RTB Leitfaden 2015 - Turngau Aachen 1864 e.V.

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RTB Leitfaden 2015 - Turngau Aachen 1864 e.V.
TK Gerätturnen (weiblich)
Leitfaden 2015
Stand: 01.2015
Inhalt
Inhalt ......................................................................................................................................................................... 2
1.
Einleitung .......................................................................................................................................................... 4
2.
Technisches Komitee und Ausschüsse ............................................................................................................. 5
3.
Turnerinnen (olympisch) .................................................................................................................................. 7
4.
5.
6.
3.1
Einzelwettkampf ....................................................................................................................................... 7
3.2
Jahrgangsmeisterschaft ............................................................................................................................ 7
3.3
Gerätnormen ............................................................................................................................................ 8
3.4
Test der athletischen Normen (AN) .......................................................................................................... 8
3.5
Test der technischen Normen (TN) .......................................................................................................... 9
Turnerinnen (allgemein) ................................................................................................................................... 9
4.1
Landesfinale der P – Stufen (Einzel) ......................................................................................................... 9
4.2
Landesfinale der P – Stufen (Mannschaft) ............................................................................................... 9
4.3
Gerätenormen P-Stufen .........................................................................................................................10
4.4
Einzelwettkämpfe – LK ...........................................................................................................................10
4.5
Gerätnormen LK .....................................................................................................................................11
4.6
Qualifikation für den Bundespokal .........................................................................................................11
4.7
Cilly-Knaust-Pokal ...................................................................................................................................12
Seniorinnen.....................................................................................................................................................12
5.1
Einzelwettkämpfe – LK ...........................................................................................................................12
5.2
Deutschlandpokal Senioren ....................................................................................................................13
RTB Liga...........................................................................................................................................................13
6.1
7.
Gerätenormen RTB-Ligen .......................................................................................................................13
Regularien bei Teilnahme an Wettkämpfen ...................................................................................................13
7.1
Startrecht ................................................................................................................................................13
7.1.1
Startrecht für ausländische Turnerinnen ........................................................................................13
7.1.2
Startrecht für inländische Turnerinnen ..........................................................................................14
7.1.3
Zweitstartrecht ...............................................................................................................................14
7.1.4
Vereinswechsel ...............................................................................................................................14
7.1.5
Wechsel zwischen Wettkampfstufen .............................................................................................14
7.2
Gesundheitszeugnis ................................................................................................................................15
7.3
Meldeverfahren ......................................................................................................................................15
7.4
Versäumniszuschläge .............................................................................................................................16
7.5
Gültigkeit der Ausschreibung .................................................................................................................17
7.6
Zulassung von Geräten ...........................................................................................................................17
2
8.
7.7
Wettkampfablauf – Pflichten eines/r Trainers/in ..................................................................................17
7.8
Verwarnung ............................................................................................................................................18
7.9
Video-/Fotoaufnahmen ..........................................................................................................................18
Kriterien zum Verbleib und zur Aufnahme in den Landeskader (D1 – D4) des RTB......................................18
8.1
Allgemeines ............................................................................................................................................18
8.2
Grundsätze..............................................................................................................................................18
8.3
Grundlagen zur Nominierung .................................................................................................................19
8.4
Atteste ....................................................................................................................................................19
3
1. Einleitung
Liebe Turnfreunde,
auch 2015 wollen wir wieder einen Leitfaden für den Fachbereich Gerätturnen - weiblich herausbringen. Man
hat so einen aktuellen Überblick über alle zentralen Themen. Es gibt kleine Korrekturen zu 2014.
An unserem Service im Internet-Auftritt des Technischen Komitees Gerätturnen (weiblich); unter der Adresse:
www.rtb.de Sportarten – Gerätturnen weiblich wollen wir festhalten. Der neue Leitfaden bezieht sich daher
nur auf die Rahmeninformationen des speziellen Sportlebens. Alle anderen Informationen sind in der
Zwischenzeit auf den RTB / DTB Seiten jederzeit abrufbar.
Aus diesem Grund sind im Leitfaden auch keine Ausschreibungen hinterlegt, da diese zeitnah auf der RTB
Homepage abgerufen werden können. Auch der Terminplan wird dort ständig auf dem aktuellen Stand
gehalten.
Sollten sich in Bezug auf den Leitfaden Fragen eröffnen, Verständnisprobleme oder Missverständnisse
auftreten, so besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit eines persönlichen Telefonats oder eines
Mailkontaktes mit den TK-Mitgliedern oder den zugehörigen Mitgliedern der Ausschüsse.
In diesem Sinne wünschen wir für 2015 allen Verantwortlichen des Gerätturnens eine Erleichterung ihrer Arbeit
mit und durch den Leitfaden.
Mit sportlichen Grüßen
Die Mitglieder des TK – Gerätturnen im RTB
RHEINISCHER TURNERBUND E.V.
Landesturnverband im Deutschen Turner-Bund e.V.
Verband für Breiten-, Freizeit- u. Gesundheits-, Wettkampf- und Olympischen Sport
4
2. Technisches Komitee und Ausschüsse
TK Gerätturnen w.
Vorsitzender
Name
NN
Vorname
Email
NN
stellv. Vorsitzender
Vollborn
Udo
[email protected]
Beauftr. Ausbildung
und Lehre
Beauftr. Nachwuchs/Leistungsförderung
Beaufttr.
Wettkampfwesen
Beauftr.
Kampfrichterwesen
Beauftr.
Schule-und Zielgruppe
Beauftragter
Öffentlichkeitsarbeit
Knape
Tanja
[email protected]
Vollborn
Udo
[email protected]
Ausschuss für
Wettkampfwesen
NN
Adamek
Eszias
Held
Bretz
Bentfeld
Varro
Ausschuss für
Kampfrichterwesen
Pleines
Stroink
Bretz
Varro
Schumacher-Piller
Fuß
Adamek
Frings
NN
NN
Pleines
Jutta
[email protected]
Held
Charlie
[email protected]
Rogoll
Holger
[email protected]
Ute
Eszter
Charlie
Jasmin
Marcus
Alexius
Jutta
Anke
Jasmin
Petra
Pia
Katja
Ute
Andrea
Email
Wettkämpfe
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Seniorinnen
Leistungssport
Schulsport
RTB Liga
EDV
EDV
Email
Bereich
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
LK
LK; RTB Liga
Leistungssport
Leistungssport
P-Stufen
Seniorinnen
P-Stufen
5
Ausschuss für Nachwuchs- und
Leistungssport
Vollborn
Udo
[email protected]
Hieke
Simon
Poljakowa
Grassberger
Migendt
Farkas
Rogoll
Daniela
Elke
Shanna
Günther
Viktoria
Anna
Holger
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Ausschuss für Ausbildung und
Lehre
Knape
Vogel
Eszias
Regner
Scherer
Adamek
Farkas
Farkas
Ausschuss für Presse und
Öffentlichkeitsarbeit
Rogoll
Roy
Beauftragter für den
Schulsport und
Zielgruppen
Held
Eichler
Dittmar
Fuß
NN
kooperierend: Notthoff
Email
Email
Tanja
Jasmin
Eszter
Melanie
Ramona
Ute
Anna
Robert
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Email
Holger
Andreas
[email protected]
[email protected]
Email
Bereich
Charlie
Frank
Birgit
[email protected]
Katja
[email protected]
Gesamt und Gerätturnen wbl.
Gerätturnen ml. u. KaRi ml.
Gerätturnen wbl., Orga. u.
Schulsportberaterin d. BR Köln
Gerättunen wbl., KaRi und Orga.
Moderator f. Lehrerfortbildungen
RTB/LSB - Ganztags-Aktivitäten
Tanja
[email protected]
6
3. Turnerinnen (olympisch)
3.1
Einzelwettkampf
Altersklasse
AK 7
AK 8
AK 9
AK 10
AK 11
AK 12 u. ä.
Jahrgänge
2008/2009
2007/2008
2006/2007
2005/2006
2004/2005
2003 u. ä.
Wettkampfprogramm
AK7 nach DTB-Pflichtprogramm*
AK8 nach DTB-Pflichtprogramm
AK9 nach DTB-Pflichtprogramm
AK10 nach DTB-Pflichtprogramm
AK11 nach DTB-Pflichtprogramm
Kürvierkampf WK I FIG
Es gilt das DTB-Pflichtprogramm und immer alle aktuellen DTB-Änderungen, abrufbar unter:
http://www.dtb-online.de/portal/turnen/geraetturnen/turn-team-deutschland/juniorinnenjunioren/wettkampfberichte-juniorinnen/aktuelle-informationen.html
*Ausnahme: Am Sprung zeigt die AK7 die Übung der AK8 auf einen Mattenberg 60cm. Der Sprung erhält die DNote: 5,0.
Fett dargestellt ist der altersgerechte Jahrgang.
Turnerinnen aller AK können im Wettkampfbereich in dem nächst höheren Jahrgang starten.
In 2015 können die Turnerinnen der AK 10 ff. am Pre-Olympic-Youth-Cup/RTB Pokal ohne den Test der AN
teilnehmen.
3.2
Jahrgangsmeisterschaft
Bei den Jahrgangsmeisterschaften kann nur „Meisterin“ werden, wer jahrgangsgerecht oder jünger gestartet
ist.
Mannschaftszusammensetzung:
AK 7:
Mannschaften mit den Jahrgängen 2008/2009.
AK 8:
Mannschaften mit den Jahrgängen 2007/2008
AK 9/10:
Mannschaften mit den Jahrgängen: AK 9 2006 /2007/AK 10 2005j.
Bei Mannschaftswettkämpfen ist in jeder Mannschaft nur eine Gastturnerin zugelassen. Sofern Turnerinnen
der AK 9 + AK 10 eine Mannschaft bilden, ist die Grundlage der Bewertung nur noch die jeweilige AK Stufe.
Teilnahmevoraussetzung für die Jahrgangsmeisterschaften ist bis einschließlich zur AK9 die Teilnahme an
einem Test der AN. In 2015 können die Turnerinnen der AK 10 ff. bei Jahrgangsmeisterschaften ohne den Test
der AN teilnehmen.
7
3.3
Gerätnormen
Sprung
Barren
Balken
Boden
AK7-AK8
P 5b – P 10b
P 5b – P10b
P 5b – P10b
Mattenberg + Läufer beim Stufenbarren
Anlauf
Höhe: 0,60 m (AK 7)
Höhe: 0,90 m (AK 8)
Höhe 1,25 m bei 20 cm
Mattenlage Höhe:
Fläche mit Unterkon1,20 m bei 12 cm
struktion (14 x 14 m)
Mattenlage
Holmhöhe: 1,70/2,50 AK 7 – AK 8 zusätzlich
ein Weichboden unter
m bei 20 cm
dem Balken; auf RTBMattenlage
Ebene ist dies auch in
Holmhöhe: 1,65/2,45 der AK 9 erlaubt (gilt
m bei 12 cm
für den RTB – bei
Mattenlage
bundesoffenen WKs
und WKs auf DTBEbene gilt 10 cm
Ladematten
P 7b Sprungtisch + Läufer
beim Anlauf Höhe:
1,10 m (AK 9) 1,20 m
(AK10) 1,25 m (AK 11)
Die Gerätehöhe wird ab Hallenboden gemessen; zum Angang ist ein Sprungbrett erlaubt;
grundsätzlich liegt eine Landematte!
3.4
Test der athletischen Normen (AN)
Es werden zwei Tests ausgeschrieben.
Der Test im 1.Halbjahr prüft die AK 7 – 9 und ist relevant für die Kadernominierung.
Der Test im 2. Halbjahr prüft die AK 10ff. und ist ebenfalls relevant für die Kadernominierung.
Alle Durchführungen erfolgen nach den für 2014/2015 veröffentlichten Inhalten: Wettkampfinhalte.
Eine Turnerin kann nur die Normen ihres Jahrgangs ablegen. Die 6-jährigen starten mit den Übungen der 7jährigen.
8
3.5
Test der technischen Normen (TN)
Dieser Test dient der Kadernominierung; es sollten nur die Turnerinnen antreten, die die notwendigen
Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen. Die Durchführung erfolgt nach den für 2014/2015 veröffentlichten
Inhalten. Die Turnerin kann nur die Normen ihres Jahrgangs ablegen. Der Test erfolgt im Rheinland für alle im
November (siehe Terminplan).
4. Turnerinnen (allgemein)
4.1
Landesfinale der P – Stufen (Einzel)
WK-Nr.
Wettkampfart
AK
Jahrgang
P – Stufen (1)
2.4.09
Pflichtvierkampf
08/09
2007/2006
P5 - P6
2.4.11
Pflichtvierkampf
10/11
2005/2004
P5 - P7
2.4.13
Pflichtvierkampf
12/13
2003/2002
P5 - P8
2.4.15
Pflichtvierkampf
14/15
2001/2000
P5 - P8
2.4.17
Pflichtvierkampf
16/17
1999/1998
P5 - P9
2.4.18
Pflichtvierkampf
18 +
1997 u. ä.
P5 - P9
(1) = Ausnahme: Sprung P5 ist im Landesfinale nur der Alternativsprung „Überschlag in die Rückenlage“
gestattet.
Sonderregelung: WK 2.4.09 Am Sprung ist kein Überschlag über den Sprungtisch gestattet. Hier gilt folgende Regelung:
P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“
Geräthöhe: Mattenberg 60 cm
Ausgangswert: 5,00 Punkte
P6 = P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“
Geräthöhe: Mattenberg 90 cm
Ausgangswert: 6,00 Punkte
4.2
Landesfinale der P – Stufen (Mannschaft)
WK-Nr.
Wettkampfart
AK
Jahrgänge
P – Stufen (1)
2.4.09
Pflichtvierkampf
08 - 09
2007/2006
P5 - P6
2.4.11
Pflichtvierkampf
08 – 11
2007-2004
P5 - P7
2.4.13
Pflichtvierkampf
08 – 13
2007-2002
P5 - P8
2.4.15
Pflichtvierkampf
08 – 15
2007-2000
P5 - P8
2.4.16
Pflichtvierkampf
08 +
2007 u. ä.
P5 - P9
(1) = Ausnahme: Sprung P5 ist im Landesfinale nur der Alternativsprung „Überschlag in die Rückenlage“
gestattet.
Sonderregelung: WK 2.4.09 Am Sprung ist kein Überschlag über den Sprungtisch gestattet. Hier gilt folgende Regelung:
P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“
Geräthöhe: Kasten vor gleichhohem Mattenberg 60 cm
Ausgangswert: 5,00 Punkte
9
P6 = P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“
Geräthöhe: Kasten vor gleichhohem Mattenberg 90 cm
Ausgangswert: 6,00 Punkte
Eine Mannschaft besteht aus bis zu sechs Turnerinnen eines Vereines; von diesen starten jeweils vier an jedem
Gerät. Die Summe der drei besten Wertungen am jeweiligen Gerät bildet das Geräteergebnis; die vier
Geräteergebnisse bilden das Mannschaftsergebnis.
4.3
Gerätenormen P-Stufen
Sprung
Barren/Reck
Balken
P5: Handstützüberschlag P5-P9
WK 2.4.09/11/13
in die Rückenlage
Holmhöhe: 1,70/2,50m Höhe 1,10 m bei 20cm
Kasten vor gleichhohem bei 20cm Mattenlage Mattenlagen
Mattenberg
Holmhöhe: 1,65/2,45m
Höhe: 0,90 m
bei 12cm Mattenlage
P6: HandstützSprungüberschlag (s.
Sonderregelung)
Sprungtisch
WK 2.4.15/17/18
Es gibt keine Reckstange.
(ggf. Höhenausgleich
Höhe: 1,25 bei 20cm
durch 1-2 Matten oder
Mattenlagen
Sprungbrett).
Höhe: 1,10 m
P7-P9:
Sprungtisch
Boden
P5–P9
Bodenfläche 12 x 12 m
mit Unterkonstruktion
(Ist keine
Unterkonstruktion
vorhanden, kann für
den Salto vw. in der P9
ein dünnes, federloses
Sprungbrett benutzt
werden. Dieses darf
jedoch auf der
Bodenfläche während
der Übung nicht
bewegt werden.)
Höhe laut Ausschreibung
Sonderregelung: WK 2.4.09 Am Sprung ist kein Überschlag über den Sprungtisch gestattet. Hier gilt folgende Regelung:
P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“
Geräthöhe: Mattenberg 60 cm
Ausgangswert: 5,00 Punkte
P6 = P5 Alternativ Sprung = „Überschlag in die Rückenlage“
Geräthöhe: Mattenberg 90 cm
Ausgangswert: 6,00 Punkte
4.4
Einzelwettkämpfe – LK
10
WK-Nr.
1
2a
2b
3a
3b
4a
4b
5a
5b
4.5
AK
10/11
12/13
12/13
14/15
14/15
16/17
16/17
18 - 24
18 - 29
Jg.
2005/2004
2003/2002
2003/2002
2001/2000
2001/2000
1999/1998
1999/1998
1997 - 1991
1997 - 1986
Wettkampfübersicht
LK 3
LK 3
LK 2 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup
LK 2
LK 1 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup
LK 2
LK 1 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup
LK 2
LK 1 – Qualifikationswettkampf – DTB-Cup
Gerätnormen LK
Parallelbarren entfällt ab 2015 ersatzlos.
Werterhöhung für Sprünge der Gruppe 1 bis 5: D-Note lt. CdP.+ 1,00P.
Sprunghocke: Nr. 6.10 – D-Note 1.00P.
Sprunggrätsche: Nr. 6.11- D-Noten 1.00P.
Sprunghöhe
Barrenhöhe
Balkenhöhe
Boden
LK 1
LK2
1,25m
1,25m
Holmhöhe: 1,70/2,50 m
bei 20 cm Mattenlage
LK3
LK 4
1,25/1,20/1,10m
1,20/1,10m
Holmhöhe: 1,65/2,45 m
bei 12 cm Mattenlage
Höhe: 1,25 m bei 20 cm
Höhe: 1,20 m bei 12 cm
Mattenlage
Mattenlage
mit
mit
Unterkonstruktion Unterkonstruktion
Alle Maße werden stets vom Hallenboden bis zur Geräteoberkante (z.B. Holm) aus gemessen!
4.6
Qualifikation für den Bundespokal
Es wird zurzeit eine Regelung erarbeitet, nach der zwei Mannschaften für den Bundespokal der LVTMannschaften nominiert werden. Diese wird noch rechtzeitig vor den Sommerferien bekanntgegeben.
11
4.7
Cilly-Knaust-Pokal
Rheinischer Mannschaftswettkampf für gemischte Mannschaften – P-Stufen
Jahrgänge
2006 und jünger
2005/2004
2003/2002
2001/2000
1999 – 1991
1990 – 1981
1980 – 1971
1970 – 1961
1960 – 1951
1950 + älter
P-Stufen
P 4-5
P 4-6
P 4-7
P 4-8
P 4-9
P 4-8
P 4-7
P 4-6
P 4-5
P4
Altersfaktor
1,267
1,188
1,118
1,056
1,000
1,056
1,118
1,188
1,267
1,357
Gerätehöhen und Gerätnorm bitte der Ausschreibung sowie
dem Leitfaden Gerätturnen männlich entnehmen! Es dürfen
nur die Übungen gezeigt werden, die die Ausschreibung
vorgibt. Höherwertige Übungen dürfen nicht gezeigt werden
und werden dementsprechend disqualifiziert. Turnerinnen und
Turner, die im Jahr des Wettkampfes bereits oder noch an
Wettkämpfen aus dem Bereich Turnen olympisch (P-Stufen B
Variante sowie AK (jede Altersklasse)) gestartet sind/starten,
sind für den Cilly-Knaust Pokal nicht startberechtigt.
5. Seniorinnen
5.1
Einzelwettkämpfe – LK
AK
Anforderung
Geräteangebot
25–29
LK 3
Vierkampf
30-34
LK 3
Vierkampf
35-39
LK 3
Vierkampf
40-44
LK 3
Vierkampf (Bank)
45-49
LK 3
Vierkampf (Bank)
50-54
LK 3
Dreikampf (aus vier Geräten)
55-59
LK 4
Dreikampf (aus vier Geräten)
60-64
LK 4
Zweikampf (aus 3 Geräten)
65-69
LK 4
Zweikampf (aus 3 Geräten)
70-74
LK 4
Zweikampf (aus 3 Geräten)
75-79
LK 4
Zweikampf (aus 3 Geräten)
80 u.ä.
LK 4
Zweikampf (aus 3 Geräten)
12
5.2
Deutschlandpokal Senioren
AK
Anforderung
30 +
LK 3
40 +
LK 3
55 +
LK 4
6. RTB Liga
LIGA
Altersklasse
Jahrgang
Leistungsstufe
NRW-Liga
12 und älter
2003 und älter
CdP; C-Abgang
OBERLIGA
VERBANDSLIGA
10 und älter
2005 und älter
Leistungsklasse 1
LANDESLIGA I
LANDESLIGA II
10 und älter
2005 und älter
Leistungsklasse 2
LANDESLIGA III
LANDESLIGA IV
10 und älter
2005 und älter
Leistungsklasse 3
6.1
Sprunghöhe
Barren
Balken
Boden
Gerätenormen RTB-Ligen
Verbands/Oberliga
1,25m
Landesligen 1-4
1,10 m oder 1,20 m oder
1,25 m
Höhe: 1,70 m / 2,50 m (Messung ab Boden).
Höhe: 1,25 m
(Messung ab Boden bei Mattenlage von 20 cm).
+ LL1 und 2
LL3 und 4
12x12m mit
12x12m
Unterkonstruktion
Läufer
7. Regularien bei Teilnahme an Wettkämpfen
7.1
Startrecht
7.1.1 Startrecht für ausländische Turnerinnen
Ausländische Mitglieder, die ihren ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Deutschland haben,
werden bezüglich des Startrechtes wie Deutsche behandelt.
13
Das Startrecht wird in enger Anlehnung an den Deutschen Turnerbund geregelt.
Hinweis:
Der ständige Wohnsitz oder dessen Wechsel muss bei der Beantragung des Startpasses bzw.
Startechtes durch die Kopie der Anmeldung bei der amtlichen Meldebehörde oder eines amtlichen
Dokuments (Reisepass, Personal- oder Kinderausweis) nachgewiesen werden.
7.1.2 Startrecht für inländische Turnerinnen
Die Gültigkeit des Startpasses beträgt fünf Kalenderjahre. Die Gültigkeit endet vorzeitig bei
a) Unbrauchbarkeit infolge Verschmutzung, Beschädigung u. ä.
b) Unbrauchbarkeit wegen unzulässiger Eintragungen, Korrekturen oder Streichungen
7.1.3 Zweitstartrecht
Ein Wechsel des Zweitstartrechtes für einen neuen Zweitverein oder die Aufhebung des
Zweitstartrechtes (Rückwechsel zum Stammverein) gelten als Vereinswechsel und bewirken die
hierfür vor Erteilung der Starterlaubnis vorgesehenen Sperren. Bei Rückwechsel zum Stammverein
ist eine neue Starterlaubnis zur eindeutigen Kennzeichnung im Bereich „Zweitstartrecht“ zu
vermerken.
Das Zweitstartrecht kann zeitlich nicht befristet werden, sondern gilt genau so lang wie das
Erststartrecht; Ausnahme: Im Rahmen der Jahrgangsmeisterschaften (Mannschaft) muss das
Zweitstartrecht nicht in den Startpass eingetragen werden und gilt für die Dauer der
Meisterschaften; es muss durch ein Vereinsdokument (offizielles Briefpapier) schriftlich vom
abgebenden Verein bescheinigt werden.
Ab dem Zeitpunkt der Freigabe des Zweitstartrechtes durch den Stammverein ist ein Start in
Mannschaftswettkämpfen für den Stammverein nicht mehr möglich. Ausnahme: Startet eine Turnerin
mit Zweitstartrecht in der RTB-Liga, ist sie dennoch berechtigt für ihren Stammverein in der P- Stufen
Mannschaft zu turnen.
7.1.4
Vereinswechsel
Beim Vereinswechsel kommt eine 3-monatige Sperre zum Tragen; sie beginnt mit dem Datum,
welches der abgebende Verein unter Freigabe im Startpass eingetragen hat.
7.1.5 Wechsel zwischen Wettkampfstufen
Eine Turnerin kann innerhalb eines Kalenderjahres in verschiedenen Wettkampfstufen im
Mannschaftswettbewerb für einen Verein turnen. Hat sie in einer höheren Wettkampfstufe geturnt,
kann sie in einer niedrigeren Wettkampfstufe, während des Kalenderjahres, nicht mehr starten.
Besonderheiten:
a) Turnerinnen, die im laufenden Kalenderjahr an einem für Übungen des olympischen Programms
(P-Stufen Variante B) ausgeschriebenen Landes- bzw. bundesoffenen Wettkampf (Meisterschaft,
14
Pokal, etc.) teilgenommen haben, sind nicht startberechtigt auf Wettkämpfen der P-Stufen Variante A
(Einzel / Mannschaft/Cilly-Knaust Pokal).
b) Turnerinnen, die sich im laufenden Jahr für die Deutschen (Jugend-) Meisterschaften qualifiziert
haben, sind auf Wettkämpfen des RTB - Cup (Einzel) nicht startberechtigt.
Eine Teilnahme an den Wettkämpfen der P-Stufen Variante A ist nicht möglich
c) Turnerinnen, die im laufenden Kalenderjahr in der NRW-, Regional- oder Bundesliga starten, sind
bei folgenden Wettkämpfen nicht startberechtigt: RTB-Ligen, Cilly-Knaust- Pokal, Landesfinale der PMannschaften/Einzel)
d) Bei den Wettkämpfen: Cilly-Knaust-Pokal und Landesfinale P-Mannschaften sind nur reine
Vereinsmannschaften startberechtigt (keine Gastturnerin über Zweitstartrecht).
e) Wettkampfgemeinschaften von Vereinen und Turngauen/-verbänden müssen für die Erteilung der
Starterlaubnis als eigenständige Vereine beim jeweiligen Landesturnverband eingetragen sein.
f) Im Rahmen des Ligasystems wird hiermit präzisiert: Eine Turnerin kann nicht von einer höheren Liga
in eine niedrigere Liga wechseln. Ein Wechsel in eine höhere ist unter Einhaltung der Meldefrist
möglich.
7.2
Gesundheitszeugnis
Eine Turnerin muss am Wettkampftag ein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen, dass von einer/m
Orthopäden/in, Unfallchirurg/in oder einer/m Facharzt für Sportmedizin ausgestellt worden ist. Das
Gesundheitszeugnis darf nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Verstoß ist kein Start möglich.
Ausnahme: Turnerinnen im Bereich der P-Stufen (A-Variante), sowie LK benötigen kein
Gesundheitszeugnis.
7.3
Meldeverfahren
Grundsätzlich können alle Meldungen, wenn in der Ausschreibung kein anderer Hinweis angegeben
ist, nur über die zuständigen Vereine abgegeben werden. Eine für den Wettkampf zugeordnete
Meldeadresse ist in jeder Ausschreibung angegeben. Falls mit der Ausschreibung offizielle
Meldebögen veröffentlicht sind, so sind Meldungen ausschließlich auf diesen zu vollziehen.
Verspätete Meldungen sind nicht zulässig.
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Abgegebene Meldungen sind verbindlich. Treten gemeldete Turnerinnen nicht zum Wettkampf an, ist
die Meldegebühr trotzdem zu entrichten. Die Meldegebühr muss an den RTB überwiesen werden.
(Siehe jeweilige Ausschreibung)
Sind gemeldete Kampfrichter/innen am Wettkampftag verhindert, so hat der meldende Verein
selbstständig für Ersatz zu sorgen.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so können seine Turnerinnen vom Wettkampf
ausgeschlossen werden bzw. bei fehlendem Kampfrichter wird nachträglich eine Strafgebühr
erhoben.
-
-
Nachmeldungen/Ummeldung sind bis zu zwei Tage vor dem jeweiligen Wettkampf möglich,
Nachrücken am Wettkampftag wird durch die Wettkampfleitung entschieden
Setzt die Meldung eine Qualifikation voraus (P- Stufen Einzel), gelten folgende Bestimmungen:
-
Der/die Turner/in muss bereits zum 1. Wettkampf der Wettkampfreihe gemeldet sein
-
Alle Wettkämpfe der Qualifikationsserie müssen durchlaufen werden und die erreichte Punktzahl
bzw. Platzierung durch die Siegerliste des jeweiligen Qualifikationswettkampfes belegt werden.
-
Bei nicht Wahrnehmung des Startrechtes besteht die Möglichkeit des Nachrückens. Hierüber muss
die Meldestelle des kommenden Wettkampfes in Kenntnis gesetzt werden, damit diese mögliche
Nachrücker informieren kann.
-
Ein Nachrücken ist bis maximal zwei Tage vor dem nächsten Wettkampf möglich
-
Erkrankung/Verletzung/Sonderfälle:
Können
Turner/innen
aufgrund
von
Verletzung
oder
Erkrankung
einen
der
Qualifikationswettkämpfe nicht absolvieren und es liegt zum Zeitpunkt des Wettkampfes ein
ärztliches Attest vor besteht die Möglichkeit der Qualifikation, vorausgesetzt die jeweilige
Wettkampfklasse ist nicht ausreichend besetzt.
Gleiche Regelung greift, sofern sich ein/e Turner/in während des Wettkampfes verletzt und somit
den Wettkampf nicht beenden kann.
Kampfrichtermeldungen:
Jeder Verband meldet pro angefangene 3 Turnerinnen pro Wettkampfklasse eine/n Kampfrichter/in, der/die
mindestens im Besitz einer gültigen Da-Lizenz ist. Die gemeldeten Kampfrichter/innen stehen dem Veranstalter
kostenfrei für die jeweils gemeldeten Wettkampfklassen zur Verfügung. Über den Einsatz entscheidet die
Kampfrichterleitung. Die zuständige Gau-/Verbandskampfrichterwartin erhält zur Mitkenntnis eine Kopie der
Meldung. Sie stimmt dem Einsatz zu.
Für das Landesfinale P-Stufen Mannschaft meldet jeder Verein zwei Kampfrichter/innen (mind. Da-Lizenz).
7.4
Versäumniszuschläge
Kampfrichter/innen müssen gleichzeitig mit den Turnerinnen namentlich gemeldet werden. Bei Zulassung
formell fehlerhafter Meldungen beträgt die Strafgebühr 2,50 Euro/pro Turnerin.
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Wird kein/e Kampfrichter/in gestellt, so beträgt die Strafgebühr pro Kampfrichter/in 50,00 Euro zuzüglich der
Kosten für eine/n Ersatzkampfrichter/in.
7.5
Gültigkeit der Ausschreibung
Mit Abgabe einer Meldung werden die Bedingungen der Ausschreibungen anerkannt!
7.6
Zulassung von Geräten
Es sind grundsätzlich nur FIG-zugelassene Geräte bei Wettkämpfen einzusetzen. – Zusätzliche
Sprungbretter, Unterlagen, Matten dürfen nur auf Antrag mit Genehmigung der Wettkampfleitung
genutzt werden und müssen allen Turnerinnen zur Verfügung stehen.
7.7
Wettkampfablauf – Pflichten eines/r Trainers/in
Der/die Trainer/in, die Turnerinnen im Wettkampf (Leistungssport) betreut, muss im Besitz der Trainer C-Lizenz
sein; er/sie hat die Lizenz gegebenenfalls der Wettkampfleitung vorzulegen.
Der Startpass und das Gesundheitszeugnis müssen vor dem Einturnen bei der Wettkampfleitung vorgelegt
werden. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses ist ab der AK 6 bei allen Wettkämpfen im Bereich
Leistungssport erforderlich. Die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses behält maximal 12 Monate seine
Gültigkeit. Ausnahme: Beim Test der AN müssen in der AK 7 kein Startpass vorgelegt werden, jedoch muss die
Vereinszugehörigkeit auf einem offiziellen Vereinsbriefbogen mit Unterschrift und Stempel nachgewiesen
werden. Quereinsteiger in die AK 8 müssen einen Startpass vorlegen.
Das Meldegeld ist in jedem Falle vor dem Wettkampftag an den RTB zu überweisen. Dies gilt auch für
Turnerinnen, die krankheits- oder verletzungsbedingt nicht teilnehmen können.
Der/Die Trainer/in ist für die Korrektheit des Startpasses verantwortlich. Bei fehlerhaften Pässen kann nur
die RTB-Passstelle Korrekturen vornehmen. Es ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
-
Korrekte Eintragung des Erst-/Zweitstartrechtes
-
Korrekte Eintragungen der Freigaben bei Startrechtswechsel
-
Gültigkeitsdauer des Startpasses
-
Unterschrift der Turnerin
Bei Kürwettkämpfen muss die Kür Musik auf einer CD bei der Wettkampfleitung vor dem Einturnen abgegeben
werden; es darf lediglich diese Kür Musik auf der CD (Track 1) abspielbar sein. Bei den Wettkämpfen –
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Turnerinnen (allgemein) – P 4 – P 9 kann die Übung entweder ohne Musik, oder mit der angebotenen
Pflichtmusik, oder auf einer Musik nach eigener Wahl (ohne Gesang) geturnt werden. Bei eigener Musik muss
dies auf einer CD als einzige Musik (Track 1) abspielbar sein. Die Musiken sind bei der Anmeldung zum
Wettkampf mit den Startpässen bei der Wettkampfleitung abzugeben.
7.8
Verwarnung
Trainer/innen, deren Turnerinnen bei den Wettkämpfen technisch ungenügende Elemente anbieten, wird
noch während der Veranstaltung durch die Wettkampfleitung eine Verwarnung ausgesprochen. Im
Wiederholungsfalle behält sich das Technische Komitee weitere Schritte vor.
Der/die Trainer/in ist verpflichtet während des Wettkampfes sportartgerechte Sportkleidung zu tragen. Die
Wettkampfleitung behält sich das Recht des Verweisens aus dem Wettkampfinnenraum vor.
7.9
Video-/Fotoaufnahmen
Video- und Fotoaufnahmen im Innenraum sind nur mit Erlaubnis der Wettkampfleitung gestattet.
Videoaufnahmen sind als Beweisführung zur Beanstandung der Bewertung nicht zugelassen.
8. Kriterien zum Verbleib und zur Aufnahme in den Landeskader (D1 –
D4) des RTB
8.1
Allgemeines
Die Kriterien zur Aufstellung der D - Kader, die auf dem Wettkampfsystem des DTB basieren, sollen mit ihrer
Zielsetzung einen Weg in Etappen bis hin zur Turnerin der nationalen Spitzenklasse aufzeigen. Sie dienen der
einheitlichen Erfassung auf Landesebene und setzen u.a. Maßstäbe für eine gezielte Förderung der Aktiven.
8.2
Grundsätze
Mitglied im D-/E-Kader des Rheinischen Turnerbundes kann jede Turnerin werden, die einem Verein des
Rheinischen Turnerbundes mit der Erstmitgliedschaft angehört. Das Alter der Kaderathletin ist wie folgt
festgelegt: E-Kader: AK 6/7 – AK 8, D-Kader: ab AK 9.
Ab der Altersklasse 6 kann eine Turnerin bei Erreichen der Grundlagen zur Nominierung in den Landeskader
aufgenommen werden. Turnerinnen, die nicht jahrgangsgerecht nach oben turnen, können ebenso in den
Landeskader aufgenommen werden.
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Die RTB - Kaderzugehörigkeit hat in der Regel die Gültigkeit für ein Kalenderjahr (vom 1.1. bis 31.12. des
jeweiligen Jahres). Nach einem halben Jahr kann eine Überprüfung und danach die notwendige Umstellung des
Kaders erfolgen. Hierzu werden die erbrachten Leistungen aller Turnerinnen im Wettkampf,
Leistungsvoraussetzungstest und im Grundlagenprogramm, sowie die persönliche Perspektive zur Beurteilung
herangezogen
Die Bestätigung der leistungssportlichen Tauglichkeit erfolgt durch eine jährlich stattfindende
sportärztliche Untersuchung bei einem Orthopäden, Sportmediziner oder Unfallchirurgen. Die Sporttauglichkeit
muss bei Wettkämpfen nachgewiesen werden.
Die Nominierung der RTB-Kader erfolgt durch den Ausschuss für Leistungs- und Nachwuchsförderung unter
Einbeziehung der/s TK-Vorsitzenden; eventuelle Einsprüche sind an die /den TK- Vorsitzenden/e und NUL
– Vorsitzenden/e zu richten.
8.3
Grundlagen zur Nominierung
E-Kader (AK6/7) :
Test AN und Jahrgangsmeisterschaft. Es müssen 75 % erreicht werden.
E-Kader (AK8):
Test AN + TN +Jahrgangsmeisterschaft. Es müssen 60 % erreicht werden
D-Kader (ab AK9):
Test AN + TN + Jahrgangsmeisterschaft. Es müssen 60 % erreicht werden
Ab der AK11 ist statt der Jahrgangsmeisterschaften ein bundesoffener Wettkampf nachzuweisen.
Turnerinnen müssen auch dann die Tests der AN und TN im RTB absolvieren, wenn sie am späteren DTBKadertest teilnehmen wollen. Turnerinnen, die dem Bundeskader angehören, sind automatisch im D-Kader des
RTB.
Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben können, sind hier die Protokolle des Ausschusses für
Nachwuchs- und Leistungsförderung zu beachten.
8.4
Atteste
Kann eine gemeldete Turnerin an Kaderqualifikationswettkämpfen (Test AN, Test TN,
Jahrgangsmeisterschaften) aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, so muss sie bis spätestens 5
Werktage nach der Veranstaltung dem NUL Ausschussvorsitzenden ein ärztliches Attest vorlegen. In
Grenzfällen entscheidet der/die TK Vorsitzende/r.
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