für ihre Arbeit nutzen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Informationsmedien, auch
in englischer Sprache.
Inhalte:
Technologieschema
Zuordnungsliste
Weg - Schritt - Diagramm
Schalt- und Stromlaufplan
Logikplan, Funktionstabelle
Pneumatik, Hydraulik, elektrische Ansteuerung
Steuern, Regeln
Steuerstromkreis, Arbeitsstromkreis
Logische Grundschaltungen
Signalspeicherung
Verknüpfungs- und Ablaufsteuerungen
Sensoren, Aktoren
Normen
16
Lernfeld 8:
Programmieren und Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Bauelemente auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Sie analysieren und erstellen fertigungsgerechte Teilzeichnungen und entnehmen
ihnen die erforderlichen Informationen für die CNC-Fertigung.
Sie ermitteln die technologischen und geometrischen Daten für die Bearbeitung und erstellen
Arbeits- und Werkzeugpläne. Sie entwickeln auf der Basis dieser Pläne rechnergestützt CNCProgramme, überprüfen und optimieren den Bearbeitungs-prozess durch Simulation und führen die Datensicherung durch. Dazu nutzen Sie Programmieranleitungen und Herstellerunterlagen. Die Schülerinnen und Schüler planen die Einspannung des Werkstücks und der Werkzeuge. Sie kontrollieren Sicherheitseinrichtungen und stellen deren Funktion sicher. Sie richten die Werk-zeugmaschine ein und erproben unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes die CNC-Programme.
Auf Grundlage der erstellten Prüfpläne wählen die Schülerinnen und Schüler geeignete Prüfmittel aus. Sie interpretieren und dokumentieren die ermittelten Prüfergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden hierbei zwischen technologisch und programmtechnisch bedingten Einflüssen des Fertigungsprozesses auf Maßhaltigkeit und Oberflächengüte. Sie diskutieren und reflektieren die Auftragsabwicklung.
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Wirtschaftlichkeit und die Produktqualität der
CNC- Fertigung mit der konventionellen Fertigung.
Inhalte:
Arbeitsauftrag
CNC- Drehen, CNC-Fräsen
Konturpunktberechnung
Programmablaufplan
Aufbau und Merkmale von Maschinensystemen
Koordinatensysteme und Bezugspunkte
Steuerungsarten
Programmaufbau
Wegbedingungen, Zusatzfunktionen
Schneidenradiuskompensation, Bahnkorrektur
Zyklen, Unterprogrammtechnik
Fertigungsparameter
Fertigungsunterlagen
Normen
Dokumentations- und Präsentationstechnik
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Lernfeld 9:
Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Bauelemente durch Feinbearbeitungsverfahren unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Dazu analysieren sie Teil- und Gesamtzeichnungen und leiten daraus die besonderen Anforderungen spezieller Funktionsflächen
hinsichtlich ihrer mechanischen und optischen Eigenschaften sowie der Maß- und Formgenauigkeit ab.
Die Schülerinnen und Schüler definieren produktbezogene Prüfmerkmale, erstellen einen
Prüfplan und ordnen geeignete Prüfmittel zu.
Sie ermitteln die Fertigungsparameter für das ausgewählte Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung der Werkstoff- und Werkzeugeigenschaften und des verwendeten Hilfsstoffs.
Auf Grundlage der verfahrens- und werkzeugabhängigen Wirkprinzipien bewerten die Schülerinnen und Schüler die technologischen, qualitativen und wirtschaftlichen Auswirkungen
des ausgewählten Bearbeitungsverfahrens.
Sie beachten bei der Prüfung geltende Prüfvorschriften und vervollständigen Prüfprotokolle.
Die Schülerinnen und Schüler führen einen Soll- Ist- Vergleich mit den im Prüfplan definierten Merkmalsgrenzwerten durch und beurteilen die Prozessfähigkeit, interpretieren mögliche
Ursachen für Abweichungen und optimieren die Fertigungsparameter.
Sie präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Inhalte:
Spanen mit geometrisch unbestimmten Schneiden
Schleifen, Honen, Läppen
Kühlschmierung, Trockenschliff
Werkzeugspezifikationen
Abtragsleistung
Oberflächengüte
Rauhigkeitsmessung
ISO- Toleranzen
Form-, Lagetoleranzen
Hauptnutzungszeit
Wirtschaftliche Kennziffern
Arbeits- und Umweltschutz
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Lernfeld 10: Optimieren des Fertigungsprozesses
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler gestalten, beurteilen und optimieren den Fertigungsprozess
auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kenngrößen.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten über alternative Fertigungsverfahren. Sie planen für eine Fertigungsaufgabe
Bearbeitungsstrategien und legen die Fertigungsparameter unter Berücksichtigung des Werkzeugs, der Zusammensetzung des Werkstoffs und dessen Anlieferungszustandes fest. Dazu
nutzen sie unterschiedliche Informationsmedien.
Die Schülerinnen und Schüler bewerten den Werkzeugverschleiß durch quantitative Kennwerte. Die Schülerinnen und Schüler überwachen und analysieren die Auswirkungen des
Werkzeugverschleißes auf die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des Zerspanungsvorgangs.
Sie stellen den Zusammenhang zwischen Verschleißort, - art und -ursache her. Sie optimieren
den Werkzeugeinsatz und entwickeln Strategien zur Verschleißminderung.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Maschinenbauformen und Antriebskonzepte, berechnen fertigungsbezogene Leistungsdaten und beurteilen die Verwendungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit der Maschinen. Sie untersuchen die Einflüsse von
Maschinen- und Fertigungsparametern auf die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des Bearbeitungsprozesses, ermitteln und protokollieren Messdaten, werten Messreihen aus, interpretieren und präsentieren die Ergebnisse.
Inhalte:
Fertigungstechnische Entwicklungstrends
Härte- und Glühverfahren
Verschleißkenngrößen
Werkzeugüberwachungssysteme
Schneidstoffe, Beschichtungen
Kühlschmiermitteleinsatz
Maschinenkonzepte
Leistungsfähigkeit von Steuerungen
Maschinenleistung
Hauptnutzungszeit, Rüst- und Nebenzeit
Kalkulation
Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchung
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Lernfeld 11: Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten auftragsbezogen einen rechnergestützten Fertigungsprozess vor, organisieren und überwachen den Fertigungsablauf. Dabei berücksichtigen sie
die Anforderungen rechnergestützter Fertigung.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen CNC- Programme für die Fertigung von Werkstücken
mit komplexen Geometrien und nutzen dazu auch graphische Programmiersysteme und
CAD- CAM Systeme.
Sie simulieren, ändern, optimieren, speichern und übertragen die erstellten Programme und
testen den Programmablauf.
Sie ermitteln bei der Werkzeugvoreinstellung die Werkzeugkorrekturdaten. Die Schülerinnen
und Schüler planen die Belegung des Werkzeugsmagazins der Maschine und bereiten den
Werkzeugeinsatz vor. Sie nutzen die Vorteile eines Tool- Managementsystems und digitaler
Werkzeugdatenbanken.
Die Schülerinnen und Schüler integrieren programmierbare Handhabungs- und Fertigungssysteme in den Herstellungsablauf. Dazu nutzen Sie Programmieranleitungen und Herstellerunterlagen.
Die Schülerinnen und Schüler bewerten unter qualitativen Vorgaben das Arbeitsergebnis und
sichern die Prozessfähigkeit.
Sie dokumentieren und präsentieren Lösungs- und Arbeitsergebnisse in auftragsbezogenen
Unterlagen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln und diskutieren im Team alternative
Vorschläge und bewerten diese.
Inhalte:
Programmstruktur
Parameterprogrammierung
Graphische Konturbeschreibung
Werkzeug- Datenbank
Werkzeugkodierung
Flexible Fertigungssysteme
Stoff-, Energie- und Informationsfluss
Zuführ- und Handhabungssysteme
Handhabungsfunktionen
Industrieroboter
Palettensysteme
Sicherheitsanforderungen an Produktionseinrichtungen
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Lernfeld 12: Vorbereiten und Durchführen eines
Einzelfertigungsauftrages
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen eigenverantwortlich die Durchführung eines Einzelfertigungsauftrages. Dazu analysieren sie die Auftragsunterlagen und legen unter Berücksichtigung der geometrischen und qualitativen Vorgaben des zu fertigenden Bauteils die Bearbeitungsstrategie fest.
Sie ermitteln oder überprüfen und optimieren die Fertigungsparameter. Unter Berücksichtigung der Werkstückgeometrie und der auftretenden Kräfte wählen die Schülerinnen und
Schüler geeignete Spannsysteme aus und bewerten sie nach Funktionsweise, Verwendungsmöglichkeiten und Handhabbarkeit. Dazu nutzen Sie unterschiedliche Informationsmedien.
Die Schülerinnen und Schüler wählen Werkzeuge und Spannmittel aus und stellen die erforderlichen Prüfmittel bereit. Sie konzipieren unter fertigungstechnischen, ökologischen und
gesundheitlichen Aspekten eine effektive Kühlschmierung. Sie erstellen und präsentieren die
Fertigungsunterlagen und diskutieren unter ökonomischen und qualitativen Gesichtspunkten
alternative Lösungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler wählen zur Realisierung des
Materialflusses Anschlagmittel und Hebezeuge aus und beurteilen deren Betriebssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler richten die Maschine ein und achten auf Kollisionsgefahren im
Arbeitsraum. Sie führen die Bearbeitung des Werkstückes unter Beachtung der Arbeitssicherheitsvorschriften durch und prüfen die qualitativen Merkmale des fertigen Bauelementes.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die Fertigungs- und Prüfdaten in geeigneten
Protokollen und führen eine kundenorientierte Übergabe des Fertigteiles und der Fertigungsunterlagen durch.
Sie führen die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Instandhaltungsmaßnahmen nach
betrieblichen Vorgaben durch.
Inhalte:
Auftragsanalyse
Arbeitsplatzorganisation
CAD/CAM- Technik
Fertigungsunterlagen
Werkzeugspannsysteme
Werkstückspannsysteme
Spann- und Zerspanungskräfte
Interne und externe Kühlschmierstoffzufuhr
Mehrachsenbearbeitung
Bezugspunkte
Materialfluss, Hebezeuge
Betriebliche Organisationsstrukturen
Produkthaftung
Kunden- Lieferanten Beziehung
Sicherheitsvorschriften
Fertigungskosten
Messmaschinen
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Lernfeld 13: Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler organisieren die Serienfertigung von Bauelementen als Teil
einer betrieblichen Gesamtproduktion im Einsatzgebiet. Sie überprüfen die auftragsbezogenen Fertigungsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und analysieren diese. Die
Schülerinnen und Schüler informieren sich außerdem in den geltenden betrieblichen Prüfvorschriften und Normen zur Qualitätssicherung, über die qualitativen Anforderungen, die zu
prüfenden Merkmale des Produkts und die zu verwendenden Prüfmittel.
Die Schülerinnen und Schüler richten Teilsysteme eines Produktionssystems und die notwendigen Betriebsmittel für die Fertigung ein und dokumentieren die Fertigungsparameter.
Dabei prüfen und optimieren sie die Steuerungsprogramme der jeweiligen Teilsysteme und
protokollieren die durchgeführten Veränderungen.
Die Schülerinnen und Schüler stellen einen störungsfreien Fertigungsprozess sicher.
Sie prüfen die Produktqualität und überwachen den Fertigungsablauf.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Prüfprotokolle, auch mit Hilfe von Anwendungsprogrammen.
Sie interpretieren die Prüfergebnisse und reagieren bei auftretenden Störungen mit systematischen Lösungsstrategien. Dabei beseitigen sie Störungen selbstständig oder organisieren die
Beseitigung. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen und bewerten am Produkt die angewendeten Maßnahmen zur Prozesslenkung, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die Betriebs-, Fertigungs- und Prüfdaten, führen diese Daten einer zentralen Auswertung zu und bereiten die Übergabe des Fertigungsauftrages an den nachfolgenden Produktionsbereich vor.
Die Schülerinnen und Schüler führen unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeits- und
Umweltschutzes die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Instandhaltungsmaßnahmen
nach betrieblichen Vorgaben durch.
Inhalte:
Betriebliche Organisationsstrukturen
Betriebliches Auftragwesen
Inbetriebnahme
DNC- Betrieb
Prüfsysteme
Audit, Betriebliche Prüfvorschrift, Prüfanweisung
Qualitätsregelkarte
Qualitätsregelkreis
Qualitätslenkung
Prozessfähigkeit, Maschinenfähigkeit
Betriebsdatenerfassung
Dokumentation
Produkthaftung
Instandhaltung