Lufthansa PDF - Häufig gestellte Fragen
Transcription
Lufthansa PDF - Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Lufthansa-Flugunregelmäßigkeiten Kann ich meine Lufthansa Flüge auf einen anderen Tag umbuchen? Bitte informieren Sie sich hierzu unter der Rubrik „Aktuelle Fluginformationen“. Kann ich meinen ungenutzten / teilweise genutzten Lufthansa Flugschein kosten-frei erstatten lassen? Ja, im Falle von wetter- oder streikbedingten Flugstreichungen kann dieser kostenfrei erstattet werden. Dabei wird bei komplett ungenutzten Flugscheinen der volle Wert und bei teilgenutzten Flugscheinen der anteilige Wert abzugsfrei erstattet. Wo kann ich die Erstattung meines Lufthansa Flugscheins im Fall von Flugunre-gelmäßigkeiten beantragen? Für die Erstattung wenden Sie sich bitte an Ihr Flugschein ausstellendes Büro, z. B. Ihr Reisebüro. Für Erstattungen von direkt bei Lufthansa erworbenen Tickets, z. B. online oder über unsere Service Center, nutzen Sie bitte den Button „Stornierung“ unter dem Quicklink „Meine Buchungen“. Bitte beachten Sie die dortigen Informationen zur Berech-nung der Erstattung. Im Falle, dass Sie keine abzugsfreie Erstattung angeboten bekom-men, brechen Sie bitte den Vorgang ab und kontaktieren unser Servicecenter (+49 – (0)69 86 799 799). Wie hoch wird die Erstattung meines teilweise genutzten Tickets ausfallen? Für die Berechnung von Erstattungen von Tickets, in denen einzelne Teilstrecken auf-grund der Flugannullierung nicht geflogen wurden, wenden Sie sich bitte an das Büro, das Ihren Flugschein ausgestellt hat. Wie wird mein Erstattungsbetrag ausgezahlt? Die Erstattung erfolgt grundsätzlich so, wie Sie Ihren Flugschein bezahlt haben, d. h. wenn Sie den Flugschein beispielsweise per Kreditkarte bezahlt haben, erfolgt auch die Erstattung auf diese Kreditkarte. Für die Zahlungsarten bar, ELV und Scheck benötigen wir die Bankverbindung des Zahlenden. Wie schnell wird die Erstattung erfolgen? Wir werden Ihre Erstattungsanfrage schnellstmöglich bearbeiten. Schon heute bitten wir um Ihr Verständnis, dass Ihre Erstattung trotz des Einsatzes all unserer Ressourcen an-gesichts der außergewöhnlich hohen Anzahl an Anfragen leider mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen kann. Wie erhalte ich die Kosten für mein Bahnticket innerhalb Deutschlands zurück? Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Flüge wetter- oder streikbedingt gestrichen wurden, konnten die Züge der Deutsche Bahn nutzen. Dafür haben wir die Umwandlung des etix® in einen Reisegutschein über lh.com oder an einem Lufthansa Check-in Auto-maten angeboten. War es Ihnen aus zeitlichen oder technischen Gründen nicht möglich, Ihr Flugticket online oder an einem Automaten umzuwandeln, so haben wir den Kauf eines Bahntickets empfohlen. An dieser Stelle hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass wir bei einer rückwirkenden Erstattung den Wert Ihres nicht genutzten Flugcoupons zugrunde legen. Nach Abschluss Ihrer Reise fragen Sie die Erstattung Ihres Flugtickets bitte bei Ihrem ausstellenden Büro an. Erhalte ich eine Ausgleichszahlung gemäß der EU VO 261/04? Annullierungen und Verspätungen aufgrund von Streik oder widriger Witterungsbedingungen beruhen auf außergewöhnlichen Umständen im Sinne der EU-Verordnung. Anspruch auf die Ausgleichszahlung besteht daher nicht. Erstattet mir Lufthansa Kosten, die in Folge der Flugunregelmäßigkeit entstanden sind? Annullierungen und Verspätungen aufgrund von Streik oder widrigen Witterungsbedingungen beruhen auf außergewöhnlichen Umständen im Sinne der EU-Verordnung. Zusätzliche Kosten (z.B. aufgrund eines versäumten Geschäftstermins) werden nicht er-setzt. Hatten Sie Ausgaben für Hotelübernachtungen, Verpflegung und Telefonate am Ausgangsort Ihrer Reise, prüft unser Customer Relations Teams gerne anhand Ihrer Quittungen eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung. Mein Gepäck ist noch nicht angekommen, wie kann ich den Stand erfragen? Bitte informieren Sie sich hierzu unter der Rubrik „Aktuelle Fluginformationen“. Ich wurde aufgrund einer streik- oder wetterbedingten Streichung auf die Bahn umgebucht, erhalte ich dennoch eine Meilengutschrift? Ja, bitte wenden Sie sich hierfür an Miles & More unter www.miles-and-more.com.