Kauf- und Nutzungsbedingungen der TVG Telefon
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Kauf- und Nutzungsbedingungen der TVG Telefon
Nutzungsbedingungen der TVG Telefonbuch- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG (TVG Verlag) für die API-Schnittstelle „DasTelefonbuch Deutschland“ 1. Der TVG Verlag stellt die API-Programmierschnittstelle dem Lizenznehmer kostenlos zur Verfügung. Die API-Programmierschnittstelle dient der Integration in die Software-Applikation des Lizenznehmers und ermöglicht den Zugriff auf die Datenbank „DasTelefonbuch Deutschland“. 2. Die API-Schnittstelle kann von den Websites des TVG Verlages kostenlos downgeloaded werden. Dem Lizenznehmer werden durch den TVG Verlag folgende Rechte eingeräumt: a) Der Lizenznehmer kann die API-Schnittstelle herunterladen und in seine eigene Software einbauen. b) Der Lizenznehmer kann die API-Schnittstelle herunterladen und in die Software seiner Kunden einbauen. c) Nicht gestattet ist jedoch, das Herunterladen der API-Schnittstelle und die Weitergabe an Dritte. 3. Der kostenlose Download der API-Schnittstelle erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen: - Schriftliche Registrierung des Lizenznehmers - Angabe des Verwendungszwecks/Nutzungsfalls - Beachtung der Exportbeschränkung. Es dürfen nicht mehr als 75 Datensätze exportiert werden. - Bestätigung der Nutzungsbedingungen 4. In Verbindung mit der API-Schnittstelle benötigt der Lizenznehmer zur Nutzung der Telefonbuch-Datenbank eine freigeschaltete Netzwerklizenz „DasTelefonbuch Deutschland“, abhängig von der Anzahl zugriffsberechtigter Terminals/User. 5. Die Netzwerklizenz „DasTelefonbuch Deutschland“ ist zusätzlich zu der API-Schnittstelle zu lizenzieren. Hierbei sind die Kauf-und Nutzungsbedingungen für CD-ROM/DVD-ROM Produkt einzuhalten, welche auf der Verpackung der Produkte abgedruckt sind bzw. beim TVG Verlag angefordert werden können. 6. Der TVG Verlag übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Einbindung der APISchnittstelle in die Software-Applikation des Lizenznehmers. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass die API-Schnittstelle den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers genügt. 7. Für den Fall, dass der Lizenznehmer die API-Schnittstelle an Kunden weitergibt, ist der Lizenznehmer verpflichtet, seinen Kunden die o.a. Nutzungsbedingungen aufzuerlegen. Stand: 21.01.2010