Verwundetenversorgung in der Wehrmacht

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Verwundetenversorgung in der Wehrmacht
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Verwundetenversorgung in der Wehrmacht
Organisation der Sanitätsdienste
Truppensanitätsdienste
Kompanie
Jeder Zug der Infanterie (einschl. Gebirgsjäger usw.) verfügte zunächst über einen ausgebildeten Sanitätssoldaten. In der Kompanie gab es im
Kompanietrupp einen Sanitäter und einen Sanitätsunteroffizier, diese beiden Soldaten traten im Gefecht zum Bataillonsarzt beim
Truppenverbandplatz.
Bei den gepanzerten Truppenteilen wurde häufig ein gepanzerter Sanitätstrupp (SPW) mit einem Unteroffizier und ein bis zwei Sanitätern
vom Bataillon oder der Abteilung den Kompanien zugeteilt.
Die Kompanien und Batterien anderer Waffengattungen hatten meistens ebenfalls einen Sanitätsunteroffizier und einen Sanitäter. Dieses
Sanitätspersonal wurde dann je nach Einsatzweise der Truppe beim Bataillons-/Abteilungsarzt zusammengefaßt oder verblieb bei den Kpn /
Bttrn.
In der zweiten Hälfte des Krieges wurden bei vielen Waffengattungen, deren Bataillone normalerweise geschlossen eingesetzt wurden, die
Sanitätsdienste auf Bataillonsebene zusammengefaßt.
Bataillon
Jedes Bataillon bzw. Abteilung hatte eine Sanitätsgruppe mit Truppenarzt, zwei Sanitätsdienstgraden und ggf. einigen Mannschaften. Diese
Sanitätsgruppe richtete im Gefecht den Truppenverbandplatz (TVPl) ein, der Transport der Verwundeten aus der Gefechtslinie zum TVPl
erfolgte durch die Sanitäter der Kompanien, ggf. verstärkt durch Hilfskrankenträger.
Bei ruhiger Lage konnten durch die Truppenärzte Ortskrankenstuben eingerichtet werden, welche die Aufgaben eines Krankenreviers
wahrnahmen. Zu den Aufgaben des Truppenarztes gehörten auch Seuchen- und Krankheitsprophylaxe (z.B. Malariavorsorge) und die
Überwachung hygienischer Maßnahmen, vor allem der Wasserversorgung bei behelfsmäßger Unterbringung.
Regiment
Das Regiment verfügte über einen Regimentsarzt als fachlichen Vorgesetzten der Sanitätsdienste des Regiments. Er wirkte nur in Notfällen bei
der unmittelbaren Verwundetenversorgung mit, seine Hauptaufgaben waren organisatorischer Art, vorrangig hatte er den Abtransport der
Verwundeten zu organisieren. Dazu konnte er auch die als Hilfskrankenträger ausgebildeten Regimentsmusiker einsetzen.
Sanitätstruppe
Division
Jede Division, gleich ob Infanterie- oder gepanzerte Division verfügte bei Kriegsbeginn über zwei Sanitätskompanien, bei den nicht
motorisierten Truppen war eine davon eine bespannte Kompanie. Spätere Gliederung wiesen teilweise nur noch eine, aber dafür wesentlich
stärkere Sanitätskompanie auf.
Jede Sanitätskompanie konnte einen Hauptverbandplatz (HVPl) mit ein bis zwei Operationsgruppen und Pflegebereich einrichten, der erste
Zug der Kompanie war zuständig für den Transport der Verwundeten von den Truppenverbandplätzen zum HVPl.
Weiter verfügte die Sanitätskompanie über eine Apotheke und eine Zahnstation.
Daneben hatte die Division bis etwa 1942 noch ein Feldlazarett (mot) mit einer Kapazität von 200 Patienten, später wurden diese
Feldlazarette auf Armeeebene als Heerestruppen zusammengefaßt. Die Feldlazarette konnten bei Seuchenverdacht auch Isolierstationen
einrichten, daneben hatten sie eigene Trinkwasseraufbereitungsanlagen und Entlausungsstationen.
Für den Transport der Verwundeten besaß die Division zunächst zwei Krankenkraftwagenkolonnen mit jeweils etwa 30 – 35
Krankenkraftwagen, ab 1943 über eine Krankenkraftwagenkompanie. Diese Sanitätskraftwagen konnten sowohl für den Transport von
Verwundeten von den TVPl zum HVPl wie auch vom HVPl weiter nach hinten eingesetzt werden. Häufig wurden dazu in der Nähe der TVPl
Wagenhalteplätze eingerichtet.
Fachlicher und direkter Vorgesetzter sämtlicher Sanitätstruppen der Division war der Divisionsarzt (IV b), der auch den Einsatz der
Sanitätseinheiten regelte.
Korps
Die Armeekorps hatten keine organisch eingegliederte Sanitätstruppen. Lediglich im Korpsstab war ein Korpsarzt vorgesehen. Wurde ein
Korps weitgehend selbständig eingesetzt, mußten Sanitätstruppen von der Armee zugeteilt werden.
Armee / HGr.
Die Armeen verfügten meistens über:
2 Krankentransport-Abteilungen (mot) mit drei bis vier Kompanien
1 Kriegslazarett-Abteilung mit 4 Kriegslazaretten (mot). Die Kriegslazarette entsprachen etwa den Feldlazaretten, hatten jedoch
umfangreichere Behandlungsmöglichkeiten. Teilweise wurden zwei dieser Lazarette auch als Leichtkrankenlazarette geführt
1 Armee-Sanitätsabteilung mit 2 Sanitätskompanien (mot), 6 Feldlazaretten (mot),
6 Krankenkraftwagenzügen und 1 Sanitätspark.
Diese Armeesanitätsabteilung hatte auch die Versorgung der direkt der Armee unterstellten Truppenteile sicherzustellen, also z.B. der
Heeresartillerie, der Brückenpioniere usw. Der Sanitätspark stellte den Nachschub an Sanitätsmaterial sicher.
Nach Herauslösung der Feldlazarette aus den Divisionen wurden auch diese den Armeen unterstellt.
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Auch die Truppenentgiftungskompanien (mot), die wir heute zu den ABC-Abwehrtruppen rechnen, waren bis etwa 1941 / 42 den ArmeeSanitätsabteilungen zugeordnet. Weiter konnten den Sanitätstruppen der Armee eigenständige Entseuchungszüge und hygienischbakteriologische Untersuchungsstellen zugeordnet werden.
Fachlicher Vorgesetzter auf Armeeebene war der Armeearzt (IV b), unterstützt durch sogenannte „beratende Ärzte“ (Fachärzte mit
umfangreicher Spezialausbildung, z.B. als Psychiater, Bakteriologe usw.) und Offiziere mit Fachaufgaben, z.B. für den Verwundetentransport
und die Wasserbeschaffung.
Die Heeresgruppe verfügte über keine eigenen Sanitätstruppen.
Ersatzheer:
Hier war der Korpsarzt des stv. Generalkommandos (Wehrkreiskommandos) zugleich Kommandeur der Sanitätstruppen. Jeder Wehrkreis
hatte in etwa
1 Sanitäts-Ersatz- und Ausbildungsabteilung (Rekrutenausbildung, Fachlehrgänge)
1 oder mehrere Sanitätsoffizier-Ergänzungs-Abteilungen in den Universitätsstädten
2 bis 3 Sanitätsabteilungen für die Sanitätsversorgung der Einheiten des Ersatzheeres
Zahlenmäßig weit bedeutender war die Reservelazarettorganisation des Ersatzheeres. Die Reservelazarette wurden bei Mobilmachung
eingerichtet, vorhandene Wehrmachtslazarette oder Sanitätsbereiche konnten dazu herangezogen werden. Die Reservelazarette wurden durch
Sanitätsoffiziere geführt, das Pflege-Personal kam jedoch überwiegend vom Deutschen Roten Kreuz. Eigenständig durch das Rote-Kreuz
betriebene Lazarette kamen jedoch - im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg – kaum mehr vor. Anzahl und Standort der Reservelazarette
wechselten im Krieg häufig – bedingt unter anderem durch die Auswirkungen des Bombenkrieges. Neben den Reservelazaretten kommen
auch sogenannte „Sonderlazarette“ vor, etwa für Angehörige ausländischer Legionen (z.B. 250. (spanische) Infanterie-Division).
Gegen Kriegsende wurden im westlichen Teil Deutschlands einige Kur- und Badeorte zu „Lazarettorten“ bzw. „Schutzbereichen“ erklärt und
entsprechend gekennzeichnet, in denen sich nur Verwundete und Sanitätspersonal aufhalten durften. Diese kriegsvölkerrechtlich bedeutsame
Erklärung wurde den Allierten über das neutrale Ausland bekanntgegeben, Mißbrauch oder Verletzungen dieses Sonderstatus sind nicht
bekannt.
Ablauf der Verwundetenversorgung:
Verwundetennest
Das Verwundetennest wurde durch Sanitätspersonal des Zuges oder der Kompanie eingerichtet, es sollte nach Möglichkeit gedeckt liegen.
Hier erhielt der Verwundete erste lebensrettende Maßnahmen, wie Stillung starker Blutungen sowie einen Notverband und wurde dann zum
Truppenverbandplatz weitergeleitet. Noch marschfähige Verwundete gingen – möglichst unter Führung eines geeigneten Soldaten – selbst zum
TVPl, nicht mehr Marschfähige wurden entweder von der Kompanie nach hinten transportiert oder vom Sanitätspersonal des Bataillons oder
Regiments abgeholt.
Truppenverbandplatz (TVPl)
Der Truppenverbandplatz wurde durch die Sanitätsgruppe des Bataillons unter Leitung des Bataillonsarztes in der Nähe des Bataillonsstabes
eingerichtet, er sollte außer der Reichweite direkt gerichteten Feindfeuers liegen.
Hier erhielten die Verwundeten die erste ärztliche Behandlung, die vorne angelegten Notverbände wurden erneuert, es erfolgte –falls
erforderlich – die Schockbekämpfung und die Verabreichung von Schmerzmitteln oder Tetanusserum. Chirurgische Eingriffe wurden nur als
lebensrettende Maßnahmen vorgenommen oder um den Patienten transportfähig zu machen
Auf dem TVPl erhielt der Verwundete den Begleitzettel:
Begleitzettel für Verwundete
Dieser Begleitzettel wurde sichtbar an der Uniform oder am Verwundeten selbst befestigt. Darauf befanden sich erste Feststellungen zur
Verwundung und zu den getroffenen Maßnahmen, z.B. Medikamentengabe oder der Zeitpunkt des Anlegens eines Druckverbandes oder des
Abbindens einer stark blutenden Wunde. Zur schnellen Kennzeichnung waren die Zettel mit verschiedenfarbigen Streifen an einer Seite
versehen:
- ohne Farbstreifen: Gehfähig
- 1 roter Streifen: Transportfähig
- 2 rote Streifen: nicht transportfähig
- 1 grüner Streifen: nicht ansteckende Krankheit
- 1 gelber Streifen: ansteckende Krankheit
Vom TVPl aus wurden die Soldaten nach Herstellen der Transportfähigkeit zum Hauptverbandplatz (HVPl) der Sanitätskompanie der
Division gebracht. Meistens wurden dazu in der Nähe der Truppenverbandplätze „Wagenhalteplätze“ eingerichtet, hier standen
Krankentransportfahrzeuge (Kraftwagen oder Pferdefuhrwerke) der Sanitätskompanien oder des Krankenkraftwagenzuges für den weiteren
Rücktransport bereit. In Ausnahmefällen konnte vom TVPl aus auch ein Abtransport per Flugzeug erfolgen.
Der Regimentsarzt richtete keinen Truppenverbandplatz ein, er steuerte in Zusammenarbeit mit der Division den Abtransport der
Verwundeten und konnte dazu z.B. auch die Regimentsmusiker als Hilfskrankenträger einsetzen.
Hauptverbandplatz (HVPl)
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Die Hauptverbandplätze wurden durch die Sanitätskompanien der Divisionen etwa 6 – 10 km hinter der Front, häufig in der Nähe eines
Regimentsgefechtsstands eingerichtet. Hier erfolgte die endgültige ärztliche Versorgung des Verwundeten, es konnten auch größere
Operationen unter Vollnarkose vorgenommen werden.
Jeder HVPl verfügte über zwei Operationsgruppen. Eine Operationsgruppe konnte am Tag etwa 25 Schwerverwundete, 60 mittelschwer
Verwundete oder 120 leicht Verwundete versorgen.
Es wurde angestrebt, den HVPl in Gebäuden einzurichten, jedoch stand auch genügend Zeltmaterial für eine Unterbringung im Gelände zur
Verfügung. Eine längere Verweildauer von Verwundeten auf dem HVPl sollte vermieden werden, um dessen Kapazität freizuhalten.
Auf dem HVPl konnte bei Bedarf auch die Entlausung von Soldaten vorgenommen werden.
Vom HVPl wurden die Verwundeten entweder ins Feldlazarett der Division bzw. der Armee transportiert, bei absehbar längerer
Behandlungsdauer erfolgte vom HVPl aus direkt die Verlegung in ein Reservelazarett außerhalb des Kriegsgebiets.
Feldlazarett (Flaz)
Die Feldlazarette der Divisionen wurden etwa 20 – 25 km hinter der Front in geeigneten festen Gebäuden eingerichtet und sollten möglichst
auch von feindlicher Artillerie nicht mehr erreicht werden können.
Ein Feldlazarett hatte ein Kapazität von 200 Betten, notfalls konnten kurzfristig bis zu 300 Verwundete oder Kranke aufgenommen werden.
Hier konnten auch umfangreiche Behandlungen wie in einem Krankenhaus durchgeführt werden, es gab Fachärzte, Röntgenmöglichkeiten,
einen Zahnarzt und eine gut sortierte Apotheke. Von hier aus konnten die Verwundeten mit Lazarettzügen oder Flugzeugen zu den
Reservelazaretten außerhalb des Kriegsgebiets weitertransportiert werden.
In den Feldlazaretten wurden die Soldaten behandelt, die voraussichtlich in kürzerer Zeit wiederhergestellt werden konnten. Bei Bedarf
wurden durch die Feldlazarette auch Leichtkrankenzüge oder Leichtkrankenlazarette eingerichtet, beim Ausbruch von Seuchen oder
Infektionskrankheiten waren Isolierstationen und Desinfektionseinrichtungen vorgesehen. Schließlich standen hier auch leistungsfähige
Trinkwasseraufbereitungsanlagen zur Verfügung.
Die Feldlazarette der Divisionen waren vollmotorisiert, auf Armeeebene gab es auch teilmotorisierte Feldlazarette. Ende 1941 wurden bei
vielen Divisionen die Feldlazarette abgezogen, auf Armeeebene als Heerestruppe zusammengefaßt und den unterstellten Divisionen und Korps
bei Bedarf zugeteilt.
Ab 1942 wurde das Pflegepersonal der Feldlazarette oberhalb der Divisionsebene zunehmend durch Rot-Kreuz-Schwestern ersetzt.
Reservelazarett (ResLaz)
Die Reservelazarette waren ortsfeste Einrichtungen des Sanitätsdienstes, außerhalb des Kriegsgebietes. Sie wurden häufig in vorhandenen
Krankenhäusern, in Schulen oder stillgelegten Fabriken eingerichtet, das Personal bestand zum größten Teil aus Angehörigen des Roten
Kreuzes. Im Frieden vorhandene Wehrmachts- oder Standortlazarette wurden häufig als Reservelazarette weiterbetrieben.
Die Größe der Reservelazarette schwankte je nach den zur Verfügung stehenden Gebäuden, jedoch strebte man auch hier etwa 150 bis 200
Betten an, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
In die Reservelazarette wurden Verwundete mit absehbar längerer Behandlungsdauer aus den Feldlazaretten verlegt, hier konnten auch
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umfangreiche therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Reservelazarette unterstanden den Dienststellen des Ersatzheeres, also z.B. den Wehrkreiskommandos (Stv. Generalkommandos).
Sanitätsmaterial
Sanitätsmaterial der Kompanie:
Jeder ausgebildete Sanitäter hatte einen Satz Sanitätstaschen. Diese waren von der Form her nicht unterteilten Patronentaschen ähnlich,
jedoch etwas größer.
Die linke Tasche enthielt Verbandmaterial, Schere, Pinzette; die rechte einige Medikamente wie Jodtinktur, Zinksalbe, Formaldydsalbe (zur
Desinfektion), Kreislaufmittel, aber auch 20 Tabletten einer schwachen Opiumzubereitung sowie weiteres Verbandmaterial
Sanitätshilfspersonal (Krankenträger) trugen nur Verbandmaterial in ihren Sanitätstaschen.
Die Sanitätstaschen.
Das Sanitätspersonal berittener Truppen hatte statt der am Koppel getragenen Sanitätstaschen zwei am Pferdesattel angebrachte
Satteltaschen.
Sanitätstasche Kavallerie
Zusätzlich verfügte jede Kompanie über einen Sanitätstornister, gefüllt mit Verbandmaterial, einigen Metallschienen und Medikamenten.
In jedem Kraftfahrzeug gab es einen Verbandkasten, dazu kam noch in jedem Krankentransportfahrzeug mindestens ein Sanitätstornister.
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Wurden Kompanien oder Batterien selbständig eingesetzt, so erhielten sie einen Sanitätskasten. Diesen Sanitätskasten gab es auch in einer
Ausführung aufgeteilt in vier Lasten für Gebirgstruppen und als vierteilige Sanitätspacktasche für die Kavallerie.
Der Inhalt entsprach etwa dem Kasten 1 aus der Truppensanitätsausrüstung:
Instrumente, Medikamente, Verbandmaterial, Beatmungsgerät, Begleitzettel. Hier waren auch Medikamente enthalten, die normalerweise nur
von einem Arzt verabreicht werden sollten.
Der Sanitätskasten
Sanitätsausrüstung des Bataillons- /der Abteilung
Jeder Truppenarzt eines Bataillons oder einer Abteilung verfügte über einen
"Satz a Truppen-Sanitätsausrüstung"
Gepanzerte Truppenteile in Bataillonsstärke hatte einen
„leichten Satz Truppensanitätsausrüstung",
der bei ähnlichem Inhalt wie der Satz a für die Unterbringung in gepanzerten Fahrzeugen angepaßt worden war
Die Gebirgsjägerbataillone und die Sanitätskompanien der Luftwaffe verwendeten den "Satz i Gebirgstruppensanitätsausrüstung". Auch
er entsprach im Inhalt weitgehend dem Satz a, war aber für den Transport auf Tragtieren oder durch Träger anders verpackt und in
Traglasten zusammengestellt.
Satz a Truppensanitätsausrüstung enthielt:
Kasten 1: “Gefechtskasten” für die Erstversorgung. Instrumente, Medikamente, Verbandmaterial, Begleitzettel
Kasten 2: Medikamente, Begleitzettel
Kasten 3: Verbandmaterial
Kasten 4: Instrumente, Verbandmaterial, Losantin in Pulver- und Tablettenform (Entgiftungsmittel gegen Hautkampfstoffe), Begleitzettel
Kasten 5: Tetanusserum, Transportschienen, 2 Sanitätstornister und 2 Sanitätsrucksäcke – jeweils gefüllt mit Verbandmaterial und einigen
Medikamenten, Schockbekämpfungssatz,
2 Sauerstoffbehandlungsgeräte, 2 Feldtragen, 2 Feldtragen-lagerböcke, 12 Decken, 1 Rotkreuzflagge
1 Tornister-Filtergerät: zur Wasserreinigung
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Das Tornister-Filtergerät
Zum Transport des Sanitätsmaterials war ein zweispänniger Sanitätsgerätewagen mit einem Fahrer vom Bock vorgesehen, bei motorisierten
Truppen ein schwerer Pkw oder leichter Lkw. Für Gepanzerte Truppen waren daneben meistens noch zwei San-SPW (SdKfz 251/8) pro
Abteilung / Bataillon vorgesehen.
Literatur:
Bamm, Peter:
Die unsichtbare Flagge, München 1957
Buchner, Alex:
Der Sanitätsdienst des Heeres 1939-1945. Organisation - Ausrüstung - Einsätze. Wölfersheim 1995
Fischer, Hubert:
Der deutsche Sanitätsdienst 1921 – 1945. (5 Bände, 1 Bd Register, 2 Supplementbde). Osnabrück 1982 – 1991
Hartleben, Hans:
Die Organisation d. Verwundetentransports mit der Eisenbahn während des 2. Weltkriegs. In: Wehrmedizinische
Mitteilungen, 1958, S. 67 ff.
OKH:
H.Dv 59 – Sanitätsmaterial. Berlin 1941
OKH:
H.Dv 130/19 – Versorgung im Grenadierregiment, Berlin 1944
OKH:
Merkblatt 53/1 – Richtlinien f. Versorgung Verwundeter v. 15.11.1940
Wagenbach, Gisela:
1943.
Die Organisation des Wehrmachtsanitätswesens im Zweiten Weltkrieg – unter besonderer Berücksichtigung des Jahres
In: Wehrwissenschaftliche Rundschau, 1965, S. 285 – 301, 350 – 363.
Inhaltsverzeichnis
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