BZ Wiesloch, Sanierung Beleuchtungsanlage Sporthalle

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BZ Wiesloch, Sanierung Beleuchtungsanlage Sporthalle
Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim
Telefon 07261/9466-7521, -7520
Telefax 07261/9466-7502
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Ausschreibung
Auf der Grundlage der VOB werden folgende Leistungen öffentlich ausgeschrieben:
OZ Gewerk
Leistungen
Ausführung Ausgabe
ab
Papier- Eröffnung
form
Gebühr:
BZ Wiesloch, Sanierung Beleuchtungsanlage Sporthalle
1
Elektroinstallationsarbeiten
- 1 Stück Erweiterung des
bestehenden Zentralbatteriesystems
- 1 Stück Unterverteilung 230/400 V
- 2500 m Installationsleitung
verschiedene Dimensionen und
Verlegearten
- 200 m Verlegesysteme Rohre
Rinnen Kanäle
- 144 Stück Ballwurfsichere
Beleuchtungskörper mit Demontage
der vorhandene Leuchten
- 40 Stück Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten Ballwurfsicher mit
Demontage der vorhandenen
Leuchten
- 1 Stück Tageslicht und Präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung
31.07.2015 11.09.2015
15.06.2015
8,00 €
03.07.2015
11:00 Uhr
Bitte entnehmen Sie die Ausschreibungsunterlagen aus der Vergabeplattform der
Metropolregion Rhein-Neckar-Kreis: www.auftragsboerse.de (kostenlos).
Sollten die Angebotsunterlagen in Papierform angefordert werden, erfolgt der
Versand der Angebotsunterlagen ausschließlich nach Vorlage eines Nachweises
der Überweisung der Auslagenersatzgebühr auf das Konto von Bau und
Vermögen Rhein-Neckar-Kreis IBAN: DE3067250020 0009105344, BIC:
SOLADES1HDB zu den vorstehend aufgeführten Ausgabeterminen ausgegeben
oder zugesandt.
Abweichende Zahlungsformen (Scheck oder Barzahlung) sind nicht möglich.
Sollten Verdingungsunterlagen oder sonstige Unterlagen benötigt werden, die nicht
Bestandteil der übergebenen Ausschreibungsunterlagen sind, können diese bei der
ausschreibenden Stelle eingesehen bzw. angefordert werden.
Die Bewerbungsfrist endet zum Submissionstermin. Zum Eröffnungstermin der gem.
VOB ausgeschriebenen Gewerke sind nur Bieter, bzw. deren Bevollmächtigte
zugelassen. Die Angebote, die per Telefax oder auf elektronischem Wege übermittelt
werden, werden zum Submissionstermin nicht zugelassen. Die Angebote sind bei der
ausschreibenden Stelle einzureichen.
Die Zuschlags- und Bindefrist gem. § 10 VOB/A endet am 03.08.2015.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B und den ZVB.
Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis
Eigenbetrieb des Rhein-Neckar-Kreises
Betriebsleiter: Jürgen Obländer
Vorsitzender des Betriebsausschusses: Landrat Stefan Dallinger
Hausanschrift:
Dietmar-Hopp-Straße 8, 74889 Sinsheim
Telefon: 07261/9466-7500
Telefax: 07261/9466-7502
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de
E-Mail: [email protected]
Bankverbindung:
Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20)
Kto-Nr.: 910 534 4
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BIC: SOLADES1HDB
Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
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