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Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015
LANDESAMTSBLATT
FÜR DAS BURGENLAND
85. Jahrgang
150.
151.
152.
153.
154.
Ausgegeben und versendet am 30. April 2015
18. Stück
Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Esterházy’sche Seeanlage“ der
Marktgemeinde Neudörfl ................................................................................................................................... 178
Genehmigung der 5. Änderung der Bebauungsrichtlinien „Stadtgebiet Rust“ der Stadtgemeinde Rust ........... 178
Stellenausschreibung im Verwendungszweig „Vertragslehrer/in für Trompete“ am Joseph Haydn
Konservatorium .................................................................................................................................................. 179
Stellenausschreibung beim Abwasserverband Mittleres Burgenland für eine/n FacharbeiterIn im
metallverarbeitenden Bereich ............................................................................................................................ 180
Ausschreibung im offenen Verfahren für den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs nach den
Fahrplanvorgaben des Auftraggebers im nördlichen Burgenland ...................................................................... 181
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Zahl: LAD/RO.3270-10001-6-2015
150. Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Esterházy’sche Seeanlage“
der Marktgemeinde Neudörfl
Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 2015, Zahl: LAD/RO.3270-10001-62015, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Neudörfl vom 24. September 2014, i.d.
Fassung v. 23. März 2015, mit der der Teilbebauungsplan „Esterházy’sche Seeanlage” geändert wird
(1. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Zinggl, LL.M.
__________________
Zahl: LAD/RO.3453-10001-6-2015
151. Genehmigung der 5. Änderung der Bebauungsrichtlinien „Stadtgebiet Rust“
der Stadtgemeinde Rust
Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. April 2015, Zahl: LAD/RO.3453-10001-62015, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Rust vom 17. November 2014, Zahl 610/11404-2014, mit der die Bebauungsrichtlinien „Stadtgebiet Rust“ (auch „Stadtgebiet (ohne Altstadt und Feri-
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ensiedlungsgebiete)“) geändert werden (5. Änderung), gemäß § 25a Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 8 des
Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Zinggl, LL.M.
__________________
Zahl: 1/A.2728-10003-2015
152. Stellenausschreibung im Verwendungszweig „Vertragslehrer/in für Trompete“
am Joseph Haydn Konservatorium
Stellenausschreibung
Gemäß den §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988, idgF, gelangt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Planstelle im Verwendungszweig „Vertragslehrer/in für Trompete“ für das
Joseph Haydn Konservatorium mit einer vollen Lehrverpflichtung von 22 Wochenstunden, ab dem Beginn des
Wintersemesters 2015/2016, mit Dienstort Eisenstadt, zur Ausschreibung.
Diese Lehrkraft hat die Aufgabe, nach modernsten pädagogischen Gesichtspunkten sowohl Schülerinnen
und Schüler im Vorstudium, als auch Studierende des Instruments „Trompete“ zu unterrichten. Im Hauptstudiengang „Trompete“ sind neben dem Einzelunterricht im zentralen künstlerischen Fach gegebenenfalls ergänzende Lehrveranstaltungen, wie „Geschichte des Spiels und der Literatur der Trompete“ und „Didaktik
der Trompete“, zu unterrichten.
Die Dienstbehörde strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und fordert deshalb qualifizierte Frauen
ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Anstellungserfordernisse:
1. die österreichische Staatsangehörigkeit oder die Berechtigung zum unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
2. die volle Handlungsfähigkeit
3. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
4. eine an einem inländischen oder vergleichbaren ausländischen Institut abgelegte künstlerische oder
künstlerisch-pädagogische Finalprüfung am Instrument Trompete oder der Nachweis besonderer
künstlerischer Leistungen
5. nachweisliche Erfahrungen im Bereich des Unterrichts an Schülerinnen und Schülern in TrompeteVorbereitungsklassen und an Studierenden in Trompete-Ausbildungsklassen, sowie
6. der Nachweis der pädagogischen Eignung
Die Stellenbewerbungen haben ausschließlich mittels Bewerbungsbogens zu erfolgen und sind wie folgt zu
belegen (in Kopie):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Zeugnisse der abgelegten künstlerisch-pädagogischen Finalprüfung bzw. Nachweis des Abschlusses
des obgenannten Studiums
- Nachweis der pädagogischen Eignung
- Lebenslauf, sowie allenfalls
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-
Berechtigung zum unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Verwendungszeugnisse
Heiratsurkunde und
Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r
und bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein
Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.308,20 brutto. Dieses Entgelt kann sich allenfalls auf Basis der
gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des
Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteile erhöhen.
Die Stellenausschreibung ist im Internet unter:
www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/stellenausschreibungen veröffentlicht.
Für die Bewerbung liegen bei allen Bezirkshauptmannschaften, den Magistraten sowie bei allen Gemeindeämtern des Burgenlandes Bewerbungsbögen auf.
Unter der Internetadresse www.e-government.bgld.gv.at/personalverwaltung können Bewerbungsbögen
herunter geladen werden. Weiters besteht die Möglichkeit, die Bewerbung mittels Online-Formular
(www.e-government.bgld.gv.at/bewerbung) einzubringen.
Die Bewerbungsbögen sind vollständig ausgefüllt und unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung bzw.
im Bewerbungsbogen geforderter Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Landesamtsblatt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Einlaufstelle (Landhaus Neu) oder Abteilung 1 Personal (Landhaus Alt, Zimmer 212), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzubringen; maßgebend ist das Datum des Einlangens bei einer der genannten Stellen.
Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt.
Unvollständig oder verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
153. Stellenausschreibung beim Abwasserverband Mittleres Burgenland für eine/n
FacharbeiterIn im metallverarbeitenden Bereich
Stellenausschreibung
Beim Abwasserverband Mittleres Burgenland wird ein/eine FacharbeiterIn - einschlägige Berufsausbildung
im metallverarbeitenden Bereich - für den Einsatz im gesamten Verbandsgebiet gemäß Bgld. Gemeindebediensteten Gesetz 2014 (Entlohnungsschema II , Entlohnungsgruppe gh) aufgenommen. Die Einstufung erfolgt entsprechend der anrechenbaren Dienstzeit. Das Dienstverhältnis wird vorerst auf 1 Jahr befristet und
wird bei entsprechendem Arbeitsverlauf in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt.
Anstellungserfordernisse:
1. Die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
2. Die volle Handlungsfähigkeit
3. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem metallverarbeitenden Lehrberuf (Mechaniker/in,
Schlosser/in, Installateur/in etc.)
4. Fundierte Kenntnisse entsprechend der jeweiligen Ausbildung
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Grundkenntnisse in EDV (Windows-Anwendungen)
Schweißkenntnisse
Führerschein der Gruppe B und C
Praxis beim Lenken von Lastkraftfahrzeugen
Bereitschaft für Nacht-/Sonntag-/Feiertags- u. Rufbereitschaftsdienst
Bereitschaft für Arbeitseinsätze in Kanalanlagen und engen Raumverhältnissen (keine Platzangst)
Die Stellenbewerbung hat mittels Bewerbungsschreiben zu erfolgen und ist folgendermaßen zu belegen
(in Kopie):
- Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
- Lebenslauf
- Lehrabschlussprüfungszeugnis, Verwendungszeugnisse, Kurs-Bestätigungen
- Führerscheinnachweis
- bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein
- Leumundszeugnis
- ev. Heiratsurkunde; ev. Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r
Die Bewerbungen sind vollständig ausgefüllt und unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen des Landesamtsblattes, das die Ausschreibung enthält, beim AMS Oberpullendorf, Auftragsnummer 7047126, Spitalstraße 26, A-7350 Oberpullendorf, z.Hd.
Frau Rita Glasner einzubringen.
Das vollständige Anforderungsprofil und die Arbeitsplatzbeschreibung können bei den Verbandsgemeinden
und beim AMS eingesehen werden.
Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag der, der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblatt für das Burgenland, folgt.
Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für den Abwasserverband:
Heger
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Zahl: L-570553-5416
154. Ausschreibung im offenen Verfahren für den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs nach
den Fahrplanvorgaben des Auftraggebers im nördlichen Burgenland
Ausschreibende Stelle:
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Europaplatz 3/3
1150 Wien
Auftragsbezeichnung:
Linienverkehr Nordburgenland Lose 1 bis 3
Gegenstand des Auftrags:
Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs nach den Fahrplanvorgaben des Auftraggebers im nördlichen Burgenland für die Dauer von 7,5 (siebeneinhalb) Jahren mit Schuloption
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Erfüllungsort:
Wien, Niederösterreich und Burgenland
Ausschreibungsunterlagen:
erhältlich bis: 9. Juni 2015, 12 Uhr
Schlusstermin Angebote/Teilnahmeanträge (Datum oder Tage nach Versendung):
9. Juni 2015, 12 Uhr
Anbotsöffnung:
9. Juni 2015, 13 Uhr
Europaplatz 3/3
1150 Wien
Datum der Versendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU:
24. April 2015
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Landesamtsblatt für das Burgenland
Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt
Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: [email protected]; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten
€ 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der
Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate:
ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen
Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei
Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler.
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter
http://www.signaturpruefung.gv.at
Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender verifiziert
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