Freiwillige Mehrzahlungen - Stand: April 2015

Transcription

Freiwillige Mehrzahlungen - Stand: April 2015
Angaben und Fristen
Auswirkungen berechnen
Um eine zügige Abwicklung und Zuordnung von freiwilligen
Mehrzahlungen zu gewährleisten, ist es von besonderer
Bedeutung, auf den Verwendungszweck sowie die Fristen zum
Jahresende zu achten.
In unserem Online-Portal
können Sie zeit- und ortsunabhängig individuelle Ruhegeldprognosen durchführen sowie
die Auswirkungen freiwilliger Mehrzahlungen berechnen. Die
Registrierung können Sie auf folgender Internetseite vornehmen:
www.baev24.de
Fristen zum Jahresende
Freiwillige Mehrzahlungen können sowohl für das laufende als
auch das vorhergehende Jahr geleistet werden.
Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung jedoch bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres auf dem Konto
eingegangen sein.
Überweisen Sie daher – insbesondere gegen Ende des Jahres – rechtzeitig, um bei bankbedingten Verzögerungen keine
Nachteile zu erleiden.
Die wichtigsten Informationen zur Thematik finden Sie unter:
www.freiwillige-mehrzahlungen.de
Alternativ können Sie unten stehenden QR-Code mit dem Smartphone scannen. Alles was Sie hierfür benötigen, ist eine Codeleser-/Scanner-Software.
Sonderausgabenabzug
angehoben!
Verwendungszweck beachten
Auf dem Überweisungsvordruck sollte stets die Angabe der
Mitgliedsnummer sowie des Verwendungszweckes („Freiwillige Mehrzahlungen für das Jahr ....“) erfolgen.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir bei
allen zusätzlichen Zahlungen (wie freiwilligen Mehrzahlungen)
neben der Deklaration auf dem Überweisungsbeleg noch um
eine kurze gesonderte Mitteilung, um die wunschgerechte
Verbuchung auf Ihrem Beitragskonto sicherstellen zu können.
Individuelle Berechnungen können Sie natürlich auch weiterhin
per Post oder telefonisch anfordern. Sie erreichen uns unter
folgenden Rufnummern: (0 89) 92 35-70 11 oder -74 13
Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ 700 500 00, Konto-Nr. 0000 024 001
IBAN: DE85 7005 0000 0000 0240 01
BIC: BYLADEMM
Deutsche Apotheker- und Ärztebank München
BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0201 133 772
IBAN: DE84 3006 0601 0201 1337 72
BIC: DAAEDEDD
Altersversorgung ausbauen
www.freiwillige-mehrzahlungen.de
Denninger Straße 37
81925 München
Gestaltung:
Fotos:
Druck: Stand: Bayerische Versorgungskammer,
Bereich Ärzteversorgung, München
© Coloures-pic - Fotolia.com: S. 1
© Denis Junker - Fotolia.com: S. 2
© BVK (Schmitt): S. 4
Mediengruppe Universal GmbH, München
April 2015
Erhöhtes Abzugsvolumen
Die Beiträge zum Versorgungswerk sind nach dem
Einkommensteuerrecht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs
seit 2005 jährlich zunehmend bis zu einem Höchstbetrag
steuerlich absetzbar.
Durch das zum 01.01.2015 in Kraft getretene „Zollkodexanpassungsgesetz“ wurden die entsprechenden Sonderausgabenabzugsbeträge weiter erhöht. Das maximale
Abzugsvolumen ist künftig dynamisch an den Höchstbeitrag in
der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.
Dieser beläuft sich für das Jahr 2015 auf 22.172 EUR (bei
Zusammenveranlagung 44.344 EUR).
Für das Jahr 2015 können bereits 80 % (2016: 82 %) der im
Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen
Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden. Parallel
nimmt allerdings auch der Besteuerungsanteil der
Versorgungsleistungen sukzessive zu. Im Jahr 2015 wird ein
Anteil von 70 % (2016: 72 %) des Ruhegeldes der Besteuerung
mit dem individuellen Steuersatz unterworfen. Durch die
zunehmende Differenz zwischen Brutto- und Nettorente ist zu
empfehlen, die durch den Sonderausgabenabzug frei gewordenen
Beträge auch zur Aufstockung der Altersversorgung zu
verwenden.
Vorteile auf einen Blick
√
Steuerliche Vorteile
Für das Jahr 2015 können 80 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden (2015: maximal 17.738 EUR Ledige/
35.476 EUR Zusammenveranlagte). Bei Arbeitnehmern wird
der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert.
√
Flexible Beitragsgestaltung
Generation 55plus
Auch wenige Jahre vor dem geplanten Ruhestand können Sie
noch etwas für Ihre Altersvorsorge tun, denn freiwillige Mehrzahlungen sind bis zum allgemeinen Jahreshöchstbeitrag auch
über die persönliche Beitragsgrenze hinaus zulässig. Diese
Beitragszahlungen fließen zu versicherungsmathematisch berechneten Anteilen in die Verrentung ein. Entscheidend ist das
Lebensalter bei Einzahlung. Die jährliche Dynamisierung sowie
der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz bleiben auch
insoweit voll erhalten. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist
der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2015: 33.930 EUR).
Sie können die Höhe der freiwilligen Beiträge bis zu den satzungsgemäßen Höchstbeiträgen grundsätzlich selbst bestimmen. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine
Jahreshöchstbeitrag (2015: 33.930 EUR).
√
Geringe Verwaltungskosten &
keine versteckten Gebühren
Das Versorgungswerk zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren oder
Akquisitionskosten.
√
Erhöhung aller Leistungsansprüche
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erwerben Sie
eine zusätzliche Anwartschaft mit einer attraktiven Verrentung.
Damit steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
√
Transparenz & einfache Handhabung
Mit der jährlichen Zusendung einer Anwartschaftsmitteilung
und Ruhegeldprognose sorgen wir für die notwendige Transparenz. Dieses Informationsschreiben enthält auch eine Modellrechnung zu den Auswirkungen freiwilliger Mehrzahlungen
über 1.000 bzw. 5.000 EUR. Flexible Berechnungen können Sie
zudem im Online-Portal (www.baev24.de) durchführen. Das
Prozedere zur Aufstockung der Beiträge ist bewusst einfach
gestaltet, eine schriftliche Erklärung ist ausreichend.
Deshalb ist es ratsam, freiwillige Mehrzahlungen frühzeitig vorzunehmen. Die bereits erwähnte persönliche Beitragsgrenze
kann jedes Mitglied grundsätzlich durch seine Einzahlungen zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr selbst bestimmen.
Detaillierte Informationen zu freiwilligen Mehrzahlungen oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze finden Sie auf der Internetseite www.freiwillige-mehrzahlungen.de. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen, wenn diese Option für Sie einschlägig und
interessant ist, gerne weitere Auskünfte oder Hochrechnungen.