findest du die gültigen AGB.

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findest du die gültigen AGB.
SportScheck OutdoorTestival 2016 Molveno – Brenta Dolomiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an einem OutdoorTestival kann nur über die SportScheck Berg-& Skischule,
Hindenburgstraße 14, 82467 Garmisch Partenkirchen erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SportScheck den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für SportScheck verbindlich, wenn Ihnen die Buchung und der Preis
der Reise schriftlich bestätigt wird. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. In dem
Reisepaket enthalten ist die Teilnahme an dem gebuchten OutdoorTestival und dem jeweils gebuchten Reisepaket, wie in den
Leistungen beschrieben. Während der Veranstaltung ist ein amtlicher, gültiger Lichtbildausweis mit sich zu führen.
2. Bezahlung: Der Preis je gebuchten Reisepakets wird sofort nach Bestätigung des gebuchten Reisepaketes durch
SportScheck zur Zahlung fällig.
3. Leistungen/Leistungsänderungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der detaillierten Beschreibung
des SportScheck OutdoorTestival (www.sportscheck.com im Bereich Events). Nebenabsprachen, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von SportScheck. Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (§ 651 BGB), die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4. Rücktritt:
4.1 SportScheck kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise bei Nichterreichen einer in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl zurücktreten. Wird die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmer nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis bereits geleistete
Zahlungen zurück.
4.2 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch eine Erklärung gegenüber SportScheck
zurücktreten. SportScheck hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei der Berechnung der
Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reisebestandteile von SportScheck berücksichtigt. Dem Reiseteilnehmer bleibt es vorbehalten, SportScheck im Einzelfall einen
geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann
SportScheck eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Pauschalen verlangen
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
- vom 7. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
- am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
- in allen Fällen mindestens EUR 30,00
4.3 Wird die Durchführung des OutdooorTestivals infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach Maßgabe von § 651 j BGB
kündigen.
4.4 Weiterhin kann SportScheck den Reisevertrag mit einem Reiseteilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser
sich grob ungebührlich verhält und für SportScheck die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine
Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche bleiben ebenfalls ausgeschlossen.
SportScheck OutdoorTestival 2016 Molveno – Brenta Dolomiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
5. Haftung:
5.1 SportScheck haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
5.2 Die vertragliche Haftung von SportScheck auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch SportScheck herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit
SportScheck für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.3 Für alle gegen SportScheck gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reiseteilnehmer und Reise.
5.4 SportScheck haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für
den Reiseteilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SportScheck sind.
5.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und
Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Freizeitaktivitäten auftreten, haftet SportScheck nur, wenn SportScheck ein Verschulden trifft.
5.6 SportScheck haftet bei lediglich vermittelten Fremdleistungen nicht für die Durchführung, sondern lediglich für die
ordnungsgemäße Vermittlung. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch dann, wenn die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt.
SportScheck haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und daraus entstehende Folgekosten, die
dem Reiseteilnehmer daraus entstehen. Eine Haftung für diese Leistungen richtet sich nach den Bedingungen des vermittelten
Unternehmens, die wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung stellen können.
5.7 Alle Gepäckstücke sind vom Reiseteilnehmer selbst zu beaufsichtigen.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, das Testmaterial sorgfältig zu behandeln und bei verschuldeter Beschädigung, mit Ausnahme
der üblichen Gebrauchsabnutzungen, an die Firma SportScheck Ersatz zu leisten.
5.9 Bei Diebstahl des Testmaterials muss der Reiseteilnehmer unverzüglich die örtliche Polizeidienststelle unterrichten und eine
Verlustanzeige aufgeben. Eine Kopie der Anzeige ist an SportScheck zu übergeben. Im Falle eines Diebstahls besteht
Schadensersatzpflicht gegenüber der Firma SportScheck.
6. Gewährleistung:
6.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, einen auftretenden Mangel der Reise unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern)
SportScheck, der Buchungsstelle oder dem örtlichen Vertreter von SportScheck anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft,
scheidet eine Minderung aus. Vor der Kündigung des Reisevertrages hat der Reiseteilnehmer SportScheck eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von SportScheck verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch besondere Interessen des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Reiseleiter sind nicht
berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
6.2 Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer außerdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der
Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu halten.
SportScheck OutdoorTestival 2016 Molveno – Brenta Dolomiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
7. Verjährung:
7.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SportScheck (Anschrift siehe unten nach Ziffer 10) geltend zu
machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur noch
geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
7.2 Ansprüche des Reiseteilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SportScheck oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von SportScheck beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SportScheck oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von SportScheck beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
8. Versicherungen: Jeder Reiseteilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Empfehlenswerte Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken- , Reiserücktrittskosten- und
Reisegepäckversicherung.
9. Datenschutz: Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen , werden elektronisch verarbeitet und
genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle
Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von
Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des
Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU
bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.
Ich bin damit einverstanden, dass alle Foto- und Videoaufnahmen, die beim OutdoorTestival 2016 gemacht werden, in
Printmedien und im Internet auf den Webseiten von SportScheck unter www.sportscheck.de, www.sportscheck.at und
www.sportscheck.ch, sowie im Intranet und in Social-Media Auftritten von SportScheck veröffentlicht werden dürfen. Die
Veröffentlichung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt, um das OutdoorTestival einem größeren Personenkreis bekannt zu
machen. Wir weisen darauf hin, dass im Internet veröffentlichte Fotos weltweit abrufbar sind und eine Weiterverwendung dieser
Fotos durch Dritte nicht generell ausgeschlossen werden kann.
10. Allgemeines:
10.1 Alle Angaben zum SportScheck OutdoorTestival entsprechen dem Stand der Drucklegung Januar 2015. Die Berichtigung
von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
10.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und SportScheck findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist
der Sitz von SportScheck. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes
vorschreiben.
Veranstalter: SportScheck GmbH, Neuhauser Straße 19-21, 80331 München, AG München HRB 79508, vertreten durch
Markus Rech (Sprecher), Beiratsvorsitzende Neela Montgomery