Kauf- und Nutzungsbedingungen der TVG Telefon

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Kauf- und Nutzungsbedingungen der TVG Telefon
Nutzungsbedingungen der
TVG Telefonbuch- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG (TVG Verlag) für die
API-Schnittstelle „DasTelefonbuch Deutschland“
1.
Der TVG Verlag stellt die API-Programmierschnittstelle dem Lizenznehmer kostenlos zur
Verfügung. Die API-Programmierschnittstelle dient der Integration in die Software-Applikation
des Lizenznehmers und ermöglicht den Zugriff auf die Datenbank „DasTelefonbuch
Deutschland“.
2.
Die API-Schnittstelle kann von den Websites des TVG Verlages kostenlos downgeloaded
werden. Dem Lizenznehmer werden durch den TVG Verlag folgende Rechte eingeräumt:
a) Der Lizenznehmer kann die API-Schnittstelle herunterladen und in seine eigene Software
einbauen.
b) Der Lizenznehmer kann die API-Schnittstelle herunterladen und in die Software seiner
Kunden einbauen.
c) Nicht gestattet ist jedoch, das Herunterladen der API-Schnittstelle und die Weitergabe an
Dritte.
3.
Der kostenlose Download der API-Schnittstelle erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen:
- Schriftliche Registrierung des Lizenznehmers
- Angabe des Verwendungszwecks/Nutzungsfalls
- Beachtung der Exportbeschränkung. Es dürfen nicht mehr als 75 Datensätze exportiert
werden.
- Bestätigung der Nutzungsbedingungen
4.
In Verbindung mit der API-Schnittstelle benötigt der Lizenznehmer zur Nutzung der Telefonbuch-Datenbank eine freigeschaltete Netzwerklizenz „DasTelefonbuch Deutschland“, abhängig von der Anzahl zugriffsberechtigter Terminals/User.
5.
Die Netzwerklizenz „DasTelefonbuch Deutschland“ ist zusätzlich zu der API-Schnittstelle zu
lizenzieren. Hierbei sind die Kauf-und Nutzungsbedingungen für CD-ROM/DVD-ROM Produkt
einzuhalten, welche auf der Verpackung der Produkte abgedruckt sind bzw. beim TVG Verlag
angefordert werden können.
6.
Der TVG Verlag übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Einbindung der APISchnittstelle in die Software-Applikation des Lizenznehmers. Insbesondere besteht keine
Gewährleistung dafür, dass die API-Schnittstelle den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers genügt.
7.
Für den Fall, dass der Lizenznehmer die API-Schnittstelle an Kunden weitergibt, ist der
Lizenznehmer verpflichtet, seinen Kunden die o.a. Nutzungsbedingungen aufzuerlegen.
Stand: 21.01.2010