1146 A - Abgeordnetenhaus von Berlin

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1146 A - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen
III C – GS 0910 – 1/2007
Berlin, den 30. Januar 2009
9024 - 10204
(michaela.streitenberger
@senfin.berlin.de)
1146 A
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Steuereinnahmen in den Bereichen Lotto, Klassenlotterie und Spielbank
Bericht SenFin – III C – vom 29.8.08
rote Nummern:
Vorgang:
Sitzung des Hauptausschusses vom 10. September 2008
Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
„SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss Anfang des Jahres 2009 eine
Fortschreibung des Berichts zu den Steuereinnahmen in den Bereichen Lotto,
Klassenlotterie und Spielbank mit den Zahlen zum 31.12.08 vorzulegen.“
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Hierzu wird berichtet:
Die Steuereinnahmen haben sich wie folgt entwickelt:
1. Lotto - € - (Quelle: Geschäftsberichte der DKLB)
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
59.808.661,66
56.201.070,70
54.559.507,70
53.424.973,57
46.334.545,47
Die seit einigen Jahren rückläufigen Einnahmen dürften auch in Zukunft weiter zurückgehen. Ursache dafür ist - neben der wirtschaftlichen Gesamtsituation - insbesondere das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und des Landesge-
setzes über das öffentliche Glücksspiel zum 01.01.2008 (Werbeverbot, Reduzierung der Annahmestellen, Einführung eines Sperrsystems, Einführung einer
Pflichtkundenkarte). Hinzu kommt die Tätigkeit von nicht konzessionierten Sportwettbüros vor Ort und im Internet.
2. Klassenlotterie (NKL) - € - (Quelle: Mitteilungen der NKL)
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
Lotteriesteuer
- Haupt- u. Zusatzspiel 5.800.774,57
5.222.665,26
5.067.668,13
4.519.454,17
3.232.561,45
Lotteriesteuer
-Cyberlotterie -
insgesamt
9.081,68
8.375,41
6.685,84
5.505,83
2.021,26
5.809.856,25
5.231.040,67
5.074.353,97
4.524.960,00
3.234.582,71
Der Einnahmerückgang – dies gilt auch für den an das Land Berlin abzuführenden Überschuss – ist insbesondere auf den am 01.01.2008 in Kraft getretenen
„Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV)“ zurückzuführen,
der erhebliche Werbeeinschränkungen für die NKL mit sich gebracht hat. Die
„Cyberlotterie“ ist am 21.09.2008 eingestellt worden.
Nachrichtlich:
Anteil Berlins am Überschuss der NKL (Kapitel 1510, Titel 121 22) - € - (Quelle:
HÜL)
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
1.429.451,50
1.571.059,82
1.216.283,61
1.383.520,62
943.416,75
Unterplanspiel
Überplanspiel
Überplanspiel
Überplanspiel
Unterplanspiel
Überplanspiel: Die NKL hat weniger an Gewinnen auszahlen müssen als mathematisch errechnet.
Unterplanspiel: Die NKL hat mehr an Gewinnen auszahlen müssen als mathematisch errechnet.
Ob die einzelnen Lotterien (zwei pro Jahr) letztlich mit Über- oder Unterplanspielen abschließen, ist nicht vorhersehbar.
3. Spielbanken (Kapitel 2900 Titel 09301, 11951 und 11950) - € - (Quelle: Jahresabschluss der Landeshauptkasse)
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
Spielbankabgabe
60.889.746,71
60.467.367,03
53.634.862,21
43.328.613,83
18.462.654,97
weitere Leistungen
29.751.596,86
27.680.537,38
27.299.141,20
27.831.551,10
21.323.182,75
Zusatzabgabe
3.349.966,54
1.804.133,73
3.029.197,34
2.674.633,41
- 1.566.893,50
Die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages und des Nichtraucherschutzgesetzes haben im gesamten Kalenderjahr 2008 zu verminderten Besucherzahlen und demzufolge zu verminderten Bruttospielerträgen geführt. Aufgrund der
Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages zur Spielsuchtbekämpfung sind Zutrittskontrollen im Kleinen (Automaten-)Spiel vorzunehmen. Werbemaßnahmen
der Spielbanken zur Gewinnung neuer Kunden sind nicht mehr zulässig, da sie
als den Spieltrieb fördernd anzusehen sind.
Die Entwicklung in der 2. Jahreshälfte hat zu keiner Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Spielbanken geführt, so
dass weiterhin ein Teil der Spielbankabgabe gestundet wird, um eine Insolvenz
der Spielbankunternehmen zu vermeiden. Das Stundungsvolumen beträgt in
2008 insgesamt 13.080.879,- €.
Die Zusatzabgabe wird seit Ende 2007 nicht mehr erhoben, da die Spielbankunternehmen keine angemessenen Gewinne mehr erzielen. Das Aufkommen in
2008 ist negativ, da Festsetzungen für das Jahr 2007 zu Erstattungen zuviel gezahlter Beträge geführt haben.
In Vertretung
Klaus Teichert
Senatsverwaltung für Finanzen