SSVB RegeL

Transcription

SSVB RegeL
SSVB
Regel-Spezial
Newsletter des Sächsischen Sportverbandes Volleyball e. V. - Ausgabe 3 - 2009
Regeländerungen zur Saison 2009/2010
Liebe Sportfreunde,
Ihr habt sicher die Informationen zu den ab dem 01.07.2009 gültigen Regeländerungen gelesen. Auf den Staffeltagen der Bezirke, Sachsenklassen und der Sachsenliga haben wir ebenfalls dazu gesprochen und allen anwesenden die Möglichkeit
gegeben, Fragen zu stellen.
Ich möchte mich zunächst für Euer Interesse bedanken und möchte in diesem Newsletter etwas
ausführlicher auf Fragen eingehen, die auf den Staffeltagen gestellt wurden und dadurch sicher von
allgemeinem Interesse sind. Die folgenden Ausführungen orientieren sich an diesen und solchen
Fragen, die mir per E-Mail zugegangen sind.
Zunächst muss ich Euch darüber informieren, dass die soeben beschlossene Libero-Regel noch einmal geändert wurde.
Für den Fall, dass 2 Liberos eingesetzt werden, dürfen diese nun gleichberechtigt agieren.
In jeder Austauschaktion kann jeweils der eine oder der andere Libero auf das Feld kommen.
Es darf immer nur höchstens ein Libero auf dem Feld stehen.
Ein Tausch Libero gegen Libero ist nicht zulässig.
Es dürfen maximal 12 Spieler in die Mannschaftsliste eingetragen werden
Dass die Mannschaftsliste 14 Zeilen hat, ist in der Tat etwas verwirrend. Die Ursache dafür liegt in
Regularien der FIVB, die nur für einzelne Wettkämpfe der Nationalmannschaften gelten. Bitte streicht
die letzten beiden Zeilen einfach durch, so dass dort keine Fehler passieren können.
Sollte jemand von der Möglichkeit gebrauch machen, mit 2 Liberos zu spielen, so hat die Mannschaft
nur noch 10 „normale“ Spieler zur Verfügung. An der Maximalanzahl von 12 Spielern ändert das
nichts. Für alle Mannschaften, die 12 Spieler einsetzen möchten ergeben sich also folgende Möglichkeiten:
12 normale Spieler (ohne Libero)
11 normale Spieler + 1 Libero
10 normale Spieler + 2 Liberos
Bitte denkt daran, dass beide Liberos zwei Mal eingetragen werden müssen: Zum einen in der 12
Spieler umfassenden Mannschaftsliste und zum anderen in den dafür vorgesehenen Liberozeilen.
1
Sächsischer Sportverband Volleyball e. V. - Am Sportforum 3 - 04105 Leipzig - 0341 960 56 21
www.ssvb.org - Redaktion: [email protected]
SSVB
Regel-Spezial
Newsletter des Sächsischen Sportverbandes Volleyball e. V. - Ausgabe 3 - 2009
Spielerwechsel
Nach wie vor darf der Trainer mit dem üblichen Handzeichen Spielerwechsel beantragen. Eine Reaktion (Pfiff) des 2. Schiedsrichters erfolgt jedoch erst, wenn der einzuwechselnde Spieler die Wechselzone betritt. Insofern ist das Handzeichen des Trainers nicht mehr maßgeblich und auch nicht mehr
notwendig. Daraus entsteht natürlich die Möglichkeit, dass ein Spieler gegen den Willen des Trainers
oder auch „versehentlich“ die Wechselzone betritt. Für die Schiedsrichter ist das jedoch ein gültiger
Antrag auf Spielerwechsel, der entsprechend behandelt wird, alles andere ist ein mannschaftsinternes Problem. Bei diesen „Versehen“ sind die Schiedsrichter sicher nicht zu kleinlich, jedoch gibt
es klare Regeln, wo sich Mannschaftmitglieder während des Spiels aufhalten dürfen – für die durch
Abweichungen davon eintretenden Risiken trägt jede Mannschaft selbst die Verantwortung.
2
Sächsischer Sportverband Volleyball e. V. - Am Sportforum 3 - 04105 Leipzig - 0341 960 56 21
www.ssvb.org - Redaktion: [email protected]
SSVB
Regel-Spezial
Newsletter des Sächsischen Sportverbandes Volleyball e. V. - Ausgabe 3 - 2009
Netzberührung ist kein Fehler, ausser sie beeinflusst das Spielgeschehen.
Gemäß der Definition sind nur mehr folgende Dinge als Fehler zu werten:
-
Das Netz wird absichtlich zur Vorteilserlangung benutzt
-Ein Spieler berührt das obere Netzband innerhalb der Antennen
-Ein Spieler berührt den über das Netz hinausragenden Teil der Antennen (80 cm)
-
Die Netzberührung beeinflusst das Spielgeschehen
Die Berührung des oberen Netzbandes ausserhalb der Antennen ist erlaubt. Ebenso ist es erlaubt,
die Antenne im Netz (1 m), das Netz ausserhalb der Antennen bzw. Pfosten und Spannseile zu berühren.
Beispiele für erlaubte Netzberührungen:
Beispiel 1: Ein Zuspieler berührt während seiner Aktion das Netz mit der Schulter.
Beispiel 2: Ein Blockspieler berührt beim Hochspringen die untere Kante des Netzes, ohne dass das Spielgeschehen beeinflusst wird.
Beispiel 3: Ein in den unteren Teil des Netzes gespielter Ball wird auf der eigenen Seite im
Bagger gespielt, dabei wird das Netz berührt.
Beispiele für nicht erlaubte Netzberührungen:
Beispiel 1: Ein Blockspieler berührt während seiner Aktion das obere Netzband innerhalb der
Antennen.
Beispiel 2: Ein in den unteren Teil des Netzes gespielter Ball wird gespielt, indem von unten hinter das Netz in den gegnerischen Spielraum gefasst wird.
Beispiel 3: Ein Spieler hält sich am Netz fest, um einen Sturz zu verhindern.
Beispiel 4: Ein Angreifer berührt nach seiner Aktion die Antenne oberhalb des Netzes.
Eindringen in das gegnerische Spielfeld
Nach wie vor müssen die Füße zumindest teilweise auf oder direkt über der Mittellinie verbleiben.
Für alle anderen Körperteile gibt es jedoch keine Einschränkungen mehr, sofern das gegnerische
Spiel nicht beeinflusst wird. Es ist unter Einhaltung dieser Regeln durchaus möglich, nach einer
Bodenaktion unter deutlicher Berührung des gegnerischen Spielfeldes aufzustehen. Ob das gegnerische Spiel beeinflusst oder ein Gegenspieler behindert wird, entscheiden die Schiedsrichter, nicht
der behinderte Spieler.
3
Sächsischer Sportverband Volleyball e. V. - Am Sportforum 3 - 04105 Leipzig - 0341 960 56 21
www.ssvb.org - Redaktion: [email protected]
SSVB
Regel-Spezial
Newsletter des Sächsischen Sportverbandes Volleyball e. V. - Ausgabe 3 - 2009
Sanktionen
Neu ist, dass auch aggressives oder bedrohendes Verhalten mit einer Disqualifikation geahndet
wird. Der Tatbestand liegt nach wie vor im Ermessen der Schiedsrichter und es ist ebenso unerheblich, gegen wen sich das Verhalten richtet (Gegner, Schiedsrichter, Zuschauer, Mitspieler, …). Es
besteht leider der Irrtum, dass unkorrektes Verhalten gegenüber eigenen Mannschaftsmitgliedern
einer höheren Toleranzschwelle unterliege.
Rechte von Trainer, Trainerassistent und Spielkapitän
Der Spielkapitän hat nur noch ein Antragsrecht (Auszeiten, Spielerwechsel), wenn kein Trainer anwesend ist. Das ist auch der Fall, wenn der Trainer hinausgestellt bzw. disqualifiziert wurde. Der Trainerassistent übernimmt dabei nicht automatisch die Funktion des Trainers, sondern nur auf Antrag
des Spielkapitäns und Genehmigung des 1. Schiedsrichters. Das ist nun insofern relevant, da der
Spielkapitän bei Abwesenheit des Trainers entscheiden kann, ob er selbst oder der Trainerassistent
das Antragsrecht ausüben möchte oder soll. Wenn die Funktion dem Trainerassistenten übergeben
wurde gilt der Trainer als anwesend und der Spielkapitän verliert die Antragsrechte. Unabhängig
davon hat nach wie vor nur der Spielkapitän das Recht, mit den Schiedrichtern zu sprechen.
Sollten sich in den kommenden Wochen weitere Fragen im Zusammenhang mit den Regeländerungen ergeben, so sprecht bitte Euren Bezirksschiedsrichterwart oder mich an. Wir werden jede
Frage beantworten und Euch alle Informationen geben, die Ihr für einen komplikationsfreien Saisonstart benötigt.
Wir möchten gerne vermeiden, dass sich einzelne Schiedsrichter erst im Punktspiel mit den Änderungen konfrontieren. Deshalb bitte ich alle Vereine und Mannschaften, bei Trainingsspielen sich
selbst und ihren Schiedsrichtern Übungsmöglichkeiten zu geben, so dass bereits vor Saisonbeginn
für alle eine Eingewöhnungsphase erfolgen kann.
John Wittmann
Landesschiedsrichterwart E-Mail: [email protected]
Download der neuen Regeln im Internet:
http://www.ssvb.org/documents/Regelinformation-06-09.pdf
4
Sächsischer Sportverband Volleyball e. V. - Am Sportforum 3 - 04105 Leipzig - 0341 960 56 21
www.ssvb.org - Redaktion: [email protected]