Einzelausgabe DnT Weiden Seite 74
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62 · Anzeigen Nummer 292 Vermietungen 4-Zi.-Wohnungen u. größer 2 Wohungen in Hartmannshof, komplett renoviert, Erstbezug. OG: 4 Zi., Kü., Bad, 90,3 m², 722,- € + NK; DG: 4 Zi., Kü., Bad, 72,74 m², 582,- € + NK, % 09154/915801 Raum OVI: 4,5-Zimmer-EG-Wohnung, Bad, Küche 85m², teilmöbliert mit EBK, SZ, überdachter Pkw-Stellplatz mit Terassenmitbenutzung Tel. 09677/914763 Schnaittenbach: Ruhige, helle 109 m² große Whg. m. Terrasse u. Garage, ZH, ab sofort zu vermieten. % 0170/3236549 Neustadt/WN: 5-Zi.-Whg., 110 m², zu vermieten. % 0151/22556125 Weiden: schöne 4 Zi.-EG-Whg., Küche, großes Bad, Dusche, Terrasse, frei ab 1.3.17. Zuschr. Nr. W28487A an Der neue Tag, Postf. 1340, 92603 Weiden WEN-Zentrum, III. OG, teilrenov., 5 Zi., Kü., Bad, WC, Balkon, 135 m², Keller, Gashzg., kein Fahrstuhl, KM € 740,-, NK € 130,-. % 09602/8069 Luhe-Ortsmitte: liebevoll sanierte 4-Zi.Whg. auf 2 Ebenen, ab 01.01.2017, KM 600,- € + NK + 2 MM Kaution. % 0160/4118389 3 km v. 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Mietgesuche 3-Zi.-Wohnungen Jetzt selbst inserieren! 2 Zeilen für nur 19,99 € Infos unter % 0961/85-502 Der neue Tag Tel. 0961/85-550 Amberger Zeitung Tel. 09621/306-230 Recht im Alltag – Familienrecht Alle Jahre wieder Trennung – Scheidung – was nun? Die ersten zehn rechtlichen Schritte Von Rechtsanwältin Dr. Christiane Bardenheuer W ut, Trauer, Enttäuschung, Angst vor der Zukunft oder auch manchmal Erleichterung beherrschen in dieser Lebenskrise die Gefühle. Trotz dieser emotionalen Belastung müssen viele rechtliche Auswirkungen bedacht werden um auch wirtschaftli- Rechtsanwältin che Nachteile zu vermeiden. Dr. Christiane Bardenheuer 1. In jedem Fall empfiehlt es sich bereits bei einer Trennungskrise, spätestens aber nach erfolgter Trennung eine familienrechtliche anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt die Möglichkeit, Streitfragen auch ohne Einschaltung des Familiengerichts im Rahmen einer Mediation einvernehmlich zu regeln. Kann die anwaltliche Beratung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, so gibt es die Möglichkeit der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. 2. So früh wie möglich sollten die Wohnverhältnisse (nicht unbedingt die Eigentumsverhältnisse) geklärt und geregelt werden. Wer bleibt in der bisherigen Ehewohnung? Dabei sind vor allen Dingen die Interessen der Kinder zu beachten. 3. Hinsichtlich der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ist vor allen Dingen zu regeln, bei welchem Elternteil diese ihren Hauptaufenthalt haben sollen. Dabei bleiben verheiratete Eltern sowohl nach Trennung als auch nach Scheidung grundsätzlich gemeinschaftlich sorgeberechtigt. auf das dann die eigenen Einkünfte eingehen. Gegebenenfalls müssen Kontovollmachten widerrufen werden. 7. Weiterhin muss geklärt werden, wer gemeinschaftliche Kosten, Versicherungsbeiträge und Schulden bezahlt. Dies kann auch ggf. mit dem Unterhaltsrecht verknüpft oder verrechnet werden. 8. Die finanzielle Situation der Familie muss geklärt werden. Es sind Unterhaltsansprüche der Kinder zu berechnen und festzulegen. Bei minderjährigen Kindern erhält der Elternteil, sowohl den Unterhalt als auch das Kindergeld, bei dem sich die Kinder aufhalten. Gegebenenfalls ist auch der Ehegattenunterhalt, das heißt der Trennungsunterhalt zu berechnen. Bei der Berechnung des Unterhaltes sollte in jedem Fall anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden, da die Berechnung unter Berücksichtigung des Einzelfalles und der individuellen Interessenabwägung anhand der komplizierten rechtlichen Vorschriften vorgenommen werden muss. Besteht kein oder nicht genügend Einkommen, so dass kein Unterhalt gezahlt werden kann, kann auch Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld in den jeweiligen 5. Auch die Eigentums- und Jobcentern beantragt werNutzungsverhältnisse an den den. vorhandenen Fahrzeugen sollte im Zuge der Trennung 9. Im Jahr der Trennung ist noch die gemeinsame steuergeregelt werden. liche Veranlagung möglich. 6. Gemeinsame Bankkonten Ab dem 1. Januar des Folgesollten bald getrennt werden. jahres muss eine Änderung Jeder Ehegatte sollte für sich der Steuerklassen erfolgen. ein eigenes Konto einrichten, Entweder erhalten dann bei4. Die Haushaltsgegenstände sollten verteilt werden, wobei die besonderen Interessen des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen sind. Weihnachten bei getrennten Eltern de die Steuerklasse I, oder der Elternteil, der das Kind Von Rechtsanwältin tag zum anderen Elternteil betreut und alleine mit diewechseln soll. Schwierig Monika Sehmsdorf sem lebt erhält dann die wird es auch, wenn einer der Fachanwältin für Steuerklasse II. Eltern mit dem Kind oder der Familien- und Sozialrecht Familie in den Urlaub fahren 10. Im Laufe des Trennungss gibt keine Patentlö- möchte. Oder die Eltern hajahres sollten auch die versung dafür, wie getrennt ben Vorbehalte, das Kind mögensrechtlichen Verhältlebende Eltern mit dem nisse geklärt werden. Im Fal- gemeinsamen Kind Weih- nicht nur mit dem anderen le des üblichen gesetzlichen nachten feiern sollten. Denn Elternteil, sondern auch mit Gütestandes muss die Zuge- auch die beste Lösung kann dessen neuem Partner oder winngemeinschaft aufgelöst nicht darüber hinwegtäu- der Partnerin Weihnachten und gegebenenfalls ausgegli- schen, dass die Partnerschaft feiern zu lassen. chen werden. Auch sonstige der Eltern nicht mehr be- Es gibt rechtlich keine pauVermögensgegenstände wie steht. Weihnachten ist auch schale Vorgabe, wie der Um- Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf Haus, Pkw, Lebensversiche- deshalb eine besonders gang zu gestalten ist. Auch rung, Aktiendepot, Kunstge- schwierige Zeit, weil alle wenn die elterliche Sorge bei genstände und auch Schul- Menschen, die dem Kind na- einem der Eltern liegt, kann lung durchsetzen, sondern den müssen auseinanderge- he stehen, über die Feiertage dieser nicht allein die Zeit nur Lösungen vorschlagen, setzt werden und verteilt mit ihm Zeit verbringen wol- des Besuchsrechts bestim- die es aus Sicht des Kindes für sinnvoll hält. werden. len. Das gilt für die Eltern, men. Er kann dem anderen aber auch und vor allem die Elternteil auch nicht vor- Wenn die Eltern sich auch Eine Trennung ist für die Großeltern oder andere Ver- schreiben, wo oder bei wel- mit Hilfe des Jugendamts meisten Menschen ein einchen Verwandten der Um- nicht einigen können, bleibt wandte. schneidendes und sehr benur eine gerichtliche Regegang stattfinden darf. lastendes Erlebnis und mit Die meisten Paare einigen lung des Umgangsrechts. vielen Fragen verbunden. sich schnell auf relativ klare Er muss vielmehr mit dem Das geht in Eilfällen auch Dafür ist es sehr hilfreich Linien: Zum Beispiel kann anderen Elternteil abspre- kurzfristig. Aber auch das Faauch die eigenen Unterlagen das Kind beim einen Partner chen, wann das Kind abge- miliengericht wird immer dawie Heiratsurkunde, Ge- den Heiligen Abend verbrin- holt oder gebracht wird und rauf hinwirken, dass die Elburtsurkunde, Steuerbeschei- gen und am nächsten Nach- er kann verlangen, dass er er- tern den Umgang einverde, Gehaltsabrechnungen, mittag zum anderen Eltern- fährt, wo sich das Kind auf- nehmlich regeln. Nachweise für Darlehen, teil wechseln. hält. Versicherungspolicen etc. Eine solche Vereinbarung herauszusuchen und sich Zuweilen wird aber vor der Gelingt es den Eltern nicht, zwischen den Eltern kann hinsichtlich der eigenen fi- Einigung nicht bedacht, dass sich über den Umgang zu ei- dann gerichtlich gebilligt nanziellen Absicherung In- die Großeltern weit entfernt nigen, können sie das Ju- werden. In diesem Fall erformationen einzuholen. Da- wohnen, so dass ein Besuch gendamt als Vermittler ein- setzt sie einen Gerichtsbebei stehen Fachanwälte für bei der eigenen Familie un- schalten. Das Jugendamt schluss und kann wie ein Familienrecht hilfreich und möglich wird, wenn das kann jedoch nicht gegen den solcher Beschluss durchgeunterstützend zur Verfügung. Kind bereits am ersten Feier- Willen der Eltern eine Rege- setzt werden. E