Ausschreibungstext Baufeld 3b

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Ausschreibungstext Baufeld 3b
Immobilienangebot
„Grundstück Pergolenviertel – Wohnhof 3 Baufeld 3b“
für eine Mehrfamilienhausbebauung
Die Freie und Hansestadt Hamburg verkauft gegen Gebot, mit dem Vorrang der
Konzeptqualität, die Flurstücke 1591-9 sowie 1318-1 der Gemarkung Winterhude mit
einer Größe von ca. 10.836 m² für eine Bebauung mit etwa 230 Wohneinheiten als
frei finanzierte Mietwohnungen (ca.115 WE) und Baugemeinschaftswohnungen
(ca.115 WE, davon mindestens 50% als öffentlich geförderte Mietwohnungen nach
der Förderrichtlinie Baugemeinschaften
GRUNDSTÜCKSANBIETER
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
Tel.: 040 / 428 23 - 4006
E-Mail: [email protected]
http://immobilien-lig.hamburg.de
INHALT
1.
2.
UMFELD UND LAGE ............................................................................... 6
1.1.
Lage ............................................................................................................. 6
1.2.
Infrastruktur, Verkehrsanbindung ................................................................. 6
1.3.
Sozioökonomisches Umfeld ......................................................................... 7
GRUNDSTÜCKSDATEN ......................................................................... 10
2.1.
Flurstücke, Gemarkung, Größe .................................................................. 10
2.2.
Erschließungszustand ................................................................................ 11
2.3.
Altlasten, Kontamination............................................................................. 12
2.4.
Kampfmittel ................................................................................................ 12
2.5.
Baumbestand ............................................................................................. 12
3.
DIE BESTANDSBEBAUUNG.................................................................... 13
4.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................... 13
4.1.
Baurecht und Planung ................................................................................ 13
4.2.
Mietverhältnisse und -laufzeiten ................................................................. 14
4.3.
Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten ............................................... 14
5.
KÜNFTIGE NUTZUNG .......................................................................... 14
6.
VERÄUßERUNGSVERFAHREN ................................................................ 19
7.
6.1.
Art des Verfahrens ..................................................................................... 19
6.2.
Termine und Fristen ................................................................................... 20
6.3.
Betreuung des Verfahrens ......................................................................... 20
6.4.
Abgabe der Bewerbungen .......................................................................... 21
6.5.
Angebotsbedingungen ............................................................................... 21
6.6.
Verkaufsbedingungen ................................................................................ 23
6.7.
Auswahlkriterien ......................................................................................... 24
6.8.
Anhandgabe............................................................................................... 26
ANLAGENVERZEICHNIS ........................................................................ 27
1. UMFELD UND LAGE
1.1.
LAGE
Das geplante Neubaugebiet „Pergolenviertel“ liegt im Stadtteil Winterhude im Bezirk
Hamburg-Nord in der unmittelbaren Umgebung des Hamburger Stadtparks und ist gegenwärtig von Kleingartensiedlungen aus der Nachkriegszeit geprägt. Das Hamburger
Stadtzentrum ist etwa 6 - 7 km (Luftlinie) entfernt. In direkter Nachbarschaft liegt auch
die City Nord als bekannter Hamburger Bürostandort. Östlich liegt der Stadtteil Barmbek-Nord. Das Pergolenviertel wird im Süden von der Straße Alte Wöhr, im Osten vom
Rübenkamp und im Norden von der Hebebrandstraße umschlossen.
Die geplante Bebauung im Pergolenviertel umfasst etwa 1.400 Wohnungen -davon rd.
60 % öffentlich geförderten Wohnungsbau), 30 % Eigentumswohnungen und ca. 10%
freifinanzierte Mietwohnungen- die auf knapp 8 ha der insgesamt 24 ha großen Fläche
realisiert werden. Von den insgesamt ca. 1400 Wohnungen entfallen etwa 20 % auf
Baugemeinschaften. Die Gebäude sind 3- bis 8-geschossig, es wird große durchlässige
grüne Innenhöfe geben, ähnlich wie in der Jarrestadt.
Das Pergolenviertel profitiert nicht nur von der unmittelbaren Nähe zum Hamburger
Stadtpark. Darüber hinaus werden im Quartier selbst insgesamt 13 ha Grünflächen erhalten oder neu entstehen. Darunter sind ca. 6 ha Kleingartenflächen (für mind. 150
Kleingärten). Die Planung berücksichtigt nahezu alle größeren Laubbäume, die somit
erhalten werden können. Damit ist für beide Quartiersbereiche (im Norden wie im Süden) ein Wohnen in grüner Umgebung mit hoher Aufenthaltsqualität gewährleistet.
Mit der Entscheidung zur Entwicklung des neuen Wohnquartiers Pergolenviertel ist nun
auch der Lückenschluss zwischen Barmbek-Nord und der City Nord möglich.
1.2.
INFRASTRUKTUR, VERKEHRSANBINDUNG
Die hohe Lagegunst des Pergolenviertels ist auch durch die S-Bahnhaltepunkte Rübenkamp und Alte Wöhr begründet. Diese sind auf kurzem Weg und sicher mit den
Wohnarealen verknüpft.
Rad- und Gehwegeverbindungen, sowie die Veloroute 5, durchqueren das Gebiet. Hinzukommen mehrere Buslinien sowie die UBahnhaltestelle Sengelmannstraße im Norden der
City Nord. Mit der S-Bahn
ist die Hamburger Innenstadt in 15 Minuten erreichbar, der Flughafen in
sieben Minuten.
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Das Pergolenviertel selbst wird durch die Bahntrasse und die umgebenden Straßen begrenzt. Daher ist bei seiner Entwicklung sowohl auf besondere eigene Qualitäten als
auch auf vielfältige Verknüpfungen mit seiner Umgebung geachtet worden. Neben der
Erschließungsfunktion übernehmen die besonderen platzartigen Straßenräume auch eine adressbildende Funktion und tragen so wesentlich zur Identität des Quartiers bei. Im
Inneren des Quartiers werden öffentliche Räume angeboten, die das Rückgrat der neuen Entwicklung ausmachen und den privaten und öffentlichen Versorgungseinrichtungen
eine zentrale Adresse bieten. Zur Stärkung der Adressbildung des Quartiers ist eine zusammenhängende städtebauliche Struktur über die beiden Teilbereiche hinweg vorgesehen.
1.3.
SOZIOÖKONOMISCHES UMFELD
Vergleicht man die Haushaltsstrukturen Hamburgs mit dem Stadtteil Barmbek-Nord
zeigt sich, dass dort Mehrpersonenhaushalte deutlich weniger vertreten sind. Rund 90%
aller Haushalte in diesem Stadtteil sind Ein- und Zweipersonenhaushalte. Dies ist in der
Struktur des Wohnungsbestandes begründet, in dem kleine Wohnungen (Zwei- und
Dreizimmerwohnungen auf kleiner Grundfläche) dominieren, die den heutigen Flächenansprüchen größerer Haushalte nicht mehr gerecht werden. Das Pergolenviertel fungiert, obgleich in Winterhude gelegen, als stadträumliche Erweiterung der Wohnquartiere in dem angrenzenden Stadtteil Barmbek-Nord. Hier sollten demzufolge vorwiegend
größere familiengerechte Wohnungen entstehen.
Im Pergolenviertel soll es drei Kindertagesstätten mit je rund 100 Plätzen und besonderen Qualitäten geben. Während zwei Kitas einen direkten Kleingartenanschluss haben
liegt die Kita im Norden an dem dort geplanten Park mit Spiel- und Bolzplatz.
Im näheren Umfeld des Pergolenviertels sind folgende Schulen vorhanden:
• 0,4 km Wirtschaftsgymnasium und Handelsschule H7 City Nord/Tessenowweg
• 1,4 km Stadtteilschule Barmbek
• 1,9 km Bugenhagen-Schule Alsterdorf
• 1,9 km Stadtteilschule Helmuth Hübner
• 2,2 km Grundschule Genslerstraße/Wolkausweg
• 2,4 km Robert-Koch-Schule
• 3,0 km Alstering-Gymnasium
• 3,2 km Heinrich-Hertz-Schule
• 3,4 km Heilwig-Gymnasium
• 3,5 km Stadtteilschule Winterhude
Die Versorgung der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler kann grundsätzlich in den
umliegenden Schulen gewährleistet werden.
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Einzelhandelsangebote zur Nahversorgung finden sich weitestgehend in der nahegelegenen Fuhlsbüttler Straße und ihrer direkten Umgebung. Die Fuhlsbüttler Straße bietet
eine differenzierte Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur mit umfänglichem gastronomischem Angebot. Für den nördlichen Quartiersbereich sind darüber hinaus der nahe
gelegene Alsterdorfer Markt und die City Nord mit ihren Einkaufsmöglichkeiten und für
die Versorgung der Bewohner im südlichen Bereich der zukünftige Nahversorger des
Stadtparkquartiers von Bedeutung. Darüber hinaus sollen im Pergolenviertel selbst Möglichkeiten der Nahversorgung (An der Alten Wöhr, am so genannten Dakarplatz und im
Nord-Osten an der Hebebrandstraße) zum täglichen Bedarf geschaffen werden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Pergolenviertel am Rübenkamp liegt die Asklepios
Klinik Barmbek. Zahlreiche niedergelassene Ärzte sind in den benachbarten Barmbeker
Wohnquartieren tätig, so dass den Bewohnern eine sehr gute medizinische Infrastruktur
zur Verfügung steht. Auch die Evangelische Stiftung Alsterdorf am Alsterdorfer Markt ist
mit ihrem Betreuungsangeboten in räumlicher Nähe ansässig. Hier liegt auch das Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf. Im Norden des Pergolenviertels selbst sollen ebenfalls Flächen für Gesundheitsangebote geschaffen werden. Dies macht das Quartier
auch für Zielgruppen interessant, die auf intensivere medizinische oder soziale Betreuung angewiesen sind oder in diesen Fachbereichen arbeiten.
Abbildung aus GEWOS Gutachten,
2011
Einer Reihe von Entwicklungs- und Umbaumaßnahmen im Umfeld wertet die
Lage zusätzlich auf. Die City
Nord soll stabilisiert und qualifiziert werden, ohne ihren
eigenen Charakter zu verlieren. Insbesondere das Angebot an Läden soll in der „zentralen Zone“ in Funktion und
Erscheinungsbild heutigen
Anforderungen angepasst
und besser verknüpft werden.
Ebenso wird derzeit auch die
Fuhlsbüttler Straße mit ihrer
Versorgungsfunktion, mit ihren sozialen und kulturellen
Angeboten und den Neubaumaßnahmen am Barmbeker
Bahnhof deutlich verbessert.
Und auch die Wohnungsbauentwicklung im Umfeld ist sichtbar. Dies gilt besonders für die Entwicklung des „Quartier
21“ als Bestandsumwandlung und Ergänzung der früheren Klinikgebäude sowie für das
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Stadtparkquartier südlich des Pergolenviertels. Für die Wirksamkeit dieser Einzelmaßnahmen sind attraktive Verknüpfungen geplant.
1.4.
PLANUNGSHISTORIE
Im Jahr 2010 wurde unter Beteiligung von Behörden, Wohnungsmarktakteuren, lokalen
Akteuren und Bezirkspolitikern in Werkstattgesprächen, öffentlichen Foren und Arbeitsgruppen ein dialogorientierter Planungsprozess durchgeführt. Dabei wurden die komplexen Rahmenbedingungen für das Areal zwischen Gleisdreieck und der Straße Alte Wöhr
erfasst und erste Lösungen erarbeitet. Um die Rahmenplanung auch für die notwendigen politischen Entscheidungen besser vorbereiten zu können, wurde der Prozess von
einer Lenkungsgruppe begleitet.
Die Rahmenplanung zum damals sogenannten „Hebebrandquartier“ steckte einen konzeptionellen Korridor ab, innerhalb dessen die räumlich-funktionale Entwicklung in nachfolgenden Planungsschritten konkretisiert werden konnte. Ziel war und ist es, neben der
Herrichtung von mindestens 150 Kleingartenparzellen in neuem Zuschnitt auf 6 ha, insbesondere auch für die Realisierung preisgünstigen Wohnens einen städtebaulichen
und infrastrukturellen Rahmen festzulegen. Die anteiligen Infrastrukturkosten werden
durch eine effiziente Erschließung und Gestaltung der öffentlichen Räume niedrig gehalten, ohne dass dies zu Lasten der Qualität der Wege, Straßen- und Platzräume geht.
Die flächen- und erschließungseffiziente Anordnung von Baufeldern, die bauliche
Schwerpunktbildung an den S-Bahnhaltepunkten sowie das Miteinander von neuer
Wohnbebauung und Dauerkleingärten waren die wesentliche Eckpunkte der räumlichen
Entwicklung, die mit dem Rahmenplan definiert wurden.
Die Rahmenplanung in Form von räumlichen Konzepten zu den Themen Städtebau,
Freiraum und Verkehr wurde im Sommer/Herbst 2011 in dem Beteiligungsverfahren „Forum Hebebrandquartier“ in thematischen Arbeitsgruppen mit mehr als 300 Bürgern –
insbesondere betroffene Kleingärtner – diskutiert und weiterentwickelt. Eingebunden in
das Beteiligungsverfahren waren auch Vertreter von Fachbehörden sowie externe Experten. Die Ergebnisse sind als Zielsetzungen oder Vorgaben in die Auslobung für einen
städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb (Sommer 2012) eingeflossen. Dies
gilt auch für die Hinweise und Anregungen, die im Rahmen der ersten frühzeitigen Beteiligung von berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange geäußert worden sind,
sowie für die Erkenntnisse bereits durchgeführter Untersuchungen und Analysen, wie
z.B. zum Verkehrs- und Veranstaltungslärm.
Im Winter 2011 wurde ein Planungsbeirat eingerichtet, der aus Vertretern der betroffenen Kleingärtner, sozialer Institutionen und Vereine, der Wohnungswirtschaft und der
Politik sowie interessierten Bürgern besteht. Dieser soll die dokumentierten Ergebnisse
des Forums im weiteren Planungsprozess mit einer kritisch-konstruktiven Begleitung der
Planungs- und Entwicklungsschritte des schließlich als „Pergolenviertel“ benannten
Quartiers aufrechterhalten. Der Planungsbeirat begleitet seitdem in regelmäßigen Sitzungen die weitere Planung (Funktionsplanung, Bebauungsplanung). Er wird zukünftig
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auch die Umsetzung begleiten und soll langfristig -von einem Quartiersmanagement betreut- und mit neuen Mitgliedern in einen Quartiersbeirat und ggf. -verein übergehen.
Weitere Infos: www.forum-pergolenviertel.de
2. GRUNDSTÜCKSDATEN
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2.1.
FLURSTÜCKE, GEMARKUNG, GRÖßE
Die Freie und Hansestadt Hamburg verkauft gegen Gebot, mit dem Vorrang der Konzeptqualität, die Flurstücke 1591-9 sowie 1318-1 der Gemarkung Winterhude mit einer
Größe von ca. 10.836 m² für eine Bebauung mit etwa 230 Wohneinheiten als frei finanzierte Mietwohnungen (ca.115 WE) und Baugemeinschaftswohnungen (ca.115 WE, davon mindestens 50% als öffentlich geförderte Mietwohnungen gemäß Förderrichtlinie
Baugemeinschaften der IFB Hamburg) www.ifbhh.de
2.2.
ERSCHLIEßUNGSZUSTAND
Die Fläche ist derzeit im Norden von der Hebebrandstraße und ggf. hilfsweise im Westen vom Dakarweg anfahrbar. Erste Räumungsarbeiten können frühestens ab Dezember 2015 beginnen. Damit ist voraussichtlich ein Baubeginn in Abstimmung mit den öffentlichen Erschließungsarbeiten ab Herbst 2016 möglich.
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2.3.
ALTLASTEN, KONTAMINATION
Sollten im Zuge der Baumaßnahme Kontaminationen des Bodens entfernt werden müssen, beteiligt sich der Verkäufer an etwaigen Mehrkosten für die erforderliche und verhältnismäßige Entsorgung der belasteten Böden, sofern das verunreinigte Bodenmaterial nicht auf dem Kaufgegenstand verbleiben kann.
Der Verkäufer übernimmt die baubedingten Entsorgungskosten (einschließlich der Kosten der Behandlung und/oder gesonderten Deponierung des Aushubbodens sowie der
in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Untersuchungskosten) soweit diese
die Kosten für die Bebauung des Kaufgegenstandes mit dem vorgesehenen Bauvorhaben kontaminationsbedingt übersteigen (Mehrkosten) bis zu einer Höhe von 30% des
Kaufpreises. Danach übernimmt der Käufer die Kosten bis zu einer Höhe von weiteren
20%. Sollten die kontaminationsbedingten Mehrkosten 50% des Kaufpreises übersteigen, so steht den Vertragspartnern jeweils ein Rücktrittsrecht zu.
Als Entsorgungskosten im vorstehenden Sinne werden vom Verkäufer ausschließlich
Kosten für die fachgerechte Behandlung, Beseitigung und Deponierung von verunreinigtem Bodenmaterial, welches entsprechend den Klassifizierungen der LAGA M20 (in ihrer aktuell gültigen Fassung, Stand 1997, 2003 bzw. 2004) Belastungen ≥ LAGA Z 2
aufweist, übernommen. Von Entsorgungskosten sind diejenigen Kosten abzuziehen, die
für die fachgerechte Behandlung bis < LAGA Z 2 entstanden wären. Diese werden vom
Verkäufer nicht übernommen. Die genauen Abläufe werden im Rahmen eines Entsorgungsmanagements geregelt.
2.4.
KAMPFMITTEL
Eine Auswertung alliierter Luftbilder aus dem II. Weltkrieg in 2012 und 2015 hat einen
allgemeinen Bombenblindgängerverdacht ergeben Eventuell notwendigen Sondierungskosten hat der Käufer zu tragen. Die Beseitigung der Kampfmittel erfolgt zu Lasten
der Stadt.
2.5.
BAUMBESTAND
Das Baugebiet ist ein Kleingartengelände, das verstreut mit Bäumen bestanden und von
Hecken unterteilt ist. Das Grundstück wird von Baulichkeiten geräumt aber mit dem
nach BaumschutzVO geschützten Gehölzbestand übergeben. Ein Bestandsplan ist vom
Käufer für die Genehmigungsverfahren anzufertigen. Im Rahmen der zulässigen Vorhaben sind diese soweit möglich zu erhalten und in der Planung wie auch bei der Kampfmittelsondierung zu berücksichtigen. Im Südwesten sind zwei alte Laubbäume mit einem Erhaltungsgebot belegt. Sie sind auf jeden Fall zu erhalten, inclusive ihres Wurzel12
bereichs in der vorhandenen Geländehöhe. Für die Bäume, die nicht bestehen bleiben
können, ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Der Baumersatz ist gemäß der Anpflanzregelungen im Bebauungsplan zu leisten.
3. DIE BESTANDSBEBAUUNG
Die Angebotsfläche ist nicht bebaut; etwaige Lauben und Behelfsheime werden im Zuge
der Freimachung geräumt.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
4.1.
BAURECHT UND PLANUNG
Der Wohnhof 3 (Baufeld 3b) liegt im Plangebiet des Bebauungsplanes Winterhude
42/Barmbek-Nord 42/Alsterdorf 42 (Pergolenviertel). Die Zulässigkeit von Vorhaben
während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) wurde am 19. März 2015 durch den Beschluss der Bezirksversammlung erreicht. Eine zügige Planfeststellung wird angestrebt.
Das Gebiet liegt umgeben von Rotklinker Bebauung im Osten Barmbek-Nords und den
Bürogebäuden der City Nord im Westen.
Die Flurstücke 1591-9 sowie 1318-1 der Gemarkung Winterhude sind gemäß Bebauungsplan Winterhude 42/Barmbek-Nord 42/ Alsterdorf 42 als Allgemeines Wohngebiet
(WA V und VIII), geschlossene Bauweise, Flachdach, GRZ 0,4, GH 29 ausgewiesenen.
Der Bebauungsplan sieht für den Wohnhof 3 eine Bebauung mit drei, fünf und achtGeschossen vor. Bei dieser Bebauung (Staffelgeschosse sind ausgeschlossen) kann in
Baufeld 3b und der dort vorgesehenen drei, fünf und acht geschossigen Bebauung eine
GF 861 von etwa 22.900 m² erreicht werden. Bei der Abgabe des Gebotes ist von einer
voraussichtlich zu erreichenden GF 86 von 22.900 m² auszugehen. Sollte aufgrund baurechtlicher Bedingungen/ Förderrichtlinien die Gebäudetiefe von 15 m nicht ausgenutzt
werden können, oder die GF 86 von 22.900 qm aus anderen Gründen nicht erreicht
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Die Geschossfläche 86 (GF 86) bzw. die Geschossflächenzahl 86 (GFZ 86) ist ein in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genanntes Maß der baulichen Nutzung, das das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche ausdrückt und ist wie folgt definiert: Die Geschossfläche ist nach
den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen (z.B. Staffelgeschosse) einschließlich der zu ihnen gehörenden
Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. Dieser Begriff ist in §
20 der BauNVO in der Fassung vom 26.11.1968, unverändert in den Fassungen vom 15.09.1977 und
19.12.1986 definiert. Diese Definition ist nicht identisch mit der Geschossfläche im Sinne des § 20
Abs. 3 der BauNVO vom 23.1.1990.
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werden, so wird der Kaufpreis auf Nachweis um die Anzahl der nicht realisierbaren m²
angepasst.
Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Aufgrund des Mobilitätskonzeptes
(siehe Anlage und Beschreibung) verringert sich der Stellplatzbedarf in diesem Gebiet.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes Winterhude 42/Barmbek-Nord 42/Alsterdorf 42
(Pergolenviertel) sind als Anlage beigefügt. Diese sind zwingend einzuhalten. Da sich
der B-Plan im Stadium der Vorweggenehmigungsreife befindet, sind keinerlei Befreiungen erteilbar. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Gebote, die
die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht einhalten, im Gebotsverfahren
nicht berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist der Gestaltungsleitfaden (siehe Anlage), welcher als Gestaltungsgrundlage im Kaufvertrag aufgenommen wird, zwingend einzuhalten.
4.2.
MIETVERHÄLTNISSE UND –LAUFZEITEN
Das Grundstück wird frei von Mietverhältnissen übergeben.
4.3.
GRUNDBUCH, BAULASTEN UND DIENSTBARKEITEN
Das Grundstück wird frei von Eintragungen im Grundbuch geliefert. Baulasten sind nicht
bekannt.
5. KÜNFTIGE NUTZUNG
5.1. Wohnungspolitische Vorgaben
Das Grundstück muss zur Hälfte mit frei finanzierten Mietwohnungen bebaut werden
(ca. 115 WE). Die zweite Hälfte muss von Baugemeinschaften bebaut werden (ebenfalls
ca. 115 WE). Hiervon wiederum muss mindestens die Hälfte über das Förderprogramm
Baugemeinschaften der IFB Hamburg gefördert werden.
Im Rahmen der Bewerbung ist es möglich, dass sich Kooperationen aus verschiedenen
Investoren bzw. Baugemeinschaften bilden. Für Baugemeinschaften kann - insbesondere im öffentlich geförderten Segment – die Eigentumsform der Kleingenossenschaft als
auch die Kooperation einer Gruppe mit sog. Bestandsgenossenschaften in Betracht
kommen.
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Die Baugemeinschaften müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bei der Agentur für
Baugemeinschaften mit einem Interessentenbogen registriert sein. Zudem müssen sie
einen Nachweis über die Kooperation mit einem Baubetreuer erbringen, den sie für den
Fall des Zuschlages beauftragen werden.
Die Agentur stellt auf Wunsch von Baugemeinschaften und anderen Investoren deren
Kontaktdaten auf ihre Internetseite, damit Kontakte untereinander hergestellt werden
können. (www.hamburg.de/baugemeinschaften)
Die im Plan dargestellte Verteilung des frei finanzierten Mietwohnungsbaus und der
Baugemeinschaften dient der Orientierung. Wenn die Kooperationspartner untereinander eine andere Verteilung wählen (z.B. um eine Realteilung zu ermöglichen), ohne die
Vorgabe der geforderten Wohnungsanzahl der jeweiligen Eigentumsform zu verändern,
wird dies akzeptiert.
Weiterhin ist die Integration einer Wohnpflegegemeinschaft zwingend vorgegeben: In
Wohn-Pflege-Gemeinschaften leben zwischen 7 und 10 Menschen, die aus körperlichen
oder psychischen Gründen auf Begleitung, Betreuung und Pflege angewiesen sind. Je
nach Bedarf werden sie von Alltagsbegleitern und Pflegekräften rund um die Uhr betreut. Tagesgestaltung und Betreuungskonzept orientieren sich an den Biografien, Gewohnheiten und Bedürfnissen der dort lebenden Menschen. Durch die Überschaubarkeit
des Wohnens und durch ein festes Mitarbeiterteam werden gute Voraussetzungen für
soziale Geborgenheit geschaffen. Informationen zu Wohn-Pflege-Formen erhalten Sie
bei der
Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
STATTBAU Hamburg Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Sternstr. 106, 20357 Hamburg, 040 432942-23/32
[email protected]
Für die Wohnpflegeeinrichtung kommt beispielsweise das Förderprogramm „Besondere
Wohnformen“ in Frage.
Aus dem in der Ausschreibung geforderten Anteil zur Errichtung öffentlich geförderter
Mietwohnungen (einschl. der Wohnpflegegemeinschaft) kann kein Anspruch auf eine
Förderung nach den zum Zeitpunkt des angegebenen Gebots geltenden Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hergeleitet werden. (www.ifbhh.de)
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5.2. Energetische Vorgaben
Die Freie und Hansestadt Hamburg bekennt sich zu den nationalen Klimaschutzzielen
und will die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % senken. Gebäude leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Als Mindestanforderung wird hier
die Realisierung des KfW 70 Standards gefordert. Darüber hinausgehende Standards
(siehe Auswahlkriterien) werden besser bewertet. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung, der Hamburgischen Klimaschutzverordnung, des B-Plans (z.B. Dachbegrünung) sowie die Gestaltungsanforderungen sind unbedingt zu beachten. Aus dem in der
Ausschreibung geforderten energetischen Gebäudestandard kann kein Anspruch über
eine Förderung bzw. die Höhe einer Förderung aus dem Programm Energiesparendes
Bauen durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank oder die Programme der
KfW hergeleitet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der in der Ausschreibung geforderte Gebäudestandard im Jahr der Ausschreibung grundsätzlich förderfähig ist oder
war.
5.3. Städtebauliche Standards
An der Schnittstelle zwischen City Nord, Stadtpark und dem ehemaligen Arbeiterquartier
Barmbek-Nord fungiert das Pergolenviertel als verbindendes Element und Fortführung
der grünen Nord-Süd-Achse vom S-Bahnhof Barmbek über das Stadtparkquartier bis
nach Alsterdorf. Diese Grünverbindung im Westen sowie die gleisbegleitende Vegetation im Osten bilden das Motiv für die kontinuierliche Landschaft, welche die Gebäude
umgibt. EinQuartier, ähnlich einem Landschaftspark, das durch bewusst zueinander gedrehte Wohnhöfe einen großzügigen und urbanen „Binnenraum“ erhält. Die Vermeidung
typischer Straßenquerschnitte und -achsen sowie die Ausbildung einer Begegnungszone lassen die Gebäude anstatt an der Straße in der Landschaft stehen. Die Ausbildung
von Blöcken und die Platzierung im Freiraum vermitteln zwischen den Solitärbauten in
der City Nord und den Wohnblöcken im angrenzenden Barmbek.
Das Aufbrechen normativer Straßenräume schafft sowohl für die Bebauung wie auch für
die dabei entstehenden Freiräume das Alleinstellungsmerkmal eines Wohnens im Park.
Die privaten Grundstücke, die die Gebäude außerhalb umgeben, werden als Parkflächen verstanden, in dem die Wohnhöfe als freistehende Bauten eingepasst werden. Auf
Privatgärten um die Wohnhöfe herum wird deshalb verzichtet. In den Höfen ist eine
sparsame Möblierung gewünscht. So sollen hier z.B. Fahrradabstellplätze ausschließlich
für Besucher untergebracht werden, die erforderlichen Fahrradabstellplätze für die Bewohner sind in den Gebäuden (z.B. im EG von den Durchgängen aus erschlossen oder
im Eingangsbereich der TG) unterzubringen. Die Anlagen für die Müllentsorgung sind im
Freiraum außerhalb der Höfe oder alternativ in den Gebäuden unterzubringen. Im Frei16
raum außerhalb der Höfe ist die Verwendung von Unterflursystemen vorgesehen.
Die möglichen Müllstandorte werden in der Funktionsplanbeschreibung auf S. 237 dargestellt.
In Anbetracht des detaillierten Gestaltungsleitfadens, welcher zur Kaufvertragsgrundlage
wird, wird kein hochbaulicher Wettbewerb durchzuführen sein. Mit einzureichen sind
auch keine vollständigen Entwürfe, es wird jedoch der Ausschnitt eines Fassadenentwurfs (ca. ein Hauseingang mit den dazugehörigen Wohnungen in 1:100) erwartet, der
die Vorstellung der Bieter und der ausgewählten Architekten erkennen lässt. Erwartet
werden zudem Referenzen der Architekten, die aufgrund der Gestaltungsanforderungen
ausgewiesene „Backsteinexperten“ sein sollten.
Zusätzlich wird es im Rahmen der Anhandgabe erforderlich sein, dass sich die zwei bis
drei benachbarten zukünftigen Eigentümer in den jeweiligen Wohnhöfen verpflichten, ihre Planung aufeinander abzustimmen (insb. in Hinblick auf Tiefgarage, Gestaltung,
Übergänge, Anschlüsse, Backsteine, Innenhofgestaltung).
Im Idealfall finden die Abstimmungen der Beteiligten (Verwaltung, Bauherren und ihre
Architekten) im Rahmen von Workshops statt.
Die städtebaulich/architektonische Punktevergabe der Konzeptausschreibung wird unter
6.7 Auswahlkriterien beschrieben.
Die angegebenen Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes (siehe Anlage) sind ebenfalls zu
beachten (6.7 Auswahlkriterien).
5.4. Zusätzlich wichtige Aspekte
Für das neue Quartier Pergolenviertel mit etwa 4.000 Bewohnern sind darüberhinausgehende Aspekte für eine nachhaltige Entwicklung von hoher Bedeutung.
Um dem Anspruch einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung gerecht zu werden, wird mit
dem vorliegenden Mobilitätskonzept beabsichtigt, den Rad- und Fußverkehr sowie den
ÖPNV und das Carsharing attraktiv zu gestalten und bewusst zu fördern. Vor dem Hintergrund derzeitiger Trendentwicklungen im Mobilitätsverhalten ist dies eine sinnvolle
und zukunftsorientierte Strategie. Mit dem Ziel den Mobilitätsalltag bzw. die Bedürfnisse
der zukünftigen Bewohner zu bedienen -ohne auf die mono-modale Nutzung privater Kfz
zu setzen- wurden sowohl infrastrukturelle als auch nutzerorientierte Mobilitätsangebote
in einem Konzept zusammenzugefasst (siehe Anlage). Die Umsetzung des sinnvollen
Gesamtpaketes an Maßnahmen, soll im Ergebnis das Mobilitätsverhalten der zukünftigen Bewohner des Pergolenviertels nachhaltig beeinflussen. Das Umsetzungsmanagement der begleitenden Maßnahmen und der Kommunikation wird Aufgabe eines Quartiersmanagements sein. Dieses soll die aktive Umsetzung und ggf. Weiterentwicklung
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des Mobilitätskonzepts im Zusammenspiel mit künftigen Eigentümern, Bewohnern und
Mobilitätsdienstleistern, die Kooperation mit institutionellen Akteuren wie Kitas, und
Schulen zur Förderung nachhaltiger Mobilität, Mobilitätspädagogik und Information über
das ‚e-Quartier‘, die Ladestationen, die StadtRAD-Stationen, HVV Verbindungen
und Radwege sowie begleitendes Material und Servicedienstleistungen (Anhänger, Autositze, Fahrradreparaturen usw.) managen. Einzelne für diese Ausschreibung relevanten Punkte sind unter 6.7 Auswahlkriterien zu finden.
Das Quartiersmanagement für das Pergolenviertel soll -von den zukünftigen Grundeigentümern finanziert- ab Mitte 2017 für zunächst fünf Jahre eingesetzt werden. Es soll
die Prozesse der Quartiersentwicklung und der Nachbarschaftsbildung aktiv befördern
und dabei auf die besonderen Anforderungen eines neu entstehenden Stadtteils eingehen. Die Entwicklung inklusiver Strukturen und eines innovativen Mobilitätsmanagements stellen dabei besondere Aufgabenschwerpunkte dar. Die Aufgaben und Leistungsbeschreibung für das künftige Quartiersmanagement erfolgt durch das Fachamt
Sozialraummanagement im Bezirksamt Hamburg-Nord vor. Das Sozialraummanagement wird die Ausschreibung und Steuerung des Quartiersmanagements übernehmen.
Der Finanzierungsbeitrag wird mit dem Kaufvertrag festgeschrieben und ist im Januar
2018 an ein noch zu benennendes Treuhandkonto zu zahlen. Für die Kalkulation ist bei
der Angebotsabgabe ist die Finanzierung des Quartiersbeirats mit 1% des Grundstückkaufpreises einzupreisen (für den Zeitraum 2017-2022). Ein Teil der Summe ist
mit der Anhandgabe des Grundstücks zu zahlen.. Langfristig soll mit der Arbeit der
Quartiersmanagements die Bildung geeigneter Strukturen (z.B. Quartiersverein ab
2023) und der Einbindung, Kommunikation und Koordination einzelner Akteursgruppen
(z. B. Arbeits -/Austauschformate für soziographische Fokusgruppen wie Eltern, Senioren usw. sowie für quartiersrelevante Akteure wie z. B. Gewerbetreibende, soziokulturellen Einrichtungen oder Vertreter der Wohnungswirtschaft wie Baugenossenschaften,
Baugemeinschaften, Wohnungsbauträger usw.) ein lebendiges Quartiersleben geschaffen werden.
5.5. Vorgaben für die Entwässerung
Das auf den Grundstücken anfallende Regenwasser (siehe B-Plan) wird vorrangig in
den privaten Bereichen außerhalb der Wohnhöfe in leicht gemuldeten Vegetationsflächen gesammelt und zur Versickerung oder Verdunstung zurückgehalten und gegebenenfalls bei Starkregenereignissen über die Vorflut an das öffentliche Siel abgegeben.
Teilweise kann es nötig sein, innerhalb der Höfe Flächen zur Regenrückhaltung vorzusehen. Dies können ebenfalls leicht gemuldete Vegetationsflächen mit einer Tiefe von
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nicht mehr als 20 cm und einer oberirdischen Zu- und Ableitung (Rinnen oder Gossen)
leisten. Die Flachdächer werden – innerhalb der Attika liegend - gemäß Bebauungsplan
extensiv begrünt. Der Substrataufbau dient ebenfalls als Wasserspeicher (siehe auch
Funktionsplanung S. 241-245).
Fragen dazu und zu allen weiteren planungsrelevanten Themen werden beim
Rückfragenkolloquium zu dieser Ausschreibung am 14.07.2015 beantwortet.
6. VERÄUßERUNGSVERFAHREN
6.1.
ART DES VERFAHRENS
Anbieter des Grundstücks ist im Rechtssinne die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).
Das Grundstücksangebot ist lediglich eine öffentliche, für den Anbieter unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich
nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des für öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts. Die FHH behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, wann,
an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt.
Die FHH ist ebenso frei in ihrer Entscheidung, Kaufinteressenten nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen, wenn sie in eine Interessentenliste aufgenommen worden sind. Sie behält sich vor, Regelungen dahingehend zu treffen, dass Kaufinteressenten nur gegen Entrichtung eines Schutzentgeltes die Unterlagen über das Immobilienangebot erhalten und in eine Interessentenliste aufgenommen werden.
Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der
FHH herleiten. Ansprüche gegen die FHH, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind
ausgeschlossen.
Die FHH behält sich vor, Kaufinteressenten zur Abgabe von Nachgeboten aufzufordern
und einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Der höchstbietende
Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die FHH ihm das Objekt verkauft.
Grundstücksanhandgaben und –verkäufe bedürfen der Zustimmung durch die unabhängige Kommission für Bodenordnung (KfB). Alle Verhandlungen werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien geführt.
Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg
keine Courtage. Die Erstattung von Aufwendungen jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzugeben. Der Erläuterung dienenden
Unterlagen wie beispielsweise Unternehmensbroschüren, testierende Jahresberichte,
können auch in englischer Sprache eingereicht werden.
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6.2.
TERMINE UND FRISTEN
Rückfragen bis
Beantwortung der Fragen im Rückfragenkolloqium am: im Sitzungs-Saal der Bezirksamtes Hamburg-Nord
Robert-Koch-Straße 17, 15 – 17 Uhr
Ende der Angebotsfrist
08.07.2015
14.07.2015
30.10.2015
Die FHH behält sich vor, die vorgenannten Termine und Fristen während des Veräußerungsverfahrens zu ändern. Die Teilnehmer werden über neue bzw. geänderte Termine
informiert.
6.3.
BETREUUNG DES VERFAHRENS
Interessenten haben die Möglichkeit Rückfragen zum Grundstücksangebot mit dem
Vermerk „Grundstücksbewerbung XXXX (Name des Angebots)“ per Post oder E-Mail
bis zum 08.07.2015 an:
Herrn Christoph Brümmer o.V.i.A.
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
E-Mail: [email protected] (aktiviert ab 05.06.2015)
Tel.: 040 42823 4055
zu richten.
Fragen und Antworten werden im Rückfragenkolloqium am 14.07.2015 beantwortet. Das
Protokoll wird voraussichtlich am 28.07.2015 auf der Internetseite http://immobilienlig.hamburg.de veröffentlicht. Verbindliche Bestandteile der Angebotsunterlagen werden nur die vom Immobilienmanagement veröffentlichten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen besitzen keine Gültigkeit.
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Als Ansprechpartner für Baugemeinschaften steht Ihnen
Frau Angela Hansen o.V.i.A.
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
[email protected]
Tel.: 040 42840 8458
zur Verfügung.
6.4.
ABGABE DER BEWERBUNGEN
Ihr schriftliches Gebot richten Sie bitte bis spätestens zum
30.10.2015, 12 Uhr
mit allen ausgefüllten anliegenden Vordrucken (E-Mails und Faxe werden nicht berücksichtigt) an folgende Adresse:
Herrn Christoph Brümmer o.V.i.A.
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis „Gebot für Pergolenviertel Wohnhof …. , nicht öffnen vor dem 30.10.2015“
abgegeben wird. Ansonsten gelangt das Gebot in den normalen Geschäftsgang. Die
Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet.
Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang der Bewerbung verantwortlich.
Die FHH behält sich vor, nicht rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nicht zu berücksichtigen.
6.5.
ANGEBOTSBEDINGUNGEN
Das Grundstück soll gegen Gebot entsprechend den o.a. Vorgaben veräußert werden.
Das Angebot muss enthalten:
Kaufpreisangebot insgesamt in Euro
Kaufpreis pro m² GF 86 auf Basis von 22.900 qm
GF86
Wohnungspolitische Angaben (Anzahl der geplanten Wohneinheiten, Wohnungsschlüssel/ -mix)
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Inhaltliche Kurzkonzepte der Baugemeinschaften
Städtebauliche Angaben:
o
Ausschnitt eines Fassadenentwurfs, Referenzen des Architekten
o
Aussagen zu der Müllentsorgung, zu den Mobilitätsaspekten usw. siehe Angebotsvordruck
Angaben zum Nutzungskonzept und zu den Nutzern
Angaben zum energetischen Standard gemäß 5 B
Mobilitätskonzept
Nachweisliche Angaben zu möglichen Kooperations- und Finanzierungspartnern
Finanzierungsnachweis
o
Alle Gebotsangaben – ohne Nennung des Kaufpreises – auf einer gesonderten CD (5-fach)
ZWINGEND:
o
Bitte fügen Sie die Angebotsvordrucke für den Preis und das Konzept
als separate Dateien UNTERSCHRIEBEN bei (siehe Anlagen)
o
Achtung, pro Datei sind maximal 50 MB zulässig
22
6.6.
VERKAUFSBEDINGUNGEN
Das Grundstück wird frei von Nutzungsverhältnissen sowie einschließlich der auf den
vorhandenen Erschließungszustand bezogenen Wege- und Sielbaubeiträge geliefert.
Das Grundstück wird vom Käufer in vorhandenem Zustand übernommen. Rechte des
Käufers nach § 437 BGB in Bezug auf Sach- und Rechtsmängel werden ausgeschlossen. Die Verkäuferin haftet auch nicht für Schäden durch auf dem Kaufgegenstand vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel.
Der Kaufpreis ist spätestens drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.
Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber.
Bei Grundstücksveräußerungen (Verkäufen, Erbbaurechtsbestellungen/ verlängerungen) der Stadt trägt der Erwerber grundsätzlich alle dabei anfallenden Kosten (Notar, Grundbuchamt, Vermessung etc.). Neben dem Kaufpreis für den Kaufgegenstand hat der Käufer einen Betrag von 2 % des Kaufpreises als Aufwandsbeteiligung
für Leistungen des Verkäufers, die ausschließlich im Interesse des Käufers für diesen
Vertrag erbracht wurden, zu zahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 30.000 Euro. Der Kostenbeitrag ist eine nicht kostendeckende Aufwandsbeteiligung für Vermittlung und Bereitstellung des Grundstückes.
Der Vertrag wird grundsätzlich durch den Notar abgewickelt.
23
6.7.
AUSWAHLKRITERIEN
Das Grundstück wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräußert. Alle Gebote, die die definierten Konzeptanforderungen erfüllen, werden in
das weitere Verfahren einbezogen. Die Auswahl erfolgt objektiv und anhand der nachfolgenden Kriterien und Gewichtung.
Kriterien / Unterkriterien
max. Wertungspunkte
> Gesamtpunktzahl
max. 1000 Punk-
1
2
2.1
30 % Kaufpreis
max. 300
te
70 % Konzeptqualität
Wohnungspolitische Vorgaben
1. Das Grundstück soll zu 50 % mit frei finanziertem Mietwohnungsbau und 50 % Baugemeinschaften bebaut werden.
Mindestens die Hälfte der Baugemeinschaftswohnungen
muss als geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden.
Diese Wohnungen müssen der Förderrichtlinie Baugemeinschaften entsprechen (siehe www.ifbhh.de ). Konzepte, die
nicht mindestens 25 % der Wohnungen als öffentlich
geförderte Baugemeinschaftswohnungen vorsehen,
entfallen aus dem Wettbewerb.
Geförderte Wohnungen:
Längere Bindung
20 + 10 Jahre (Bindung und Nichtumwandlung)
30 Jahre Bindung
Gültig für alle Wohnungen:
Es wird folgender Wohnungsschlüssel/Wohnungsmix bewertet
30% WE für drei und mehr Personen
50% WE für drei und mehr Personen
Mindestens 10 % Ein-Personen Haushalte
Sofern gegenüber der Vorgabe der HBauO § 52 ein höherer Anteil barrierefreier (oder auch barrierereduzierter)
Wohnungen errichtet wird, wird dies besser bewertet
Konzepte, die einen nachweislichen Beitrag zu einem lebendigen Quartier leisten, werden besser bewertet
2.2
Die Integration einer Wohnpflegegemeinschaft ist zwingend
vorgegeben.
Städtebauliche Vorgaben
 Einhaltung planungsrechtlicher Vorgaben
 Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen
 Einhaltung Gestaltungsleifaden
 Ausschnitt eines Fassadenentwurfs, Referenzen des Architekten
 Verbindliche Zusage der gemeinsamen Auswahl und Beauftragung eines Freiraumplaners pro Wohnhof
 Qualität des Fassadenentwurfs und der Referenzen des
ausgewählten Architekten
24
max.
700
Punkte
280 Punkte
Punkte
zwingend
100 Punkte
140 Punkte
30 Punkte
40 Punkte
zwingend
bis zu 40 Punkte
60 Punkte
280 Punkte
zwingend
zwingend
zwingend
zwingend
zwingend
bis zu 140 Punkte

Verbindliche Zusage zum Workshopverfahren mit ca. drei
Zusammenkünften aller Bauherren (Architekten und gemeinsame Freiraumplaner) Wohnhof 3a/ 3b Ziel: gemeinsame Abstimmung aller Bauherren mit dem Bezirksamt/
Gestaltungsbeirat. Themen: Fassaden, Öffnungen, Durchgänge, gemeinsame Freiraumplanung (Innenhofgestaltung
und Außenflächen), Tiefgarage u.v.m.
140 Punkte
Beschreibung Workshopverfahren:
1. Workshop: abgestimmter Vorentwurf aller Planer
2. Workshop: Entwurf  danach Bauantrag
3. Workshop: Details/Ausführungsplanung
Gemeinsame Entrichtung der Bauberatungsgebühr an WBZ
Später gemeinsame Bemusterungen auf der Baustelle,
(gemeinsam mit dem Oberbaudirektor)

Alternativ verbindliche Zusage zu drei Abstimmungsrunden
Bauherren/Architekten mit Bezirksamt/WBZ
50 Punkte
Hinweis: Sofern der zukünftige Eigentümer des angrenzenden Baufelds 3a ein Workshopverfahren in seinem Gebot zugesagt hat, erfolgt automatisch und verpflichtend
auch für dieses Baufeld eine Teilnahme. In diesem Fall
gehen für dieses Gebot trotzdem nur 50 Punkte in die Bewertung ein.
2.3
Mobilitäts Vorgaben
70 Punkte
Mobilitätskonzept )
- Fahrradabstellplätze für Bewohner (Priorität 1: Ebenerdig
(z.B. in den Durchgängen), Priorität 2: im Eingangsbereichen der TG) ca. 690 Stück gemäß Mobilitätskonzept S. 2629 darunter besondere Abstellplätze (z.B. für Lastenfahrräder)
- Ermöglichung E-Mobilität (PKW und Fahrräder) gemäß
Mobilitätskonzept S. 31-32
- "Quartiersgarage" Aufnahme von ca. 10 Stellplätzen in TG
für das Baugemeinschaftsgebäude an der Kleingartenanlage 2 (Kita, Tagespflege / Quartierszentrum) Die noch auszuwählende Baugemeinschaft im Gebäude an der Kleingartenanlage 1 muss sich verpflichten die Stellplätze abzunehmen (privatrechtliche Regelung erforderlich).
Finanzierung Quartiersmanagement (zur Umsetzung MobiliDie
zwingenden
sollen auf einem zu konzipierenden
tätskonzept)
wie Punkte
beschrieben
Angebotsblatt per Unterschrift des Bieters bestätigt werden.
25
bis zu 50 Punkte
bis zu 20 Punkte
zwingend
zwingend
2.4
Energetische Vorgaben
- Mindeststandard ist KfW-Effizienzhaus 70
Bessere Energiestandards werden wie folgt bewertet:
- KfW-Effizienzhaus 55:
- IFB-Effizienzhaus 40:
- Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe mit Gütesiegel
Blauer Engel oder natureplus
- Zertifizierung nach DGNB oder NaWoh
70 Punkte
20 Punkte
40 Punkte
10 Punkte
20 Punkte
Alle im Rahmen eines Angebotes gemachten Aussagen werden kaufvertraglich verbindlich fixiert und mit Vertragsstrafen belegt.
6.8.
ANHANDGABE
Falls für die Entscheidung des Kaufinteressenten wesentliche Vorfragen geklärt werden
müssen, insbesondere hinsichtlich der Planung und/oder der Finanzierung des Vorhabens, kommt vor der endgültigen Entscheidung über die Vergabe eine befristete Anhandgabe des Grundstücks in Betracht.
Eine Anhandgabe ist eine Selbstbindung der Stadt. Sie gibt dem Interessenten die Gewähr, dass das Grundstück innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinem anderen Interessenten angeboten wird. Sie schließt jedoch nicht die Verpflichtung der Stadt ein, das
Grundstück zu verkaufen.
Sollte eine Anhandgabe umgesetzt werden, wird hierfür ein Anhandgabeentgelt in Höhe
von 1-3% des Gebotes erhoben, welches auf den Kaufpreis angerechnet werden kann.
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7. ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1
Angebotsvordruck Kaufpreis/ Konzept
Anlage 2
Musterfinanzierungsnachweis
Anlage 3
Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden?
Anlage 4
Bebauungsplan
Anlage 5
Broschüre Gestaltungsleitfaden
Anlage 6
Gestaltungsleitfaden (lang)
Anlage 7
Funktionsplanung
Anlage 8
Mobilitätskonzept
Anlage 9
Bestandsplan Landschaft
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