Förderverein Freunde der Erich Kästner-Schule eV

Transcription

Förderverein Freunde der Erich Kästner-Schule eV
Förderverein
Freunde der Erich Kästner-Schule e.V.
www.freunde-eks.de
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wie erhalten Sie einen Zuschuss zur Klassenfahrt durch den Förderverein?
Für die Unterstützung hat der Förderverein grundsätzliche Regelungen zur Förderung von
bedürftigen Schüler/innen bei der Finanzierung von Klassenfahrten festgelegt.
Es ist selbstverständlich, dass diese Förderung immer nur bei Vorhandensein adäquater
finanzieller Mittel des Fördervereins möglich ist.
Der Förderverein strebt danach, möglichst vielen Schüler/innen die Teilnahme an gemeinschaftsfördernden Klassenfahrten zu ermöglichen. Deshalb gewährt der Förderverein Zuschüsse zu den Kosten einer Klassenfahrt an einzelne Familien, wenn besondere soziale
Gründe vorliegen.
Die gewährten finanziellen Unterstützungen nimmt der Förderverein aus der jährlichen
Eltern-spende. Leider stehen hier nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Dies verpflichtet uns
zum einen, zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei der Mittelvergabe, zum anderen
müssen wir sicher gehen, dass alle anderen möglichen Quellen ebenso ausgeschöpft
werden.
Zur Vorlage eines Antrags an den Förderverein ist die genaue Vorprüfung der Bedingungen
des Schülers/ der Schülerin durch den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin unabdingbar. Die
Aussagen der Lehrkraft sind für den Förderverein ausschlaggebend. Dieser/diese hat ein
Elterngespräch zu führen und zu klären, ob und in welcher Höhe ggf. die Arbeitsagentur bzw.
das Jobcenter eine Unterstützung der Klassenfahrt vornimmt. Eine Bescheinigung der
Kostenübernahme ist vorzulegen.
Ansonsten erhalten bedürftige Familien durch die Arbeitsagentur (ARGE + Jobcenter) die
Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt erstattet, wenn die Kriterien des Leistungsbezuges
nach:
1. SGB II Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld,
2. Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XIII,
3. Leistungen nach §2 AsylbLG,
4. Kinderzuschlag oder
5. Wohngeld nach § 6 BKKG
erfüllt werden. Eingeschlossen sind dabei auch erforderliche Eintrittsgelder.
Der Förderverein wird deshalb finanzielle Zuwendungen auch von den tatsächlichen und
möglichen Kostenübernahmen der Sozialbehörden abhängig machen, um im
Zusammenwirken eine optimale Ausnutzung der Fördermöglichkeiten zu erreichen.
Es können so mehr Familien durch den Förderverein gefördert werden, sogar auch dann,
wenn sie keine Berechtigung auf Bezüge der Sozialbehörden haben. Bitte haben Sie
deshalb Verständnis dafür, dass wir Empfänger von Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts, vor allem zu ihrem eigenen Vorteil, zunächst an die Behörden verweisen
müssen.
Die Antragstellung auf die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten hat vor Antritt der Fahrt
und zugleich vor Begleichung der Teilnahmekosten zu erfolgen. Den Betroffenen wird
empfohlen, den Antrag bei der ARGE (Jobcenter) bereits nach Kenntnis von der
Klassenfahrt, spätestens unverzüglich nach Kenntnis der Höhe der Teilnahmekosten zu
stellen.
Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V.
Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098
Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende),
Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin )
Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de
Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F
Als Termin für die Vorlage von Anträgen auf Unterstützung von Klassenfahrten durch den
Förderverein wird der 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres festgesetzt.
Um eine möglichst gerechte Verteilung der Mittel zu erreichen und dabei das Verfahren zu
vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Förderverein ein Antragsformular erstellt. Dieses
kann über den Klassenlehrer angefordert werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Förderverein darauf bestehen, dass die
Anträge zeitgerecht eingereicht werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Basis
gegenseitigen Vertrauens. Die Anträge sind von den Klassenlehrern beim Förderverein
einzureichen.
Bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gewährt der Förderverein pro
förderungs-würdigem Schüler/pro Schülerin bis zu 30% der Gesamtkosten oder einen
Maximalbetrag von 50 €. Eine Eigenbeteiligung des Schülers/der Schülerin bleibt notwendig.
Der Förderverein ist nicht in der Lage, die gesamten Kosten einer Klassenfahrt zu
übernehmen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Einzureichen ist der Antrag im verschlossenen Umschlag beim Klassenlehrer. Alle Angaben
werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!
Der Vorstand des Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule
Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V.
Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098
Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende),
Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin )
Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de
Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F
Antrag auf finanzielle Unterstützung
I. Antragsteller
Eltern: Name
Vorname
Bei Rückfragen erreichbar unter:
Schüler: Name
Vorname
Klasse
Zweck der Antragstellung
Angesparte Summe
Gesamtkosten
Beantragte Summe
Begründung der Antragstellung
Wann wird das Geld benötigt?
Haben Sie bereits einmal vom Förderverein eine
Unterstützung erhalten?
JA 
NEIN 
_________________________
Datum
Wenn ja, wofür?
__________________________________
Unterschrift
II. Klassenlehrerin/Klassenlehrer
Name
Bei Rückfragen erreichbar unter
Stellungnahme
Der Betrag soll auf folgendes Klassenkonto überwiesen werden
Kontoinhaber _______________________________________________________________________________________
Bankinstitut
_______________________________________________________________________________________
IBAN
______________________________________________________________________________________
BIC
______________________________________________________________________________________
_________________________
Datum
__________________________________
Unterschrift der Lehrkraft
Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V.
Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098
Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende),
Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin )
Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de
Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F
III. ( Wird vom Förderverein ausgefüllt )
genehmigt
Höhe der Zuwendung
JA 
NEIN 
_______________________ €
max. 50 €
Stellungnahme zur Gewährung/Ablehnung
Datum
Unterschriften
1. _________________________________________
2. _________________________________________
Betrag wurde zur Zahlung angewiesen am:
Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V.
Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098
Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende),
Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin )
Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de
Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F