Handwerkerrechnung steuerlich absetzen
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Handwerkerrechnung steuerlich absetzen
Handwerkerrechnung steuerlich absetzen Den Handwerker holen lohnt sich Der Fiskus fördert Arbeiten im Haushalt, für die ein Handwerker engagiert wird. Verbraucher können jetzt bei ihrer Einkommensteuererklärung alle handwerklichen Tätigkeiten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Der Steuerbonus beträgt 20 % von maximal 3.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 600 Euro pro Jahr und Haushalt. Begünstigte Handwerkerleistungen sind beispielsweise Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach oder an der Fassade, Reparatur von Fenstern und Türen, Austausch von Bodenbelägen, Wartung von Heizungsanlagen, Elektro- und Wasserinstallationen sowie die Reparatur von Hausanschlüssen für Strom und Fernsehen. Handwerkerrechnung steuerlich absetzen Kammerpräsident Bernd Ehinger erklärt: "Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen trägt zur Belebung der Konjunktur im Handwerk bei. Zusätzlich profitiert der Verbraucher von der Absetzbarkeit der Handwerkerrechnungen. Darüber hinaus ist der Steuerbonus ein gutes Instrument, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen." Es lohne sich also den Handwerker ins Haus zu holen. Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch die Rechnung des Handwerkers nachgewiesen. Arbeitskosten sowie Fahrtkosten einschließlich darauf entfallender Mehrwertsteuer sind begünstigt - ein besonderer Ausweis der Mehrwertsteuer ist nicht erforderlich. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Alle Handwerkerleistungen und Zahlungen müssen nach dem 31. Dezember 2005 erfolgt sein. Materialkosten sind dabei nicht begünstigt.