Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 23.04.2015

Transcription

Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 23.04.2015
Attenhöfen
Baach
Gauingen
54. Jahrgang
Gossenzugen
Hochberg
Mörsingen
Sonderbuch/Loretto
Donnerstag, den 23. April 2015
Upflamör
19/Nr. 17
Öffentliche Bekanntmachungen
Termine
Backhaus Sonderbuch
Wir suchen eine Urlaubs- und Krankvertretung für das Backhaus in Sonderbuch.
Einzelheiten über Umfang und Zeitaufwand können Sie bei
Frau Griesinger, Tel. 1654 erfragen.
Bewerbungen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung
Zwiefalten, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten.
Polizeiposten Zwiefalten
Am Wochenende kam es in der Steige zu folgenden Verkehrskontrollen:
Sonntag, 19.04.2015, zw. 11.15 – 12.15 Uhr: Zweiradfahrer
hinsichtlich techn. Veränderungen, unnötigem Auf- und Abfahren der Steige, Lärm
➜ Keine Beanstandungen festgestellt
Sonntag, 19.04.2015, zw. 16.30-17.30 Uhr: Zweiradfahrer hinsichtlich Lärm, Auf- und Abfahren der Steige
➜ Eine Beanstandung wegen Überfahrens der Sperrfläche
Beide Male waren die Kollegen von Münsingen hier und haben
die Kontrollen durchgeführt.
HINWEIS: Vorgezogener Redaktionsschluss
Wegen des Feiertages „1. Mai“ wird der
Redaktionsschluss auf Montag, 27. 4. 2015,
10.00 Uhr beim Bürgermeisteramt vorverlegt.
Wir bitten um Beachtung!
25.04.2015
Prälaturkonzert
Hohenloher Streichquartett
Geschichtsverein
25./26.04.2015
Gleitschirmflug
Schnupperwochenende
Schwäbischer Albverein
26.04.2015
Amt – Erstkommunion
Kath. Kirchengemeinde
26.04.2015
TSG Zwiefalten – SV Dürmentingen TSG Abt. Fußball
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG
zur 5. Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Zwiefalten
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581
ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013
(GBL. S. 55) hat der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten am
15. April 2015 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung zur
5. Änderung der Hauptsatzung vom 07. Januar 1975 (geändert
am 12. März 1980, am 23. Juli 1980, am 28. November 2001
und zuletzt geändert am 09. März 2005) beschlossen:
Bürgermeisteramt · Marktplatz 3 · 88529 Zwiefalten · Telefon 0 73 73 / 2 05 - 0 · Fax 0 73 73 / 2 05 - 55
[email protected] · www.zwiefalten.de
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Artikel 1
Änderung der Satzung
§ 9 Abs. 2 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ erhält
folgende neue Fassung:
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit sie ihm nicht bereits nach
Abs. 1 zukommen:
2.1. Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 12.000 3 im Einzelfall;
2.2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von
Deckungsreserven bis zu 3.000 3 im Einzelfall;
2.3. Die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliehe Entscheidungen von Aushilfsangestellten, Aushilfsarbeitern, Beamtenanwärtern
und von Auszubildenden, Praktikanten und anderen in
Ausbildung stehenden Personen.
2.4. Die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen bis in Höhe eines Monatsgehalts
sowie Unterstützungen und von Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien;
2.5. Die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln
ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu 1.000 3
im Einzelfall;
2.6. Die Stundung von Forderungen im Einzelfall
2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe
2.6.2 bis zu 6 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 3
2.7. Den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und der
Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von
Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen,
wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der
Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der
Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 3 beträgt;
2.8. Die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb
und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung vertraglicher Vorkaufsrechte im Wert bis zu 10.000 3 im Einzelfall;
Verantwortlich für Inhalt
Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt
Herausgeber
Gemeinde und
Bürgermeisteramt Zwiefalten
Marktplatz 3 in 88529 Zwiefalten
Telefon 0 73 73 / 2 05 - 0, Fax 0 73 73 / 2 05 55
www.zwiefalten.de, [email protected]
2
2.9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Mietoder Pachtwert von 2.500 3 im Einzelfall;
2.10.Die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis
7.500 3 im Einzelfall, bei Holzverkäufen ohne
Wertgrenze, soweit diese nicht von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung sind.
2.11. Die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beratenden Ausschüssen.
2.12. Die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in
Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im
Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Mai 2015 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde Zwiefalten gelten gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser
Satzung verletzt sind.
Ausgefertigt!
Zwiefalten, den 15. April 2015
gez.
Matthias Henne
(Bürgermeister)
Jede Woche.
48 Wochen im Jahr.
Druck und Verlag
URBAN Amtsblatt-Verlag GmbH
Postfach 40 62
89030 Ulm/Donautal
Telefon 0731 / 9 45 96 86, Fax 0731 / 4 58 24
www.urban-verlag.de, [email protected]
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
3
Notrufe, Bereitschaftsdienste
Giftnotruf-Zentrale
Ärztlicher Notfalldienst
Zwiefalten und Teilorte
Samstag, Sonn- und Feiertag und unter
der Woche, außerhalb der Sprechzeiten
Ärztlicher Notfalldienst
Münsingen/Hayingen
am Samstag, Sonn- und Feiertag
unter der Woche,
außerhalb der Sprechzeiten
0 89 / 1 92 40
0 18 01 / 92 92 35
0 18 01 / 92 92 17
0 18 01 / 92 92 16
Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss
Bebauungsplan
“Brunnensteige VI“ Teilgebiet 1
und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
“Brunnensteige VI“ Teilgebiet 1
Gemeinde Zwiefalten
Der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten hat am 15.04.2015
in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Brunnensteige
VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten
Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige
Satzung beschlossen.
Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung
dargestellt, begrenzt:
Zahnärztlicher Notdienst
Samstag - Montag 8.00 Uhr
0 18 05 / 91 16 40
Krankenhaus Ehingen
Alb-Klinik Münsingen
Sana Klinik Riedlingen
Feuerwehr
Polizei Notruf
Polizeirevier Münsingen
Polizeiposten Zwiefalten
0 73 91 / 5 86 - 0
0 73 81 / 1 81 - 0
0 73 71 / 1 84 - 0
112
110
0 7381 / 9364 - 0
0 73 73 / 28 23
Apothekennotdienst
0 18 05 / 00 29 63
Notdienstpläne
im Internet
www.lak-bw.notdienst-portal.de
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten von Zwiefalten. Es
hat eine Größe von ca. 3.400 m². Das Plangebiet ist über die
Christianstraße erschlossen. Westlich und südlich befindet sich
bestehende Wohnbebauung. 160 m nördlich des Plangebietes
befindet sich der Bühlhof.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung
(Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung
über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A)
und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum
vom 18.03.2015.
Der Bebauungsplan
„Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1,
Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten und die Örtlichen
Bauvorschriften „Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde
Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten, treten mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und
§ 74 (7) LBO).
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie
deren Begründungen können im Bürgermeisteramt Zwiefalten,
Marktplatz 3, Zimmer 12, 88529 Zwiefalten, während der
üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die
Örtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der
in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile,
deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu
beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs
sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Gemeinde Zwiefalten geltend gemacht worden
sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der
aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener
Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen
wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort
bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Zwiefalten geltend gemacht worden ist. Der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden
sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:
Montag bis Freitag
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
von 8.00 bis 12.00 Uhr
von 14.00 bis 16.00 Uhr
von 14.00 bis 18.00 Uhr
Zwiefalten, den 23.04.2015
gez.
Henne, Bürgermeister
Appell gegen falsch verstandene Maischerze!
In der Nacht zum 1. Mai werden gerne „Maischerze“ verübt.
In manchen Jahren kam es dabei immer wieder zu Klagen,
weil Kinder und Jugendliche Häuser und Fahrzeuge mit Eiern,
Ketchup und anderen Lebensmitteln sowie Zahnpasta beworfen
haben.
Das sind leider falsch verstandene Maischerze, die mit Brauchtum nichts zu tun haben.
Bei diesem falsch verstandenen Humor handelt es sich um
Sachbeschädigung, da sich die Schmierereien teilweise nicht
mehr entfernen lassen und die Hausfassaden und Autos beschädigt werden.
Solche Fälle werden strafrechtlich verfolgt und ziehen auch
privatrechtliche Konsequenzen (Schadensersatz) nach sich.
4
Aus diesem Grund werden in der Nacht zum 1. Mai auch verstärkt Polizeikontrollen durchgeführt.
Die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern werden
zur Einsicht aufgefordert und gebeten, solche „Scherze“ künftig zu unterlassen.
Bei allem Verständnis für Spaß sollte der Respekt vor dem
Eigentum anderer Leute immer gewahrt bleiben, damit auch
wirklich alle über die Maischerze herzhaft lachen können.
Bericht über die Gemeinderatssitzung vom
Mittwoch, den 15. April 2015
► Vorstellung des neuen Fendt Kommunalschleppers 211
Vario
Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gemeinderat der neu erworbene Fendt Kommunalschlepper vorgestellt. Herr Gemeinderat
Siefert, der bei der Firma BayWa in Riedlingen beschäftigt ist
- die die Geräte vertreibt - erläuterte die Technischen Details.
Bauhofmitarbeiter Herr Olaf Zistel zeigte sich froh und erleichtert nach 15 Jahren ein neues, voll funktionsfähiges Fahrzeug zu haben und freute sich auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten.
Im Gremium wurden an Herrn Zistel und Herrn Siefert noch
einige Fragen zur Technik gestellt, bevor dann mit der regulären Sitzung begonnen wurde.
► Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften zum
Bebauungsplan „Brunnensteige VI , Teilgebiet 1 Zwiefalten – Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Brunnensteige V“
ist seit 30. März 2000 rechtskräftig und wurde erstmals am
15. November 2000 im vereinfachten Verfahren geändert. Das
Gebiet ist nahezu bebaut. Für den Bereich „Brunnensteige
VI“ waren die Festsetzungen bisher nur im Vorentwurf vorgesehen. Der Plan ist bisher noch nicht rechtskräftig, weil der
Bereich seinerzeit bei Planaufstellung im Flächennutzungsplan
noch nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen war. Außerdem ist
der Bereich „Brunnensteige VI“ bisher noch nicht im „Allgemeinen Kanalisationsplan“ der Gemeinde enthalten. Aufgrund
des langen Planungsprozesses seit dem Jahr 2000 hat sich
eine neue Verfahrensrechtslage und dadurch auch eine abweichende Abwägungslage ergeben. Für den Bebauungsplan
„Brunnensteige VI - Teilgebiet 1“ (4 Bauplätze entlang der
Christianstraße) haben sich gegenüber der damaligen frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Veränderungen ergeben.
Um verbindliche Bauvorschriften für diesen Bereich festzusetzen wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
5
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Der Bebauungsplan wurde bereits am 18. März 2015 im
Gemeinderat behandelt und als Satzung beschlossen. Da hierbei jedoch versehentlich ein befangenes Ratsmitglied mitgewirkt hat, muss der Beschluss wiederholt werden, um den
Fehler zu heilen und eventuelle Anfechtungsgründe zu vermeiden.
Ohne erneute Diskussion wiederholte der Gemeinderat den
Satzungsbeschluss und stimmte einstimmig dem Bebauungsplan zu.
► Erwerb des Gebäudes Beda-Sommerberger-Straße 1
Zwiefalten
Nachdem die Nutzung der Ladenfläche im Gebäude in der
Beda-Sommerberger-Straße 1 bereits im letzten Jahr durch
den Mieter komplett eingestellt wurde, möchte der aktuelle
Besitzer, die Kreissparkasse Biberach, das Objekt nun veräußern und hat es der Gemeinde Zwiefalten für 40.000 1 zum
Kauf angeboten.
Aufgrund der sehr interessanten Ortskernlage wurde – wie in
der Klausursitzung im Herbst letzten Jahres besprochen – der
Sparkasse ein Gegenangebot unterbreitet.
Zuvor hatten bereits Vorgespräche mit den Anliegern stattgefunden, ob hier ein Interesse zum Erwerb besteht. Dies ist
nicht der Fall. Auch wurde vor den weiteren Verhandlungen mit
der Kreissparkasse Biberach mögliche Bauträger kontaktiert,
die bei der ersten in Augenscheinnahme ihr Interesse an einer
Entwicklung des Grundstücks zeigten. Grundsätzlich kann vorab festgehalten werden, dass das bestehende Objekt aufgrund
der schlechten Bausubstanz abgerissen werden muss. Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen liegen auf diesem Grundstück nach vorhergehender Überprüfung nicht vor.
Wegen der zentralen Lage sind an dieser Stelle jedoch diverse
Entwicklungsmöglichkeiten denkbar. Barrierefreie Wohneinheiten mit Münsterblick und fußläufiger Anbindung an die
wichtigen infrastrukturellen Gegebenheiten, wie Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, könnten unteranderem eine Option zur
Gestaltung dieses Platzes sein.
Die Chance zum Erwerb dieses Gebäudes eröffnet der Gemeinde
– nach Ansicht der Verwaltung - mittelfristig die Perspektive
zur Weiterentwicklung des Areals. Zudem könnte in weiteren
Schritten die alte ehemalige Dorfkirche dadurch besser zur Geltung gebracht werden. Touristisch könnte so in den nächsten
Jahren ein weiteres Highlight geschaffen werden. Ein Erwerb
dieser Fläche mit dem Gebäude Beda-Sommerberg-Straße 1
ermöglicht der Gemeinde außerdem vorrausschauend und im
„eigenen Tempo“ den Ortskern gestalterisch weiter aufzuwerten zu können. In einer Kompromisslösung wurde in den
intensiven Verhandlungen mit der Kreissparkasse Biberach ein
Kaufpreis in Höhe von 35.000,- Euro bestimmt.
Auch das Signal aus der Baubehörde des Landratsamtes war
durchweg positiv. Grundsätzlich soll die Überbauung nach
einem Abriss des bestehenden Gebäudes in ähnlicher Weise
wieder möglich sein nach der Devise, Innenentwicklung vor
Außenentwicklung. Diese genannten Voraussetzungen bieten
eine attraktive Ausgangssituation zu einer möglichen Wieder-
veräußerung der Fläche an eine Bauträgergesellschaft oder private Investoren. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, das Grundstück zu kaufen.
Im Gemeinderat wurden noch etliche Fragen zum Gebäude gestellt und obwohl der Kauf als Chance für die Gemeinde gesehen wird, den Ortskern weiter positiv zu gestalten, gibt es
auch kritische Stimmen zum geplanten Erwerb. Einerseits
wird der Kaufpreis angesichts der Kassenlage und der zu erwartenden Abbruchkosten für zu hoch angesehen. Andererseits
würde es begrüßt, wenn direkt ein Bauträger das Grundstück
kaufen würde. Letztendlich halten es die meisten Räte für
eine große Chance, ein Gelände in attraktiver Lage gestalten
zu können und zeigen sich optimistisch, dass das Grundstück
auch weiter vermarktet werden kann. Mit zwölf gegen drei
Stimmen wurde daher der Kauf für 35.000 1 beschlossen.
► Amphibienleiteinrichtung – Vereinbarung mit dem Landkreis Reutlingen
Entlang der Kreisstraße K 6745 Zwiefalten (Dobeltal) wird seit
vielen Jahren durch den Landkreis Reutlingen ein Amphibienschutzzaun unterhalten. Außerdem kümmert sich eine Gruppe
ehrenamtlicher Helfer aus Zwiefalten zusammen mit dem Bauhof um die Instandhaltung und hilft – falls nötig – den Amphibien über die Straße.
Im Kreishaushalt ist nun für dieses Jahr vorgesehen, einen
Festverbau der Amphibienleiteinrichtung für ca. 115.000,Euro durchzuführen. Diese Einrichtung bedarf – laut Angaben
der zuständigen Behörde im Landratsamt – einer weniger intensiven Unterhaltung und ist wesentlich wartungsärmer als
die bisherige Anlage. Auch optisch würde der Grünstreifen
entlang der Kreisstraße durch diese Maßnahme deutlich gewinnen.
In der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2015 war das Thema
bereits schon einmal auf der Tagesordnung wurde dann aber
wegen einiger ungeklärten Fragen vertagt.
Mittlerweile haben weitere Gespräch mit dem Landratsamt
Reutlingen stattgefunden und die Vereinbarung wurde in den
fraglichen Punkten überarbeitet und einige Änderungen vorgenommen. Elementarer Bestandteil in der Vereinbarung ist
jedoch – aus Sicht des Landratsamtes - die Unterhaltung
(bisher durch Freiwillige) der fertiggestellten Anlage. Eine
rechtliche Grundlage für die geplante Maßnahme gibt es allerdings nicht, da die Kreisstraße grundsätzlich beim Amphibienschutz Bestandschutz genießt. Das Landratsamt Reutlingen
hat nochmal deutlich gemacht, dass dieses Vorhaben eine
reine und einmalige Freiwilligkeitsleistung darstellt. Sollte sich
der Gemeinderat Zwiefalten dagegen entscheiden, wird dieses
Projekt vom Landkreis zukünftig nicht weiter verfolgt.
Herr Reinhold Braun und seine freiwilligen Helfer kümmern
sich schon seit Jahrzehnten ehrenamtlich für den Krötenschutz
und so wurde er ebenfalls zur heutigen Sitzung eingeladen
und um Stellungnahme gebeten. Er befürwortete die Maßnahme des Landkreises und verspricht sich dadurch eine deutliche
Verbesserung der Krötenwanderwege und erheblich weniger
Arbeitsaufwand für die Helfer. Nachdem sich schon seit über
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
33 Jahren ehrenamtliche Helfer im Amphibienschutz Zwiefalten engagieren und auch einige jüngere Kräfte gewonnen
werden konnten zeigt sich Herr Braun optimistisch, dass auch
künftig die Gemeinde durch die ehrenamtliche Hilfe entlastet
ist.
Einzelne Ratsmitglieder befürchten jedoch Folgekosten für
die Unterhaltung der Anlage und eventuell späteren Rückbau,
während es andere für einen Schildbürgerstreich halten, das
Angebot des Landkreises abzulehnen. Nach ausgiebiger Diskussion wird schließlich mit zwei Gegenstimmen und zwei
Enthaltungen beschlossen, die Vereinbarung mit dem Landkreis zum Amphibienschutz zu unterzeichnen, da durch diese
Maßnahme zukünftig mit weniger Arbeit für die Gemeinde und
die ehrenamtlichen Helfer zu rechnen ist und für die Gemeinde
keine zusätzlichen Kosten entstehen
► Windenergie – Weitere Vorgehensweise im Standort
Tautschbuch
Am 10. März 2015 fand in der Rentalhalle eine erste Bürgerinformation zum Thema Windkraft statt. Die Veranstaltung war
gut besucht und viele Fragen zum Thema konnten beantwortet
werden. Nach dem Stand der Planungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen-Pfronstetten (Flächennutzungsplan) der Gemeinde Riedlingen (mit Regionalverband
Donnau-Iller) und des Regionalverbandes Neckar-Alb kristallisieren sich mögliche Standorte im Tautschbuch bei Mörsingen und in Upflamör an der Grenze zu Geisingen heraus. Beide
Standorte sind noch nicht abschließend untersucht und somit
auch noch nicht verbindlich festgelegt.
Mittlerweile fand am 09. April 2015 auf Initiative einer Firma
Green City Energie im Gasthaus Post in Zwiefalten eine Eigentümerversammlung zu dem möglichen Standort Upflamör statt.
Herr Bürgermeister Henne bezeichnete das eigenmächtige Vorgehen der unbekannten Firmen sehr irritierend. Nichts destotrotz zeigten sich die Anwesenden bei der Versammlung grundsätzlich für das Thema Windkraft offen.
Für die Gemeinde stellt sich nun die Frage nach dem weiteren
Vorgehen, da der Standort Upflamör vermutlich vom Regionalverband Neckar-Alb festgesetzt wird. Ebenso wird die Stadt
Riedlingen an der Gemarkungsgrenze zu Mörsingen ihren Windkraftstandort weiter verfolgen.
Im Rahmen der Diskussion zeigen sich alle Ratsmitglieder insgesamt aufgeschlossen gegenüber der Windenergie. Es wird in
einem Für und Wider abgewogen, ob beide Standorte (Mörsingen und Upflamör) in Frage kommen. Der Standort Upflamör
wird dabei insgesamt für unproblematischer gehalten, da er
weiter von der Bebauung entfernt ist und weder Schattenwurf
noch eine Gefährdung von Rotmilanen zu befürchten ist.
Andererseits sprechen sich etliche Ratsmitglieder dafür aus,
auch den Standort in Mörsingen offen zu halten, zumal von
Riedlinger Seite sowieso hier Windräder geplant sind. Laut
Herrn Gemeinderat Siefert ist für Upflamör kein genaues Stimmungsbild auszumachen, ob Befürworter oder Gegner der
Windkraft überwiegen.
Für Mörsingen sieht Herr Gemeinderat Waidmann den Standort Tautschbuch wegen der Himmelsrichtung für äußerst kri-
6
tisch an. Der Standort ist im Laufe der Planungen zudem immer mehr in Richtung Ortslage herangerückt und befindet sich
höhenmäßig 80 m über der Ortslage. Durch die Höhe und
Größe der Windräder befürchtet Herr Waidmann Störungen
durch Schattenwurf, Dauerbeschallung durch Lärm und Infraschall. Er spricht sich daher dafür aus, dem Standort Tautschbuch nur dann zuzustimmen, wenn - wie in Bayern - ein Abstand von 10 x Höhe des Windrades zur Bebauung eingehalten
wird. Ein 200 m hohes Windrad müsste dann einen Abstand
von 2 km zur Bebauung einhalten. Defacto würde das jedoch
für 200 m – Anlagen in Mörsingen das Aus bedeuten. Die Anlagen auf Riedlinger Gemarkung wären jedoch weit genug entfernt und damit möglich.
In ausgiebiger Beratung wird darüber diskutiert, ob bereits
zum jetzigen Zeitpunkt mit einer so großen Abstandsregelung ein Standort ausgeschlossen werden soll oder nicht. Es
wird jedoch als fair angesehen, einem künftigen Projektierer,
der einen potentiellen Windstandort untersuchen lassen will,
schon frühzeitig zu signalisieren, dass in Mörsingen ein erhöhter Abstand zur Wohnbebauung gewünscht wird. Herr Waidmann beantragt, zum Standort Mörsingen eine Abstandsregelung wie in Bayern mit „10 x H (Höhe Windrad)“ festzulegen.
Außerdem wird angeregt zum Thema eine weitere Bürgerversammlung durchzuführen. Schließlich wird mit sieben gegen
fünft Stimmen und bei drei Enthaltungen beschlossen, dass
wegen der besonderen Lage in Mörsingen mit Windrädern ein
Abstand von 10 x H gewünscht wird. Mit der Stadt Riedlingen
soll deswegen das Gespräch gesucht werden.
► 5. Änderung der Hauptsatzung Zwiefalten - Satzungsbeschluss
Die Hauptsatzung der Gemeinde Zwiefalten wurde am
07. Januar 1975 erlassen und seither viermal geändert. In
§ 9 Abs. 2 der Hauptsatzung sind die Zuständigkeiten und die
Höhe der Bewirtschaftungsmittel des Bürgermeisters festgelegt. Diese Zuständigkeitsgrenzen des Bürgermeisters wurden
demnach letztmals im Jahr 1980 angepasst und liegen im
Gemeindevergleich deutlich unter den sonst üblichen Sätzen.
Um die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters zu ermöglichen
und den Gemeinderat nicht über Gebühr zu belasten, sollten
diese Zuständigkeitsgrenzen insgesamt großzügiger gestaltet
und angehoben werden. Dieses Thema wurde bereits in der
Sitzung am 18.03.2015 diskutiert und dann vertagt, weil in
dem Zusammenhang auch der Antrag gestellt wurde, eine neue
Regelung zur Besetzung der stellvertretenden Bürgermeister
in die Hauptsatzung aufzunehmen. Herr Gemeinderat Käppeler
beantragte diese Änderung um eine - den Wahlvorschlagslisten entsprechende - paritätische Besetzung der Positionen
zu ermöglichen. Bisher ist in der Hauptsatzung keine Regelung
hierzu getroffen.
In Bezug auf die Wertgrenzen für die Zuständigkeit des
Bürgermeisters wurde der Verwaltungsvorschlag im Vergleich
zur letzten Sitzung leicht geändert und zur Diskussion gestellt.
Bei einer Enthaltung wurde den neuen Regelungen bzw. Wertgrenzen in § 9 der Hauptsatzung zugestimmt.
7
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Zum Thema Besetzung der stellvertretenden Bürgermeister
ist in der Hauptsatzung bisher keine Regelung getroffen. Die
Besetzung richtet sich daher nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung. Dort ist bestimmt, dass der
Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt. Die Stellvertretung beschränkt
sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden
nach jeder Wahl neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge
der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.
Dabei entscheidet die einfache Mehrheit über die Besetzung
des Stellvertreterpostens. Da in der Zwiefalter Hauptsatzung
die Zahl der Stellvertreter nicht geregelt ist, bestimmte der
Gemeinderat daher nach jeder Wahl neu die Anzahl der Stellvertreter, die zu wählen sind. In der Vergangenheit wurden
immer zwei Stellvertreter gewählt. Es stellt sich nun die Frage, ob es bei der bisherigen Regelung (ohne Bestimmung im
Rahmen der Hauptsatzung) bleiben soll oder ob eine Formulierung in die Hauptsatzung aufgenommen wird, dass eine bestimmte Anzahl von Stellvertretern zu wählen ist. Wenn in der
Hauptsatzung – so wie jetzt - nichts geregelt ist, steht es dem
Gremium nach jeder Gemeinderatswahl frei, zwei oder mehr
Stellvertreter zu wählen, je nachdem wie die Mehrheitsverhältnisse sind und wie viele Listen im Gremium vertreten sind.
Deshalb wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, es bei der
alten und damit flexibleren Lösung zu belassen. Herr Bürgermeister Henne plädierte dafür, nach den Kommunalwahlen sich
auch unter moralischen Gesichtspunkten vorher auf Listenebene zu verständigen und auch die Minderheiten zu berücksichtigen.
Herr Gemeinderat Käppeler hielt dennoch seinen Antrag aufrecht, in der Hauptsatzung eine Regelung aufzunehmen,
wonach entsprechend Verhältniswahl die stellvertretenden
Bürgermeisterposten zu besetzen sind. Er hält es nach wie vor
für falsch, dass bisher nur eine Liste diese Posten besetzte.
Nach kurzer Diskussion folgte das Gremium jedoch dem Verwaltungsvorschlag und beschloss, bei einer Enthaltung und zwei
Gegenstimmen, die Hauptsatzung in punkto Stellvertretende
Bürgermeister nicht abzuändern.
► Vergabe der Reparaturarbeiten der 1. Holzbrücke am
Wanderweg Richtung Wimsen
Die erste Brücke am Wanderweg von Gossenzugen in Richtung
Wimsen ist stark Sanierungsbedürftig. Für die Reparatur lagen
zwei Angebote zwischen 3.490 1 und 4.970 1 vor. Nachdem
noch einige Fragen zur Maßnahme gestellt wurden beschloss
der Gemeinderat einstimmig, die Vergabe an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Peter Arnold aus Zwiefalten zum Angebotspreis in Höhe von 3.490 1.
► Anschluss der Gemeinde Emeringen an die Wasserversorgung Zwiefalten
Die Gemeinde Emeringen hat am 10.02.2013 die Gemeinde Zwiefalten angeschrieben und um Wasseranschluss an die
Wasserversorgung Zwiefalten beim Hochbehälter Sonderbuch
gebeten. Der Anschluss könnte als Ersatz- oder Notwasser-
versorgung oder auch als Voll- versorgung erfolgen. Zwischen
den Gemeinden hat mittlerweile ein Gespräch dazu stattgefunden. Demnach wäre der Anschluss an den Hochbehälter Sonderbuch ohne größeren Aufwand möglich. Der Anschluss würde auf Kosten der Gemeinde Emeringen hergestellt. Bei einer
Vollversorgung der Gemeinde Emeringen müsste die Zwiefalten
jedoch die bestehende Wasserleitung von der Albwasserversorgungsgruppe VII vom Rental bis zum Hochbehälter Galgenberg bauen. Damit wäre dann auch für die Gemeinde durch
die 2. Einspeisung ins Ortsnetz eine Versorgungssicherheit
gewährt. Außerdem könnte der jährliche Engpass beim Befüllen des Freibades beseitigt werden. Die Gemeinde Zwiefalten
hat daher das Ing. Büro Schwörer aus Altheim, bereits beauftragt, die Kosten für den Bau der Leitung zu ermitteln. Bei
einem Anschluss der Gemeinde Emeringen an die Wasserversorgung Zwiefalten könnte die Gemeinde Zwiefalten u.U. in den
Genuss kommen, für die Druckleitung zum Hochbehälterr Galgenberg einen Zuschuss zu bekommen, da die Leitung dadurch
eine überörtliche Bedeutung bekommt. Gleichzeitig dient die
Druckleitung der Versorgungssicherung im Ort und ist auch für
das kommende Baugebiet „Brunnensteige VI“ von Bedeutung.
Der Anschluss Emeringens an das Zwiefalter Wassernetz wäre
auch deshalb zu begrüßen, weil jeglicher zusätzlicher Wasserverbrauch bei der Gemeinde als auch bei der Albwasserversorgungsgruppe VII zur Senkung des Wasserpreises beiträgt.
Damit die Gemeinde Emeringen weiter planen kann, sollte der
Gemeinderat nun entscheiden, ob dem Anschluß zugestimmt
wird oder nicht.
Im Gemeinderat werden zu dem Vorhaben noch einige technische Fragen gestellt und dafür plädiert, den Wasseranschluss
herzustellen. Einstimmig begrüßte der Gemeinderat einen
Anschluss der Gemeinde Emeringen an die Wasserversorgung
Zwiefalten beim Hochbehälter Sonderbuch. Die Kosten für
die notwendigen Anschlussarbeiten beim Hochbehälter und
die Zuleitung vom Ortsnetz zum Hochbehälter sind von der
Gemeinde Emeringen zu tragen.
Die Gemeinde Zwiefalten wird bei einem Vollanschluss den
noch fehlenden Abschnitt der notwendigen Verbindung
zwischen dem Pumpwerk der Albwasserversorgungsgruppe VII
und dem Hochbehälter Galgenberg herstellen. Die Modalitäten
über den zu erhebenden Wasserpreis und Festsetzung einer
Mindestmenge werden zu gegebener Zeit in einem Vertrag festgelegt.
► Verkauf des alten Bauhof- Schleppers und Erwerb eines
neuen Schneeschildes
Nachdem für den Bauhof ein neuer Fendt Kommunalschlepper
angeschafft wurde, kann der alte Bauhof-Schlepper mit Zubehör verkauft werden. Für den alten Schlepper lagen fünf Angebote zwischen 7.000 1 über 18.500 1 bis hin zu 20.000 1
vor. Das höchste Angebot kam vom Nutzfahrzeughandel Firma
Marius Bröcking aus Wuppertal-Cronenberg. Ohne Diskussion
wurde einstimmig beschlossen, den alten Bauhof-Schlepper an
die Firma Bröcking als höchst Bietende zum Angebot in Höhe
von 20.000 1 zu veräußern.
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Für den neuen Fendt Kommunalschlepper ist noch der Kauf
eines Schneeschildes notwendig. Hier liegt von der Firma BayWa ein Angebot in Höhe von 12.900 (10.700 1 zzgl.
MwSt.) vor. Dies erscheint einigen Ratsmitgliedern zu teuer
und es wird angeregt, nach anderen günstigeren Anbietern für
das Schneeschild zu suchen. Dem wird jedoch entgegen gehalten, dass das Räumschild einen verstärkten Rahmen hat und
somit perfekt zum Fendt Geräteträger passt und dadurch auch
der starken Belastung beim Schneeräumen gewachsen ist. Der
hohe Preis sei daher gerechtfertigt. Bei einer Enthaltung und
mit einer Gegenstimme wurde daraufhin beschlossen, bei der
Firma BayWa das passende Schneeschild zum neuen Kommunalschlepper für 12.900 1 (inkl. MwSt.) zu kaufen. Der Erwerb
eines Salzstreuers soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
► Stellungnahme zu Bauanträgen
Zu folgenden Bauvorhaben wurde das Einvernehmen hergestellt:
* Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Brühlwiessen 7, 88529 Zwiefalten-Baach
* Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes und eines Schweinestalles, Umbau eines Wirtschaftsgebäudes in ein Wohnhaus
mit Einliegerwohnung, Neubau Carport mit Abstellraum,
Kreuzgasse 18, 88529 Zwiefalten- Sonderbuch
► Verkehrsregelung auf dem Marktplatz
Bei der Verkehrsschau 2014 wurde u.a. die Parkregelung auf
dem Marktplatz diskutiert, die geändert werden soll.
Der Platz gehörte früher dem Land Baden-Württemberg und
nun den Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg. Vertraglich
wurde in der Vergangenheit geregelt, dass vom Land (jetzt
ZfP) der Marktplatz ausgebaut wurde und die Fläche dafür für
den öffentlichen Verkehr gewidmet und den Rathausbediensteten und Besuchern separat Parkplätze zugewiesen werden.
Seit 2002 gibt es Parkberechtigungsscheine für Mitarbeiterinnen der Nachtschicht des ZfP und seit 2011 Parkausweise
für Rathausbedienstete für die Parkplätze direkt am Rathaus.
Im Jahr 2014 wurde die angeordnete Beschilderung für die 8
Rathausparkplätze probeweise entfernt. Nach Kündigung des
Gemeindevollzugsbeamten ebenfalls im Jahr 2014 entfallen
derzeit regelmäßige Kontrollen. In der Folge sind die 8 Rathausparkplätze meist ganztägig von Dauerparkern zugeparkt,
da hier laut Beschilderung zeitlich unbegrenzt geparkt werden
kann. Rathausbedienstete weichen mit Parkberechtigungen
auf den Marktplatz aus, für den ihre Parkberechtigungen jedoch nicht zugelassen sind. Mangels Kontrolle sind sämtliche
Kurzzeit-Parkplätze des Marktplatzes von Dauerparkern belegt.
Aus diesem Grund und zur Vereinheitlichung der Parkplatzregelung auf dem Marktplatz wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, beim Landratsamt Reutlingen eine neue verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen, wonach auf dem gesamten
Parkplatz einheitlich die Parkscheibenregelung gilt. Die Parkberechtigungsscheine für Mitarbeiterinnen der Nachtschicht
und die Parkausweise für die Rathausbediensteten sollen dann
für den gesamten Marktplatz gelten. Ohne Diskussion stimmte
das Gremium diesem Vorschlag zu.
8
► Bekanntgaben, Verschiedenes
➢ Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen
Sitzung vom 18. März 2015
Es wurde bekannt gegeben, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. März 2015 ein Beschluss zu den Heimattagen
Baden-Württemberg 2019, ein Beschluss zu Steuerangelegenheiten und ein Beschluss zu Personalangelegenheiten gefasst
wurde.
➢ Bekanntgabe Erlass des Landratsamtes Reutlingen zum
Haushaltsplan der Gemeinde 2015
Herr Bürgermeister Henne verlas den Erlass des Landratsamtes
zum Haushaltsplan 2015 der Gemeinde in vollem Wortlaut.
Demnach wurde der Haushaltsplan genehmigt und u.a. festgestellt, dass ein nicht aufgenommener Kredit aus 2014 in Höhe
von 170.000 1 nicht mehr aufgenommen werden darf. Nach
Auskunft des Kämmerers ist dies auch nicht notwendig, da die
Gemeinde die Kosten einsparen konnte.
➢ Übergriffe auf Besucher und Mitarbeiter des Rathauses
Der Gemeinderat wurde von Herrn Bürgermeister Henne darüber informiert, dass es in den letzten Tagen im Zwiefalter
Rathaus zu mehreren unangenehmen Zwischenfällen mit einer
renitenten und aggressiven Patientin des ZfP gekommen ist.
Dabei kam es neben erheblichen Sachbeschädigungen auch zu
körperlichen Übergriffen durch die Patientin gegen eine Besucherin, gegen Mitarbeiterinnen des Rathauses und gegen die
hinzugezogene Polizei.
Die Gemeinde ist deshalb in engem Kontakt mit der Klinik und
den behandelnden Ärzten. Es wird nun auch das Gespräch mit
dem zuständigen Richter gesucht, da es nach der aktuellen
Rechtslage nicht leicht ist, solch aggressiven Patienten festzusetzen. Von der Polizei wurde daher geraten, die Rathaustür zu schließen und den Zugang nur nach Klingeln und Anmeldung über die Sprechanlag zuzulassen. Dies wird von allen
Beteiligten jedoch nicht als der richtige Weg angesehen, da
das Rathaus ein öffentlich zugängliches Gebäude ist und die
Landengeschäfte, die Passanten und Schulkinder auch nicht
zum eigenen Schutz geschlossen bzw. eingesperrt werden
können. Außerdem würde dies die Arbeitsabläufe im Rathaus
extrem erschweren.
Im Gemeinderat wird darum gebeten, dieses Thema nicht zu
emotional zu diskutieren und die Probleme wie angekündigt
auf höherer Ebene auszuräumen. Die Vorfälle werden daher
auch zum Anlass genommen, demnächst das turnusmäßige
Gespräch von Gemeinderat mit der Klinikleitung zu führen, wo
solche Fälle auch diskutiert werden können.
➢ Friedhof Zwiefalten – Lautsprecher und Beschallung
Im Gemeinderat wird angeregt, nochmals zu überprüfen,
inwieweit die Beschallung auf dem Zwiefalter Friedhof verbessert werden kann, da bei Beerdigungen die Tonqualität
teilweise sehr zu wünschen übrig lässt. Die Verwaltung wird
daher beauftragt, das Thema für eine der nächsten Sitzungen
aufzubereiten.
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
9
➢ Partnerschaft mit La Tessoualle - Gemeinderatsbesuch
vom 01. – 04. Mai 2015
In der Zeit vom Freitag 01. Mai bis Montag 04. Mai 2015
bekommt die Gemeinde Zwiefalten Besuch von einer Gemeinderatsdelegation aus La Tessoualle, um Herrn Bürgermeister
Marc Gantal. Herr Gemeinderat Kurt Betz nutzte die Gelegenheit und dankte seinen Ratskollegen und allen gastgebenden
Familien, dass für alle 22 französischen Besucher ein Quartier
gefunden werden konnte.
➢ Jagdverpachtung Upflamör und Hochberg
Auf die Frage nach dem Stand der Jagdverpachtungen in
Upflamör und Hochberg erklärte Herr Bürgermeister Henne,
dass beide Jagdbezirke mittlerweile verpachtet werden
konnten.
Wir gratulieren
Frau Josefine Eisele, Zwiefalten-Mörsingen
zum 81. Geburtstag am 30. April
Und die Antwort darauf ist so vielfältig und bunt wie das
Biosphärengebiet selbst. „Denn in diesem Jahr ist es wieder
gelungen, über 90 Aktionen und Veranstaltungen für Groß
und Klein, Jung und Alt sowie Genießer als auch sportlich
Aktive für die Biosphären-Woche zu gewinnen“, so die in der
Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing verantwortliche Katrin Rochner.
„Ganz nach dem Motto ‚Das Biosphärengebiet schmecken,
genießen, erleben‘ wird während den Thementagen besser
begreifbar, was sich hinter der Idee eines Biosphärengebiets
versteckt“.
Zu verdanken ist das vielfältige Programm mit geführten
Wanderungen und Radtouren, Seminaren, Ausritten und
Kutschfahrten, Konzerten, Ausstellungen und kulinarische
Highlights den zahlreichen Biosphärengebiets-Partnern,
Vereinen und Verbänden sowie den Städten und Gemeinden,
die sich aktiv in die fünfte Auflage der Themenwoche mit einbringen.
Das vollständige Programm ist digital unter www.biosphaerengebiet-alb.de einsehbar oder ist in gedruckter Form im
Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, den Rathäusern, Tourist Informationen oder bei den Biosphärengebiets-Partnern
erhältlich.
Freiwillige Feuerwehr Zwiefalten
Abteilung Zwiefalten
Die nächste Probe der Freiw. Feuerwehr Zwiefalten, Gruppe 1
findet am Montag, den 27. April 2015 um 19.30 Uhr statt.
Jugendfeuerwehr
Nächste Probe der Jugendfeuerwehr Zwiefalten am
Montag, den 27. April 2015 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.
Biotonne
Abholung am Montag, 27. April 2015 ab 06.00 Uhr.
Programmheft zur 5. Biosphären-Woche erschienen
Vier gut gelaunte Kinder und eine Mutter bei einem Wanderausflug zieren das Titelbild des Veranstaltungsprogramms der
5. Biosphären-Woche vom 9. bis 17. Mai 2015. Sie animieren
geradezu, das frisch gedruckte Programmheft in die Hand zu
nehmen und zu schauen, was während den Thementagen zum
Biosphärengebiet Schwäbische Alb alles geboten ist.
Frühmahd tierschutzgerecht gestalten
Von innen nach außen mähen rettet Wildtierleben
(Berlin, 17. April 2015) Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen
mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und
Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken
und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem
Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV)
aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den
Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die
Wildtierrettung durchzuführen.
Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so
die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik
dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor
allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von
innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane
während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe
auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit
zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv
ducken.
Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von
Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden.
Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten herausgefunden.
Auf Basis der Erkenntnisse eines Grundlagenprojektes des
Bundesforschungsministeriums wird aktuell die Praxistauglichkeit geeigneter Wildrettersysteme am Traktor erforscht.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wollen namhafte Hersteller von Landtechnik und
Elektronik marktfähige Geräte entwickeln, mit denen künftig
in den Wiesen liegende Rehkitze bei der Mahd erkannt werden. Bisherige Projektergebnisse sind vielversprechend, um die
Tiere insbesondere unter Verwendung von Drohnen und Wärmebildkameras ausreichend schnell zu finden. Unabhängig von
der Entwicklung praxistauglicher Wildrettersysteme sind die
Maßnahmen zur Kitzrettung vor dem Grünschnitt weiterhin
wichtig.
Blauer Engel, Cradle to Cradle®, Upcycling:
Was ist was und was bringt’s?
Energetischer Durchblick beim Einkauf
Wer beim Einkaufen sein Augenmerk auf einen
CO2-neutralen oder abfallfreien Herstellungsprozess
und auf ökologische Wertigkeit richten möchte, hat
große Auswahl. Eine Reihe von Labels und Bezeichnungen zieren
die Produkte. Der „Blaue Engel“ und das Energielabel sind recht
bekannt, doch was bedeutet „Cradle to Cradle®“ oder Upcycling? Tobias Kemmler, Leiter der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen erklärt es.
EU-Energielabel
Beim Neukauf eines Fernsehers, einer Waschmaschine oder
eines Wasserkochers lohnt ein Blick auf den Energieverbrauch.
Einen Anhaltspunkt bietet das EU-Energielabel, das nach
Buchstaben klassifiziert. Die höchste Kategorie variiert je nach
Produkteklasse zwischen A und A+++ und verbraucht im Verhältnis am wenigsten Energie. Ab September 2015 wird das
Gütesiegel auch Heizungsanlagen bewerten.
http://www.umweltbundesamt.de >> Energielabel
10
Blauer Engel
Seit mehr als 35 Jahren bürgt der Blaue Engel für gesunde,
umweltfreundliche und auch energiesparende Produkte. Neben
Küchengeräten und Unterhaltungselektronik finden sich hier
auch Bürogeräte, Heizungskessel und Dämmmaterialien.
https://www.blauer-engel.de/
Cradle to Cradle®
Hinter dem kompliziert klingenden Namen, der zu Deutsch
„von der Wiege bis zur Wiege“ bedeutet, verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Die Produktion ohne Abfall – nach dem Beispiel
der Natur. Die Bestandteile des Produkts können entweder wiederverwendet werden oder sind kompostierbar. Zertifiziert wurden beispielsweise T-Shirts, Schreibtischstühle, Häuser oder
Trinkflaschen.
http://epea-hamburg.org/de/content/zertifizierteprodukte http://c2c-ev.de/
Upcycling
Weg mit dem löcherigen Fahrradschlauch – oder etwa nicht?
Vielleicht wird nach dem Upcycling-Prinzip eine schicke
Umhängetasche daraus. „Aus alt mach neu“ sagte man früher.
Moskitonetze, Kartoffel- und Futtersäcke, Schallplatten,
Metalle oder alte Taxischilder: Kreative Köpfe basteln Brauchbares daraus. Unter dem Stichwort „Upcycling“ finden sich im
Internet etliche Anbieter und Märkte.
http://www.upcyclethat.com/
Repair-Cafés
Die einfachste Art, Geld und Energie zu sparen, besteht darin,
Geräte möglichst lange zu benutzen. Sind sie defekt, ist die
Reparatur über den Handel oft zu teuer. Abhilfe schaffen hier
sogenannte Repair Cafés: ehrenamtliche Treffen, bei denen
Freiwillige elektrische Geräte, Spielzeug, Fahrräder oder Möbel
in Stand setzen. Kostenlos oder gegen einen leckeren Kuchen.
http://repaircafe.org/de/
Wer das Energiesparen auch im Eigenheim verwirklichen will,
kann sich zur kostenfreien Erstberatung bei der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen anmelden. Hier gibt es umfassende Informationen zu energetischer Sanierung und den
passenden Fördertöpfen. Anmeldung und Info unter 07121 1432
571 oder www.klimaschutzagentur-rt.de
Weiterführende Links
Videos zum Blauen Engel und zum Kauf klimaschonender
Produkte
https://www.blauer-engel.de/de/news-infos/video
ZDF-Beitrag „Intelligente Verschwendung“
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/
video/2248350/M%C3%BCll:-Intelligente-Verschwendung
Zahl des Monats
50
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
11
Fast 50 Prozent der Deutschen achten beim Kauf von Haushaltsgeräten und Leuchten grundsätzlich auf Energieeffizienz,
ein weiteres Viertel tut es häufig. In der repräsentativen Studie des Umweltbundesamts gaben 2014 außerdem 63 Prozent
der Befragten an, den Umwelt- und Klimaschutz als grundlegende Bedingung zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben zu
sehen.
(Quelle: http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014/ )
Wer energiesparend einkaufen will,
braucht Entscheidungshilfe. Der Blaue
Engel oder das EU-Energielabel weisen
die Richtung.
Landkreis Reutlingen
Einladung zur Inklusionskonferenz im
Landkreis Reutlingen
Zur dritten Sitzung der Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen sind die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Die Sitzung findet statt am Donnerstag, 30. April 2015, 15 bis
18 Uhr im Kommohaus, Hirschstraße 3 in 72813 St. JohannWürtingen.
In der Sitzung werden unter anderem die Projekte aus den
Bereichen Bildung und Erziehung, Arbeit und Gesundheit für
das Jahr 2015 festgelegt. Der Beirat Selbsthilfe gibt einen
Einblick in seine Arbeit. Außerdem bringt Dieter Steuer seine
Erfahrungen zum Thema Gehörlosigkeit ein.
Mit dem Modellprojekt Inklusionskonferenz möchte der Landkreis Reutlingen zusammen mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie allen anderen relevanten Akteuren
weiter auf dem Weg voranschreiten, die Ziele der UN-Behindertenrechts-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Um
Menschen mit Handicaps, Angehörige und Selbsthilfegruppen
als Experten aus eigener Erfahrung von Beginn an am Modellprojekt zu beteiligen, wurde neben der Inklusionskonferenz
der Beirat „Selbsthilfe“ eingerichtet. Weitere Informationen
über die Inklusionskonferenz gibt es unter www. kreis-reutlingen.de/Inklusionskonferenz
Mythos Schwäbische Alb
Klassifizierung von Ferienwohnungen und Privatzimmern
Vermieter erhalten mit der DTV-Klassifizierung eine unabhängige und objektive Bewertung ihrer Objekte
In den nächsten Wochen werden im Landkreis Reutlingen wieder Ferienwohnungen und Privatzimmer nach den bundesweit
einheitlichen Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes
(DTV) klassifiziert. Die Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb führt die Klassifizierung durch.
Vermieter, die an einer Klassifizierung Interesse haben und
noch nicht kontaktiert wurden, können sich direkt mit der
Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb in Verbindung setzen. Sie erreichen die Tourismusgemeinschaft unter
Telefon: 07121 / 480 3032 oder per Mail an [email protected].
Die Vermieter erhalten mit der DTV-Klassifizierung eine unabhängige und objektive Bewertung und können für jeweils drei
Jahre mit den erhaltenen Sternen werben. Die große bundesweite Resonanz zeigt, dass die DTV-Sterne für Ferienhäuser /
-wohnungen und Privatzimmer nicht nur bei den Vermietern
gefragt, sondern auch im Bewusstsein der Gäste als verlässliche Orientierungshilfe für Ausstattungsqualität fest verankert
sind. Kein anderes Klassifizierungssystem in Deutschland hat
bisher mehr Objekte geprüft und bewertet.
Quelle:
Mythos Schwäbische Alb, Tourismusgemeinschaft,
Kaiserstraße 27, D-72764 Reutlingen
Tel.: 0 71 21 / 480 30 33; Fax: 0 71 21 / 480 18 38,
e-Mail: [email protected], www.mythos-alb.de
(Stand: April 2015)
Schulnachrichten
Volkshochschule Außenstelle Zwiefalten
Nächste Woche startet folgender Kurs:
Bitte rechtzeitig anmelden: 07373-591 oder 07373-555
Heilkräuter im Frühjahr
Löwenzahn, Brennnessel, Giersch, Huflattich und Co. gehören
zu den ersten Pflanzen im Jahreskreis. Sie stärken und
reinigen unseren Körper, erfreuen unser Winter geplagtes
Gemüt und unseren Gaumen.
In diesem Kurs wird das Wissen rund um die Heilkräuter von
alten und neuen Kräuterkundigen vermittelt. Viel Tipps zum
Sammeln und Weiterverarbeiten, ob in der Küche oder als
selbst hergestellte Kräuterarznei, sollen zum praktischen umsetzen anregen.
Bei einem Kräuterspaziergang lernen wir die Pflanzenwelt des
Frühjahrs auch praktisch kennen.
Mit der Heilpraktikerin Sabine Ehrenfeld ab Dienstag,
28.04.2015 an zwei Terminen jeweils von
18.30 – 20.45 Uhr, in der Münsterschule Zwiefalten, zusammen
18,- Euro.
Lust auf Volkshochschule?
Haben Sie ein Hobby, das Ihnen großen Spaß macht oder sind
Sie Experte auf einem bestimmten Gebiet? Sie könnten sich
vorstellen, als Referent andere Menschen an Ihrem Wissen teilhaben zu lassen? Dann sind sie bei uns genau richtig.
Wir planen das neue Semesterprogramm für Herbst 2015, neue
Kurse beginnen Ende September. Wir freuen uns über Ihren
Anruf und besprechen dann Ihren Vorschlag. Ansprechpartnerin ist Stefanie Schönbeck, Tel 07373-555.
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Jugendmusikschule Riedlingen
Lesung und Musik mit Pep
für die Jugendmusikschule
Zu „Lesung und Musik mit Pep“ lädt der Förderverein der
Jugendmusikschule Riedlingen am Freitag, 24. April 2015,
19.30 Uhr, in das Refektorium des Kapuzinerklosters in Riedlingen ein. Cornelius Frommann weiß Stimme und Mimik glänzend einzusetzen. In den Texten, die er vorträgt, geht es um
Berge, die Jugend und Vegetarier. Hintergründiger Witz ist
garantiert. Für die „Musik mit Pep“ sorgen Reinhold Gruber am
Flügel, Albrecht Streicher, Trompete, und Bernd Buck an der
Klarinette. Sie sind allesamt Lehrer an der Jugendmusikschule.
Ihr kommen bei freiem Eintritt die erbetenen Spenden zu.
„Bussenwind“ spielt
für Jugendmusikschule
„Bussenwind“ heißt das von Ralf Uhl 2014 ins Leben gerufene Projektorchester aus aktuellen und ehemaligen Schülern
des Kreisgymnasiums Riedlingen, ergänzt um herausragende
Musiker aus den Musikkapellen der Raumschaft. Es findet
sich einmal im Jahr zu einem Benefizkonzert zusammen, um
hochkarätige symphonische Blasmusik zu machen. Am Samstag, 25. April 2015, 20 Uhr, tritt es zugunsten des Fördervereins der Jugendmusikschule in der Aula des Kreisgymnasiums
auf und verspricht unter anderem mit Tanz-Melodien aus dem
Musical „West-Side-Story“, der Filmmusik aus „Mission Impossible“, Percy Graingers „Iris Tune from County Derry“, einem
„Jacksons Five Medley“ oder dem einem Stierkampf nachempfundenen „El Golpe Fatal“ von Dirk Brossé Blasmusik
der Spitzenklasse. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen der
Jugendmusikschule zugute.
Kolping-Bildungszentrum Riedlingen
Das Kolping-Bildungszentrum informiert:
Anmelde- und Informationstag für das Schuljahr 2015/2016
Das Kolping-Bildungszentrum lädt zum
Anmelde- und Informationstag
am Samstag, 09. Mai 2015, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ein.
Die Leiterin des Bildungszentrums, Frau Bettina Schmidtke,
beginnt mit einer Präsentation über Infos und Überblick zu
den angebotenen Schulabschlüssen BK-Fremdsprachen, BK-Gesundheit und Sozialwissenschaftliches Gymnasium.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen
Beratungsgespräch für die Anmeldung.
Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr.24, 88499 Riedlingen,
Tel. 07371/935013 oder
e-mail: [email protected]
12
Kirchliche Nachrichten
Katholisches Münsterpfarramt
Beda-Sommerberger-Straße 5
88529 Zwiefalten
Tel.: 600 , Fax 2375
e-Mail: [email protected]
Homepage:
www.seelsorgeeinheit-zwiefalter-alb.de
Freitag, 24.04. – 3. Osterwoche
14.30 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
15.00 Uhr Eucharistiefeier im Coemeterium
(Karl u. Johanna Kretz u. Sophie Rudolf; Fam. Stiehle
u. Marec; Fam. Martin u. Franz Aigner)
14.00 Uhr Rosenkranzgebet in Gauingen
Samstag, 25.04. – Fest Hl. Markus, Evangelist
14.00 Uhr Trauung im Münster:
Jörg Lindemann u. Anja, geb. Galster, Stuttgart
17.00 Uhr Beichtgelegenheit im Coemeterium
18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
Sonntag, 26.04. – 4. Sonntag der Osterzeit,
Weltgebetstag f. die geistlichen Berufe
- Opfer f. kirchliche Berufe
10.30 Uhr Eucharistiefeier im Münster
- mit Feier der Erstkommunion
17.30 Uhr Dankandacht
- Diasporaopfer der Erstkommunionkinder
Montag, 27.04. – Hl. Petrus Kasinius
18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
19.00 Uhr Rosenkranzgebet in Sonderbuch
Dienstag, 28.04. – Ludwig-Maria Grignion v. Montfort
08.00 Uhr Eucharistiefeier im Coemeterium
(Elisabeth Badent)
18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
19.00 Uhr Abendmesse in Baach
(Jtg. Johannes Ott, Ernst Ott; gest. Jtg. Josef
u. Josefine Kraus; Fam. Glöckler, Diem u. KarlHeinz Kraus; Franz Unmuth u. Angeh.; Sebastian
u. Katharina Auchter; Fam. Dursch u. Mayer; Fam.
Schwab u. Wörz; Markus u. Elisabeth Auchter; Fam.
Hepp u. Frey)
Mittwoch, 29.04.
– Fest Hl. Katharina v. Siena, Mitpatronin Europas
08.00 Uhr Eucharistiefeier im Coemeterium
(Beate, Joachim; Gerhard u. Hilde Sandner)
18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
Donnerstag,30.04. – Hl. Pius V.
18.30 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
19.00 Uhr Abendmesse im Coemeterium
(Annemarie Winter; Maria Ragg)
13
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Freitag, 01.05. – Hl. Josef d. Arbeiter
10.00 Uhr Hochamt im Münster
(gest. Jtg. Katharina Rudolf; Maria Weidekat u.
Angeh., Fam. Czinczoll; Hildegard Schwab; Maria
Aierstock)
14.30 Uhr Brautmesse im Münster: Salvatore Giuseppe Cottitto
und Rosalba, geb. Cottitto, Burladingen
19.30 Uhr Rosenkranzgebet im Münster
20.00 Uhr Marienfeier im Münster
anschl. Lichterprozession durch den Park
14.00 Uhr Maiandacht in Gauingen
Erstkommunion
Am Sonntag, 26. April, um 10.30 Uhr empfangen 17 Kinder
unserer Kirchengemeinde zum ersten Mal die Heilige
Kommunion: Anna-Lena Bentele; Pius Betz; Salome Burgmayer; Emily und Eric Fuchsloch; Tom Griesinger; Lennard
Gruik; Linda Hofmaier; Jannik Högner; Luis Maier; Jeremias
Müller; Laetitia Radelj; Leticia Schäfer; Jonas Schmucker;
Robin Siefert; Yara-Lynn Ullrich und Lorena Weber. Wir
wünschen den Kindern und ihren Familien für ihren Festtag
eine tiefe Gemeinschaft mit Jesus Christus, der uns alle einlädt und hoffen, dass sie auch in Zukunft auf Gottes Nähe vertrauen.
Samstag, 02.05. – Hl. Athanasius, Bischof, Kirchenlehrer
17.00 Uhr Beichtgelegenheit im Coemeterium
18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium
Kollekte
Am Samstag/Sonntag, 25./26. April ist die Kollekte für die
Förderung der geistlichen und kirchlichen Berufe und zur Förderung von seelsorgerlichen Initiativen bestimmt. Herzlichen
Dank für Ihre Spende.
Sonntag, 03.05. – 5. Sonntag der Osterzeit
10.00 Uhr Amt im Münster
- mitgestaltet vom Münsterchor
14.00 Uhr Maiandacht im Münster
- mitgestaltet vom Münsterchor
Das Pfarrbüro ist geöffnet:
Montag bis Freitag:
09.00 – 12.00 Uhr
Montag:
14.00 – 16.00 Uhr
Sicher zu erreichen sind die Mitarbeiter der
Seelsorgeeinheit:
Pfarrer Paul Zeller:
im Pfarramt, Tel. 600.
Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr,
und nach Vereinbarung
Pater Georg Kallampalliyil:
im Pfarramt Hayingen, Münsinger Str. 1:
nach Vereinbarung
Tel. 07386 – 350; Fax: 07386 – 97 54 48
E-Mail: [email protected]
Diakon Steffen Tröster:
im Pfarrhaus Pfronstetten, Hauptstr. 21,
Dienstag 13.30 – 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Tel. 07388 – 99 32 89; Fax: 07388 – 99 30 89;
E-Mail: [email protected]
Pastoralreferentin Hildegard Jakob
im Büro Zwiefalten, Hauptstr. 15
nach Vereinbarung
Tel. 07373 – 10 33 73
im Büro Pfronstetten, Hauptstr. 21
Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr
Tel/Fax: 07388 – 99 32 74
e-Mail: [email protected]
Den Monat Mai
eröffnen wir mit einer Marienfeier am Abend des 1. Mai um
20.00 Uhr im Münster Unserer Lieben Frau in Zwiefalten. Anschließend ziehen wir in einer Lichterprozession durch den
Park. Kerzen dafür können Sie vor der Marienfeier im Eingangsbereich des Münsters erwerben. Wir laden dazu recht herzlich
ein.
An den darauffolgenden Maisonntagen – außer am Pfingstsonntag – feiern wir jeweils um 14.00 Uhr eine Maiandacht,
die von verschiedenen Chören gestaltet wird.
Gottes guter Segen sei mit euch –
Herzliche Einladung zu unserer Mutter – Elternsegensfeier
für Eltern, die ein Kind erwarten, ihre Familien und alle die
gerne kommen, am 10. Mai 2014, in der Pfarrkirche in Huldstetten, um 19:00 Uhr.
Segen erbitten, sich segnen lassen heißt nichts anderes, als
sich öffnen für die Geschenke Gottes. Denn Segen ist keine
anonyme Größe und Kraft, sondern die ganz persönliche Zuwendung Gottes, dem Geber aller guten Gaben.
Herzliche Einladung nach Schönstatt zu den Oasentage für Frauen vom 05. – 07. Juni 2015
Vorträge, Gebetsimpulse, geistliche Lieder, gegenseitiger Austausch und Zeiten der Stille laden ein, den Blickkontakt mit
Gott neu aufzunehmen und sich tiefer mit ihm zu verbinden.
Außerdem wird am 7.auf Berg Schönstatt das Fronleichnamsfest gefeiert mit wunderschönen, sehenswerten Blumenteppichen!
Referenten: Pater Lothar Herter und Sr. Noemi Massaro
Zusteigemöglichkeit: Pfronstetten
Weiter Info und Anmeldemöglichkeit:
Helga Rupp
Tel. 07373/429 oder
Claudia Zeiler
Tel. 07124/4223
Gemeinden unterwegs
Wir bitten alle, die den Restbetrag für die Gemeindefahrt noch
nicht bezahlt haben, dies in den kommenden Tagen zu erledigen. Wir freuen uns über schöne Tage im Spessart.
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
14
Münsterchor
Mittwoch, 29.04.
19.30 Uhr Generalprobe im Münster
für Amt und Maiandacht am Sonntag, 03.05.
Abrakadabra, simsalabonbon:
„Bühne frei für Korx und Murx“
Der Osterhase hatte wirklich eine sehr gute Idee, alle Kinder
und Erzieherinnen erlebten tolle Kunststücke und viel Spaß.
Der Kindergarten St. Gertrud bedankt sich ganz besonders bei
den Sponsoren, der KSK Zwiefalten und der
VOBA Zwiefalten, die uns diese Veranstaltung mit einer
großzügigen Spende ermöglichten.
Das Kindergartenteam
Mörsingen
Sonntag, 26.04. – 4. Sonntag der Osterzeit,
Weltgebetstag f. die geistlichen Berufe
- Opfer f. kirchliche Berufe
19.00 Uhr Abendmesse
Am Montagmorgen besuchten uns, wie vom Osterhasen
versprochen, die Zauberer und Clowns Korx und Murx.
Wie geht denn wohl zaubern, war die große Frage?
Korx und Murx beantworteten uns dies in einer bunten Stunde.
Mit Zauberstab, Zauberhut, und Zaubermantel ausgerüstet,
verwandelten uns Kinder, eine Kerze in drei Zaubertücher.
Mehr noch, sie zauberten gekonnt:
„Ene, meine Maus, du gehst jetzt wieder raus!“
Und schon zogen sie die Federwedel in ganz anderen Farben
aus dem Rohr, als zuvor.
Alle Kinder riefen gemeinsam: SIMSALABONBON, und schon
war das Zaubertablett gefüllt mit leckeren Bonbons, von denen
am Ende alle naschen durften.
Am Schluss staunten alle sehr, als wir gemeinsam mit
unserem Lied:
„Häslein in der Kiste, saß und schlief, …“ einen Schmusehasen in ein lebendiges Kaninchen verzauberten.
Samstag, 02.05. – Hl. Athanasius, Bischof, Kirchenlehrer
19.00 Uhr Sonntag-Vorabendmesse
(Markus Waidmann; Elsa u. Anton Neher; Karl Eisele
u. Angeh.; Monika Herter, Josef Arnold u. Angeh.;
Amalie u. Dominikus Schelkle, Hilde Maurer)
Upflamör
Sonntag, 26.04. – 4. Sonntag der Osterzeit,
Weltgebetstag f. die geistlichen Berufe
- Opfer f. kirchliche Berufe
08.45 Uhr Wort-Gottes-Feier
Donnerstag,30.04. – Hl. Pius V.
19.00 Uhr Rosenkranzgebet
Sonntag, 03.05. – 5. Sonntag der Osterzeit
08.45 Uhr Wort-Gottes-Feier
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
15
Evangelische
Kirchengemeinde Zwiefalten
Pfarramt
Pfarrer Roland Albeck
Elsa-Brändström-Straße 12
88529 Zwiefalten
Telefon 07373 2885 / Telefax 07373 915347
E-Mail: [email protected]
Donnerstag, 23.4.2015
15.30 – 17.00 Uhr Die Evang. Bücherei hat geöffnet.
Ab 16.00 Uhr werden wieder Geschichten vorgelesen.
20.00 Uhr Frauenkreis: Herzliche Einladung zu einem AromaWohlfühlabend mit Erika Widmer im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten
Freitag, 24.4.2015
14.30 Uhr Kinderchorprobe im Evang. Pfarrhaus
Zwiefalten
Die Bücherei hat von 15.15 – 15.45 Uhr geöffnet.
15.30 Uhr Gottesdienst im Haus Aachtalblick
Sonntag, 26.4.2015 – Jubilate
Der Wochenspruch lautet:
Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist
vergangen, siehe, Neues ist geworden.
(2. Korinther 5, 17)
09.00 Uhr Gottesdienst in Zwiefalten
10.15 Uhr Gottesdienst in Hayingen
Das Opfer beider Gottesdienste ist für gesamtkirchliche
Aufgaben bestimmt.
Von 12.00 – 17.00 Uhr findet in Bernloch der Jungschartag
des Evangelischen Jugendwerkes statt.
Dienstag, 28.4.2015
17.00 Uhr Folkloretanz im Evang. Gemeindehaus Hayingen
18.00 Uhr Jungscharabend im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten
Mittwoch, 29.4.2015
16.30 Uhr Die Konfirmandengruppe trifft sich in der kath.
Kirche in Hayingen zur Probe.
19.30 Uhr Chorprobe mit Orchester für den Gottesdienst am
3. Mai
Donnerstag, 30.4.2015
08.30 Uhr Herzliche Einladung zum Gemeindefrühstück mit
anschließender Besinnung im Evang. Pfarrhaus
Zwiefalten.
Vorankündigung:
Am Sonntag, den 3. Mai wird der Evang. Kirchenchor Zwiefalten-Hayingen den Gottesdienst in Zwiefalten mitgestalten. Der
Chor wird unterstützt vom „Kammerorchester“ Riedlingen und
dem „Vokalquintett Reutlingen“. Es wird das Stück „Alles was
ihr tut mit Worten oder mit Werken“ von Dietrich Buxtehude
zu hören sein.
In Hayingen findet am 3. Mai kein Gottesdienst statt.
EVANGELISCHES BEZIRKSKANTORAT MÜNSINGEN
Orgelkonzert in der Martinskirche Münsingen
Münsingen. Am Sonntag, 26. April, findet in der Martinskirche
Münsingen um 19 Uhr ein Orgelkonzert mit dem ukrainischen
Organisten Michail Tschitscherin statt, der ein hochkarätiges
Konzertprogramm vorstellen wird.
Auf dem Programm stehen Werke von Johann Sebastian Bach
(1685-1750), Felix Mendelssohn Bartholdy (1809-1847),
Joseph Rheinberger (1839-1901), Alexandre Guilmant (18371911) und Vincenzo Petrali (1830-1889).
Michail Tschitscherin studierte in seiner Geburtsstadt St.
Petersburg am Konservatorium Klavier und Orgel bei den
Professorinnen Schischko und Oksentian mit abschließender
Konzertreife in beiden Fächern. Nach Meisterkursen bei Leo
Krämer wirkte er als Lehrer am St. Petersburger Konservatorium. Schließlich wurde er Organist der Troiza-Kathedrale in
Sumy (Ukraine) sowie Dozent für Klavier an der dortigen Pädagogischen Hochschule. Tschitscherins rege Konzerttätigkeit als
Orgelvirtuose in allen großen Städten Russlands, Lettlands, der
Ukraine und in der ehemaligen DDR sowie mehrere Rundfunkund Fernsehaufnahmen machten ihn als namhaften Künstler
bekannt.
Info: Der Eintritt zum Konzert ist frei, jedoch wird um großzügige Spenden für den Künstler gebeten.
Vereine und Organisationen
Cäcilia Zwiefalten
Am Donnerstag, den 23.04.2015 findet um 20.00 Uhr
im Haus Adolph Kolping eine Singstunde statt. Bitte
pünktlich und vollzählig erscheinen.
Vorschau:
Donnerstag, 30.04.2015 Singstunde im HAK
DLRG Ortsgruppe Zwiefalten
Heute, Donnerstag, den 23.04.2015 findet unser
Übungsabend im Hallenbad in Münsingen statt.
Abfahrt um 17.15 Uhr in Baach am Marienbrunnen um Fahrgemeinschaften zu bilden. Ende und Ankunft
wieder in Zwiefalten um ca. 20 Uhr. Die Teilnehmer aus
Hayingen müssen ihren Fahrdienst selbst übernehmen.
Der nächste Übungsabend findet dann wieder am Donnerstag
den 30.04.2015 im Hallenbad in Münsingen statt.
Markus Kraus TL
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
16
DRK Ortsverein Zwiefalten-Pfronstetten
Hütte Sonderbuch e. V.
Altkleidersammlung - Danke!
Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für ihre
große Mithilfe bei der Altkleidersammlung. Wie
in den letzten Jahren stellten die Firma Klosterbrauerei Zwiefalten und die Firma Schwörer Haus sowie Holzhandel Schwendele LKWs bzw. Anhänger als Sammelfahrzeuge
zur Verfügung. Für die Bereitstellung recht herzlichen Dank.
Ebenso herzlichen Dank an alle Helfer/innen die bei der Vorbereitung und Durchführung mitgewirkt haben.
Präsentiert Die 4 Zylinder auf dem Flohmarkt in
Riedlingen am 16.05.2015
Bereitschaftsabend
ist wieder am Freitag, 24. April 2015. Beginn ist um 19.45 Uhr
im Gerätehaus in Zwiefalten.
Dorfgemeinschaft Upflamör
Maibaum stellen
Donnerstag, den 30. April um 18.30 Uhr
Die Vier Zylinder
Entrümpelungen
Gruscht und Krempel von jedem Sempel!
Andreas Burgmaier (Bumsi): 0171/6421198
&
Philipp Ott (Taylor): 0162/3671725
&
Sebastian Bayer (Jägermeister): 0160/90660427
Volker Bertsch (Schenz): 0162/9300823
Hilsenbek Tobias (Stift): 0152/55694000
&
Marcel Ott (Chauffeur) 0162/9019294
Nach dem Stellen gibt es im Feuerwehschuppen ein gemütliches Zusammen u.a. mit gegrillten Würsten.
Damit wir etwas zu verkaufen haben, bräuchten wir Eure Mithilfe.
Maiwanderung
Treffpunkt: Freitag, den 1. Mai um 10 Uhr am Dorfplatz (bei
guter Witterung).
Ihr habt Gruscht und Krempel zu Hause im Weg rumstehen. Wir
helfen gerne und holen es ab. Einfach melden, bei den oben
angegebenen Handynummern.
Unsere diesjährige Maiwanderung führt uns in die Wälder und
Wiesen rund um Upflamör. Die Strecke wird vor Ort bekannt
gegeben. Die Wanderung endet wie gewöhnlich zur Mittagszeit
an der Hütte. Dort werden wir gemeinsam Grillen und einen
gemütlichen Nachmittag verbringen.
P.S.: Wir sind kein Entsorgungskommando für Müll.
Ausflug am 9 Mai 2015
Unser Ausflug führt uns mit dem Busunternehmen Knorr nach
Giengen an der Brenz.
Abfahrt wird um 7.30 Uhr am Dorfplatz sein. Bei der Hinfahrt
werden wir eine 30 minütige Pause mit Brezeln, Landjägern,
Kaffee und Kaba einlegen.
Um ca. 10 Uhr werden wir in Giengen ankommen. Nach einer
1,5 stündigen Besichtigung des Steiff Museums wird jeder
noch Zeit zur freien Verfügung haben.
Um ca. 14 Uhr geht es weiter zur Charlottenhöhle im Lonetal. Für die Besichtigung der Charlottenhöhle und das Höhlenschauland sind 2 Stunden eingeplant.
Zur Heimreise werden wir um 16.45 Uhr aufbrechen. Unterwegs
gibt es zum Abschluss einen gut bürgerlichen Einkehrschwung.
Ankunft in Upflamör: ca. 20 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Die 4 Zylinder
Katholischer Frauenbund
Jahreshauptversammlung
Am 13. April trafen sich die Mitglieder des Katholischen Frauenbundes zur Jahreshauptversammlung
im Haus Adolph Kolping.
Gudrun Mack begrüßte die Anwesenden und lud zum gemeinsamen Abendessen ein. Im Anschluss berichtete Manuela
Schmid zum Geschäftsbericht und über die aktuellen Mitgliederzahlen.
Den verstorbenen Mitgliedern wurde mit einer Schweigeminute
gedacht.
Mit einer PowerPoint Präsentation wurden die Veranstaltungen
des vergangenen Jahres in Wort und Bild von Susanne Winter
nochmals in Erinnerung gerufen. Insgesamt wurden 8 kirchliche Termine und Veranstaltungen durchgeführt und 9 gesellige Termine abgehalten. Unter anderem wurden auch andere
Vereine durch Mitarbeit bei deren Veranstaltungen unterstützt.
Simone Siefert berichtete als Kassiererin über die finanziellen
Angelegenheiten und legte Soll und Haben dar. Über 1000,-
17
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Euro wurden in 2014 für soziale und gemeinnützige Zwecke
gespendet.
Kassenprüferin Gertrud Hofmaier konnte Simone Siefert eine
vorbildliche Kassenführung bescheinigen. So war es für Josef
Ott ein leichtes, den Vorstand im Namen der Anwesenden zu
entlasten.
Josef Ott übernahm auch die Wahlleitung für die anstehenden Wahlen: In offener Wahl wurden Karin Callies und Manuela
Schmid zum Vorstand gewählt. Gudrun Mack schied stellte sich
nicht mehr für die Vorstandschaft zur Verfügung, bleibt aber
weiterhin als Beisitzerin dabei. Einen Wechsel gab es auch bei
der Kassiererin: Anita Bendel löst Simone Siefert ab, die ebenfalls weiterhin als Beisitzerin dabei bleibt. Als weitere Beisitzerinnen wurden Beate Häringer, Zita Hepp, Karin Hirrle, Ute
Poge, Manuela Schultes und Susanne Winter gewählt. Geistlicher Beirat ist weiterhin Pfarrer Paul Zeller.
Mit Worten des Dankes und der Anerkennung verabschiedete
Manuela Schmid und Karin Callies das ausscheidende Vorstandsmitglied Gudrun Mack und als ausscheidende Kassiererin
Simone Siefert und überreichte beiden einen kleinen Blumenstrauß.
Irmgard Dörfner erhielt für ihre Tätigkeit als Kassenprüferin
seit 2009 einen Blumenstrauß verbunden mit einem herzlichen
Dank.
Einige Geburtstagsjubilarinnen wurden mit einem kleinen
Präsent bedacht.
Ein Dank ging auch an Emma Petermann und Theresia Engst,
welche Geburtstagsbesuche übernommen haben, sowie an
die Mitglieder Christine Hamberger, Ute Poge und Manuela
Schultes für die vielfältigen außerordentlichen Einsätze (wie
Dekoration, Weihnachtsmarkt und Ausflug).
Am Ende der Versammlung äußerte sich Josef Ott, als Vorstand
der Kolpingsfamilie, lobend über die Arbeit des Frauenbundes
und gute Zusammenarbeit verbunden mit guten Wünschen für
die Zukunft.
Mit herzlichen Dankesworten an alle, die sich im Laufe des
Jahres für den Verein engagierten , schloss Karin Callies die
Versammlung.
Vorschau Termine:
Freitag, 8. Mai 2015 - 18:00 Uhr Brauereibesichtigung mit anschließendem Vesper in der Braueriwirtschaft
Mittwoch, 20.Mai 2015 - 19:30 Uhr Maiandacht in Esmad Achtung Terminänderung (nicht wie im Jahresprogramm ausgeschrieben !)
Susanne Winter
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
18
Wir werden dabei einen lustigen und originellen Rundgang mit
einer gestandenen schwäbischen Marktfrau erleben. Sie wird
uns Geschichten und Anekdoten aus der Vergangenheit und
Gegenwart des herrlichen Gebäudes erzählen. Dabei gibt es
natürlich auch etwas zu naschen.
Etwas Zeit für Kaffee und Kuchen in Stuttgart ist auch eingeplant.
Die Abfahrtszeiten sind folgende:
10:30 Undingen – Rathaus
10:40 Kleinengstingen – Sauerbrunnen
10:50 Gomadingen – Bushaltestelle
11:00 Münsingen – Bahnhof
11:15 Würtingen – Ortsmitte
11:25 Eningen – Rathaus
11:30 Südbahnhof
11:45 Rommelsbach – Mitte – Zentrum
12:00 Walddorfhäslach – Fa.Metric
Bitte meldet euch bis zum 29.April bei Emma Heim, Walddorf (Tel.07127-18105) oder Christina Stelz, Mägerkingen
(Tel.07124-4285) an. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme
Musikkapelle Zwiefalten e. V.
Musikprobe:
ww
w.mTräge
us de
PRO ikrka
r
MUSpe
lle
ICA- -z
Plaw
keie
ttefalte
n.de
Über 100 Jahre Blasmusik
am Fuße der schwäbischen Alb!
Musikkap
e l l e Z w i e f a l t e n e . V.
Die nächste Musikprobe findet am kommenden Freitag, den 24. April um 20:00 Uhr im Probelokal
statt.
Am Freitag, den 01. Mai findet keine Musikprobe statt.
Deshalb wird die Musikprobe vorverlegt. Wegen Fremdbelegung des Probelokals findet die Musikprobe am Mittwoch,
den 29. April, um 20:00 Uhr bei Sachwart Otto Rudolf im
Wiesental statt.
Kolping - Fanfarenzug Zwiefalten
Die nächste Probe findet am Freitag, den
24. April um 20.00 Uhr im HAK statt.
Die Jugendausbildung findet nach Absprache im
HAK statt.
LandFrauenverband Reutlingen e. V.
Herzliche Einladung
an alle junggebliebenen Landfrauen zu
unserem Ausflug am Dienstag den 5. Mai
2015. Wir fahren nach Stuttgart und besichtigen die historische Markthalle.
S‘ Dorle führt durch die Markthalle mit ihren köstlichen Angeboten aus aller Welt unter dem Motto „Oimol naischmegga“.
Jugendkapelle
Die nächste Probe findet am Freitag, den 24. April
von 19:00 – 19:45 Uhr in der Rentalhalle statt.
Vorspiel:
Am Sonntag fand unser Vorspielnachmittag im Kolpinghaus
statt. Angefangen bei den Blockflöten, über die Bläserklassen,
bis hin zur Jugendkapelle haben alle Jungmusikerinnen
und –musiker gezeigt, was sie gelernt haben und sich damit
ordentlich Applaus von den zahlreichen Zuschauern verdient.
Einige Kinder wurden mit dem Junior-Abzeichen der BJBW
ausgezeichnet, weil sie alleine zwei Stücke vorgespielt hatten: Hannes Fischer, Jannik Gösele, Stefan Haiß, Pia Häringer,
Wiktoria Kissling, Sophia Krauss, Julius Lehmann, Lisa Münch,
Raphael und Gabriel Rauscher, Noah Winter, Laura Wittig, Lena
Fuchsloch und Ines Sauter. Andere hatten in Kleingruppen
Stücke vorbereitet und trugen diese dann gekonnt vor.
19
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Seniorenheim Aachtalblick
Gustav-Werner-Straße 16
Zwiefalten
Veranstaltungskalender April 2015
Donnerstag, den 23. April 2015
09.30 Uhr Der Kindergarten kommt „Gymnastik mit Kinder
und Senioren“
Freitag, den 24. April 2015
15.30 Uhr Gottesdienst mit Seelsorgerin Jakob
Der Erlös durch den Kuchenverkauf kommt den Kindern zu
Gute, denn damit wird ein Teil der Probefreizeit, sowie der
Ausflug nach Tripsdrill im August finanziert.
Wir möchten uns bedanken, bei allen, die in irgendeiner Weise
zum Gelingen des Vorspiels beigetragen haben. Ein besonderer
Dank geht an
• alle Jungmusiker für eure tollen Beiträge
• die Ausbilder für die Vorbereitung
• die beiden Moderatorinnen
• alle Eltern und Musiker, die Kuchen gespendet haben
• die Baacher Metzg für den Leberkäs
• alle Zuschauer für das Kommen und Zuhören
Am Samstag, den 25.04. und am Sonntag, den
26.04. startet unser Gleitschirmflugwochenende.
Wir hoffen, dass bei uns auch weiterhin so viele talentierte
Jungmusiker/innen Spaß an der Musik haben.
Hier noch ein paar Infos für alle, die sich angemeldet haben:
Gez. Jana Mack
Kleidung: leichte Handschuhe, knöchelhohe Wanderschuhe,
Windjacke, bequeme Hose (Wanderhose)
Partnerschaftsverein Zwiefalten – La Tessoualle
Dt. - fr. Erwachsenenbegegnung in Zwiefalten –
Aufruf an Quartiergeberfamilien
Vom 14. - 18. Mai 2015 haben wir zwischen 35
– 40 französische Erwachsene aus unserer Partnergemeinde La Tessoualle bei uns zu Gast. Wir freuen uns sehr,
dass so viele Freunde aus La Tessoualle den Weg nach Zwiefalten antreten werden und so ihre Freude und Begeisterung
über diese Freundschaft zum Ausdruck bringen.
Montag, den 27. April 2015
15.00 Uhr Frau Klöpfer kommt und singt mit den Senioren.
Wir möchten Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen einladen
und freuen uns über regen Kontakt mit Besuchern aus und um
Zwiefalten.
Die Bewohner und das Team vom Seniorenheim Aachtalblick.
Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Zwiefalten
Abfahrt 8.00 Uhr am Rentalparkplatz
09.00 Uhr Beginn in Trochtelfingen-Hausen
ca. 15.00 Uhr Ende.
Danach noch zünftige Einkehr in Hausen.
Freue mich auf schöne Tage mit euch.
Peter Weckenmann
Turn- und Sportgemeinschaft 1894 Zwiefalten e. V.
Um unseren Gästen eine Unterkunft bieten zu können, sucht
der Partnerschaftsverein Gastfamilien die ein oder zwei französische Erwachsene beherbergen könnten.
Abteilung Fußball
Anmeldungen können täglich ab 18 Uhr bei folgenden
Personen erfolgen:
Familie Chupin, Tel. 07373/565 und
Stephan Fischer, Tel. 0174 625 2221
Erste Heimniederlage für die TSG
Sie bekommen dort auch Informationen zum Programm.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Unterstützung!
Stephan Fischer, 1. Vorsitzender
Verein zur Pflege der Partnerschaft
Zwiefalten – La Tessoualle
TSG Zwiefalten – SV Oggelsbeuren
0:1 (0:0)
In einem kampfbetonten Spiel musste sich die TSG trotz langer
Überzahl am Ende gegen den SV Oggelsbeuren geschlagen
geben und konnte zum ersten Mal in dieser Saison die Punkte
nicht im Dobeltal behalten.
Das Tor des Tages fiel nach einer Standardsituation in der ein
Spieler des SVO sträflich allein gelassen wurde und zum 0:1
einköpfen konnte. Die TSG versäumte es trotz bester Chancen
den Ausgleich zu erzielen doch auch die Gäste hatten einige
Möglichkeiten die Führung auszubauen.
(Bericht: T. Hilsenbek; www.fupa.net)
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
20
Abteilung Tischtennis
RESERVE
TSG Zwiefalten Res. – SV Oggelsbeuren Res.
2:3 (2:1)
Tore: Manuel Schultes, Andreas Burgmaier
Auch für die Reserve lief es am vergangenen Sonntag nicht
gut. Nach gutem Start und einer 2:0 Führung nach 30 Minuten
musste man noch kurz vor dem Pausenpfiff den Anschlusstreffer hinnehmen.
Nur kurz nach Wiederanpfiff glichen die Gäste aus und konnten
in der 65. Minute sogar in Führung gehen. Da die Schlussoffensive der TSG-Reserve keinen weiteren Treffer mehr hervorbrachte ging das Spiel am Ende ebenfalls an die Gäste.
Vorschau:
Sonntag, 26.04.2015 um 15:00 Uhr / Reserve um 13:15 Uhr
TSG Zwiefalten – SV Dürmentingen
Jugend
FC Mittelstadt II : TSG Zwiefalten
TSV Betzingen V : TSG Zwiefalten
5:5
6:0
Der letzte Spieltag in dieser Saison fand am Samstag in Reutlingen gegen den Tabellenersten und Tabellenzweiten in Reutlingen statt. Klar war, dass wir hier mehr Erfahrung als Punkte
sammeln werden. Da im ersten Spiel der FC Mittelstadt II nur
zu dritt antrat, genügten uns zwei gewonnene Spiele um ein
nicht erwartetes 5 :5 Unentschieden zu erreichen.
Im zweiten Spiel gegen den TSV Betzingen V verloren wir zwar
deutlich mit 6 : 0 nach Punkten, konnten aber dennoch in verschiedenen Spielen gut mithalten.
Es spielten: Jannik Schmid, Jan Fuchsloch, Adrian Zürn und
Chiara Schmid.
C- JUGEND
TSG Zwiefalten C – SGM Federsee II C
Türk. Saulgau C – TSG Zwiefalten C
7:2
13:5
D- JUGEND
SGM SIG/Bingen/Hitzkofen II D – TSG Zwiefalten D
1:4
Vorschau:
Die Saison beenden wir auf einem sehr guten 7. Platz in der
Tabelle (von elf Mannschaften)
Nachdem die Saison nun beendet ist möchte ich mich bei allen
bedanken, die uns in der Jugendarbeit unterstützt haben.
Herren II
Samstag, 25.04.2015 um 13:15 Uhr
TSG Zwiefalten D – SGM Ertingen/Binzwangen II D
gez. M. Geiselhart
Maiwanderung
Herzliche Einladung
Am 1. Mai lädt die Abteilung
Fußball wieder zu ihrer
traditionellen Maiwanderung ein:
Start:
09:30 Uhr am Sportheim
Route:
Sportheim – Sandbreite – Geisinger Tal (Frühschoppen) –
Geisingen Parkplatz (Mittagspause) – Gauingen – Zwiefalten
– Sportheim
Verpflegung:
Zur Mittagspause werden wir grillen. Es steht ein Grill zur
Verfügung, Grillgut bitte selber mitbringen. Getränke können
gerne an den Raststationen und am Start gekauft werden.
Nach der Wanderung werden wir den Tag bei Kaffee und
Kuchen im Sportheim ausklingen lassen.
Wir freuen uns über jeden Mitwanderer.
Wer weitere Informationen möchte, darf sich gerne mit
unserem Abteilungsleiter Zeljko Mijic in Verbindung setzen.
Auch hier endete die Saison am Wochenende, allerdings mit
einem Doppelspieltag. Die Ausgangslage war klar. Ein Sieg aus
zwei Spielen musste gelingen, um den Tabellenplatz fünf aus
eigener Kraft zu halten.
SSV Bernloch II : TSGZwiefalten II
9:1
Am Freitag ging es nach Bernloch, die noch um den Aufstieg
kämpfen. Weit entfernt von einer Bestbesetzung mussten wir
uns dieser Aufgabe stellen. Dennoch gab es einige spannende
Spiele aber fast keine Punkte für uns. So war es wieder einmal
Albrecht Münch, der eindrucksvoll gegen die Nummer eins aus
Bernloch im vierten Satz gewinnen konnte, und den Ehrenpunkt für uns erzielte.
Es spielten: in den Doppeln: Schmid / Münch (1/0),
Burgmaier / Schmid (1/0), Schmid / Schmid (1/0)
in den Einzeln:
Peter Schmid (2/0), Albrecht Münch (1/1),
Marina Burgmaier (1/0), Fabian Schmid (1/0), Franz Schmid
(1/0), und Jannik Schmid (1/0)
TSG Upfingen III : TSG Zwiefalten II
4:9
Am Samstag dann das Saisonfinale auswärts gegen Upfingen.
Hier war ein Sieg eingeplant und unsere Aufstellung konnte
fast nicht besser sein. Nach den Doppeln lagen wir mit 2 : 1
in Führung. Diese bauten wir weiter aus und konnten den Gegner mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung auf Abstand
halten. Souverän gewannen wir dieses Spiel mit 9 : 4 Punkten.
21
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Es spielten: in den Doppeln: Jäger / Münch (1/1),
Münch / Manz (1/0), Schmid / Schmid (1/1)
in den Einzeln: Lothar Jäger (2/2), Guido Münch (2/1),
Gerhard Manz (2/2), Peter Schmid (2/1), Albrecht Münch
(1/1) und Franz Schmid (1/0)
Durch das Eintauchen in die eigentliche Aussage der Werke
hinterlassen die Konzerte des Hohenloher Streichquartetts
stets nachhaltige emotionale Eindrücke.
In der Abschlußtabelle belegen wir einen hervorragenden
5. Platz (von 10Manschaften)
Am Ende der Saison möchte ich mich bei allen Spielerinnen
und Spieler für ihre Unterstützung bedanken, vor allem bei
denen die immer wenn Personalnot vorhanden war, auch kurzfristig eingesprungen sind, so dass wir alle Spiele vollständig
bestreiten konnten.
VdK Sozialverband Ortsverband Zwiefalten
Einladung
an unsere Mitglieder und ihre Angehörigen zu einem gemütlichen Beisammensein und kleiner Muttertagsfeier.
Magdalena Kautter / Erste Geige
Dietrich Schütz / Zweite Geige
Wolfgang Hermann- Kautter / Bratsche
Jörg Baier / Cello
Termin: Donnerstag, den 07.05.2015
Zur Aufführung kommen Robert Schumanns Klavierquintett
Es-Dur und Franz Schuberts Quartett in D-Moll „Der Tod und
das Mädchen“
Wir treffen uns um12.00 Uhr in Geisingen im Gasthaus zum
„Hirsch“ zum Mittagessen und Kaffee trinken.
Birgit Nägele
Ortsvorsitzende
Geschichtsverein Zwiefalten
(Vereinigung von Freunden der Geschichte
Zwiefaltens, seines Münsters und Klosters)
Der Geschichtsverein Zwiefalten startet seine
Reihe „Konzerte in der Prälatur“ mit dem ersten der insgesamt vier im herrlichen Prälatursaal stattfindenden Konzertabende in diesem
Jahr am 25.April 2015 um 19 Uhr 30 mit dem „Hohenloher
Streichquartett / Klavierquintett.
Ein Höhepunkt für alle Liebhaber klassischer Musik.
Titel des Abends: Gipfelwerke der Kammermusik - jedes
Konzert ein Fest!
Unter diesem Motto spielt das Hohenloher Streichquartett seit
mehr als 20 Jahren in Deutschland, Italien und Frankreich. Dabei stellen sich die 4 Künstler der Faszination, die sich aus
dem perfekten harmonischen Zusammenwirken von vier Streichern ergibt.
Spielfreude, Leidenschaft, Hingabe, freigelegte Emotionen,
sowie der Wille, die tieferen Schichten der gespielten Stücke
freizulegen ist Ziel, Anspruch und attestierte Realität des
Ensembles.
Karten können direkt bei der Kreissparkasse Zwiefalten erworben werden oder per Email bei [email protected] oder fernmündlich unter 07373-915134
(abends) reserviert werden.
Die Karten liegen an der Abendkasse für Sie bereit.
Eintritt:
Vorverkauf und Abendkasse
20 5
Schüler und Studenten
10 5
Mitglieder des Geschichtsvereins Zwiefalten ermäßigt 16 5
Der Eingang zur Prälatur befindet sich rechts neben dem
Hauptportal des Zwiefalter Münsters.
Wir danken allen Förderern und Unterstützern der Prälaturkonzerte, insbesondere dem ZFP für die Bereitstellung der
Räumlichkeiten.
Aktuell und Wissenswertes
Alb-Guide
Die Kräutersaison startet durch
Start für die Kräuterwanderung ist am Samstag, 25. April um
10.00 Uhr am Wanderparkplatz Beutenlay hinter der Hopfenburg. Gegen 13.00 Uhr wird die Runde mit einem Wildkräutersalat an einer Grillstelle beendet. Bitte Geschirr und Grillgut
bzw einen Behälter für den Salat mitbringen.
Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17
Die Tour kostet 10,- und für Kinder und Geringverdiener 5,einschließlich aller weiterer Salatzutaten. Anmeldung bei
Andreas Jannek, Tel 07381-938 60 29 und a.jannek(at)yahoo.de.
Die nächste Kräuterwanderung ist am Sa., 2. Mai um 13.00 Uhr
ab Lagerhaus Dapfen und die nächste Truppenübungsplatzwanderung am So., 3. Mai um 10.00 Uhr ab Feldstetten:
„Schafe und Natur am Wegesrand“.
Achtung, die Linse kommt
Sonntag Linsenradtour
Die Linse ist aus der Menschheitsgeschichte kaum wegzudenken.
Und jetzt ist sie in den Startlöchern und fängt an zu wachsen.
Bei uns auf den Bio-Äckern wächst dazu noch so manch wichtiges Wildkraut, was bei den Ackerbesichtigungen zu erleben
ist.
Zur Geschichte und Vielfalt der Linse kommt auch die vielseitige Verwendung in verschiedensten Nationen und zum Höhepunkt eine Linsensuppe auf dem Feuer.
Je nach Tour werden wir einen Linsenhof besuchen oder uns
mit dem Linsenbauer treffen. Ich lade Sie ein zu einer Tour,
die Landschaft zu genießen und zwar mit allen Sinnen.
Mitzubringen sind wetterabhängige Kleidung und Gute Laune,
Geschirr und Getränke.
Treffpunkt So., 26. April 2015 um 10.00 Uhr in HayingenAnhausen am Wanderparkplatz Ölmühle.
Diese Ganztagstour geht bis ca. 16.00 Uhr und kostet für
Erwachsene 7,- und für Kinder 3,50 Euro.
Für die Verpflegung fällt ein zusätzlicher Beitrag von 6,- an,
Kinder die Hälfte.
Anmeldung bei Andreas Jannek, Tel 07381-938 60 29 und
a.jannek(at)yahoo.de
Weitere Informationen: www.alb-guide.de
Die nächste Linsenwanderung ist am Sonntag, 21. Juni von
10-15.00 Uhr ab Bahnhof Münsingen.
Auf Anfrage auch gern als Gruppentour für Vereine, Betriebe,
Geburtstage und Familienausflüge.
22
„Wiesenmeisterschaft im Biosphärengebiet
Schwäbische Alb“
Gesucht: die schönste Blumenwiese
Der Verein Blumenwiesen Alb e.V. in Zusammenarbeit mit
dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb sucht die artenreichste Blumenwiese des Biosphärengebietes. Hierzu wird
in diesem Jahr die Wiesenmeisterschaft veranstaltet. Mitmachen kann jeder der eine artenreiche Blumenwiese im
Biosphärengebiet bewirtschaftet. Bewerbungsschluss ist
der 15.05.2015.
Das Projekt wird von Blumenwiesen Alb e.V. in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Esslingen, Reutlingen
und Ulm-Ehingen, mit den Landschaftserhaltungsverbänden
Alb-Donau-Kreis und Reutlingen und mit dem Landkreis Esslingen, mit dem LAZBW Aulendorf und mit dem Institut für
Agrarökologie (IFAB) durchgeführt. Blumenwiesen Alb e.V.
setzt sich seit 2009 für die Erhaltung und Förderung der Qualität und Schönheit der Wiesen und Weiden am Fuß und auf der
Schwäbischen Alb ein. Die Wiesenmeisterschaft wird durch das
Biosphärengebiet Schwäbische Alb gefördert.
Zur Wiesenmeisterschaft kann sich jeder Bewirtschafter einer
artenreichen Wiese oder Weide im Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis zum 15.05.2015 anmelden. Voraussetzung ist,
dass die Grünlandflächen mindestens vier der auf dem Anmeldeformular abgebildeten sogenannten Kennarten aufweisen
und die genaue Lage der Fläche angegeben wird. Die Anmeldung kann auch von Nicht-Landwirten mit Zustimmung des Bewirtschafters erfolgen.
Nähere Informationen zu dem Projekt und Anmeldebögen
für interessierte Landwirte und Bewirtschafter gibt es online
unter: kreis-reutlingen.de/lev/Wiesenmeisterschaft-2015
Wir erreichen bis zu
85 % aller Haushalte.