Vorshrift für das Rauchen
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Vorshrift für das Rauchen
Arbeitsanweisung Nummer: U.29.0299.0061 Aktueller Index: AB Verfassungs-/Änderungsdatum: 01.09.2014 Seite: 1/5 Vorschrift für das Rauchen Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Kontrolliert von: KÁMÁN Gabriella Unterschrift: Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Rita Unterschrift: Änderungen: Index Vers.nr 00 0 Änderungen Erstellen des Datum 27-06-2008 Dokumentes AA 1 Gelenkte, Beschreibung Geändert von KOMLENECZ Kontrolliert von BÁNHALMI Péter Eszter 28-02-2012 TAMÁS István KENYERESNÉ Vörös Rita AB 2 Beschreibung Punkt 4,5 01-09-2014 KÁMÁN Gabriella KENYERESNÉ Vörös Rita Anlagen: Anlage Nr. 1: Skizze von der Lage der ausgewiesenen Raucherzonen in der LuK Savaria Kft LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130 Arbeitsanweisung Nummer: U.29.0299.0061 Aktueller Index: AB Verfassungs-/Änderungsdatum: 01.09.2014 Seite: 2/5 Vorschrift für das Rauchen Inhaltsverzeichnis 1. Zweck .................................................................................................................................... 3 2. Gültigkeitsbereich................................................................................................................. 3 3. Begriffe .................................................................................................................................. 3 4. Beschreibung ........................................................................................................................ 3 5. Ablauf und Zuständigkeiten ................................................................................................. 4 6. Wissenswertes und Bemerkung .......................................................................................... 5 LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130 Arbeitsanweisung Nummer: U.29.0299.0061 Aktueller Index: AB Verfassungs-/Änderungsdatum: 01.09.2014 Seite: 3/5 Vorschrift für das Rauchen 1. Zweck Der Zweck der Vorschrift besteht darin, – durch die Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift mit der Bezeichnung „Gesetz XLII. vom Jahre 1999 über den Schutz der Nichtraucher und die Vorschriften für die Konsumierung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen” – mit der Regelung der Konsumierung von Tabakerzeugnissen die Nichtraucher und die wegen ihres Lebensalters oder Gesundheitszustandes auch sonst erhöhten Schutz erfordernden Personen vor den schädlichen Auswirkungen des passiven Rauchens zu schützen und damit die Realisierung und den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte auf Gesundheit und eine gesunde Umgebung zu fördern und die im Einklang mit den Rauchgewohnheiten der Verbraucher stehenden Möglichkeiten zu gewährleisten. Der Zweck besteht außerdem darin, die Erwartungen der Versicherung zu erfüllen. 2. Gültigkeitsbereich Die Regelung erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer, die zum Personal der LuK Savaria Kft. gehören. Sie gilt auch für alle Personen, die nicht LuK-Arbeitnehmer sind, aber bei ihren Kontakten mit dem Betrieb die Niederlassung und die Räume der Firma in Anspruch nehmen. Territorial gilt die Vorschrift für das gesamtes Gelände der LuK Savaria Kft. Die Inkraftsetzung und Modifizierung der vorliegenden Regelung gehört in den Aufgabenbereich des geschäftsführenden Direktors. Die Vorschrift ist bis zum Widerruf gültig. 3. Begriffe Tabakwaren: Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und anderer Rauchtabak oder sonstige, gemäß gesetzlicher Regelung auf Tabak basierende Produkte zum Rauchen. Rauchen: Verbrennen von Tabakwaren mit Rauchbildung. Die elektronische Zigarette und auf einem ähnlichen Prinzip funktionierende sonstige Produkte sind ähnlich wie obige Kategorien zu behandeln 4. Beschreibung Das Rauchen ist in den Gebäuden des Betriebes überall verboten. Auch im Außenbereich des Betriebes ist das Rauchen verboten, ausgenommen sind die gekennzeichneten Raucherzonen. LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130 Arbeitsanweisung Nummer: U.29.0299.0061 Aktueller Index: AB Verfassungs-/Änderungsdatum: 01.09.2014 Seite: 4/5 Vorschrift für das Rauchen Die Raucherzonen sind mit Piktogrammen gekennzeichnet und es steht auch eine Skizze mit den Raucherzonen zur Verfügung. Es gibt keine zeitliche Einschränkung für das Rauchen – das heißt das Rauchen ist auch außerhalb der Arbeitspausen gestattet. Die Vorgesetzten müssen umsichtig die Möglichkeit zum Rauchen gewährleisten, denn das Rauchen darf keinen negativen Einfluss auf Menge und Qualität der Arbeit haben Benutzung der Raucherzonen und Regeln für das Rauchen: - Es darf nur innerhalb der gekennzeichneten Raucherzonen geraucht werden, außerhalb ist das Rauchen verboten. - In den gekennzeichneten Raucherzonen dürfen sich höchstens zwei Behälter für Kippen befinden. Die Gestaltung der Raucherzone und die Anordnung der Sammelbehälter dürfen nicht geändert werden. - Die Zigarettenstummel dürfen ausschließlich in die dafür bestimmten Sammelbehälter geworfen werden, sie um Hofbereich wegzuwerfen ist verboten. In die Sammelbehälter für Kippen dürfen keine anderen (brennbaren) Abfälle geworfen werden! 5. Ablauf und Zuständigkeiten Das Rauchen an einer verbotenen Stelle muss mit Beschreibung des Vorfalls in einem Protokoll festgehalten werden. Das Rauchen an einer verbotenen Stelle zieht die sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach sich. Für die Einhaltung der Vorschrift sind alle leitenden Mitarbeiter des Unternehmens verantwortlich. Die Kontrolle der Raucherzonen und der Einhaltung der Vorschriften für das Rauchen gehören hauptsächlich zu den Aufgaben der leitenden Angestellten, die die Arbeit direkt leiten und die Raucherpause genehmigen. Die Ermahnung der Personen, die die Regeln brechen, ist auch Aufgabe des Arbeitskollektivs. Für die Verletzung der Vorschrift und die Nichterfüllung der Pflichten werden die betreffenden Personen zur Verantwortung gezogen. LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130 Arbeitsanweisung Nummer: U.29.0299.0061 Aktueller Index: AB Verfassungs-/Änderungsdatum: 01.09.2014 Seite: 5/5 Vorschrift für das Rauchen 6. Wissenswertes und Bemerkung Die früheren Versionen der Regelung und die vor dem Jahr 2014 herausgegebenen zusätzlichen Kommunikationen setzen wir außer Kraft. LuK Savaria Kft. Szombathely-9700, Zanati út 31. Tel.: + 36 94/588-100, Fax: + 36 94/588-130