mitarbeiterversorgung – mehr als nur betriebliche altersvorsorge (bav)

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mitarbeiterversorgung – mehr als nur betriebliche altersvorsorge (bav)
Ausgabe 6 | März 2015
LOMBARDKREDIT
NEUE MÄRKTE ERSCHLIESSEN
Finanzielle Flexibilität ohne
Marktkompetenz: China – Japan –
Vermögenswerte anzutasten. Singapur – Australien.
INNAVIS TREUHAND GMBH
Umsetzung rechtssicherer
Compliance-Strukturen.
Personalpolitik
MITARBEITERVERSORGUNG – MEHR ALS
NUR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV)
Liebe LeserInnen,
in unserer März-Ausgabe
beleuchten wir wichtige
Themen im Bereich der
Unternehmenspolitik.
Mitarbeiterversorgung entwickelt sich zunehmend zu einem modernen Instrument
der Personalpolitik. Ging es in der Vergangenheit vorrangig um die Einhaltung von
rechtlichen und tariflichen Vorschriften, so
erkennen wir immer mehr die Möglichkeiten
und die Wirkung einer clever aufgebauten
Mitarbeiterversorgung.
Auf Seite 2 stellen wir die
Vorteile des Lombardkredites vor. Lesen Sie wann
und warum Sie sich dafür
entscheiden sollten.
Auf Seite 3 blicken wir
nach Asien. Dieser Markt
ist nicht einfach und hält
einige Fallstricke bereit.
Falls Sie Schritte in diese
Richtung planen, können
wir Sie kompetent unterstützen.
Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung ist
seit Jahren ein Thema in der Personalpolitik.
In kaum einem Bereich lassen sich günstig
Gehaltsbestandteile und ein modernes Vergütungssystem so gut mit einem gesundheitspolitischen Ansatz verbinden. So kann
ein Unternehmen mit diesem Instrument
zum einen nachhaltig beweisen, dass ihm
die Gesundheit der Mitarbeiter am Herzen
liegt und zum anderen noch die Fehlzeiten
reduzieren.
Wir freuen uns auf einen
Dialog mit Ihnen.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist
laut Meinung aller Experten die wichtigste
Versicherung für einen Arbeitnehmer – dennoch besitzen nur 18 % eine solche Absicherung. Der Hauptgrund ist, dass ein Großteil
der Arbeitnehmer gesundheitlich nicht mehr
ohne weiteres versicherbar ist. Im Schnitt
werden nur noch 26 % der Anträge auf eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ein-
Mario Barthel
Geschäftsführer
Stephan Kastorf
Geschäftsführer
Mitarbeiterbindung:
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Arbeitsorganisation und Arbeitsumfeld
Gesundheit, Sport und Freizeit
Personalentwicklung
Arbeitgebermarketing / Employer Branding
Unternehmenskultur und -kommunikation
Vergünstigungen und Vorteile
schränkungen angenommen. In der betrieblichen Berufsunfähigkeit hingegen ist jeder
Mitarbeiter versicherbar und wird ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
versichert. Das ist nur über den Arbeitgeber
möglich.
Mögliche Modellgestaltung
Der Arbeitgeber finanziert für alle Mitarbeiter einen Tarif für Vorsorgeuntersuchungen. Hier wird ein Modell gewählt,
bei welchem die Mitarbeiter jedes Jahr im
Durchschnitt drei Vorsorgeschecks zugesendet bekommen und anhand derer Sie bei
den Ärzten direkt Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen können. Der Arzt rechnet die
Vorsorgen dann direkt mit der Versicherung
ab. Dieses Instrument bindet die Mitarbeiter,
hat eine jährlich wiederkehrende Wirkung
und erhöht die betriebliche Gesundheit.
Darüber hinaus bietet der Arbeitgeber
drei Pakete mit Leistungen wie Zahnersatz,
Sehhilfen und Heilpraktiker an, welche die
Mitarbeiter individuell, rabattiert und ohne
Gesundheitsprüfung versichern können. Gegebenenfalls kann der Abschluss dann vom
Arbeitgeber bezuschusst werden. Jeder Mitarbeiter erhält mit Beginn seiner Tätigkeit
eine Absicherung im Gegenwert von 30 Euro
(oder eine feste Leistung) und kann diese
dann ohne Gesundheitsprüfung als Gehaltsumwandlung weiter erhöhen.
Sollten Sie in Hinblick auf das Thema „Mitarbeiterversorgung“ Interesse an weitergehenden Informationen haben, so sprechen
Sie uns an. Wir verfügen über die entsprechenden Netzwerkpartner und sind Ihnen
gerne behilflich.
Lombardkredit
FINANZIELLE FLEXIBILITÄT
OHNE VERMÖGENSWERTE ANZUTASTEN
Gemeinsam mit einem Netzwerkpartner
haben wir Ihnen Wissenswertes über den
Lombardkredit zusammengestellt.
Der Begriff Lombardkredit
leitet sich aus der oberitalienischen Region Lombardei
ab, in der bereits im Mittelalter Geld gegen Überlassung
von Pfändern verliehen
wurde.
SOZIALIMMOBILIEN
Es tut sich etwas – ein
neuer Pflege-FondsinitiatorInvestor will sich auf dem
deutschen Markt etablieren.
Der Investor startet mit
einem Investmentvolumen
von ca. 400 Mio. Euro.
Wir suchen hierfür bundesweit Pflegeheimbestände,
leerstehende Objekte,
Grundstücke mit und ohne
Betreiberverträge.
Insolvenzobjekte stehen
ebenfalls im Fokus.
Sprechen Sie uns gerne an.
[email protected]
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INNAVIS NEWS | Ausgabe 6 | März 2015
Ihre Vorteile
• Zusätzliches Kapital für Liquidität
oder Investitionschancen
• Weitere Nutzung des Wertsteigerungsund Ertragspotenzials Ihrer Wertpapiere
• Individuelle Ausgestaltung Ihres Kredits
nach Art, Betrag, Zeitrahmen und Währung
• Nutzung der Kreditzinsen zur Steueroptimierung
Ihre Bedürfnisse
• Sie möchten Ihr aktuelles Wertpapierdepot durch zusätzliches Kapital
optimieren.
• Sie möchten die Wahl zwischen einem
flexiblen oder festen Kreditbetrag haben.
• Sie möchten keine Wertpapiere für
Investitionen veräußern.
Merkmale Lombardkredit
• Kredit gegen Verpfändung von leicht
liquidierbaren Vermögenswerten wie
Aktien, Anleihen.
• Hinterlegte Werte lassen sich bis zu
einem bestimmten Prozentsatz ihres
Marktwerts beleihnen.
• Beleihnungssatz hängt von der Art,
Währung, Qualität, Volatilität und
Handelbarkeit der Wertpapiere ab.
• Regelmäßige Überprüfung des Depots
(falls die verwahrten Vermögenswerte an
Wert verlieren, müssen zusätzliche Vermögenswerte als Sicherheit eingebracht
oder der Kreditbetrag angepasst werden).
Geeignet in folgenden Fällen
• Sie benötigen Liquidität oder möchten
eine Liquiditätschance nutzen, ohne dabei
Ihre Vermögenswerte zu veräußern.
• Der Lombardkredit stellt eine mögliche
Ergänzung zu einer Hypothek dar.
Weitere Informationen zum Thema erhalten
Sie unter Kontakt: [email protected]
Biomedizinische und Pharmazeutische Branche
TENERIFFA ATTRAKTIVER STANDORT FÜR
„FOREIGN DIRECT INVESTMENTS“
Die Kanareninsel Teneriffa bietet angesichts der aktuellen Erneuerungsbemühungen in Südeuropa neue Chancen zur Wirtschaftsentwicklung an einem geopolitisch
äußerst attraktiven Standort. Seitens der
Inselregierung („Cabildo“) wurden umfassende Maßnahmen realisiert, um sowohl in
der Wirtschaftsförderung und bei Steuerprivilegien als auch in der Hochtechnologie und
für wissenschaftsnahe Unternehmen einen
interessanten Standort für „Foreign Direct
Investments“ zu bieten. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei dem biomedizinischen
und Pharma-Bereich gewidmet. Mit einer
für den 22. bis 24. April 2015 geplanten Ver-
anstaltung bietet einer unserer Netzwerkpartner für Vertreter der biomedizinischen
oder pharmazeutischen Branche nunmehr
die Möglichkeit, sich vor Ort und aus erster
Hand über die wirtschaftlichen Vorteile und
Chancen eines Engagements auf Teneriffa
zu informieren. Geplant sind u.a. Gespräche
mit der Inselregierung sowie ein Besuch der
Universitätskliniken bzw. des Wissenschaftsund Technologieparks.
Ihre Anmeldungen nehmen wir gerne bis
zum 31. März 2015 entgegen. Für nähere Informationen diesbezüglich können Sie uns
kontaktieren.
TICKER | GESUCHE
X Wohnportfolios (bundesweit) ab einem
Volumen von ca. 10 Millionen Euro.
X Im Rahmen einer Portfolio-Bereinigung
werden ab einem Volumen von 20 Millionen Euro (pro Objekt) Wohn- und Büroimmobilien gesucht. Es werden Objekte mit
Leerständen oder Sanierungsstau präferiert.
X Mehrfamilienhäuser mit einem Volumen
von ca. 1 Millionen Euro in Hessen.
X Investorer sucht in der Bundeshauptstadt
Berlin Grundstücke und Wohnportfolios
(unsaniert oder auch mit Leerstandsquote).
X Einkaufszentren mit Leerstand
und/oder kurzen Mietrestlaufzeiten.
Neue Märkte erschließen mit INNAVIS Treuhand GmbH:
MARKTKOMPETENZ: CHINA – JAPAN –
SINGAPUR – AUSTRALIEN
Bereits in der Ausgabe Dezember
2014 wiesen wir darauf hin, dass wir
im Bereich der Finanzierungen für
Büroimmobilien und Einkaufszentren
in den Märkten der oben genannten
Länder aktiv sind.
Sollten Sie Fragen zu Projektfinanzierungen, Auslandskreditgeschäften
oder Handelsfinanzierungen haben,
sprechen Sie uns gerne an – unser
Netzwerkpartner verfügt speziell in
diesen Bereichen sowie darüber hinaus
im Geschäftsfeld „International Loan
Syndications“ über wertvolle lokale
und internationale Marktkontakte.
X Berlin: Neubau Wohnprojekte
gute Lage, ca. 92 Millionen Euro.
X Berlin: Projektübernahme Gewerbe
und Wohnen, ca. 60 Millionen Euro.
X Hotel im Bereich 3 und 4 Sterne
Rhein-Main-Gebiet, Berlin, Düsseldorf –
auch betreiberfrei zu erwerben.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter: [email protected]
X Österreich: Hotel – jahrzehntelanges
inhabergeführtes Hotel aus Altersgründen
in Tirol ab 12 Millionen Euro zu verkaufen.
SEMINARANGEBOTE
Allgemeine Einführung in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
• Anwendungsgebiet des KAGB
• Rechte/Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft
• Unterschiede zw. externer/interner
Kapitalverwaltungsgesellschaft
• Recht/Pflichten der Verwahrstelle
• Spezial-Problem: Bürgerwindpark
TICKER | ANGEBOTE
So erarbeitet eine erfahrene Immobilienspezialistin gemeinsam mit Ihnen
die Strukturierung Ihrer Transaktion inklusiver entsprechender Machbarkeitsanalyse. Ebenfalls gehören Zusammenstellung notwendiger Kreditunterlagen
und Vermittlung zu den adäquaten Finanzierungspartnern zu ihrem Serviceangebot.
INNAVIS Treuhand GmbH:
Die Seminare sind auf 10 Teilnehmer/
innen beschränkt. Gerne können auch
Inhouse-Seminare von uns durchgeführt werden. Als Seminartagungsorte
bieten wir München und Frankfurt an.
X Spanien: SB-Märkte, EKZ und Büroimmobilien ab 20 Millionen Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie
unter Kontakt: [email protected]
Rechnungslegungs- und Berichtspflichten nach KAGB
• Ansatz und Bewertung von
Vermögensgegenständen des Fonds
• Lageberichterstattung
• Umfang der Abschlussprüfung
• Sonstige Berichts- und Meldepflichten
• Rechnungslegungsvorschriften für
die Kapitalverwaltungsgesellschaft
• Berichtspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft
X Neubauprojekt Rhein-Main-Gebiet:
Frankfurt am Main nähe Zentrum
50 Millionen Euro.
X Österreich: Einkaufszentrum
65 Millionen Euro gegen Gebot.
Kontakt: [email protected]
Wann könnte ein Altfonds unter das
KAGB fallen?
• Problemkreis „zusätzliche Anlagen“
für Altfonds
• Wie wird „zusätzliche Anlage“ definiert
• Auf was muss man achten,
wenn man „zusätzliche Anlagen“
in einem Altfonds tätigt
Compliance nach dem KAGB für die
Kapitalverwaltungsgesellschaft
• Welche Strukturen muss ich beachten
• Wie muss ich eine Kapitalverwaltungsgesellschaft organisieren
INNAVIS NEWS | Ausgabe 6 | März 2015
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INNAVIS Treuhand GmbH
EXPERTE BEI DER UMSETZUNG RECHTSSICHERER COMPLIANCE-STRUKTUREN
Schon immer lag es in der Verantwortung der Unternehmensorgane, für einen
rechtstreuen Zustand des Unternehmens
zu sorgen. Einige Kritiker sehen die aktuelle
Compliance-Diskussion in der Öffentlichkeit
daher skeptisch und verurteilen die Begrifflichkeit oberflächlich als eine „neudeutsche“
Bezeichnung für eine seit jeher existierende
Bestrebung.
Die Innavis Treuhand sieht in dem Begriff
Compliance hingegen nicht lediglich eine
andere Umschreibung für Gesetzestreue –
für uns geht es in erster Linie um die systematische Herangehensweise an diese
Aufgabe. Es gilt die für ein bestimmtes Unternehmen relevanten Vorschriften zu identifizieren, betroffene Mitarbeiter zu schulen,
Prozesse eventuell anzupassen und konkrete
Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung
abzuleiten.
ANGEBOT FÜR
INITIATOREN:
Den Bekanntheitsgrad
steigern und neue
Zielgruppen erschließen.
Nutzen Sie das Netzwerk der
INNAVIS Treuhand GmbH.
Wir bieten seriösen Initiatoren die Möglichkeit, Objekte,
Produkte oder Dienstleistungen in unserem Kundenmagazin INNAVIS NEWS
vorzustellen.
Sprechen Sie uns gerne an.
[email protected]
Mit einer professionellen Ausrichtung in
diesem Bereich wird dabei nicht ausschließlich das weitergehende Ziel einer vorbeugenden Verhinderung von Rechts- und Regelverstößen verfolgt, durch die Umsetzung einer
rechtssicheren Compliance Struktur kann im
Endeffekt auch ein finanzieller Mehrwert generiert und in letzter Konsequenz auch ein
Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen
erreicht werden. So können systematische
Compliance-Maßnahmen und deren sorgfältiger Nachweis beispielsweise das Vertrauen,
die Kundenbindung und die Identifizierung
mit dem Unternehmen erhöhen oder einen
wichtigen Aspekt in Verhandlungen mit Banken über die Konditionen einer Fremdfinan-
INNAVIS NEWS | Ausgabe 6 | März 2015
Die Implementierung eines ComplianceManagements muss dabei nach unserer
Ansicht mit einem Gespür für Angemessenheit und Praktikabilität erfolgen. Schwer zu
durchblickende Verwaltungsapparate sowie
die Einschränkung der Mitarbeiter in Ihrer
Dynamik sind kontraproduktiv und mit Hilfe
von einfachen, eindeutigen und lebensnahen Regeln unter allen Umständen zu vermeiden.
Mit dem Geschäftsführer der Innavis Treuhand, Herrn Mario Barthel, steht Ihnen ein
TÜV-geprüfter Compliance-Officer, der über
entsprechende Zertifizierung, Erfahrung und
damit das entsprechende Know-how verfügt, gerne zur Seite: Neben der eigentlichen
Erstellung der Compliance-Richtlinie und einer Implementierung, sprich einer Übersetzung der Regeln in den Unternehmensalltag,
stellen wir auch die Kontrolle der Einhaltung
der Regeln sicher. So können mit einem
externen Compliance-Beauftragten Meldestrukturen verankert werden, wie sie unter
dem Stichwort Whistleblowing momentan
in den Medien diskutiert werden. Gleichzeitig werden mit einem solchen Meldeverfahren die entsprechenden Schutzmaßnahmen für den Meldenden ergriffen und die
Geschäftsführung durch ein komprimiertes
Reporting seitens des Compliance-Officers
entlastet.
Impressum
Verleger
INNAVIS Treuhand GmbH
Schweckendieckplatz 6
26721 Emden
Tel. 04921 / 99332222
Fax 0800 / 4343663
Verantwortliche Redakteure
Mario Barthel, Stephan Kastorf
Redaktion
Mario Barthel, Marco Frerichs,
Stephan Kastorf
Fotos
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Seite 4 © Warakorn / Fotolia.com
Colonnaden 43
20354 Hamburg
Tel. 0800 / 4662847
Fax 0800 / 5500555
Gestaltung
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www.krahl-kommunikation.de
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öffentlichen Verzeichnissen.
Widerspruch zum Erhalt der
INNAVIS NEWS jederzeit möglich.
[email protected]
www.innavis.de
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zierung darstellen. Hat die Unternehmensleitung ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt,
so kann dies in Hinblick auf § 130 OwiG
zudem empfindliche Bußgelder nach sich
ziehen.
Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung. Irrtum vorbehalten.
Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlegers.