Gutachten zur ABE R6015
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Gutachten zur ABE R6015
R60154040321.. Gutachten zur ABE Leichtmetallrad R6015 4/100/40 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D - 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 [email protected] www.autec-wheels.de Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47926 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6 J x 15 H2 Typ: R6015 Inhaber der ABE und Hersteller: AUTEC GmbH & Co. KG DE-67105 Schifferstadt Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47926 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47926 Die ABE-Nr. 47926 erstreckt sich auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ R6015, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55110109 (1.Ausfertigung) vom 20.11.2009 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 20.11.2009 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 19.01.2010 Im Auftrag Dirk Hansen Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Gutachten Nr. 55110109 (1.Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47926 - Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung, nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 14 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad R6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - R6015 LK100/Ø70-Ø54,1 Nr. 23 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/54,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1975 560 47926 AUTEC R6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 S03 S04 S05 S06 S07 S08 Art der Befestigungsmittel Mutter M12x1,5 Schraube M12x1,5 Mutter M12x1,5 Mutter M12x1,25 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Schraube M12x1,5 Bund Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) 110 100 100 90 90 110 100 90 Schaftlänge (mm) 28,5 32 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 14 Verwendungsbereich Hersteller Citroen Daihatsu Hyundai Kia Mazda Opel Peugeot Subaru Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Citroen C1 P***** e11*2001/116*0238*. e11*2007/46*0056*.. - 3 Türer Citroen C1 P***** e11*2001/116*0238*. e11*2007/46*0056*.. - 5 Türer Daihatsu Copen L8 e13*2001/116*0120*. . Daihatsu Cuore L2 e4*2001/116*0072*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 40, 50 40, 50 40, 50 165/50R15 175/50R15 195/45R15 K36 K56 K2b K36 K56 K2b K36 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Y84 S02 40, 50 40, 50 40, 50 165/50R15 175/50R15 195/45R15 K36 K42 K56 K2b K36 K42 K56 K2b K36 K42 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Y85 S02 50,64 165/50R15 K1c K2b K42 43 165/45R15 K42 R35 T68 175/60R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 185/55R15 A33 A33 A12 A01 A12 G01 K42 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S03 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A58 A82 S06 Daihatsu Materia 67,76 M4 67,76 e13*2001/116*0198*. 67,76 67,76 Daihatsu Sirion 51-76 M3 e13*2003/97*0147*.., e13*2001/116*0147*. A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 14 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Hyundai Accent MC e4*2001/116*0103*.., kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 71-83 71-83 71-83 71-83 71-83 Hyundai Accent 71-83 MC, MCT 71-83 e4*2001/116*0103*.., 71-83 e4*2001/116*0110* 71-83 71-83 Hyundai Atos 43-46,3 MXI 43-46,3 e11*2001/116*0220*. 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 165/50R15 175/50R15 R37 R37 A01 K1a R37 A01 K1a A01 K1c K2b R37 R37 A01 K1a R37 A01 K1a A01 K1c K56 K1b K42 T72 T73 G01 K1c K2b K41 K42 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Flh S01 Hyundai Getz TB, TBI e4*98/14*0066*.., e4*2001/116*0123*.. Hyundai i10 PA e4*2001/116*0131*.. 46-81 46-81 185/55R15 195/50R15 K1a K2b K1a K2b K42 47-58 47-58 175/50R15 195/45R15 NoD T75 A01 K1c K2b Hyundai i20 55-94 PB 55-94 e11*2001/116*0333*. 55-94 55-94 55-94 Kia Picanto 44-48 BA 44-55 e4*2001/116*0085*.. 175/60R15 175/65R15 185/55R15 185/60R15 195/55R15 175/50R15 195/45R15 K1a K2b R37 K1a K2b K5a R37 K1c K2b R37 K1c K2b K1c K2b K1a K1b K2b K42 T75 K1c K2b K42 T78 Kia Rio DE e4*2001/116*0093*.. 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 175/60R15 185/55R15 195/50R15 205/50R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A01 K1a K1b K2b A13 A13 A12 A12 R37 T81 T82 T85 A01 K42 T82 T83 A01 K42 A01 K1a K2b K41 K42 65-83 65-83 65-83 65-83 65-83 Mazda 2 50-76 DE, DE1 50-76 e13*2001/116*0254*, 50-76 e13*2001/116*0255*. 50-76 Mazda 323 42-84 BJ, BJD 42-84 e1*97/27*0094*.., 42-96 e1*98/14*0094*.., 42-96 e1*98/14*0181*.. A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Sth S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 S03 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 Flh S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh S03 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 14 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Mazda 323 C, F, S BA G878, e13*96/27*0023*.. Mazda 323 P BA e13*96/27*0023*.. Mazda Demio DW e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*.. Mazda MX-5 NA F488, e2*93/81*0163*.. Mazda MX-5 NB, NBD e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.., e1*98/14*0192*.. Opel Agila H00 e1*98/14*0141*00-07 bis MJ2003 Opel Agila H00 e1*98/14*0141*08-.. ab MJ2004 Opel Agila (II) H-B e4*2001/116*0135*.. kW-Bereich Reifen 52,60,84 52-84 52-84 52-84 52-65 52-65 52-65 52-65 46-55 195/55R15 185/55R15 195/50R15 205/50R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 195/45R15 66-96 66-96 66-96 185/55R15 195/50R15 205/50R15 R37 81-107 81-107 81-107 185/55R15 195/50R15 205/50R15 A11 R37 A12 A12 43-55 195/45R15 K2b K42 K45 K56 43-59 195/45R15 K2b K42 K45 K56 165/65R15 175/60R15 185/55R15 185/60R15 195/55R15 205/50R15 205/55R15 165/50R15 175/50R15 195/45R15 R37 R37 R37 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 Peugeot 107 40, 50 P***** 40, 50 e11*2001/116*0237*. 40, 50 e11*2007/46*0057*.. - 5 Türer - Reifenbezogene Auflagen und Hinweise T81 T82 T85 T82 T83 A01 K42 K45 K56 A01 K42 K45 K56 A01 K1a K42 K45 A01 K1a K2b K42 A01 K1c K2b K41 K42 A01 K1c K2b K41 K42 K56 K36 K42 K56 K2b K36 K42 K56 K2b K36 K42 K56 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B03 V15 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S04 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S02 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S08 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Y85 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 14 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Peugeot 107 P***** e11*2001/116*0237*. e11*2007/46*0057*.. - 3 Türer Subaru Justy M3, M3G e13*2001/116*, 2003/97*0147*03-.., e11*2001/116*0354*. Subaru Justy G3X NH e4*2001/116*0071*.. Suzuki Baleno EG H032, e6*93/81, 95/54, 98/14*0024*.. Suzuki Ignis FH e4*98/14*0047*.. Suzuki Ignis MH e4*2001/116*0070*.. - mit RadhausVerbreiterungen Suzuki Ignis MH e4*2001/116*0070*.. - ohne RadhausVerbreiterungen Suzuki Ignis Sport FH e4*98/14*0047*.. - breite Karosserie Suzuki Liana ER e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 40, 50 40, 50 40, 50 165/50R15 175/50R15 195/45R15 K36 K56 K2b K36 K56 K2b K36 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Y84 S02 51 185/55R15 K42 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 S07 51-73 51-73 51-73 52-89 52-89 52-89 175/60R15 185/55R15 185/60R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 A01 K1c K2b A01 K1c K2b K42 A01 G03 K1c K2b K42 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S02 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 S04 61 61 185/55R15 195/50R15 B51 K42 B50 K25 K42 51-73 51-73 51-73 175/60R15 185/55R15 185/60R15 A01 K42 A01 G03 K42 51-73 51-73 51-73 175/60R15 185/55R15 185/60R15 A01 K42 A01 G03 K42 80 80 185/55R15 195/50R15 B51 K42 K25 K42 66-79 66-79 66-79 66-79 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A11 R37 A12 R37 A12 A01 A12 K42 A01 G03 K42 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S04 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 KMV S02 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 KOV S02 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 KMV Skb S04 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh Lim S04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 14 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Suzuki Splash EX e4*2001/116*0130*.. Suzuki Swift EZ e4*2001/116*0102*.. Suzuki Swift MZ e4*2001/116*0090*.. Suzuki Swift AWD EZ e4*2001/116*0102*.. Suzuki Wagon R MM e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042* 00-06; bis MJ 2003 Suzuki Wagon R MM, H00 e4*2001/116*0042* 07-..; ab MJ 2004; e1*2001/116*0311*.. Toyota Aygo AB1 e11*2001/116*0236*. e11*2007/46*0055*.. Toyota Corolla E11, E11U e6*95/54*0043*.., e11*98/14*0102*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 48,55,63 67-75 67-75 67-75 67-75 67-75 67-75 51-75 51-75 51-75 51-75 51-75 51-75 67-68 67-68 67-68 67-68 67-68 67-68 39-69 165/65R15 175/60R15 185/55R15 185/60R15 195/55R15 205/50R15 205/55R15 165/65R15 175/60R15 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 165/65R15 175/60R15 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 165/65R15 175/60R15 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 195/45R15 R37 R37 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S08 A01 K1a K2b K42 A01 K1c K2b K41 K42 A01 K1c K2b K41 K42 K56 A13 R37 A13 R37 A33 R37 A33 A12 A12 A13 R37 A13 R37 A33 R37 A33 A12 A12 A13 R37 A13 R37 A33 R37 A33 A12 A12 K2b K42 K45 K56 39-69 195/45R15 K2b K42 K45 K56 40, 50 40, 50 40, 50 165/50R15 175/50R15 195/45R15 A01 K42 K56 A01 K2b K42 K56 53-81 53-81 53-81 53-81 53-81 53-81 185/55R15 195/50R15 195/50R15 195/55R15 195/55R15 195/55R15 B53 A01 B54 K42 R09 B53 A01 B54 K42 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A58 A82 Flh S05 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A58 A82 Flh S02 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A56 A82 Flh S05 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S04 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S02 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh S02 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A58 A63 A82 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 14 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Toyota Corolla E12-U -J -J1 -T -TS e11*98/14,2001/116* 0178-0181,0251*.. Toyota IQ AJ1 e6*2001/116*0119*.. Toyota Yaris P1, P1F, P1TMG e6/e2/e1*98/14, 2001/116* 0064,0248,0270*.. Toyota Yaris XP9, XP9F e11*2001/116*0248*, e11*2001/116*0249*. Toyota Yaris TS XP9 e11*2001/116*0248* Toyota Yaris Verso P2 e6*98/14,2001/116* 0066*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 66-141 66-141 66-141 66-141 195/60R15 205/55R15 215/55R15 225/50R15 50,66,72 50,66,72 50,66,72 50,66,72 48-110 48-110 48-64 175/65R15 185/60R15 195/55R15 195/60R15 185/55R15 195/50R15 195/45R15 A01 K2b K6c K6i A01 K1a K1b K2b K6c K6i A01 K1a K1b K2b K6c K6i A01 K27 K41 K42 A01 K27 K42 51-74 51-74 185/60R15 195/55R15 A90 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S01 98 98 98 98 98 55-78 55-78 185/60R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 185/55R15 195/50R15 A90 A12 A12 A01 A12 K1c K2b K42 K56 A01 A12 K1c K2b K42 K56 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S01 A01 K1c K41 K42 A01 K1c K2c K41 K42 A01 K1c K2c K41 K42 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Car Flh Sth V15 Ver S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Flh S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 14 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 9 von 14 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B50 Die Kabel bzw. deren Halterungen für die Verschleißanzeige oder ABS-Kabel sind so zu verlegen bzw. zu verändern, dass mindestens 6 mm Abstand zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist. B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten. B53 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 10 von 14 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K36 Durch Nacharbeit der Blechkante des Innenkotflügels in der hinteren Radhausaußenseite im Bereich der Heckschürze ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 11 von 14 K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 12 von 14 S08 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T68 Reifen (LI 68) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 630kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T72 Reifen (LI 72) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 710 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T73 Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 13 von 14 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vorderachse Hinterachse 175/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 205/45R15 205/55R15 205/60R15 205/65R15 215/40R15 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15, 245/35R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15 225/50R15 225/55R15 225/60R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 14 von 14 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 14 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 13.November 2009 Haasis 00144011.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 8 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad R6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - R6015 LK100/Ø70-Ø56,1 Nr. 43 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/56,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1975 560 47926 AUTEC R6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 S03 S04 Art der Befestigungsmittel Mutter M12x1,5 Schraube M12x1,5 Schraube M14x1,25 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Bund Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) 110 110 130 110 Schaftlänge (mm) 30,5 35 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 8 Verwendungsbereich Hersteller Honda Kia MG Rover Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Honda Civic EJ6, EJ8 e6*93/81*0013*.., e6*93/81*0014 Honda Civic EJ9 e6*93/81*0006*.. Honda Civic EK1, EK3 e6*93/81*0008*.., e6*93/81*0007*.. Honda Civic EK4 e6*93/81*0009*.. Honda Civic EP1, -2, -4 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic EU5,-6,-7,-8,-9 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic MA8, MA9 G916, G917 e11*93/81* 0018,0022* Honda Civic MB1 G918, e11*93/81*0023*.. Honda Civic MB2, MB3, MB4 e11*96/27* 0067,0068,0069*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 77,92 77,92 77,92 185/55R15 195/45R15 195/50R15 T78 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 55-66 55-66 55-66 84 84 84 185/55R15 195/45R15 195/50R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 118 118 118 66-81 66-81 185/55R15 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/55R15 R37 A01 K1a K42 R37 A01 K1a K2b K42 K45 R37 A01 K42 66-81 66-81 195/60R15 205/55R15 R37 55-66 55-66 185/55R15 195/50R15 83 83-93 93 185/55R15 195/50R15 195/55R15 55-92 55-92 185/55R15 195/50R15 T78 T78 R37 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Honda Civic MB7 e11*96/27*0071*.. Honda Civic Aerod. MB8, MB9 e11*96/79*0087*.., e11*96/79*0088*.. Honda Civic Aerod. MC1 e11*96/79*0089*.. Honda Civic Aerod. MC3 e11*96/79*0091*.. Honda Civic Coupé EM1 e6*93/81*0060*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 63-77 63-77 185/55R15 195/50R15 55,66,84 55,66,84 185/55R15 195/50R15 85-92 85-92 185/55R15 195/50R15 74-77 74-77 195/50R15 195/55R15 118 195/55R15 Honda Civic Coupé EM2 e6*98/14*0080*.. 88-92 88-92 195/60R15 205/55R15 R37 Honda Insight ZE2 e6*2001/116*0130*.. Honda Jazz GD1,GD5,GE2,GE3 e6*98/14*0088,87*.., e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz GE6,GG1,GG2,GG3 e6*2001/116*0126*.., e6*2001/116*0125*.., e6*2001/116*0127*.. e6*2001/116*0128*.. Kia Sephia, Shuma FB e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra Rover 2..,-25,MG ZR RF, F H224, e11*93/81, 2001/116*0016*.. 65 65 175/65R15 185/60R15 A90 A01 A12 K1a K1b 57,61 57,61 57,61 185/55R15 195/50R15 205/50R15 A30 A01 A12 K1a A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6 66-73 66-73 66-73 66-73 175/65R15 185/60R15 195/55R15 195/60R15 A01 K1a A01 K1c K2b K3b K5a K6a A01 K1c K2b K3b K5a K6a 65-84,3 65-84,3 65-84,3 185/55R15 195/50R15 195/55R15 55-107 55-107 185/55R15 195/50R15 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 R37 A01 K42 K56 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B03 Cpe S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S04 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S04 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Flh Sth S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Npf S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 8 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Rover 4..,-45, MG ZS RT, T H093, e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*. Mini Mini-N e1*2001/116*0343*.. - One, Cooper, -D/-S - Clubman/Cabrio kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 55-110 55-110 55-110 185/55R15 195/50R15 195/55R15 R37 T81 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 S01 55-88 55-88 55-88 55-88 55-88 55-88 55-88 Mini One, Cooper, -S 65-85 Mini 65-85 e1*2001/116* 65-85 0231*08-.. 65-85 - ab MJ 2007 65-85 65-85 65-85 Mini One, Cooper, -S 55-85 R50, Mini 55-85 e1*98/14*0168*.., 55-85 e1*2001/116* 55-85 0231*00-07 55-85 - bis MJ 2006 55-85 55-85 175/65R15 185/60R15 185/65R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 175/65R15 185/60R15 185/65R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 175/65R15 185/60R15 185/65R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 A01 K2b A01 K2b A01 K2b A01 K2b A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Car Cbo Flh S03 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Cbo Flh S03 A01 K1a K1b K2b A01 K1a K1b K2b A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 Cbo Flh S02 A01 K1a K1b K2b A01 K1a K1b K2b Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 8 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 8 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 8 LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Vorderachse Hinterachse 175/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 205/45R15 205/55R15 205/60R15 205/65R15 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15, 245/35R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15 225/50R15 225/55R15 225/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 8 Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 13.November 2009 Haasis 00144012.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 9 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad R6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - R6015 LK100/Ø70-Ø56,6 Nr. 33 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/56,6 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1975 560 47926 AUTEC R6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 S03 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Schraube M12x1,5 Mutter M12x1,5 Bund Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 100 32 100 28,5 100 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 9 Verwendungsbereich Hersteller Daewoo/Chevrolet Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Chevrolet Aveo KLAS e4*2001/116* 0063*18-.. Dae./Chev. Kalos KLAS e4*98/14*0063*.., e4*2001/116 *0063*00-17 Daewoo Lanos KLAT, SUPT e4*96/27,98/14, 2001/116* 0002,0017*.. Daewoo Nubira KLAJ, UU6J, SUPJ e4*96/27,97/27, 98/14,2001/116* 0004,0018,0025*.. Fiat Punto 199 e3*2001/116*0217*.., e3*2001/116*0286*.., e3*2007/46*0009*.., e3*2007/46*0010*.. - Grande / Evo Opel Astra Astra F-Lfw F972 Opel Astra Astra-F, /-F-CC, T92 G065, F857, e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 53-74 53-74 185/55R15 195/50R15 A30 A01 A12 K1a K2b A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S03 53-74 53-74 185/55R15 195/50R15 A30 A01 A12 K1a K1b K2b A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S03 55-78 55-78 185/55R15 195/50R15 K42 K56 K2b K42 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 S01 66-98 66-98 66-98 66-98 195/50R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 Car K1b K42 T82 K1b K42 Lim K1b K42 K56 K1b K42 K56 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Snu S03 48-57 48-57 48-99 48-99 48-99 175/65R15 185/60R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 A33 R09 A33 R37 A33 A01 A12 K1a K1b A01 A12 K1c K2b A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S02 42-55 42-55 185/55R15 195/50R15 40-100 40-110 40-110 40-110 40-110 185/55R15 195/50R15 195/55R15 195/55R15 205/50R15 R37 R09 A01 G21 A01 K1a K42 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Opel Astra Astra-F-CC, T92 F857, e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. Opel Astra T98, T98/NB, T98V e1*97/27,98/14* 0086,0092,0101*.. Opel Astra T98C e1*98/14*0132*.. - Coupé, Cabrio Opel Astra Cabriolet A. F-Cabr.,T92/Conv G372, e1*96/79*0076*.. Opel Astra Car. T98/Kombi, T98V e1*97/27, 98/14*0087*.., e1*97/27*0092*.. Opel Astra Caravan A. F-Car., T92/Kom. F854, e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*.. Opel Corsa Corsa B, S93 G290, e1*96/27,98/14* 0053*.. Opel Corsa Corsa-C e1*98/14*0148*.. Opel Corsa-D S-D e1*2001/116*0379*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 40-100 40-110 40-110 40-110 40-110 48 48 48-92 48-92 48-92 48-92 74-92 74-92 74-92 74-92 74-92 52-85 52-85 52-85 52-85 48 48 48-92 48-92 48-92 48-92 40-100 40-110 40-110 40-110 40-110 33-66 33-80 78-80 185/55R15 195/50R15 195/55R15 195/55R15 205/50R15 185/55R15 195/55R15 185/65R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 185/55R15 195/55R15 185/65R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 195/55R15 205/50R15 195/50R15 195/45R15 195/50R15 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 43-92 43-92 43-92 185/55R15 195/50R15 205/50R15 A01 K2b K42 A01 K1c K2b K41 K42 K56 44-70 44-70 44-70 185/60R15 185/65R15 195/60R15 A11 M+S A31 R37 A12 R09 A01 G21 A01 K1a K42 A11 R37 T81 T82 T85 T86 A11 T85 T89 A11 R37 A11 A12 T85 T86 A12 A11 M+S A11 T86 T87 A12 A12 A01 A12 K2b K42 K56 A01 K1a K42 A11 R37 T81 T82 T85 A11 T85 A11 R09 A11 A12 A12 R37 R09 A01 G21 A01 K1a K42 G48 K1c K2b K42 K45 K46 K70 K1c K2b K42 K70 K1c K2b K42 K45 K46 K70 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B03 Flh Sth S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B03 Cbo Cpe V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Car S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 F01 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A74 A82 Flh S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Opel Meriva-A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 51-92 51-92 51-92 51-92 51-92 51-92 51-92 66-78 66-78 66-78 185/60R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 215/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 A11 T84 T88 A12 T84 T85 T89 A12 A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86 A01 A12 K2b K46 K56 A01 A12 K2b K46 K56 A01 A12 K2b K46 K56 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 V15 S01 185/55R15 185/60R15 195/50R15 195/55R15 195/55R15 205/50R15 205/55R15 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/55R15 205/60R15 205/55R15 195/60R15 185/65R15 195/65R15 205/55R15 205/60R15 A31 A12 A12 A12 Opel Tigra S93 Coupe e1*93/81, 95/54, 98/14*0014*.. Opel Tigra 51,66,92 X-C/Roadster 51,66,92 e11*2001/116*0227*. 51,66,92 51,66,92 Opel Vectra B 55 J96 55 e1*93/81, 95/54, 55 98/14*0030*.. 60-85 60-85 60-85 60-85 60-85 Opel Vectra Caravan 55 J96/Kombi 55-85 e1*95/54, 60-85 98/14*0044*.. 60-85 60-85 60-85 A01 K1a K2b A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 R37 A01 K2b K42 K56 A01 K2b K42 K56 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A01 K2b K42 K56 A01 K2b K42 K56 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 9 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 9 B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G21 Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G48 Ist die Reifengröße 185/60R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 9 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K70 An der Hinterachse ist die Plastikecke am Übergang zum Radhausauschnitt vor Radmitte nachzuarbeiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 9 Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S01); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Vorderachse Hinterachse 175/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 205/45R15 205/55R15 205/60R15 205/65R15 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15, 245/35R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15 225/50R15 225/55R15 225/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 9 von 9 Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 13.November 2009 Haasis 00144013.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad R6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - R6015 LK100/Ø70-Ø57,1 Nr. 13 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/57,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1975 560 47926 AUTEC R6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Bund Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 110 30,5 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Seat Arosa 6H, 6HS e1*95/54*, 98/14*0049*.., e9*98/14*0037*.. VW Golf (III), Vento 1E, 1E..., 1H, 1H... F804,894, G156,407, e1*93/81*0004*, e1*96/79*0068*, e1*96/79*0070*, e1*98/14*0070* VW Lupo 6ES e1*98/14*0147*.., e1*2001/116*0147*.. VW Lupo 6X, 6E e1*97/27,98/14, 2001/116* 0085,0114*.. VW Polo 6N G774, e1*96/79*0069*.., e1*98/14*0069*.. VW Polo 6NF G951 kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 37-74 195/45R15 40-85 40-85 40-85 185/55R15 195/50R15 205/50R15 A11 R37 T81 T82 T85 A11 T82 T83 A01 A12 K42 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 V15 S01 92 195/45R15 R37 37-77 195/45R15 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 N3L S01 33-88 195/45R15 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 S01 33-74 195/45R15 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 5 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 5 S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vorderachse Hinterachse 175/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 205/45R15 205/55R15 205/60R15 205/65R15 215/40R15 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15, 245/35R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15 225/50R15 225/55R15 225/60R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 13.November 2009 Haasis 00144014.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad R6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - R6015 LK100/Ø70-Ø59,1 Nr. 14 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/59,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1975 560 47926 AUTEC R6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Mutter M12x1,25 Bund Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 90 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Nissan Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Nissan 100NX B13 F673 Nissan Almera N15 e1*93/81*0025*.. Nissan Micra K11 G220, e11*93/81*0021*.. kW-Bereich Reifen 66-105 66-75 195/50R15 185/55R15 55-105 55-105 55-105 55-105 40-60 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 195/45R15 Reifenbezogene Auflagen und Hinweise R37 R37 R09 K42 K56 L02 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 V15 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vorderachse Hinterachse 175/55R15 185/55R15 195/45R15 195/50R15 205/45R15 205/55R15 205/60R15 205/65R15 215/40R15 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15, 245/35R15 205/50R15, 215/45R15 215/40R15 225/50R15 225/55R15 225/60R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 13.November 2009 Haasis 00144015.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 10 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad R6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - R6015 LK100/Ø70-Ø60,1 Nr. 20 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/60,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1975 560 47926 AUTEC R6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Schraube M12x1,5 Bund Kegel 60° Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 100 30,5 105 30,5 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55110109 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 10 Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Dacia Logan SD/SR e2*2001/116*0314*.., e2*2001/116*0323*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 50,55,64 50-77 50-77 50-77 50-77 Dacia Logan MCV 50-77 SD/SR 50-77 e2*2001/116*0314*..; 50-77 e2*2001/116*0323*..; 50-77 e2*2007/46*0030*.. - Kombi Dacia Sandero 50-64 SD/SR 50-64 e2*2001/116* 50-64 0314*15-../0323*11-.. 50-64 e2*2007/46*0013*..: 50-64 e2*2007/46*0030*.. Nissan Micra 48-63 K12 48-81 e11*2001/116*0195*. 48-81 48-81 48-81 Nissan Note 50-85 E11 50-85 e11*2001/116*0268*. Ren. Megane Break 47-85 KA e2*98/14*0192*.. 175/65R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 R37 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Sth S02 A11 A12 T87 A01 A12 K56 A01 A12 K44 K56 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Car S02 175/65R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 A11 R37 A11 A12 A12 A12 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 Flh S02 175/65R15 175/60R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 175/65R15 185/65R15 A01 K1c K2c K42 R09 A01 K1c K2c R37 A01 K1c K2c K42 A01 G66 K1c K2c K42 A01 K1c K2c K42 A11 A11 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Cbo Flh S01 185/60R15 R09 Ren. Megane Cabrio EA e2*93/81*0103*.. e2*98/14*0103*.. Ren. Megane Classic LA e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. 101-108 66-84 72-84 185/55R15 185/55R15 185/60R15 M+S R09 T81 T81 X23 R09 47-84 59-85 185/55R15 185/60R15 X23 R09 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B02 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B02 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Ren. Megane Coupé DA e2*93/81*0009*.. e2*98/14*0009*.. Renault Clio R e2*2001/116*0327*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 101-108 66-84 72-84 185/55R15 185/55R15 185/60R15 M+S R09 T81 T81 X23 R09 48-102 48-102 48-102 48-82 175/65R15 185/60R15 195/55R15 165/65R15 A11 R37 A31 A12 A11 R37 Renault Clio R e2*2001/116*0327*.. 48-102 48-102 48-102 175/65R15 185/60R15 195/55R15 A11 R37 A11 A31 Renault Laguna B56 G638, e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-84 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 61-102 47-85 59-85 195/55R15 195/60R15 195/60R15 195/65R15 195/65R15 205/50R15 205/55R15 205/55R15 205/60R15 205/60R15 185/55R15 195/60R15 195/60R15 195/65R15 195/65R15 205/50R15 205/55R15 205/55R15 205/60R15 205/60R15 185/55R15 185/60R15 T85 T89 Z14 112 A01 G27 T86 T87 T88 112 T86 T87 T88 X46 112 R09 112 A01 G01 112 T85 T86 Z14 112 T87 T88 X46 112 A01 G27 T87 T88 112 X11 112 A01 G01 112 T85 T86 Z14 112 A01 G27 T86 T87 T88 112 T86 T87 T88 X46 112 R09 112 A01 G01 112 T86 Z14 112 T87 T88 X46 112 A01 G27 T87 T88 112 T90 T91 X11 112 A01 G01 T90 T91 112 T81 X23 R09 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A74 A82 B03 Car Flh R1S RDK S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A74 A82 B03 Car Flh R1B RDK S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 B03 S01 Renault Laguna K56 e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. Renault Megane BA e2*93/81*0010*.. e2*98/14*0010*.. A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A82 B02 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Renault Modus P e2*2001/116*0319*.. Renault Safrane B54 G199, e2*93/81*0063*.., e2*98/14*0063*.. Renault Scénic JA e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 48-57,5 48-57,5 48-57,5 48-82 48-82 48-82 48-82 48-82 48-82 165/65R15 175/60R15 185/55R15 175/65R15 175/65R15 185/60R15 195/55R15 205/50R15 205/55R15 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A60 A74 A82 RDK S01 65-101 65-101 65-101 65-101 185/65R15 195/60R15 195/65R15 205/60R15 A11 R09 T81 A11 R37 T81 A11 R37 T81 T82 A11 R09 A01 A11 G03 A11 A12 A01 A12 K1a K1b K2b K44 A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44 K46 R37 T87 T88 T92 112 T86 T87 T88 112 R09 112 T90 T91 X11 112 47-101,5 47-85 59-101,5 195/60R15 185/65R15 205/55R15 R09 R09 R09 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A30 A74 A82 B02 B03 X29 S01 Auflagen und Hinweise 112 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 10 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 10 Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G27 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G66 Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 10 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C bzw. A bzw. F). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1 bzw. 2 bzw. E). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 10 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 9 von 10 X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X23 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X29 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße 6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X46 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-SerienReifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Oktober 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.11.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47926 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55110109 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ R6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 10 von 10 Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 13.November 2009 Haasis 00144016.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte Auflage „K1b“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte Auflage „K2a“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte Pflegehinweise: Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschieden haben. Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegende Pflegeanleitung befolgen: Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen: - Bremsstaub Schmutz Feuchtigkeit Salz Steinschlag All diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen. 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann eine Felge beschädigt werden. Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten - Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. - Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. - Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. - Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. - Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. - Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. - Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. - Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. - Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen. Schifferstadt, 23.10.2008 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D - 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 [email protected] www.autec-wheels.de