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voks: Datenübernahme STEUERN
Bereich: Allgemein - Info für Anwender Nr. 86235
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Voraussetzungen
2
2.1.
Programmstand
2
2.2.
Installation von Agenda
3
2.3.
Mandanten-Adressdaten
3
3.
Vorgehensweise
4
3.1.
voks: Daten auslesen
4
3.2.
Agenda: Daten einlesen
5
4.
Details
7
4.1.
Gesonderte Feststellung
7
4.2.
Gesonderte und einheitliche Feststellung
7
4.3.
Gewerbesteuer
8
4.4.
Körperschaftsteuer
8
4.5.
Umsatzsteuer
8
4.6.
Excel-Anlagen
8
5.
Wichtige Informationen
9
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Info für Anwender Nr. 86235
1.
Ziel
Das Info zeigt, wie Sie Daten aus den voks-Steuerprogrammen auslesen und in die AgendaSteueranwendungen einlesen.
In Agenda können die Werte des Veranlagungszeitraums 2013 übernommen werden. Vorangehende
Veranlagungszeiträume müssen manuell erfasst werden.
Im Folgenden beschreiben wir die Vorgehensweise zur Übernahme der Einkommensteuer-Erklärung in
Agenda ESt. In den Details finden Sie Besonderheiten zur Übernahme der Feststellungs-,
Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung sowie von Excel-Anlagen.
Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen die Übernahme der Steuerdaten nur durchzuführen sofern es sich um einen
umfangreichen Steuerfall – zum Beispiel viele Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
Vermietungsobjekte – handelt. Andernfalls beansprucht die manuelle Erfassung in Agenda
erfahrungsgemäß weniger Zeit.
2.
Voraussetzungen
2.1.
Programmstand
Zur Datenübernahme müssen bestimmte Programmstände der jeweiligen Software installiert sein:
voks
Mindestversionen
Elster/TransferServer-Steuern: 7.000
voks-ESt:
19.000
voks-GuE:
18.006
voks-GewSt:
19.000
voks-KSt:
Wo finde ich die Version?
Wo finde ich das Update?
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8.000
»? | Info«
http://www.voks.de/support/updates
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Agenda
Mindestversion
Wo finde ich die Version?
DVD-Artikel-Nr. 971483 (DVD April 2015)
»Hilfe | Info«
Wo finde ich das Update?
2.2.
Installation von Agenda
Um die Datenübernahme durchzuführen, müssen die Agenda-Software als die voks-Software auf dem
gleichen Rechner bzw. Server installiert sein.
Falls Sie Agenda auf einem anderen Rechner installiert haben, wenden Sie sich an unsere Hotline:
08031 2561 399.
2.3.
Mandanten-Adressdaten
Um voks-Steuerdaten zu übernehmen, müssen die Adressdaten aus voks importiert werden.
Nr. 86228 voks: Datenübernahme Adressdaten
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3.
Vorgehensweise
3.1.
voks: Daten auslesen
Die Bereitstellung der Vorjahresdaten (VZ 2013) aus voks-ESt erfolgt über die Erstellung einer
komprimierten Erklärung für jede Steuerart. Im Rahmen der damit verbundenen Plausibilitätsprüfung
werden die ELSTER-Daten in einem Exportverzeichnis abgelegt und später von Agenda ESt
eingelesen.
Veranlagungszeitraum 2013 des Mandanten in voks-ESt öffnen
Komprimierte Steuererklärung bereitstellen
1. Formular ESt 1A (Mantelbogen) aufrufen
2.
»ELSTER | Einkommensteuer-Erklärung | Komprimierte Steuererklärung«
3. Plausibilitätsprüfung durchführen und komprimierte Erklärung (PDF) schließen
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Anlagen EÜR bereitstellen (sofern vorhanden)
1.
»ELSTER | Anlage EÜR | Komprimierte EÜR«
2. Betrieb auswählen (Doppelklick)
3. Plausibilitätsprüfung durchführen und komprimierte Erklärung (PDF) schließen
4. Schritte 1 bis 3 für alle Betriebe wiederholen
3.2.
Agenda: Daten einlesen
ARBEITSPLATZ öffnen
Mandanten wählen
1. Navigationsschaltfläche <Mandant>.
2. Ggf. Mandant wechseln.
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Agenda ESt öffnen
1. Navigationspunkt <Anwendungen & Favoriten>.
2. ESt 2014 öffnen.
Falls die Anwendung ESt 2014 nicht sichtbar ist: <Anwendung aktivieren>.
Daten importieren
Abfrage mit <OK> bestätigen.
Hinweise
Auf dem Rechner, auf dem Sie die Datenübernahme durchführen, muss mindestens Microsoft
Office 2007 SP3 installiert sein. Zudem unterstüzt Agenda nur die 32-Bit-Versionen von Microsoft
Office.
Nach der Übernahme der Excel-Anlagen aus voks müssen die Zuordnungen neu gesetzt werden.
Beachten Sie hierzu die Ausführungen unter »Excel-Anlagen 8 «.
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4.
Details
4.1.
Gesonderte Feststellung
Abweichend zur Datenübernahme Einkommensteuer:
Komprimierte Steuererklärung bereitstellen
1. Formular ESt 1D (Mantelbogen) aufrufen.
2.
»ELSTER | Gesonderte Feststellung | Komprimierte Steuererklärung«.
3. Plausibilitätsprüfung durchführen und komprimierte Erklärung (PDF) schließen.
Anlagen EÜR bereitstellen (sofern vorhanden)
Die Bereitstellung der Anlage EÜR erfolgt in voks-ESt..
Datenübernahme abschließen
Öffnen Sie den Mandanten in Agenda GuE 2014 um die Datenübernahme abzuschließen.
4.2.
Gesonderte und einheitliche Feststellung
Abweichend zur Datenübernahme Einkommensteuer:
Komprimierte Steuererklärung bereitstellen
1. Formular ESt 1B (Mantelbogen) aufrufen.
2.
»ELSTER | Gesonderte und einheitliche Feststellung | Komprimierte Steuererklärung«.
3. Plausibilitätsprüfung durchführen und komprimierte Erklärung (PDF) schließen.
Anlagen EÜR bereitstellen (sofern vorhanden)
Die Bereitstellung der Anlage EÜR erfolgt in voks-ESt.
Datenübernahme abschließen
Öffnen Sie den Mandanten in Agenda-GuE 2014 um die Datenübernahme abzuschließen.
Hinweis
Die Übernahme ist nur möglich, wenn die Gesellschaft nicht mehr als 50 Gesellschafter hat.
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4.3.
Gewerbesteuer
Abweichend zur Datenübernahme Einkommensteuer:
Komprimierte Steuererklärung bereitstellen
1. Formular GewSt 1A (Mantelbogen) aufrufen.
2.
»ELSTER | Gewerbesteuererklärung | Komprimierte Steuererklärung«.
3. Plausibilitätsprüfung durchführen und komprimierte Erklärung (PDF) schließen.
Datenübernahme abschließen
Öffnen Sie den Mandanten in Agenda GewSt 2014, um die Datenübernahme abzuschließen.
4.4.
Körperschaftsteuer
Abweichend zur Datenübernahme Einkommensteuer:
Komprimierte Steuererklärung bereitstellen
1. Formular KSt 1A (Mantelbogen) aufrufen.
2.
»ELSTER | KSt 1A, unbeschränkt Steuerpflichtige | Komprimierte Steuererklärung«.
3. Plausibilitätsprüfung durchführen und komprimierte Erklärung (PDF) schließen.
Datenübernahme abschließen
Öffnen Sie den Mandanten in Agenda KSt 2014, um die Datenübernahme abzuschließen.
Hinweis
Die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für Vereine (KSt 1B) sowie für
beschränkt Steuerpflichtige (KSt 1C) wird von Agenda KSt derzeit nicht unterstützt. Daher ist für diese
Fälle auch keine Datenübernahme aus voks-KSt möglich.
4.5.
Umsatzsteuer
Aufgrund der überschaubaren Datenmenge einer Umsatzsteuer-Erklärung ist keine Übernahme
vorgesehen.
4.6.
Excel-Anlagen
Wertzuordnungen neu vornehmen.
Nach der Übernahme der Excel-Anlagen in Agenda müssen Sie die Wertzuordnungen wie folgt neu
vornehmen:
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1. Mandant in Agenda Steueranwendung öffnen.
2. In jeweilige Excel-Anlage wechseln.
3. Zu übernehmenden Betrag markieren ( ).
4. Bereich »AGENDA-Funktionen« öffnen ( ).
5. Funktion <Weiteren Wert in ein anderes Feld zuordnen> starten ( ).
6. Formular und Feld aus Liste wählen.
Tipp
Die Formularzuordnung in voks wird im Kommentar angezeigt (s. Abb.)
Weitere Informationen zum »Erstellen von individuellen Anlagen« finden Sie im Info für Anwender Nr.
81023 Erstellen von individuellen Anlagen.
5.
Wichtige Informationen
Spezial-Hotline zur Datenübernahme aus voks
Falls Sie zusätzliche Informationen zur Datenübernahme benötigen, wenden Sie sich an unsere
Spezial-Hotline zur Datenübernahme aus voks:
Telefon:
08031 2561 399
E-Mail:
[email protected]
Info für Anwender
Nr. 86228 voks: Datenübernahme Adressdaten
Nr. 86229 voks: Datenübernahme FIBU
Nr. 86230 voks: Datenübernahme ANLAG
Nr. 86231 voks: Datenübernahme LOHN
Nr. 86234 voks: Importierte Lohndaten prüfen und nachbearbeiten
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