- bitte in Druckschrift - Regierungspräsidium Stuttgart

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- bitte in Druckschrift - Regierungspräsidium Stuttgart
Name, ggf. Geburtsname
Vorname
Straße und Hausnummer
Geburtsdatum
PLZ/Wohnort
Geburtsort
- bitte in Druckschrift -
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Regierungspräsidium Stuttgart
- Referat 92 Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
□ Gesundheits- und Krankenpfleger/pflegerin
□ Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/helferin
□ Hebamme
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Erteilung der oben angegebenen und gekennzeichneten Berufsbezeichnung.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Datum/Unterschrift
Staatsangehörigkeit
Ausbildung abgeschlossen in (Land)
Abschlussjahr/Diplom
Dem Antrag liegen folgende Unterlagen bei:
aktueller, lückenloser Lebenslauf, tabellarisch mit Angabe des schulischen und
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beruflichen Werdegangs mit Datum und Unterschrift
Geburtsurkunde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher
Nachweis über die Namensänderung (z.B. Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (in einer vom
Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original)
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit dem Nachweis des Aufenthaltstitels
Nachweis über die im Ausland abgeschlossene Ausbildung (Diplom, Registrierung, Fächer- und Stundenübersicht, usw.)
Nur für EU-Länder:
EU-Bescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG von der hierfür im Ausbildungsland zuständigen Behörde über
□ die Gleichwertigkeit des Diploms
□ die 5 jährige Berufstätigkeit in der allgemeinen Pflege mit der vollen Verantwor
tung für die Planung, die Organisation und die Ausführung der Krankenpflege,
innerhalb der letzten 7 Jahre seit Ausstellung dieser Bescheinigung,
□ die 3 jährige Berufstätigkeit in der allgemeinen Pflege mit der vollen Verantwor
tung für die Planung, die Organisation und die Ausführung der Krankenpflege,
innerhalb der letzten 5 Jahre seit Ausstellung dieser Bescheinigung.
formlose Erklärung, dass
□ bisher bei keiner Behörde im Bundesgebiet ein Antrag auf Erteilung der
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gestellt wurde
□ schon einmal beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag gestellt wurde
□ bei folgender Behörde ________________________ ein Antrag gestellt wurde.
Die Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Bescheinigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde über den
Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Stuttgart (Fotokopie der Anmeldung) bzw.
formlose Erklärung, dass beabsichtigt ist, den anzuerkennenden Beruf im Regierungsbezirk Stuttgart auszuüben (mit Datum und Unterschrift)
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, mindestens Zertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstituts
Wichtige Hinweise
1)
Die vorzulegenden Unterlagen sind in Landessprache und deutscher Übersetzung
- jeweils im Original und Kopie oder beglaubigter Kopie - vorzulegen. Die Originale werden nach Einsichtnahme zurückgegeben.
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Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellen zu lassen.
2)
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
3)
Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Fitzel,
E-Mail [email protected] oder Telefon 0711 904-39221.
Sprechzeiten telefonisch:
Mittwoch bis Freitag
09.00 - 11.30 Uhr, Donnerstags zusätzlich 14:00 - 15:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.