Wegleitung Praktische Semester - KOPTA

Transcription

Wegleitung Praktische Semester - KOPTA
Theologische Fakultät der Universität Bern
Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Wegleitung
für das
Praktische Semester
2016 / 2017
Wegleitung Praktisches Semester
2
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Seite
Das Praktische Semester – Wo Theorie und Praxis sich verschränken
3
Rahmenbedingungen
4
(Trägerschaft, Ausbildungsrat / Ausschuss PS, KOPTA)
Bachelorstudium mit PS / Bachelorstudium ohne PS
4
Auszug aus dem „Studienplan für Theologie“, Art. 20
5
Allgemeine Lehr- und Lernziele
5
Allgemeine Informationen
6
(Struktur, Zeitplan, Suche von Praktikumsplätzen, Werkstudium, Anmeldungen, Finanzen, etc.)
Was - Wann - Wo? Terminplan fürs PS
Leistungsnachweise und Portfolio
9
10
Beschreibung der Module / Lernziele
Modulübersicht Praktisches Semester
11
Modul 1: Diakoniepraktikum - Betriebspraktikum - Biographische Reflexion
12
Modul 2: Religionspädagogik
15
Modul 3: Pastoralpsychologie
15
Modul 4: Homiletik - Liturgik - Kommunikationswissenschaft
16
Modul 5: Gesamtreflexion
17
Merkblätter
Datenplan zum PS 2016/2017
19
Aufgaben der AusbildungspfarrerInnen im Praktischen Semester
20
Informationen zum obligatorischen Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum 21
Richtlinien für Stipendien bei Lohnausfall, Praktikumsentschädigungen und Spesen
22
Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters
23
Kriterien für die Bestimmung von Praktikumsplätzen für das PS
24
PS für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten
25
Adressen
26
Wegleitung Praktisches Semester
3
Das Praktische Semester – Wo Theorie und Praxis sich verschränken
Theorie und Praxis sind bekanntlich nicht leicht zusammenzubringen. Das ist gut so, denn sonst würde
die Theorie bloss die Praxis beschreiben. Zwischen Theorie und Praxis muss eine Spannung bestehen,
denn nur so entsteht eine produktive Reibung und damit Bewegung. Allerdings lässt sich die Theorie
nie 1:1 in die Praxis übersetzen, weil die Praxis an einem anderen Ort steht. Bestimmte Themen und
Fragen erfahren dort eine höhere Relevanz, als sie dies in der Theorie zu scheinen haben. Das frustriert
manchmal, lässt am theoretischen Wissen zweifeln oder überhaupt den Nutzen von Theorie infrage
stellen. Doch wenn es gelingt, die in der Praxis entstandenen Fragen zu reflektieren und in einen grösseren Verstehensrahmen zu setzen, dann verschränken sich Theorie und Praxis. Es kommt zu einem
Wechselspiel. Dieses Wechselspiel bereichert dann sowohl die Theorie als auch die Praxis. Die Theorie
wird lebensnaher und damit relevanter, die Praxis wird zu mehr als einem blossen Machen.
Gerade der Pfarrberuf ist ein ausgezeichneter Ort für ein solches Wechselspiel von Theorie und Praxis,
und das Praktische Semester der Universität Bern gibt diesem Ort Raum. Theorie und Praxis verschränken sich hier, weil vielfältige Erfahrungen durch Begleitung, Veranstaltungen und Portfolio-Arbeit reflektiert werden. Zugleich ermöglicht das Praktische Semester eine Standortbestimmung. Es gibt Einblick
in den Pfarrberuf und darüber hinaus in die Arbeitswelt, zumal sich ja Theologie nie allein auf die Institution Kirche beschränkt. Dieser Einblick ist nicht nur für Studierende aufschlussreich, die fest mit dem
Gedanken spielen, den Pfarrberuf zu ergreifen. Auch Studierenden, die gegenüber dem Pfarrberuf viele
Fragezeichen haben, bietet das Praktische Semester einen Ort, sich einen vertieften Einblick zu verschaffen, um so neue Anregungen auch für die Theologie zu gewinnen.
Das Praktische Semester ist ein ordentliches Studiensemester im Rahmen des Bachelorstudiums und
findet in der Regel im 5. Semester statt. Es ist obligatorischer Studienteil für die, die später zum Lernvikariat zugelassen werden möchten. Das Praktische Semester dauert 24 Wochen und wird jährlich zwischen Juni und Januar durchgeführt. Zu Beginn ist ein Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum zu absolvieren. Studierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufspraxis haben
dabei die Möglichkeit, stattdessen an einem Seminar zur Reflexion von biographischen und beruflichen
Erfahrungen teilzunehmen. Anschliessend findet parallel zum Herbstsemester ein Kirchgemeindepraktikum statt. An zwei Tagen pro Woche nehmen dabei die Studierenden an Lehrveranstaltungen teil, die
das Praktikum vorbereiten, begleiten und reflektieren. Die zweite Wochenhälfte verbringen die Studierenden in einer Kirchgemeinde, wo sie unter Anleitung einer Ausbildungspfarrerin/eines Ausbildungspfarrers Einblick in die Praxis erhalten und in ausgewählten Praxisfeldern auch erste Erfahrungen machen.
Die hier vorliegende Wegleitung stellt das Praktische Semester näher vor. Wenn es Rückfragen oder
weitere Fragen gibt, dann kontaktieren Sie bitte Andreas Köhler-Andereggen (Leiter des Praktischen
Semesters) oder Monika Heuer Pulver (Administration).
Wegleitung Praktisches Semester
4
Rahmenbedingungen
Trägerschaft
Die Theologische Fakultät der Universität Bern, die Evangelische Landeskirche des Kantons Bern und
die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern bilden die Trägerschaft für das Praktische Semester. Die drei Parteien kommen anteilmässig auch für die Finanzierung des Praktischen Semesters auf. Geregelt ist dies durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Universität Bern,
Theologische Fakultät, der Evangelischen Landeskirche des Kantons Bern und dem Kanton Bern, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, über das Zusammenwirken im Praktischen Semester und im Lernvikariat und die Verteilung der Lasten vom 13. April 2011.
Begleitung des Praktischen Semesters durch den Ausbildungsrat
Für das Praktische Semester ist der von den oben genannten Parteien paritätisch zusammengesetzte
Ausbildungsrat (in Zusammenarbeit mit der Fakultät) zuständig. Zur Begleitung des Praktischen Semesters besteht ein Ausschuss des Ausbildungsrates. Der Ausschuss genehmigt die Praktikumsplätze
in den Kirchgemeinden und die gewählten Orte für Betriebs-, Landwirtschafts- und Diakoniepraktikum.
Zudem behandelt er Gesuche um die Zulassung zum „Praktischen Semester für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten“, und bewilligt die Verschiebung von einzelnen Praktika
sowie längere Absenzen.
Organisation und Durchführung des Praktischen Semesters
Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange des Praktischen Semesters ist die KOPTA (Koordinationsstelle für praktikumbezogene theologische Ausbildung) zuständig. Weitere Informationen finden
sich auf der KOPTA-Homepage: www.kopta.unibe.ch.
Bachelorstudium mit Praktischem Semester /
Bachelorstudium ohne Praktisches Semester
Die Fakultät bietet zwei Möglichkeiten für den Bachelor-Studiengang Evangelische Theologie (Integralstudium) an:
BTh mit Praktischem Semester: Das Praktische Semester ist Teil des Bachelorstudiums und Voraussetzung für die spätere Zulassung zum Lernvikariat im Synodalverband Bern-Jura-Solothurn oder wird
als äquivalente Leistung für die Zulassung zum Lernvikariat im Konkordat anerkannt.
BTh ohne Praktisches Semester: Anstelle des Praktischen Semesters müssen 30 Creditpoints mit
andern Studienleistungen erworben werden. (Nähere Bestimmungen vgl. Studienführer.) Dieser Bachelorabschluss wird für die Zulassung zum Lernvikariat nicht anerkannt.
Wegleitung Praktisches Semester
5
Auszug aus dem „Studienplan für Theologie“, Art. 20
1
Art. 20 Das Praktische Semester dient der theologischen Reflexion kirchlicher und gesellschaftlicher
Erfahrungsfelder im Blick auf ein praxisrelevantes Verständnis der theologischen Disziplinen.
2
Es findet im 5. Semester (Regelstudienzeit) statt und erstreckt sich über ein Semester.
3
Für Studierende mit dem Berufsziel „Pfarrerin oder Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche“ wird
die Absolvierung des Praktischen Semesters empfohlen, da ein kirchliches Praktikum Voraussetzung
zur Zulassung zum Lernvikariat für angehende Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-reformierten
Landeskirche ist.
4
Für Studierende mit dem Berufsziel „Pfarrerin oder Pfarrer der Christkatholischen Kirche der Schweiz“
wird empfohlen, sich am Praktischen Semester des Departements für Evangelische Theologie gemäss
Absatz 6 zu beteiligen.
5
Das Praktische Semester setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:
a
Diakoniepraktikum,
b
Modul Religionspädagogik,
c
Modul Pastoralpsychologie,
d
Modul Homiletik / Liturgik,
e
Modul Gesamtreflexion.
6
Für die Studierenden mit dem Berufsziel „Pfarrerin oder Pfarrer der christkatholischen Kirche“, die sich
am Praktischen Semester beteiligen, wird das Modul Homiletik / Liturgik eigenständig vom Departement
für Christkatholische Theologie durchgeführt. Dieses behält sich je nach Thema vor, für das Modul Gesamtreflexion eine eigene ekklesiologische Woche durchzuführen.
7
Weitere Angaben zum Praktischen Semester finden sich in der Wegleitung „Praktisches Semester“.
Allgemeine Lehr- und Lernziele für das Praktische Semester
Im Praktischen Semester sind folgende integrale Lernziele anzustreben:
•
Durch teilnehmende Beobachtung wie durch die Erfahrung eigenen Handelns wichtige Felder einer
wissenschaftlich arbeitenden Theologie differenziert wahrnehmen und kritisch reflektieren lernen.
•
Durch teilnehmende Beobachtung den Alltag in einer diakonischen Einrichtung bzw. in einem Industriebetrieb oder auf einem Bauernhof, in einer (Kirch-)Gemeinde, im Pfarramt kennen lernen.
•
Sich selbst und die persönlichen theologischen Ansätze in den unterschiedlichen Praxisfeldern
wahrnehmen.
•
Konfrontation von theologischen Auffassungen mit neuen Erfahrungsfeldern mit dem Ziel, Gelerntes
zu überprüfen und Erfahrungen zu deuten, um das Studium mit einer erweiterten Optik fortzusetzen.
•
Persönliche Standortbestimmung im Hinblick auf Studium, Motivation, Berufswahl und die Institution
Kirche vornehmen können.
•
Sensibilisiert werden für die Wirkung des eigenen Verhaltens in einer Gruppe oder Gemeinde und
Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit/Teamfähigkeit erproben.
•
Mit der eigenen Begrenztheit und mit Erfahrungen des Gelingens und des Scheiterns umgehen
lernen.
•
Spiritualität wahrnehmen, mit eigenen Erfahrungen und Vorstellungen in Verbindung bringen und
theologisch reflektieren.
•
Sich mit der eigenen Biographie und der eigenen religiösen Sozialisation auseinandersetzen.
Wegleitung Praktisches Semester
6
•
Eigenarten und Strukturen von Institutionen wahrnehmen und kritisch überdenken.
•
Aus der Spannung von Alltagserfahrung und biblischen Traditionen eigene Visionen von Kirche
entwickeln.
Die spezifischen Lernziele für die fünf Module werden bei der Beschreibung der Module aufgeführt.
Allgemeine Informationen
Ort im Studium und Dauer
Das Praktische Semester umfasst ein ganzes Studiensemester inkl. vorlesungsfreier Zeit. Der Arbeitsaufwand beträgt 900 Stunden was 30 ECTS-Punkten entspricht (Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum 4 Wochen à 100% Beschäftigungsgrad und Kirchgemeindepraktikum 14 Wochen à 22
Std. pro Woche). Aufgrund dieser Vorgaben kann das Praktische Semester in der Regel nur als Vollzeitstudium absolviert werden. Auf Gesuch hin können aber erwerbstätige Studierende, die regelmässig
mehr als 20% erwerbstätig sind, oder Studierende mit Betreuungspflichten das Praktische Semester
auf zwei Herbst-Semester verteilen. Nähere Angaben dazu gibt es im Anhang dieser Wegleitung auf
Seite 25. Gemäss Studienplan findet das Praktische Semester in der Regel im 5. Semester des Bachelor-Studiums statt und wird jeweils im Zeitraum Juni – Januar durchgeführt.
Struktur und Datenplan
Über den Aufbau des PS und die zeitliche Gliederung orientiert der beiliegende Datenplan.
Wochenstruktur im Kirchgemeindepraktikum
08.15 – 12.00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag/
Sonntag
Prakt. Theol.
Tutorium
(Rel.pädagogik/
Gottesdienst)
(09.15-12.00
Uhr)
Kirchgemeindepraktikum
Kirchgemeindepraktikum
Kirchgemeindepraktikum
Kirchgemeindepraktikum
Prakt. Theol.
Übung
(Gottesdienst)
Prakt. Theol.
Übung
(Past’psychol.)
13.15 – 18.00
Kirchgemeindepraktikum Mittwoch – Sonntag
(wöchentlich 22 Stunden)
Prakt. Theol.
Übung
(Rel‘pädagogik)
(14.00-16.00
Uhr)
Lehrveranstaltung
vom IHT
(14.15-16.00
Uhr)
Selbststudium
Selbststudium
Kirchgemeindepraktikum
Kirchgemeindepraktikum
Kirchgemeindepraktikum
Kirchgemeindepraktikum
Wegleitung Praktisches Semester
7
Praktikumsplätze für das Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum
Grundsätzlich suchen die Absolventinnen und Absolventen des PS ihren Praktikumsplatz für das Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum selbst und besprechen ihren Vorschlag mit dem Leiter
des PS. Für die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes können die Studierenden auch die Unterstützung der KOPTA beanspruchen.
Mögliche Praktikumsplätze für das Diakoniepraktikum: Sozialdienst in der Kirchgemeinde, Alters- und
Pflegeheim, Kinder- und Jugendheim, Spital, Wohngruppe, Durchgangszentrum für Asylsuchende, Drogenberatungsstelle, Gefängnis, Sozialwerk, Gassenarbeit, Behindertenwerkstätte etc.
Mögliche Praktikumsplätze für das Betriebs- und Landwirtschaftspraktikum: Landwirtschaftsbetriebe,
Strassenbaufirma, Gärtnerei, Gaststätte, Hotel, Bankfiliale, Post, Paketdienst etc.
Praktikumsplätze für das Kirchgemeindepraktikum bei einer Ausbildungspfarrerin oder einem
Ausbildungspfarrer
Im bernischen Kirchengebiet finden u.U. gleichzeitig bis gegen 50 Vikariate und Praktika statt. Um die
Zuteilung zu diesen Praktikumsplätzen sinnvoll vornehmen zu können, melden sich die Studierenden
vor der Suche und Vereinbarung eines Praktikumsplatzes beim Leiter PS zu einem Gespräch an. Als
Praktikumsgemeinden kommen Kirchgemeinden im Gebiet des Synodalverbandes Bern – Jura – Solothurn in Frage. Studierende aus dem Konkordat können ihr Kirchgemeindepraktikum im Rahmen des
PS an der Theologischen Fakultät in Bern, nach Rücksprache, auch in einer Kirchgemeinde einer andern Kantonalkirche absolvieren. In diesen Fällen muss die Frage der Begleitung der Praxisvollzüge
speziell geregelt werden.
Über die Kriterien und Bedingungen, welche Kirchgemeinden und welche PfarrerInnen für ein Praktisches Semester in Frage kommen, informiert das Merkblatt „Kriterien für die Bestimmung von Praktikumsplätzen für das PS“ im Anhang auf S. 24. Über die Aufgaben und Verpflichtungen, die AusbildungspfarrerInnen mit der Begleitung eines Praktischen Semesters übernehmen, informiert das Merkblatt „Aufgaben der AusbildungspfarrerInnen im Praktischen Semester“ auf S. 20.
Praktisches Semester für erwerbstätige Studierende (Werkstudium) und Studierende mit Betreuungspflichten
Auf ein Gesuch hin können Studierende, die regelmässig mehr als 20% erwerbstätig sind, das Praktische Semester auf zwei Herbst-Semester verteilen. Diese Möglichkeit besteht auch für Studierende mit
familiären Betreuungspflichten. Die Gesuche sind zusammen mit der Voranmeldung zum PS an den
Ausschuss PS zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt „PS für erwerbstätige
Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten“ auf S. 25.
Spesenentschädigungen, Taschengeld
Da es sich beim Praktischen Semester um ein ordentliches Studiensemester handelt, wird kein Praktikumslohn entrichtet. Der Synodalverband BE-JU-SO übernimmt aber für Fahrten im Zusammenhang
mit dem PS die Fahrkosten (ÖV) und richtet allen PraktikantInnen ein Taschengeld aus.
In speziellen Fällen können bei Lohnausfall wegen des Praktikums auch Stipendien ausbezahlt werden.
Wegleitung Praktisches Semester
8
Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Richtlinien für Stipendien bei Lohnausfall, Praktikumsentschädigungen und Spesen im Praktischen Semester“ auf Seite 22. Formulare für
die Spesenabrechnung können im Sekretariat der KOPTA bezogen werden.
Supervision nach dem Praktischen Semester
Bei der Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters handelt es sich um ein Angebot
des Synodalverbandes BE-JU-SO, der auch die Kosten übernimmt. Es besteht die Möglichkeit, zusammen mit einem Supervisor/einer Supervisorin an den durch das PS aufgeworfenen Fragen und Themen
zu arbeiten. Diese Beratung ist eine Hilfestellung für die Arbeit an der eigenen Persönlichkeit und für
die Standortbestimmung in Bezug auf Studium und Beruf. Studierende, die das Angebot beanspruchen
möchten, melden sich beim Leiter des PS.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Leiter des PS im Rahmen der formativen Qualifikation (Portfolio) Studierenden die Einzelsupervision empfehlen oder zur Auflage machen kann. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen
Semesters“ auf Seite 23.
Voranmeldungen/Anmeldungen
Über die genauen Termine für die Voranmeldung und Anmeldung zum Praktischen Semester gibt die
Zusammenstellung „Was - Wann - Wo?“ auf der folgenden Seite Auskunft. Die Anmeldeunterlagen liegen beim Raum 511, Länggassstrasse 51, Bern, auf oder können im Sekretariat im 5. Stock bezogen
werden. Voranmeldungen sind auch online über Internet möglich; ebenso kann das Anmeldeformular
von der Homepage KOPTA heruntergeladen werden (www.kopta.unibe.ch).
Wegleitung Praktisches Semester
9
Was – Wann – Wo? Terminplan fürs PS
WAS
1.
WANN
WO / WIE / BEI WEM
Zeiten und Gliederung des Praktischen Semesters
1.1.
Gesamtzeit des PS
Juni/Juli – Januar
1.2.
Diakonie-, Betriebs- oder
Landwirtschaftspraktikum, oder Seminar biograph./berufl.
Reflexion
Juni/Juli – August
1.3.
Lehrveranstaltungen
Jeweils Montag und Dienstag Theologische Fakultät
während des Herbstsemesters
1.4.
Praktikum in der Kirchgemeinde
September – Januar
2.
Begleitseminar und praktische
Einsätze
In der Regel im Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Termine zur Vorbereitung des Praktischen Semesters
2.1.
Voranmeldung
2.2.
Individuelle Planung des PS
nach der Voranmeldung zwiim Gespräch zwischen den zu- schen Juli und November
künftigen PraktikantInnen und
Leitung PS
Leitung PS, Länggassstrasse 51,
Büro 511
2.3.
Obligatorische Vorbesprechung
Ende Oktober, gemäss Einladung und Information am Anschlagbrett
Leitung PS
2.4.
Anmeldung zum Praktischen
Semester
30. November des Vorjahrs
schriftlich an Leitung PS
2.5.
Verträge für Praktikumsplätze
unterschrieben
31. März
Leitung PS
2.6.
Genehmigung der Praktikums- Mitte April
plätze
2.7.
Treffen der AusbildungspfarrerInnen
3.
30. April des Vorjahrs des
Online über Homepage KOPTA
geplanten Praktischen Semes- (www.kopta.unibe.ch) oder Theol.
ters
Fakultät, 5. Stock, Voranmeldeliste PS am Anschlagbrett
Sitzung des Ausbildungsrates
Mitte Juni, gemäss Datenplan Leitung PS
Abschluss PS
3.1.
Leistungsnachweise
gemäss Weisungen der fakultären Prüfungskommission
Sekretariat der fakultären Prüfungskommission
3.2.
Portfolio
Besprechung nach Abschluss
des PS
Leitung PS
Wegleitung Praktisches Semester
10
Leistungsnachweise und Portfolio
Im Praktischen Semester gibt es neben dem universitären Qualifikationsverfahren mit benoteten
Leistungsnachweisen für die fünf Module ein kirchliches (formatives) Qualifikationsverfahren anhand eines Portfolios.
Leistungsnachweise
Für jedes der fünf Module muss ein Leistungsnachweis erbracht werden.
Modul 1:
Diakonie-, Landwirtschafts- oder Betriebspraktikum: Praktikumsbericht
Seminar biographische und berufliche Reflexion: Essay
Module 2 – 4:
Leistungsnachweis gemäss den Vorgaben im „Kernsystem Lehre“ (KSL)
Modul 5:
Schriftliche Prüfung (2-stündig) zu einer Fragestellung aus der PS-Lehrveranstaltung
des historischen, biblischen oder systematischen Instituts.
Portfolio
Die Praktikantinnen und Praktikanten erarbeiten während des PS ein Portfolio, das der kirchlichen (formativen) Qualifikation in Bezug auf Persönlichkeitsentwicklung, Berufswahl und Berufseignung dient.
Sie reflektieren mit dem Portfolio ihr Kirchgemeindepraktikum. Weitere Informationen, Vorgaben und
Verfahren sind im Ordner „Portfolio PS“ festgehalten. Während der Einführungswoche ins PS gibt es
eine gesonderte Einführung in die Portfolio-Arbeit. In der Mitte des PS gibt es ein Bergfest, in der einzelne Elemente aus dem Portfolio als best practice vorgestellt werden. Am Ende des PS wird das Portfolio mit dem Leiter des PS besprochen.
Wegleitung Praktisches Semester
11
Modulübersicht Praktisches Semester
Modul 1.1 Diakoniepraktikum/Betriebspraktikum
6 CPs
Begleitveranstaltung
Supervision
Praktikum (gemäss Vertrag)
Praktikumsbericht/Besprechung
Praktikumsbericht
Modul 1.2 Biograph. und beruf. Reflexion
6 CPs
Einführungsveranstaltung
Gruppenarbeiten
Schriftliche Arbeit
Blockseminar
Modul 2
Religionspädagogik
7 CPs
Praktikum in der Kirchgemeinde
Tutorium
Lehrveranstaltung
Modul 3
Pastoralpsychologie
Leistungsnachweis nach Vorgabe im KSL
6 CPs
Praktikum in der Kirchgemeinde
Lehrveranstaltung
Modul 4
Homiletik/Liturgik
Leistungsnachweis nach Vorgabe im KSL
7 CPs
Praktikum in der Kirchgemeinde
Tutorium
Lehrveranstaltung
Modul 5
Gesamtreflexion
Leistungsnachweis nach Vorgabe im KSL
4 CPs
Einführungs- und Begleitveranstaltungen
Lehrveranstaltung hist./syst./bibl. Institut
LV-Prüfung schriftlich
Wegleitung Praktisches Semester
12
Modul 1: Diakoniepraktikum – Betriebspraktikum – Biographische Reflexion
A) Diakoniepraktikum
Lernziele:
Die Studierenden
-
gewinnen aufgrund eigener Erfahrung, theoretischer Auseinandersetzung (Inputs, Lektüre) sowie
durch Begegnungen mit Fachleuten und Institutionen ein vertieftes Verständnis von Diakonie
-
erweitern und vertiefen durch den Praxiseinsatz ihre Wahrnehmung von Menschen in speziellen
Lebenssituationen und aus unterschiedlichen sozialen Berufen
-
erweitern durch Wahrnehmung und Kenntnis von Institutionen und sozialen Feldern ihre Selbstwahrnehmung für neue Kontexte und Herausforderungen
-
erhalten Einblick in Wandlungsprozesse der Diakonie auf dem Hintergrund historischer Entwicklungen
-
reflektieren allein, in Kleingruppen und in der Gesamtgruppe eigene Praktikums-Erfahrungen und
-Wahrnehmungen in Auseinandersetzung mit biblischen Traditionen, mit theologischen und humanwissenschaftlichen Fragestellungen.
Zusätzliche Lernziele im interkonfessionellen Diakoniepraktikum
Die Studierenden
-
erhalten Einblicke in die römisch-katholische Diakonie und erleben damit horizonterweiternde Begegnungen mit Studierenden einer anderen Konfession.
Struktur des Praktikums
• Einführungsseminar (3 Tage)
• 4 Wochen Praktikum
• Auswertungsseminar (2 Tage)
In der Regel arbeiten die Studierenden während 5 Tagen pro Woche an ihrem Praktikumsplatz.
Begleitseminar
Fachleute aus ausgewählten diakonischen Bereichen geben im Einführungsseminar einen Einblick in
verschiedene Aspekte der Arbeitswelt und leiten damit eine gezielte Wahrnehmung im Praktikum an.
Die Reflexion des Verhältnisses von Theologie und Diakonie wird anhand von Texten und Erarbeitung
von Fragestellungen für das Praktikum angeleitet.
Das Auswertungsseminar bietet Raum für die Reflexion und Diskussion der gesammelten Erfahrungen.
Nebst der Diskussion mit Fachreferenten/innen liegt der Schwerpunkt auf Folgerungen für das weitere
Theologiestudium sowie für den späteren kirchlichen Dienst.
Wegleitung Praktisches Semester
13
Leistungsnachweis
Verfassen eines Praktikumsberichtes entsprechend den Vorgaben, die im Einführungsseminar abgegeben und erläutert werden. Besprechung des Berichtes mit einem Dozenten/einer Dozentin aus dem
Begleitseminar.
Mögliche Praktikumsplätze für das Diakoniepraktikum
Einige Beispiele: Sozialdienst in der Kirchgemeinde, Alters- und Pflegeheim, Kinder- und Jugendheim,
Spital, Wohngruppe, Durchgangszentrum für Asylsuchende, Drogenberatungsstelle, Gefängnis, Sozialwerk, Gassenarbeit, Behindertenwerkstätte etc.
B) Betriebs- und Landwirtschaftspraktikum
Lernziele
Die Studierenden
•
erhalten ein differenziertes Verständnis für sozial- und unternehmensethische Probleme
•
erfahren einen praxisnahen und kritisch reflektierten exemplarischen Einblick in die Arbeitswelt
•
haben ihre soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen
erweitert
•
können einige sozialethische und seelsorgerliche Probleme dieser Arbeitsbereiche beschreiben
•
können einige Herausforderungen und Möglichkeiten kirchlicher und theologischer Arbeit in diesen
Bereichen reflektieren.
Zusätzliche Lernziele im Landwirtschaftspraktikum
Die Studierenden
•
verfügen über Informationen und Kenntnisse über die Lebenswelt „ländliches Dorf“
•
entwickeln ein Problembewusstsein für aktuelle Fragen und Probleme in ländlichen Gemeinden,
Betrieben und Familien.
Struktur des Praktikums
• Einführungsseminar (3 Tage)
• 4 Wochen Praktikum
• Auswertungsseminar (2 Tage)
In der Regel arbeiten die Studierenden während 5 Tagen pro Woche an ihrem Praktikumsplatz.
Begleitseminar
Fachleute aus Wirtschaft, Ethik und Seelsorge geben im Einführungsseminar einen Einblick in verschiedene Aspekte der Arbeitswelt und leiten damit eine gezielte Wahrnehmung im Praktikum an. Das Auswertungsseminar bietet Raum für die Reflexion und Diskussion der gesammelten Erfahrungen. Nebst
der Diskussion mit Fachreferenten/-innen liegt der Schwerpunkt auf Folgerungen für das weitere Theologiestudium sowie für den späteren kirchlichen Dienst. Thematische Schwerpunkte:
Wegleitung Praktisches Semester
14
• Einführung in betriebswirtschaftliche Aspekte der Arbeitswelt
• Unternehmensethische Sensibilisierung
• Seelsorge in der Arbeitswelt: Praxis und Modelle
• Arbeitswelt als Herausforderung für die Kirche
• Perspektiven der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert: Moderne Technologien, neue Arbeitsformen, Globalisierung, Erwerbslosigkeit, strukturell benachteiligte Gruppen.
Leistungsnachweis
Verfassen eines Praktikumsberichtes entsprechend den Vorgaben, die im Einführungsseminar abgegeben und erläutert werden. Besprechung des Berichtes mit einem Dozenten/einer Dozentin aus dem
Begleitseminar.
Mögliche Praktikumsplätze für das Betriebs- und Landwirtschaftspraktikum
Einige Beispiele: Landwirtschaftsbetriebe, Strassenbaufirma, Gärtnerei, Gaststätte, Hotel, Bankfiliale,
Post, Paketdienst etc.
C) Biographische und berufliche Reflexion
Voraussetzungen für die Teilnahme
Studierende mit abgeschlossener Berufausbildung und mindestens einjähriger Berufstätigkeit haben die
Möglichkeit, anstelle eines Diakonie- oder Betriebspraktikums am Seminar „Biographische und berufliche Reflexion“ teilzunehmen.
Lernziele
Die Reflexion hat zum Ziel, vorliegende biographische und berufliche Erfahrungen zu verarbeiten und
sinnvoll in das Studium und den späteren Beruf zu integrieren. Die Studierenden haben am Ende der
Veranstaltung
•
sich mit der eigenen Biographie (Entwicklungen, Prägungen, Brüche) auseinandergesetzt
•
die eigene religiöse Erziehung und religiöse Sozialisation analysiert
•
Erfahrungen aus der früheren Berufsbildung, resp. Berufstätigkeit aufgearbeitet und ausgewertet.
Struktur
• Einführungstag im Mai
• Zwischenphase (4 – 6 Wochen) mit wöchentlichen Gruppensitzungen, Einzelarbeit, Lektüre, Erarbeiten von Texten
• Blockseminar (2 Tage)
Leistungsnachweis
Essay zum Zusammenhang von Biographie und Theologie
Ergebnisprotokoll
Wegleitung Praktisches Semester
15
Modul 2: Religionspädagogik
Lernziele
-
Rollenwechsel vom Schüler zum Lehrer/von der Schülerin zur Lehrerin erleben und didaktisch reflektieren
-
Fähigkeit erarbeiten, eine Klasse oder Lerngruppe und ihr soziokulturelles Umfeld sowie die einzelnen Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen (entwicklungspsychologisch, soziologisch, gruppendynamisch, Lernvoraussetzungen)
-
Kriterien für eine Unterrichtsbeobachtung kennen und anwenden
-
über die Fähigkeit verfügen, bei biblischen, theologischen, lebenskundlichen Inhalten eine didaktische Analyse durchzuführen
-
Organisationsformen, Methoden und Medien für die KUW exemplarisch kennen und anwenden
-
eine mögliche Form von Unterrichtsvorbereitung kennen, die die oben genannten Ziele einschliesst
-
den eigenen Fähigkeiten entsprechend erste Erfahrungen in der Rolle des/der Unterrichtenden machen und verarbeiten
-
Motivation aufbauen, sich im weiteren Studium mit religionspädagogischen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Struktur
• Lehrveranstaltung (2 Stunden pro Woche während des Semesters)
• Tutorium (3 Stunden), wöchentlich im Wechsel mit Tutorium Homiletik
• Kirchgemeindepraktikum (14 Wochen)
• Videoaufnahmen und Besprechung von Unterrichtslektionen in Gruppen in den Praktikumsgemeinden.
Leistungsnachweis
Gemäss den Angaben im KSL.
Modul 3: Pastoralpsychologie
Lernziele
-
Unterschiedliche Ebenen von Kommunikation wahrnehmen, in ihrem Zusammenspiel und ihrem
Kontext erkennen
-
Prozesse von Kommunikation und Kooperation in Gruppen wahrnehmen
-
das eigene kommunikative Verhalten in Einzel- und Gruppengesprächen differenzierter wahrnehmen und reflektieren
-
das eigene kommunikative Verhalten in Richtung gesprächsförderlicher Haltungen und Techniken
weiter entwickeln
-
Einstieg, Verlauf und Abschluss eines Gesprächs gestalten
Wegleitung Praktisches Semester
16
-
anderen Studierenden konstruktiv Feedback geben und Feedback aufnehmen
-
die Reflexion und Gestaltung von Kommunikation und „Kommunikation des Evangeliums“ als pastoralpsychologische Aufgabe erkennen
-
ausgewählte pastoralpsychologische Denk- und Arbeitsweisen kennen und nachvollziehen
-
Pastoralpsychologie definieren und zu Religionspsychologie, Theologie und allgemeiner Psychologie in Beziehung setzen
-
Grundfragestellungen und exemplarische Wissensbestände der Pastoralpsychologie in den Bereichen der allgemeinen Psychologie, der Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie kennen
-
Exemplarische Probleme in Gemeinde, Pfarramt und Seelsorge unter pastoralpsychologischen Gesichtspunkten analysieren und angehen
-
das weitere Studium der Pastoralpsychologie planen.
Struktur
• Lehrveranstaltung (2 Stunden pro Woche während des Semesters)
• Kirchgemeindepraktikum (14 Wochen).
Leistungsnachweis
Gemäss den Angaben im KSL.
Modul 4: Homiletik/Liturgik/Kommunikationswissenschaft
Lernziele
-
Die Studierenden überblicken die Grundfragen von Homiletik und Liturgik.
-
Sie überblicken die wichtigsten Formen und Elemente, Rollen und Medien, Orte und Zeiten des
Gottesdienstes.
-
Sie sind in der Lage, die spezifischen Kommunikationsbedingungen und –formen von Predigt und
Liturgie zu beschreiben; sie vermögen diese ansatzweise zu reflektieren und zu beurteilen.
-
Sie sind in der Lage, Kirchenlieder über unterschiedliche Zugänge in ihrer kontextuellen und historischen Bedingtheit zu verstehen, um ihre unterschiedlichen Funktionen im jeweiligen aktuellen
Kontext zu beurteilen.
-
Sie erlangen Kenntnis über theologische Begründungs- und sozialwissenschaftliche Analysemodelle der Predigt und des Gottesdienstes.
-
Sie erarbeiten an Kleinformen Elemente des Gottesdienstes, die sie im Blick auf das Ganze des
homiletischen und liturgischen Vorgangs reflektieren.
Struktur
• Lehrveranstaltung (2 Stunden pro Woche während des Semesters)
• Tutorium (3 Stunden), wöchentlich im Wechsel mit Tutorium Religionspädagogik
• Kirchgemeindepraktikum (14 Wochen)
Wegleitung Praktisches Semester
17
• Videoaufnahmen in den Praktikumsgemeinden und Besprechung von Gottesdiensten in Gruppen
Leistungsnachweis
Gemäss den Angaben im KSL.
Modul 5: Gesamtreflexion
Das Modul Gesamtreflexion bezieht sich auf das Kirchgemeindepraktikum und setzt sich aus folgenden
Lehrveranstaltungen zusammen:
A) Einführungsveranstaltung im Juni (4 Tage extern) und August (1 Tag)
B) Lehrveranstaltung (hist., syst. oder bibl. Institut, jährlich wechselnd)
C) Bergfest mit Vorstellen von best practice, 1 Halbtag im November.
Im Zeitaufwand für Modul 5 ist die Arbeit am Portfolio miteingerechnet.
Leistungsnachweis für das gesamte Modul: vgl. Lehrveranstaltung hist., syst. oder bibl. Institut.
A) Einführungsveranstaltung
Inhalte
• Standortbestimmung zu Beginn des PS
• Erarbeiten der individuellen Lernziele
• Einführung in die Portfolioarbeit
• Vorbereitung der Lernverträge
• Organisation des PS, insbesondere dem Kirchgemeindepraktikum
• Einführung in juristische Fragen
• Kirchliche Strukturen in den Kirchen BE-JU-SO
• Einführung in ekklesiologische und pastoraltheologische Fragen.
Struktur
4 Tage extern im Juni, 1 Tag im August
B) Lehrveranstaltung (hist., syst. oder bibl. Institut, jährlich wechselnd)
Intention
In Absprache mit den andern am PS beteiligten Dozentinnen und Dozenten soll ein Thema festgelegt
werden, das einen Bezug zum Praktikum aufweist und an dem insbesondere das Theorie-Praxisverhältnis der theologischen Wissenschaft nachvollzogen und reflektiert werden kann.
Wegleitung Praktisches Semester
18
Lernziele
Die Lehr- und Lernziele für diese Veranstaltung werden jährlich neu festgelegt.
Struktur
Lehrveranstaltung (2-stündig).
Leistungsnachweis
Modulprüfung: Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung (2 Stunden).
C) Bergfest
Inhalte
• Erfahrungen (mit-)teilen, best practice aus dem Kirchgemeindepraktikum vorstellen
• Offene Fragen anschauen
• Standortbestimmung
Sprecherziehung/Stimmbildung (fakultativ)
Die Studierenden haben die Möglichkeit, vom Angebot der Sprecherziehung/Stimmbildung Gebrauch
zu machen.
19
Wegleitung Praktisches Semester
Datenplan zum Praktischen Semester 2016/2017
Juni
2016
Juli
2016
*Einführung PS:
17.-20.6.
August
2016
Einführung PS:
30.8.
Sept.
2016
Okt.
2016
Nov.
2016
Dez.
2016
Januar
2017
„Bergfest“
15.11.
Febr.
2017
März
2017
Besprechung
Portfolio
Portfolio-Arbeit
BP/DP/
LP
Seminar:
24., 27.,
28.
BP/DP/
LP
Seminar:
22.-23.
Betriebs-/Landw.-/Diakonieprakt. 4 Wochen à
100% BG im Zeitraum
27.6.-21.8. 2016
Kirchgemeinde-Praktikum im Zeitraum 1.9.2016-31.1.2017
(14 Wochen à 22 Std.)
Veranstaltungen während des Semesters (19.9.23.12.),
jeweils am Montag und Dienstag, Tutoriums-Zusatztage am Fr., 9.12. und 16.12.2016
Treffen
Ausb.
Pfarr/innen
7.6.2016
* Einführung PS
in Magliaso/TI
30.6.2016/aka/mhp
Treffen
Ausb.
Pfarr/innen
28.2.2017
Wegleitung Praktisches Semester
20
Aufgaben der Ausbildungspfarrerinnen und –pfarrer im Praktischen Semester
Mit der Bereitschaft, eine Praktikantin oder einen Praktikanten während des Praktikums im Zeitraum September bis Januar (insgesamt 14 Wochen à 22 Std.) in der Kirchgemeinde zu begleiten, übernimmt die
Ausbildungspfarrerin oder der Ausbildungspfarrer folgende Aufgaben und Verpflichtungen:
1. Praktikum in der Kirchgemeinde planen, begleiten und auswerten
• Gemeinsame Planung des Praktikums (Gesamtplan/Wochenpläne)
• regelmässige Besprechungen der Beobachtungen, der Fragen und der Arbeit des Praktikanten/der
Praktikantin
• Auswertung des gesamten Praktikums in der Kirchgemeinde als Hilfe für eine Standortbestimmung
des Studenten/der Studentin. (Praktikumsbericht oder und Abschlussgespräch)
2. Beobachtungen in der Kirchgemeinde und im Pfarramt ermöglichen
• Organisation, Struktur und Verwaltung einer Kirchgemeinde kennenlernen
• verschiedenste Aktivitäten in der Kirchgemeinde miterleben
• Alltag im Pfarramt erleben
• Arbeit des Pfarrers/der Pfarrerin vorstellen
• Begegnungen mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinde organisieren
• Gespräche mit dem Kirchgemeinderat organisieren
• Gespräche mit verschiedensten Mitgliedern ermöglichen
• wenn möglich Hospitation in der Schule organisieren
3. Erste Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht und Gottesdienst ermöglichen
• Einblicke geben in die eigene Gottesdienst- und Unterrichtspraxis
• Einblicke ermöglichen in die eigene Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten und Unterrichtslektionen
• Anleiten, Begleiten und Auswerten der ersten Praxisvollzüge der Studierenden in Unterricht und Gottesdienst [von kurzen Sequenzen (Teamteaching/Lesungen) bis hin zu ganzen Lektionen und einem
Gottesdienst; keine Kasualgottesdienste!]
4. Verfassen eines Praktikumsberichtes
• Praktikumsbericht nach vorgegebenem Raster als Beitrag zum Portfolio
5. Teilnahme an zwei halbtägigen Treffen der AusbildungspfarrerInnen
• Vorbesprechung und Auswertung des Praktikums
Wegleitung Praktisches Semester
21
Informationen zum obligatorischen Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum
im Rahmen des Praktischen Semesters
Struktur und Zielsetzung
Der Studienplan für das Theologiestudium sieht für das dritte Studienjahr des Bachelorstudiums ein Praktisches Semester vor. Im Rahmen dieses Semesters absolvieren die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit (Monate Juli und August) ein vierwöchiges Betriebs-, Landwirtschafts- oder Diakoniepraktikum.
Der praktische Einsatz wird durch ein fünftägiges Seminar an der Uni vorbereitet und ausgewertet. Als
Leistungsnachweis schreiben die Studierenden einen Praktikumsbericht.
Durch teilnehmende Beobachtung wie durch Mitarbeit sollen die Studierenden den Alltag in einem Industrie-, Dienstleistungs-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieb, respektive in einer sozialen oder diakonischen Einrichtung kennenlernen. Die dort erlebten und gemachten Erfahrungen sollen dazu beitragen,
das Studium mit einer erweiterten Optik und neuen Fragestellungen fortzusetzen. Die Lernziele für das
Praktikum sind auf den beiliegenden Seiten näher erläutert.
Erwartungen an einen Praktikumsbetrieb
Der Praktikumsbetrieb soll der Studentin/dem Studenten grundsätzlich ermöglichen, während vier Wochen mitarbeiten zu können. Je nach Betrieb kann das Praktikum sehr unterschiedlich gestaltet werden.
Es ist beispielsweise möglich, dass ein Praktikant/eine Praktikantin in den Arbeitsprozess integriert wird
und dadurch einen vertieften Einblick in nur eine Abteilung gewinnt, wie beispielsweise Mitarbeit in der
Hotelküche. Es ist aber auch ein Praktikum denkbar, in dem die Studentin/der Student den Praktikumsplatz innerhalb des Betriebs mehrmals wechselt, um so einen Überblick über den gesamten Betrieb gewinnen zu können, also beispielsweise Einblick in Küche, Service, Administration, Wäscherei etc. gewinnt.
Wichtig ist, dass die Studentin/der Student im Betrieb eine verantwortliche Ansprechperson hat, die das
Praktikum organisiert und auch für Fragen zuständig ist. Es ist dieser Ansprechperson überlassen, wie
sie die Rückmeldung an den Praktikanten/an die Praktikantin über den Verlauf des Praktikums gestalten
will, beispielsweise durch regelmässige Gespräche, ein persönliches Abschlussgespräch oder durch ein
Arbeitszeugnis.
Weitere Informationen
Bis spätestens 31. März soll das Praktikum verbindlich vereinbart werden. Vertraglich werden die Praktikumszeit, die Arbeitszeit und eine allfällige Praktikumsentschädigung festgelegt. Das Vertragsformular
wird den Studierenden anlässlich der Vorbesprechung ausgeteilt und ist ebenfalls auf der Homepage der
KOPTA zu finden. (Download unter www.kopta.unibe.ch). Für weitere Auskünfte steht Pfr. Andreas Köhler-Andereggen, Leiter des Praktischen Semesters, gerne zur Verfügung.
Wegleitung Praktisches Semester
22
Richtlinien für Stipendien bei Lohnausfall, Praktikumsentschädigungen und Spesen im Praktischen Semester
1. Vorbemerkungen
Das PS gliedert sich in zwei Teile, für die in Bezug auf finanzielle Entschädigungen unterschiedliche
Regelungen gelten. Grundsätzlich werden keine Praktikumslöhne entrichtet, sondern ein Taschengeld
ausbezahlt und Fahrtspesen vergütet. In begründeten Fällen kann im Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum bei Lohnausfall ein Stipendium ausgerichtet werden. Alle diese Entschädigungen
werden von der Zentralkasse des Synodalverbandes Bern - Jura - Solothurn übernommen.
Grundsätzlich gilt auch für das PS, dass kirchliche Stipendien nur subsidiär zu staatlichen Stipendien
ausgerichtet werden.
2. Taschengeld
Studierende, die von der Zentralkasse für die Zeit dieses Praktikums ein Stipendium für Lohnausfall erhalten oder direkt von der Praktikumsstelle entlöhnt werden, haben kein Anrecht auf das Taschengeld.
Ist die Entschädigung kleiner als Fr. 500.-- wird von der Zentralkasse die Differenz übernommen.
Für das Kirchgemeindepraktikum erhält der Praktikant/die Praktikantin von der kirchlichen Zentralkasse
ein Taschengeld von Fr. 400.--.
3. Fahrtspesen
Die Fahrtspesen zwischen Wohnort und Praktikumsort bzw. Kirchgemeinde, wie auch vom Praktikumsort
zu den Treffen der Praxisbegleitgruppen im Rahmen des Praktischen Semesters, werden von der Zentralkasse übernommen. Entschädigt werden ebenfalls Reisen für auswärtige Studientage und Studienwochen. Es können nur die effektiven Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel, höchstens aber für die Strecke von Bern zum Zielort geltend gemacht werden. Entrichtet wird die Entschädigung auf der Basis
von 1/2 Preis-Billetten 2. Kl. Von weiteren Vergünstigungen (Mehrfahrtenkarten/Abi) ist Gebrauch
zu machen. Beim Besitz eines GA’s ist mit dem Sekretariat KOPTA Kontakt aufzunehmen.
4. Stipendium bei Lohnausfall im Diakonie-, Betriebs- oder Landwirtschaftspraktikum
Für Werkstudentinnen und -studenten ergeben sich zwei Möglichkeiten: Unter Umständen kann der Teilzeitarbeitsplatz in eine Vollzeit-Praktikumsstelle umgewandelt werden, was möglicherweise zu einem höheren Einkommen verhilft. Wo dies nicht möglich ist, kann ein allfälliger Lohnausfall infolge Beurlaubung
am Teilzeitarbeitsplatz durch die Zentralkasse teilweise mit einem Stipendium entschädigt werden. Anspruch auf Entschädigung in Form eines Stipendiums hat nur, wer als Werkstudentin oder Werkstudent
dauernd auf einen Verdienst angewiesen ist und nachweisen kann, dass sie/er wegen des Praktikums
einen Einkommensausfall erleidet, welcher nicht durch ein staatliches Stipendium gedeckt wird. Als Basis
für die Berechnung der Entschädigung gilt das in den 12 Monaten vor dem PS erzielte Einkommen aus
einer Erwerbstätigkeit. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der finanziellen Situation der Bewerberin/des Bewerbers, der Maximalbetrag beträgt Fr. 2000.--. Dieser Betrag erhöht sich pro Kind maximal
um Fr. 500.--.
Wegleitung Praktisches Semester
23
Die Höhe des Stipendiums ist vor dem Praktikum auf Gesuch hin vom Leiter des PS zusammen mit dem
Leiter der Fachstelle Finanzen/Bereich Zentrale Dienste der Kirchen BE-JU-SO festzulegen.
5. Unterkunft am Praktikumsort
Wenn die Distanz zwischen Wohnort und Praktikumsgemeinde zu gross ist, kann es sinnvoll oder gar
zwingend sein, während des Praktikums in der Kirchgemeinde zu wohnen. Es ist der betreffenden Kirchgemeinde freigestellt, ob sie sich in irgendeiner Form an den Kosten für eine Unterkunft beteiligt. Die
Zentralkasse richtet für Unterkunft, Arbeitsplatz, sowie für Reise- und andere Spesen, die in direktem
Zusammenhang aus der Arbeit in der Kirchgemeinde erwachsen, keine Entschädigungen aus (z.B. Reisespesen Konflager, Unterrichtsmaterial etc.).
Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters
1. Kurzbeschreibung des Angebotes und Ziel
Bei der Einzelsupervision nach Abschluss des Praktischen Semesters handelt es sich um ein Angebot
des Synodalverbandes BE-JU-SO. Es besteht die Möglichkeit, zusammen mit einer Supervisorin/einem
Supervisor an den durch das PS aufgeworfenen Fragen und Themen zu arbeiten. Diese Beratung ist eine
Hilfestellung für die Arbeit an der eigenen Persönlichkeit und für die Standortbestimmung in Bezug auf
Studium, Berufseignung und Beruf.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Leiter des PS im Rahmen der formativen Qualifikation (Portfolio) Studierenden die Einzelsupervision empfiehlt oder zur Auflage macht.
2. Umfang der Beratung und Finanzierung
Die Ref. Kirchen Bern - Jura - Solothurn übernehmen die Kosten der Einzelsupervision bis zu einem
Maximalbetrag von Fr. 1000.-- pro Praktikantin/Praktikant. Auf Wunsch der/des Studierenden kann die
Rechnungsstellung durch die Supervisorin/den Supervisor und die Verbuchung in der Rechnung des Synodalverbandes anonymisiert erfolgen.
3. Supervisorinnen und Supervisoren
Die Studierenden wählen ihre Supervisorin/ihren Supervisor nach Absprache mit dem Leiter PS.
4. Anmeldung
Studierende, die die angebotene Einzelsupervision beanspruchen möchten, melden dies dem Leiter des
Praktischen Semesters. Im einem Gespräch werden die Modalitäten der Supervision festgelegt (Zielsetzung, SupervisorIn, Beginn, Anzahl Sitzungen, Finanzierung).
Wegleitung Praktisches Semester
24
Kriterien für die Bestimmung von Praktikumsplätzen für das PS
Der Ausbildungsrat entscheidet über die Zuteilung der Praktikumsplätze. Dabei berücksichtigt er die Wünsche der Kandidatinnen und Kandidaten und legt folgende Kriterien zugrunde:
A. In Bezug auf die Person der Pfarrerin/des Pfarrers
1. Seit mindestens 3 Jahren im aktiven Pfarrdienst des Synodalverbandes Bern - Jura - Solothurn
2. seit mindestens 1 Jahr in der Kirchgemeinde
3. Anstellung von mindestens 50%
4. Wohnsitz in der Regel in der Kirchgemeinde
5. keine erschwerenden Probleme im Pfarramt
6. Die Studentin steht in keinem Verwandtschafts- und Freundschaftsverhältnis zur Ausbildungspfarrperson. Zudem hat der Student mit der Ausbildungspfarrperson in keinem engeren Sinne zusammengearbeitet, sei es per Anstellung oder ehrenamtlich. Es obliegt der Studentin, auf oben Genanntes hinzuweisen und in einem vorrangigen Gespräch mit dem Leiter des Praktischen Semesters jenes zu
besprechen.
7. Befähigung zur Übernahme einer Lehrfunktion in der praktischen Ausbildung für das Pfarramt:
a) Grundausbildung [Zertifikat (CAS) Ausbildungspfarrerinnen und Ausbildungspfarrer / Theological
1
Education - vor, während und/oder nach der ersten Praktikumsbegleitung zu erwerben] oder
b) ExpertInnenausbildung [Master (MAS) Ausbildungspfarrerinnen und Ausbildungspfarrer / Theological Education]
8. Bereitschaft, die Lehrfunktion im Rahmen des Berner Konzepts der praktischen Ausbildung für das
Pfarramt mit den entsprechenden Rechten und Pflichten (siehe Wegleitung für das Praktische Semester) zu übernehmen.
9. Bereitschaft, in Absprache und Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Kolleginnen und Kollegen
Durchführung und Verantwortung auch für diejenigen Arbeitsbereiche zu sichern resp. zu übernehmen, welche nicht zum eigenen Pflichtenheft gehören.
10. Bereitschaft, an den beiden gemeinsamen Treffen der Ausbildungspfarrpersonen zusammen mit dem
Leiter des Praktischen Semesters teilzunehmen.
B. In Bezug auf die Kirchgemeinde
1. Grundsätzliches Einverständnis des Kirchgemeinderats und Bereitschaft, den die Praktikantin/den
Praktikanten durch das Praktische Semester zu begleiten
2. in Frage kommen
-
Kirchgemeinden mit 1 - 2 Pfarrstellen (sofern keine Vakanz besteht)
-
Kirchgemeinden mit 3 und mehr Pfarrstellen (auch wenn eine Vakanz besteht)
3. zu berücksichtigen sind die vorhandenen Arbeitsverhältnisse: Die Zusammenarbeit unter den Mitarbeitenden der Kirchgemeinde darf nicht mit Problemen belastet sein, welche die Ausbildung der Praktikantin/ des Praktikanten beeinträchtigen
4. PS und LV sind in zwei verschiedenen Kirchgemeinden zu absolvieren.
1
Diese Regelung trat auf 1. Januar 2007 in Kraft und gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer, die die Aufgabe als Ausbildnerin / Ausbildner
im PS oder im LV übernehmen. Auf Antrag der KOPTA kann der Ausbildungsrat Ausnahmen von dieser Regelung genehmigen.
Wegleitung Praktisches Semester
25
PS für erwerbstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten
Grundsatz
• Das PS als Vollzeitpraktikum ist die Regel
• in begründeten Ausnahmefällen kann das PS im Rahmen der unten skizzierten Struktur auf Gesuch
hin auf zwei Semester verteilt werden.
Struktur eines auf zwei Semester verteilten PS
• Die fünf Module des PS werden auf zwei aufeinander folgende Herbst-Semester verteilt
• die Aufteilung der Module auf die beiden Semester ist vorgegeben
• das PS wird in vollem Umfang geleistet
• das Praktikum wird in den beiden Semestern in der gleichen Kirchgemeinde bei der gleichen Ausbildungspfarrerin/beim gleichen Ausbildungspfarrer absolviert
• die Praktikumsentschädigung wird nur einmal ausgerichtet
• diese Form des PS steht auf Gesuch hin nur Studierenden offen, die nachweisbar regelmässig
mehr als 20% Erwerbsarbeit oder Betreuungsaufgaben ausüben. Gesuche werden vom Ausschuss PS geprüft und bewilligt.
Verbindliche Aufteilung der Module:
Im 1. Jahr:
Modul Pastoralpsychologie (inkl. Praktikum in KG)
Modul Religionspädagogik (inkl. Tutorium und Praktikum in KG)
13 CPs
Im 2. Jahr:
Modul Homiletik/Liturgik (inkl. Tutorium und Praktikum in KG)
Modul Gesamtreflexion
11 CPs
Wahlweise im 1. oder 2. Jahr:
Diakonie- oder Betriebspraktikum/Biographische Reflexion
6 CPs
Gesuche
Gesuche um Zulassung zu dieser Form des Praktischen Semesters sind zusammen mit den Belegen
über eine regelmässige Erwerbstätigkeit bis spätestens 31. Mai des Vorjahres an den Präsidenten des
Ausschusses Praktisches Semester, Herrn Prof. Dr. David Plüss, zu richten. Eine Kopie des Gesuches
ist der Anmeldung zum Praktischen Semester beizulegen.
Wegleitung Praktisches Semester
26
Adressenverzeichnis
Präsident des Ausbildungsrats
Synodalrat Pfr. Lucien Boder
Route principale 8, 2537 Vauffelin
Tel. 032 358 14 01 (P)
[email protected]
www.refbejuso.ch
Ausschuss Prakt. Semester
des Ausbildungsrats
Prof. Dr. David Plüss
Präsident Ausschuss PS
Länggassstrasse 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 80 86 (B)
[email protected]
www.unibe.ch
Pfrn. Silvia Käser Hofer
Kirchrain 37, 3232 Ins
[email protected]
www.ref-kirche-ins.ch/
Prof. Dr. Magdalene Frettlöh
Länggassstrasse 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 41 18 (B)
[email protected]
www.unibe.ch
Präsident der Evang.-theol.
Prüfungskommission für das
Staatsexamen
Prof. Dr. Martin Sallmann
Länggassstrasse 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 45 02
[email protected]
www.theol.unibe.ch
Präsident des Synodalrates
Pfr. Dr. Andreas Zeller
Altenbergstr. 66, 3000 Bern 22
Tel. 031 340 24 24
[email protected]
www.refbejuso.ch
Zentrale Dienste der Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Altenbergstr. 66, 3000 Bern 25
Briefadr.: Postfach, 3000 Bern 22
Tel. 031 340 24 24
[email protected]
www.refbejuso.ch
Beauftragter für kirchliche An- Martin Koelbing
gelegenheiten des RegieMünstergasse 2, 3011 Bern
rungsrates
Tel. 031 633 47 17
[email protected]
www.jgk.be.ch
KOPTA – Koordinationsstelle
für praktikumbezogene theologische Ausbildung
Leitung Prakt. Semester (Raum A511)
Andreas Köhler-Andereggen
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 35 66 (B)
[email protected]
www.kopta.unibe.ch
Sekretariat (Raum A512)
Monika Heuer
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 80 54 (B)
[email protected]
www.kopta.unibe.ch
Wegleitung Praktisches Semester
27
Ausbildungsrat
Präsidium
Synodalrat Pfr. Lucien Boder
Route Principale 8, 2537 Vauffelin
Tel. 032 358 14 01 (P)
[email protected]
Vize-Präsidium
Prof. Dr. David Plüss
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 80 86 (B)
[email protected]
3 VertreterInnen der Theol.
Fakultät der Universität Bern
Prof. Dr. Magdalene Frettlöh
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 41 18 (B)
[email protected]
Prof. Dr. Katharina Heyden
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 80 66 (B)
[email protected]
Prof. Dr. David Plüss
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 80 86(B)
[email protected]
Synodalrat Pfr. Lucien Boder
Route Principale 8, 2537 Vauffelin
Tel. 032 358 14 01 (P)
[email protected]
Pfrn. Silvia Käser Hofer
Kirchrain 37, 3232 Ins
Tel. 032 313 15 17 (B)
[email protected]
Prof. Dr. theol. Matthias Zeindler
Altenbergstr. 66, 3000 Bern 22
Tel. 031 340 26 33 (B)
matthias.zeindler @refbejuso.ch
1 Vertreter der
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
des Kantons Bern
Martin Koelbing
Münstergasse 2, 3011 Bern
Tel. 031 633 46 87 (B)
[email protected]
1 Fachschaftsvertreter/in
mit beratender Stimme
Carmen Stark
Ramsi 17, 3421 Rüti b. Lyssach
Tel. 079 830 45 22
[email protected]
1 Vertreter/in der Pfarrerinnen Pfrn. Delia Zumbrunn
und Pfarrer in den ersten 5
Hondrichstr. 65a, 3702 Hondrich
Amtsjahren
Tel. 033 654 80 46
[email protected]
2 Vertreter KOPTA
mit beratender Stimme
Pfr. Dr. Walter Hug
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 35 67 (B)
[email protected]
Pfr. Andreas Köhler-Andereggen
Länggassstr. 51, 3000 Bern 9
Tel. 031 631 35 66 (B)
[email protected]
1 Vertreter der jurassischen
Lernvikariatskommission
ohne Stimmrecht
Pfr. Marc Balz
Chemin des Palmiers 5, 2504 Biel
Tel. 032 341 49 11 / 079 736 01 45
[email protected]
1 Vertreter der Praktikumskommission des Konkordates
ohne Stimmrecht
Pfr. Thomas Schaufelberger
Aus- und Weiterbildung der PfarrerInnen
Blaufahnenstrasse 10, 8001 Zürich
Tel. 044 258 92 53 (B)
[email protected]
Sekretariat des Ausbildungsrats
Erika Zulauf
Altenbergstr. 66, 3000 Bern 22
Tel. 031 340 26 38 (B)
[email protected]
3 VertreterInnen der
Evang.-ref. Landeskirche
des Kantons Bern