Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen

Transcription

Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen
Landkreis Märkisch-Oderland
Der Landrat
Richtlinie
Ehrenamtliche
Migrationsleistungen
im Landkreises MärkischOderland
Inhalt
1.
Begriffsdefinition ............................................................................................. 3
2.
Zielstellung ..................................................................................................... 3
3.
Leistungsumfang ............................................................................................. 3
4.
Anspruchsberechtigte Antragsteller .................................................................... 4
5.
Leistungsgewährung ........................................................................................ 4
6.
Inkrafttreten ................................................................................................... 5
Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen
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1.
Begriffsdefinition
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert Migration wie folgt:
„Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt
räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man dann, wenn
dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht.“
Unter „Migranten“ werden alle nach Deutschland „Zugezogene“, die dauerhaft
hierbleiben wollen, also Aussiedler aus Oststaaten, „Gastarbeiter“ mit
nachfolgenden Generationen, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge mit Bleiberecht
verstanden.
2.
Zielstellung
Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Migranten in die Gesellschaft
unter Vermeidung von Parallelgesellschaften unterstützen. Den Migranten soll
eine Teilhabe am Leben und an der Wertschöpfung in unserem Land ermöglicht
und ihre sozialen und kulturellen Interessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig
wird ein konfliktarmes Zusammenleben der Migranten mit der deutschen
Bevölkerung aber auch zwischen den Migranten angestrebt.
3.
Leistungsumfang
Auf der Grundlage dieser Richtlinie können für Migranten in Gemeinschaftsunterkünften durch ehrenamtlich tätige, natürliche Personen insbesondere
folgende Leistungen erbracht werden:
● Deutschkurse
● Konfliktberatung
● Hilfe im schriftlichen und mündlichen Kontakt zu Behörden, Ämtern
und anderen Einrichtungen
● Betreuung bei Alltagsproblemen
● Förderung der Kinder
● Hausaufgabenhilfe bei Schülern (über das „Bildungs- und Teilhabepaket“
i.S. §§ 34 Abs. 2 SGB XII, 2 AsylbLG hinausgehend)
● Betreuung in Selbsthilfekontaktstellen
● ehrenamtliche Angebote von Dolmetschertätigkeiten und
● allgemeine soziale Beratung
Für Migranten in Wohnungen können durch ehrenamtlich tätige Personen
darüber hinaus folgende Leistungen erbracht werden:
● Förderung von Handlungskompetenzen
● Beförderung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens
● Eingliederung ins nähere Wohnumfeld
Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen
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Folgende weiterführende Leistungen können für alle Migranten im Landkreis
Märkisch-Oderland erbracht werden:
● Dolmetscherkosten
● Fahrkosten (20 ct. pro km)
4.
Anspruchsberechtigte Antragsteller
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich ehrenamtlich tätige Personen, welche
Leistungen der unter 3. genannten Art für Migranten erbringen.
Eine Aufwandsentschädigung für freiwillige bzw. ehrenamtlich erbrachte
Leistungen durch einen Verein oder Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ist
ausgeschlossen.
Der Berechtigte hat die Leistungen, die er zu erbringen wünscht,
den vorgesehenen Umfang/Zeitraum und deren Adressaten in seinem Antrag
zu begründen.
Ein entsprechender, schriftlicher Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der
Leistung beim Sozialamt des Landkreises Märkisch-Oderland (Puschkinplatz 12,
15306 Seelow) einzureichen.
Dem Antrag ist eine Bestätigung bzw. der Nachweis der zweckmäßigen
Ausführung der notwendigen Maßnahmen beizufügen, die ausgestellt wird durch:
-
5.
den Heimleiter/Betreiber für Asylbewerber einer Gemeinschaftsunterkunft
die verantwortlichen Vereine für die Betreuung von Asylbewerbern in
Wohnungen (Strausberg-Sozialpark MOL, Seelow-Integrationsverein Seelow).
Leistungsgewährung
Migrationsleistungen können nur auf vorherigen Antrag (Anlage 1) und
entsprechend den in der Haushaltsstelle vorhandenen Mitteln des Landkreises
Märkisch-Oderland vergütet werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt im
Kalenderjahr höchstens 300,- Euro pro Antragsteller für die gesamten erbrachten
Leistungen entsprechend dieser Richtlinie.
Die Leistung ist als pauschale Aufwandsentschädigung zu verstehen.
Die Abrechnung der Leistungen bzw. Fahrtkosten (Anlage 2) hat spätestens bis
zum 31.1. des Folgejahres im Sozialamt des Landkreises durch den Antragsteller
zu erfolgen.
Geltend gemachte Aufwendungen sind dem Landkreis durch Belege
nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.
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Wurde die Leistung nicht wie angeboten und ordnungsgemäß erbracht,
entfällt der Vergütungsanspruch ganz oder zu einem entsprechenden Teil.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Das Sozialamt des
Landkreises Märkisch-Oderland entscheidet über die evtl. Gewährung von
Leistungen und die Höhe der Aufwandsentschädigung nach pflichtgemäßem
Ermessen.
Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 12], S.262, 264),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32].
Über die Einordnung der Anträge und ihre Bescheidung entscheidet grundsätzlich
der Zeitpunkt des Antragseingangs. Liegt jedoch aus sachlichen Gründen im Einzelfall
eine besonderen Notwendigkeit und Dringlichkeit vor, wird dieser vorrangig behandelt.
Zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und den ehrenamtlich tätigen
Personen entsteht keinerlei Anstellungsverhältnis. Für alle genannten Tätigkeiten
nach dieser Richtlinie ist eine direkte Haftung durch den Landkreis MärkischOderland für evt. Schäden der ehrenamtlich tätigen Personen oder der Migranten
ausgeschlossen. Für den Landkreis ehrenamtlich tätige Personen sind über
dessen Haftpflichtversicherung abgesichert. Die allgemeinen gesetzlichen
Reglungen für Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01. August 2014 und tritt mit Ihrer
Unterzeichnung in Kraft.
gez. L. Amsel
1. Beigeordneter und
Fachbereichsleiter II
Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen
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Anlage 1
Landkreis Märkisch-Oderland
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINES AUFWENDUNGSERSATZES
für die Erbringung ehrenamtlicher Tätigkeiten auf der Grundlage der Migrationsrichtlinie des
Landkreises MOL
An
Landkreis Märkisch-Oderland
Sozialamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Eingang:
AZ:___________________
(wird von der Behörde vergeben)
1. Antragsteller:
Name/Bezeichnung:
Ansprechpartner:
Straße:
Plz:
Hausnummer:
Ort:
E-Mailadresse:
Telefon:
Fax:
Bankverbindung:
Name der Bank:
BIC:
IBAN:
2. Ort der Leistungserbringung
Name/Bezeichnung:
Formular MOL 50/0001
3. Zeitraum der Leistungserbringung
Durchführungszeitraum (von/bis):
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Landkreis Märkisch-Oderland
4. Art der Leistung innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
(bitte ankreuzen)
Deutschkurse
Konfliktberatung
Hilfe im schriftlichen und mündlichen Kontakt zu Behörden, Ämtern und anderen
Einrichtungen
Betreuung bei Alltagsproblemen
Förderung der Kinder
Hausaufgabenhilfe bei Schülern (über BuT hinausgehend)
Betreuung in Selbsthilfekontaktstellen
ehrenamtliche Angebote von Dolmetschertätigkeiten und
allgemeine soziale Beratung
Fahrkosten (20 Cent/km)
5. In Wohnungen (bitte ankreuzen)
Förderung von Handlungskompetenzen
Eingliederung ins nähere Wohnumfeld
Fahrkosten (20 Cent/km)
__________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Formular MOL 50/0001
____________________________
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Anlage 2
Landkreis Märkisch-Oderland
ABRECHNUNG FAHRTKOSTEN
Antragsteller: __________________________
Datum
Name, Vorname
Monat:______________
Uhrzeit
PKW-Kennzeichen._________________
Fahrziel von - nach
km
Grund der Fahrt
Kilometer gesamt:
Formular MOL 50/0002
Bankverbindung:
Datum und Unterschrift: ___________________________
Name der Bank: ____________________________
BIC:
______________________
IBAN:
____________________________
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