Tagesordnung - Bad Oldesloe
Transcription
Tagesordnung - Bad Oldesloe
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe, 24.06.2013 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, die 02. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 – 2018 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe findet statt am 10.07.2013, um 19:30 Uhr in der Festhalle Bad Oldesloe, Olivet-Allee 4 - 6 . Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit Vorlagen. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie um rechtzeitige Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Fehrmann Bürgerworthalter -2Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich wie folgt beraten: Tagesordnung Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Mitteilungen des Bürgerworthalters 5. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung 6. Einrichtung von Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr im Schuljahr 2013/14 an der Stadtschule Bad Oldesloe 0038/2013-2018 7. Neubau der Kindestageseinrichtung Brummkreisel am KonradAdenauer-Ring in Bad Oldesloe 8. Neubau Kita Steinfelder Redder Umsetzung der Baumaßnahme: Weitere Vorgehensweise hier: Antrag der SPD-Fraktion - wird nachgereicht 9. Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 10. Neubau der Kindertageseinrichtung Brummkreisel am KonradAdenauer-Ring in Bad Oldesloe; Abschluss eines Finanzierungsvertrages 1885/2008-2013 0030/2013-2018 - bitte mitbringen Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Schulen, Sport und Kindertagesstätten TOP Datum 26.06.2013 Drucksachen-Nr. 0038/2013-2018 Aktenzeichen III.60.0 205.1 0002 Beschlussvorlage öffentlich Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 10.07.2013 Einrichtung von Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Schuljahr 2013/14 an der Stadtschule Bad Oldesloe 1. Sachverhalt Seit der Einführung der Offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2006/2007 sind an der Stadtschule Bad Oldesloe zuletzt 14 – 16 Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJler) beschäftigt. Zum Schuljahr 2010/2011 erhielt die Stadtschule Bad Oldesloe nach Antragstellung beim Bildungsministerium die Genehmigung zur Umwandlung zur Gebundenen Ganztagsschule. Das pädagogische Konzept der Stadtschule, welches den Einsatz von FSJlern weiterhin vorgesehen hat, lag der Stadtverordnetenversammlung bei der Entscheidung zur Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule vor. (Vgl. Stadtverordnetenversammlung 27.04.2009 Sitzungsvorlage 0379/2008-2013 zu TOP 10) Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres an der Stadtschule war bislang der ehrenamtlich geführte Schulverein der Stadtschule. Die Ausgaben für die FSJler, wie Taschengeld, Verpflegungszuschuss, Sozialabgaben, Seminar- und Fortbildungskosten beliefen sich auf rund 90.000 EUR jährlich. Diese konnte der Verein u. a über Einnahmen aus dem Landesprogramm „Geld statt Stellen“, den Elternbeiträgen und dem jährlichen Zuschuss der Stadt in Höhe von 100 EUR je Teilnehmerin und Teilnehmer für das Betreuungsangebot und der Projektförderung des Sozialministeriums in Höhe von insgesamt rund 90.000 EUR finanzieren. Der Vorstand des Schulvereins hat jedoch im Frühjahr des laufenden Schulhalbjahres signalisiert, dass er diese Aufgabe im Hinblick auf seine Ehrenamtlichkeit nicht weiter übernehmen könne. Das für die Durchführung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat im April 2013 den Entwurf einer FSJ Richtlinie veröffentlicht. Diese sieht vor, dass neben der pädagogischen Begleitung in den Einsatzstellen zusätzlich eine pädagogische Begleitung der FSJler durch den Träger erfolgen soll. Die Richtlinie ist für die im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Träger des FSJ verbindlich, die eine Förderung aus Mitteln des Landes erhalten. Eine finanzielle 1 von 4 -2Förderung von monatlich 100 EUR je Freiwilligen ist nur an Träger mit gemeinnützigen Zielen möglich. Für alle übrigen zugelassenen Träger im Land (so auch für die Stadt Bad Oldesloe) wird die Orientierung an der Richtlinie empfohlen. Die ursprünglich für den 01.09.2013 geplante Richtlinie soll nach aktueller Auskunft des Ministeriums zum 01.01.2014, spätestens jedoch zum 01.09.2014 in Kraft treten. Aufgrund der Entscheidung des Elternvereins, die Trägerschaft für den Einsatz der FSJler nicht weiter übernehmen zu können, und der Vorgaben der neuen Landesrichtlinie war eine Klärung der Situation für das kommende Schuljahr 2013/2014 dringend erforderlich. Da die Stadtschule nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, scheidet sie als Träger des FSJ aus. Demnach käme als „neuer“ Träger im Grunde nur das Land Schleswig-Holstein oder die Stadt Bad Oldesloe in Frage. In dem pädagogischen Konzept der Stadtschule sind die FSJler ein fester Bestandteil. Grundsätzlich ist pro Klasse ein FSJler vorgesehen. Ein Wegfall dieser Plätze würde den Schulbetrieb empfindlich stören und Schule, Schulträger, aber auch die betroffenen Eltern so kurz vor Beginn des neuen Schuljahres 2013/2014 vor ein unlösbares Problem stellen. Die Einsatzbereiche der FSJler an der Schule sind sehr vielseitig. Beispielhaft sind genannt: - Begleitung der Ankommenszeit Aufsicht und Anleitung in den Freien Lernzeiten Fördern und Unterstützung in den zugewiesenen Klassen Gestaltung und Durchführung der aktiven Pausen Begleitung zu schulischen Veranstaltungen Busbegleitung Beteiligung an den Schul-, Stufen- und Klassenveranstaltungen Beteiligung an den Stufen- und Lehrerkonferenzen sowie Elternabende Betreuung der Kinder in den Gruppen vor und nach dem Unterricht Begleitung/Unterstützung der Ferienbetreuung Förderung im Rahmen des „IGEL-Projektes“ an der Stadtschule besondere Aufgaben zur Unterstützung organisatorischer Maßnahmen Im Schulgesetz sind die Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt als Schulträger und dem Land Schleswig-Holstein als Verantwortlichen für die pädagogische Ausgestaltung des Schulbetriebs nicht klar voneinander abgegrenzt. Zwar sind die FSJler vorrangig unterrichtsbegleitend eingesetzt, eine endgültige Abklärung mit dem Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein, ob das Land die Trägerschaft des FSJ übernehmen würde, war bis zu Beginn der Sommerferien nicht mehr möglich. Die Abstimmung soll jedoch im Laufe des kommenden Schuljahres nachgeholt werden. Die Schule und die potentiellen FSJler des kommenden Schuljahres benötigten jedoch schnellstmöglich Verlässlichkeit. Daher hat die Verwaltung nach einer praktikablen Lösung gesucht. Zwar ist die Stadt Bad Oldesloe als Gebietskörperschaft gesetzlich als Träger von FSJPlätzen anerkannt, die tatsächliche Durchführung des FSJ würde jedoch organisatorische und personelle Probleme nach sich ziehen. Nach der FSJ-Richtlinie müsste die Stadt u. a. eine zentrale Stelle einrichten, die für die Organisation und C:\TEMP\STADT\STVV\06Einricht.doc 28.06.2013 -3- -3Durchführung der pädagogischen Begleitung sorgt. Diese zentrale Stelle muss über einen pädagogischen oder sozialpädagogischen Fachhochschuloder Hochschulabschluss verfügen. Zudem ist ein Betreuungsschlüssel von 1:40 Freiwilligen umzusetzen. Darüber hinaus müssten die 25 Fortbildungstage organisiert und durchgeführt werden. Die Stadt müsste 0,5 Stellen (19,5 Std/TZ 50%) für die zusätzliche pädagogische Fachkraft bereitstellen, die jährlichen Personalkosten betragen 23.700 EUR. Insgesamt würden sich die Kosten für die FSJler bei eigener Trägerschaft auf rund 117.200 EUR belaufen. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen würde ein Defizit in Höhe von jährlich 39.600 EUR entstehen. Eine Alternative zur eigenen Trägerschaft besteht in der Übertragung der Trägerschaft an einen Dritten. Hierzu wurden Gespräche u.a. mit der AWO Schleswig-Holstein geführt. Die AWO ist bereit, auch schon für das kommende Schuljahr die Trägerschaft für die FSJler an der Stadtschule zu übernehmen. Die Stadtschule ist dann Einsatzstelle für die FSJler. Die Stadt als Schulträger der Einsatzstelle schließt dann eine Rahmenvereinbarung mit der AWO. Diese soll zunächst für ein Schuljahr gelten. Andere von der Verwaltung angesprochene Träger standen nicht zur Verfügung. Der AWO obliegt dann die pädagogische Begleitung und Beratung der FSJler, die Vermittlung in Konfliktfällen, die Beratung der Einsatzstellen, die Unterstützung der Praxisanleitung und Betreuungspersonen, die Organisation und Durchführung des Seminarprogramms von mindestens 25 Tagen usw. Dafür berechnet die AWO eine monatliche Umlage in Höhe von 90 EUR je FSJler und beantragt und erhält die Landesförderung des Sozialministeriums. Die Stadt Bad Oldesloe als Schulträger ist dann zuständig für die Zahlbarmachung des Taschengeldes inklusive der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung, der Reisekosten zu den Fortbildungen und die Entrichtung der monatlichen Umlage an die AWO. Diese Aufgaben werden vom Sachbereich Personal und Organisation bzw. Schulen, Sport und Kindertagesstätten übernommen. Die Auswahl der Freiwilligen für das Soziale Jahr obliegt nach den Bestimmungen des Rahmenvertrags der AWO der Einsatzstelle. Da auch bislang die Auswahl der FSJler bei der Stadtschule lag, ist beabsichtigt, dies auch weiterhin so zu belassen und der Schulleiterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht soll sich auch auf den Abschluss der Vereinbarung zur Durchführung eines FSJ bei der AWO erstrecken. Bei der Übertragung der Trägerschaft auf die AWO würden sich die Gesamtkosten für die FSJler auf rund 109.800 EUR belaufen. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen würde das Defizit 32.800 EUR betragen. Im Hinblick auf die organisatorischen und personellen Probleme bei der praktischen Umsetzung einer Trägerschaft durch die Stadt Bad Oldesloe aber auch mit Rücksicht auf die höheren Kosten/Defizite soll der Trägerschaft durch die AWO der Vorzug gegeben werden. Grundsätzlich wäre der Abschluss des Rahmenvertrages über die Durchführung des FSJ mit der AWO ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Da aber über den Haushalt 2013 keine entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt werden konnten, ist eine entsprechende Ermächtigung zum Abschluss des Vertrages einzuholen. Der Vorgang kann aufgrund internen Abstimmungsaufwandes erst jetzt vorgelegt werden. C:\TEMP\STADT\STVV\06Einricht.doc 28.06.2013 -4- 2. Finanzielle Auswirkungen Die Kostenplanung für das Schuljahr 2013/14 ist in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt. Das Defizit von insgesamt rund 44.700 EUR verteilt sich auf das Haushaltsjahr 2013 mit rund 18.700 EUR und auf das Jahr 2014 mit rund 26.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2013 sind beim Produkt 21100 (Stadtschule), Produktsachkonto 5291000 (Aufwendungen für besondere Dienstleistungen) Mittel in Höhe von 45.800 EUR gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Produkt 21100 (Stadtschule) beim Produktsachkonto 44880000 (Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen übrige Bereiche) in Höhe von 27.000 EUR und Minderausgaben bei Produkt 36500 (Tageseinrichtungen für Kinder) beim Produktsachkonto 5318000 ( Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke... ) in Höhe von 18.800 EUR. Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgt die haushaltsmäßige Ordnung im Rahmen der Haushaltsplanung 2014. 3. Leitwerte Bad Oldesloe – die Bildungsstadt mit kultureller Identität Bad Oldesloe – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition Vorschlag zum Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt 1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Rahmenvertrag über die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres an der Stadtschule Bad Oldesloe mit dem Landesverband der AWO zu schließen. Dieser soll zunächst für das Schuljahr 2013/2014 gelten. 2. Beim Produkt 21100 (Stadtschule) werden beim Produktsachkonto 5291000 (Aufwendungen für besondere Dienstleistungen) Mittel in Höhe von 45.800 EUR gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) außerplanmäßig bereitgestellt. 3. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Produkt 21100 (Stadtschule) beim Produktsachkonto 44880000 (Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen übrige Bereiche) in Höhe von 27.000 EUR und Minderausgaben bei Produkt 36500 (Tageseinrichtungen für Kinder) beim Produktsachkonto 5318000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke...) in Höhe von 18.800 EUR. 4. Die Mittel für das Jahr 2014 werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 bereitgestellt. Tassilo von Bary Bürgermeister Anlage zur Drucksache 38/2013-2018 (TOP 6 STV 10.07.2013) Anlage 2 zu Frage 4 der SPD vom 08.07.2013 Einrichtung von Einsatzstellen FSJ an der Stadtschule Bad Oldesloe Pos. 1 2 3 Aufwand /Ertrag Schuljahr 2013/2014 Aufwand FSJler (559,48 EUR x 12 Mon. x 14 TN) (z.B. Taschengeld, Verpflegung, Anteil Sozialversicherung ) Fahrtkosten Fortbildung (geschätzt) Einsatzstellen-Umlage AWO 90 EUR monatlich/FSJler Gesamtkosten 4 5 Erträge Geld statt Stellen Anteil Einnahmen Schulverein (z.B. Elternbeiträge Betreuung, Sponsoren) Gesamteinnahmen Differenz zu Lasten der Stadt Zeitraum Zeitraum 08.bis 12.2013 01.bis 07.2014 93.992,64 € 39.163,60 € 54.829,04 € 600,00 € 15.120,00 € 300,00 € 6.300,00 € 300,00 € 8.820,00 € 109.712,64 € 45.763,60 € 63.949,04 € 42.000,00 € 23.000,00 € 17.500,00 € 9.583,33 € 24.500,00 € 13.416,67 € 65.000,00 € 27.083,33 € 37.916,67 € 44.712,64 € 18.680,27 € 26.032,37 € Anlage 1 zu Frage 3 der SPD vom 08.07.2013 Pos. 1 2 3 4 Aufwand /Ertrag Trägerschaft AWO Trägerschaft Schulverein Trägerschaft Stadt 93.992,64 € (559,48 EUR/Mo. x 14 FSJler) 600,00 € nur Fahrtkosten 15.120,00 € 90.652,80 € (539,60 EUR/Mo. x 14 FSJler) 2.800,00 € 90.652,80 € entfällt entfällt stellt die AWO 23.700,00 € 23.700,00 € 109.712,64 € 117.152,80 € 117.152,80 € 42.000,00 € 23.000,00 € 42.000,00 € 23.000,00 € 42.000,00 € 23.000,00 € entfällt 12.000,00 € entfällt erhält die AWO 14.400,00 € entfällt Gesamteinnahmen 65.000,00 € 91.400,00 € 65.000,00 € Differenz 44.712,64 € 25.752,80 € 52.152,80 € Aufwand /Ertrag FSJler (z.B. Taschengeld, Verpflegung, Anteil Sozialversicherung ) Kosten für die Fortbildung (Seminar und Fahrtkosten) Einsatzstellen-Umlage AWO 90 EUR monatlich/FSJler Pädagogische Begleitung gem. Richtlinie 19,5 Std./Teilzeit 50% Gesamtkosten 5 6 7 8 Erträge Geld statt Stellen Anteil Einnahmen Schulverein (z.B. Elternbeiträge Betreuung, Sponsoren) städt. Zuschuss Betreuungsangebot (Mittel sind im HH 2013 beim PSK 36500.5318000 eingestellt) Projektförderung Sozialministerium 2.800,00 €