Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung

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Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung
Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung
Die Allgemeine B.u.L. gibt in leserlichen Text die Ausführung der einzelnen
Gewerke zur Erstllung eines Gesamtbauwerkes wieder. Sie beschreibt die
Ausführung der Leistung allgemein. In der Ehrlichkeitsliste, die Vertragsgegenstand ist sind expiziete alle Leistungen zur Erstellung Ihres Wohnhauses geregelt. Die Allgemeine B.u.L. ist nicht Vertragsgegenstand.
a) die Planunterlagen nochmalig gemeinsam besprochen und mit einer
Unterschrift zur Ausführung freigegeben,
b) die Ausführung im Bereich Technik / Materialeinsatz und Farben (z. B.
Änderung der Dachziegel aus Beton in Tondachziegel) festgelegt,
c) der Bauablaufplan besprochen, welcher bindend den Bauablauf vorgibt. Eventuelle Eigenleistungen müssen sich zeitlich eingliedern, damit kein Baustillstand entsteht. Sonderwünsche und Änderungen sind
dann möglich, wenn sie den Bauablauf nicht behindern oder verzögern.
d) Festlegungen getroffen, wann am Grundstück
Baustrom 400V 63 A
Bauwasser mit 4 bar und einem Zapfventil ¾" vorhanden sein muss.
Der Standort wird mit dem Bauleiter festgelegt.
Die Wärmeschutzmaßnahmen werden nach der aktuellen Energiesparverordnung durchgeführt. Damit ist der Niedrigenergiehausstandard für Sie
gegeben.
Die Schallschutzmaßnahmen entsprechen DIN 4109 Ausg. 11.89
"Schallschutz im Hochbau".
ALLGEMEINE HINWEISE:
Die Ausführung der Bauleistung erfolgt nach geltenden Normen, den
anerkannten Regeln der Baukunst des Handwerks unter Beachtung der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen durch den unabhängigen
Baupartner von IHR HAUS, mit welchem der Hausbauvertrag abgeschlossen wird.
Änderungen der Ausführung bzw. Ausstattung bleiben bei gleich- bzw.
höherwertiger Qualität dem Lizenzpartner bzw. Auftragnehmer vorbehalten. Aufgrund bautechnischer Erfordernisse sind geringe Abweichungen
gegenüber den Bauvorlagen möglich.
Alternative Baustoffe werden gemeinsam mit dem Bauherrn entschieden.
Bei Angaben von Wohnflächen können sich geringe Differenzen ergeben.
Schadensersatzansprüche von Seiten des Käufers wegen eventueller
Abweichungen von Wohnflächen sind ausgeschlossen.
Maße für Einrichtungszwecke sind am Gebäude nach den Verputzarbeiten
zu nehmen.
Zeichnerische Ausdrucksmittel gelten nicht als Baubeschreibung. Die in
den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände sind unverbindliche
Vorschläge des Architekten. Eingebaut werden die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Einrichtungsgegenstände und Sanitärausstattungen.
Sonderwünsche und Änderungen sind möglich, soweit sie den gesamten
Bauablauf nicht behindern oder verzögern.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsumfang für die vertraglich
vereinbarten Arbeiten enthalten und
beinhaltet das Einrichten von Baustrom und Bauwasser inkl. Verbrauchskosten bis max. 200,– €
brutto. Die Abrechnung erfolgt nach
den Verbrauchsabrechnungen der
jeweiligen Versorgungsunternehmen, die Aufstellung eines Baustellen-WCs, Baugeräte bis zur Übergabe
des Gebäudes an die Bauherren sowie Gerüst für Rohbau mit Dach sowie
Außenputz. Sämtlicher, während des Bauvorhabens vom Auftragnehmer
verursachter Bauschutt, wird fachgerecht entsorgt.
Eine befestigte Zufahrtsmöglichkeit bis zur Baustelle muss für Baufahrzeuge jeglicher Art bis 40t vorhanden sein.
SCHNURGERÜST
Nach Erstellung des Schnurgerüstes
wird die Feinabmessung des
Baukörpers vorgenommen. Somit
ist gewährleistet, dass Ihr Wohnhaus genau dort steht, wo es
geplant ist. Dabei wird gemeinsam
mit dem Bauherren gem. der Genehmigungsplanung die Höhe des Erdgeschossfußbodens festgelegt. Hierfür ist es notwendig, dass alle Grenzsteine vorhanden und erkennbar sind.
EIGENLEISTUNG:
Nur komplette Gewerke inkl. der zur Ausführung des Gewerkes erforderlichen Nebenleistungen können in Absprache mit der Bauleitung als
Eigenleistung erstellt und aus dem Vertrag herausgenommen werden.
Diese Eigenleistungen obliegen nicht der Bauleitung und sind zur Baudurchsprache anzumelden.
Der Bauherr ordnet sich bei gewünschten Eigenleistungen in die Bauzeitplanung des Auftragnehmers ein.
ERDARBEITEN
ARCHITEKTENLEISTUNG
Im Festpreis enthalten sind sämtliche zur Erstellung der Baueingabe
notwendigen Planungs- und Architekturleistungen sowie sämtliche
bauvorbereitenden Maßnahmen wie
z. B. Antrag auf Vorbescheid, Vorentwürfe, Nivellierung des Baugrundstücks, Erstellung der Eingabepläne, Entwässerungspläne, Hilfestellung bei Beantragung öffentlicher Fördermittel sowie eine statische Berechnung (falls erforderlich
geprüft z.B. in Hessen) aller tragenden Bauteile Ihres Hauses.
Der Bauantrag wird dem Bauherren zur Unterschrift und Weiterleitung an
die Behörde überreicht.
Nach Vorlage der genehmigten Baupläne findet die Baudurchsprache mit
Bauherrn und der Bauleitung statt. In diesem Gespräch werden:
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Wir gehen bei unserer Kalkulation
von einer Bodenklasse 3 – 5 und
einer Bodenpressung von 200
KN/m², nicht drückendem, nicht
aggressivem Grund- oder Schichtenwasser im Grundstücksbereich,
sowie einem ebenen, gefällefreien
Grundstück aus.
Wenn gewünscht und vorhanden,
wird der Mutterboden getrennt abgeschoben und seitlich bis zu einer Entfernung von 20 m auf dem Baugrundstück abgelagert.
Andere Lagermöglichkeiten oder Bodenaustausch, welcher auf Grund örtlicher Gegebenheit notwendig ist, wird vom Bauherrn separat beauftragt.
Die Baugrube wird mit den erforderlichen Arbeitsräumen, unter Berücksichtigung des gemäß der Bodenklasse vorgeschriebenen Böschungswinkels, ausgehoben.
Die Arbeitsräume werden mit dem vorhandenen Aushubmaterial lagen-
weise aufgefüllt und verdichtet.
Besteht das Aushubmaterial aus bindigem oder steinigem Boden, ist eine
Verdichtung nur beschränkt oder gar nicht möglich. Dies wird beim Baugrubenaushub gemeinsam mit dem Bauleiter geprüft.
Setzungen des Erdreiches sind innerhalb der ersten Jahre normal und stellen keinen Mangel dar.
Die Kellerwände erfolgen dann ebenfalls in WU-Beton und werden mit
einer wasserundurchlässigen Abdichtung (z.B. Adicon-Abdichtung) ausgeführt. Diese (wasserundurchlässige) Ausführung ist grundstücksabhängig und stellt keine Mehrleistung gegenüber der normalen Ausführung dar.
DRAINAGE
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
Für die Hausentwässerung werden
in der Bodenplatte Kunststoffrohre
einschließlich der zur Verlegung notwendigen Form- und Verbindungsstücke bis 1 m außerhalb des Gebäudes gelegt.
Ein Vorschlag für die Weiterführung
der Entwässerungsleitungen wird
im Entwässerungsplan dargestellt
und kann vom Bauherren, falls gewünscht, in Auftrag gegeben werden.
KELLERAUßENWÄNDE
Die Kelleraußenwände werden in
17,5er biegesteifen Stahlbetonelementen (aus WU-Beton) mit
120 mm Perimeterdämmung oder
als beschallte mit Ortbeton vergossene Elemente oder als 36,5 cm
starkes Kellerziegel-Mauerwerk mit
Mauermörtel hergestellt. Sofern
Planziegel ausgeführt werden,
erfolgt die Vermauerung mit einem speziellen Dünnbettmörtel.
FUNDAMENTERDER / POTENTIALAUSGLEICH
In der Bodenplatte wird ein Fundamenterder aus Edelstahl gemäß
VDE-Vorschrift eingebaut, welcher
im Hausanschlussraum endet.
Mittels einer Potentialausgleichschiene werden die erforderlichen
Erdungen angeschlossen.
FUNDAMENT
SCHUTZSCHICHT
Ohne Keller:
Im frostgefährdeten Bereich des
Gebäudes wird eine Frostschürze in
ausreichender Tiefe eingebracht.
Unter der Bodenplatte wird eine
kapillarbrechende Schicht aus Kies
oder Schotter eingebaut, egalisiert
und verdichtet. Darauf aufbauend
wird eine PE-Folie oder ein gleichwertiges Material als Feuchtigkeitssperre gelegt. Dies verhindert das Eindringen von Betonschlämmen in die Filterschicht.
Mit Keller:
Unter der Bodenplatte wird eine ca. 15 cm starke kapillarbrechende
Schicht aus Kies oder Schotter eingebracht, egalisiert und verdichtet.
Darauf aufbauend wird eine PE-Folie oder ein gleichwertiges Material als
Feuchtigkeitssperre eingebaut. Dies verhindert das Eindringen von Betonschlämmen in die Filterschicht.
Allgemein:
Nach Erbringung aller Vorarbeiten wird die Stahlbetonbodenplatte mit der
erforderlichen Baustahlmattenbewehrung bzw. Stahlfaserbewehrung
gemäß statischer Berechnung eingebaut.
Die Außenabdichtung erfolgt bei Betonkellern an den vertikalen Stößen
sowie im Sockelbereich durch eine bituminöse Schicht-, Schweiß- oder
Kaltklebebahn. Bei Ziegelkellern vollflächig durch eine Schweiß- oder
Kaltklebebahn sowie einer Grundmauerschutzbahn. Diese schützt vor
mechanischen Beschädigungen z.B. beim Wiederverfüllen des Erdreichs.
KELLERINNENWÄNDE
Die Kellerinnenwände werden wahlweise als großflächige, einseitig
schalungsglatte Vollmassiv-Wandelemente in einer Stärke von 13
bzw. 17,5 cm mit einlagiger Bewehrung oder als Mauerwerk in den
Stärken von 17,5 bzw. 24 cm bei
tragenden Wänden ausgeführt.
Die nicht tragenden Wände werden in 10 cm massiven Vollgipsplatten
oder optional als Zusatzleistung als 11,5 cm starkes Ziegelmauerwerk
ausgeführt.
RAUMHÖHE IM KELLER
HÄUSER MIT UNTERKELLERUNG
horizontale / vertikale Feuchtigkeitsabdichtung:
Auf der Bodenplatte wird in allen Kellerräumen eine Abdichtung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit im Zuge der Estricharbeiten eingebaut.
Die Abdichtung der Kellergeschosswände gegen aufsteigende Feuchtigkeit erfolgt mit einer Mauersperrbahn.
Die horizontalen Fugen von der Bodenplatte zur aufsteigenden Wand
sowie das Außenmauerwerk werden gegen Bodenfeuchte abgedichtet.
Bei Grundwasser bzw. drückendem oder Schichtenwasser wird die
Bodenplatte aus WU-Beton ("wasserundurchlässiger Beton") erstellt.
Im Zuge der Weiterführung der Entwässerungsleitungen im Außenbereich wird optional eine Ringdrainage mit den dazugehörigen Spülschächten eingebracht.
Je nach örtlicher Entwässerungssatzung kann die Drainageleitung an
die Entwässerungsgrundleitungen
oder eine Sickergrube angeschlossen werden.
Die lichte Rohbauhöhe (Oberkante Bodenplatte bis Unterkante Rohdecke)
im Keller beträgt 2,26 m.
Für den Fall einer dauerhaften Wohnraumnutzung im Keller, muss die lichte Rohbauhöhe zwischen 2,625 m und 2,75 m betragen und stellt eine
Mehrleistung dar.
KELLERFENSTER
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Die Kellerräume erhalten weiße Kunststoff Drehkipp-Fenster mit Wärmeschutzverglasung, max. Ug-Wert 1,1 W/m²K, mit den Abmessungen
wird als Gipskartondecke entsprechend der Wärmeschutzverordnung
und den gültigen gesetzlichen Vorschriften eingebaut.
Desgleichen alle Wandschrägen im Sparrenbereich.
100x100 cm / 100x62,5 cm oder 100x50 cm, sowie Kunststofflichtschächte mit Aushebelsicherung und verzinkte Gitterroste.
KELLERINNENPUTZ
Alle Kellerwände, welche als
Mauerwerk ausgeführt werden,
erhalten einen einlagigen, abgefilzten Kalkzement bzw. Gipsputz.
Der Kellerflur (Treppenhaus) wird –
entsprechend der Diele im EG – mit
einem einlagigen Gipsputz versehen.
Sollte der Keller in schalungsglatten
Stahlbeton-Elementen
erfolgen,
werden die Wandflächen nicht mehr
behandelt. Die Stoßfugen werden gespachtelt und sind tapezierfähig.
WOHNGESCHOSS AUßENWÄNDE
Optional auch ohne Dämmung, mit
36,5er Ziegel oder Porenbeton!
DACHKONSTRUKTION-SATTELDACH
Der Dachstuhl wird als Sparren- oder Pfettendachstuhl nach statischen
Erfordernissen erstellt. Es wird Nadelholz der Güteklasse 2, Schnittklasse A/B verwendet. Der Dachstuhl wird zimmermannsmäßig verarbeitet
und gegen tierischen und pflanzlichen Befall mit einem umweltfreundlichen Imprägniermittel (ohne PCV) versehen. Die sichtbaren Sparren und
Pfettenköpfe sind gehobelt. Die Untersichtschalung im Traufbereich wird
mit gehobelten Nut- und Federbrettern und im Giebelbereich mit einem
Ortgangbrett in Fichte verkleidet. Die Sparrenhöhe beträgt ca. 20 cm.
Die sichtbaren Dachüberstände betragen traufseitig ca. 30 cm und
giebelseitig ca. 15 cm.
Die Endbehandlung des Holzes wird vom Bauherrn ausgeführt.
Die Gerüste am Gebäude können eigenverantwortlich und kostenfrei
vom Bauherren genutzt werden, solange der Lizenzpartner bzw. Auftragnehmer sie für die Erstellung seiner Leistungen benötigt.
Bei Beauftragung eines Bungalows wird das Dach als Walmdach in einer
Binderkonstruktion ausgeführt. Die Untersichten der Dachüberstände
werden horizontal in gehobelter Sichtschalung verkleidet.
Ein höherer Konstruktionsaufwand bei Abweichung von Windzone II oder
Schneelast von 0,75 kN/m² stellt eine Mehrleistung dar.
Die Dachkonstruktion ist, sofern vereinbart, über eine Einschubtreppe zu
erreichen.
Eine Verbretterung im Spitzboden ist nicht vorgesehen.
Die Außenwände der Wohngeschosse sowie die Giebelwände und das Kniestockmauerwerk werden ab der
Bodenplatte bzw. der Kellergeschossdecke mit 24 cm
dicken Hochlochziegelsteinen mit Mörtel vermauert,
bzw. Plansteine verklebt, so
dass ein gesundes und ange-
nehmes Raumklima entsteht.
Bei Doppel- oder Reihenhäusern werden die aneinandergrenzenden Haustrennwände unter Beachtung des Schallschutzes im Hochbau in einer
Stärke von 17,5 cm ausgeführt.
WOHNGESCHOSS INNENWÄNDE
Die tragenden Innenwände in den
Wohngeschossen werden als Mauerwerk nach statischen Erfordernissen in den Stärken 17,5 oder 24 cm
ausgeführt. Die nicht tragenden
Innenwände werden in 10 cm massiven Vollgipsplatten oder optional
als Zusatzleistung als 11,5 cm starkes Ziegelmauerwerk ausgeführt.
DACHEINDECKUNG
GESCHOSSDECKEN u. SCHRÄGEN
Die Keller- und Erdgeschossdecke, evtl. Obergeschoss (bei Häusern mit
ausgebautem oder zum Ausbau vorbereiteten Dachgeschoss) wird nach
statischen Erfordernissen als Stahlbeton-Hohlelementdecke oder als
Filigrandecke mit Aufbeton bzw. optional in Ortbeton ausgeführt. Sämtliche Stürze und Unterzüge werden nach Statik ausgebildet.
Die Decke über Ober- oder Dachgeschoss (bzw. bei Bungalowhäusern)
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Die Dacheindeckung erfolgt
mit hochwertigen Materialien
z.B. der Firma Braas. Der Bauherr kann hier z.B. Harzer Pfanne (Betondachpfannen mit 30jähriger Werksgarantie) in den
Farben klassisch rot, ziegelrot,
dunkelrot, dunkelbraun und
granit wählen.
Im Festpreis sind alle erforderlichen Formsteine wie Giebelsteine, Firstziegel und Entlüftungssteine enthalten.
Harzer Pfanne Matt
Selbstverständlich erhalten sie
klassisch rot Ziegelrot Dunkelrot Dunbkelbraun Granit
eine diffusionsoffene Unterspannbahn ohne Aufpreis. Die
Unterspannbahn wird mit einer
Konterlattung aufgebracht, um
die geforderte Hinterlüftung zu gewährleisten.
Der beidseitige Traufabschluss erhält ein Fliegenschutzgitter aus einem
Kunststofflochband. Das Fliegenschutzgitter wird an der Dachunter-
sichtschalung im Bereich der Traufe angebracht. Als Zusatzleistung können Tondachziegel, Metallziegel usw. aufgebracht werden.
SPENGLERARBEITEN
Die Dachrinnen werden als vorgehängte, halbrunde Dachrinnen
mit Endboden, Fallrohrstutzen, Bogen, Rinnenwinkeln, Mauerwerksabschüssen und Fallrohren in Titanzink bis zur Geländeoberkante
installiert.
Die Kaminverwahrung wird aus
Bleiblech oder Titanzink ausgeführt. Die Kaminverkleidung, sowie
Gaubenanschlüsse oder Kehlbleche
werden mit Titanzink oder Kunstschiefer ausgeführt.
FENSTER
Die Fenster und Fenstertüren werden in
weißem Kunststoff aus hochwertigen
5-Kammer-Profilen mit Verstärkungsprofilen aus verzinktem Stahl ausgeführt.
Alle zu öffnenden Flügelfenster und
Fenstertüren erhalten Einhandbeschläge mit eloxierten Leichtmetall- oder
Kunststoffgriffen. Jeder alleinstehende Fensterflügel erhält einen Drehkippbeschlag. Bei aneinandergereihten Fensteranlagen erhält ein Fenster einen Drehkippbeschlag, die
anderen Fenster erhalten Drehbeschläge.
Alle Fenster und Fenstertüren erhalten eine umlaufende, wärmedämmende, dauerelastische Hohlkammerabdichtung. Die Fugen zwischen Rahmen
und Mauerwerk werden mit hochwertigem Dämm-Material geschlossen.
Die 3-Scheibenverglasung Ihrer Wohnraumfenster bestehen aus
hochwertigem Wärmeschutzglas mit entsprechender Schallschutzklasse II. Bad- und WC-Fenster erhalten auf Wunsch eine OrnamentVerglasung, Küchenfenster einen Kämpfer. Der Gesamt U-Wert beträgt
Uw = 1,1 W/m²xK.
Vom Rechteck abweichende Fenstergrundflächen, Fenstersprossen,
Fensterläden, Dachflächenfenster, Wintergärten u.ä. sind je nach Art
und Größe als Zusatzausstattungen zu vereinbaren.
Die Montage aller Fenster und Fenstertüren erfolgt nach RAL-Vorschrift.
ROLLLADEN
Sämtliche Wohnraumfenster erhalten Kunststoffrollläden mit Lüftungsschlitzen. Hier können Sie zwischen den Farben grau, weiß, beige wählen.
Ausgenommen sind Fenster ohne rechteckige Grundfläche sowie Keller-,
Dachflächenfenster und Fenster in Nutzräumen, die jeweils gesondert zu
beauftragen sind.
FENSTERBÄNKE
b
rmor gel
Jurama
C
eiss)
arrara (w
u
rmor gra
Jurama
Die Innenfensterbänke an den Wohnraumfenstern (ausgenommen Bad, WC
und Küche) bestehen aus Juramarmor
oder Carrara. Bei bodentiefen Fensterelementen zum Erdreich werden keine
Innen- oder Außenfensterbänke eingebaut. Die Außenfensterbänke werden
in Aluminiumblech, weiß beschichtet,
ausgeführt.
HAUSTÜRE
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Auszug aus dem Haustürkatalog!
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Das Hauseingangstürelement besteht aus Holz oder Kunststoff mit
wärmeisolierender
Gummilippendichtung,
Fünffachverriegelung,
E-Öffner, Sicherheits-Zylinderschloss und Drückergarnitur. Farbe weiß,
mit einem Lichtausschnitt aus Isolierglas.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Türdetails wie z. B.
Türen mit Glasausschnitt oder aus anderen Materialien, als Zusatzleistung zu vereinbaren.
INNENTÜREN
Sämtliche Wohnraum-Innentüren werden als Echtholzfurniertüren (Röhrenspansteg) in Buche, oder als Dekoritfoliahorn
entüre in weiß, ahorn, eiche, kirsch,
buche oder esche einschließlich.
eiche
Drückergarnituren eingebaut.
Die Türzargen haben die Qualität der
kirsch
Türblätter und sind mit Gummilippendichtung versehen.
buche
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Innentürdetails wie z. B.
esche
Innentüren mit Glasausschnitt oder
Innentüren aus anderen Holzarten oder
Materialien, als Zusatzleistung zu vereinbaren.
Im Kellergeschoss werden Innentüren in Buche Dekor eingebaut.
Der Einbau von Türen ab Klimaklasse II stellt eine Mehrleistung dar.
weiss
HEIZUNG
Die Heizanlage (eine hochwertige Gas-Brennwerttherme, Fabrikat Junkers oder gleichwertig, mit einem separaten Warmwasserboiler)
wird je nach der räumlichen Gegebenheit im
Erd- oder Dachgeschoss eingebaut.
Die Kesseltemperaturregelung erfolgt witterungsabhängig mit einer Außentemperatursteuerung. Sommersparschaltung und Nachtabsenkung sind selbstverständlich.
Die Warmwasserversorgung ist ganzjährig
durch Umschalten (nach der Heizperiode) auf
Sommerbetrieb gewährleistet.
Zwischen Wärmeerzeuger und Warmwasserboiler ist eine Umwälzpumpe mit Thermostatfühler installiert. Die vom
Wärmeerzeuger zur Fußbodenheizung führenden Rohrleitungen bestehen
aus hochvernetztem Kunststoff und werden wärmegedämmt auf der
Rohdecke verlegt.
Im Festpreis enthalten ist eine Brauchwasser Solaranlage inkl. der Ver-
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rohrung und dem Anschluss an den Speicher enthalten. Der Speicher wird
von standardmäßig 200 l auf 300 l erweitert.
Die Verrohrung erfolgt im Zweirohrsystem. In den vorgesehenen Wohnräumen wird eine Fußbodenheizung mit ausreichender Wattzahl
installiert.
Die Raumtemperatur lässt sich energiesparend durch Raumthermostate
für den jeweiligen Regelkreislauf der Fußbodenheizung regulieren.
In den Abstellräumen bzw. Nutzräumen ist keine Fußbodenheizung
vorgesehen. Wird der Keller als Wohnraum ausgebaut, erfolgt standardmäßig eine Fußbodenheizung. Befindet sich die bauseitige Gasuhr innerhalb des Hauses, wird eine Gasleitung ab Gasuhr installiert.
Der Wärmeerzeuger kann sowohl mit Erdgas als auch mit Flüssiggas
betrieben werden. Bei einer im Außenbereich zu installierenden Tankanlage für Flüssiggas sind die Tankanlage sowie die Anschlüsse bis zur
Heizanlage als Zusatzleistung beauftragbar.
Weitere Heizungsarten wie Wärmepumpen, Pelletsheizung, Ölfeuerungsanlage, Solartechnik für Heizanlageunterstützung und / oder Photovoltaik
sind selbstverständlich auf Anfrage zu erhalten.
Schornsteine für zusätzliche Heizstellen können gesondert vereinbart
werden.
Wir empfehlen aufgrund der Gebäudedichtheit eine konntrolierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
SANITÄRAUSSTATTUNG
Bad:
Die Platzierung der Sanitärgegenstände erfolgt wie in der Planvorgabe angegeben nach Musterkollektion in der Farbe weiß.
Die Sanitärarmaturen sowie das
Sanitärzubehör werden verchromt
eingebaut.
Armaturen: Fabr. Kludi oder Ideal
Standard oder gleichwertig.
Porzellan-Waschtisch, Handwaschbecken, Tiefspühl-Hänge-WC: Fabr. Vitra, Serie Topara.
1 Körperform-Stahleinbauwanne 170x75 cm mit Einhand-Wannenfüllund Brausebatterie sowie Ab- und Überlaufgarnitur.
Alternativ:
1 Stahl-Duschwanne 90/75 oder 90/90 einschließlich Sanitärarmatur
als Brausebatterie, Unicastange, Brauseschlauch in Chrom, Handbrause und Standventil.
Achtung: Eine Duschkabine gehört nicht zu unserer Leistung!
1 Porzellan-Waschtisch ca. 65 cm breit mit Einhand-Mischbatterie und
Excenter
1 Tiefspül-Hänge-WC mit in der Wand eingebautem Spülkasten
Gäste-WC:
1 Porzellan-Waschtisch, ca. 50x38 cm, mit Einhand-Mischbatterie und
Exyenter
1 Tiefspül-Hänge-WC mit in der Wand eingebautem Spülkasten
Küche:
1 Warmwasseranschluss mit Eckventil
1 Kaltwasseranschluss Kombi-Eckventil für Geschirrspülmaschine
1 Anschluss für Abflussleitung
Hauswirtschaftsraum:
1 Waschmaschinenanschluss KW+ Aufputzsiphon
SANITÄRINSTALLATION UND EINRICHTUNG
Die Installation der Kalt- und Warmwasserleitungen erfolgt ab Wasseruhr in hochdruckvernetztem und
sauerstoffdiffusionsdichtem
Kunststoffrohr. Die freiliegenden
Warmwasserrohre erhalten eine
wärmeisolierende Kunststoffummantelung, um Schwitzwasser zu
vermeiden.
Die Abwasserleitungen bestehen
aus Hart-PVC und werden bis zur
Sohle geführt und mit der erdverlegten Abwasserleitung verbunden. Die Entlüftung erfolgt über das Dach.
Für die Waschmaschine ist eine Zapfstelle und 1 Ablaufstelle vorgesehen.
Bei der Installation von wandhängenden WC-Anlagen werden grundsätzlich Tragegerüste aus Stahl mit einer Befestigung am Boden sowie an
der Wand zum Einsatz gebracht. Das gleiche gilt für Bidetanlagen und für
Waschtische ab einer Größe über 55 cm. Die Tragegerüste werden
komplett mit Gipsplatten verkleidet und dienen als Trägermaterial für die
Aufbringung von Fliesen. Bei Tapeten oder Farbe ist eine Spachtelung
zusätzlich erforderlich.
Die Heizungsanlage wird mit den notwendigen Kaltwasseranschlüssen
inkl. Ventilen und Füllhähnen, soweit erforderlich, ausgestattet. Um die
Verschmutzung von Kalt- und Warmwasserleitungen zu vermeiden, wird
ein Feinfilter installiert. Als Druckausgleich wird in die Kaltwasserleitung
ein Druckminderer mit Manometer eingebaut.
Auf kürzestem Weg wird eine Gartenwasserzapfstelle mit Schlauchverschraubung installiert, welche frostsicher ist. Die Küche erhält einen
Kalt-, Warm- und Abwasseranschluss.
Achtung: Bei langen Wegen vom Warmwasser-Boiler zur Zapfstelle in der
Küche empfehlen wir (um unnötige Vorlauf-Kaltwassermengen zu
vermeiden), einen 5 ltr. Untertischspeicher, welcher als Zusatzleistung
eingebracht werden kann.
ELEKTROINSTALLATION
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Die Elektroinstallation erfolgt
gemäß den einschlägigen VDE-Vorschriften und nach Angabe des
zuständigen Energieversorgungsunternehmens ab Hausanschluss,
wenn er sich innerhalb des Hauses
befindet. Im Hausanschlussraum
wird ein Aufputzzählerschrank mit
einer Zählertafel eingebaut. Im
Zähler- oder in einem Unterverteilerkasten werden der FI Schalter sowie
ausreichend Sicherungsautomaten
für die erforderlichen Stromkreise
installiert (Heizungsanlage, Elektroherd und Waschmaschine erhalten je
einen eigenen Stromkreis).
Alle Leitungen in den Wohngeschossen werden als NYM-Leitungen unter
Putz verlegt. Potentialausgleichsleitungen der Wasser- und Heizungsrohre sowie Fundamenterdung gemäß VDE-Vorschriften sind im Festpreis
enthalten. Die Schalter und Steckdosen der Marken Berker oder BuschJaeger werden in ansprechendem Design in "creme-weiß" , "rein-weiß"
oder wie dargestellt in “schwarz” (Berker) ausgeführt.
Hauseingang:
1 Auslass für Außenlampe mit Ausschaltung in Windfang / Diele
1 Klingel mit Sprechanlage für einen Teilnehmer
Diele:
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung
1 Steckdose
1 Telefonanschluss / Leerrohr mit Zugdraht
1 Gegensprechanlage, komplett
Küche:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Herdanschluss 380 V
1 Spülmaschinenanschluss
1 Kühlschrankanschluss
1 Dunstabzugsanschluss
3 Steckdosen, Platzierung nach Wahl
Abstellraum / Speis:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Steckdose
Wohnen:
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung
1 Antennenanschluss / Leerrohr mit Zugdraht
1 Steckdose, Platzierung nach Wahl
2 Doppelsteckdosen, Platzierung nach Wahl
Essen:
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung
2 Steckdosen Platzierung nach Wahl
Terrasse:
1 Wandauslass, von innen schaltbar
1 Steckdose, von innen schaltbar
Flur (OG):
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung
1 Steckdose, Platzierung nach Wahl
Bad (OG):
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
3 Steckdosen, Platzierung nach Wahl
Eltern-Schlafzimmer (OG):
1 Deckenauslass in Wechselschaltung und Steckdose
2 Doppelsteckdosen, Platzierung nach Wahl
Kinderzimmer 1+2:
1 Deckenauslass, 1 Ausschalter mit Steckdose
3 Steckdosen, Platzierung nach Wahl
Hauswirtschaftsraum / Heizraum:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung
1 Trockneranschluss
1 Doppelsteckdose, Platzierung nach Wahl
1 Notschalter
kompletter Anschluss der Heizungsanlage einschließlich Erdung und
Potentialausgleich
Egalisierungsanstrich oder Silikatputz (bis 3 mm). Die Verarbeitung
erfolgt nach den Herstellerangaben. Der Farbton des Hauses wird vom
Bauherren entschieden und muss (wo notwendig) mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden. Bei Sonderfarben mit hoher Lichtaufnahme entstehen Mehrkosten.
Die Sockelhöhe wird vom Bauherrn
festgelegt. Es ist zu beachten, dass
Haarrisse durch Austrocknungsvorgänge entstehen können. Sie sind
technisch nicht zu vermeiden und
stellen keinen Mangel dar.
Der Außenputz wird in der Bauzeit
aufgebracht. Auf Wunsch der Bauherrschaft kann der Außenputz auch
zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten z. B. für Gerüste, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Um die Schlussrechnung (vor Bezug) fertig stellen zu können, wird eine
Vergütung für die Nichtausführung des Außenputzes inkl. aller Nebenleistungen vereinbart.
Die Summe Außenputz wird aus dem Hauptauftrag herausgerechnet und
als separater Vertrag neu ausgestellt (Gewährleistungsverpflichtung).
TROCKENBAUARBEITEN / UNTERDRUCK-LUFTTEST
Die Sparrenfelder der Dachschrägen
(ausgenommen der Spitzboden) und
Deckenflächen werden im ausgebauten Dachgeschoss mit hochwärmedämmender Mineralwolle als Vollsparrendämmung ausgeführt. Bei
Bungalowhäusern die Binderdecke
über dem Erdgeschoss. Raumseitig
wird auf den Sparren eine Dampfbremsfolie angebracht, die Stöße
werden verklebt.
Auf einer Ausgleichslattung werden anschließend die Decken und
Deckenschrägen mit Gipskartonplatten verkleidet. Stoßstellen werden
gespachtelt und geschliffen. Fugen zu anderen Bauteilen, sowie
richtungsändernde Fugen werden als Sollrissstelle ausgebildet.
Acrylfugen obliegen dem Gewerk Maler- und Tapezierarbeiten.
Spannungsrisse des Baukörpers, die sich zwischen unterschiedlichen
Materialien, wie z. B. Putz, Gipskartonplatten, Holz, Mauerwerk und
Beton ergeben können, stellen keinen Mangel dar.
Nach Einbau der Wärmedämmung und Dampfbremsfolie sowie Abdichtung aller Stöße und Durchdringungen zwischen den Sparren und Zangen
erfolgt eine Luftdichtheitsprüfung mittels Blower-Door Testgerät im
gesamten Gebäude, bei welcher der Kunde anwesend sein sollte. Dieser
Test wird zu Ihrer Sicherheit und zum Beweis unseres sehr hohen
Leistungs-Standards durchgeführt und dokumentiert.
Die Trockenbauarbeiten beinhalten die Verkofferungen der Versorgungsleitungen in den Wohnräumen, eines vorhandenen Kamins sowie die
Verkleidung der Vorwandmontagen in Bad und WC in minimaler Größe.
VERPUTZERARBEITEN
Innenputz
In den Wohngeschossen erhalten alle Ziegelwände einen einlagigen Maschinengipsputz gemäß den Richtlinien des Putzherstellers mit Eckschutzschienen an
stoßgefährdeten Kanten.
Alle nichttragenden Gipsmassiv-Innenwände werden verspachtelt und geschliffen. Alle Wohnraum-Innenwände und die
Decken sind tapezierfähig.
Nichtausgebaute Spitzbodenbereiche sind
ESTRICHARBEITEN
unverputzt.
Vorhandene Deckenfugen werden tapezierfähig verspachtelt.
Als Zusatzleistung kann ein alkalischer Rotkalkputz der Fa. Marmorit
beauftragt werden, der hochgradig diffusionsoffen und absorbierend ist
und so eine Schimmelbildung nahezu verhindert.
Außenputz
Die Außenwände aus 24 cm starken Ziegelwänden erhalten eine Thermohaut (Vollwärmeschutz) 160 mm stark mit mineralischem Putz und
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Alle Kellerräume Ihres Wohnhauses erhalten einen Estrich auf Trennschicht
(Schweißbahn oder gleichwertig). Die
Stärke beträgt ca. 4,5 cm. Das Treppenhaus im Keller erhält zusätzlich eine Wärmedämmung.
In den Wohnräumen des Erd- und Dachgeschosses wird Estrich schwimmend
auf Dämmschichten verlegt.
Sämtliche Estrichaufbauten entsprechen
den Vorgaben der DIN 4108-2 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in
Gebäuden".
WOHNUNGSABNAHME
MALER- UND TAPEZIERARBEITEN
Die Maler- und Tapezierarbeiten an den
Decken und Wänden sind bei der
bezugsfertigen Ausführung des Gebäudes nicht vorgesehen.
Wir bitten, darauf zu achten, dass an
den Stoßstellen der Decken das vom jeweiligen Deckenlieferanten geforderte
Rissband vor Einbringung von Tapeten
aufgebracht wird.
Bitte bearbeiten Sie die Innenwände
so, dass selbige atmungsaktiv bleiben.
Aufgrund der geforderten niedrigen k-Werte bei den Wänden ist bei einer
Absperrung Schimmelpilzbildung möglich.
Bei Rotkalk ist durch die alkalischen Inhaltsstoffe eine Schimmelpilzbildung nahezu ausgeschlossen.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung für das Bauwerk richtet sich nach § 634a (1)2 BGB
5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Veränderungen von Gewerken durch den Bauherren in Material, Ausführung und Güte sowie Zusatzbeauftragungen unterliegen nicht der
Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers.
Die Gewährleistungspflicht ist auf 2 Jahre beschränkt bei:
a. elektronischen bzw. elektronisch geregelten Bauteilen (Steuerungen,
Dimmer usw.)
b. Motoren (Umwälzpumpen, Gebläse- und Ölpumpen im Ölbrenner)
c. Hebeanlagen sowie sonstigen beweglichen Bauteilen
d. wartungsintensiven Bauteilen (Feinfilter, Ölfilter, Rückstauventile
und -klappen)
e. durch Fehlbedienung beeinflussten beweglichen Teilen (z. B.
Schlösser, Verriegelungen, Dichtungen)
f. Rollladen sowie Rollladengurten und Gurtwickler
g. Elastische Dehn- und Arbeitsfugen sind Wartungsfugen, für die keine
Gewährleistung übernommen wird.
Die Gewährleistungseinschränkung kann durch Wartungsverträge
(z.B. Heizung) verlängert werden.
TREPPE
Zwischen den ausgebauten Stockwerken wird eine Massivholztreppe in
Buche naturbunt, stabverleimt, mit
wandseitig über Stahlbolzen in schallmindernden Gummilager wandfrei mit
einem Abstand von ca. 4 cm befestigten
Stufen und freiseitig mit einem
kompletten Treppengeländer, endbehandelt, eingebaut.
Andere Holzarten oder Formen können
zusätzlich beauftragt werden.
Ein Treppengeländer sowie ein Abschlussgeländer ist gemäß Ihrem
Grundrissplan vorgesehen.
BODEN- / WANDBELÄGE
Alle Gewerke werden einzeln vom Bauherren und Bauleiter abgenommen. Durch den
Bauleiter wird das Gebäude schlussabgenommen. Es werden alle Mängel protokolliert. Die Grobreinigung des Gebäudes ist
selbstverständlich - jedoch ohne Fensterputz. Die Übergabe des Hauses erfolgt
besenrein.
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Wir schließen für die gesamte Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab,
deren Kosten in unserem Festpreis enthalten sind.
Versicherte Gefahren auf einen Blick:
versichert sind unvorhergesehene, eintretende Schäden (z. B.
Vandalismus, ungewöhnliche Witterungseinflüsse) bis zur Abnahme des
Gebäudes.
Zusätzlich mitversichert sind:
Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteile (z. B. Heizkörper) sowie eingebaute wesentliche Bestandteile von Einrichtungsgegenständen bis zur Abnahme des Gebäudes.
Versicherung des Bauherren:
vor Abnahme des Gebäudes sind vom Bauherren abzuschließen:
eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und prämienfreie Rohbauversicherung.
Werden seitens des Bauherren Gewerke in Eigenleistung erstellt bzw.
fremdvergeben, ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung notwendig. In Fragen eines günstigen Versicherungsschutzes stehen wir
Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung.
Die Wahl Ihrer Fliesen treffen Sie in
der Musterausstellung unseres Fliesenhändlers aus einer großen Auswahl.
Der reine Materialpreis (ohne Verlegung) beträgt für verlegte Wand- und
Bodenfliesen 30,00 € / m² inkl. MwSt.
Garantieleistungen für die Fliesenarbeiten entfallen bei Eigenlieferung der
Fliesen.
Bad:
Die Badewanne wird vom Fliesenleger verkleidet und eingefliest, zusätzliche Ablagen sind optional. Der Wandanschluss wird elastisch abgedichtet. Die senkrechten Badezimmerwände (außer Gaubenwände u. Dachschrägen) werden im Spritzbereich gefliest. Der Boden erhält Keramikbodenfliesen.
Gäste-WC:
Die senkrechten Wände werden im Spritzbereich gefliest. Der Boden
erhält Keramikbodenfliesen. Horizontal nicht gerade laufende Wandabschlüsse können mit dem Fliesenleger vereinbart werden.
Küche:
In der Küche wird ein Fliesenband im Arbeitsbereich mit 3 m² eingebracht.
HINWEIS: Elastische Arbeits- oder Dehnfugen sind Wartungsfugen. Dies
gilt für Silikon und Acrylfugen. Sie unterliegen nicht der Gewährleistung.
Bodenbeläge in den übrigen Räumen sind bei der bezugsfertigen Ausführung des Gebäudes nicht vorgesehen.
BAUHERRENLEISTUNG
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Im Festpreis nicht enthalten sind folgende Punkte (wenn nicht im Angebot gesondert aufgeführt):
1. Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Gesetze, Verordnungen
oder öffentliche Versorgungsträger sowie behördliche Gebühren (z.B,
Baugenehmigung, Lagepläne, Prüfungen, Abnahmen, Vermessungsbüros für Schnurgerüst der Hauseinmessung usw.), erforderliche
Prüfstatiken sowie Bodengutachten.
2. Herstellungskosten der Zufahrtswege zur Baustelle für Kräne (40 t)
und Baustellenfahrzeuge.
3. Straßennutzungsgebühren, Straßensperrungen usw.
4. Aufmauerungen der Bodenplatte aufgrund eines nicht ebenen
Geländes bzw. aufgrund von behördlichen Vorschriften.
5. Sondergründungen bei Fels, Grundwasser, Lehmboden; Hanglagen,
Anbauten, Unterfangungen usw. sowie evtl. erforderliche Wasserhaltungen und besondere Maßnahmen gegen anstehendes oder
aggressives Wasser, Sicherungsmaßnahmen wie Verspundung der
Baugrube.
6. Notwendige, durch bauaufsichtlichte Maßnahmen erforderliche, bzw.
vom Bauherren gewünschte Sonderausführungen (z.B. Hebeanlagen,
Klärgruben, Zisternen, Rückstauverschlüsse, Revisionsschächte,
Drainagen mit Spülschächten Rückhaltebecken, Bodenaustausch,
Stahlbetonwannen gegen drückendes Wasser oder Abdichtung nach
DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen".
7. Anschlüsse zwischen den Leitungen der Versorgungsträger und dem
Gebäude (Strom, Gas, Wasser, Telekom), Tiefbauarbeiten sowie
Gebühren.
8. Entwässerungsleitung und Regenentwässerung außerhalb des
Gebäudes.
9. Die Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial sowie Deponiegebühren oder Bodenaustausch.
10. Die Abfuhr und Entsorgung von kontaminiertem Boden sowie belastetem Material.
11. Abrissarbeiten, Rodungsarbeiten, Umverlegen von Versorgungsleitungen, Vorbereitung des Grundstückes für den Baubeginn, Freilegung und Sicherung der Grenzsteine.
12. Außenanlage wie Terrassen, Einfriedungen, Treppen, Garagen, Stell-
plätze, Hauszugangswege usw.
13. Im Leistungsumfang ist die Reinigung des Kamins durch den Schornsteinfeger innerhalb des Hauses vorgesehen. Ein Zugang zum Kamin
bzw. Kaminkopf über die Dachhaut oder eine Ausstiegsluke mit
Kaminkehrertritten oder sonstigen Konstruktionen ist Leistung des
Bauherren.
14. Kosten für das eventuell notwendige Beheizen oder Entfeuchten des
Bauwerkes während der Bauphase.
15. Ein höherer Konstruktionsaufwand z. B. bei Abweichung von Erdbebenzone 0 oder anderen örtlichen Gegebenheiten stellt eine Mehrleistung dar.
SONSTIGES
Dies ist eine allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung für Standardhäuser. Für Ihr Wohnhaus erhalten Sie eine spezielle Bau- und Leistungsbeschreibung, (Ehrlichkeitsliste), die Vertragsbestandteil wird und auf Ihr
Wohnhaus zugeschnitten ist.
Der auf dem Gelände vorhandene Mutterboden wird zur Verfügung
gestellt.
Belüftung der Räume nach Fertigstellung des Gebäudes: Nach Fertigstellung und Bezug des Gebäudes muss der Bauherr aufgrund der hohen
Abdichtung mehrmals am Tage eine Stoßlüftung im Gebäude vornehmen,
damit eine Pilzbildung ausgeschlossen wird. Allein der menschliche
Ausstoß von Feuchte erzeugt bei der Dichtheit des Gebäudes bei
verschlossenen Türen und Fenstern eine bis zu 30% höhere Luftfeuchte
im Gebäude als in der Atmosphäre vorherrscht. Ein nur Kippen von
Fenstern stellt keine Querlüftung dar.
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Ort, Datum
Auftraggeber (Bauherr)
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Ort, Datum
Vermittler
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Ort, Datum
Auftragnehmer
Mit Unterschrift wird bestätigt, den Inhalt der Bau- u. Leistungsbeschreibung zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.
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