GEMEINDEBRIEF - Kirchgemeinden Bad
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GEMEINDEBRIEF - Kirchgemeinden Bad
GEMEINDEBRIEF der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Bad Lausick-Etzoldshain und Ballendorf-Buchheim Juni - Juli 2015 Kirchenvorstände Bad Lausick – Etzoldshain v.l.n.r. oben: Tobias Schön, Doreen Wilkens, Jenny Voigt, Silke Müller, Karin Wilhelmsen, Robby Schulze, v.l.n.r. unten: Sabine Hense, Ines Feuerstein, Elke Möbius (Stellv. Vors.), Käthe Klotz, Thomas Erler (Vors.) Ballendorf – Buchheim v.l.n.r.: Angela Bößert (Stellv. für Buchheim), Karl-Heinz Gnadt, Yvonne Braun, Roland Sittner, Almuth Lange, Kerstin Peters, Peggy Milker, Thomas Naumann, Christel Fischer (Stellv. Vors.), Thomas Erler (Vors.) 2 Konfirmation 2015 Bad Lausick Buchheim Unsere diesjährigen Konfirmanden feierten am 26. April ihre Konfirmation. Zahlreiche Gemeindeglieder und Gäste nahmen an den Gottesdiensten teil. Möge Gott die jungen Menschen weiter auf ihrem Weg begleiten. 3 Jahreslosung 2015 Gemeindebrief Aktuell haben wir die Auflage verdoppelt. Damit soll jedes Gemeindeglied erreicht werden. Wer bisher noch nicht regelmäßiger Empfänger war und künftig ein Exemplar wünscht (3,50 €/Jahr), teile dies bitte dem Pfarramt mit. 4 Liebe Gemeindeglieder, liebe Leserinnen und Leser, g′nug g′nug 5 6 Musik in St.Kilian Bad Lausick 7 8 9 Herzliche Einladung zu unserem Gemeindefest am Sonntag, dem 21.06. „ Unsere Zeitgeschenkte Zeit“ Beginn 14 Uhr mit einem Familiengottesdienst anschließend Kaffee im Pfarrgarten, Programm, Spiele usw. , gegen 17 Uhr Abschluss mit Musik / Theaterstück, bis 19 Uhr Ausklang beim Grillabend Auch die Dörfer sind herzlich eingeladen Wir freuen uns auf Sie bzw. Euch! P.S.: Wieder werden viele fleißige Kuchenbäckerinnen gebraucht. Danke allen, die mithelfen. 10 Feiern Sie mit uns Gottesdienst Juni 2015 Juli 2015 Sonntag, 07.06. Sonntag, 05.07. (5. So. nach Trinitatis) (1. So. nach Trinitatis) 09.00 Uhr Ballendorf 10.15 Uhr Bad Lausick 09.00 Uhr Buchheim (Pfr. Zaumseil) 10.15 Uhr Bad Lausick (Pfr. Zaumseil) KG KG, A Sonntag, 14.06. (2. So. nach Trinitatis) Sonntag, 12.07. (6. So. nach Trinitatis) 10.15 Uhr Bad Lausick 14.00 Uhr Etzoldshain 10.15 Uhr Bad Lausick Bläsergottesdienst KG, T T Sonntag, 21.06. (3. So. nach Trinitatis) Sonntag, 19.07. (7. So. nach Trinitatis) 14.00 Uhr Bad Lausick Gemeindefest (vgl. Einladung) 09.00 Uhr Ballendorf (Sup.Liebers) 10.15 Uhr Bad Lausick (Sup.Liebers) Mittwoch, 24.06. (Johannistag) Sonntag, 26.07. (8. So. nach Trinitatis) 17.30 Uhr Bad Lausick Andacht auf dem Friedhof 19.00 Uhr Buchheim Regionale Andacht mit anschließendem Grillen 10.15 Uhr Bad Lausick (Pfr. Wiedemann) Sonntag, 28.06. (4. So. nach Trinitatis) 09.00 Uhr Etzoldshain 10.15 Uhr Bad Lausick A August 2015 Sonntag, 02.08. (9. So.nach Trinitatis) 11.00 Uhr Bad Lausick / „Schmetterling“ Kirchenbezirkstag (vgl. Einladung S. 19) T: mit Taufe A: mit Abendmahl KG: mit Kindergottesdienst Kilianstag am 08. Juli Musikalische Andacht Kirchgemeinde und Förderverein St. Kilianskirche Bad Lausick e.V. laden ganz herzlich zum 08. Juli um 19.00 Uhr in die St. Kilianskirche ein. Mit Andacht, Kirchenmusik sowie Speis und Trank wollen wir der 910 Jahre unserer St. Kilianskirche in Bad Lausick gedenken. 11 A Kindergottesdienste Schenken wir unseren Kindern und Enkeln die Gelegenheit, Got t gemeinsam zu loben. Sie sind immer sonntags (außer in den Ferien) herzlich zum Kindergottesdienst eingeladen. Dieser findet parallel zum „großen“ Gottesdienst statt. Ein Team bereitet sich vor. Spannende Geschichten aus der Bibel werden verkündet. Lieder und Gebete gehören dazu. Nicht zuletzt Gottes Segen. Jesus spricht: Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solchen gehört das Himmelreich! Markus 10,14 Familiengottesdienst Unser Gemeindefest am 21. Juni beginnt 14 Uhr mit e inem Familiengottesdienst. Alle sind herzlich eingeladen (vgl. weitere Anzeige). Regelmäßige Kreise Musikalische Früherziehung ab 4 Jahren, dienstags 16.00 Uhr Treffpunkt Pfadfinden - VCP Sonnabend, den 06. Juni Sonnabend, 04. Juli NEU jeweils 09.00 - 14.00 Uhr Kinderkreis in Etzoldshain Vorschul- und Schulkinder bis 6.Kl. Mittwoch, 03.Juni 16 Uhr Mittwoch, 01.Juli 16 Uhr Konfirmanden freitags 17.00 – 18.00 Uhr (Kl.7) Christenlehre Bad Lausick donnerstags Kl. 1 – 3 15.00 - 16.00 Uhr Kl. 4 – 6 16.30 - 17.30 Uhr Abend für Eltern des nächsten Konfirmandenjahrganges: Donnerstag, den 18. 06., 18.00 Uhr Christenlehre Ballendorf dienstags 15.45 - 16.45 Uhr Junge Gemeinde freitags 18.30 Uhr am 27. Juni, 19 Uhr Jugendgottesdienst Christenlehre Buchheim dienstags 17.00 - 18.00 Uhr www.jg-im-leipziger-land.de 12 Kindermusical In der ersten Woche der Oktoberferien, vom 12. - 16.10.2015, wollen wir innerhalb der Kinderwoche das Kindermusical „Der verlorene Sohn“ einstudieren und dann musikalisch und szenisch aufführen. In dieser Ferienwoche werden wir neben der Probenarbeit zum Musical auch die Requisiten bauen, Spiele machen, Gottes Wort hören, gemeinsam essen und zusammen sein. Dazu laden wir alle Kinder ab 5 Jahren ein. Wir würden uns freuen, wenn sich auch noch weitere Helfer zur Mitarbeit in dieser Woche finden. Für Mittagessen und Kaffeetrinken wird gesorgt. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20,00 € pro Kind, ein Geschwisterrabatt kann gewährt werden. Da wir die Teilnehmerzahlen eingrenzen müssen, bitten wir um zeitige Anmeldung im Pfarramt Bad Lausick, Straße der Einheit 27. Telefon: 034345 - 22333 Mail: [email protected] In Vorfreude auf die Kinderwoche grüßt Sie/ Euch Andreas Kühn und Frank Müller und T eam Angebote für Erwachsene (wo Ort fehlt, Gemeindesaal der Ev.- Luth. Kirchgemeinde Bad Lausick, Straße der Einheit 25) Musikalische Gruppen Frauenkreise Vgl. S. 8 Etzoldshain Die 09.06. 15.00 Uhr (bei Fr.Wegewitz) Sommerpause im Juli Erwachsenen- Hauskreis Informationen bei Fam. Große Tel.: 03 43 45/ 20 92 1 Bad Lausick Mi 10.06. 14.00 Uhr (im Pfarrgarten Bad Lausick) Sommerpause im Juli Gesprächskreise Bad Lausick Mi 17.06. Sommerpause im Juli 19.30 Uhr Ballendorf Die 16.06. 14.30 Uhr (im Pfarrgarten Bad Lausick) Sommerpause im Juli Ballendorf/ Buchheim (Kirche Buchheim) wieder im Oktober Bibelkreis Männerkreis Bad Lausick Mo 29.06. Sommerpause im Juli Pfarrhaus Bad Lausick Do 18.06 . Sommerpause im Juli 19.30 Uhr 19.30 Uhr Besuchsdienst Pfarrhaus Bad Lausick Di .06. 13 09.00 Uhr Kirchensteuer In den letzten Monaten verzeichneten auch unsere Kirchgemeinden etliche Kirchenaustritte (genau 35 im Jahr 2014 und 10 im Zeitraum Januar – März 2015). Das ist sehr betrüblich, gleichwohl auch ein Weckruf an uns alle. Die Ursachen sind verschieden. Besonders das Thema Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer sorgte für Verunsicherung. Nachdem bereits im Gemeindebrief Juni / Juli des vergangenen Jahres Informationen zur Problematik gegeben wurden, veröffentlichen wir hiermit die Antworten auf der Internetseite unserer Landeskirche (ekd.de): „Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ist das etwa schon wieder eine neue Steuer? Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb der Freistellungsgrenze von 801 Euro (ledig) bzw. 1602 Euro (verheiratet) gibt es schon immer. Kapitalerträge waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag. Neu ist lediglich ab 2015 die Art der Erhebung: Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die automatische Weiterleitung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgte nur nach entsprechender Mitteilung des Steuerpflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wir d auch die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer grundsätzlich automatisch an die Finanzbehörden weitergeleitet. Ich bin verheiratet und mein Ehegatte und ich bekommen ungefähr 1.000 Euro im Jahr an Zinsen. Wie viel Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer muss ich denn nun bezahlen? In diesem Fall: gar keine. Nur wenn Sie als Kirchenmitglied Zinsen und Dividenden erzielen, die über die Freistellungsgrenzen hinaus gehen, fällt für die überschüssigen Erträge Kapitalertragsteuer und damit auch Kirchensteuer an. Als Alleinstehender können Sie Ihren Banken Freistellungsaufträge von insgesamt bis zu 801 Euro erteilen, als Ehegatten bis zu 1602 Euro. Und wenn jemand richtig viel auf der hohen Kante hat und – sagen wir – 10.000 Euro Zinsen im Jahr kassiert? Was muss der an Kirchens teuer bezahlen? Auf die 10.000 Euro zahlt er 2.444 Euro Einkommensteuer und dazu noch gut 220 Euro Kirchensteuer. Dieser Betrag ist angesich ts des dahinter stehenden Vermögens durchaus moderat. 14 Was wird denn da jetzt genau neu geregelt? Es geht darum, das Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer für alle Beteiligten zu vereinfachen. Schon seit 2009 wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle ihrer Entstehung, also von den Banken einbehalten un d an die staatlichen Finanzbehörden weitergeleitet. Für die Kirchensteuer war das nur möglich, wenn der Steuerpflichtige seine Religionszugehörigkeit der Bank ausdrücklich mitgeteilt hatte. Sonst war er verpflichtet, diese Angaben auf jeden Fall in seiner Steuererklärung zu machen. Nun rufen die Geldinstitute das so genannte „Religionsmerkmal“ automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Sie erhalten die Angaben verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer und können damit die Kirchensteuer über die Finanzbehörden gleich an die richtige Religionsgemeinschaft (z. B. eine evangelische Landeskirche) weiterleiten. Wissen die Bankmitarbeiter also nun künftig, ob ich evangelisch oder katholisch bin? Nein, für die Bankmitarbeiter ist die Religionszugehörigkeit nicht einsehbar. Auch in den Kundenstammdaten wird sie nicht ausgewiesen. Die Banken erhalten das so genannte „Religionsmerkmal“ unter Beachtung der hohen Anforderu ngen des Datenschutzes verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer. Die Weiterverarbeitung dieser Ziffer erfolgt in einer gesicherten Umgebung. Datenschutz hin oder her – mir ist das nicht geheuer, dass der Staat meine Religionszugehörigkeit den Banken mitteilt. Kann ich mich dagegen wehren? Ja, Sie können der Weitergabe widersprechen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dazu wird es künftig ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) geben. Die Bank erhält dann von dem Amt einen neutralen 0-Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Allerdings müssen Sie dann in Ihrer Steuererklärung im Folgejahr die erforderlichen Angaben nachholen. Wer die Kirche unterstü tzen will, der kann doch spenden – warum werde ich überhaupt gezwungen, Kirchensteuer zu zahlen? Die Kirchensteuer ist keineswegs eine „Zwangsabgabe“. Sie ist der finanzielle Beitrag, den die Mitglieder leisten, die der Kirche ja freiwillig angehören. Sie ist auch gerecht und fair, denn sie knü pft an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kirchenmitglieder an: Wer wenig verdient, zahlt keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer. De facto sorgt etwa ein Drittel der evangelischen Kirchenmitglieder mit dieser Steuer dafür, dass die Kirche ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Eine nur aus Spenden finanzierte Kirche wäre 15 stark von einzelnen zahlungskräftigen Mitgliedern abhängig, daran kann niemand ein Interesse haben. Wie viel Geld kommt denn durch die Kirchensteuer eigentlich zusammen? Und wofür gibt die Kirche das aus? 2012 haben die evangelischen Landeskirchen knapp 4,8 Mrd. Euro Kirchensteuern eingenommen – das sind 48 Prozent der Gesamteinnahmen. Das klingt viel, ist aber nur wenig mehr als etwa 1994. Seither ist aber ein Kaufkraftverlust von 28 Prozent zu verzeichnen. Die Kirche kann sich also bei scheinbar gleichen Einnahmen etwa ein Drittel weniger leisten. Neben den Kirchensteuern bekommt die Kirche auch öffentliche Fördermittel und Zuschü sse (32 Prozent der Einnahmen), weil sie Leistungen für die gesamte Gesellschaft erbringt – ein Beispiel ist der Unterhalt von K indergärten. Dazu kommen Einnahmen aus Entgelten für kirchliche Dienstleistungen, Pachten, Mieten usw. Rund 10 Mrd. Euro gibt die K irche jährlich aus. Zu den größten Posten zählen der Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer in Verkündigung und Seelsorge, die Gemeindearbeit in Gruppen und Kreisen und die diakonische ( soziale) Arbeit in den Gemeinden. Da kommen schon weit über 5 Mrd. Euro zusammen. Rund 1 Mrd. Euro benötigt der Unterhalt der zum Teil historisch wertvollen kirchlichen Gebäude. Für Leitung und Verwaltung werden 800 Mio. Euro ausgegeben. Ich dachte immer, Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Warum treibe n dann aber die Finanzämter für die Kirche die Steuern ein? Kirche und Staat sind getrennt in Deutschland. Der Staat ist in Sachen Kirchensteuereinzug für die Kirche als Dienstleister tätig, wie er es für andere Körperschaften öffentlichen Rechts auch ist, die das Recht haben Steuern zu erheben. Und der Staat tut das ja nicht umsonst – er lässt sich seine Dienstleistung mit rund drei Prozent des Kirchensteueraufkommens bezahlen, was rund 160 Mio. Euro im Jahr ausmacht. Die Kirc he spart sich ihrerseits den bürokratischen Aufwand einer eigenen Steuerverwaltung und kann diese Summe für ihre Arbeit in Verkü ndigung, Seelsorge, Diakonie oder Bildung einsetzen. Übrigens: Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Kirche erheblich durch direkte staatliche Leistungen finanziert. Erst durch eine eigene Kirchensteue r konnte diese Verquickung gelöst, konnte die Kirche vom Staat unabhä ngig werden – und das ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Deswegen ist das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer auch im Grundgesetz garantiert. Quelle : Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover)“ 16 Jubelkonfirmation Wir grüßen an dieser Stelle die Konfirmationsjahrgänge 1950, 1955, 1965 und 1990. Wir wünschen allen Gekommenen wie auch allen, die leider nicht teilnehmen konnten, weiterhin Gottes reichen Segen. In diesem Festgottesdienst wurde für die Verbesserung unserer Lautsprecheranlage gesammelt. Insgesamt betrug die Kollekte 311,40 € . Dafür ein herzliches Dankeschön. Danke auch den Organisatoren des Festes. Möge die Verbindung zur Heimatgemeinde nicht abreißen. 17 Kinderseite Wir wünschen Euch schöne und erholsame Ferien! 18 19 So erreichen Sie uns Ev.-Luth. Pfarramt Bad Lausick, 04651 Bad Lausick Straße der Einheit 27 Tel.: 034345 / 22333 Fax: 034345 / 54495 E- Mail [email protected] Internet www.kirche-badlausick.de Öffnungszeiten der Kanzlei Dienstag 09.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Montag, Donnerstag und Freitag geschlossen (Änderung!) Sprechzeiten Pfarrer Erler am besten nach Vereinbarung Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung Tel.: 0 172 / 3610120 Dienstag 09.30 – 12.30 Uhr Mittwoch 12.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung (Änderung!) Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Pfr. Thomas Erler 034345/ 54496 Kantor Andreas Kühn 034345 / 52122 Gemeindepädagoge Frank Müller E-Mail 0152 / 29212513 [email protected] Pfarramtsverwaltung/ Kirchnerdienst Christhild Sternitzke E- Mail 034345 / 22333 bzw. 21739 (privat) [email protected] Friedhofsverwalterin Annette Woitag E- Mail 0172 / 3610120 [email protected] Bankverbindungen für Kirchgeld, Friedhofsgebühren und Spenden Bad Lausick/ Etzoldshain: Spk. Muldental IBAN: DE05 8605 0200 1035 0001 87 Bad Lausick – Friedhof: Spk. Muldental IBAN: DE63 8605 0200 1035 0025 38 Ballendorf/ Buchheim: Leipziger Volksbank IBAN: DE82 8609 5604 0002 4889 90 BIC: SOLADES 1 GRM BIC: SOLADES 1 GRM BIC: GENODEF 1 LVB Der Gemeindebrief wird von den Ev.- Luth. Kirchgemeinden Bad Lausick- Etzoldshain und Ballendorf- Buchheim herausgegeben. Bilder: Erler, Feuerstein, Hempel, Kreil, Möbius, Sittner, Zschocke, image (Arbeitshilfe für Gemeindebriefe) Titelgestaltung: Grafikstudio Heinicker und Druckerei Biewald Druck: Druckerei Biewald Geringswalde