Mitglieder des JGV St. Hubertus Parforceheide e.V. Einladung zur

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Mitglieder des JGV St. Hubertus Parforceheide e.V. Einladung zur
JGV St. Hubertus Parforceheide e.V. - Löwendorfer Str. 25-27 - 14947 Nuthe-Urstromtal
Mitglieder des
JGV St. Hubertus Parforceheide e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Vereinsmitglieder,
zur Mitgliederversammlung des JGV St. Hubertus Parforceheide e.V. am
Sonnabend, den 30. Mai 2015 um 11:00 Uhr
Ort: Jagdschloss Ahrensdorf, Löwendorfer Str. 25, 14947 Nuthe-Urstromtal
laden wir Euch herzlich ein.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Begrüßung und Beschluss der Tagesordnung
Bericht des Vorsitzenden
Bericht des Schatzmeisters
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Antrag auf Satzungsänderung:
a) Einfügung eines Vorstandspostens „Prüfungsobmann“ in § 8 siehe Anlage
b) Einfügung der Zuständigkeit der MV für den Erlass von Ordnungen und Richtlinien in §
7 der Satzung
7. Optional: Wahl eines Prüfungsobmanns
8. Beschlussfassung über Beitragshöhe ab KJ 2016
9. Aussprache über zukünftiges Vereinsorgan
10. Aussprache über zukünftige Planungen u. Aktivitäten
11. Verschiedenes
Ab ca. 14.00 Uhr wollen wir gemeinsam Grillen veranstalten. Somit bitten wir aus organisatorischen Gründen um verbindliche Rückmeldung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und/oder des Grillens bis 20. Mai. Für das gemeinsame Grillen bitten wir einen
Kostenbeitrag von 7,50 Euro pro Person mitzubringen.
Gleichzeitig bitte ich die Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag (10,00 Euro für operative
Mitglieder; 20,00 Euro für institutionelle Mitglieder) für die Kalenderjahre 2014 bzw. 2015
noch nicht bezahlt haben, um Überweisung des Jahresbeitrages auf unser Vereinskonto:
IBAN: DE19 1009 0000 2499 2430 09
BIC : BEVODEBB
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Vorstandes
Ninette Schitthelm
Anträge:
Zu Top 6
§ 8 Abs. 1 soll um den Punkt f. erweitert werden.
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus a. dem Vorsitzenden b. dem 2. Vorsitzenden c. dem Schatzmeister d. dem Obmann für Öffentlichkeitsarbeit e. dem Schriftführer f. dem Prüfungsobmann Begründung:
Da wir für die Vereinsarbeit vorhaben eigene Prüfungsordnungen zu entwerfen, möchten wir
ein Vorstandsmitglied für die Aufgabe integrieren. Es ist deshalb sinnvoll einen
Prüfungsobmann einzusetzen, welcher die Arbeiten an den PO´s überblickt und koordiniert.
Für die eigentliche Arbeit kann auch eine Kommission eingesetzt werden.
Zu Top 6
Ergänzung des § 7 Abs. 3 um den letzten Punkt (fettgedruckt)
§ 7 Mitgliederversammlung
3) Gegenstand der Mitgliederversammlung ist u. a. -­‐ der Jahresbericht -­‐ der Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters und der Bericht der Kassenprüfer -­‐ die Entlastung des Vorstandes -­‐ die Neuwahl des Vorstandes -­‐ die Ernennung von Ehrenmitgliedern -­‐ Änderung und Ergänzung der Vereinssatzung -­‐ Beschlüsse der Mitgliedschaft -­‐ Erlass von Ordnungen und Richtlinien Der Erlass von Ordnungen sollte auf breite Akzeptanz der Mitgliederschaft stoßen, deshalb
sollten die Ordnungen über die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Zu Top 8
Antrag des Vorstandes zum Mitgliedsbeitrag ab 2016
Operative Mitglieder 15,- Euro (bisher 10,- Euro)
Institutionelle Mitglieder 25,- Euro (bisher 20,- Euro)