Wegleitung Praktische Semester - KOPTA
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Wegleitung Praktische Semester - KOPTA
Theologische Fakultät der Universität Bern Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Wegleitung für das Praktische Semester 2016 / 2017 Wegleitung Praktisches Semester 2 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite Das Praktische Semester – Wo Theorie und Praxis sich verschränken 3 Rahmenbedingungen 4 (Trägerschaft, Ausbildungsrat / Ausschuss PS, KOPTA) Bachelorstudium mit PS / Bachelorstudium ohne PS 4 Auszug aus dem „Studienplan für Theologie“, Art. 20 5 Allgemeine Lehr- und Lernziele 5 Allgemeine Informationen 6 (Struktur, Zeitplan, Suche von Praktikumsplätzen, Werkstudium, Anmeldungen, Finanzen, etc.) Was - Wann - Wo? Terminplan fürs PS Leistungsnachweise und Portfolio 9 10 Beschreibung der Module / Lernziele Modulübersicht Praktisches Semester 11 Modul 1: Diakoniepraktikum - Betriebspraktikum - Biographische Reflexion 12 Modul 2: Religionspädagogik 15 Modul 3: Pastoralpsychologie 15 Modul 4: Homiletik - Liturgik - Kommunikationswissenschaft 16 Modul 5: Gesamtreflexion 17 Merkblätter Datenplan zum PS 2016/2017 19 Aufgaben der AusbildungspfarrerInnen im Praktischen Semester 20 Informationen zum obligatorischen Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum 21 Richtlinien für Stipendien bei Lohnausfall, Praktikumsentschädigungen und Spesen 22 Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters 23 Kriterien für die Bestimmung von Praktikumsplätzen für das PS 24 PS für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten 25 Adressen 26 Wegleitung Praktisches Semester 3 Das Praktische Semester – Wo Theorie und Praxis sich verschränken Theorie und Praxis sind bekanntlich nicht leicht zusammenzubringen. Das ist gut so, denn sonst würde die Theorie bloss die Praxis beschreiben. Zwischen Theorie und Praxis muss eine Spannung bestehen, denn nur so entsteht eine produktive Reibung und damit Bewegung. Allerdings lässt sich die Theorie nie 1:1 in die Praxis übersetzen, weil die Praxis an einem anderen Ort steht. Bestimmte Themen und Fragen erfahren dort eine höhere Relevanz, als sie dies in der Theorie zu scheinen haben. Das frustriert manchmal, lässt am theoretischen Wissen zweifeln oder überhaupt den Nutzen von Theorie infrage stellen. Doch wenn es gelingt, die in der Praxis entstandenen Fragen zu reflektieren und in einen grösseren Verstehensrahmen zu setzen, dann verschränken sich Theorie und Praxis. Es kommt zu einem Wechselspiel. Dieses Wechselspiel bereichert dann sowohl die Theorie als auch die Praxis. Die Theorie wird lebensnaher und damit relevanter, die Praxis wird zu mehr als einem blossen Machen. Gerade der Pfarrberuf ist ein ausgezeichneter Ort für ein solches Wechselspiel von Theorie und Praxis, und das Praktische Semester der Universität Bern gibt diesem Ort Raum. Theorie und Praxis verschränken sich hier, weil vielfältige Erfahrungen durch Begleitung, Veranstaltungen und Portfolio-Arbeit reflektiert werden. Zugleich ermöglicht das Praktische Semester eine Standortbestimmung. Es gibt Einblick in den Pfarrberuf und darüber hinaus in die Arbeitswelt, zumal sich ja Theologie nie allein auf die Institution Kirche beschränkt. Dieser Einblick ist nicht nur für Studierende aufschlussreich, die fest mit dem Gedanken spielen, den Pfarrberuf zu ergreifen. Auch Studierenden, die gegenüber dem Pfarrberuf viele Fragezeichen haben, bietet das Praktische Semester einen Ort, sich einen vertieften Einblick zu verschaffen, um so neue Anregungen auch für die Theologie zu gewinnen. Das Praktische Semester ist ein ordentliches Studiensemester im Rahmen des Bachelorstudiums und findet in der Regel im 5. Semester statt. Es ist obligatorischer Studienteil für die, die später zum Lernvikariat zugelassen werden möchten. Das Praktische Semester dauert 24 Wochen und wird jährlich zwischen Juni und Januar durchgeführt. Zu Beginn ist ein Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum zu absolvieren. Studierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufspraxis haben dabei die Möglichkeit, stattdessen an einem Seminar zur Reflexion von biographischen und beruflichen Erfahrungen teilzunehmen. Anschliessend findet parallel zum Herbstsemester ein Kirchgemeindepraktikum statt. An zwei Tagen pro Woche nehmen dabei die Studierenden an Lehrveranstaltungen teil, die das Praktikum vorbereiten, begleiten und reflektieren. Die zweite Wochenhälfte verbringen die Studierenden in einer Kirchgemeinde, wo sie unter Anleitung einer Ausbildungspfarrerin/eines Ausbildungspfarrers Einblick in die Praxis erhalten und in ausgewählten Praxisfeldern auch erste Erfahrungen machen. Die hier vorliegende Wegleitung stellt das Praktische Semester näher vor. Wenn es Rückfragen oder weitere Fragen gibt, dann kontaktieren Sie bitte Andreas Köhler-Andereggen (Leiter des Praktischen Semesters) oder Monika Heuer Pulver (Administration). Wegleitung Praktisches Semester 4 Rahmenbedingungen Trägerschaft Die Theologische Fakultät der Universität Bern, die Evangelische Landeskirche des Kantons Bern und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern bilden die Trägerschaft für das Praktische Semester. Die drei Parteien kommen anteilmässig auch für die Finanzierung des Praktischen Semesters auf. Geregelt ist dies durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Universität Bern, Theologische Fakultät, der Evangelischen Landeskirche des Kantons Bern und dem Kanton Bern, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, über das Zusammenwirken im Praktischen Semester und im Lernvikariat und die Verteilung der Lasten vom 13. April 2011. Begleitung des Praktischen Semesters durch den Ausbildungsrat Für das Praktische Semester ist der von den oben genannten Parteien paritätisch zusammengesetzte Ausbildungsrat (in Zusammenarbeit mit der Fakultät) zuständig. Zur Begleitung des Praktischen Semesters besteht ein Ausschuss des Ausbildungsrates. Der Ausschuss genehmigt die Praktikumsplätze in den Kirchgemeinden und die gewählten Orte für Betriebs-, Landwirtschafts- und Diakoniepraktikum. Zudem behandelt er Gesuche um die Zulassung zum „Praktischen Semester für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten“, und bewilligt die Verschiebung von einzelnen Praktika sowie längere Absenzen. Organisation und Durchführung des Praktischen Semesters Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange des Praktischen Semesters ist die KOPTA (Koordinationsstelle für praktikumbezogene theologische Ausbildung) zuständig. Weitere Informationen finden sich auf der KOPTA-Homepage: www.kopta.unibe.ch. Bachelorstudium mit Praktischem Semester / Bachelorstudium ohne Praktisches Semester Die Fakultät bietet zwei Möglichkeiten für den Bachelor-Studiengang Evangelische Theologie (Integralstudium) an: BTh mit Praktischem Semester: Das Praktische Semester ist Teil des Bachelorstudiums und Voraussetzung für die spätere Zulassung zum Lernvikariat im Synodalverband Bern-Jura-Solothurn oder wird als äquivalente Leistung für die Zulassung zum Lernvikariat im Konkordat anerkannt. BTh ohne Praktisches Semester: Anstelle des Praktischen Semesters müssen 30 Creditpoints mit andern Studienleistungen erworben werden. (Nähere Bestimmungen vgl. Studienführer.) Dieser Bachelorabschluss wird für die Zulassung zum Lernvikariat nicht anerkannt. Wegleitung Praktisches Semester 5 Auszug aus dem „Studienplan für Theologie“, Art. 20 1 Art. 20 Das Praktische Semester dient der theologischen Reflexion kirchlicher und gesellschaftlicher Erfahrungsfelder im Blick auf ein praxisrelevantes Verständnis der theologischen Disziplinen. 2 Es findet im 5. Semester (Regelstudienzeit) statt und erstreckt sich über ein Semester. 3 Für Studierende mit dem Berufsziel „Pfarrerin oder Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche“ wird die Absolvierung des Praktischen Semesters empfohlen, da ein kirchliches Praktikum Voraussetzung zur Zulassung zum Lernvikariat für angehende Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist. 4 Für Studierende mit dem Berufsziel „Pfarrerin oder Pfarrer der Christkatholischen Kirche der Schweiz“ wird empfohlen, sich am Praktischen Semester des Departements für Evangelische Theologie gemäss Absatz 6 zu beteiligen. 5 Das Praktische Semester setzt sich aus folgenden Modulen zusammen: a Diakoniepraktikum, b Modul Religionspädagogik, c Modul Pastoralpsychologie, d Modul Homiletik / Liturgik, e Modul Gesamtreflexion. 6 Für die Studierenden mit dem Berufsziel „Pfarrerin oder Pfarrer der christkatholischen Kirche“, die sich am Praktischen Semester beteiligen, wird das Modul Homiletik / Liturgik eigenständig vom Departement für Christkatholische Theologie durchgeführt. Dieses behält sich je nach Thema vor, für das Modul Gesamtreflexion eine eigene ekklesiologische Woche durchzuführen. 7 Weitere Angaben zum Praktischen Semester finden sich in der Wegleitung „Praktisches Semester“. Allgemeine Lehr- und Lernziele für das Praktische Semester Im Praktischen Semester sind folgende integrale Lernziele anzustreben: • Durch teilnehmende Beobachtung wie durch die Erfahrung eigenen Handelns wichtige Felder einer wissenschaftlich arbeitenden Theologie differenziert wahrnehmen und kritisch reflektieren lernen. • Durch teilnehmende Beobachtung den Alltag in einer diakonischen Einrichtung bzw. in einem Industriebetrieb oder auf einem Bauernhof, in einer (Kirch-)Gemeinde, im Pfarramt kennen lernen. • Sich selbst und die persönlichen theologischen Ansätze in den unterschiedlichen Praxisfeldern wahrnehmen. • Konfrontation von theologischen Auffassungen mit neuen Erfahrungsfeldern mit dem Ziel, Gelerntes zu überprüfen und Erfahrungen zu deuten, um das Studium mit einer erweiterten Optik fortzusetzen. • Persönliche Standortbestimmung im Hinblick auf Studium, Motivation, Berufswahl und die Institution Kirche vornehmen können. • Sensibilisiert werden für die Wirkung des eigenen Verhaltens in einer Gruppe oder Gemeinde und Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit/Teamfähigkeit erproben. • Mit der eigenen Begrenztheit und mit Erfahrungen des Gelingens und des Scheiterns umgehen lernen. • Spiritualität wahrnehmen, mit eigenen Erfahrungen und Vorstellungen in Verbindung bringen und theologisch reflektieren. • Sich mit der eigenen Biographie und der eigenen religiösen Sozialisation auseinandersetzen. Wegleitung Praktisches Semester 6 • Eigenarten und Strukturen von Institutionen wahrnehmen und kritisch überdenken. • Aus der Spannung von Alltagserfahrung und biblischen Traditionen eigene Visionen von Kirche entwickeln. Die spezifischen Lernziele für die fünf Module werden bei der Beschreibung der Module aufgeführt. Allgemeine Informationen Ort im Studium und Dauer Das Praktische Semester umfasst ein ganzes Studiensemester inkl. vorlesungsfreier Zeit. Der Arbeitsaufwand beträgt 900 Stunden was 30 ECTS-Punkten entspricht (Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum 4 Wochen à 100% Beschäftigungsgrad und Kirchgemeindepraktikum 14 Wochen à 22 Std. pro Woche). Aufgrund dieser Vorgaben kann das Praktische Semester in der Regel nur als Vollzeitstudium absolviert werden. Auf Gesuch hin können aber erwerbstätige Studierende, die regelmässig mehr als 20% erwerbstätig sind, oder Studierende mit Betreuungspflichten das Praktische Semester auf zwei Herbst-Semester verteilen. Nähere Angaben dazu gibt es im Anhang dieser Wegleitung auf Seite 25. Gemäss Studienplan findet das Praktische Semester in der Regel im 5. Semester des Bachelor-Studiums statt und wird jeweils im Zeitraum Juni – Januar durchgeführt. Struktur und Datenplan Über den Aufbau des PS und die zeitliche Gliederung orientiert der beiliegende Datenplan. Wochenstruktur im Kirchgemeindepraktikum 08.15 – 12.00 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag/ Sonntag Prakt. Theol. Tutorium (Rel.pädagogik/ Gottesdienst) (09.15-12.00 Uhr) Kirchgemeindepraktikum Kirchgemeindepraktikum Kirchgemeindepraktikum Kirchgemeindepraktikum Prakt. Theol. Übung (Gottesdienst) Prakt. Theol. Übung (Past’psychol.) 13.15 – 18.00 Kirchgemeindepraktikum Mittwoch – Sonntag (wöchentlich 22 Stunden) Prakt. Theol. Übung (Rel‘pädagogik) (14.00-16.00 Uhr) Lehrveranstaltung vom IHT (14.15-16.00 Uhr) Selbststudium Selbststudium Kirchgemeindepraktikum Kirchgemeindepraktikum Kirchgemeindepraktikum Kirchgemeindepraktikum Wegleitung Praktisches Semester 7 Praktikumsplätze für das Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum Grundsätzlich suchen die Absolventinnen und Absolventen des PS ihren Praktikumsplatz für das Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum selbst und besprechen ihren Vorschlag mit dem Leiter des PS. Für die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes können die Studierenden auch die Unterstützung der KOPTA beanspruchen. Mögliche Praktikumsplätze für das Diakoniepraktikum: Sozialdienst in der Kirchgemeinde, Alters- und Pflegeheim, Kinder- und Jugendheim, Spital, Wohngruppe, Durchgangszentrum für Asylsuchende, Drogenberatungsstelle, Gefängnis, Sozialwerk, Gassenarbeit, Behindertenwerkstätte etc. Mögliche Praktikumsplätze für das Betriebs- und Landwirtschaftspraktikum: Landwirtschaftsbetriebe, Strassenbaufirma, Gärtnerei, Gaststätte, Hotel, Bankfiliale, Post, Paketdienst etc. Praktikumsplätze für das Kirchgemeindepraktikum bei einer Ausbildungspfarrerin oder einem Ausbildungspfarrer Im bernischen Kirchengebiet finden u.U. gleichzeitig bis gegen 50 Vikariate und Praktika statt. Um die Zuteilung zu diesen Praktikumsplätzen sinnvoll vornehmen zu können, melden sich die Studierenden vor der Suche und Vereinbarung eines Praktikumsplatzes beim Leiter PS zu einem Gespräch an. Als Praktikumsgemeinden kommen Kirchgemeinden im Gebiet des Synodalverbandes Bern – Jura – Solothurn in Frage. Studierende aus dem Konkordat können ihr Kirchgemeindepraktikum im Rahmen des PS an der Theologischen Fakultät in Bern, nach Rücksprache, auch in einer Kirchgemeinde einer andern Kantonalkirche absolvieren. In diesen Fällen muss die Frage der Begleitung der Praxisvollzüge speziell geregelt werden. Über die Kriterien und Bedingungen, welche Kirchgemeinden und welche PfarrerInnen für ein Praktisches Semester in Frage kommen, informiert das Merkblatt „Kriterien für die Bestimmung von Praktikumsplätzen für das PS“ im Anhang auf S. 24. Über die Aufgaben und Verpflichtungen, die AusbildungspfarrerInnen mit der Begleitung eines Praktischen Semesters übernehmen, informiert das Merkblatt „Aufgaben der AusbildungspfarrerInnen im Praktischen Semester“ auf S. 20. Praktisches Semester für erwerbstätige Studierende (Werkstudium) und Studierende mit Betreuungspflichten Auf ein Gesuch hin können Studierende, die regelmässig mehr als 20% erwerbstätig sind, das Praktische Semester auf zwei Herbst-Semester verteilen. Diese Möglichkeit besteht auch für Studierende mit familiären Betreuungspflichten. Die Gesuche sind zusammen mit der Voranmeldung zum PS an den Ausschuss PS zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt „PS für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten“ auf S. 25. Spesenentschädigungen, Taschengeld Da es sich beim Praktischen Semester um ein ordentliches Studiensemester handelt, wird kein Praktikumslohn entrichtet. Der Synodalverband BE-JU-SO übernimmt aber für Fahrten im Zusammenhang mit dem PS die Fahrkosten (ÖV) und richtet allen PraktikantInnen ein Taschengeld aus. In speziellen Fällen können bei Lohnausfall wegen des Praktikums auch Stipendien ausbezahlt werden. Wegleitung Praktisches Semester 8 Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Richtlinien für Stipendien bei Lohnausfall, Praktikumsentschädigungen und Spesen im Praktischen Semester“ auf Seite 22. Formulare für die Spesenabrechnung können im Sekretariat der KOPTA bezogen werden. Supervision nach dem Praktischen Semester Bei der Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters handelt es sich um ein Angebot des Synodalverbandes BE-JU-SO, der auch die Kosten übernimmt. Es besteht die Möglichkeit, zusammen mit einem Supervisor/einer Supervisorin an den durch das PS aufgeworfenen Fragen und Themen zu arbeiten. Diese Beratung ist eine Hilfestellung für die Arbeit an der eigenen Persönlichkeit und für die Standortbestimmung in Bezug auf Studium und Beruf. Studierende, die das Angebot beanspruchen möchten, melden sich beim Leiter des PS. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Leiter des PS im Rahmen der formativen Qualifikation (Portfolio) Studierenden die Einzelsupervision empfehlen oder zur Auflage machen kann. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters“ auf Seite 23. Voranmeldungen/Anmeldungen Über die genauen Termine für die Voranmeldung und Anmeldung zum Praktischen Semester gibt die Zusammenstellung „Was - Wann - Wo?“ auf der folgenden Seite Auskunft. Die Anmeldeunterlagen liegen beim Raum 511, Länggassstrasse 51, Bern, auf oder können im Sekretariat im 5. Stock bezogen werden. Voranmeldungen sind auch online über Internet möglich; ebenso kann das Anmeldeformular von der Homepage KOPTA heruntergeladen werden (www.kopta.unibe.ch). Wegleitung Praktisches Semester 9 Was – Wann – Wo? Terminplan fürs PS WAS 1. WANN WO / WIE / BEI WEM Zeiten und Gliederung des Praktischen Semesters 1.1. Gesamtzeit des PS Juni/Juli – Januar 1.2. Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum, oder Seminar biograph./berufl. Reflexion Juni/Juli – August 1.3. Lehrveranstaltungen Jeweils Montag und Dienstag Theologische Fakultät während des Herbstsemesters 1.4. Praktikum in der Kirchgemeinde September – Januar 2. Begleitseminar und praktische Einsätze In der Regel im Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn Termine zur Vorbereitung des Praktischen Semesters 2.1. Voranmeldung 2.2. Individuelle Planung des PS nach der Voranmeldung zwiim Gespräch zwischen den zu- schen Juli und November künftigen PraktikantInnen und Leitung PS Leitung PS, Länggassstrasse 51, Büro 511 2.3. Obligatorische Vorbesprechung Ende Oktober, gemäss Einladung und Information am Anschlagbrett Leitung PS 2.4. Anmeldung zum Praktischen Semester 30. November des Vorjahrs schriftlich an Leitung PS 2.5. Verträge für Praktikumsplätze unterschrieben 31. März Leitung PS 2.6. Genehmigung der Praktikums- Mitte April plätze 2.7. Treffen der AusbildungspfarrerInnen 3. 30. April des Vorjahrs des Online über Homepage KOPTA geplanten Praktischen Semes- (www.kopta.unibe.ch) oder Theol. ters Fakultät, 5. Stock, Voranmeldeliste PS am Anschlagbrett Sitzung des Ausbildungsrates Mitte Juni, gemäss Datenplan Leitung PS Abschluss PS 3.1. Leistungsnachweise gemäss Weisungen der fakultären Prüfungskommission Sekretariat der fakultären Prüfungskommission 3.2. Portfolio Besprechung nach Abschluss des PS Leitung PS Wegleitung Praktisches Semester 10 Leistungsnachweise und Portfolio Im Praktischen Semester gibt es neben dem universitären Qualifikationsverfahren mit benoteten Leistungsnachweisen für die fünf Module ein kirchliches (formatives) Qualifikationsverfahren anhand eines Portfolios. Leistungsnachweise Für jedes der fünf Module muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Modul 1: Diakonie-, Landwirtschafts- oder Betriebspraktikum: Praktikumsbericht Seminar biographische und berufliche Reflexion: Essay Module 2 – 4: Leistungsnachweis gemäss den Vorgaben im „Kernsystem Lehre“ (KSL) Modul 5: Schriftliche Prüfung (2-stündig) zu einer Fragestellung aus der PS-Lehrveranstaltung des historischen, biblischen oder systematischen Instituts. Portfolio Die Praktikantinnen und Praktikanten erarbeiten während des PS ein Portfolio, das der kirchlichen (formativen) Qualifikation in Bezug auf Persönlichkeitsentwicklung, Berufswahl und Berufseignung dient. Sie reflektieren mit dem Portfolio ihr Kirchgemeindepraktikum. Weitere Informationen, Vorgaben und Verfahren sind im Ordner „Portfolio PS“ festgehalten. Während der Einführungswoche ins PS gibt es eine gesonderte Einführung in die Portfolio-Arbeit. In der Mitte des PS gibt es ein Bergfest, in der einzelne Elemente aus dem Portfolio als best practice vorgestellt werden. Am Ende des PS wird das Portfolio mit dem Leiter des PS besprochen. Wegleitung Praktisches Semester 11 Modulübersicht Praktisches Semester Modul 1.1 Diakoniepraktikum/Betriebspraktikum 6 CPs Begleitveranstaltung Supervision Praktikum (gemäss Vertrag) Praktikumsbericht/Besprechung Praktikumsbericht Modul 1.2 Biograph. und beruf. Reflexion 6 CPs Einführungsveranstaltung Gruppenarbeiten Schriftliche Arbeit Blockseminar Modul 2 Religionspädagogik 7 CPs Praktikum in der Kirchgemeinde Tutorium Lehrveranstaltung Modul 3 Pastoralpsychologie Leistungsnachweis nach Vorgabe im KSL 6 CPs Praktikum in der Kirchgemeinde Lehrveranstaltung Modul 4 Homiletik/Liturgik Leistungsnachweis nach Vorgabe im KSL 7 CPs Praktikum in der Kirchgemeinde Tutorium Lehrveranstaltung Modul 5 Gesamtreflexion Leistungsnachweis nach Vorgabe im KSL 4 CPs Einführungs- und Begleitveranstaltungen Lehrveranstaltung hist./syst./bibl. Institut LV-Prüfung schriftlich Wegleitung Praktisches Semester 12 Modul 1: Diakoniepraktikum – Betriebspraktikum – Biographische Reflexion A) Diakoniepraktikum Lernziele: Die Studierenden - gewinnen aufgrund eigener Erfahrung, theoretischer Auseinandersetzung (Inputs, Lektüre) sowie durch Begegnungen mit Fachleuten und Institutionen ein vertieftes Verständnis von Diakonie - erweitern und vertiefen durch den Praxiseinsatz ihre Wahrnehmung von Menschen in speziellen Lebenssituationen und aus unterschiedlichen sozialen Berufen - erweitern durch Wahrnehmung und Kenntnis von Institutionen und sozialen Feldern ihre Selbstwahrnehmung für neue Kontexte und Herausforderungen - erhalten Einblick in Wandlungsprozesse der Diakonie auf dem Hintergrund historischer Entwicklungen - reflektieren allein, in Kleingruppen und in der Gesamtgruppe eigene Praktikums-Erfahrungen und -Wahrnehmungen in Auseinandersetzung mit biblischen Traditionen, mit theologischen und humanwissenschaftlichen Fragestellungen. Zusätzliche Lernziele im interkonfessionellen Diakoniepraktikum Die Studierenden - erhalten Einblicke in die römisch-katholische Diakonie und erleben damit horizonterweiternde Begegnungen mit Studierenden einer anderen Konfession. Struktur des Praktikums • Einführungsseminar (3 Tage) • 4 Wochen Praktikum • Auswertungsseminar (2 Tage) In der Regel arbeiten die Studierenden während 5 Tagen pro Woche an ihrem Praktikumsplatz. Begleitseminar Fachleute aus ausgewählten diakonischen Bereichen geben im Einführungsseminar einen Einblick in verschiedene Aspekte der Arbeitswelt und leiten damit eine gezielte Wahrnehmung im Praktikum an. Die Reflexion des Verhältnisses von Theologie und Diakonie wird anhand von Texten und Erarbeitung von Fragestellungen für das Praktikum angeleitet. Das Auswertungsseminar bietet Raum für die Reflexion und Diskussion der gesammelten Erfahrungen. Nebst der Diskussion mit Fachreferenten/innen liegt der Schwerpunkt auf Folgerungen für das weitere Theologiestudium sowie für den späteren kirchlichen Dienst. Wegleitung Praktisches Semester 13 Leistungsnachweis Verfassen eines Praktikumsberichtes entsprechend den Vorgaben, die im Einführungsseminar abgegeben und erläutert werden. Besprechung des Berichtes mit einem Dozenten/einer Dozentin aus dem Begleitseminar. Mögliche Praktikumsplätze für das Diakoniepraktikum Einige Beispiele: Sozialdienst in der Kirchgemeinde, Alters- und Pflegeheim, Kinder- und Jugendheim, Spital, Wohngruppe, Durchgangszentrum für Asylsuchende, Drogenberatungsstelle, Gefängnis, Sozialwerk, Gassenarbeit, Behindertenwerkstätte etc. B) Betriebs- und Landwirtschaftspraktikum Lernziele Die Studierenden • erhalten ein differenziertes Verständnis für sozial- und unternehmensethische Probleme • erfahren einen praxisnahen und kritisch reflektierten exemplarischen Einblick in die Arbeitswelt • haben ihre soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen erweitert • können einige sozialethische und seelsorgerliche Probleme dieser Arbeitsbereiche beschreiben • können einige Herausforderungen und Möglichkeiten kirchlicher und theologischer Arbeit in diesen Bereichen reflektieren. Zusätzliche Lernziele im Landwirtschaftspraktikum Die Studierenden • verfügen über Informationen und Kenntnisse über die Lebenswelt „ländliches Dorf“ • entwickeln ein Problembewusstsein für aktuelle Fragen und Probleme in ländlichen Gemeinden, Betrieben und Familien. Struktur des Praktikums • Einführungsseminar (3 Tage) • 4 Wochen Praktikum • Auswertungsseminar (2 Tage) In der Regel arbeiten die Studierenden während 5 Tagen pro Woche an ihrem Praktikumsplatz. Begleitseminar Fachleute aus Wirtschaft, Ethik und Seelsorge geben im Einführungsseminar einen Einblick in verschiedene Aspekte der Arbeitswelt und leiten damit eine gezielte Wahrnehmung im Praktikum an. Das Auswertungsseminar bietet Raum für die Reflexion und Diskussion der gesammelten Erfahrungen. Nebst der Diskussion mit Fachreferenten/-innen liegt der Schwerpunkt auf Folgerungen für das weitere Theologiestudium sowie für den späteren kirchlichen Dienst. Thematische Schwerpunkte: Wegleitung Praktisches Semester 14 • Einführung in betriebswirtschaftliche Aspekte der Arbeitswelt • Unternehmensethische Sensibilisierung • Seelsorge in der Arbeitswelt: Praxis und Modelle • Arbeitswelt als Herausforderung für die Kirche • Perspektiven der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert: Moderne Technologien, neue Arbeitsformen, Globalisierung, Erwerbslosigkeit, strukturell benachteiligte Gruppen. Leistungsnachweis Verfassen eines Praktikumsberichtes entsprechend den Vorgaben, die im Einführungsseminar abgegeben und erläutert werden. Besprechung des Berichtes mit einem Dozenten/einer Dozentin aus dem Begleitseminar. Mögliche Praktikumsplätze für das Betriebs- und Landwirtschaftspraktikum Einige Beispiele: Landwirtschaftsbetriebe, Strassenbaufirma, Gärtnerei, Gaststätte, Hotel, Bankfiliale, Post, Paketdienst etc. C) Biographische und berufliche Reflexion Voraussetzungen für die Teilnahme Studierende mit abgeschlossener Berufausbildung und mindestens einjähriger Berufstätigkeit haben die Möglichkeit, anstelle eines Diakonie- oder Betriebspraktikums am Seminar „Biographische und berufliche Reflexion“ teilzunehmen. Lernziele Die Reflexion hat zum Ziel, vorliegende biographische und berufliche Erfahrungen zu verarbeiten und sinnvoll in das Studium und den späteren Beruf zu integrieren. Die Studierenden haben am Ende der Veranstaltung • sich mit der eigenen Biographie (Entwicklungen, Prägungen, Brüche) auseinandergesetzt • die eigene religiöse Erziehung und religiöse Sozialisation analysiert • Erfahrungen aus der früheren Berufsbildung, resp. Berufstätigkeit aufgearbeitet und ausgewertet. Struktur • Einführungstag im Mai • Zwischenphase (4 – 6 Wochen) mit wöchentlichen Gruppensitzungen, Einzelarbeit, Lektüre, Erarbeiten von Texten • Blockseminar (2 Tage) Leistungsnachweis Essay zum Zusammenhang von Biographie und Theologie Ergebnisprotokoll Wegleitung Praktisches Semester 15 Modul 2: Religionspädagogik Lernziele - Rollenwechsel vom Schüler zum Lehrer/von der Schülerin zur Lehrerin erleben und didaktisch reflektieren - Fähigkeit erarbeiten, eine Klasse oder Lerngruppe und ihr soziokulturelles Umfeld sowie die einzelnen Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen (entwicklungspsychologisch, soziologisch, gruppendynamisch, Lernvoraussetzungen) - Kriterien für eine Unterrichtsbeobachtung kennen und anwenden - über die Fähigkeit verfügen, bei biblischen, theologischen, lebenskundlichen Inhalten eine didaktische Analyse durchzuführen - Organisationsformen, Methoden und Medien für die KUW exemplarisch kennen und anwenden - eine mögliche Form von Unterrichtsvorbereitung kennen, die die oben genannten Ziele einschliesst - den eigenen Fähigkeiten entsprechend erste Erfahrungen in der Rolle des/der Unterrichtenden machen und verarbeiten - Motivation aufbauen, sich im weiteren Studium mit religionspädagogischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Struktur • Lehrveranstaltung (2 Stunden pro Woche während des Semesters) • Tutorium (3 Stunden), wöchentlich im Wechsel mit Tutorium Homiletik • Kirchgemeindepraktikum (14 Wochen) • Videoaufnahmen und Besprechung von Unterrichtslektionen in Gruppen in den Praktikumsgemeinden. Leistungsnachweis Gemäss den Angaben im KSL. Modul 3: Pastoralpsychologie Lernziele - Unterschiedliche Ebenen von Kommunikation wahrnehmen, in ihrem Zusammenspiel und ihrem Kontext erkennen - Prozesse von Kommunikation und Kooperation in Gruppen wahrnehmen - das eigene kommunikative Verhalten in Einzel- und Gruppengesprächen differenzierter wahrnehmen und reflektieren - das eigene kommunikative Verhalten in Richtung gesprächsförderlicher Haltungen und Techniken weiter entwickeln - Einstieg, Verlauf und Abschluss eines Gesprächs gestalten Wegleitung Praktisches Semester 16 - anderen Studierenden konstruktiv Feedback geben und Feedback aufnehmen - die Reflexion und Gestaltung von Kommunikation und „Kommunikation des Evangeliums“ als pastoralpsychologische Aufgabe erkennen - ausgewählte pastoralpsychologische Denk- und Arbeitsweisen kennen und nachvollziehen - Pastoralpsychologie definieren und zu Religionspsychologie, Theologie und allgemeiner Psychologie in Beziehung setzen - Grundfragestellungen und exemplarische Wissensbestände der Pastoralpsychologie in den Bereichen der allgemeinen Psychologie, der Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie kennen - Exemplarische Probleme in Gemeinde, Pfarramt und Seelsorge unter pastoralpsychologischen Gesichtspunkten analysieren und angehen - das weitere Studium der Pastoralpsychologie planen. Struktur • Lehrveranstaltung (2 Stunden pro Woche während des Semesters) • Kirchgemeindepraktikum (14 Wochen). Leistungsnachweis Gemäss den Angaben im KSL. Modul 4: Homiletik/Liturgik/Kommunikationswissenschaft Lernziele - Die Studierenden überblicken die Grundfragen von Homiletik und Liturgik. - Sie überblicken die wichtigsten Formen und Elemente, Rollen und Medien, Orte und Zeiten des Gottesdienstes. - Sie sind in der Lage, die spezifischen Kommunikationsbedingungen und –formen von Predigt und Liturgie zu beschreiben; sie vermögen diese ansatzweise zu reflektieren und zu beurteilen. - Sie sind in der Lage, Kirchenlieder über unterschiedliche Zugänge in ihrer kontextuellen und historischen Bedingtheit zu verstehen, um ihre unterschiedlichen Funktionen im jeweiligen aktuellen Kontext zu beurteilen. - Sie erlangen Kenntnis über theologische Begründungs- und sozialwissenschaftliche Analysemodelle der Predigt und des Gottesdienstes. - Sie erarbeiten an Kleinformen Elemente des Gottesdienstes, die sie im Blick auf das Ganze des homiletischen und liturgischen Vorgangs reflektieren. Struktur • Lehrveranstaltung (2 Stunden pro Woche während des Semesters) • Tutorium (3 Stunden), wöchentlich im Wechsel mit Tutorium Religionspädagogik • Kirchgemeindepraktikum (14 Wochen) Wegleitung Praktisches Semester 17 • Videoaufnahmen in den Praktikumsgemeinden und Besprechung von Gottesdiensten in Gruppen Leistungsnachweis Gemäss den Angaben im KSL. Modul 5: Gesamtreflexion Das Modul Gesamtreflexion bezieht sich auf das Kirchgemeindepraktikum und setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: A) Einführungsveranstaltung im Juni (4 Tage extern) und August (1 Tag) B) Lehrveranstaltung (hist., syst. oder bibl. Institut, jährlich wechselnd) C) Bergfest mit Vorstellen von best practice, 1 Halbtag im November. Im Zeitaufwand für Modul 5 ist die Arbeit am Portfolio miteingerechnet. Leistungsnachweis für das gesamte Modul: vgl. Lehrveranstaltung hist., syst. oder bibl. Institut. A) Einführungsveranstaltung Inhalte • Standortbestimmung zu Beginn des PS • Erarbeiten der individuellen Lernziele • Einführung in die Portfolioarbeit • Vorbereitung der Lernverträge • Organisation des PS, insbesondere dem Kirchgemeindepraktikum • Einführung in juristische Fragen • Kirchliche Strukturen in den Kirchen BE-JU-SO • Einführung in ekklesiologische und pastoraltheologische Fragen. Struktur 4 Tage extern im Juni, 1 Tag im August B) Lehrveranstaltung (hist., syst. oder bibl. Institut, jährlich wechselnd) Intention In Absprache mit den andern am PS beteiligten Dozentinnen und Dozenten soll ein Thema festgelegt werden, das einen Bezug zum Praktikum aufweist und an dem insbesondere das Theorie-Praxisverhältnis der theologischen Wissenschaft nachvollzogen und reflektiert werden kann. Wegleitung Praktisches Semester 18 Lernziele Die Lehr- und Lernziele für diese Veranstaltung werden jährlich neu festgelegt. Struktur Lehrveranstaltung (2-stündig). Leistungsnachweis Modulprüfung: Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung (2 Stunden). C) Bergfest Inhalte • Erfahrungen (mit-)teilen, best practice aus dem Kirchgemeindepraktikum vorstellen • Offene Fragen anschauen • Standortbestimmung Sprecherziehung/Stimmbildung (fakultativ) Die Studierenden haben die Möglichkeit, vom Angebot der Sprecherziehung/Stimmbildung Gebrauch zu machen. 19 Wegleitung Praktisches Semester Datenplan zum Praktischen Semester 2016/2017 Juni 2016 Juli 2016 *Einführung PS: 17.-20.6. August 2016 Einführung PS: 30.8. Sept. 2016 Okt. 2016 Nov. 2016 Dez. 2016 Januar 2017 „Bergfest“ 15.11. Febr. 2017 März 2017 Besprechung Portfolio Portfolio-Arbeit BP/DP/ LP Seminar: 24., 27., 28. BP/DP/ LP Seminar: 22.-23. Betriebs-/Landw.-/Diakonieprakt. 4 Wochen à 100% BG im Zeitraum 27.6.-21.8. 2016 Kirchgemeinde-Praktikum im Zeitraum 1.9.2016-31.1.2017 (14 Wochen à 22 Std.) Veranstaltungen während des Semesters (19.9.23.12.), jeweils am Montag und Dienstag, Tutoriums-Zusatztage am Fr., 9.12. und 16.12.2016 Treffen Ausb. Pfarr/innen 7.6.2016 * Einführung PS in Magliaso/TI 30.6.2016/aka/mhp Treffen Ausb. Pfarr/innen 28.2.2017 Wegleitung Praktisches Semester 20 Aufgaben der Ausbildungspfarrerinnen und –pfarrer im Praktischen Semester Mit der Bereitschaft, eine Praktikantin oder einen Praktikanten während des Praktikums im Zeitraum September bis Januar (insgesamt 14 Wochen à 22 Std.) in der Kirchgemeinde zu begleiten, übernimmt die Ausbildungspfarrerin oder der Ausbildungspfarrer folgende Aufgaben und Verpflichtungen: 1. Praktikum in der Kirchgemeinde planen, begleiten und auswerten • Gemeinsame Planung des Praktikums (Gesamtplan/Wochenpläne) • regelmässige Besprechungen der Beobachtungen, der Fragen und der Arbeit des Praktikanten/der Praktikantin • Auswertung des gesamten Praktikums in der Kirchgemeinde als Hilfe für eine Standortbestimmung des Studenten/der Studentin. (Praktikumsbericht oder und Abschlussgespräch) 2. Beobachtungen in der Kirchgemeinde und im Pfarramt ermöglichen • Organisation, Struktur und Verwaltung einer Kirchgemeinde kennenlernen • verschiedenste Aktivitäten in der Kirchgemeinde miterleben • Alltag im Pfarramt erleben • Arbeit des Pfarrers/der Pfarrerin vorstellen • Begegnungen mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinde organisieren • Gespräche mit dem Kirchgemeinderat organisieren • Gespräche mit verschiedensten Mitgliedern ermöglichen • wenn möglich Hospitation in der Schule organisieren 3. Erste Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht und Gottesdienst ermöglichen • Einblicke geben in die eigene Gottesdienst- und Unterrichtspraxis • Einblicke ermöglichen in die eigene Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten und Unterrichtslektionen • Anleiten, Begleiten und Auswerten der ersten Praxisvollzüge der Studierenden in Unterricht und Gottesdienst [von kurzen Sequenzen (Teamteaching/Lesungen) bis hin zu ganzen Lektionen und einem Gottesdienst; keine Kasualgottesdienste!] 4. Verfassen eines Praktikumsberichtes • Praktikumsbericht nach vorgegebenem Raster als Beitrag zum Portfolio 5. Teilnahme an zwei halbtägigen Treffen der AusbildungspfarrerInnen • Vorbesprechung und Auswertung des Praktikums Wegleitung Praktisches Semester 21 Informationen zum obligatorischen Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum im Rahmen des Praktischen Semesters Struktur und Zielsetzung Der Studienplan für das Theologiestudium sieht für das dritte Studienjahr des Bachelorstudiums ein Praktisches Semester vor. Im Rahmen dieses Semesters absolvieren die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit (Monate Juli und August) ein vierwöchiges Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum. Der praktische Einsatz wird durch ein fünftägiges Seminar an der Uni vorbereitet und ausgewertet. Als Leistungsnachweis schreiben die Studierenden einen Praktikumsbericht. Durch teilnehmende Beobachtung wie durch Mitarbeit sollen die Studierenden den Alltag in einem Industrie-, Dienstleistungs-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieb, respektive in einer sozialen oder diakonischen Einrichtung kennenlernen. Die dort erlebten und gemachten Erfahrungen sollen dazu beitragen, das Studium mit einer erweiterten Optik und neuen Fragestellungen fortzusetzen. Die Lernziele für das Praktikum sind auf den beiliegenden Seiten näher erläutert. Erwartungen an einen Praktikumsbetrieb Der Praktikumsbetrieb soll der Studentin/dem Studenten grundsätzlich ermöglichen, während vier Wochen mitarbeiten zu können. Je nach Betrieb kann das Praktikum sehr unterschiedlich gestaltet werden. Es ist beispielsweise möglich, dass ein Praktikant/eine Praktikantin in den Arbeitsprozess integriert wird und dadurch einen vertieften Einblick in nur eine Abteilung gewinnt, wie beispielsweise Mitarbeit in der Hotelküche. Es ist aber auch ein Praktikum denkbar, in dem die Studentin/der Student den Praktikumsplatz innerhalb des Betriebs mehrmals wechselt, um so einen Überblick über den gesamten Betrieb gewinnen zu können, also beispielsweise Einblick in Küche, Service, Administration, Wäscherei etc. gewinnt. Wichtig ist, dass die Studentin/der Student im Betrieb eine verantwortliche Ansprechperson hat, die das Praktikum organisiert und auch für Fragen zuständig ist. Es ist dieser Ansprechperson überlassen, wie sie die Rückmeldung an den Praktikanten/an die Praktikantin über den Verlauf des Praktikums gestalten will, beispielsweise durch regelmässige Gespräche, ein persönliches Abschlussgespräch oder durch ein Arbeitszeugnis. Weitere Informationen Bis spätestens 31. März soll das Praktikum verbindlich vereinbart werden. Vertraglich werden die Praktikumszeit, die Arbeitszeit und eine allfällige Praktikumsentschädigung festgelegt. Das Vertragsformular wird den Studierenden anlässlich der Vorbesprechung ausgeteilt und ist ebenfalls auf der Homepage der KOPTA zu finden. (Download unter www.kopta.unibe.ch). Für weitere Auskünfte steht Pfr. Andreas Köhler-Andereggen, Leiter des Praktischen Semesters, gerne zur Verfügung. Wegleitung Praktisches Semester 22 Richtlinien für Stipendien bei Lohnausfall, Praktikumsentschädigungen und Spesen im Praktischen Semester 1. Vorbemerkungen Das PS gliedert sich in zwei Teile, für die in Bezug auf finanzielle Entschädigungen unterschiedliche Regelungen gelten. Grundsätzlich werden keine Praktikumslöhne entrichtet, sondern ein Taschengeld ausbezahlt und Fahrtspesen vergütet. In begründeten Fällen kann im Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum bei Lohnausfall ein Stipendium ausgerichtet werden. Alle diese Entschädigungen werden von der Zentralkasse des Synodalverbandes Bern - Jura - Solothurn übernommen. Grundsätzlich gilt auch für das PS, dass kirchliche Stipendien nur subsidiär zu staatlichen Stipendien ausgerichtet werden. 2. Taschengeld Studierende, die von der Zentralkasse für die Zeit dieses Praktikums ein Stipendium für Lohnausfall erhalten oder direkt von der Praktikumsstelle entlöhnt werden, haben kein Anrecht auf das Taschengeld. Ist die Entschädigung kleiner als Fr. 500.-- wird von der Zentralkasse die Differenz übernommen. Für das Kirchgemeindepraktikum erhält der Praktikant/die Praktikantin von der kirchlichen Zentralkasse ein Taschengeld von Fr. 400.--. 3. Fahrtspesen Die Fahrtspesen zwischen Wohnort und Praktikumsort bzw. Kirchgemeinde, wie auch vom Praktikumsort zu den Treffen der Praxisbegleitgruppen im Rahmen des Praktischen Semesters, werden von der Zentralkasse übernommen. Entschädigt werden ebenfalls Reisen für auswärtige Studientage und Studienwochen. Es können nur die effektiven Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel, höchstens aber für die Strecke von Bern zum Zielort geltend gemacht werden. Entrichtet wird die Entschädigung auf der Basis von 1/2 Preis-Billetten 2. Kl. Von weiteren Vergünstigungen (Mehrfahrtenkarten/Abi) ist Gebrauch zu machen. Beim Besitz eines GA’s ist mit dem Sekretariat KOPTA Kontakt aufzunehmen. 4. Stipendium bei Lohnausfall im Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum Für Werkstudentinnen und -studenten ergeben sich zwei Möglichkeiten: Unter Umständen kann der Teilzeitarbeitsplatz in eine Vollzeit-Praktikumsstelle umgewandelt werden, was möglicherweise zu einem höheren Einkommen verhilft. Wo dies nicht möglich ist, kann ein allfälliger Lohnausfall infolge Beurlaubung am Teilzeitarbeitsplatz durch die Zentralkasse teilweise mit einem Stipendium entschädigt werden. Anspruch auf Entschädigung in Form eines Stipendiums hat nur, wer als Werkstudentin oder Werkstudent dauernd auf einen Verdienst angewiesen ist und nachweisen kann, dass sie/er wegen des Praktikums einen Einkommensausfall erleidet, welcher nicht durch ein staatliches Stipendium gedeckt wird. Als Basis für die Berechnung der Entschädigung gilt das in den 12 Monaten vor dem PS erzielte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der finanziellen Situation der Bewerberin/des Bewerbers, der Maximalbetrag beträgt Fr. 2000.--. Dieser Betrag erhöht sich pro Kind maximal um Fr. 500.--. Wegleitung Praktisches Semester 23 Die Höhe des Stipendiums ist vor dem Praktikum auf Gesuch hin vom Leiter des PS zusammen mit dem Leiter der Fachstelle Finanzen/Bereich Zentrale Dienste der Kirchen BE-JU-SO festzulegen. 5. Unterkunft am Praktikumsort Wenn die Distanz zwischen Wohnort und Praktikumsgemeinde zu gross ist, kann es sinnvoll oder gar zwingend sein, während des Praktikums in der Kirchgemeinde zu wohnen. Es ist der betreffenden Kirchgemeinde freigestellt, ob sie sich in irgendeiner Form an den Kosten für eine Unterkunft beteiligt. Die Zentralkasse richtet für Unterkunft, Arbeitsplatz, sowie für Reise- und andere Spesen, die in direktem Zusammenhang aus der Arbeit in der Kirchgemeinde erwachsen, keine Entschädigungen aus (z.B. Reisespesen Konflager, Unterrichtsmaterial etc.). Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters 1. Kurzbeschreibung des Angebotes und Ziel Bei der Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters handelt es sich um ein Angebot des Synodalverbandes BE-JU-SO. Es besteht die Möglichkeit, zusammen mit einer Supervisorin/einem Supervisor an den durch das PS aufgeworfenen Fragen und Themen zu arbeiten. Diese Beratung ist eine Hilfestellung für die Arbeit an der eigenen Persönlichkeit und für die Standortbestimmung in Bezug auf Studium, Berufseignung und Beruf. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Leiter des PS im Rahmen der formativen Qualifikation (Portfolio) Studierenden die Einzelsupervision empfiehlt oder zur Auflage macht. 2. Umfang der Beratung und Finanzierung Die Ref. Kirchen Bern - Jura - Solothurn übernehmen die Kosten der Einzelsupervision bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 1000.-- pro Praktikantin/Praktikant. Auf Wunsch der/des Studierenden kann die Rechnungsstellung durch die Supervisorin/den Supervisor und die Verbuchung in der Rechnung des Synodalverbandes anonymisiert erfolgen. 3. Supervisorinnen und Supervisoren Die Studierenden wählen ihre Supervisorin/ihren Supervisor nach Absprache mit dem Leiter PS. 4. Anmeldung Studierende, die die angebotene Einzelsupervision beanspruchen möchten, melden dies dem Leiter des Praktischen Semesters. Im einem Gespräch werden die Modalitäten der Supervision festgelegt (Zielsetzung, SupervisorIn, Beginn, Anzahl Sitzungen, Finanzierung). Wegleitung Praktisches Semester 24 Kriterien für die Bestimmung von Praktikumsplätzen für das PS Der Ausbildungsrat entscheidet über die Zuteilung der Praktikumsplätze. Dabei berücksichtigt er die Wünsche der Kandidatinnen und Kandidaten und legt folgende Kriterien zugrunde: A. In Bezug auf die Person der Pfarrerin/des Pfarrers 1. Seit mindestens 3 Jahren im aktiven Pfarrdienst des Synodalverbandes Bern - Jura - Solothurn 2. seit mindestens 1 Jahr in der Kirchgemeinde 3. Anstellung von mindestens 50% 4. Wohnsitz in der Regel in der Kirchgemeinde 5. keine erschwerenden Probleme im Pfarramt 6. Die Studentin steht in keinem Verwandtschafts- und Freundschaftsverhältnis zur Ausbildungspfarrperson. Zudem hat der Student mit der Ausbildungspfarrperson in keinem engeren Sinne zusammengearbeitet, sei es per Anstellung oder ehrenamtlich. Es obliegt der Studentin, auf oben Genanntes hinzuweisen und in einem vorrangigen Gespräch mit dem Leiter des Praktischen Semesters jenes zu besprechen. 7. Befähigung zur Übernahme einer Lehrfunktion in der praktischen Ausbildung für das Pfarramt: a) Grundausbildung [Zertifikat (CAS) Ausbildungspfarrerinnen und Ausbildungspfarrer / Theological 1 Education - vor, während und/oder nach der ersten Praktikumsbegleitung zu erwerben] oder b) ExpertInnenausbildung [Master (MAS) Ausbildungspfarrerinnen und Ausbildungspfarrer / Theological Education] 8. Bereitschaft, die Lehrfunktion im Rahmen des Berner Konzepts der praktischen Ausbildung für das Pfarramt mit den entsprechenden Rechten und Pflichten (siehe Wegleitung für das Praktische Semester) zu übernehmen. 9. Bereitschaft, in Absprache und Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Kolleginnen und Kollegen Durchführung und Verantwortung auch für diejenigen Arbeitsbereiche zu sichern resp. zu übernehmen, welche nicht zum eigenen Pflichtenheft gehören. 10. Bereitschaft, an den beiden gemeinsamen Treffen der Ausbildungspfarrpersonen zusammen mit dem Leiter des Praktischen Semesters teilzunehmen. B. In Bezug auf die Kirchgemeinde 1. Grundsätzliches Einverständnis des Kirchgemeinderats und Bereitschaft, den die Praktikantin/den Praktikanten durch das Praktische Semester zu begleiten 2. in Frage kommen - Kirchgemeinden mit 1 - 2 Pfarrstellen (sofern keine Vakanz besteht) - Kirchgemeinden mit 3 und mehr Pfarrstellen (auch wenn eine Vakanz besteht) 3. zu berücksichtigen sind die vorhandenen Arbeitsverhältnisse: Die Zusammenarbeit unter den Mitarbeitenden der Kirchgemeinde darf nicht mit Problemen belastet sein, welche die Ausbildung der Praktikantin/ des Praktikanten beeinträchtigen 4. PS und LV sind in zwei verschiedenen Kirchgemeinden zu absolvieren. 1 Diese Regelung trat auf 1. Januar 2007 in Kraft und gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer, die die Aufgabe als Ausbildnerin / Ausbildner im PS oder im LV übernehmen. Auf Antrag der KOPTA kann der Ausbildungsrat Ausnahmen von dieser Regelung genehmigen. Wegleitung Praktisches Semester 25 PS für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten Grundsatz • Das PS als Vollzeitpraktikum ist die Regel • in begründeten Ausnahmefällen kann das PS im Rahmen der unten skizzierten Struktur auf Gesuch hin auf zwei Semester verteilt werden. Struktur eines auf zwei Semester verteilten PS • Die fünf Module des PS werden auf zwei aufeinander folgende Herbst-Semester verteilt • die Aufteilung der Module auf die beiden Semester ist vorgegeben • das PS wird in vollem Umfang geleistet • das Praktikum wird in den beiden Semestern in der gleichen Kirchgemeinde bei der gleichen Ausbildungspfarrerin/beim gleichen Ausbildungspfarrer absolviert • die Praktikumsentschädigung wird nur einmal ausgerichtet • diese Form des PS steht auf Gesuch hin nur Studierenden offen, die nachweisbar regelmässig mehr als 20% Erwerbsarbeit oder Betreuungsaufgaben ausüben. Gesuche werden vom Ausschuss PS geprüft und bewilligt. Verbindliche Aufteilung der Module: Im 1. Jahr: Modul Pastoralpsychologie (inkl. Praktikum in KG) Modul Religionspädagogik (inkl. Tutorium und Praktikum in KG) 13 CPs Im 2. Jahr: Modul Homiletik/Liturgik (inkl. Tutorium und Praktikum in KG) Modul Gesamtreflexion 11 CPs Wahlweise im 1. oder 2. Jahr: Diakonie- oder Betriebspraktikum/Biographische Reflexion 6 CPs Gesuche Gesuche um Zulassung zu dieser Form des Praktischen Semesters sind zusammen mit den Belegen über eine regelmässige Erwerbstätigkeit bis spätestens 31. Mai des Vorjahres an den Präsidenten des Ausschusses Praktisches Semester, Herrn Prof. Dr. David Plüss, zu richten. Eine Kopie des Gesuches ist der Anmeldung zum Praktischen Semester beizulegen. Wegleitung Praktisches Semester 26 Adressenverzeichnis Präsident des Ausbildungsrats Synodalrat Pfr. Lucien Boder Route principale 8, 2537 Vauffelin Tel. 032 358 14 01 (P) [email protected] www.refbejuso.ch Ausschuss Prakt. Semester des Ausbildungsrats Prof. Dr. David Plüss Präsident Ausschuss PS Länggassstrasse 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 80 86 (B) [email protected] www.unibe.ch Pfrn. Silvia Käser Hofer Kirchrain 37, 3232 Ins [email protected] www.ref-kirche-ins.ch/ Prof. Dr. Magdalene Frettlöh Länggassstrasse 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 41 18 (B) [email protected] www.unibe.ch Präsident der Evang.-theol. Prüfungskommission für das Staatsexamen Prof. Dr. Martin Sallmann Länggassstrasse 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 45 02 [email protected] www.theol.unibe.ch Präsident des Synodalrates Pfr. Dr. Andreas Zeller Altenbergstr. 66, 3000 Bern 22 Tel. 031 340 24 24 [email protected] www.refbejuso.ch Zentrale Dienste der Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn Altenbergstr. 66, 3000 Bern 25 Briefadr.: Postfach, 3000 Bern 22 Tel. 031 340 24 24 [email protected] www.refbejuso.ch Beauftragter für kirchliche An- Martin Koelbing gelegenheiten des RegieMünstergasse 2, 3011 Bern rungsrates Tel. 031 633 47 17 [email protected] www.jgk.be.ch KOPTA – Koordinationsstelle für praktikumbezogene theologische Ausbildung Leitung Prakt. Semester (Raum A511) Andreas Köhler-Andereggen Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 35 66 (B) [email protected] www.kopta.unibe.ch Sekretariat (Raum A512) Monika Heuer Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 80 54 (B) [email protected] www.kopta.unibe.ch Wegleitung Praktisches Semester 27 Ausbildungsrat Präsidium Synodalrat Pfr. Lucien Boder Route Principale 8, 2537 Vauffelin Tel. 032 358 14 01 (P) [email protected] Vize-Präsidium Prof. Dr. David Plüss Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 80 86 (B) [email protected] 3 VertreterInnen der Theol. Fakultät der Universität Bern Prof. Dr. Magdalene Frettlöh Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 41 18 (B) [email protected] Prof. Dr. Katharina Heyden Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 80 66 (B) [email protected] Prof. Dr. David Plüss Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 80 86(B) [email protected] Synodalrat Pfr. Lucien Boder Route Principale 8, 2537 Vauffelin Tel. 032 358 14 01 (P) [email protected] Pfrn. Silvia Käser Hofer Kirchrain 37, 3232 Ins Tel. 032 313 15 17 (B) [email protected] Prof. Dr. theol. Matthias Zeindler Altenbergstr. 66, 3000 Bern 22 Tel. 031 340 26 33 (B) matthias.zeindler @refbejuso.ch 1 Vertreter der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Martin Koelbing Münstergasse 2, 3011 Bern Tel. 031 633 46 87 (B) [email protected] 1 Fachschaftsvertreter/in mit beratender Stimme Carmen Stark Ramsi 17, 3421 Rüti b. Lyssach Tel. 079 830 45 22 [email protected] 1 Vertreter/in der Pfarrerinnen Pfrn. Delia Zumbrunn und Pfarrer in den ersten 5 Hondrichstr. 65a, 3702 Hondrich Amtsjahren Tel. 033 654 80 46 [email protected] 2 Vertreter KOPTA mit beratender Stimme Pfr. Dr. Walter Hug Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 35 67 (B) [email protected] Pfr. Andreas Köhler-Andereggen Länggassstr. 51, 3000 Bern 9 Tel. 031 631 35 66 (B) [email protected] 1 Vertreter der jurassischen Lernvikariatskommission ohne Stimmrecht Pfr. Marc Balz Chemin des Palmiers 5, 2504 Biel Tel. 032 341 49 11 / 079 736 01 45 [email protected] 1 Vertreter der Praktikumskommission des Konkordates ohne Stimmrecht Pfr. Thomas Schaufelberger Aus- und Weiterbildung der PfarrerInnen Blaufahnenstrasse 10, 8001 Zürich Tel. 044 258 92 53 (B) [email protected] Sekretariat des Ausbildungsrats Erika Zulauf Altenbergstr. 66, 3000 Bern 22 Tel. 031 340 26 38 (B) [email protected] 3 VertreterInnen der Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Bern