FAHRRAD-KAUFVERTRAG - Radl

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FAHRRAD-KAUFVERTRAG - Radl
FAHRRAD-KAUFVERTRAG
für den Radlfurt Gebraucht-Fahrradmarkt
VERKÄUFER
Herr/Frau
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Anschrift
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KÄUFER
Herr/Frau
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Anschrift
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DAS FAHRRAD
Fahrradtyp
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Hersteller
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Bezeichnung
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Rahmenfarbe
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Registriernummer / Rahmennummer ______________________________________
ZUM PREIS
von Euro
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Die GEWÄHRLEISTUNG, also die Haftung für Mängel, ist __________________
ausgeschlossen.
ANMERKUNGEN / MÄNGEL
UNTERSCHRIFTEN
Verkäufer
Klagenfurt, 17.5.2015
__________________
Radlfurt Fahrrad-Kaufvertrag
Käufer ___________________________
17.5.2015
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Marktordnung
für die Teilnahme am Klagenfurter Radl-Gebrauchtmarkt.
Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Kaufvertrags akzeptiert der
Verkäufer/Käufer die nachfolgenden Bedingungen des Klagenfurter GebrauchtRadlmarkt vom Radlfurt-Team (nachfolgend Veranstalter genannt).
Zuwiderhandlungen können Platzverweise nach sich ziehen.
1. Fahrräder, die im Zuge des Klagenfurter Gebraucht-Radlmarkt verkauft werden sollen,
werden ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Fläche angeboten.
2. Von den Verkäufern dürfen nur Kompletträder angeboten werden. Einzelteile und
Komponenten sind für die Marktteilnehmer nicht zum Verkauf zugelassen.
3. Fahrradstellplatzzuweisungen und/oder weitere Anweisung des Team Radlfurt sind zu
befolgen.
4. Mängel, die die Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit des zu verkaufenden Fahrrades
einschränken, sind in schriftlicher und lesbarer Form auf dem Kaufvertrag zu vermerken.
5. Bei Fragen oder Unklarheiten steht das Radlfurt-Team gerne zur Verfügung.
6. Der Veranstalter garantiert nicht, dass der Verkäufer Eigentümer ist.
7. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Schäden oder sonstige Mängel am zu
verkaufenden Fahrrad, die während des Klagenfurter Gebraucht-Radlmarktes entstehen.
8. Der Veranstalter sorgt für einen hohen Bekanntheitsgrad durch intensive Bewerbung des
Radlmarktes. Dennoch kann für ihr Gebrauchtfahrrad kein Verkaufserfolg garantiert
werden!
9. Auf dem Platz dürfen weder Müll, noch sonstige Fahrradteile zurückgelassen werden.
10. Der Check-in der zu verkaufenden Fahrräder, beginnt um 8.00 Uhr und ist bis 9.30 Uhr
möglich. In Ausnahmefällen kann der Check-In auch später erfolgen.
11. Der Fahrradverkauf findet zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr statt.
12. Ist ein erfolgreicher Verkauf zustande gekommen, kann der Verkaufserlös abzüglich der
Provision im Zeitraum von 16:00 Uhr bis 17:30 beim Veranstalter abgeholt werden.
Kam kein Verkauf zustande, muss das Fahrrad ebenfalls innerhalb des obig genannten
Zeitraums beim Veranstalter abgeholt werden.
13. Ab 17.30 Uhr kann auf nicht abgeholte Fahrräder keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diese werden im nicht abgesperrten Zustand beim überdachten Fahrradständer neben dem
Haupteingang der Universität abgestellt.
Viel Spaß und allseitige Zufriedenheit wünscht das Radlfurt-Team!
Radlfurt Fahrrad-Kaufvertrag
17.5.2015
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