Sicherheitsdatenblatt
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Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt (gemäß Verordnung (EG) 1907/2006, Verordnung (EG) 1272/2008 und Verordnung (EG) 453/2010) Herausgegeben am: 22 Juni 2009 Dokument-Nr.: 0070515MS_de Revisionsdatum: 04. August 2014 Revisionsnummer: 5 1. IDENTIFIZIERUNG VON SUBSTANZ, GEMISCH UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifizierung: Handelsname (wie gekennzeichnet): Versa-Link® HF-Ätzgel Chemischer Name/Klassifizierung: Gemisch Produktbezeichnung (Teile-/Artikelnummer): 70515 (0,5 Ampullen) U.N.-Nummer: UN1790 U.N.-Gefahrguteinstufung: 8(6.1), PGII 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen der Substanz und Verwendungen, von denen abgeraten wird: Empfohlene Verwendung: Ätzlösung für Keramik-Restaurationen Nutzungseinschränkungen: Nur zur professionellen Anwendung 1.3 Informationen zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts: Name des Herstellers/Lieferanten: Sultan Healthcare Anschrift des Herstellers/Lieferanten: 1301 Smile Way York, PA USA Telefonnummer des Herstellers/Lieferanten: 1-201-871-1232 oder 1-800-637-8582 (Produktinformation) E-Mail: [email protected] 1.4 Notrufnummern: Notruf-Telefon: 1-800-535-5053 (INFOTRAC) 1-352-323-3500 (R-Gespräch außerhalb der USA) 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Klassifizierung der Substanz oder des Gemischs: GHS SDS Klassifizierung: Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 1 von 10 Gesundheit Verätzung der Haut Kategorie 1B Umwelt Nicht Ungefährlich Physikalisch Nicht Ungefährlich akute Toxizität Kategorie 4 (H312, H332) EU-Klassifizierung (1999/45//EG in der derzeit geltenden Fassung): Giftig (T), Ätzend (C) EU R-Sätze: R23/24/25, R34 Siehe Abschnitt 16 für den vollen Wortlaut der EU-Einstufungen und R-Sätze. Kennzeichnungselemente: Enthält: Kennzeichnungselemente: Enthält Fluorwasserstoffsäure Signalwort: Gefahr! Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. P260 Nebel, Dampf. Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch exponierten Haut gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 IF ON SKIN (or hair): BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. . P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.. P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 2 von 10 Sonstige Gefahren: Keine 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN 3.2 Gemisch Gefährliche Bestandteile CAS-Nummer EG-Nr. 7664-39-3 / 231-634-8 Fluorwasserstoffsäure IUPACName Fluorwasserstoff Einstufung des Stoffes T+ C R26/27/28, R35 Acute Tox. 1 (H310) Acute Tox 2 (H300, H330), Skin Corr. 1A (H314) Gew.-% 6 Die exakte Konzentrationsmenge wird nicht preisgegeben, da es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt. Siehe Abschnitt 16 für den vollen Wortlaut der EU-Einstufungen und R-Sätze. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Expositionswege Augen Haut Einatmen Verschlucken Erste-Hilfe-Anweisungen Augenlider spreizen und Augen sofort mit reichlich Wasser mindestens 20 Minuten lang spülen. Sofort ärztliche Hilfe rufen, vorzugsweise einen Augenarzt. Reaktionen können bis zu 24 Stunden später auftreten. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und Haut sofort 30 Minuten lang mit Wasser spülen. Calciumgluconatgel (2,5 %) auf Verätzung auftragen und in die Haut einmassieren. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, unabhängig davon, wie geringfügig die Verätzung ist. Reaktionen können bis zu 24 Stunden später auftreten. Sofort an die frische Luft bringen. Bei Atemproblemen durch qualifiziertes Personal Sauerstoff verabreichen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Sofort ärztliche Hilfe rufen. Kein Erbrechen herbeiführen. Niemals einer bewusstlosen Person etwas in den Mund geben. Wenn bei Bewusstsein, Mund mit Wasser ausspülen und anschließend ein großes Glas Wasser, Milch oder 1/2 Tasse Magnesiamilch trinken. Sofort die Giftzentrale benachrichtigen. 4.2 Wichtigste Symptome der Exposition, sowohl akut als auch verzögert Verursacht Augenverätzungen und kann zu Blindheit führen. Hautkontakt kann Verätzungen verursachen, die nicht sofort offensichtlich sind. Einatmen der Dämpfe kann Reizung der Atemwege oder Verätzungen verursachen. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind erforderlich. Reaktionen können bis zu 24 Stunden später auftreten. Sonstiges Keine bekannt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Bei Augen- oder Hautkontakt oder beim Einatmen oder Verschlucken suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Hinweise für den Arzt (Behandlung, Prüfen und Überwachen): Die Behandlung einer Überexposition sollte auf die Kontrolle der Symptome und klinischen Bedingungen ausgerichtet sein. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel: Versa-Link® HF-Ätzgel Geeignete Löschmittel für umgebende Feuer verwenden. Seite 3 von 10 5.2 Besondere, von der Chemikalie ausgehende Gefahren: 5.3 Hinweise für die Feuerwehr: Maßnahmen zur Brandbekämpfung: Vorsichtsmaßnahmen für die Feuerwehr: Beim Erwärmen von Fluorwasserstoffsäure entsteht ätzender Rauch, der schwerer als Luft ist. Dem DemBrand Brandausgesetze ausgesetzte Behälter Behälter und und Konstruktionen Konstruktionen mitmit Sprühwsser Sprühwasser kühlen. kühlen. Feuerwehrleute müssen bei der Bekämpfung chemischer Brände umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit positivem Druckmodus und geeignete Schutzkleidung tragen. Empfohlene Schutzausrüstung für die Feuerwehr: AUGEN/GESICHT HAUT ATEMWEG THERMISCH 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Verschüttungsbereich verlassen und ungeschütztes Personal fernhalten. Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und Augenschutz tragen. Bei großen Verschüttungen oder beengten Räumen ist Atemschutz erfoderlich. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Eindringen des Verschütteten in die Kanalisation und fließende Gewässer vermeiden. Freisetzungen gemäß den Anforderungen der zuständigen lokalen und nationalen Behörden melden. 6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Mit einem inerten, nicht brennbaren, absorbierenden Mittel aufnehmen und zur Entsorgung in geeignete Behälter geben. Verschüttungsbereich sorgfältig reinigen. 6.4 Verweis auf weitere Abschnitte: Siehe Abschnitt 8 für Hinweise zu personenbezogener Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Hinweise zur Entsorgung Empfohlene persönliche Schutzausrüstung zur Eindämmung und Reinigung: AUGEN/GESICHT HAUT ATEMWEG THERMISCH 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe, Nebel oder Rauch nicht einatmen. Geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung tragen. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Nach Handhabung gründlich mit Seife und Wasser Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 4 von 10 waschen. Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten. Die Produktrückstände in leeren Behältern können gefährlich sein. Alle Vorsichtsmaßnahmen im Sicherheitsdatenblatt beim Umgang mit leeren Behältern befolgen. 7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich aller Unverträglichkeiten: In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Bereich lagern, abseits von unverträglichen Materialien. Behälter vor Schaden schützen. 7.3 Spezifische Endverwendung/en: Nur zu professioneller Verwendung vorgesehen 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.1 Kontrollparameter: Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte: Fluorwasserstoff Vereinigte Staaten Deutschland 3 ppm TWA US OSHA PEL 0,5 ppm , Haut TWA ACGIH TLV, 2 ppm Höchstgrenze 1 ppm TWA DFG MAK Vereinigtes Königreich 1,8 ppm TWA, 3 ppm STEL UK OEL Frankreich 1,8 ppm TWA VME, 3 ppm VLCT INRS Spanien 1,8 ppm TWA VLA-ED, 3 ppm VLA-EC Italien Keine festgelegt Europäische Union 1,8 ppm TWA, 3 ppm STEL EU IOEL Biologische Expositionsgrenzwerte: Fluorwasserstoff (als Fluoride) – Vor der Arbeitsschicht 3 mg/g Kreatinin; am Ende der Arbeitsschicht 10 mg/g Kreatinin. (ACGIH BEI) 8.2 Expositionskontrollen: Geeignete technische Schutzmaßnahmen: Mit geeigneter allgemeiner oder lokaler Zwangsentlüftung verwenden, um die Expositionskonzentrationen unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Spezieller Augen-/Gesichtsschutz: Chemikalienschutzbrille empfohlen. Spezieller Hautschutz: Undurchlässige Handschuhe tragen, z. B. aus PVC oder Neopren. Empfohlener Handschuh: PVC oder Neopren. Den Handschuhlieferanten zu Materialdicke und Durchbruchzeit konsultieren. Spezieller Atemschutz: Wenn Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte überschritten werden, wird ein zugelassener Atemschutz empfohlen. Die Auswahl und die Verwendung des geeigneten Atemschutzgeräts erfolgt je nach Typ, Form und Konzentration der Kontaminanten. Für die Auswahl und Verwendung der Atemschutzausrüstung müssen die geltenden Vorschriften befolgt werden. Spezielle thermische Gefahren: Entfällt Empfohlene persönliche Schutzausrüstung AUGEN/GESICHT Versa-Link® HF-Ätzgel HAUT ATEMWEG THERMISCH Seite 5 von 10 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich. Allgemeine Hygienemaßnahmen und Arbeitspraktiken: Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Nach Handhabung gründlich mit Seife und Wasser waschen. Im Arbeitsbereich muss eine Waschgelegenheit für Augen und Haut verfügbar sein. Schutzmaßnahmen während der Reparatur und Wartung der kontaminierten Ausrüstung: Schutzkleidung und Schutzausrüstung wie in Abschnitt 8 beschrieben tragen. Nach Handhabung gründlich mit Seife und Wasser waschen. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Informationen zu grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: Aussehen: Rosa Gel Explosionsgrenzen: Entfällt Geruch: Beißend Dampfdruck: 25 mmHg @ 20° C Geruchsschwelle: 0,042 ppm (Fluorwasserstoff) Dampfdichte: >1 pH-Wert: 0,5 Relative Dichte: 1,17-1,18 Schmelz/Gefrierpunkt: -35° C Löslichkeit: Vollständig Siedebeginn und Siedebereich: 100-108° C Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser: Nicht verfügbar Flammpunkt: > 93,3° C Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar Verdampfungsgeschwindigkeit: <1 (Butylacetat =1) Zersetzungstemperatur: Nicht verfügbar Entzündbarkeit: Nicht entflammbar Viskosität: Nicht verfügbar Explosionseigenschaften: Keine Oxidationseigenschaften: Keine 9.2 Weitere Informationen: Keine vorhanden 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität: Polymerisiert nicht. Reagiert mit vielen anderen Chemikalien. 10.2 Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Anwendungungsbedingungen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Reagiert mit Metallen unter Bildung von Wasserstoffgas. Reagiert mit Basen unter Erzeugung von Wärme und ätzendem giftigem Rauch. Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 6 von 10 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Kann auch Kunststoffe, Kautschuk und Beschichtungen angreifen. Wärme vermeiden. 10.5 Unverträgliche Materialien: Zu vermeiden: Basen, Alkene, Cyanidsalze, Dithiocarbamate, Isocyanate, Merkaptane, Nitride, Nitrile, Sulfide, Sulfite, Nitrite, Thiosulfate, Dithionite, Karbonate, Arsentrioxide, Phosphorpentachlorid, Essigsäureanhydrid, Alkalimetalle, Ammoniumhydroxid, Chlorsulfonsäure, Ethylendiamin, Fluor, Kaliumpermanganat, Oleum, Propylenoxid, Vinylacetat, Quecksilber(II)-oxid. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Greift Glas und andere silikatische Materialen an unter Bildung von Siliciumtetrafluorid, einem toxischen Gas. Setzt bei Erwärmung hochätzendes Fluorwasserstoffgas frei. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Informationen zu toxikologischen Wirkungen: Mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit: Augen: Verursacht Reizung der Augen mit Rötung, Schmerzen und verschwommenem Sehen. Kann zu Blindheit führen. Haut: Verursacht nach Hautkontakt schwere Verätzungen der Haut, die nicht sofort ersichtlich sind oder Schmerzen verursachen. Symptome können bis zu 24 Stunden später auftreten. Fluorid-Ione durchdringen die Haut und zerstören tiefere Gewebeschichten und Knochen. Verschlucken: Verschlucken kann Unterleibsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Verätzungen des Verdauungstrakts und mögliche Perforation des Magens, Herzarrhythmie und Atemversagen verursachen. Schädigung der Nieren kann auftreten. Einatmen: Einatmen von Dämpfen oder Nebel kann Reizung oder Verätzung der Schleimhaut und der oberen Atemwege verursachen. Symptome umfassen Halsschmerzen, Husten, schweres Atmen und Lungenentzündung. Symptome können bis zu 24 Stunden später auftreten. Chronische Gesundheitsauswirkungen: Lang anhaltende Überexposition gegenüber Fluorwasserstoffen kann Fluorose verursachen, einhergehend mit Symptomen von Gelenkschmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit, spröden Knochen, Verkalkung der Kreuzbänder, Knochen- und Zahnanomalien und Flecken auf dem Zahnschmelz. Karzinogenität: Bei einer Zwei-Jahres-Studie an Ratten fand man bei männlichen Ratten eine schwache fluoridbezogene, zweifelhafte Erhöhung des Auftretens von Osteosarkomen, und bei weiblichen Ratten oder männlichen und weiblichen Mäusen keinen Beweis für Karzinogenität. Dies belegt, dass sich durch die Fluoridierung von Wasser die Gefahr von Krebserkrankungen nicht erhöht. Die IARC hat die Karzinogenität von Fluorid für Menschen als nicht einstufbar bestimmt. Keiner der Bestandteile ist von IARC, NTP, OSHA, ACGIH oder der EU-RoHS-Richtlinie als karzinogen aufgelistet. Mutagenität: Fluorwasserstoff: Negativ im Ames-Test. Negativ im Dominant-Letal-Test an Mäusen. Durch Exposition verschlimmerte medizinische Erkrankungen: Arbeiter mit bereits bestehenden Augen- und Hauterkrankungen können bei Exposition einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein. Angaben zur akuten Toxizität: Fluorwasserstoff: Inhalation Ratte LC50 1.278 ppm/1 h; Haut LDL0 Mäusen 500 mg/kg; IPR LDL0 Ratte 25 mg/kg. Angaben zur Reproduktionstoxizität: In einer 75-tägigen Reproduktionsstudie an Ratten mit Dosen von 4,5 ppm und 9,0 ppm zeigte sich eine signifikante Abnahme der Spermienzahl, der Spermienmotilität, der Spermienentwicklungsfähigkeit und der Spermienfunktion. In anderen Tierstudien jedoch, darunter auch Zwei-Generationen-Studien, wurden bei männlichen Ratten keine Veränderungen in den Serumhormonkonzentrationen, bei der Histopathologie der Hoden, der Morphologie der Spermien und bei der Fertilität festgestellt. Keine der verfügbaren Labortierstudien untersuchte die Reproduktionstoxizität bei niedrigen Fluoriddosen. Die unzureichenden Studien am Menschen und die widersprüchlichen Tierstudien erlauben keine Bewertung des Potenzials von Fluorid hinsichtlich einer Induzierung von Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfunktion beim Menschen. In Tierstudien wurde in Abwesenheit einer mütterlichen Toxizität kein erhöhtes Auftreten von Geburtsdefekten gefunden; bei Dosen, die eine mütterliche Toxizität verursachten, (geringere Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 7 von 10 Gewichtszunahme und Nahrungsaufnahme) wurde eine Zunahme von Anomalien festgestellt. Spezifische Zielorgantoxizität (STOT): Einmalige Exposition: Fluorwasserstoff verursacht eine starke Verätzung der Haut von Kaninchen. Eine 8 %ige Lösung im Auge von Kaninchen führt zu reversiblen, 40-65 Tage anhaltenden Augenschäden. Wiederholte Exposition: Wiederholtes Einatmen von 17 ppm Fluorwasserstoff verursachte eine Schädigung der Lunge, Leber und Nieren von Tieren. Beim Einatmen von 8,6 ppm kam es jedoch zu keiner signifikanten pathologischen Veränderung dieser Gewebe. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE 12.1 Toxizität: Fluorwasserstoffsäure: Es liegen keine Daten vor. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Bioabbaubarkeit ist für anorganische Stoffe wie Fluorwasserstoff nicht zutreffend. 12.3Bioakkumulationspotenzial: Die biologische Halbwertszeit von Fluorwasserstoff beträgt 12-24 Stunden. 12.4 Mobilität im Boden: Dieses Produkt weist voraussichtlich eine hohe Mobilität im Boden auf. 12.5 Sonstige schädliche Auswirkungen: Der niedrige pH-Wert dieses Produkts hat Auswirkungen auf Wasser- und Ökosysteme. 12.6 Ergebnisse der PBT/vPvB-Beurteilung: Entfällt 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Methoden der Abfallbehandlung: Bestimmungen: Gemäß den lokalen und nationalen Umweltbestimmungen entsorgen. Eigenschaften (physikalische/chemische), die die Entsorgung betreffen: Keine bekannt. Empfehlungen für die Abfallbehandlung: Für normalen vorhersehbaren Gebrauch nicht erforderlich. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 UNIdentifikationsnummer: ADR/RID: UN1790 IMDG: UN1790 IATA: UN1790 DOT: UN1790 14.2 Ordnungsgemäße UN- ADR/RID: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %) IMDG: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %) Versandbezeichnung: IATA: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %) DOT: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %) 14.3 Transportgefahrenklasse (n): ADR/RID: 8 (6,1) IMDG: 8 (6,1) IATA: 8 (6,1) DOT: 8 (6,1) 14.4 Verpackungsgruppe: ADR/RID: PGII IATA: PGII DOT: PGII Versa-Link® HF-Ätzgel IMDG: PGII Seite 8 von 10 ADR/RID: Nein 14.5 Umwetgefahren IMDG: IATA: Nein Meeresschadstoff: Nein DOT: Nein 14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender: Entfällt 14.7 Beförderung in nichtabgefülltem Zustand laut MARPOL 73/78, Anhang II und des IBC Codes: Entfällt. Prdukt wird ausschließlich in abgefüllter Form befördert. 15. RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/Spezifische Rechtsvorschriften für die Substanz oder das Gemisch Bestimmungen auf US-Bundesebene CERCLA-Gesetz von 1980 (Comprehensive Environmental Response and Liability Act; föderales Umweltgesetz): Dieses Produkt hat eine RQ von 2.267,95 kg (16.666 lbs), basierend auf einer RQ für Fluorwasserstoffsäure von 45,36 kg (100 lbs) bei 6 %. Viele andere Staaten haben strengere Meldepflichten. Alle Verschüttungen gemäß den Vorgaben der zuständigen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Behörden melden. TSCA-Gesetz (Toxic Substances Control Act; Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe): Dieses Produkt ist ein medizinisches Gerät und unterliegt nicht den Anmeldepflichten für Chemikalien. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Nicht aufgeführt Gesetz zur Luftreinhaltung (CAA): Fluorwasserstoff - aufgeführt SARA (Superfund Amendments and Reauthorization Act) Titel III Informationen: SARA Abschnitt 311/312 (40 CFR 370) Gefahrenklassen: Unmittelbare Gefahr: Ja Druckgefahr: Nein Verzögerte Gefahr: Ja Reaktionsgefahr: Nein Brandgefahr: Nein Dieses Produkt enthält die folgenden toxischen Chemikalien, die nach SARA Abschnitt 313 (40 CFR 372) der Meldepflicht unterliegen: Bestandteile Fluorwasserstoff CAS-Nummer 7664-39-3 Gew.-% 6 Staatliche Bestimmungen: Kalifornien: Dieses Produkt enthält die folgenden Chemikalien, die laut dem US-Bundesstaat Kalifornien Krebs, Geburtsfehler oder Fortpflanzungsschäden verursachen: Bestandteile CAS-Nummer Gew.-% Keine Internationale Bestimmungen EU REACH: Die Stoffe in diesem Produkt erfüllen die anzuwendende EU-Verordnung REACH. Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 9 von 10 Wassergefährdungsklasse (WGK): 2 16. SONSTIGE ANGABEN Voller Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 verwendeten Abkürzungen für die Klassifizierung: C Ätzend T+ Sehr giftig T Giftig R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. R34 Verursacht Verätzungen R35 Verursacht schwere Verätzungen. Acute Tox 1 akute Toxizität Kategorie 1 Acute Tox 2 akute Toxizität Kategorie 2 Skin Corr 1 Verätzung der Haut Kategorie 1 H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Ersetzt: Version vom 16. Juli 2013 Zusammenfassung der Revision: Umfassende Überprüfung, neues Format Datum der Erstellung/Revision des Sicherheitsdatenblatts: 04. August 2014 Datenquellen: US NLM ChemID Plus und HSDB, Stoff-Sicherheitsdatenblatt für Bestandteile, IUCLID Dataset EU Chemical Bureau, ESIS, Länderwebseiten für Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte. Versa-Link® HF-Ätzgel Seite 10 von 10