Aktueller Aufruf Produktionsschule.NRW Schuljahr 2015/2016

Transcription

Aktueller Aufruf Produktionsschule.NRW Schuljahr 2015/2016
Produktionsschule.NRW 2015/16
Produktionsschule.NRW ist ein Angebot für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, welches berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit
verbindet.
Grundlage der Förderungen ist die ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020. Die dortigen Regelungen sind für die Förderung der Projekte abschließend.
So besteht insbesondere kein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung.
Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen
Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Land NRW orientiert seine Förderung konzeptionell am Qualitätssiegel
QPS „Produktionsschule“ des Bundesverbandes Produktionsschule (www.bvproduktionsschulen.de).
Verfahren
Die Träger (oder der federführende Träger eines Trägerzusammenschlusses)
senden ihre Konzepte (s. auch Punkt „Auswahl von Vorhaben“) – nach Gebietskörperschaften und Rechtskreisen differenziert - bis zum 07.04.2015 an
die zuständige Regionalagentur (bei Trägerzusammenschlüssen ist der federführende Träger gegenüber der Bewilligungsbehörde als Antragstellerin bzw.
Antragsteller gesamtverantwortlich für die Maßnahmeumsetzung). Die Regionalagenturen erstellen, abgestimmt mit den jeweiligen Kommunalen Koordinierungsstellen, Stellungnahmen (nach (federführenden) Trägern, Gebietskörperschaften und Rechtskreisen differenziert, auf der Basis der u. g. Kriterien)
und senden diese bis zum 27.04.2015 incl. der Trägerunterlagen direkt an die
Mailadresse der Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH
(G.I.B.) [email protected]
Die G.I.B. wertet die Konzepte anhand von 5 Kriterien nach Punkten aus und
ordnet diese nach Gebietskörperschaften und Rechtskreisen. Die Stellungnahmen der Regionalagenturen und Kommunalen Koordinierungsstellen finden dabei Berücksichtigung.
1
Sofern die eingehenden Konzepte eine Kofinanzierung aus dem Rechtskreis
SGB VIII vorsehen, werden diese zusätzlich von der Fachberatung des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) oder des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) begutachtet. Die Landesjugendämter
erstellen eine fachliche Stellungnahme und senden diese an die G.I.B..
Auswahl und Bewertung obliegen der Verwaltungsbehörde für den ESF in
Nordrhein-Westfalen. Fachliche Stellungnahmen der Fachreferate, der GIB,
der Regionalagenturen und der Landesjugendämter werden regelmäßig hinzugezogen und berücksichtigt.
Das MAIS informiert die Träger am 05. Juni 2015, nachrichtlich die Regionalagenturen und Kommunalen Koordinierungsstellen, nach Rechtskreisen
und Gebietskörperschaften differenziert, über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs. Die vom MAIS benannten Träger wenden sich mit dem Ergebnisschreiben des MAIS an den jeweiligen Sozialleistungsträger im Rahmen
der dort auf der Basis eigener Rechtsvorschriften durchzuführender Vergabeverfahren. Die Träger können bereits ab dem 06.Juni15, jedoch vorbehaltlich
der Vergabeentscheidung des jeweiligen Sozialleistungsträgers, einen Antrag
auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde stellen und reichen
den zur Förderung erforderlichen Nachweis zur Kofinanzierung der jeweiligen
Rechtskreise zu gegebener Zeit nach. Die Antragsformulare finden Sie unter
www.arbeit.nrw.de .
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten die Träger über eine
FAQ-Liste auf der Homepage der G.I.B. und auf arbeit.nrw.de.
Fragen richten Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse:
[email protected]
Der Träger hat sich bei der Konzepterstellung an den Punkten der folgenden
Bewertungsmatrix zu orientieren, die bei der Auswahl der Vorhaben zugrunde gelegt wird:
2
1.0 Kooperation
max. 10 Punkte
1.1 Ansässigkeit/Maßnahmeort des Trägers seit MM/JJJJ in der Region
1.2 Träger ist in den regionalen arbeitsmarktpolitischen Gremien und
Strukturen eingebunden (arbeitet zusammen mit der Regionalagentur,
der Kommunalen Koordinierungsstelle , Arbeitsagentur, Jobcenter, im
Rechtskreis SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt)
1.3 Träger verfügt über qualifizierte Kooperationsbeziehungen zu
Kammern, Wirtschaftsverbänden, Betrieben, Berufskollegs
2.0 Regionale Bedarfslage
max. 10 Punkte
2.1 Beschreibung der regionalen Problemlage/ Bedarfe
2.2 Das/ Die angebotene(n) Berufsfeld(er) wird / werden von dem/ den in
Frage kommenden Kofinaziers gefordert.
2.3 Zahl der angebotenen Berufsfelder / bei einem
Trägerzusammenschluss, bezogen auf die Trägergemeinschaft
3.0 Zielgruppe
max. 6 Punkte
3.1 Begründung zu den Förderbedarfen an Teilnehmerplätzen (Angebot/
Nachfrage) auch in Bezug auf ein ggf. gefordertes Berufsfeld vom
Kofinanzier (Darstellung im Gesamtkontext der Jugendlichen in der
Region)
3.2 Wie werden die Entwicklungschancen der Teilnehmer eingeschätzt
(welche Anschlußperspektiven können dem Jugendlichen geboten
werden)
4.0 Zielbeschreibung und
max. 14 Punkte
Zielvorgaben Benennung von Zielen und Aussagen zu Methoden der
4.1 Erfolgsmessung in Bezug auf Teilnehmerplatzbesetzung, erfolgreiche
Übergänge, Motivation (ggf. Darstellung bisheriger Umsetzungserfolge
im Rahmen von Produktionsschulen)
4.2 Kooperation mit Berufskollegs im Rahmen der schulcurricularen
Verankerung der Produktionsschulidee (Verbindung von Arbeiten und
Lernen)
4.3 Personalschlüssel: Mindestens 1 Fachkraft pro 6 Jugendliche,
bezogen auf die Teilnehmerbesetzung
4.4 Tarifbindung des eingesetzten Personals
4.5 Teilnehmerzahl in Bezug auf Standort und angebotenes Berufsfeld
5.0 Projektumsetzung,
max. 20 Punkte
5.1 Der Träger, bzw. federführende Träger bei Trägerzusammenschlüssen,
Methodeneinsatz
ist im Besitz des Qualitätssiegels des Bundesverbandes
Produktionsschule (wenn ja, weiter mit Punkt 5.3 ).
5.2 Der Träger, bzw. federführende Träger bei Trägerzusammenschlüssen,
erfüllt die konzeptionellen Anforderungen in Anlehnung an das
Qualitätssiegel QPS des Bundesverbandes Produktionsschule
entsprechend den dort genannten Dokumentationsmöglichkeiten. Der
Träger stellt sicher, dass diese Dokumente auf Nachfrage vorgelegt
werden können (ausführliches Konzept ist beigefügt).
5.3 Der Träger ist Teil eines Trägerzusammenschlusses
3
Hinzu kommen können max. 10 Punkte für besondere Merkmale (in besonderer Weise nachhaltig oder in besonderer Weise im Fokus des Aufrufes). Die
maximal zu erreichende Punktzahl beträgt dann 70.
4