Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Der demografische Wandel

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Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Der demografische Wandel
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Einstellungsverfahren trägt BDZ-Forderungen Rechnung
Mit neuen Regelungen für das Einstellungsverfahren im mittleren und gehobenen Zolldienst
hat das Bundesfinanzministerium zentralen Forderungen des BDZ Rechnung getragen. Vor
dem Hintergrund der Einrichtung der Generalzolldirektion zum 1. Januar 2016 hatte die Arbeitsgruppe „Einstellung“ Vorschläge für die Auswahl zum 1. April 2015 und für die Einstellung zum 1. Januar 2016 erarbeitet, die mit aktuellem Erlass umgesetzt werden. Dabei wurde
das vom BDZ gewählte Prinzip „Aus der Region – für die Region“ stärker berücksichtigt als
bisher. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes bewertet die Neuregelung als deutlichen Fortschritt und erklärte: „Jetzt muss die tatsächliche Durchführung dieses und künftiger Einstellungsverfahren daran gemessen werden, ob der Wunsch der Nachwuchskräfte nach heimatnaher Verwendung eher erfüllt wird als in der Vergangenheit.“
Der demografische Wandel und die Übernahme neuer Aufgaben wie die
Kfz-Steuer und die Ausweitung der Kontrolle des Mindestlohns mit dem
daraus resultierenden steigenden Personalmehrbedarf kann nur durch
die Erhöhung der Einstellungszahlen der Anwärterinnen und Anwärter im
mittleren und gehobenen Zolldienst bewältigt werden. Bei der Besetzung
mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern steht der Zoll jedoch nicht
nur mit der Privatwirtschaft in einem ständigen Konkurrenzkampf um die
besten Nachwuchskräfte, sondern auch mit anderen Behörden. Umso
notwendiger ist aus Sicht des BDZ die Neuordnung des Verfahrens.
Die bisherige Verteilung der Nachwuchskräfte hatte jahrelang organisatorische Probleme nach sich
gezogen und unter den Betroffenen Unzufriedenheit hervorgerufen. Die Einsatzbereiche wurden
bei bestandener Laufbahnprüfung nach fachlichen Schwerpunkten festgelegt. Das führte regelmäßig dazu, dass nicht sämtliche Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Zolldienstes in dem
Bezirk der bisherigen Bundesfinanzdirektion eingesetzt werden können, in dem sie ursprünglich auch
eingestellt worden waren.
Im Hinblick auf die geplante Einrichtung der Generalzolldirektion ist jetzt ein neues Verfahren gewählt
worden, das eine höhere Flexibilität ermöglicht und den hohen Aufwand verringert, der in der Vergangenheit zu zahlreichen Versetzungsgesuchen geführt hatte. Ziel des BDZ bleibt es, eine heimatnahe
Verwendung zu fördern.
Unabhängig von diesem Verfahren gilt die Zusage des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem
BDZ, dass alle Laufbahnabsolventinnen und -absolventen, die ihre Prüfungen erfolgreich bestehen,
von der Zollverwaltung übernommen werden. Das stellt gegenüber der Privatwirtschaft, aber auch
gegenüber anderen Behörden einen bedeutenden Attraktivitätsbonus dar. Diese praktizierte Übernahmegarantie ist keine Selbstverständlichkeit und beruht Jahr für Jahr auf den durch den BDZ geführten Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium. Umso mehr ist es nach Einschätzung von
Dewes als Erfolg anzusehen, dass dem BDZ langfristig diese Zusage gegeben wird. Wörtlich erklärte
er: „Damit wird den Anwärterinnen und Anwärtern sowie künftigen Ausbildungsjahrgängen Planungssicherheit geboten.“
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender