Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung
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Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung
Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung Die Allgemeine B.u.L. gibt in leserlichen Text die Ausführung der einzelnen Gewerke zur Erstllung eines Gesamtbauwerkes wieder. Sie beschreibt die Ausführung der Leistung allgemein. In der Ehrlichkeitsliste, die Vertragsgegenstand ist sind expiziete alle Leistungen zur Erstellung Ihres Wohnhauses geregelt. Die Allgemeine B.u.L. ist nicht Vertragsgegenstand. a) die Planunterlagen nochmalig gemeinsam besprochen und mit einer Unterschrift zur Ausführung freigegeben, b) die Ausführung im Bereich Technik / Materialeinsatz und Farben (z. B. Änderung der Dachziegel aus Beton in Tondachziegel) festgelegt, c) der Bauablaufplan besprochen, welcher bindend den Bauablauf vorgibt. Eventuelle Eigenleistungen müssen sich zeitlich eingliedern, damit kein Baustillstand entsteht. Sonderwünsche und Änderungen sind dann möglich, wenn sie den Bauablauf nicht behindern oder verzögern. d) Festlegungen getroffen, wann am Grundstück Baustrom 400V 63 A Bauwasser mit 4 bar und einem Zapfventil ¾" vorhanden sein muss. Der Standort wird mit dem Bauleiter festgelegt. Die Wärmeschutzmaßnahmen werden nach der aktuellen Energiesparverordnung durchgeführt. Damit ist der Niedrigenergiehausstandard für Sie gegeben. Die Schallschutzmaßnahmen entsprechen DIN 4109 Ausg. 11.89 "Schallschutz im Hochbau". ALLGEMEINE HINWEISE: Die Ausführung der Bauleistung erfolgt nach geltenden Normen, den anerkannten Regeln der Baukunst des Handwerks unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen durch den unabhängigen Baupartner von IHR HAUS, mit welchem der Hausbauvertrag abgeschlossen wird. Änderungen der Ausführung bzw. Ausstattung bleiben bei gleich- bzw. höherwertiger Qualität dem Lizenzpartner bzw. Auftragnehmer vorbehalten. Aufgrund bautechnischer Erfordernisse sind geringe Abweichungen gegenüber den Bauvorlagen möglich. Alternative Baustoffe werden gemeinsam mit dem Bauherrn entschieden. Bei Angaben von Wohnflächen können sich geringe Differenzen ergeben. Schadensersatzansprüche von Seiten des Käufers wegen eventueller Abweichungen von Wohnflächen sind ausgeschlossen. Maße für Einrichtungszwecke sind am Gebäude nach den Verputzarbeiten zu nehmen. Zeichnerische Ausdrucksmittel gelten nicht als Baubeschreibung. Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände sind unverbindliche Vorschläge des Architekten. Eingebaut werden die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Einrichtungsgegenstände und Sanitärausstattungen. Sonderwünsche und Änderungen sind möglich, soweit sie den gesamten Bauablauf nicht behindern oder verzögern. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsumfang für die vertraglich vereinbarten Arbeiten enthalten und beinhaltet das Einrichten von Baustrom und Bauwasser inkl. Verbrauchskosten bis max. 200,– € brutto. Die Abrechnung erfolgt nach den Verbrauchsabrechnungen der jeweiligen Versorgungsunternehmen, die Aufstellung eines Baustellen-WCs, Baugeräte bis zur Übergabe des Gebäudes an die Bauherren sowie Gerüst für Rohbau mit Dach sowie Außenputz. Sämtlicher, während des Bauvorhabens vom Auftragnehmer verursachter Bauschutt, wird fachgerecht entsorgt. Eine befestigte Zufahrtsmöglichkeit bis zur Baustelle muss für Baufahrzeuge jeglicher Art bis 40t vorhanden sein. SCHNURGERÜST Nach Erstellung des Schnurgerüstes wird die Feinabmessung des Baukörpers vorgenommen. Somit ist gewährleistet, dass Ihr Wohnhaus genau dort steht, wo es geplant ist. Dabei wird gemeinsam mit dem Bauherren gem. der Genehmigungsplanung die Höhe des Erdgeschossfußbodens festgelegt. Hierfür ist es notwendig, dass alle Grenzsteine vorhanden und erkennbar sind. EIGENLEISTUNG: Nur komplette Gewerke inkl. der zur Ausführung des Gewerkes erforderlichen Nebenleistungen können in Absprache mit der Bauleitung als Eigenleistung erstellt und aus dem Vertrag herausgenommen werden. Diese Eigenleistungen obliegen nicht der Bauleitung und sind zur Baudurchsprache anzumelden. Der Bauherr ordnet sich bei gewünschten Eigenleistungen in die Bauzeitplanung des Auftragnehmers ein. ERDARBEITEN ARCHITEKTENLEISTUNG Im Festpreis enthalten sind sämtliche zur Erstellung der Baueingabe notwendigen Planungs- und Architekturleistungen sowie sämtliche bauvorbereitenden Maßnahmen wie z. B. Antrag auf Vorbescheid, Vorentwürfe, Nivellierung des Baugrundstücks, Erstellung der Eingabepläne, Entwässerungspläne, Hilfestellung bei Beantragung öffentlicher Fördermittel sowie eine statische Berechnung (falls erforderlich geprüft z.B. in Hessen) aller tragenden Bauteile Ihres Hauses. Der Bauantrag wird dem Bauherren zur Unterschrift und Weiterleitung an die Behörde überreicht. Nach Vorlage der genehmigten Baupläne findet die Baudurchsprache mit Bauherrn und der Bauleitung statt. In diesem Gespräch werden: 1 Wir gehen bei unserer Kalkulation von einer Bodenklasse 3 – 5 und einer Bodenpressung von 200 KN/m², nicht drückendem, nicht aggressivem Grund- oder Schichtenwasser im Grundstücksbereich, sowie einem ebenen, gefällefreien Grundstück aus. Wenn gewünscht und vorhanden, wird der Mutterboden getrennt abgeschoben und seitlich bis zu einer Entfernung von 20 m auf dem Baugrundstück abgelagert. Andere Lagermöglichkeiten oder Bodenaustausch, welcher auf Grund örtlicher Gegebenheit notwendig ist, wird vom Bauherrn separat beauftragt. Die Baugrube wird mit den erforderlichen Arbeitsräumen, unter Berücksichtigung des gemäß der Bodenklasse vorgeschriebenen Böschungswinkels, ausgehoben. Die Arbeitsräume werden mit dem vorhandenen Aushubmaterial lagen- weise aufgefüllt und verdichtet. Besteht das Aushubmaterial aus bindigem oder steinigem Boden, ist eine Verdichtung nur beschränkt oder gar nicht möglich. Dies wird beim Baugrubenaushub gemeinsam mit dem Bauleiter geprüft. Setzungen des Erdreiches sind innerhalb der ersten Jahre normal und stellen keinen Mangel dar. Die Kellerwände erfolgen dann ebenfalls in WU-Beton und werden mit einer wasserundurchlässigen Abdichtung (z.B. Adicon-Abdichtung) ausgeführt. Diese (wasserundurchlässige) Ausführung ist grundstücksabhängig und stellt keine Mehrleistung gegenüber der normalen Ausführung dar. DRAINAGE ENTWÄSSERUNGSARBEITEN Für die Hausentwässerung werden in der Bodenplatte Kunststoffrohre einschließlich der zur Verlegung notwendigen Form- und Verbindungsstücke bis 1 m außerhalb des Gebäudes gelegt. Ein Vorschlag für die Weiterführung der Entwässerungsleitungen wird im Entwässerungsplan dargestellt und kann vom Bauherren, falls gewünscht, in Auftrag gegeben werden. KELLERAUßENWÄNDE Die Kelleraußenwände werden in 17,5er biegesteifen Stahlbetonelementen (aus WU-Beton) mit 120 mm Perimeterdämmung oder als beschallte mit Ortbeton vergossene Elemente oder als 36,5 cm starkes Kellerziegel-Mauerwerk mit Mauermörtel hergestellt. Sofern Planziegel ausgeführt werden, erfolgt die Vermauerung mit einem speziellen Dünnbettmörtel. FUNDAMENTERDER / POTENTIALAUSGLEICH In der Bodenplatte wird ein Fundamenterder aus Edelstahl gemäß VDE-Vorschrift eingebaut, welcher im Hausanschlussraum endet. Mittels einer Potentialausgleichschiene werden die erforderlichen Erdungen angeschlossen. FUNDAMENT SCHUTZSCHICHT Ohne Keller: Im frostgefährdeten Bereich des Gebäudes wird eine Frostschürze in ausreichender Tiefe eingebracht. Unter der Bodenplatte wird eine kapillarbrechende Schicht aus Kies oder Schotter eingebaut, egalisiert und verdichtet. Darauf aufbauend wird eine PE-Folie oder ein gleichwertiges Material als Feuchtigkeitssperre gelegt. Dies verhindert das Eindringen von Betonschlämmen in die Filterschicht. Mit Keller: Unter der Bodenplatte wird eine ca. 15 cm starke kapillarbrechende Schicht aus Kies oder Schotter eingebracht, egalisiert und verdichtet. Darauf aufbauend wird eine PE-Folie oder ein gleichwertiges Material als Feuchtigkeitssperre eingebaut. Dies verhindert das Eindringen von Betonschlämmen in die Filterschicht. Allgemein: Nach Erbringung aller Vorarbeiten wird die Stahlbetonbodenplatte mit der erforderlichen Baustahlmattenbewehrung bzw. Stahlfaserbewehrung gemäß statischer Berechnung eingebaut. Die Außenabdichtung erfolgt bei Betonkellern an den vertikalen Stößen sowie im Sockelbereich durch eine bituminöse Schicht-, Schweiß- oder Kaltklebebahn. Bei Ziegelkellern vollflächig durch eine Schweiß- oder Kaltklebebahn sowie einer Grundmauerschutzbahn. Diese schützt vor mechanischen Beschädigungen z.B. beim Wiederverfüllen des Erdreichs. KELLERINNENWÄNDE Die Kellerinnenwände werden wahlweise als großflächige, einseitig schalungsglatte Vollmassiv-Wandelemente in einer Stärke von 13 bzw. 17,5 cm mit einlagiger Bewehrung oder als Mauerwerk in den Stärken von 17,5 bzw. 24 cm bei tragenden Wänden ausgeführt. Die nicht tragenden Wände werden in 10 cm massiven Vollgipsplatten oder optional als Zusatzleistung als 11,5 cm starkes Ziegelmauerwerk ausgeführt. RAUMHÖHE IM KELLER HÄUSER MIT UNTERKELLERUNG horizontale / vertikale Feuchtigkeitsabdichtung: Auf der Bodenplatte wird in allen Kellerräumen eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Zuge der Estricharbeiten eingebaut. Die Abdichtung der Kellergeschosswände gegen aufsteigende Feuchtigkeit erfolgt mit einer Mauersperrbahn. Die horizontalen Fugen von der Bodenplatte zur aufsteigenden Wand sowie das Außenmauerwerk werden gegen Bodenfeuchte abgedichtet. Bei Grundwasser bzw. drückendem oder Schichtenwasser wird die Bodenplatte aus WU-Beton ("wasserundurchlässiger Beton") erstellt. Im Zuge der Weiterführung der Entwässerungsleitungen im Außenbereich wird optional eine Ringdrainage mit den dazugehörigen Spülschächten eingebracht. Je nach örtlicher Entwässerungssatzung kann die Drainageleitung an die Entwässerungsgrundleitungen oder eine Sickergrube angeschlossen werden. Die lichte Rohbauhöhe (Oberkante Bodenplatte bis Unterkante Rohdecke) im Keller beträgt 2,26 m. Für den Fall einer dauerhaften Wohnraumnutzung im Keller, muss die lichte Rohbauhöhe zwischen 2,625 m und 2,75 m betragen und stellt eine Mehrleistung dar. KELLERFENSTER 2 Die Kellerräume erhalten weiße Kunststoff Drehkipp-Fenster mit Wärmeschutzverglasung, max. Ug-Wert 1,1 W/m²K, mit den Abmessungen wird als Gipskartondecke entsprechend der Wärmeschutzverordnung und den gültigen gesetzlichen Vorschriften eingebaut. Desgleichen alle Wandschrägen im Sparrenbereich. 100x100 cm / 100x62,5 cm oder 100x50 cm, sowie Kunststofflichtschächte mit Aushebelsicherung und verzinkte Gitterroste. KELLERINNENPUTZ Alle Kellerwände, welche als Mauerwerk ausgeführt werden, erhalten einen einlagigen, abgefilzten Kalkzement bzw. Gipsputz. Der Kellerflur (Treppenhaus) wird – entsprechend der Diele im EG – mit einem einlagigen Gipsputz versehen. Sollte der Keller in schalungsglatten Stahlbeton-Elementen erfolgen, werden die Wandflächen nicht mehr behandelt. Die Stoßfugen werden gespachtelt und sind tapezierfähig. WOHNGESCHOSS AUßENWÄNDE Optional auch ohne Dämmung, mit 36,5er Ziegel oder Porenbeton! DACHKONSTRUKTION-SATTELDACH Der Dachstuhl wird als Sparren- oder Pfettendachstuhl nach statischen Erfordernissen erstellt. Es wird Nadelholz der Güteklasse 2, Schnittklasse A/B verwendet. Der Dachstuhl wird zimmermannsmäßig verarbeitet und gegen tierischen und pflanzlichen Befall mit einem umweltfreundlichen Imprägniermittel (ohne PCV) versehen. Die sichtbaren Sparren und Pfettenköpfe sind gehobelt. Die Untersichtschalung im Traufbereich wird mit gehobelten Nut- und Federbrettern und im Giebelbereich mit einem Ortgangbrett in Fichte verkleidet. Die Sparrenhöhe beträgt ca. 20 cm. Die sichtbaren Dachüberstände betragen traufseitig ca. 30 cm und giebelseitig ca. 15 cm. Die Endbehandlung des Holzes wird vom Bauherrn ausgeführt. Die Gerüste am Gebäude können eigenverantwortlich und kostenfrei vom Bauherren genutzt werden, solange der Lizenzpartner bzw. Auftragnehmer sie für die Erstellung seiner Leistungen benötigt. Bei Beauftragung eines Bungalows wird das Dach als Walmdach in einer Binderkonstruktion ausgeführt. Die Untersichten der Dachüberstände werden horizontal in gehobelter Sichtschalung verkleidet. Ein höherer Konstruktionsaufwand bei Abweichung von Windzone II oder Schneelast von 0,75 kN/m² stellt eine Mehrleistung dar. Die Dachkonstruktion ist, sofern vereinbart, über eine Einschubtreppe zu erreichen. Eine Verbretterung im Spitzboden ist nicht vorgesehen. Die Außenwände der Wohngeschosse sowie die Giebelwände und das Kniestockmauerwerk werden ab der Bodenplatte bzw. der Kellergeschossdecke mit 24 cm dicken Hochlochziegelsteinen mit Mörtel vermauert, bzw. Plansteine verklebt, so dass ein gesundes und ange- nehmes Raumklima entsteht. Bei Doppel- oder Reihenhäusern werden die aneinandergrenzenden Haustrennwände unter Beachtung des Schallschutzes im Hochbau in einer Stärke von 17,5 cm ausgeführt. WOHNGESCHOSS INNENWÄNDE Die tragenden Innenwände in den Wohngeschossen werden als Mauerwerk nach statischen Erfordernissen in den Stärken 17,5 oder 24 cm ausgeführt. Die nicht tragenden Innenwände werden in 10 cm massiven Vollgipsplatten oder optional als Zusatzleistung als 11,5 cm starkes Ziegelmauerwerk ausgeführt. DACHEINDECKUNG GESCHOSSDECKEN u. SCHRÄGEN Die Keller- und Erdgeschossdecke, evtl. Obergeschoss (bei Häusern mit ausgebautem oder zum Ausbau vorbereiteten Dachgeschoss) wird nach statischen Erfordernissen als Stahlbeton-Hohlelementdecke oder als Filigrandecke mit Aufbeton bzw. optional in Ortbeton ausgeführt. Sämtliche Stürze und Unterzüge werden nach Statik ausgebildet. Die Decke über Ober- oder Dachgeschoss (bzw. bei Bungalowhäusern) 3 Die Dacheindeckung erfolgt mit hochwertigen Materialien z.B. der Firma Braas. Der Bauherr kann hier z.B. Harzer Pfanne (Betondachpfannen mit 30jähriger Werksgarantie) in den Farben klassisch rot, ziegelrot, dunkelrot, dunkelbraun und granit wählen. Im Festpreis sind alle erforderlichen Formsteine wie Giebelsteine, Firstziegel und Entlüftungssteine enthalten. Harzer Pfanne Matt Selbstverständlich erhalten sie klassisch rot Ziegelrot Dunkelrot Dunbkelbraun Granit eine diffusionsoffene Unterspannbahn ohne Aufpreis. Die Unterspannbahn wird mit einer Konterlattung aufgebracht, um die geforderte Hinterlüftung zu gewährleisten. Der beidseitige Traufabschluss erhält ein Fliegenschutzgitter aus einem Kunststofflochband. Das Fliegenschutzgitter wird an der Dachunter- sichtschalung im Bereich der Traufe angebracht. Als Zusatzleistung können Tondachziegel, Metallziegel usw. aufgebracht werden. SPENGLERARBEITEN Die Dachrinnen werden als vorgehängte, halbrunde Dachrinnen mit Endboden, Fallrohrstutzen, Bogen, Rinnenwinkeln, Mauerwerksabschüssen und Fallrohren in Titanzink bis zur Geländeoberkante installiert. Die Kaminverwahrung wird aus Bleiblech oder Titanzink ausgeführt. Die Kaminverkleidung, sowie Gaubenanschlüsse oder Kehlbleche werden mit Titanzink oder Kunstschiefer ausgeführt. FENSTER Die Fenster und Fenstertüren werden in weißem Kunststoff aus hochwertigen 5-Kammer-Profilen mit Verstärkungsprofilen aus verzinktem Stahl ausgeführt. Alle zu öffnenden Flügelfenster und Fenstertüren erhalten Einhandbeschläge mit eloxierten Leichtmetall- oder Kunststoffgriffen. Jeder alleinstehende Fensterflügel erhält einen Drehkippbeschlag. Bei aneinandergereihten Fensteranlagen erhält ein Fenster einen Drehkippbeschlag, die anderen Fenster erhalten Drehbeschläge. Alle Fenster und Fenstertüren erhalten eine umlaufende, wärmedämmende, dauerelastische Hohlkammerabdichtung. Die Fugen zwischen Rahmen und Mauerwerk werden mit hochwertigem Dämm-Material geschlossen. Die 3-Scheibenverglasung Ihrer Wohnraumfenster bestehen aus hochwertigem Wärmeschutzglas mit entsprechender Schallschutzklasse II. Bad- und WC-Fenster erhalten auf Wunsch eine OrnamentVerglasung, Küchenfenster einen Kämpfer. Der Gesamt U-Wert beträgt Uw = 1,1 W/m²xK. Vom Rechteck abweichende Fenstergrundflächen, Fenstersprossen, Fensterläden, Dachflächenfenster, Wintergärten u.ä. sind je nach Art und Größe als Zusatzausstattungen zu vereinbaren. Die Montage aller Fenster und Fenstertüren erfolgt nach RAL-Vorschrift. ROLLLADEN Sämtliche Wohnraumfenster erhalten Kunststoffrollläden mit Lüftungsschlitzen. Hier können Sie zwischen den Farben grau, weiß, beige wählen. Ausgenommen sind Fenster ohne rechteckige Grundfläche sowie Keller-, Dachflächenfenster und Fenster in Nutzräumen, die jeweils gesondert zu beauftragen sind. FENSTERBÄNKE b rmor gel Jurama C eiss) arrara (w u rmor gra Jurama Die Innenfensterbänke an den Wohnraumfenstern (ausgenommen Bad, WC und Küche) bestehen aus Juramarmor oder Carrara. Bei bodentiefen Fensterelementen zum Erdreich werden keine Innen- oder Außenfensterbänke eingebaut. Die Außenfensterbänke werden in Aluminiumblech, weiß beschichtet, ausgeführt. HAUSTÜRE 1 2 Auszug aus dem Haustürkatalog! 5 6 3 4 7 8 Das Hauseingangstürelement besteht aus Holz oder Kunststoff mit wärmeisolierender Gummilippendichtung, Fünffachverriegelung, E-Öffner, Sicherheits-Zylinderschloss und Drückergarnitur. Farbe weiß, mit einem Lichtausschnitt aus Isolierglas. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Türdetails wie z. B. Türen mit Glasausschnitt oder aus anderen Materialien, als Zusatzleistung zu vereinbaren. INNENTÜREN Sämtliche Wohnraum-Innentüren werden als Echtholzfurniertüren (Röhrenspansteg) in Buche, oder als Dekoritfoliahorn entüre in weiß, ahorn, eiche, kirsch, buche oder esche einschließlich. eiche Drückergarnituren eingebaut. Die Türzargen haben die Qualität der kirsch Türblätter und sind mit Gummilippendichtung versehen. buche Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Innentürdetails wie z. B. esche Innentüren mit Glasausschnitt oder Innentüren aus anderen Holzarten oder Materialien, als Zusatzleistung zu vereinbaren. Im Kellergeschoss werden Innentüren in Buche Dekor eingebaut. Der Einbau von Türen ab Klimaklasse II stellt eine Mehrleistung dar. weiss HEIZUNG Die Heizanlage (eine hochwertige Gas-Brennwerttherme, Fabrikat Junkers oder gleichwertig, mit einem separaten Warmwasserboiler) wird je nach der räumlichen Gegebenheit im Erd- oder Dachgeschoss eingebaut. Die Kesseltemperaturregelung erfolgt witterungsabhängig mit einer Außentemperatursteuerung. Sommersparschaltung und Nachtabsenkung sind selbstverständlich. Die Warmwasserversorgung ist ganzjährig durch Umschalten (nach der Heizperiode) auf Sommerbetrieb gewährleistet. Zwischen Wärmeerzeuger und Warmwasserboiler ist eine Umwälzpumpe mit Thermostatfühler installiert. Die vom Wärmeerzeuger zur Fußbodenheizung führenden Rohrleitungen bestehen aus hochvernetztem Kunststoff und werden wärmegedämmt auf der Rohdecke verlegt. Im Festpreis enthalten ist eine Brauchwasser Solaranlage inkl. der Ver- 4 rohrung und dem Anschluss an den Speicher enthalten. Der Speicher wird von standardmäßig 200 l auf 300 l erweitert. Die Verrohrung erfolgt im Zweirohrsystem. In den vorgesehenen Wohnräumen wird eine Fußbodenheizung mit ausreichender Wattzahl installiert. Die Raumtemperatur lässt sich energiesparend durch Raumthermostate für den jeweiligen Regelkreislauf der Fußbodenheizung regulieren. In den Abstellräumen bzw. Nutzräumen ist keine Fußbodenheizung vorgesehen. Wird der Keller als Wohnraum ausgebaut, erfolgt standardmäßig eine Fußbodenheizung. Befindet sich die bauseitige Gasuhr innerhalb des Hauses, wird eine Gasleitung ab Gasuhr installiert. Der Wärmeerzeuger kann sowohl mit Erdgas als auch mit Flüssiggas betrieben werden. Bei einer im Außenbereich zu installierenden Tankanlage für Flüssiggas sind die Tankanlage sowie die Anschlüsse bis zur Heizanlage als Zusatzleistung beauftragbar. Weitere Heizungsarten wie Wärmepumpen, Pelletsheizung, Ölfeuerungsanlage, Solartechnik für Heizanlageunterstützung und / oder Photovoltaik sind selbstverständlich auf Anfrage zu erhalten. Schornsteine für zusätzliche Heizstellen können gesondert vereinbart werden. Wir empfehlen aufgrund der Gebäudedichtheit eine konntrolierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. SANITÄRAUSSTATTUNG Bad: Die Platzierung der Sanitärgegenstände erfolgt wie in der Planvorgabe angegeben nach Musterkollektion in der Farbe weiß. Die Sanitärarmaturen sowie das Sanitärzubehör werden verchromt eingebaut. Armaturen: Fabr. Kludi oder Ideal Standard oder gleichwertig. Porzellan-Waschtisch, Handwaschbecken, Tiefspühl-Hänge-WC: Fabr. Vitra, Serie Topara. 1 Körperform-Stahleinbauwanne 170x75 cm mit Einhand-Wannenfüllund Brausebatterie sowie Ab- und Überlaufgarnitur. Alternativ: 1 Stahl-Duschwanne 90/75 oder 90/90 einschließlich Sanitärarmatur als Brausebatterie, Unicastange, Brauseschlauch in Chrom, Handbrause und Standventil. Achtung: Eine Duschkabine gehört nicht zu unserer Leistung! 1 Porzellan-Waschtisch ca. 65 cm breit mit Einhand-Mischbatterie und Excenter 1 Tiefspül-Hänge-WC mit in der Wand eingebautem Spülkasten Gäste-WC: 1 Porzellan-Waschtisch, ca. 50x38 cm, mit Einhand-Mischbatterie und Exyenter 1 Tiefspül-Hänge-WC mit in der Wand eingebautem Spülkasten Küche: 1 Warmwasseranschluss mit Eckventil 1 Kaltwasseranschluss Kombi-Eckventil für Geschirrspülmaschine 1 Anschluss für Abflussleitung Hauswirtschaftsraum: 1 Waschmaschinenanschluss KW+ Aufputzsiphon SANITÄRINSTALLATION UND EINRICHTUNG Die Installation der Kalt- und Warmwasserleitungen erfolgt ab Wasseruhr in hochdruckvernetztem und sauerstoffdiffusionsdichtem Kunststoffrohr. Die freiliegenden Warmwasserrohre erhalten eine wärmeisolierende Kunststoffummantelung, um Schwitzwasser zu vermeiden. Die Abwasserleitungen bestehen aus Hart-PVC und werden bis zur Sohle geführt und mit der erdverlegten Abwasserleitung verbunden. Die Entlüftung erfolgt über das Dach. Für die Waschmaschine ist eine Zapfstelle und 1 Ablaufstelle vorgesehen. Bei der Installation von wandhängenden WC-Anlagen werden grundsätzlich Tragegerüste aus Stahl mit einer Befestigung am Boden sowie an der Wand zum Einsatz gebracht. Das gleiche gilt für Bidetanlagen und für Waschtische ab einer Größe über 55 cm. Die Tragegerüste werden komplett mit Gipsplatten verkleidet und dienen als Trägermaterial für die Aufbringung von Fliesen. Bei Tapeten oder Farbe ist eine Spachtelung zusätzlich erforderlich. Die Heizungsanlage wird mit den notwendigen Kaltwasseranschlüssen inkl. Ventilen und Füllhähnen, soweit erforderlich, ausgestattet. Um die Verschmutzung von Kalt- und Warmwasserleitungen zu vermeiden, wird ein Feinfilter installiert. Als Druckausgleich wird in die Kaltwasserleitung ein Druckminderer mit Manometer eingebaut. Auf kürzestem Weg wird eine Gartenwasserzapfstelle mit Schlauchverschraubung installiert, welche frostsicher ist. Die Küche erhält einen Kalt-, Warm- und Abwasseranschluss. Achtung: Bei langen Wegen vom Warmwasser-Boiler zur Zapfstelle in der Küche empfehlen wir (um unnötige Vorlauf-Kaltwassermengen zu vermeiden), einen 5 ltr. Untertischspeicher, welcher als Zusatzleistung eingebracht werden kann. ELEKTROINSTALLATION 5 Die Elektroinstallation erfolgt gemäß den einschlägigen VDE-Vorschriften und nach Angabe des zuständigen Energieversorgungsunternehmens ab Hausanschluss, wenn er sich innerhalb des Hauses befindet. Im Hausanschlussraum wird ein Aufputzzählerschrank mit einer Zählertafel eingebaut. Im Zähler- oder in einem Unterverteilerkasten werden der FI Schalter sowie ausreichend Sicherungsautomaten für die erforderlichen Stromkreise installiert (Heizungsanlage, Elektroherd und Waschmaschine erhalten je einen eigenen Stromkreis). Alle Leitungen in den Wohngeschossen werden als NYM-Leitungen unter Putz verlegt. Potentialausgleichsleitungen der Wasser- und Heizungsrohre sowie Fundamenterdung gemäß VDE-Vorschriften sind im Festpreis enthalten. Die Schalter und Steckdosen der Marken Berker oder BuschJaeger werden in ansprechendem Design in "creme-weiß" , "rein-weiß" oder wie dargestellt in “schwarz” (Berker) ausgeführt. Hauseingang: 1 Auslass für Außenlampe mit Ausschaltung in Windfang / Diele 1 Klingel mit Sprechanlage für einen Teilnehmer Diele: 1 Deckenauslass mit Wechselschaltung 1 Steckdose 1 Telefonanschluss / Leerrohr mit Zugdraht 1 Gegensprechanlage, komplett Küche: 1 Deckenauslass mit Ausschaltung 1 Herdanschluss 380 V 1 Spülmaschinenanschluss 1 Kühlschrankanschluss 1 Dunstabzugsanschluss 3 Steckdosen, Platzierung nach Wahl Abstellraum / Speis: 1 Deckenauslass mit Ausschaltung 1 Steckdose Wohnen: 1 Deckenauslass mit Wechselschaltung 1 Antennenanschluss / Leerrohr mit Zugdraht 1 Steckdose, Platzierung nach Wahl 2 Doppelsteckdosen, Platzierung nach Wahl Essen: 1 Deckenauslass mit Wechselschaltung 2 Steckdosen Platzierung nach Wahl Terrasse: 1 Wandauslass, von innen schaltbar 1 Steckdose, von innen schaltbar Flur (OG): 1 Deckenauslass mit Wechselschaltung 1 Steckdose, Platzierung nach Wahl Bad (OG): 1 Deckenauslass mit Ausschaltung 3 Steckdosen, Platzierung nach Wahl Eltern-Schlafzimmer (OG): 1 Deckenauslass in Wechselschaltung und Steckdose 2 Doppelsteckdosen, Platzierung nach Wahl Kinderzimmer 1+2: 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter mit Steckdose 3 Steckdosen, Platzierung nach Wahl Hauswirtschaftsraum / Heizraum: 1 Deckenauslass mit Ausschaltung 1 Trockneranschluss 1 Doppelsteckdose, Platzierung nach Wahl 1 Notschalter kompletter Anschluss der Heizungsanlage einschließlich Erdung und Potentialausgleich Egalisierungsanstrich oder Silikatputz (bis 3 mm). Die Verarbeitung erfolgt nach den Herstellerangaben. Der Farbton des Hauses wird vom Bauherren entschieden und muss (wo notwendig) mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden. Bei Sonderfarben mit hoher Lichtaufnahme entstehen Mehrkosten. Die Sockelhöhe wird vom Bauherrn festgelegt. Es ist zu beachten, dass Haarrisse durch Austrocknungsvorgänge entstehen können. Sie sind technisch nicht zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Der Außenputz wird in der Bauzeit aufgebracht. Auf Wunsch der Bauherrschaft kann der Außenputz auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten z. B. für Gerüste, werden gesondert in Rechnung gestellt. Um die Schlussrechnung (vor Bezug) fertig stellen zu können, wird eine Vergütung für die Nichtausführung des Außenputzes inkl. aller Nebenleistungen vereinbart. Die Summe Außenputz wird aus dem Hauptauftrag herausgerechnet und als separater Vertrag neu ausgestellt (Gewährleistungsverpflichtung). TROCKENBAUARBEITEN / UNTERDRUCK-LUFTTEST Die Sparrenfelder der Dachschrägen (ausgenommen der Spitzboden) und Deckenflächen werden im ausgebauten Dachgeschoss mit hochwärmedämmender Mineralwolle als Vollsparrendämmung ausgeführt. Bei Bungalowhäusern die Binderdecke über dem Erdgeschoss. Raumseitig wird auf den Sparren eine Dampfbremsfolie angebracht, die Stöße werden verklebt. Auf einer Ausgleichslattung werden anschließend die Decken und Deckenschrägen mit Gipskartonplatten verkleidet. Stoßstellen werden gespachtelt und geschliffen. Fugen zu anderen Bauteilen, sowie richtungsändernde Fugen werden als Sollrissstelle ausgebildet. Acrylfugen obliegen dem Gewerk Maler- und Tapezierarbeiten. Spannungsrisse des Baukörpers, die sich zwischen unterschiedlichen Materialien, wie z. B. Putz, Gipskartonplatten, Holz, Mauerwerk und Beton ergeben können, stellen keinen Mangel dar. Nach Einbau der Wärmedämmung und Dampfbremsfolie sowie Abdichtung aller Stöße und Durchdringungen zwischen den Sparren und Zangen erfolgt eine Luftdichtheitsprüfung mittels Blower-Door Testgerät im gesamten Gebäude, bei welcher der Kunde anwesend sein sollte. Dieser Test wird zu Ihrer Sicherheit und zum Beweis unseres sehr hohen Leistungs-Standards durchgeführt und dokumentiert. Die Trockenbauarbeiten beinhalten die Verkofferungen der Versorgungsleitungen in den Wohnräumen, eines vorhandenen Kamins sowie die Verkleidung der Vorwandmontagen in Bad und WC in minimaler Größe. VERPUTZERARBEITEN Innenputz In den Wohngeschossen erhalten alle Ziegelwände einen einlagigen Maschinengipsputz gemäß den Richtlinien des Putzherstellers mit Eckschutzschienen an stoßgefährdeten Kanten. Alle nichttragenden Gipsmassiv-Innenwände werden verspachtelt und geschliffen. Alle Wohnraum-Innenwände und die Decken sind tapezierfähig. Nichtausgebaute Spitzbodenbereiche sind ESTRICHARBEITEN unverputzt. Vorhandene Deckenfugen werden tapezierfähig verspachtelt. Als Zusatzleistung kann ein alkalischer Rotkalkputz der Fa. Marmorit beauftragt werden, der hochgradig diffusionsoffen und absorbierend ist und so eine Schimmelbildung nahezu verhindert. Außenputz Die Außenwände aus 24 cm starken Ziegelwänden erhalten eine Thermohaut (Vollwärmeschutz) 160 mm stark mit mineralischem Putz und 6 Alle Kellerräume Ihres Wohnhauses erhalten einen Estrich auf Trennschicht (Schweißbahn oder gleichwertig). Die Stärke beträgt ca. 4,5 cm. Das Treppenhaus im Keller erhält zusätzlich eine Wärmedämmung. In den Wohnräumen des Erd- und Dachgeschosses wird Estrich schwimmend auf Dämmschichten verlegt. Sämtliche Estrichaufbauten entsprechen den Vorgaben der DIN 4108-2 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden". WOHNUNGSABNAHME MALER- UND TAPEZIERARBEITEN Die Maler- und Tapezierarbeiten an den Decken und Wänden sind bei der bezugsfertigen Ausführung des Gebäudes nicht vorgesehen. Wir bitten, darauf zu achten, dass an den Stoßstellen der Decken das vom jeweiligen Deckenlieferanten geforderte Rissband vor Einbringung von Tapeten aufgebracht wird. Bitte bearbeiten Sie die Innenwände so, dass selbige atmungsaktiv bleiben. Aufgrund der geforderten niedrigen k-Werte bei den Wänden ist bei einer Absperrung Schimmelpilzbildung möglich. Bei Rotkalk ist durch die alkalischen Inhaltsstoffe eine Schimmelpilzbildung nahezu ausgeschlossen. GEWÄHRLEISTUNG Die Gewährleistung für das Bauwerk richtet sich nach § 634a (1)2 BGB 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Veränderungen von Gewerken durch den Bauherren in Material, Ausführung und Güte sowie Zusatzbeauftragungen unterliegen nicht der Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers. Die Gewährleistungspflicht ist auf 2 Jahre beschränkt bei: a. elektronischen bzw. elektronisch geregelten Bauteilen (Steuerungen, Dimmer usw.) b. Motoren (Umwälzpumpen, Gebläse- und Ölpumpen im Ölbrenner) c. Hebeanlagen sowie sonstigen beweglichen Bauteilen d. wartungsintensiven Bauteilen (Feinfilter, Ölfilter, Rückstauventile und -klappen) e. durch Fehlbedienung beeinflussten beweglichen Teilen (z. B. Schlösser, Verriegelungen, Dichtungen) f. Rollladen sowie Rollladengurten und Gurtwickler g. Elastische Dehn- und Arbeitsfugen sind Wartungsfugen, für die keine Gewährleistung übernommen wird. Die Gewährleistungseinschränkung kann durch Wartungsverträge (z.B. Heizung) verlängert werden. TREPPE Zwischen den ausgebauten Stockwerken wird eine Massivholztreppe in Buche naturbunt, stabverleimt, mit wandseitig über Stahlbolzen in schallmindernden Gummilager wandfrei mit einem Abstand von ca. 4 cm befestigten Stufen und freiseitig mit einem kompletten Treppengeländer, endbehandelt, eingebaut. Andere Holzarten oder Formen können zusätzlich beauftragt werden. Ein Treppengeländer sowie ein Abschlussgeländer ist gemäß Ihrem Grundrissplan vorgesehen. BODEN- / WANDBELÄGE Alle Gewerke werden einzeln vom Bauherren und Bauleiter abgenommen. Durch den Bauleiter wird das Gebäude schlussabgenommen. Es werden alle Mängel protokolliert. Die Grobreinigung des Gebäudes ist selbstverständlich - jedoch ohne Fensterputz. Die Übergabe des Hauses erfolgt besenrein. BAULEISTUNGSVERSICHERUNG Wir schließen für die gesamte Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab, deren Kosten in unserem Festpreis enthalten sind. Versicherte Gefahren auf einen Blick: versichert sind unvorhergesehene, eintretende Schäden (z. B. Vandalismus, ungewöhnliche Witterungseinflüsse) bis zur Abnahme des Gebäudes. Zusätzlich mitversichert sind: Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteile (z. B. Heizkörper) sowie eingebaute wesentliche Bestandteile von Einrichtungsgegenständen bis zur Abnahme des Gebäudes. Versicherung des Bauherren: vor Abnahme des Gebäudes sind vom Bauherren abzuschließen: eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und prämienfreie Rohbauversicherung. Werden seitens des Bauherren Gewerke in Eigenleistung erstellt bzw. fremdvergeben, ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung notwendig. In Fragen eines günstigen Versicherungsschutzes stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Die Wahl Ihrer Fliesen treffen Sie in der Musterausstellung unseres Fliesenhändlers aus einer großen Auswahl. Der reine Materialpreis (ohne Verlegung) beträgt für verlegte Wand- und Bodenfliesen 30,00 € / m² inkl. MwSt. Garantieleistungen für die Fliesenarbeiten entfallen bei Eigenlieferung der Fliesen. Bad: Die Badewanne wird vom Fliesenleger verkleidet und eingefliest, zusätzliche Ablagen sind optional. Der Wandanschluss wird elastisch abgedichtet. Die senkrechten Badezimmerwände (außer Gaubenwände u. Dachschrägen) werden im Spritzbereich gefliest. Der Boden erhält Keramikbodenfliesen. Gäste-WC: Die senkrechten Wände werden im Spritzbereich gefliest. Der Boden erhält Keramikbodenfliesen. Horizontal nicht gerade laufende Wandabschlüsse können mit dem Fliesenleger vereinbart werden. Küche: In der Küche wird ein Fliesenband im Arbeitsbereich mit 3 m² eingebracht. HINWEIS: Elastische Arbeits- oder Dehnfugen sind Wartungsfugen. Dies gilt für Silikon und Acrylfugen. Sie unterliegen nicht der Gewährleistung. Bodenbeläge in den übrigen Räumen sind bei der bezugsfertigen Ausführung des Gebäudes nicht vorgesehen. BAUHERRENLEISTUNG 7 Im Festpreis nicht enthalten sind folgende Punkte (wenn nicht im Angebot gesondert aufgeführt): 1. Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Gesetze, Verordnungen oder öffentliche Versorgungsträger sowie behördliche Gebühren (z.B, Baugenehmigung, Lagepläne, Prüfungen, Abnahmen, Vermessungsbüros für Schnurgerüst der Hauseinmessung usw.), erforderliche Prüfstatiken sowie Bodengutachten. 2. Herstellungskosten der Zufahrtswege zur Baustelle für Kräne (40 t) und Baustellenfahrzeuge. 3. Straßennutzungsgebühren, Straßensperrungen usw. 4. Aufmauerungen der Bodenplatte aufgrund eines nicht ebenen Geländes bzw. aufgrund von behördlichen Vorschriften. 5. Sondergründungen bei Fels, Grundwasser, Lehmboden; Hanglagen, Anbauten, Unterfangungen usw. sowie evtl. erforderliche Wasserhaltungen und besondere Maßnahmen gegen anstehendes oder aggressives Wasser, Sicherungsmaßnahmen wie Verspundung der Baugrube. 6. Notwendige, durch bauaufsichtlichte Maßnahmen erforderliche, bzw. vom Bauherren gewünschte Sonderausführungen (z.B. Hebeanlagen, Klärgruben, Zisternen, Rückstauverschlüsse, Revisionsschächte, Drainagen mit Spülschächten Rückhaltebecken, Bodenaustausch, Stahlbetonwannen gegen drückendes Wasser oder Abdichtung nach DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen". 7. Anschlüsse zwischen den Leitungen der Versorgungsträger und dem Gebäude (Strom, Gas, Wasser, Telekom), Tiefbauarbeiten sowie Gebühren. 8. Entwässerungsleitung und Regenentwässerung außerhalb des Gebäudes. 9. Die Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial sowie Deponiegebühren oder Bodenaustausch. 10. Die Abfuhr und Entsorgung von kontaminiertem Boden sowie belastetem Material. 11. Abrissarbeiten, Rodungsarbeiten, Umverlegen von Versorgungsleitungen, Vorbereitung des Grundstückes für den Baubeginn, Freilegung und Sicherung der Grenzsteine. 12. Außenanlage wie Terrassen, Einfriedungen, Treppen, Garagen, Stell- plätze, Hauszugangswege usw. 13. Im Leistungsumfang ist die Reinigung des Kamins durch den Schornsteinfeger innerhalb des Hauses vorgesehen. Ein Zugang zum Kamin bzw. Kaminkopf über die Dachhaut oder eine Ausstiegsluke mit Kaminkehrertritten oder sonstigen Konstruktionen ist Leistung des Bauherren. 14. Kosten für das eventuell notwendige Beheizen oder Entfeuchten des Bauwerkes während der Bauphase. 15. Ein höherer Konstruktionsaufwand z. B. bei Abweichung von Erdbebenzone 0 oder anderen örtlichen Gegebenheiten stellt eine Mehrleistung dar. SONSTIGES Dies ist eine allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung für Standardhäuser. Für Ihr Wohnhaus erhalten Sie eine spezielle Bau- und Leistungsbeschreibung, (Ehrlichkeitsliste), die Vertragsbestandteil wird und auf Ihr Wohnhaus zugeschnitten ist. Der auf dem Gelände vorhandene Mutterboden wird zur Verfügung gestellt. Belüftung der Räume nach Fertigstellung des Gebäudes: Nach Fertigstellung und Bezug des Gebäudes muss der Bauherr aufgrund der hohen Abdichtung mehrmals am Tage eine Stoßlüftung im Gebäude vornehmen, damit eine Pilzbildung ausgeschlossen wird. Allein der menschliche Ausstoß von Feuchte erzeugt bei der Dichtheit des Gebäudes bei verschlossenen Türen und Fenstern eine bis zu 30% höhere Luftfeuchte im Gebäude als in der Atmosphäre vorherrscht. Ein nur Kippen von Fenstern stellt keine Querlüftung dar. ___________________________________________________________________________________ Ort, Datum Auftraggeber (Bauherr) ___________________________________________________________________________________ Ort, Datum Vermittler ___________________________________________________________________________________ Ort, Datum Auftragnehmer Mit Unterschrift wird bestätigt, den Inhalt der Bau- u. Leistungsbeschreibung zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. 8