COOLBOX - MIETVERTRAG

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COOLBOX - MIETVERTRAG
COOLBOX - MIETVERTRAG
Vermieter:
RentaCOOLBOX.de C/O Strahl-DichSauber.de
Mieter:
Name:
Straße:
PLZ/Wohnort:
Tel.-Nr.:
Email:
Legitimation: Personalausweis / Pass / Führerschein (Bitte ankreuzen)
unter Zugrundelegung der umseitigen Mietbedingungen
Miet-Box:
COOLBOX – The Next-Generation
Anzahl: 1 / 2 / 3 / 4
___________________________________________________________________
Mietdauer: Übernahmedatum:
voraussichtliches
Rückgabedatum:
tatsächliches
Rückgabedatum:
Preis:
Uhrzeit:
Uhrzeit:
Uhrzeit:
€ 25 / € 50 / € 55 Bitte ankreuzen)
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt der CoolBox in einwandfreiem Zustand.
2. Der Mieter ist in die Nutzung der Coolbox vom Vermieter eingewiesen und mit den Sicherheitshinweisen vertraut
gemacht worden.
3. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt
sind bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Weiter verpflichtet er sich, das die
Coolbox nicht Dritten zu überlassen.
4. Der Mieter hat die Coolbox sorglich zu behandeln und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen. Für
eventuellen Verlust der Coolbox und Schäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der
Mieter.
5. Jeglicher Schaden an der Coolbox, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen
6. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters.
8. Der Mieter hat eine Kaution von
€ 65,00
hinterlegt.
Unterschift des Mieters:
BITTE RÜCKSEITE BEACHTEN UND UNTERSCHREIBEN!!!
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Mietbedingungen
Dem umseitigen Mietvertrag liegen die folgenden Mietbedingungen zugrunde:
1.
Für die gemietete Coolbox ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen
und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
2.
Alle Mietboxen sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muß bei Übernahme des Mietgegenstandes
die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder deren Teile, werden die
betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.
3.
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
4.
Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der
Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und
Witterungseinflüssen zu schützen.
5.
Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende
Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Reservierung nichtig und
die Box neu vermietet.
Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
8.
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf
natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem
Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person
geöffnet oder repariert werden.
9.
Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die
Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt.
Sicherheitshinweise
Umgang mit Trockeneis: Trockeneis ist Kohlendioxid (CO2) in fester Form mit einer Temperatur von ca. minus 80°C, das bei
Erwärmung wieder zu Gas wird, und sich dabei um das ca. 760-fache ausdehnt.
ACHTUNG: Kaltverbrennungsgefahr!!!
Trockeneis darf nur mit geeigneten Handschuhen angefasst werden. Für die Augen muss eine Schutzbrille getragen werden.
Ansonsten muss jeglicher ungeschützter Hautkontakt vermieden werden. Trockeneis auf der Haut muss SOFORT entfernt
werden. Bei der Kälteverbrennung stirbt das Gewebe in Sekunden ab.
ACHTUNG: Erstickungsgefahr!!!
Das beim Verdampfen freigesetzte Gas kann in hohen Konzentrationen erstickend wirken. Das freigesetzte Gas sammelt sich
am Boden und besonders in Vertiefungen an. Trockeneis darf nie in einem schlecht belüfteten Raum (z.B. ZELTE, Keller,
Führerkabinen, etc.) gelagert werden. Eine kleine Menge festen Trockeneises kann gasförmig einen ganzen Raum füllen.
Trockeneis wirkt narkotisierend, bewirkt schon bei über 7 % in der Atemluft Bewusstlosigkeit und bei Konzentrationen von über
8% besteht Erstickungsgefahr!!!
ACHTUNG: Berstgefahr durch Überdruck!!!
Trockeneis darf nicht in dicht schließenden Verpackungen oder Behältern lagern. Bei der Sublimation (direkte Verdampfung von
fest nach gasförmig) dehnt sich das Gas auf das 760-fache des ursprünglichen Volumens aus. Die „Coolbox“ hat jedoch
produktionsbedingte Entlüftungsschlitze, so dass diese niemals explodieren kann. Kleben sie sie daher nicht zu!!!
ACHTUNG: Lebensgefahr bei Verschlucken!!!
Das Verschlucken von Trockeneis ist aufgrund von Erstickungsgefahr und Kälteverbrennungen lebensgefährlich.
ACHTUNG: Trockeneis unbedingt von Kindern und Tieren fernhalten!!!
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Der Mieter hat eine Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise und die Datenschutzerklärung gelesen,
verstanden und erhalten.
Unterschift des Mieters:
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