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Allgemeine Geschäfts und Vermietbedingungen
1. Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste oder bei Onlinebuchung
die im Online-Buchungssystem unter www.tesla-vermietung.com aufgeführte Preise. Kosten
für das Aufladen der Batterien gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit
der gleichen Akkukapazität wie bei Abholung zurückgegeben wird (10% Toleranz). Pro
fehlender kWh Akkukapazität werden dem Mieter 0,35 € inkl. MwSt. berechnet. Der Mieter
kann den im Fahrzeug befindlichen Chip zur Aufladung an öffentlichen Elektro-Tankstellen
nutzen. Sofern die entstandenen Kosten bei Rückgabe noch nicht ersichtlich sind, werden
diese entsprechend nachberechnet. Die Nutzung der Tesla Supercharger ist für den Mieter
kostenlos. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges
anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch
genommen wird, soweit der Mieter diese zu vertreten hat. Der Vermieter erhebt dafür als
Ausgleich für den Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale von 10,00 €. Dem
Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht
entstanden.
2. Buchung, Fahrzeugübernahme-/Rückgabe und Abbestellung
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am
vereinbarten Ort, während der Öffnungszeiten, zurückzugeben. Das Fahrzeug ist
spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Vermieter
nicht mehr an die Buchung gebunden. Eine Stornierung, die mindestens 2 Stunden vor
Anmietung erfolgt, ist kostenlos. Erfolgt die Stornierung nicht rechtzeitig oder wird das
Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn nicht abgeholt, ist eine Stornogebühr von € 50,- zu
zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. Reservierungen
sind nur verbindlich sofern sich das Fahrzeug im „vermietfähigen Zustand“ befindet. Sollte
durch einen Unfall, Defekt oder sonstige höhere Gewalt das Fahrzeug nicht verfügbar
sein, werden wir versuchen einen entsprechenden Ersatz für Sie zu organisieren.
Selbstverständlich hat der Mieter die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem späteren
Zeitpunkt zu den vereinbarten Konditionen zu buchen. Sobald klar ist, dass das Fahrzeug
nicht vermietet werden kann, werden wir Sie umgehend informieren.
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs
erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, eine gültige Kreditkarte sowie einen
Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei Nutzung eines Geschenkgutscheines müssen
ebenfalls die Dokumente vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs
diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten;
Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Besonderheiten, Tesla Model S
Beim Tesla Model S handelt es sich um ein Premium Elektrofahrzeug. Die Leistung beträgt
über 400 PS und ermöglicht dem Fahrzeug sehr sportliche Fahrleistungen. Die
Gaspedalbetätigung wird ohne merkbare Verzögerung direkt in Vortrieb umgesetzt. Dies
Harald Moschina und Bettina du Sartz de Vigneulle GbR
Morgenäckerweg 20, D-72574 Bad Urach – Hengen
Fon: 07125 / 3090186, mail: [email protected]
Bank: Raiffeisenbank vordere Alb e.G. BIC: GENODES1RVA
IBAN: DE62 6006 9564 0010 7580 03 St.-Nr. 89333/48020
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macht sehr viel Spaß kann aber trotz Traktionskontrolle speziell bei glattem Untergrund
und in Kurven ungeübte Fahrer überfordern und so zu Fehlreaktionen führen. Nehmen Sie
sich zeit und machen Sie sich mit dem Fahrzeug in aller Ruhe vertraut. Behandeln Sie es
als wenn es Ihr eigenes Fahrzeug wäre. Fahren Sie der Verkehrslage und den
Umweltbedingungen entsprechend angepasst. Bei Über-/ und Rückgabe wird ein
gemeinsam ausgefülltes Protokoll erstellt, welches auch die Messung der Reifenprofiltiefe
beinhaltet. Bei übermäßiger Abnutzung werden pro mm Verschleiß je Reifen 40,00 € in
Rechnung gestellt. Ein übermäßiger Verschleiß wären zum Beispiel 1 mm Reifenverschleiß
bei einer Tagesmiete mit 500 km Fahrleistung.
Im Fahrzeug sind verschiedene Fahrer angelegt. Unter anderem gibt es Mietfahrer 1 bis 4
diese Profile können verwendet und überschrieben werden. Die anderen Fahrer dürfen
nicht verändert werden. Das Fahrzeug merkt sich die Sitz-, Spiegel- und Lenkradeinstellungen zum jeweiligen Fahrer und ermittelt auch die Restkilometer anhand des Fahrprofils.
Bitte laden Sie das Fahrzeug rechtzeitig nach. Verlassen Sie sich nicht zu 100% auf die
Restkilometeranzeige. Zum Beispiel beim Überqueren eines Bergpasses können die
Restkilometer „dahinschmelzen“. Schafft man es über die Bergkuppe kann beim
Bergabfahren das Fahrzeug wieder geladen werden. Planen Sie Ihre Fahrten am besten so,
dass genügend Ladestationen in Streckennähe sind. Am besten Laden Sie bei den
Superchargern. Dort können Sie 80% der Kapazität in nur 40 min. Nachladen. Dieser
Service ist für Sie mit dem Tesla kostenlos. Außerdem gibt es dort in der Regel immer ein
Restaurant oder Kaffee, wo Sie sich stärken oder frisch machen können.
Wo sich bei den herkömmlichen Fahrzeugen der Motor befindet, gibt es beim Tesla Model
S einen weiteren Kofferraum. Bitte beachten Sie beim Schließen des Deckels, dass Sie
vorsichtig mit beiden Händen und geringem Druck das Schloss schließen damit nicht die
„Motorhaube“ beschädigt wird.
Auf unserer Website www.tesla-vermietung.com gibt es einen Link zu Youtube. In dem Film
wird die Bedienung und auch das Aufladen des Model S gut gezeigt.
4. Zahlungsweise
Grundsätzlich ist die Fahrzeuganmietung nur mit einer Kreditkarte möglich. Beim Erwerb
eines Gutscheines kann dieser auch mit PayPal im Onlinebuchungssystem bezahlt werden.
Bei Abholung des Fahrzeugs wird mittels Kreditkarte eine Kaution in Höhe von 500 Euro
hinterlegt, die nach vollständiger Bezahlung erstattet bzw. gelöscht wird. Nachberechnete
Kosten, wie zum Beispiel die Nutzung kostenpflichtiger Ladestationen mit unserem Chip,
können auf herkömmlicher Weise mittels Banküberweisung beglichen werden.
5. Berechtigter Fahrer / Zusatzfahrer und Fahrer unter 25 Jahren
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst gelenkt werden. Weitere Fahrer können gegen
eine Gebühr (siehe Preisliste) eingetragen werden. Jeder Fahrer muss das festgesetzte
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Mindestalter von 25 Jahren haben und darf nicht älter als 70 Jahre sein und mindestens
vier Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Für Fahrer unter 25 Jahren oder
über 70 Jahren besteht kein Versicherungsschutz und somit kann das Fahrzeug an diesen
Personenkreis nicht vermietet werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des
Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag
selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
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zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und
Fahrsicherheitstrainings –auch , soweit die Rennstrecken für die Allgemeinheit –und
Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten)
auf dem für den öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglichen abgegrenzten
Betriebsgelände eines Flughafens, insbesondere auf dem Vor- und Rollfeld,
zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen
Stoffen,
zur Weitervermietung,
für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
im Ausland mit Ausnahme der hier aufgeführten Ländern:
Österreich, Schweiz, Italien (Festland), Frankreich (Festland) Niederlande, Belgien,
Dänemark
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Zudem ist es untersagt die Traktionskontrolle (Traction Control) des Fahrzeugs
abzuschalten. Ausnahme: es ist beim Steckenbleiben auf glatter Straße hilfreich die
Traktionskontrolle auszuschalten (freischaukeln). Danach muss die Traktionskontrolle
umgehend wieder aktiviert werden.
7. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 50,00 € ohne
weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung vom Vermieter in Auftrag gegeben
werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden
Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe unter 9).
8. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort
die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne
Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat
dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen schriftlichen Bericht
unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und
Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen
der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
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9. Haftung des Mieters
Das Fahrzeug ist durch eine Haftpflicht und Vollkaskoversicherung mit beinhalteter
Teilkasko abgesichert. Die Selbstbeteiligung beträgt bei einem Vollkaskoschaden
1.500,00 € bei Teilkasko 300,00 €. Bei Buchung des Premium-Tarifes bei
Vertragsabschluss, reduziert sich der Vollkaskobetrag auf 750,00 € und Teilkasko auf
200,00 €. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein
unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der
Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine
unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges oder durch das Ladegut
entstanden sind. Der Teilkaskoschutz beinhaltet insbesondere Glas,- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung und Elementarschäden. Dem Mieter wird ausdrücklich der
Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger
als die Selbstbeteiligung
Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten unter den
Punkten 5, 6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung
der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch
einen nicht berechtigten Fahrer (Punkt 5) oder zu verbotenem Zweck (Punkt 6) entstehen.
Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Punkt
8 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die
Feststellung des Schadenfalles. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer vertraglichen
Obliegenheit haftet der Mieter in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden
Verhältnis. Ferner haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht.
Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem die Schwere seines
Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung
10. Nichtraucherfahrzeug
Das Rauchen ist im Mietfahrzeug strikt untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, in jedem Fall
schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch den Mieter oder vom Mieter
beförderter Dritter eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 75,00 € geltend zu machen.
Dem Mieter wird gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
11. Haftpflichtversicherung
Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 100 Mio. € bei Personenschäden, jedoch pro Person auf 15 Mio. €
beschränkt.
12. Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver
Forderungsverletzung, Organisationsverschulden, verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung
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und unerlaubter Handlung haftet der Vermieter nur, wenn er bzw. der Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist 72574 Bad Urach. Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar
aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht Bad Urach ausschließlicher
Gerichtsstand, soweit: der Mieter Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, oder
juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristische Person öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist.
Gleiches gilt, wenn der Mieter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist.
14. Sonstige Bestimmungen
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter
und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Personenbezogene Daten
werden von uns im Rahmen der vom Datenschutz zulässigen Weise gespeichert.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstiger Vereinbarungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine
neue Bestimmung vereinbaren, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am
nächsten kommt.
Stand: 12/2014
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