Pädagogische Informationsreise Malta

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Pädagogische Informationsreise Malta
http://facebook.com/cooltours.reisen
Malta
Reise-Nr.: 61006
LehrerInnen-Informationsreise
vom 3. Februar bis 7. Februar 2016
Das erste Goldene Zeitalter Maltas fällt in die jüngere Steinzeit (Megalithtempel), dem die Phönizier, die Karthager, die
Römer und die Araber folgten. Aber es waren die Ritter des Johanniterordens, die die maltesische Inselgruppe zu einem
neuen Goldenen Zeitalter führten. Sie etablierten im 17. und 18. Jahrhundert eine Hochburg europäischer Zivilisation
auf Malta. Die Schönheit der Städte und die kulturelle Prägung verdankt Malta den Rittern des Malteserordens.
Kulturelle Highlights wie Mdina, die alte Hauptstadt Maltas, die Tempelanlagen, welche weltweit einzigartige Bauwerke
darstellen, und die grandiosen Befestigungsmauern Vallettas werden ergänzt durch ein herrliches Meer und
Sonnenschein an etwa 300 Tagen des Jahres.
Sehr geehrte TeilnehmerInnen!
Es freut uns, dass Sie Interesse an unserem Reiseprogramm gezeigt haben. Den folgenden Seiten können Sie nun
Informationen für Ihre Reise entnehmen.
Flüge:
Abflug:
Ankunft:
Flughafen Wien-Schwechat
Flughafen Malta
Mittwoch, 3. Februar 2016
Mittwoch, 3. Februar 2016
10:40 Uhr
12:55 Uhr
Rückflug:
Rückkunft:
Flughafen Malta
Flughafen Wien-Schwechat
Sonntag, 7. Februar 2016
Sonntag, 7. Februar 2016
14:30 Uhr
16:50 Uhr
Änderungen der Flugzeiten vorbehalten!
Transfers:
Transfer vom Flughafen Malta zum Hotel in Malta und retour.
Unterkunft:
4 Nächte in Malta in einem 4****-Sterne-Hotel gegenüber der Sprachschule in St. Julians auf
Basis Zweibettzimmer mit Halbpension (Frühstück und Abendessen).
Einzelzimmerzuschlag: € 100,-
Führungen:
Die örtliche Sprachschule wird in die Geschichte und die Eigenheiten von Malta und der
Umgebung der Insel einführen. Geplant sind Stadtführungen in Valletta und Mdina sowie ein
Ganztagesausflug nach Gozo.
Versicherung:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Pauschalpreis weder eine
Reiseversicherung noch eine Stornoversicherung inkludiert ist. Wir empfehlen deshalb den
Einzel-Komplettschutz Standard der Europäischen Reiseversicherung. (Genauere Informationen
entnehmen Sie der Seite 4.)
Kosten: € 292,-
Cooltours GmbH
Ziegelstraße 6, 8045 Graz, Tel: (0316) 67 60 38, Fax: (0316) 67 60 38 9, [email protected], www.cooltours.at
UID: ATU 65166946 FN 333772 DVR: 4012777
Wichtige Informationen
 Kosten
Die Kosten von € 292,- für den LehrerInnen-Informationsreise beinhalten:

Flug: Wien-Schwechat – Malta und retour inklusive Flughafengebühren, Gepäcksgebühren und Steuern

Transfer vom Flughafen Malta zum 4****-Sterne-Hotel in Malta und retour

Programm: 3 Nachmittagsaktivitäten (Die örtliche Sprachschule wird in die Geschichte und die Eigenheiten von
Malta und der Umgebung der Insel einführen. Geplant sind Stadtführungen in Valletta und Mdina sowie ein
Ganztagesausflug nach Gozo.)

4 Nächte in Malta in einem 4****-Sterne-Hotel auf Basis Zweibettzimmer mit Halbpension (Frühstück und
Abendessen)
Einzelzimmerzuschlag: € 100,-
Die Reise wird von Sprachschulen gefördert, aus diesem Grund haben aktive Englisch-LehrerInnen bei der Anmeldung
Priorität.
Nicht im Preis enthalten sind die Storno- bzw. Reiseversicherung, die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr, eventuelle
Eintritte sowie die Kosten für Naschereien und persönliche Andenken.
Zahlungsmodalitäten*:
Einzelzimmer
Zweibettzimmer
Versicherung
€ 392,€ 292,€ 33,-
ab 14. Januar 2016 bis Reisebeginn
ab 14. Januar 2016 bis Reisebeginn
auf Wunsch (zusätzlich zum Reisepreis zu überweisen)
* Wichtige Information zur Insolvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr als 20 % (v.H.) des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung nicht früher
als zwanzig Tage vor Reiseantritt. Wir weisen Sie darauf hin, dass vorzeitig geleistete Zahlungen nicht abgesichert sind (siehe Text zur
Kundengeldabsicherung gemäß RSV auf Seite 4).
Bankverbindung:
Steiermärkische Sparkasse
Verwendungszweck: 61006 + Name
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC: STSPAT2GXXX
 Rücktritt
Bei einem Rücktritt entstehen Stornokosten abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Die Höhe dieser Kosten können
Sie der Seite 4 dieses Programms entnehmen. Die Stornokosten betragen mindestens € 250,-. Diese müssen im
Stornofall (abzüglich der eventuell geleisteten Anzahlung) auf jeden Fall bezahlt werden. Um Ihr Risiko von
Stornokosten zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Einzel-Komplettschutz Standardes (siehe Seite 4).
Falls die Versicherung den Schadensfall anerkennt, erhalten Sie die Stornokosten von dieser ersetzt.
 Versicherung
Es wird eine für Malta gültige Krankenversicherung vorausgesetzt. Auskunft erhält man bei der Geschäftsstelle der
Krankenkasse. Der frühere Auslandskrankenschein wird jetzt durch die E-Card ersetzt, die ins Ausland mitzunehmen ist.
 Medikamente, Impfvorschriften
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu
kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Genauere Informationen erhalten Sie z.B. beim
Tropeninstitut (www.tropeninstitut.at), auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
 Pass, Aufbewahrung von Geld und Ausweis
Malta ist Mitglied der EU und gehört auch zu den Schengenländern; es ist deshalb für den Grenzübertritt kein
Reisepass nötig. Es gilt allerdings die allgemeine Ausweispflicht, die entweder durch einen Personalausweis oder einen
gültigen Reisepass erfüllt wird. Österreichische Staatsbürger benötigen für die Maltareise kein Visum. Von der
Mitnahme unnötiger Wertgegenstände (Schmuck etc.) wird abgeraten.
 Devisen
Malta hat ebenfalls den Euro eingeführt, man braucht deshalb keine Fremdwährung mehr.
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Hinweise für die Reise mit Air Malta – Wichtig, bitte lesen!
 Aufzugebendes Gepäck
Jeder Fluggast darf 1 Gepäcksstück mit einem maximalen Gewicht von 20 kg aufgeben, die dafür zu zahlenden
Gepäcksgebühren und Flughafenabfertigungsgebühren sind im Pauschalpreis bereits inkludiert.
Gebühren für Übergepäck:
Für Gepäckstücke, die mehr als 20 kg wiegen, werden derzeit EUR 50,- pro 5 kg
Übergepäck eingehoben.
Handgepäck:
Pro Person ist ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von 8 kg und mit den
Abmessungen von max. 55 cm x 40 cm x 20 cm zulässig. Ausgenommen davon sind
Kinder. Sämtliche persönliche Gegenstände (Handtaschen, Fotoapparate u. Ä.)
müssen
in
diesem
Gepäckstück
verstaut
werden.
Aufgrund
von
Sicherheitsbestimmungen dürfen bestimmte Gegenstände nicht mit an Bord
genommen werden, Einzelheiten dazu werden Ihnen ca. 14 bis 7 Tage vor
Reisebeginn mit den restlichen Reiseunterlagen zugestellt.
Annahmeschlusszeiten:
Die Abfertigungsschalter schließen an ALLEN Flughäfen ohne Ausnahme 40 Minuten
vor der geplanten Abflugzeit.
Markieren Sie Ihr Gepäck:
Bitte versehen Sie sämtliche aufzugebenden Gepäckstücke mit ihrem Namen sowie
Adresse und Telefonnummer ihres Zielortes. Fehlen diese Informationen, so kann es
zu erheblichen Verzögerungen bei einer eventuellen Gepäckermittlung kommen.
Ungefähr eine Woche vor Abflug erhalten Sie von unserem Büro neben einer Reihe
anderer wichtiger Informationen (Gasteltern, Flugbestätigungsnummern, genaue
Abflugzeiten) auch einen Gepäcksanhänger.
Änderungen der Flugzeiten vorbehalten!
 Ausweispapiere
Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen, die den
Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entsprechen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben
jeglicher Art infolge der Einhaltung der Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden. Um die
Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, empfehlen wir auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein
gültiges Visum) mit sich zu führen.
Für alle Flüge müssen alle Passagiere bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
Als Lichtbildausweis wird ausschließlich Folgendes akzeptiert:
Ein gültiger Reisepass
oder ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde.
Hinweis: Kinder unter 16 Jahren (einschließlich Kleinkinder), die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, müssen auf
Flügen zwischen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Lichtbildausweis vorlegen. Als
Lichtbildausweis für Kinder unter 16 Jahren wird ein gültiger Reisepass oder ein von einem EWR-Staat ausgestellter
gültiger Personalausweis akzeptiert.
In Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951 ist ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter
Reiseausweis für Flüchtlinge anstelle eines gültigen Reisepasses akzeptabel.
Abgelaufene oder beschädigte Identitätsnachweise werden nicht akzeptiert. Die Namen auf dem Lichtbildausweis und
auf der Buchung müssen übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis wird die Abfertigung verweigert.
Allgemeines zu Malta
 Elektrizität
Die Netzspannung beträgt in Malta 240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz; dreipolige Flachstecker (Adapter sind
notwendig).
 Zeit
In Malta gilt die Mitteleuropäische Zeit, d.h. die Uhren müssen bei der Einreise nach Malta nicht umgestellt werden.
Weitere Reiseinformationen unter www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/a-z-laender/
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Versicherungen, Stornobedingungen und Kundengeldabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Einzel-Komplettschutz Standard der Europäischen Reiseversicherung. Dieser deckt sowohl eventuell anfallende medizinische Zusatzkosten im Falle
eines Unfalles oder einer Krankheit vor Ort wie auch einen Stornoschutz ab, falls Sie die Reise aus unten angeführten Gründen nicht antreten können.
 Komplett-Schutz Standard
Leistungen
Reisestorno*
1. Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (inkl. Buchungsgebühren)
bis zum gewählten Reisepreis
2. Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung
Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für Leistung 1.
und 2. erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Reiseabbruch
3.
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
4.
Zusätzliche Rückreisekosten
bis zum gewählten Reisepreis
bis 100 %
Verspätungsschutz
5. Versäumnis des Transportmittels und Umsteigeschutz: Mehrkosten für Nächtigung
und Verpflegung
6. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/-flughafen:
Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung
Reisegepäck
7. Zeitwertersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck
(z.B. während des Transports oder bei Diebstahl)
bis € 200,bis € 200,-
Reisestorno / Reiseabbruch
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn der
Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund
 bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist;
 in Zusammenhang steht mit einer bestehenden
Erkrankung der versicherten Person oder einer
Risikoperson (z.B. Familienangehörige), wenn diese
ambulant in den letzten 6 Monaten oder
stationär in den letzten 9 Monaten
vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor
Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurde
(ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport
bis € 2.000,-
8.
Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel
bis € 200,-
9.
Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten
bis € 200,bis € 750,-
10. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmitteln
Suche und Bergung
bis € 40.000,-
11. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot
Medizinische Leistungen im Ausland
12. Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport
bis 100 %
13. Ambulante Behandlung
bis 100 %
14. Stationäre Behandlung
bis € 500.000,-
15. Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
16. Rückreise nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt,
auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
bis 100 %
bis 100 %
17. Nachreise bei unterbrochener Rundreise
bis 100 %
18. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächtigung
Reisekosten bis 100 %
Nächtigung bis € 400,-
19. Krankenbesuch ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt
20. Medikamententransport
bis 100 %
bis € 4.000,-
21. Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson
22. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
bis 100 %
Maximalleistung für die Leistungen 12. bis 22. bei Akutwerden einer bestehender Leiden
bis € 40.000,-
Invalidität nach Unfall
€ 40.000,-
23. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 %
Reiseprivathaftpflicht
bis € 750.000,-
24. Sach- und Personenschäden pauschal
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland
25. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
ja
bis € 2.000,-
26. Vorschuss für Anwalt
bis € 10.000,-
27. Vorschuss für Strafkaution
24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit
Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen 2011.
ja
Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch
Reisestorno-/Reiseabbruchgründe sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten
können oder abbrechen müssen:
 unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod;
 Lockerung von implantierten Gelenken;
 unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines
Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
 Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen;
 bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm),
Feuer, Wasserrohrbruch oder der Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
 unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
 Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
 Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor
der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner;
 Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen
Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten;
 Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
 Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
Die Prämie für das oben genannte Versicherungspaket beträgt für diese Reise:
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für:
 Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand
oder erwartet werden musste, dass sie bei
planmäßigem Reiseablauf auftreten können;
 Kosten in Zusammenhang mit einer bestehenden
Erkrankung, wenn diese
ambulant in den letzten 6 Monaten oder
stationär in den letzten 9 Monaten
vor Reiseantritt behandelt wurde (ausgenommen
Kontrolluntersuchungen).
Was ist im Versicherungsfall zu tun?
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie
bitte
unverzüglich
bei
der
Buchungsstelle
und
verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der
EUROPÄISCHEN (per Fax, Post, E-Mail oder OnlineSchadensmeldung).
Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname,
Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis.
Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte ein detailliertes
ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen. Verwenden Sie dazu
das Schadensformular. Legen Sie die Krankmeldung bei der
Sozialversicherung und die Bestätigung über verordnete
Medikamente bei.
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
E-Mail: [email protected],
www.europaeische.at
Service Center: Tel. +43/1/317 25 00,
Fax +43/1/319 93 67
Notruf 24 Stunden täglich: Tel. +43/1/50 444 00
Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise bis zur gewählten
Reisedauer. Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2011,
die Sie auf den Folgeseiten finden. Alle Versicherungsleistungen, mit Ausnahme jener für dauernde Invalidität aus der
Reiseunfallversicherung, sind subsidiär. Bei den Leistungen 12
bis 14 kommt, sofern von der Sozialversicherung kein Kostenersatz erfolgt, ein Selbstbehalt von 20 % zur Anwendung. Die
Laufzeit des Versicherungsvertrages ergibt sich aus der
gewählten Prämie. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der
Versicherungsnehmer mit den angeführten Bestimmungen und
Versicherungsbedingungen einverstanden.
Versicherer:
Europäische
Reiseversicherung
AG,
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien. Tel. +43/1/317 25 0073930, Fax +43/1/319 93 67. E-Mail: [email protected],
www.europaeische.at Sitz in Wien. Firmenbuch HG Wien FN
55418y, DVR-Nr. 0490083. Die Gesellschaft gehört zur
Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest,
eingetragen im Versicherungsgruppenregister der ISVAP unter
der Nummer 026. Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht,
Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090
Wien.
€ 33,- (Stornokosten bis max. € 400,-)
 Stornobedingungen von Cooltours
Wird eine Reise nicht angetreten, fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängig ist (siehe Kasten unten). Die Stornierung muss daher
unverzüglich schriftlich (z.B. per E-Mail) an Cooltours gemeldet werden. Haben Sie einen Einzel-Komplettschutz Standard abgeschlossen und wird der Fall von der Versicherung
anerkannt, übernimmt diese die gesamten für Sie anfallenden Kosten. Unsere Stornobedingungen (abweichend von ARB 1992) sind wie folgt:
Ab Buchung:
Ab 3. Tag vor Reisebeginn:
€ 250,100 % vom Reisepreis
Die Stornokosten ergeben sich daher, dass der gesamte Flugpreis inkl. aller Taxen mit der Buchung fällig
wird. Die Zahlungen an die ausländischen Partnerorganisationen sind schon Wochen vor Reisebeginn
fällig und in Folge auch nicht oder nur sehr begrenzt rückerstattbar.
Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung - RSV
Die bei Cooltours GmbH gebuchten Pauschalreisen sind nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung – RSV (BGBI. II Nr. 10/1998) durch eine Bankgarantie der
Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Lannach unter der Garantienummer 945310 abgesichert.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei der Europäischen Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01 317 25 00 nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der
Insolvenz anzumelden.
Cooltours GmbH: Veranstaltungsverzeichnisnummer: 2010/0007
4
Cooltours GmbH | Cool Language
[email protected]
www.cooltours.at
Ziegelstraße 6, 8045 Graz
Tel: (0316) 67 60 38, FAX: (0316) 67 60 38 9
Anmeldung zur LehrerInnen-Informationsreise
nach Malta (Reise Nr. 61006, Reisepreis: € 292,-)
vom 3. Februar 2016 bis 7. Februar 2016
Name:
.......................................................................................................................................................
Adresse:
.......................................................................................................................................................
Titel/Akad. Grad
Vorname (Reisepass!)
Nachname (Reisepass!)
Straße & Haus-Nr.
E-Mail-Adresse*:
PLZ Ort
......................................................... Handy-Nr.:
Ausweis, mit dem die Reise angetreten wird:
Geburtsdatum
 Reisepass
....................................................
 Personalausweis
Details zum oben angegebenen Ausweis:
........................................................................................................................................................................
Nummer (ggf. mit
dazugehörigem Buchstaben)
Ausstellungsdatum
Ausstellungsland
Ende der Gültigkeit
Bei einer geplanten Neuausstellung des Reisedokuments bitte die Ausweisdaten per E-Mail, Fax oder telefonisch bis spätestens 8 Wochen vor
Reisebeginn nachreichen, da ansonsten zusätzliche Kosten bis zu € 200,- für den Check-In für Sie anfallen können.
Staatsbürgerschaft: ............................................................................................................................................
Geschlecht:
 männlich  weiblich
Schule und Unterrichtsgegenstand .......................................................................................................................
Die Reise wird von Sprachschulen gefördert, aus diesem Grund haben aktive Englisch-LehrerInnen bei der Anmeldung Priorität.
Unterbringung
 Einzelzimmer (Aufpreis € 100,-)
 Doppelzimmer mit ……………………………………………………….
Bitte ankreuzen!
Ich schließe hiermit verbindlich den Einzel-Komplettschutz Standard der ERV (Prämie: 33,-) ab:  ja  nein
Wird weder Ja noch Nein angekreuzt, gehen wir davon aus, dass Sie keine Versicherung wünschen.
Von den Informationen über die LehrerInnenreise habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mit den genannten
Bedingungen und den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) einverstanden. Ich nehme auch zur Kenntnis,
dass bei einer Stornierung die Kosten mindestens EUR 250,- betragen. Für Stornierungen ab dem 3. Tag vor
Reisebeginn erhöhen sich die Stornokosten auf 100 % des Reisepreises! Wurde ein Einzel-Komplettschutz Standard
abgeschlossen und wird der Schaden von der Europäischen Reiseversicherung, 1220 Wien, anerkannt, werden alle
Zahlungen von der Versicherung zurückerstattet.
Über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften wurde ich vollinhaltlich informiert. Ich bin einverstanden, dass für alle
buchungsrelevanten Vorgänge und die Durchführung der Reise notwendigen Vorkehrungen meine Daten verwendet
bzw. weitergegeben werden dürfen.
Ich melde mich hiermit verbindlich an.
Datum der Fixanmeldung:
....................................
Unterschrift:
..............................................................
* E-Mail-Adresse ist bitte unbedingt anzugeben, da weitere Kontaktaufnahmen per E-Mail erfolgen.
Programm ähnlich wie Malta-Reisen vom 10. bis 14. Februar 2016 und 17. bis 21. Februar 2016