Band 1.3 - Sprayer riskieren ihre Gesundheit

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Band 1.3 - Sprayer riskieren ihre Gesundheit
vandagraf.de
Schriftenreihe aus Forschung & Praxis
Strategien zur Eindämmung von
Vandalismus & illegalen Graffiti
Band 1.3
Phänomenanalyse Graffiti &
Vandalismus
Band 1.3
August 2008
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Ausgabe in den
Unterordner 1
Editorial
Über den Autor
Name:
Christine Geis
Herkunft:
Amt für öffentliche
Ordnung, Köln
Erreichbarkeit:
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel. 0221/22135099
Homepage:
stadtverwaltung@
stadt-koeln.de
„Hall of fames“, wie die legalen GraffitiFlächen auch heißen, gibt es mittlerweile
fast in jeder Kommune und zum Teil auch
mehrfach. Die Befürworter schwören auf
die positiven Einflüsse der legalen Möglichkeiten des Graffiti-Sprayens und das Verhindern von illegalen Taten. Die Skeptiker
lehnen diese strikt ab, unter anderem mit
den Argumenten, dass dort der Nachwuchs
herangezogen, die nähere Umgebung vandalistisch verunstaltet wird oder die verbrauchten Spraydosen unsachgemäß entsorgt werden.
Auch die VANDAGRAF-Redaktion widmet
sich dieser Thematik in mindestens drei
Ausgaben, die zum Teil bereits erschienen
sind (Band 4.1 - Legale Graffiti-Projekte). In
der vorliegenden Ausgabe nimmt sich
Christiane Geis vom Amt für öffentliche
Ordnung von der Stadt Köln der Thematik
an. Sie hat Informationen aus Sicht von
möglichen Gesundheitsschäden, Schutzmaßnahmen und neue Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung zusammengetragen.
Der Originalbeitrag ist erschienen in der
Zeitschrift „KommunalPraxis BY“, Nr.
3/2006. (rs)
Sprayer riskieren ihre Gesundheit
Von Christine Geis, Amt für Öffentliche Ordnung, Köln
Vorwort
Bei der Betrachtung des Themas Graffiti
richtet sich das Augenmerk im Allgemeinen
auf die verursachten Sachschäden, auf die
strafrechtlichen Aspekte, auf die Entfaltungsmöglichkeiten der Jugendlichen oder
auf die Qualität der gesprühten Zeichen.
Sprayer selbst berichten von positiven Erlebnissen beim Sprayen oder vom Kick
durch Graffiti. Die Inhaltsstoffe der eingesetzten Sprühdosen und deren gesundheitlichen Auswirkungen auf die meist jugendlichen Anwender wurden bislang weniger
betrachtet.
Es ist fraglich, ob illegale Sprayer gesundheitlichen Eigenschutz aktiv betreiben. Es
geht ihnen in erster Linie um das unentdeckte, schnelle und heimliche Sprühen.
Dabei bleibt in der Regel keine Zeit, Atemschutzmasken mitzuführen und fachgerecht
einzusetzen. Doch gerade weil auch Kindern und Jugendlichen legales Sprühen im
Rahmen der Jugendarbeit angeboten wird,
sollte über mögliche Gesundheitsgefahren
im Umgang mit Sprühdosen Klarheit bestehen. Fotodokumentationen von legalen
Sprühaktionen zeigen oft, dass für ausreichenden Atemschutz nicht gesorgt wird
und Jugendliche ohne Schutzmaßnahmen
mit Sprühdosen umgehen. Die im Januar
Band 1.3
2005 in Kraft getretene neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat
die Schutzbestimmungen ausgedehnt. Gemäß §3 Absatz 5 GefStoffV
sind nun Schüler, Studenten und
sonstige Personen, die Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen durchführen, den
Beschäftigten gleichgestellt. Die Veranstalter von Graffitisprühaktionen –
vor allem Schulen und Jugendeinrichtungen – haben die Bestimmungen
der Gefahrstoffverordnung zu beachten und sind für ausreichende
Schutzmaßnahmen von Schülern und
sonstigen Personen bei der Handhabung von Sprühdosen verantwortlich.
Erstmalig rückten die Inhaltsstoffe
von Sprühdosen in das Interesse der
Sprayerszene, als in spanischen
Sprühdosen Blei gefunden wurde.
Die Zeitschrift Level 47 veröffentlichte im März 2002 einen Artikel
und empfahl, beim Gebrauch von
Sprühdosen Atemschutzmasken aufgrund des Lösungsmittelgehaltes
einzusetzen. Grundsätzlich sei der
Umgang mit Sprühdosen nie
„gesund“.
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Sortiment von Spraydosen
Der Hersteller weist in seinem Sicherheitsdatenblatt auf folgende
mögliche Gefahren hin: Der Sprühlack ist hochentzündlich (R 12), es
können sich bei Gebrauch explosionsfähige/leichtentzündliche Dampf/
Luft-Gemische bilden (R 18). Der
Sprühlack reizt die Augen (R 36).
Die Dämpfe können Schläfrigkeit
und Benommenheit auslösen (R 67).
Beschriebene gesundheitliche Wirkungen der Inhaltsstoffe
Lösungsmittel
Inhaltsstoffe von Sprühdosen
Bestandteile von Lacksprühfarben
sind unter anderem flüchtige Lösungsmittel und Treibgase. Sie werden als gefährliche Inhaltsstoffe eingestuft und auf den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern entsprechend
beschrieben.
Als Lösemittelsubstanzen sind Aromate, Glykole, Ester, Ketone und
Alkohole üblich. Bei den eingesetzten Treibgasen handelt es sich um
Butan und Propan. Anhand des Sicherheitsdatenblattes eines in Sprayerkreisen gängigem Sprühlackes
kommen nachfolgende Substanzen in
einem Graffitisprühlack vor: Aceton,
Butan, Propan, 2-Methoxy-1methylethylacetat, n-Butylacetat,
Butan-1-ol, Xylol und Glykolsäure-nbutylester.
Die Lösungsmittel werden zum einen über die Haut, über die Atemwege und über den Verdauungstrakt
in den Körper aufgenommen. Die
inhalative Aufnahme über die Atemwege führt hauptsächlich zur Einbringung der Lösungsmittel in den
Körper. Denkbar ist auch der Hautkontakt mit dem Lackspray als Aufnahmequelle, wenn keine Handschuhe oder langärmlige Kleidungsstücke
getragen werden.
Wirkung von organischen
Lösungsmitteln
Im medizinischen Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen1 wurde die Wirkweise von organischen Lösungsmitteln wie folgt
beschrieben:
Die entfettende Wirkung kann Haut
und Schleimhautreizungen verursachen. Die Lösungsmittelexposition
kann allergische Reaktionen hervorrufen. Es können nach Lösemittelkontakt toxisch-irritative Ekzme
(Ausschläge), toxische Rhinitis
(Nasenentzündung) sowie toxische
Riechstörungen auftreten. Bei einer
bestehenden bronchialen Empfindlichkeit kann es zu Asthmaanfällen,
oder zu toxisch-irritativen, obstruktiven Atemwegserkrankungen kommen. Weiterhin können Lösemittel
ein pränarkotisches Syndrom
(Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel, Rauschzustände)
hervorrufen. Das pränarkotische
Syndrom kann zu einem verschlechtertem Reaktionsvermögen führen.
Die langjährige hohe Belastung kann
zu einer toxischen Enzephalopathie
(Hirnerkrankung) führen und unspezifische psychopathologische Beschwerdebilder auslösen.
Weitere Hinweise über körperliche
Beeinträchtigungen durch die Inhalation von Lösungsmittelgemischen
finden sich in Untersuchungen zur
Lösemittelexposition von Arbeitnehmern.2 3 Danach kann die Inhalation
von Lösungsmittelgemischen messbare Leberfunktionsänderungen verursachen. Es wurde auch eine Alkoholunverträglichkeit nach Lösungsmitteleinwirkung beobachtet. Der
Stoffwechsel der Leber ist durch die
Lösemittelaufnahme verlangsamt
oder gehemmt, so dass nachträglich
aufgenommener Alkohol nicht verarbeitet werden kann. Die Autoren
weisen in ihren Untersuchungen hin,
dass auch Nierenerkrankungen
durch Lösemitteleinwirkungen verursacht werden können (z. B.
Herdglomerulosklerose).
Xylol
Xylol gilt als wichtigstes aromatisches Lösemittel in der Lackindustrie. Im Forschungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Mineralölwissenschschaft und Kohlechemie e. V.4
wurde die Wirkung von Xylol auf
Mensch und Tier untersucht. Danach ist Xylol primär hautreizend.
Bei Hautkontakt mit flüssigem Xylol
kommt es nach kurzer Zeit zu Rö-
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tung mit nachfolgendem Brennen.
Häufige Berührung führt zur Austrocknung und Entfettung der Haut.
Xyloldämpfe üben eine starke Reizwirkung auf Augen und Schleimhäute
der Nase, des Rachens und der
Luftröhrenäste aus. Am Auge
kommt es bei wiederholter Einwirkung zu einer vorübergehenden
Schädigung der Hornhaut (Keratitis),
die jedoch in der Regel nach zwei bis
vier Wochen nach Expositionsende
völlig ausheilt. Auch Reizungen oder
Entzündungen des Zahnfleisches sind
beschrieben. Im Vordergrund der
akuten Vergiftung durch Xylol steht
die Aufnahme der Dämpfe durch die
Lunge, wobei zunächst je nach persönlicher Empfindlichkeit unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen,
Benommenheit, Schwindel, Übelkeit
und Erbrechen
auftreten. Auch
vermehrtes Hitzegefühl
und
Rötung des Gesichts durch Erweiterung
der
oberflächlichen
Gefahrstoffkennzeichnung von Xylol: Blutgefäße
sind
gesundheitsschädlich beschrieben worden. Bei hohen Konzentrationen ist
ähnlich wie bei anderen Kohlenwasserstoffen infolge einer Depression
des Zentralnervensystems mit einem
narkoseähnlichem Zustand zu rechen, der je nach Intensität und Dauer der Exposition bis zum letalen
(tödlichen) Ausgang führen kann.
Glykole
Es werden Schleimhautreizungen
und toxische Wirkungen auf Leber
und Niere beschrieben. Ebenso ist
das blutbildende Gewebe im Knochenmark betroffen. Mögliche Folgen können Anämie (Blutarmut) und
Leukopenie (Mangel an weißen Blutkörperchen) sein.
Aceton
Es wird eine Reizwirkung auf die
Augen und auf die oberen Atemwege beschrieben. 5 In hohen Konzent-
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rationen treten Störungen des Zentralnervensystems auf (narkotische
Wirkung). Die chronische Exposition kann zu Hautveränderungen,
Reizwirkungen an Augen und in den
Atemwegen sowie zu Befindensstörungen führen.
Gefahrstoffkennzeichnung von Aceton:
leicht entzündlich und reizend
Treibgase
Bei Treibgasen erfolgt die Aufnahme
in den Körper über die Atemwege.
Je nach Dauer der Exposition und
Höhe der Konzentration sind in der
Literatur narkotische Wirkungen
beschrieben worden, die sich in
Schwäche, Kopfschmerz, Übelkeit,
Brechreiz,
Verwirrung
und Schläfrigkeit
äußern.
Bei
hohen
Konzentrationen führt der
Sauerstoffmangel zu Bewusstlosigkeit,
Krämpfen und
Ersticken. Dabei ist die narkotische Wirkung von Butan stärker als
von Propan.6 Sprayer mit Schutzmaske
Schutzmaßnahmen
Lacksprühdosen enthalten verschiedene Gefahrstoffe, die schon einzeln
für sich genommen gesundheitliche
Beeinträchtigungen und Erkrankungen hervorrufen können. Die Lösemittelgemische in Kombination mit
Treibgasen erhöhen das Schädigungspotential. Die Aufnahme der
Gefahrenstoffe ist auch von individu-
ellen Faktoren wie der persönlichen
Konstitution, der körperlichen Belastung bei der Tätigkeit und der
Stoffkonzentration abhängig. Die
Untersuchungen der Mediziner beurteilen Arbeitssituationen in Innenräumen. Dabei wird eine achtstündige Expositionsdauer bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden
zugrunde gelegt. Die in der Literatur
beschriebenen Wirkungen von Lösemitteln und Treibgasen mögen als
Anhaltspunkte für mögliche Gesundheitsschäden durch die in Farbsprühdosen enthaltenen Gefahrenstoffe
dienen. Bei Graffitisprayern wird
kaum eine Expositionsdauer von
acht Stunden täglich erreicht. Vergleichbar könnte die Situation jedoch
sein, wenn Graffitisprayer Sprühbilder in ihren Zimmern, in Partykellern oder zum längeren Aufenthalt
bestimmten Räumen anbringen und
sich dort regelmäßig aufhalten. Es ist
davon auszugehen, dass beim Graffitisprühen in Innenräumen die Gefahrstoffkonzentration höher ist als
im Freien. Zur Vermeidung von Ge-
sundheitsschäden auch bei Verwendung der Sprühdosen im Freien sollte unbedingt das Einatmen der Aerosole verhindert werden. Dies ist
nur mit der vorgeschriebenen Atemschutzausrüstung zu erreichen. Auch
der Hautkontakt mit der Sprühfarbe
sollte durch eine körperbedeckende
Arbeitskleidung und durch Handschuhe ausgeschlossen werden.
Der Hersteller weist im Sicherheitsdatenblatt hin, dass die Sprühdosen
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nicht in die Hände von Kindern gelangen dürfen. Die Sprühdosen und
ihre Inhalte dürfen nicht in die Kanalisation gelangen und sind als Problemabfall eingestuft. Die enthaltenen
Treibgase belasten die Atmosphäre
und tragen zum Sommersmog bei. Es
stellt sich insgesamt die Frage, ob in
Anbetracht der Gesundheits- und
Umweltgefährdung Farbsprühdosen
für die Graffitisprayer ohne Auflagen
weiterhin frei erhältlich sein sollten.
Neue Bestimmungen der
Gefahrstoffverordnung
Bei einem Angebot von legalen
Sprühflächen sind Eigentümer und
Veranstalter in einer besonderen
Pflicht. Die seit 1. Januar 2005 in
Kraft getretene Änderung der Gefahrstoffverordnung hat den Schutz
der Beschäftigten auch auf Schüler,
Studenten und sonstige Personen
ausgedehnt. Insbesondere die Schulen und Jugendeinrichtungen der
Kommunen sind für die Einhaltung
der Gefahrstoffverordnung verant-
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wortlich und sind verpflichtet, für
die notwendigen persönlichen
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit
Gefahrstoffen zu sorgen. Bei der
Handhabung von Lacksprühdosen ist
aufgrund des Gefahrstoffgehaltes
(flüchtige Lösungsmittel und Treibgase) ein ausreichender Atemschutz zu
gewährleisten. Sollten sich Kommunen und deren Einrichtungen für ein
Angebot von Graffitikursen oder
Wandgestaltungen mit Sprühdosen
entschließen, ist der Gesundheitsschutz für Jugendliche und Kinder
sicher zu stellen.
Quellen
1. Kurt Landau, Gerhard Pressel
„Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen“, Stuttgart 2004.
2. Jürgen Berthold Bauer,
„Chronische Lösemittelexposition bei langjährig Beschäftigten in
der Lackherstellenden Industrie:
eine arbeitsmedizinische Risikoabschätzung“, Gießen 1997.
3. Norbert Herrmann,
„Untersuchungen zur beruflichen,
chronischen, kurzfristigen und
akuten Einwirkung von LackLösemitteln auf blutchemische
Parameter“, München, 1986.
4. Angerer, Jürgen, „Wirkung von
Xylol auf Mensch und Tier“
Deutsche Gesellschaft für Mineralölwissenschaft und Kohlechemie e. V., „Forschungsbericht
174-8“ Hamburg, 1984.
5. www.hvbg.de GESTISStoffdatenbank
6. Gesellschaft Deutscher Chemiker, Beratergremium für umweltrelevante Altstoffe (BUA),
„Flüssiggas (Propan, Butan, Isobutan und Gemische, BUAStoffbericht 144“, Stuttgart 1994. <Ar261.0603-00005>
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