das studium der romanistik - Alpen-Adria
Transcription
das studium der romanistik - Alpen-Adria
FAKULTÄT FÜR KULTURWISSENSCHAFTEN DAS STUDIUM DER ROMANISTIK BAKKALAUREATSSTUDIUM ROMANISTIK Französisch ! Italienisch ! Spanisch MAGISTERSTUDIUM ROMANISTIK Französistik ! Italianistik ! Hispanistik LEHRAMT AN HÖHEREN SCHULEN ! Unterrichtsfach Französisch ! Unterrichtsfach Italienisch Institut für Romanistik – Wintersemester 2008/09 1 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINES ZUM STUDIUM DER ROMANISTIK . . . . . . . . . . . . . . . 1. Beratung und Auskunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Die Studienmöglichkeiten in Klagenfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. W as bedeutet: Romanistik studieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. W elche Vorkenntnisse sind für ein Romanistikstudium notwendig? . 5. Spezielle Studienbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Studium bei Berufstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sehr gute Vorkenntnisse in der gewählten romanischen Sprache 6. W elche Berufsmöglichkeiten haben Romanist/inn/en? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 4 5 6 7 7 7 8 II. FÄCHER, MODULE UND LEHRVERANSTALTUNGEN . . . . . 1. W ie geht ein Studium der Romanistik vor sich? . . . . . . . . . 2. W as ist ein Modul? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. W as sind Lehrveranstaltungen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. W as bedeutet ECTS (European Credits Transfer System)? 5. W elche Lehrveranstaltung in welchem Semester? . . . . . . . 6. Arbeitssprache in der Lehrveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . 7. Arten von Lehrveranstaltungen und Prüfungsbedingungen . Kurs (KU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorlesung mit Proseminar (VP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Proseminar (PS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seminar (SE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorlesung (VO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 9 9 9 10 10 10 11 11 12 12 13 13 III. CURRICULUM: BAKKALAUREATSSTUDIUM . . 1. Die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern 2. Die gebundenen W ahlfächer . . . . . . . . . . . . . . 3. Die freien W ahlfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 14 17 17 IV. CURRICULUM: MAGISTERSTUDIUM ROMANISTIK 1. Die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern . . . . 2. Die gebundenen W ahlfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Die freien W ahlfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 18 20 20 V. STUDIENPLAN: LEHRAMTSSTUDIUM . 1. Der Aufbau des Lehramtsstudiums im 2. Erster Studienabschnitt . . . . . . . . . . . 3. Zweiter Studienabschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 21 22 23 ...... Detail ...... ...... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. STUDIENVERLAUFSPLAN: Bakkalaureat / Lehramt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2 Inhaltsverzeichnis VII. DER STUDIENABSCHLUSS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Bakkalaureatsstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bakkalaureatsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bakkalaureatsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Fachprüfung “Spezielle Sprachausbildung” . . . . . . . . . . . . . . . 2. Das Magisterstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Magisterprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Fachprüfung “Spezielle Sprachausbildung” . . . . . . . . . . . . . . . Kommissionelle Gesamtprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Das Lehramtsstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die erste Diplomprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die zweite Diplomprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fachprüfung über “Vertiefte Sprachausbildung” . . . . . . . . . . . . . . . Die kommissionelle Gesamtprüfung (2. Teil der 2. Diplomprüfung) 4. Magisterarbeit / Diplomarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 25 25 25 25 26 26 26 26 27 27 27 27 27 28 VIII. AUSLANDSAUFENTHALT UND AUSLANDSSTUDIEN 1. Partneruniversitäten des Instituts für Romanistik . . . . . . 2. Tätigkeit als Sprachassistent/in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Anrechnung von Auslandsstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 29 30 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Impressum Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Institut für Romanistik an der Universität Klagenfurt. Redaktion und Inhalt: W alter N. Mair (Studienprogrammleiter). Copyright 2008 by Institut für Romanistik, Universität Klagenfurt. Alle Rechte vorbehalten. 3 I. ALLGEMEINES ZUM STUDIUM DER ROMANISTIK 1. Beratung und Auskunft Allgemeine Informationen über das Studium der Romanistik (Bakkalaureat, Magister) bzw. das Lehramtsstudium “Unterrichtsfach Französisch / Unterrichtsfach Italienisch” sowie Auskunft über Lehrveranstaltungen, Prüfungstermine, Anmeldungsbedingungen etc. gibt es im: Sekretariat des Instituts für Romanistik Adresse: Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67 Standort: Nordtrakt, Raum i-064 Öffnungszeiten: M ontag, M ittwoch, Donnerstag, Freitag: 10-12 Uhr Dienstag: 13.30-15.30 Uhr http://www.uni-klu.ac.at/rom Fax: 0463 / 2700-2499 Im Sekretariat berät Sie: C OR NE LIA ST UBING ER Telefon: 0463 / 2700-2400 oder 2402 E-mail: [email protected] S p e z i e l l e St u d i e n a n g e l e g e n h e i t e n In komplizierten Fällen (Fragen zum Studienrecht, Anrechnungen in- und ausländischer Studien, Einreichung von Prüfungen etc.) ist es empfehlenswert, sich direkt an den Studienprogrammleiter der Romanistik zu wenden: Ao. Univ.-Prof. D r . W a l t e r N . M a i r Dienstzimmer: i-059 Sprechstunde: Mittwoch 11-12 Uhr Telefon: 0463 / 2700-2415 E-mail: [email protected] Der Studienprogrammleiter der Romanistik ist vom Studienrektorat für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt; so ist er unter Anderem zuständig für die: Organisation des Lehrangebots und Verwaltung des Lehrbudgets Anrechnung von Prüfungen / Praktika im In- und Ausland Überprüfung der Anträge auf Ausstellung von Bakkalaureats-, Magister-, und Diplomprüfungszeugnissen. Außerdem berät er in Studienangelegenheiten. W er also Fragen zum Lehrangebot hat, wird gebeten, sich mit dem Studienprogrammleiter in Verbindung zu setzen. 4 I. Allgemeines zum Studium der Romanistik 2. Die Studienmöglichkeiten in Klagenfurt Es kann zwischen den folgenden Studienrichtungen der Romanistik gewählt werden: Bakkalaureatsstudium (Bachelor) Romanistik: 6 Sem ester S. 14 ff. Studieninhalt: Integriertes Studium der Romanistik mit den Schwerpunkten: ! Französisch ! Italienisch ! Spanisch " eine zweite romanische Sprache (Grundkenntnisse = ein Modul) Studienaufbau: 70 % Pflichtfächer, 20 % gebundene und 10 % freie W ahlfächer Studienziel: Gründliche praktische und wissenschaftliche Ausbildung und Vorbereitung auf eine qualifizierte Tätigkeit im Kulturbereich. Magisterstudium (Master) Rom anistik: 4 Sem ester S. 18 ff. Studieninhalt: Aufbauendes Studium der Romanistik mit den Schwerpunkten: ! Französistik ! Italianistik ! Hispanistik " Vertiefung der zweiten romanischen Sprache Studienaufbau: 45 % Pflichtfächer, 25 % Magisterarbeit, 20 % gebundene W ahlfächer und 10 % freie W ahlfächer Studienziel: Vertiefte wissenschaftliche Ausbildung zur Vorbereitung auf eine qualifizierte Tätigkeit in W issenschaft, Kultur, Kunst und Politik Voraussetzung: Bakkalaureatsstudium Romanistik (oder gleichwertiges Studium) Lehram tsstudium Französisch / Italienisch: 9 Sem ester Studienplan S. 21 ff. Studieninhalt: Studium der Romanistik für das Lehramt an höheren Schulen ! Unterrichtsfach Französisch (kombiniert mit 2. Unterrichtsfach) ! Unterrichtsfach Italienisch (kombiniert mit 2. Unterrichtsfach) Studienaufbau: Diplomstudium: Fachstudium in zwei Unterrichtsfächern, Fachdidaktik; allgemeine pädagogische Ausbildung; fächerübergreifendes Projektstudium; Schulpraktikum (ein Semester); 10 % freie W ahlfächer Studienziel: Fachwissenschaftliche Ausbildung und didaktisch-pädagogische Vorbereitung auf eine Lehrtätigkeit an Höheren Schulen. Doktoratsstudium : 4 Sem ester Studieninhalt: Studienaufbau: Studienziel: Voraussetzung: Gesonderter Studienplan Kulturwissenschaftliches Studium mit romanistischem Schwerpunkt Lehrveranstaltungen (12 Semesterstunden), Dissertation Befähigung zur Forschung im Bereich der Kulturwissenschaften. Magister- oder Diplomstudium der Romanistik I. Allgemeines zum Studium der Romanistik 5 3. Was bedeutet: Romanistik studieren? Viele stellen sich das Romanistikstudium wie den Fremdsprachenunterricht vor, den sie von der Schule her kennen. Es gibt natürlich Ähnlichkeiten, aber zu einem Studium der Romanistik gehört wesentlich mehr. Denn es handelt sich um das wissenschaftliche Studium einer Sprache, und das ist eben etwas anderes als der Erwerb von praktischen Sprachkenntnissen für Urlaub oder Beruf – so wie Mathematik etwas anderes ist als Rechnen-Können und Musikwissenschaft etwas anderes als Klavierspielen können. Das Studium der Romanistik ist ein vielfältiges kulturwissenschaftliches Studium, in dessen Mittelpunkt die theoretische und praktische Beschäftigung mit den romanischen Sprachen, Literaturen und Kulturen steht. Es vermittelt daher nicht nur konkrete Fertigkeiten und formale Fähigkeiten, sondern hat auch den Erwerb von wissenschaftlichen und kulturellen Kompetenzen zum Ziel; das Studium der Romanistik ist also einem umfassenden Bildungsbegriff verpflichtet. W er nur daran interessiert ist, das Französische, Italienische oder Spanische funktional zu erlernen, wird sich in einer Sprachschule oder an einem Dolmetschinstitut wohler fühlen als an einem philologischen Institut. Denn die Beschäftigung mit Sprachwissenschaft (Linguistik), Literaturwissenschaft, Landeskunde, Kultur- und Landeswissenschaft nimmt in den romanistischen Studiengängen einen ebenso wichtigen Platz ein wie die praktische Sprachausbildung. Dadurch vermittelt das Studium der Romanistik aber – im Gegensatz zu anderen kulturwissenschaftlichen Studien – eine mehrfache Qualifikation: Sprachpraktische Kompetenz: fundierte Sprachkenntnisse, die vom subtilen Textverstehen über die Fähigkeit zum Übersetzen bis zur Produktion von situationsadäquaten mündlichen und schriftlichen Texten reichen. M ethodische Kompetenz: Vertrautheit mit den wesentlichen Techniken der intellektuellen Arbeit; Fähigkeit, in Alternativen zu denken, Fähigkeit zum selbständigen Forschen, zur fachspezifischen Argumentation sowie zur kreativen Anwendung des erworbenen W issens und dessen Übertragung auf neue Tätigkeitsfelder. Sprachwissenschaftliche Kompetenz: Einsichten in Struktur, Variation und geschichtliche Entwicklung der romanischen Sprachen unter Einbezug der Ergebnisse der allgemeinen Sprachwissenschaft. Kulturelle und literarische Kompetenz: Kenntnis der Literatur gewählten Sprachraums im ihrem historischen Kontext und Fähigkeit, sich mit Texten aller Art differenziert und eigenständig auseinander zu setzen. Landeskundliche Kompetenz: Kenntnis des soziokulturellen Kontextes (Geographie, Geschichte, Gesellschaft, Kunst und Kultur etc.) und Fähigkeit, mit differenten kulturellen Erfahrungen und Einstellungen problembewusst umzugehen. Romanist/inn/en, die ein Lehramtsstudium absolviert haben, verfügen darüber hinaus auch über pädagogische und didaktische Kompetenzen. 6 I. Allgemeines zum Studium der Romanistik 4. Welche Vorkenntnisse sind für ein Romanistikstudium notwendig? Für die Schwerpunkte Französisch bzw. Italienisch werden die folgenden sprachpraktischen Grundkenntnisse vorausgesetzt: Nomen: Genus, Pluralbildung, Kongruenz, Komparativ – Superlativ. Pronomen: Personalpronomen (betont – unbetont, einfach), Demonstrativum, Possessivum, Relativum (qui – que / che). Verb: Beherrschung der regelmäßigen und der wichtigsten unregelmäßigen Formen – Präsens, Imperfekt, Passé composé / Passato prossimo, Futurum, Konditionalis. Präposition: Korrekter Gebrauch der wichtigsten Präpositionen, auch mit Verben. Satzbau: Kenntnis der elementaren Strukturen. Wortschatz: ca. 1000 W örter. Im Spanischen sind keine Vorkenntnisse erforderlich, unerlässlich ist aber die Bereitschaft zum intensiven Sprachlernen, denn in zwei Semestern müssen die Kenntnisse erworben werden, für die man in der Schule normalerweise zwei bis drei Jahre benötigt. Im Französischen bzw. Italienischen erfolgt der Nachweis der nötigen Vorkenntnisse im Cours de base I / Corso di base I, und zwar auf die folgende W eise: º In der ersten Unterrichtseinheit findet ein Orientierungstest statt, der den Studierenden darüber Aufschluss gibt, ob sie die für einen erfolgreichen Kursbesuch nötigen Vorkenntnisse besitzen. Eine Teilnahme an romanistischen Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen) ist nur möglich, wenn im Orientierungstest zumindest 60 % der zu vergebenden Gesamtpunktezahl erreicht wurde (Mustertests siehe home page des Instituts). º Studierende anderer Fächer, die das M odul 1 als W ahlfach absolvieren wollen, können (bei Nachweis der erforderlichen Vorkenntnisse) an den Kursen teilnehmen, wenn genügend Plätze vorhanden sind. Bei Überschreiten der Höchstzahl (30 Studierende) erfolgt eine Reihung nach den Ergebnissen des Orientierungstests bzw. im Spanischen nach den Maturanoten in den sprachlichen Fächern. Studium bei fehlenden Vorkenntnissen Der Schwerpunkt Französisch / Italienisch kann auch bei fehlenden Vorkenntnissen gewählt werden, es ist aber in diesem Fall mit einer Studienzeitverlängerung zu rechnen. Zum Erwerb grundlegender Sprachkenntnisse können die von der Universität angebotenen allgemeinen Sprachkurse Französisch I-IV bzw. Italienisch I-IV (Zentrale Lehre) besucht werden. Ein Romanistikstudium setzt Lateinkenntnisse voraus (mindestens 10 W ochenstunden Unterricht an Allgemeinbildenden Höheren Schulen); ansonsten muss bis zur vollständigen Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung bzw. der ersten Diplomprüfung (Lehramt) eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Da Aspekte des Lateinischen in romanistischen Lehrveranstaltungen thematisiert werden können, sollte die Ergänzungsprüfung so bald wie möglich abgelegt werden. I. Allgemeines zum Studium der Romanistik 7 5. Spezielle Studienbedingungen Studium bei Berufstätigkeit Studierende, die nachweislich berufstätig sind oder sich aus anderen wichtigen Gründen dem Studium nur in beschränktem Ausmaß widmen können (Teilzeitstudierende), können grundsätzlich mit Erleichterungen bei der Gestaltung des Studienablaufes rechnen. Auskünfte darüber erteilt der Studienprogrammleiter der Romanistik. Derzeit gilt im Prinzip folgende Regelung: ! Mindestens 50 % der Gesamtstunden der jeweiligen (prüfungsimmanenten) Lehrveranstaltung sollten nach Möglichkeit besucht werden. ! Die fehlende aktive Mitarbeit ist durch eine zusätzliche Prüfungsleistung zu kompensieren (in Absprache mit den Lehrenden). ! Ausnahmen davon sind in Härtefällen möglich; es versteht sich aber von selbst, dass vor allem die praktische Sprachausbildung ohne jede persönliche Teilnahme an den betreffenden Lehrveranstaltungen nicht absolviert werden kann. W er ein von den festgelegten Prüfungsbedingungen abweichendes Verfahren wünscht (z.B. reduzierte Teilnahme), sollte dies gleich bei der Anmeldung der Leiterin / dem Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung bekannt geben. Sehr gute Vorkenntnisse in der gewählten rom anischen Sprache Das Studium der Romanistik in Klagenfurt ist als Fremdsprachenstudium konzipiert, das heißt, es richtet sich an Studierende, die eine romanische Sprache als Fremdsprache erwerben. Vor allem das Bakkalaureatsstudium enthält daher einen sehr großen Anteil an elementaren sprachpraktischen Lehrveranstaltungen. Der Besuch all dieser Kurse ist für Studierende mit sehr guten Sprachkenntnissen (z.B. romanische Sprache als Muttersprache oder Bildungssprache) nicht immer sinnvoll. Andererseits ist eine Befreiung von diesen Kursen aus studienrechtlichen Gründen nicht möglich und in Hinblick auf die Qualität der Ausbildung auch nicht unbedingt wünschenswert; denn nicht jeder native speaker verfügt über explizite Grammatikkenntnisse oder ist fähig, sich schriftlich adäquat auszudrücken und aus der Muttersprache zu übersetzen. Für Studierende mit sehr guten sprachpraktischen Kenntnissen gibt es daher eine spezielle Regelung: Studierende, a) deren Muttersprache Französisch, Italienisch oder Spanisch ist, b) die eine französisch-, italienisch- oder spanischsprachige sekundäre Bildungseinrichtung im In- oder Ausland absolviert haben oder c) die auf andere W eise glaubhaft machen können, dass sie über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen, können das Fach “Allgemeine Sprachausbildung” in Form einer Fachprüfung ablegen, wodurch die Lehrveranstaltungsprüfungen des betreffenden Faches ersetzt werden. Die Fachprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (240 Minuten) und einem mündlichen Teil (20 Minuten); der erfolgreiche Abschluss des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil. 8 I. Allgemeines zum Studium der Romanistik 6. Welche Berufsmöglichkeiten haben Romanist/inn/en? Ein Romanistikstudium eröffnet eine Vielzahl etablierter und alternativer Berufsmöglichkeiten; erforderlich dabei ist freilich neben den einschlägigen wissenschaftlichen Kenntnissen sowie der praktischen Beherrschung der gewählten Sprache(n) ein gewisses Maß an Flexibilität, Mobilität sowie persönlichem Einsatz. Eine große Bedeutung kommt dabei auch dem zweiten Unterrichtsfach bzw. den Zusatzqualifikationen zu, die im Bereich der W ahlfächer erworben werden können. Mit dem Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums Romanistik wird der akademische Grad “Bakkalaurea / Bakkalaureus der Philosophie” (Bakk. phil.), mit dem Abschluss eines Magisterstudiums Romanistik bzw. eines Lehramtsstudiums wird der akademische Grad “Magistra / Magister der Philosophie” (Mag. phil.) verliehen. Es bieten sich dann folgende Berufsmöglichkeiten an: ' Mit der Absolvierung des Lehramtsstudiums ist die Berechtigung verbunden, an Höheren Schulen Französisch bzw. Italienisch zu unterrichten. Leider sind die Berufsaussichten für Romanist/inn/en im Schuldienst derzeit nicht besonders günstig; es ist aber zu erwarten, dass sich die Situation in den nächsten Jahren verbessern wird. ' Für Absolvent/inn/en des Bakkalaureats- und Magisterstudiums Romanistik gibt es kein festumrissenes Berufsbild. Als Berufsfelder kommen etwa in Frage: ! Tätigkeit in der außerschulischen Aus- und W eiterbildung; Einrichtungen des internationalen Kultur- und Bildungsaustausches; ! Archive, Dokumentationsstellen und Bibliotheken; diplomatischer Dienst; wissenschaftliche und bibliothekarische Tätigkeiten an der Universität; ! Verlagswesen und Buchhandel (z.T. Lektorats- und Redaktionstätigkeiten);Tätigkeit als Übersetzerin und Übersetzer; ! öffentliche und private Einrichtungen der Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturvermittlung (z.B. Beratung, Betreuung von Projekten und “Events”); ! Medienbereich: Presse, Radio, Fernsehen, “neue Medien”; W erbebranche, Marketing und PR-Abteilungen (z.B. Verfassen und Gestalten von Texten); ! Freizeit- und Tourismusbereich; ! Tätigkeit in linguistisch orientierten Berufe: Entwicklung von Lexika, Lehrwerken etc.; Computerlinguistik; ! Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsarbeit in Betrieben, Körperschaften, Behörden, Verbänden und Vereinen; ! Freiberufliche Tätigkeiten, z.B. als Publizist/in, Kommunikationstrainer/in. W enn echtes Interesse am Studium der Romanistik vorliegt, dann sollte man sich von den unpräzisen Berufsaussichten nicht abschrecken lassen; denn, wie mehrere Untersuchungen sowie unsere eigenen Beobachtungen zeigen, haben Romanist/inn/en aufgrund ihrer vielfältigen Ausbildung kaum Schwierigkeiten, sich auf einem uneinheitlichen und fluktuierenden Markt zu behaupten. 9 II. FÄCHER, MODULE UND LEHRVERANSTALTUNGEN 1. Wie geht ein Studium der Romanistik vor sich? Das Studium der Romanistik besteht vor allem im Besuch von Lehrveranstaltungen (LV) und in der reflektierenden Aneignung der darin vermittelten Methoden und Inhalte. Im Gegensatz zu höheren Schulen und Fachhochschulen ist die Anzahl der Pflichtstunden relativ gering: Es genügt also nicht, nur an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen; die Hauptarbeit findet außerhalb der Lehrveranstaltung statt (selbständig oder – was vorteilhafter ist – in Lerngruppen): Aneignung des Lehrstoffes, Verfassen von Übungs- und Seminararbeiten. Inskribiert wird zu Semesterbeginn nur die gewählte Studienrichtung mit Hilfe der jeweiligen Studienkennzahlen (vgl. die entsprechenden Studien). Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt mit Hilfe von Z EUS, dem zentralen Anmeldesystem. 2. Was ist ein Modul? Alle neuen Curricula der Universität Klagenfurt sind modularisiert, d.h. das gesamte Studium gliedert sich in Module bzw. Halbmodule. Unter Modul (= Studienbaustein) versteht man inhaltlich zusammengehörende Lehrveranstaltungen, die zusammen 12 ECTS-Anrechnungspunkte aufweisen (Halbmodul: 6 Punkte). Ein bis vier inhaltliche zusammengehörende Module bilden ein Fach: es gibt Pflichtfächer sowie gebundene und freie W ahlfächer. Die Module in den Pflichtfächern sind aus administrativen Gründen nummeriert und werden im Studienplan nacheinander aufgezählt. Das heißt aber nicht, dass sie in dieser Reihenfolge absolviert werden müssen; die Lehrveranstaltungen der M odule 3 bis 10 können z.B. parallel besucht werden (vgl. den Studienverlaufsplan auf Seite 24). 3. Was sind Lehrveranstaltungen? Lehrveranstaltungen sind Unterrichtseinheiten, die einmal wöchentlich (also mindestens 14 Mal im Semester) stattfinden. Ihr Ausmaß wird in Semester(wochen)stunden zu je 45 M inuten (Sst.) angegeben. Eine zweistündige Lehrveranstaltung besteht aus zwei (zusammen abgehaltenen) Einheiten und dauert 90 Minuten (einmal pro W oche). Vierstündige bzw. sechsstündige bzw. achtstündige Lehrveranstaltungen werden in 2 bzw. 3 bzw. 4 Einheiten pro W oche abgehalten. Es gibt es zwei grundsätzliche Arten von Lehrveranstaltungen: ! Vorlesungen: der Leistungsnachweis erfolgt in einem einzigen Prüfungsvorgang nach Ende der Lehrveranstaltung. Es besteht keine Anwesenheitspflicht, siehe S. 13. ! Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (KU, PS, VP, SE, VS). Hier gibt es keine punktuelle Prüfung, sondern es zählt die Gesamtleistung während des Semesters. Es werden schriftliche Arbeiten und mündliche Präsentationen, die aktive Teilnahme am Diskussions- und Reflexionsprozess sowie die Absolvierung der festgelegten Tests erwartet; grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht. Für die Beurteilung zählen alle diese Leistungen in unterschiedlichem Ausmaß. Bei einer negativen Beurteilung muss die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden. º Die Studierenden haben das Recht, die Prüfungsunterlagen innerhalb von sechs Monaten (nach Abschluss der Prüfung) einzusehen; Kopien dürfen angefertigt werden. 10 II. Fächer, Module und Lehrveranstaltungen 4. Was bedeutet ECTS (European Credits Transfer System)? Jeder Lehrveranstaltung ist eine bestimmte Anzahl von ECTS–Anrechnungspunkten (Credits) zugeordnet, wodurch eine Vergleichbarkeit im europäischen Kontext gewährleistet werden soll. Die Anzahl der Anrechnungspunkte wird im Verhältnis zum Arbeitspensum (work load) vergeben, das für die Absolvierung einer Lehrveranstaltung aufgewendet werden muss; ein Punkt entspricht 25 Echtstunden. Für die Absolvierung eines Moduls oder Fachs ist nur die Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte maßgeblich, nicht die Anzahl der absolvierten Semesterstunden. Beispiel: Ein Kurs (oder PS) mit 4 Punkten entspricht einer Arbeitszeit von 100 Stunden (zu 60 Minuten); davon entfallen ca. 25 Stunden auf die Präsenz in der Lehrveranstaltung und ca. 75 Stunden auf die Aneignung des Stoffes, die Vorbereitung von Referaten, das Verfassen der schriftlichen Arbeiten etc. Oder mit anderen W orten: eine Unterrichtseinheit pro W oche (90 Minuten) erfordert eine zusätzliche Arbeitszeit von fünf Echtstunden pro W oche. 5. Welche Lehrveranstaltung in welchem Semester? Das Universitätsgesetz geht davon aus, dass Vollzeit-Studierende pro Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten absolvieren, also ca. 14-16 Semesterstunden. Im Gegensatz zur Schule und zu Fachhochschulen kann man sich auf der Universität das Semesterprogramm selbst zusammenstellen. Dies ist allerdings nicht so einfach, denn in der Romanistik bauen zahlreiche Kurse aufeinander auf und außerdem werden viele Lehrveranstaltungen nur zyklisch (also nur jedes 2. Semester angeboten). Daher gibt es einen STUDIENVERLAUFSPLAN (S. 24), der anzeigt, welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester absolviert werden sollen. Studierenden, die ihr Studium in der Mindeststudienzeit abschließen wollen, wird empfohlen, sich unbedingt an den Studienverlaufsplan zu halten und bei Überschneidungen andere Lehrveranstaltungen jedenfalls zurückzustellen. Der Studienverlaufsplan gibt auch an, welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester garantiert angeboten werden 6. Arbeitssprache in der Lehrveranstaltungen Arbeitssprache in den Fächern “Sprachausbildung” und “Landeskunde” sowie zum Teil in den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen ist die gewählte romanische Sprache. Dies gilt auch für die schriftlichen Arbeiten und Präsentationen. Die Lehrveranstaltungen aus Sprach- und Literaturwissenschaft werden hingegen zumeist nicht in der Fremdsprache abgehalten, denn hier geht es nicht um den praktischen Spracherwerb, sondern um die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte, vielfach unter Einbezug einer gesamtromanistischen Perspektive. Fundierte Sprachkenntnisse sind aber auch hier unbedingt notwendig, weil die gewählte romanische Sprache das W issenschaftsobjekt darstellt und alle behandelten Texte ausnahmslos im Original gelesen werden. 11 II. Fächer, Module und Lehrveranstaltungen 7. Arten von Lehrveranstaltungen und Prüfungsbedingungen Kurs (KU): prüfungsim m anent ECTS: 3-12 Der Kurs ist eine Lehrveranstaltung der wissenschaftlich orientierten Sprachausbildung und dient der Vertiefung und Erweiterung der Sprachkompetenz unter Einschluss der jeweiligen soziokulturellen Voraussetzungen. Abkürzungen: M = Modul, KM = kontinuierliche Mitarbeit, ZT = Zwischentest, ST = Schlusstest, ÜA = Übungsarbeiten. Titel der Sprachkurse M 1 M 2 M 3 M 4 / M 5 Inhalt / Lernziele / Kompetenzen Französisch / Italienisch Cours de base I Corso di base I Curso basico I Festigung der Grundkenntnisse. Erweiterung der grammatischen und lexikalischen Kompetenz. Hör- und Leseverstehen. Cours de base IIa Corso di base IIa Erweiterung der grammatischen und lexikalischen Kompetenz Curso basico II Spanisch Intensivkurs: Vermittlung der Grundgrammatik und des Grundwortschatzes. Hör- und Leseverstehen. Leistungen KM, ZT, ST, ÜA KM, ZT, ST, ÜA Fortsetzung von Kurs I Cours de base IIb Corso di base IIb Festigung der Grammatik in konkreten Kommunikationssituationen Cours de base IIIa Corso di base IIIa Curso basico IIIa Rekapitulation und Vertiefung zentraler Bereiche der Grammatik (unter praktischem Gesichtspunkt): z.B. Konjunktiv, Imperfekt – historisches Perfekt, Zeitenfolge, Konditionalsätze u.a. KM, ZT, ST, ÜA Cours de base IIIb Corso di base IIIb Curso basico IIIb Systematische Entwicklung der Fähigkeit, einfachere Texte zu produzieren: deskriptive, narrative und argumentative Diskursformen; außerdem grammatische Übersetzung KM, ZT, ST, ÜA Expression orale / Espressione orale / Expresión oral Entwicklung der Fähigkeit, sich über komplexe Themenbereiche (allgemeine Probleme oder landeskundliche Fragestellungen) angemessen zu äußern KM, ZT, ST Expression écrite / Espressione scritta / Expresión escrita Entwicklung der Fähigkeit, komplexe Texte verschiedener Gattungen zu produzieren (Vorbereitung auf den 2. Teil der schriftlichen Fachprüfung) KM, ZT, ST, ÜA Theorie und Praxis der Übersetzung oder Kontrastive Analyse Entwicklung der Fähigkeit, anspruchsvolle literarische und / oder expositorische Texte mit allgemeiner Thematik adäquat ins Deutsche zu übersetzen. Kontrastive Analyse: Vergleich der strukturellen Unterschiede Fremdsprache – Deutsch. KM, ZT, ST, ÜA Analyse de texte / Análisis de textos / Analisi di testi Entwicklung der Fähigkeit, schwierige expositorische (u.U. literarische) Texte mit allen Feinheiten zu rezipieren, sprachlich zu analysieren und in eigenständiger Form zu kommentieren KM, ZT, ST, ÜA Traduction / Traduzione / Traducción Systematische Entwicklung der Fähigkeit, einfachere Texte adäquat in die Zielsprache zu übersetzen. KM, ZT, ST, ÜA 12 II. Fächer, Module und Lehrveranstaltungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt aufgrund der M itarbeit (gemäß § 22 Abs. 2 Zahl 3, Satzung, Studienrecht Teil B), die auch die Zwischentests (ZT) und Schlusstests miteinschließt. Schriftliche Übungsarbeiten (ÜA) werden erwartet und fließen in die Gesamtbeurteilung ein. Es besteht Anwesenheitspflicht: eine Absenz von maximal 20 % wird toleriert. Die Verwendung eines einsprachigen W örterbuchs ist zulässig bei Übersetzung und Textproduktion, nicht aber bei Grammatiktests. Studierende mit nicht-deutscher Muttersprache können bei Übersetzungen (aus dem Deutschen) zusätzlich ein einsprachiges deutsches W örterbuch verwenden. Für den Schlusstest stehen zwei Termine zur Auswahl: einer zu Semesterende und einer zu Beginn des folgenden Semesters. Vorlesung m it Prosem inar (VP): prüfungsim m anent ECTS: 4 Die Vorlesung mit Proseminar besteht aus einem Vorlesungsteil und einem Proseminarteil, in dem die Anwendung des Vorgetragenen gemäß den Zielen des PS erfolgt. Prüfungsbedingungen Allgemein Aktive, regelmäßige Mitarbeit (dreimalige Abwesenheit wird toleriert); Übungsarbeiten sind Teil der M itarbeit = daher Abgabe innerhalb des Semesters Literaturwissenschaft Schriftliche Übungsarbeit + Schlusstest Sprachwissenschaft Übungsarbeiten + Schlusstest Landeskunde Mündliches Referat + Übungsarbeiten + Schlusstest Prosem inar (PS): prüfungsim m anent ECTS: 4 Proseminare bauen auf den jeweiligen Vorlesungen mit Proseminar (VP) auf und dienen der Einübung und Entwicklung des wissenschaftlichen Diskurses; in Proseminaren werden in exemplarischer W eise Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und konkrete Analysearbeit behandelt. Von den Studierenden wird im Normalfall die Abfassung einer kleinen wissenschaftlichen Arbeit erwartet. Proseminare gibt es in den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik und Landeskunde. Prüfungsbedingungen Leistungen ! Aktive, regelmäßige Mitarbeit (dreimalige Abwesenheit wird toleriert) ! normalerweise Proseminararbeit (ca. 4000 W örter = 12 Seiten) ! oder (in Aufbaukurs Sprachwissenschaft): Übungsarbeit ! Schlusstest (schriftlich und bei Bedarf mündlich) Termine Abgabetermin für die schriftliche Arbeit, die Teil der Mitarbeit ist: spätestens Beginn des nachfolgenden Semesters 13 II. Fächer, Module und Lehrveranstaltungen Sem inar (SE): prüfungsim m anent ECTS: 6 Seminare bauen auf den jeweiligen Proseminaren auf und stellen das Kernstück der wissenschaftlichen Ausbildung dar. Denn im Seminar soll – neben der Vertiefung der bereits vorhandenen Kenntnisse – die Fähigkeit ausgebildet werden, ein spezielles wissenschaftliches Problem in der kritischen Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und Darstellungen selbständig durchzudenken und es in einer schriftlichen Seminararbeit oder in einer Bakkalaureatsarbeit zu entwickeln, die formal und inhaltlich dem Standard eines wissenschaftlichen Fachaufsatzes entsprechen soll. Aus der Arbeit im Seminar erwächst auch nicht selten das Thema der Diplom- oder Magisterarbeit. Prüfungsbedingungen Leistungen ! Aktive, regelmäßige Mitarbeit (dreimalige Abwesenheit wird toleriert) ! Präsentation der Seminararbeit (+ Thesenpapier) oder Schlusstest (je nach Themenstellung des Seminars) ! Schriftliche Seminararbeit: mindestens 6000 / 7000 (MA) W örter ! eventuell: Bakkalaureatsarbeit (mindestens 8000 W örter) Termine Abgabetermin für die schriftliche Seminararbeit: spätestens 2 Semester nach Abhaltung der Lehrveranstaltung Vorlesung (VO) ECTS: 4 Die Vorlesung besteht aus einem Vortrag der / des Lehrenden und vermittelt in zusammenhängender Form Grund- und Spezialwissen sowie methodische Kenntnisse. Vorlesungen sind frei zugänglich; im Prinzip werden sie so gestaltet, dass sie sowohl von Studienanfänger/inne/n als auch von fortgeschrittenen Studierenden besucht werden können. In manchen Fällen sind zum Verständnis jedoch romanistische Grundkenntnisse erforderlich. Prüfungsbedingungen Leistungen Vorlesungsprüfung = Nachweis der Kenntnisse in einem einzigen Prüfungsvorgang (schriftlich oder mündlich) W örterbuch Einsprachiges W örterbuch ist zulässig Termine Die Prüfung kann zum Ende des zweiten auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abgelegt werden; es gibt feste Termine, zumeist schriftlich; mündliche Einzelprüfungen nach persönlicher Vereinbarung sind jedoch jederzeit möglich W iederholbarkeit Eine negativ beurteilte Vorlesungsprüfung kann 4 Mal wiederholt werden; die 2. W iederholung kann, die 3. und 4. muss kommissionell abgelegt werden; es zählt nur die bei der letzten Prüfung erzielte Note. 14 III. CURRICULUM: BAKKALAUREATSSTUDIUM Studienkennzahl L 033 646 Mindeststudiendauer 6 Semester 5 Pflichtfächer = 10 Module ECTS: 120 mindestens 59-61 Sst. Gebundene W ahlfächer (3 Module) ECTS: 36 ca. 20 Sst. Freie W ahlfächer (1 ½ Module) ECTS: 18 ca. 10 Sst. Schwerpunkte Französisch – Italienisch – Spanisch Studienabschluss 2 Bakkalaureatsarbeiten, Fachprüfung ECTS: 180 Es gibt sprachspezifische Module, die ausschließlich in den romanischen Einzelsprachen angeboten werden, und allgemein romanistische Module, deren Lehrveranstaltungen je nach Bedarf und Thematik auch sprachenübergreifend ausgerichtet sein können und für jeden der wählbaren Schwerpunkte anrechenbar sind. 1. Die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Die Pflichtfächer umfassen die folgendem Fächer, Module und Lehrveranstaltungen. Pte. ECTS-Anrechnungspunkte (Credits) der jeweiligen Lehrveranstaltungen Sst. Semesterstunden der jeweiligen Lehrveranstaltungen Sem. Semester, in dem die betreffende Lehrveranstaltung besucht werden soll. Das Fach “Studieneingangsphase (Grundlagen des Romanistikstudiums)” Dieses Fach bietet eine Einführung in das Studium der Romanistik im Kontext der affinen Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Neben der Vermittlung der wissenschaftstheoretischen, methodischen und konzeptionellen Grundlagen des Faches werden ein Überblick über die Herausbildung der philologischen W issenschaften gegeben und die zentrale Rolle von Sprache, Diskurs und Literatur im Leben des Individuums sowie in Kultur und Gesellschaft thematisiert. Außerdem werden die Studierenden mit den Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens bekannt gemacht, über die studienrelevanten Einrichtungen und Bestimmungen der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt informiert und für die vielfältigen Berufsfelder sensibilisiert, die ihnen ein Romanistikstudium eröffnet. Modul / Lehrveranstaltungen Art Studieneingangsphase (STEP) Pte. Sst. 12 6 Sem. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Darstellen PS 4 2 1 Einführung in die Sprachwissenschaft (für Studierende der Romanistik) VO 4 2 1-2 Überblick über die französische / italienische / spanische Literatur der neueren Epochen VO 4 2 1-2 15 III. Curriculum: Bakkalaureatsstudium Romanistik Das Fach “Allgemeine Sprachausbildung (Schwerpunktsprache)” º Die Module 1, 2 und 3 bauen aufeinander auf und können daher nur in der angeführten Reihenfolge absolviert werden. º Die Basiskurse IIa und IIb bilden eine didaktische Einheit und sollen daher auf jeden Fall zusammen besucht werden. Modul / Lehrveranstaltungen Art Pte. Sst. 12 6-8 KU 12 6 1 KU 12 8 1 12 6 Modul 1: Sprachliche Grundkompetenz I Cours de base I Corso di base I Curso básico I Modul 2: Sprachliche Grundkompetenz II Se. Cours de base IIa Corso di base IIa KU 8 4 2 Cours de base IIb Corso di base IIb KU 4 2 2 KU 12 6 2 6 4 Curso básico II Halbmodul 3: Sprachliche Grundkompetenz III Cours de base IIIa Corso di base IIIa Curso básico IIIa KU 3 2 3 Cours de base IIIb Corso di base IIIb Curso básico IIIa KU 3 2 3 Das Fach “Spezielle Sprachausbildung (Schwerpunktsprache)” º Dieses Fach setzt die Absolvierung der Module 1, 2 und 3 voraus. Die Kurse der Module 4 und 5 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden; es ist aber ratsam, sich an der Studienverlaufsplan (S. 24) zu halten. Modul / Lehrveranstaltungen Art Modul 4: Textkompetenz Pte. Sst. 12 6 Se. Expression orale / Espressione orale / Expresión oral KU 4 2 4 Expression écrite / Espressione scritta / Expresión escrita KU 4 2 5 Analyse de texte / Analisi di testi / Análisis de textos KU 4 2 5 12 6 Modul 5: Übersetzungskompetenz Sprachspezifische thematische Lehrveranstaltung zur Übersetzungskompetenz (in die Schwerpunktsprache) KU 4 2 4 Theorie und Praxis der Übersetzung (aus der Schwerpunktsprache) oder (je nach Angebot): Lehrveranstaltung zur kontrastiven Analyse: Analyse contrastive / Analisi contrastiva / Análisis contrastivo KU 4 2 6 W eitere sprachspezifische thematische Lehrveranstaltung zur Übersetzungskompetenz (in die Schwerpunktsprache) KU 4 2 6 16 III. Curriculum: Bakkalaureatsstudium Romanistik Das Fach “Landeskunde (Schwerpunktsprache)” º Der Besuch des Moduls 6 setzt die Absolvierung der Module 1 und 2 voraus; das Proseminar setzt zumindest eine einschlägige Vorlesung mit Proseminar (VP) voraus. Modul / Lehrveranstaltungen Art Modul 6: Landeskundliches Grund- und Aufbaustudium Pte. Sst. 12 6 Se. La France contemporaine / L‘Italia contemporanea / La España de hoy VP 4 2 3 Histoire de France / Storia d‘Italia / Historia de España VP 4 2 4 Ein Proseminar zu soziokulturellen Problemen Frankreichs oder der frankophonen Länder / Italiens / Lateinamerikas PS 4 2 4-5 Das Fach “Romanistische Sprach- und Literaturwissenschaft” º Der Besuch einer Proseminars aus diesem Fach setzt die Absolvierung der einschlägigen Vorlesung mit Proseminar (vgl. Studieneingangsphase) voraus. Modul / Lehrveranstaltungen Art Modul 7: Sprachwissenschaftliches Aufbaustudium Pte. Sst. 12 6 Se. Grundkurs romanistische Sprachwissenschaft (Französistik / Italianistik / Hispanistik) VP 4 2 2-3 Aufbaukurs romanistische Sprachwissenschaft (Morphologie und Syntax) (º setzt einschlägigen Grundkurs voraus) PS 4 2 3-5 Vorlesung zur französischen / italienischen / spanischen / romanischen Sprachgeschichte / zu einem ihrer Teilgebiete VO 4 2 3-5 12 6 Modul 8: Literaturwissenschaftliches Aufbaustudium Grundkurs französische / italienische / spanische / romanistische Literaturwissenschaft VO 4 2 2-3 Proseminar zur französischen / italienischen / spanischen Literaturwissenschaft (º setzt jeweiligen Grundkurs voraus) PS 4 2 3-5 W eitere Lehrveranstaltung zu zentralen Gebieten der französischen / italienischen / spanischen / romanistischen Literaturwissenschaft VO PS 4 2 3-5 12 4 Modul 9: Romanistisches Vertiefungsstudium Ein Seminar zur französischen / italienischen / spanischen / romanistischen Sprachwissenschaft SE 6 2 5-6 Ein Seminar zur französischen / italienischen / spanischen / romanistischen Literaturwissenschaft SE 6 2 5-6 6 2 6 2-3 Halbmodul 10: Romanistisches Ergänzungsstudium W eitere Lehrveranstaltung/en nach W ahl aus dem Gebiet der romanistischen Sprach- und / oder Literaturwissenschaft LV 4-6 III. Curriculum: Bakkalaureatsstudium Romanistik 17 2. Die gebundenen Wahlfächer Gebundene W ahlfächer sind Module, die aus dem im Curriculum festgelegten Angebot gewählt werden können. Im Bakkalaureatsstudium sind drei M odule aus den gebundenen W ahlfächern zu absolvieren. Wachfachmodul 1 Wahlfachmodul 2 Wahlfachmodul 3 Zweite romanische Sprache gewählt werden kann: ! Französisch ! Italienisch ! Spanisch im Ausmaß des Moduls 1 möglich sind auch die Kurse der zentralen Lehre: ! Französisch I-IV ! Italienisch I-IV ! Spanisch I-IV Romanistisches Erweiterungsstudium: weitere inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen aus den Modulen 2 bis 10 und / oder aus dem Gebiet der Fachdidaktik des Französischen, Italienischen bzw. Spanischen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten (jede Sprache ist möglich) ein weiteres Modul aus dem “Romanistischen Erweiterungsstudium”: weitere inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen aus den Modulen 2 bis 10 und / oder aus dem Gebiet der Fachdidaktik des Französischen, Italienischen bzw. Spanischen (12 ECTSPunkte) – jede Sprache ist möglich Anrechenbar sind auch: oder oder º Bei Vorkenntnissen: ! Modul 2 ! Modul 3, 4 ein Modul aus dem “Berufsrelevantes Erweiterungsstudium” ein weiteres Modul aus dem “Berufsrelevanten Erweiterungsstudium” º Andere Sprachen: (wählbare Module oder Prüfungen aus Portugiesisch oder Rumänisch (im Ausmaß von 8 Sstd.) siehe unten) eine Praxis im romanischsprachigen Ausland (im Ausmaß von 300 Stunden) Berufsrelevantes Erweiterungsstudium: Es kann je ein Modul aus den folgenden Gebieten absolviert werden: Anglistik / Slawistik / Deutsche Philologie / Deutsch als Fremdsprache ! Allgemeine und vergleichende Sprachund / oder Literaturwissenschaft ! Geschlechterforschung / Frauenforschung / Feministische W issenschaft / Gender Studies ! Geschichtswissenschaft ! Kulturwissenschaften ! Sprache und Medien ! Pädagogik (Erwachsenenbildung, W eiterbildung) ! Kernfächer der Angewandten Betriebswirtschaft ! berufsrelevante Bereiche aus Informatik und Statistik ! Mehrsprachigkeit (nur ein Modul möglich). 3. Die freien Wahlfächer Es sind Lehrveranstaltungen (18 ECTS-Anrechnungspunkte) nach W ahl der / des Studierenden aus Fächern zu absolvieren, die an anerkannten in- und ausländischen Universitäten angeboten werden. W enn alle freien W ahlfächer aus einem Fachgebiet absolviert werden, dann wird dies im Bakkalaureatszeugnis als Zusatzqualifikation vermerkt. 18 IV. CURRICULUM: MAGISTERSTUDIUM ROMANISTIK Studienkennzahl L 066 849 Mindeststudiendauer 4 Semester 3 Pflichtfächer = 4 ½ Module ECTS: 54 24-26 Sst. Gebundene W ahlfächer (2 Module) ECTS: 24 ca. 14 Sst. Freie W ahlfächer (1 ½ Module) ECTS: 12 ca. 6-8 Sst. Schwerpunkte Französistik – Italianistik – Hispanistik Studienabschluss Magisterarbeit, Fachprüfung, Gesamtprüfung ECTS: 120 Z ulassung zum M agisterstudium Das Magisterstudium Romanistik setzt das Bakkalaureatsstudium Romanistik an der Universität Klagenfurt oder ein gleichwertiges Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungsanstalt voraus. Sprachpraktische Vorkenntnisse º Schwerpunktsprache: sprachpraktische Kenntnisse, wie sie denen der Schwerpunktsprache im Bakkalaureatsstudium Romanistik entsprechen. º Zweite romanischen Sprache: zumindest sprachpraktische Kenntnisse, wie sie im Modul 1 “Basiskompetenz Schwerpunktsprache” erworben werden; falls diese fehlen, können sie bis zur Absolvierung des Moduls 14 nachgeholt worden. Grundsätzlich gilt für das ganze M agisterstudium (Pflichtfächer, gebundene und freie Wahlfächer), dass bereits im Bakkalaureatsstudium absolvierte M odule bzw. Lehrveranstaltungen nicht noch einmal absolviert werden können. 1. Die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Die Pflichtfächer umfassen die folgendem Fächer, Module und Lehrveranstaltungen. Pte. ECTS-Anrechnungspunkte (Credits) der jeweiligen Lehrveranstaltung Sst. Semesterstunden der jeweiligen Lehrveranstaltung Das Fach “Vertiefte Sprachkompetenz” Modul / Lehrveranstaltungen Art Modul 11: Vertiefte Sprachkompetenz (Schwerpunktsprache) Pte. Sst. 12 6 Grammaire et stylistique / Grammatica e stilistica / Gramática y estilística KU 3 2 Traduction: niveau supérieur A / Traduzione: livello superiore A / Traducción: nivel superior A KU 3 2 19 IV. Curriculum: Magisterstudium Romanistik Sprachspezifische thematische Lehrveranstaltung zur Schreibkompetenz (kulturrelevante Themenbereiche) KU 3 2 Traduction: niveau supérieur B / Traduzione: livello superiore B / Traducción: nivel superior B KU 3 2 Art Pte. Sst. 12 6 Das Fach “Romanistische Kulturstudien” Modul / Lehrveranstaltungen Modul 12: Romanistische Kulturstudien Ein thematisches PS zu Problemen der Übersetzung kulturspezifischer / literarischer Texte (aus der Schwerpunktsprache) PS 4 2 Eine Vorlesung mit Seminar (VS) oder ein Proseminar aus dem Gebiet der französischen / italienischen / spanischen Kulturstudien VS PS 4 2 Eine weitere thematische Lehrveranstaltung nach W ahl aus dem Gebiet der französischen / italienischen / spanischen Kulturstudien VO PS VS 4 2 º Eine Vorlesung mit Seminar (VS) besteht aus einem Vorlesungsteil und einem Seminarteil, in dem die Anwendung des Vorgetragenen gemäß den Zielen des Seminars erfolgt (4 ECTS-Anrechnungspunkte). Das Fach “Allgemeine und vergleichende romanistische Sprach- und Literaturwissenschaft” Modul / Lehrveranstaltungen Art Modul 13: Französische / Italienische / Spanische Philologie Pte. Sst. 12 4 Seminar zur französischen / italienischen / spanischen Sprachwissenschaft (oder romanistischen Sprachwissenschaft mit deutlichem Bezug zur Schwerpunktsprache) SE 6 2 Seminar zur französischen / italienischen / spanischen Literaturwissenschaft (oder romanistischen Sprachwissenschaft mit deutlichem Bezug zur Schwerpunktsprache) SE 6 2 6 2 6 2 12 4-6 Modul 14: Vergleichende Romanistik Seminar zur vergleichenden romanistischen Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft SE Modul 15: Allgemeine Romanistik Eine Lehrveranstaltung zur französischen / italienischen / spanischen / romanistischen Sprachwissenschaft LV 4-6 2 Eine Lehrveranstaltung zur französischen / italienischen / spanischen / romanistischen Literaturwissenschaft LV 4-6 2 Eventuell eine weitere Lehrveranstaltung aus den oben genannten Gebieten nach Wahl LV 4 2 20 IV. Curriculum: Magisterstudium Romanistik 2. Die gebundenen Wahlfächer Gebundene W ahlfächer sind Module, die aus dem im Curriculum festgelegten Angebot gewählt werden können. Im Magisterstudium sind zwei M odule aus den gebundenen W ahlfächern zu absolvieren. Wachfachmodul 1 Wahlfachmodul 2 Zweite romanische Sprache gewählt werden kann: ! Französisch ! Italienisch ! Spanisch je nach gewählter Erstsprache, jeweils im Ausmaß des Moduls 2. Romanistisches Vertiefungsstudium: weitere inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen aus den Modulen 11 bis 15 und / oder aus dem Gebiet der Fachdidaktik des Französischen, Italienischen bzw. Spanischen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten. (jede Sprache ist möglich) oder Bei entsprechender Vorkenntnisse können auch die Module 5, 6 oder 11 gewählt werden. ein Modul aus dem “berufsrelevantes Erweiterungsstudium” (siehe unten) oder Prüfungen aus Portugiesisch oder Rumänisch im entsprechenden Umfang können als 2. Sprache angerechnet werden. eine Praxis in einer Institution / Organisation / einem Unternehmen mit kultureller Ausrichtung in einem romanischsprachigen Land (im Ausmaß von 300 Stunden) Berufsrelevantes Erweiterungsstudium: Es kann je ein Modul aus den folgenden Gebieten absolviert werden: Anglistik / Slawistik / Deutsche Philologie / Deutsch als Fremdsprache ! Allgemeine und vergleichende Sprachund / oder Literaturwissenschaft ! Gender Studies / Frauenforschung /Feministische W issenschaft ! G eschichtswissenschaft ! Kulturwissenschaften ! Sprache und Medien Pädagogik (Bereiche: Erwachsenenbildung, W eiterbildung) ! Kernfächer der Angewandten Betriebswirtschaft ! Berufsrelevante Bereiche aus Informatik und Statistik ! Mehrsprachigkeit (nur ein Modul möglich). 3. Die freien Wahlfächer Im Rahmen der freien W ahlfächer sind Lehrveranstaltungen (12 ECTS-Anrechnungspunkte) nach W ahl der / des Studierenden aus Fächern zu absolvieren, die an anerkannten in- und ausländischen Universitäten angeboten werden. W enn alle freien W ahlfächer aus einem Fachgebiet absolviert werden, dann wird dies im Magisterzeugnis als Zusatzqualifikation vermerkt. 21 V. STUDIENPLAN: LEHRAMTSSTUDIUM Studienkennzahl 190 347 Französisch 190 350 Italienisch Mindeststudiendauer Z wei Studienabschnitte: 4 + 5 Semester (ECTS: 270) Pflichtfächer 144 Sst. 2 Unterrichtsfächer + Projektstudium + Allgemeine pädagogische Ausbildung Freie W ahlfächer 16 Sst. (je 8 Stunden pro Unterrichtsfach) Praktikum Schulpraktikum (12 W ochen) Studienabschluss Diplomarbeit, Fachprüfung, Gesamtprüfung über beide Unterrichtsfächer 1. Der Aufbau des Lehramtsstudiums im Detail Sstd. F äc her / S tu dienbereic he ECTS 52 Fachstudium: Ähnlich dem Bakkalaureatsstudium Romanistik 79 11 Fachdidaktik: Ausbildung der Fähigkeit, eine Fremdsprache zu unterrichten und das Fachwissen in die Schulpraxis umzusetzen 18 63 Studium eines weiteren Unterrichtsfaches inklusive Fachdidaktik dieses Faches 97 6 Fächerübergreifendes Projektstudium FÜPS (gemeinsam für beide Unterrichtsfächer): Block im 2. Studienabschnitt 08 12 Pädagogische Ausbildung (für beide Unterrichtsfächer) 12 ––– Schulpraktikum (beide Unterrichtsfächer), Dauer acht W ochen, kann auch getrennt für jedes Unterrichtsfach absolviert werden 2x8 8 Freie W ahlfächer (mit einer Prüfung abzuschließen!); für den Bereich Romanistik werden empfohlen: ! Cours de base IIb / Corso di base IIb 2x8 ! Theorie und Praxis der Übersetzung (Modul 5) ! weitere Lehrveranstaltung zur Übersetzungskompetenz Zumindest 6 Stunden aus einem Fachgebiet werden im Lehramtszeugnis als Zusatzqualifikation ausgewiesen WICHTIGE HINWEISE º Das Lehramtstudium umfasst zwei Studienabschnitte, von denen jeder mit einer Diº plomprüfung abgeschlossen wird, siehe dazu S. 27. Lehrangebot: Die für das Lehramtsstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden nach dem Studienverlaufsplan angeboten, vgl. S. 24. 22 V. Studienplan: Lehramtsstudium 2. Erster Studienabschnitt: 6 Fächer = 35 Semesterstunden Fach / Lehrveranstaltungen Empfehlung: Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten (derzeit nicht obligatorisch; als freies Wahlfach anrechenbar) Art Pte. Sst. PS 4 2 9 8 Allgemeine Sprachausbildung Sem. 1 Cours de base I Corso di base I KU 5 6 1 Cours de base IIa Corso di base IIa KU 4 4 2 KU 3-6 2 2 12 8 Der Besuch des Kurses IIb wird dringend empfohlen Erweiterte Sprachausbildung (setzt Absolvierung des Fachs “Allgemeine Sprachausbildung” voraus) Cours de base IIIa Corso di base IIIa KU 3 2 3 Cours de base IIIb Corso di base IIIb KU 3 2 3 Expression orale oder Expression écrite * Espressione orale oder Espressione scritta * KU 3 2 4 Traduction (1. oder 2. Kurs) Traduzione (1. oder 2. Kurs) KU 3 2 4 6 4 Landeskundliches Grundstudium (setzt Absolvierung des Fachs “Allgemeine Sprachausbildung” voraus) La France contemporaine L‘Italia contemporanea VP 3 2 3 Histoire de France Storia d‘Italia VP 3 2 4 9,5 6 Sprachwissenschaftliches Grundstudium Einführung in die Sprachwissenschaft für Studierende der Romanistik VO 3 2 1 Grundkurs romanistische Sprachwissenschaft VP 3,5 2 2 Aufbaukurs romanistische Sprachwissenschaft (Morphologie und Syntax) º setzt Grundkurs voraus VO 3 2 3 9,5 6 Literaturwissenschaftliches Grundstudium Überblick über die französische / italienische Literaturgeschichte der neueren Epochen VO 3 2 1 (3) Grundkurs französische / italienische Literaturwissenschaft VR 3 2 2 Proseminar (thematisch) zur französischen / italienischen Literaturwissenschaft (º setzt Grundkurs voraus) PS 3,5 2 3 4,5 3 4,5 3 Fachdidaktisches Grundstudium Einführung in die Fachdidaktik Französisch / Italienisch VP 2, 4 * Der Besuch beider Lehrveranstaltungen wird dringend empfohlen. Eine von beiden kann als freies W ahlfach angerechnet werden. 23 V. Studienplan: Lehramtsstudium 3. Zweiter Studienabschnitt: 5 Fächer = 28 Semesterstunden º Der Besuch der Kurse der “Vertieften Sprachausbildung” setzt zumindest die Absolvierung der “Erweiterten Sprachausbildung” voraus. º Der Besuch eines sprach- oder literaturwissenschaftlichen Seminars setzt die Absolvierung des einschlägigen Grundkurses und Aufbaukurses / Proseminars voraus. º Der Besuch von Lehrveranstaltungen aus dem Gebiet “Fachdidaktik des Französischen / Italienischen” setzt die Absolvierung des gesamten ersten Studienabschnittes voraus. º Das fakultative Seminar kann entweder aus dem Fach Sprachwissenschaft oder aus dem Fach Literaturwissenschaft absolviert werden. Fach / Lehrveranstaltung Art Vertiefte Sprachausbildung Pte. Sst. 12 8 Sem. Analyse de texte Analisi di testi KU 3 2 5 Grammaire et stylistique Grammatica e stilistica KU 3 2 5-8 Traduction: niveau supérieur Traduzione: livello superiore KU 3 2 6-8 Atelier d’écriture Strategie di scrittura KU 3 2 6-8 KU 3-6 2-4 5-8 3 2 5-7 3 2 5-7 7-11 4-6 Es wird empfohlen, folgenden Kurs als W ahlfach zu absolvieren: Theorie und Praxis der Übersetzung (A, B) Landeskunde Eine Lehrveranstaltung zur Landeskunde Frankreichs oder der frankophonen Länder / zur Landeskunde Italiens PS Französische / italienische Sprachwissenschaft Obligatorisches Seminar SE 4 2 5-8 Geschichte der französischen / italienischen Sprache oder : Lehrveranstaltung mit historischer Perspektive VO 3 2 5-8 Fakultatives SE (Sprach- oder Literaturwissenschaft) SE 4 2 5-8 7-11 4-6 SE 4 2 5-8 VO, PS SE 3 2 5-8 SE 4 2 5-8 13,5 8 3 2 5, 7 10,5 6 5-9 Französische / italienische Literaturwissenschaft Obligatorisches Seminar Lehrveranstaltung(en) nach W ahl zu zentralen Bereichen des Faches Fakultatives SE (Sprach- oder Literaturwissenschaft) Fachdidaktik des Französischen / Italienischen Übungen zur Unterrichtsplanung (begleitende Lehrveranstaltung zum Schulpraktikum, immer im W intersemester) Lehrveranstaltungen nach W ahl aus mindestens zwei der folgenden Bereiche (darunter mindestens ein Seminar): KU PS, VO SE Sprachdidaktik – Literaturdidaktik – Didaktik der Landeskunde – Mediendidaktik – Neue Lernformen im Fremdsprachenunterricht – Strategien der Unterrichtsgestaltung, Evaluationsverfahren und / oder Analyse von Unterrichtsmaterialen 24 VI. STUDIENVERLAUFSPLAN: Bakkalaureat / Lehramt 1. Studiensemester (Wintersemester) BESUCH F Cours de base I – Corso di base I – Curso básico I unerlässlich BA Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten für Romanist/inn/en unerlässlich F Einführung in die Sprachwissenschaft für Romanist/inn/en empfohlen F Die neuere französische / italienische Literatur im Überblick (spätestens 3. Semester!) vorteilhaft BA Zweite romanische Sprache bei Besuch der Kurse der zentralen Lehre unerlässlich (Basiskurse): bei guten Kenntnissen in der Erstsprache möglich 2. Studiensemester (Sommersemester) F Cours de base Ia / Ib – Corso di base Ia / Ib – Curso básico II unerlässlich F Grundkurs romanistische Sprachwissenschaft (alle Sprachen) unerlässlich F Grundkurs französische / italienische / spanische Literaturwissenschaft unerlässlich BA Die neuere spanische Literatur im Überblick (auch noch im 4. Semester möglich) vorteilhaft LA Einführung in die Fachdidaktik (auch noch im 4. Semester möglich) möglich 3. Studiensemester (Wintersemester) F Cours de base IIIa / IIIb – Corso di base IIIa / IIIb – Curso básico IIIa / IIIb unerlässlich F La France contemporaine – L’Italia contemporanea – La España de hoy unerlässlich F Aufbaukurs romanistische Sprachwissenschaft (alle Sprachen) empfohlen F PS Literaturwissenschaft (Italianistik – Französistik – Hispanistik) empfohlen F Wenn angeboten: “Geschichte der französischen / italienischen / spanischen Sprache” vorteilhaft (ohne Lateinkenntnisse besser später, im Lehramtsstudium generell später) möglich Zweite romanische Sprache (bei Besuch der Basiskurse) unerlässlich BA 4. Studiensemester (Sommersemester) F Traduction – Traduzione – Traducción (1. Kurs) unerlässlich F Histoire de France – Storia d’Italia – Historia de España unerlässlich F Expression orale – Espressione orale – Expresión oral empfohlen BA Theorie und Praxis der Übersetzung bzw. Análisis contrastivo (besser im 6. Semester) möglich BA Thematisches Proseminar Landeskunde (falls angeboten) möglich BA Weitere Lehrveranstaltung aus Sprach- oder Literaturwissenschaft (für Modul 8 bzw. 10) möglich BA Seminar Sprach- oder Literaturwissenschaft (ev. mit Bakkalaureatsarbeit) möglich F Analyse de texte – Analisi di testi – Análisis de textos unerlässlich F Expression écrite – Espressione scritta – Expresión escrita unerlässlich F Thematisches Proseminar Landeskunde unerlässlich BA Weitere Lehrveranstaltung aus Sprach- oder Literaturwissenschaft (für Modul 8 bzw. 10) empfohlen F Seminar Sprach- oder Literaturwissenschaft (ev. mit Bakkalaureatsarbeit) empfohlen LA Übungen zur Unterrichtsplanung oder Lehrveranstaltung aus Fachdidaktik möglich BA Theorie und Praxis der Übersetzung bzw. Análisis contrastivo unerlässlich BA Traduction – Traduzione – Traducción (2. Kurs) unerlässlich F Seminar Sprach- und / oder Literaturwissenschaft (ev. mit Bakkalaureatsarbeit) unerlässlich LA Ein weiterer Kurs aus dem Fach “vertiefte Sprachausbildung” vorteilhaft BA Ev. weitere Lehrveranstaltung aus Sprach- oder Literaturwissenschaft (für Modul 8 / 10) empfohlen LA Lehrveranstaltung aus Fachdidaktik empfohlen 5. Studiensemester (Wintersemester) 6. Studiensemester (Sommersemester) Wahlfächer (BA: 6-10 ECTS-Punkte pro Semester) und ev. Latein nicht vergessen! VII. Der Studienabschluss 25 VII. DER STUDIENABSCHLUSS 1. Bakkalaureatsstudium Bakkalaureatsarbeiten Im Bakkalaureatsstudium sind zwei Bakkalaureatsarbeiten abzufassen, und zwar eine im Rahmen eines Seminars zur romanistischen Sprachwissenschaft und eine im Rahmen eines Seminars zur romanistischen Literaturwissenschaft; in diesem Fall entfällt die Abfassung einer Seminararbeit. Die Bakkalaureatsarbeit zählt jeweils 3 ECTS-Anrechnungspunkte, hat einen Umfang von mindestens 8.000 W örtern im Haupttext aufzuweisen und (= 20-23 Seiten) und soll den Nachweis erbringen, dass ein wissenschaftliches Thema selbständig und in methodisch kohärenter sowie in sprachlich korrekter Form behandelt werden kann. º W er die Absicht hat, eine Bakkalaureatsarbeit zu schreiben, sollte dies der Leiterin / dem Leiter des Seminars gleich zu Beginn des Semesters bekannt geben. Bakkalaureatsprüfung Das Bakkalaureatsstudium Romanistik wird durch die Bakkalaureatsprüfung abgeschlossen, die aus den folgenden Teilen besteht: – Lehrveranstaltungsprüfungen über alle Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern, – Fachprüfung über das Fach “Spezielle Sprachausbildung”, – Erfolgreiche Absolvierung der gebundenen und freien W ahlfächer. Die Fachprüfung “Spezielle Sprachausbildung” Diese Prüfung dient dem Nachweis der erworbenen Teilkompetenzen in deren koordiniertem Zusammenspiel und wird – um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten – im mündlichen Teil kommissionell (Prüfungssenat von 3 Personen) abgehalten. ! Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil; der erfolgreiche Ab! ! schluss des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil. Schriftliche Prüfung (240 Minuten): – Kommentar in der Fremdsprache (120 Minuten) zu einem T extausschnitt mit allgemeiner oder aktueller Thematik (mindestens 500 W örter). – Übersetzung in die Fremdsprache (120 Minuten): Niveau wie in der “Lehrveranstaltung zur Übersetzungskompetenz”. – Die Verwendung eines einsprachigen W örterbuchs ist zulässig; Studierende mit nicht-deutscher Muttersprache können außerdem ein einsprachiges deutsches W örterbuch verwenden. Mündliche Prüfung (20 Minuten): Prüfungsgespräch über ein Interessengebiet, das bei der Anmeldung angegeben werden kann. ! Die Anmeldung zur Fachprüfung erfolgt im Sekretariat des Instituts für Romanistik und setzt zumindest die Absolvierung des Fachs “Spezielle Sprachausbildung” voraus. Es wird allerdings empfohlen, diese Fachprüfung erst kurz vor Studienabschluss abzulegen. 26 VII. Der Studienabschluss 2. Das Magisterstudium M agisterarbeit, vgl. auch S. 28 Im Magisterstudium ist eine schriftliche Magisterarbeit abzufassen, deren Thema aus dem Fach “Romanistische Sprach- und Literaturwissenschaft” gewählt werden kann. Die Magisterarbeit zählt 30 ECTS-Anrechnungspunkte und soll einen Umfang von mindestens 30.000 W örtern (= 75-100 Seiten) im Haupttext aufzuweisen. Die Richtlinien, die derzeit für die Abfassung einer Magisterarbeit gelten, sind auf S. 28 zu finden. M agisterprüfung Das Magisterstudium Romanistik wird durch die Magisterprüfung abgeschlossen, die aus den folgenden Teilen besteht: – Lehrveranstaltungsprüfungen über alle Lehrveranstaltungen, die in den Pflichtfächern vorgesehen sind, – Erfolgreiche Absolvierung der gebundenen und freien W ahlfächer, – Fachprüfung über das Fach “Spezielle Sprachausbildung”, – Approbation der Magisterarbeit, – Kommissionelle Gesamtprüfung über die Fächer “Allgemeine und vergleichende romanistische Sprach- und Literaturwissenschaft”. Die Fachprüfung “Spezielle Sprachausbildung” Die Fachprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (180 Minuten), die eine Übersetzung in die Fremdsprache (Niveau wie Traduction: niveau supérieur / Traduzione: livello superiore / Traducción: nivel superior) und eine Textproduktion in der Fremdsprache umfasst (mindestens 500 W örter). Die Verwendung eines einsprachigen W örterbuchs ist in beiden Teilen zulässig; Studierende mit nicht-deutscher Muttersprache können außerdem ein einsprachiges deutsches W örterbuch verwenden. Kommissionelle Gesamtprüfung Es handelt sich eine mündliche Prüfung (Dauer: 60 Minuten), die vor einem Prüfungssenat stattfindet und die Fächer “Romanistische Kulturstudien” und “Allgemeine und vergleichende romanistische Sprach- und Literaturwissenschaft” umfasst: ! Die Prüfung besteht aus zwei Themengebieten, von denen eines mit der Magisterarbeit in Zusammenhang zu stehen hat, aber nicht dieselben Texte bzw. dieselbe Fragestellung wie die Magisterarbeit umfassen darf; das andere Themengebiet kann aus den beiden Fächern frei gewählt werden. ! W ird eine Textinterpretation zum Ausgangspunkt für ein Teilgebiet der mündlichen Prüfung genommen, so ist der Kandidatin oder dem Kandidaten eine angemessene Vorbereitungszeit unmittelbar vor Prüfungsbeginn einzuräumen. ! Voraussetzung für die Anmeldung zur kommissionellen Gesamtprüfung ist die Absolvierung aller Pflichtfächer, der erfolgreiche Abschluss der gebundenen und freien W ahlfächer sowie die Approbation der Magisterarbeit und die erfolgreiche Ablegung der Fachprüfung. VII. Der Studienabschluss 27 3. Das Lehramtsstudium Die erste Diplomprüfung Der erste Studienabschnitt wird mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Es handelt sich um eine kumulative Prüfung, die in der Absolvierung aller Lehrveranstaltungen besteht, die für den ersten Studienabschnitt verpflichtend vorgesehen sind. Sie umfasst daher nicht die freien W ahlfächer, wohl aber das zweite Unterrichtsfach. Die zweite Diplomprüfung Der zweite Studienabschnitt wird durch die zweite Diplomprüfung abgeschlossen. Die zweite Diplomprüfung besteht aus den folgenden Teilleistungen: 1. Lehrveranstaltungsprüfungen (1. Teil der 2. Diplomprüfung) 2. Fachprüfung über “Vertiefte Sprachausbildung”, 3. Abfassung einer Diplomarbeit, vgl. dazu nächste Seite, 4. Kommissionelle Gesamtprüfung (2. Teil der 2. Diplomprüfung). Fachprüfung über “Vertiefte Sprachausbildung” Diese Prüfung dient dem Nachweis der erworbenen Teilkompetenzen in deren koordiniertem Zusammenspiel und wird – um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten – kommissionell (Prüfungssenat von 3 Personen) abgehalten. ! Schriftliche Prüfung (240 Minuten): – Kommentar in der Fremdsprache (120 Minuten) zu einem Textausschnitt mit allgemeiner oder aktueller Thematik (mindestens 500 W örter). – Übersetzung in die Fremdsprache (120 Minuten): Niveau wie Traduction: niveau supérieur bzw. Traduzione: livello superiore. ! ! – Einsprachiges W örterbuch ist zulässig; Studierende mit nicht-deutscher Muttersprache können statt dessen ein einsprachiges deutsches W örterbuch verwenden. Mündliche Prüfung (20 Minuten): Prüfungsgespräch über ein Interessengebiet, das bei der Anmeldung angegeben werden kann. Die Anmeldung zur dieser Fachprüfung erfolgt im Sekretariat des Instituts für Romanistik und setzt die positive Beurteilung zumindest aller prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts voraus. Die kommissionelle Gesamtprüfung (2. Teil der 2. Diplomprüfung) Es handelt sich um eine fächerübergreifende mündliche Prüfung, die sich auf beide Unterrichtsfächer bezieht und aus drei Teilen besteht: 1. das Fach “Fachdidaktik” (das jeweilige Prüfungsgebiet kann aus dem ersten oder zweiten Unterrichtsfach gewählt werden), 2. das Fach “Französische / Italienische Literaturwissenschaft” oder das Fach “Französische / Italienische Sprachwissenschaft”, 3. ein Fach aus dem anderen Unterrichtsfach (z.B. Englisch, Deutsch). Das Fach, dem das Thema der Diplomarbeit zugeordnet werden kann, muss auf jeden Fall als Prüfungsfach gewählt werden. 28 VII. Der Studienabschluss 4. Magisterarbeit / Diplomarbeit ECTS: 30 bzw. 24 Sowohl im Magisterstudium als auch im Lehramtsstudium ist die Abfassung einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit vorgesehen, die den gültigen wissenschaftlichen Standards entsprechen soll. Im Lehramtsstudium kann die Diplomarbeit im ersten oder im zweiten Unterrichtsfach geschrieben werden. Das Thema der Magister- / Diplomarbeit kann aus folgenden Fächern gewählt werden: M agisterstudium: Allgemeine und vergleichende romanistische Sprach- und Literaturwissenschaft Lehramtsstudium: – Französische bzw. italienische Sprach- oder Literaturwissenschaft. – Fachdidaktik Französisch bzw. Italienisch. Für die Diplomarbeit gelten die folgenden Richtlinien Die / der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Themen auszuwählen. Das Thema der Diplomarbeit muss so beschaffen sein, dass es innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden kann; dies heißt aber nicht, dass die Diplomarbeit unbedingt in diesem Zeitraum fertiggestellt werden muss. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, die Einzelleistungen müssen jedoch gesondert urteilt werden können. Als Betreuer/innen der Diplomarbeit können habilitierte Universitätslehrer/innen gewählt werden. Nur in besonderen Fällen können auch nicht habilitierte Universitätslehrer/innen mit Doktorat als Betreuer/in fungieren. Die Betreuerin / der Betreuer beurteilt auch die Arbeit; allerdings kann bis zur Fertigstellung der Arbeit die Betreuerin / der Betreuer gewechselt werden. Die Betreuerin / der Betreuer hat die Magister- bzw. Diplomarbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. Mindestumfang der Magisterarbeit / Diplomarbeit: 30.000 W örter (Magisterstudium) bzw. 27.000 W örter (Lehramtsstudium) im Haupttext, das entspricht ungefähr (bei Times New Roman 12 Punkte) 70-100 Seiten. Sprache, in der die Diplomarbeit abgefasst wird: Magisterstudium: nach W ahl auf Deutsch oder in einer romanischen Sprache. Lehramtsstudium: entweder vollständig oder zumindest in Teilen in der gewählten Sprache; im letzteren Fall muss zumindest ein Kapitel (am besten die Zusammenfassung) in der gewählten romanischen Sprache abgefasst sein; Umfang des Kapitels: mindestens 20 % = ca. 6000 W örter. Das Thema der Diplom- / Magisterarbeit und die Betreuerin / der Betreuer müssen dem Studienrektorat vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt gegeben werden. Das entsprechende Formular ist in der Studienabteilung erhältlich. 29 VIII. AUSLANDSAUFENTHALT UND AUSLANDSSTUDIEN W er ein Romanistikstudium ins Auge fasst, muss sich darüber im Klaren sein, dass von Studierenden einer fremdsprachlichen Philologie erwartet wird, dass sie eine längere, zusammenhängende Zeit (wenigstens ein halbes Jahr) im französischen / italienischen / spanischen Sprachraum verbringen. Denn nur so kann man “Land und Leute” aus eigener Anschauung kennen lernen und die praktische Sprechfertigkeit erwerben, wie sie in der Alltagskommunikation notwendig ist. Allerdings stellt der Auslandaufenthalt kein W undermittel dar: er kann das systematische, intensive Sprachstudium nicht ersetzen, das man für die Aneignung einer komplexen Sprachkompetenz benötigt. Die Erfahrung zeigt: Der Nutzen eines Auslandaufenthaltes ist umso größer, je umfangreicher die Kenntnisse sind, die man bereits vorher erworben hat. Es gibt viele Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu gestalten; sie reichen vom privat finanzierten Bildungsaufenthalt bis zur Berufstätigkeit im Ausland. Außerdem stehen zahlreiche Stipendien von in- und ausländischen Institutionen zur Verfügung. Genauere Auskünfte erteilt das Büro für internationale Beziehungen (BIB). Für Studierende der Romanistik kommt vor allem das Auslandsstudium im Rahmen des Erasmus-Mobilitätsstipendiums in Betracht. Es handelt sich dabei um ein europäisches Austauschprogramms, das die Möglichkeit bietet, fünf bis neun Monate an einer ausländischen Partneruniversität zu studieren. Dies hat den Vorteil, dass das Fachstudium fortgesetzt werden (keine Unterbrechung im Studienfortschritt); darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, länderspezifische Lehr- und Forschungstraditionen kennen zu lernen. 1. Partneruniversitäten des Instituts für Romanistik Für Romanist/inn/en gibt Studienplätze an Partneruniversitäten. Sie werden für eine Studienzeit von 5 bis 9 Monaten vergeben. Pro Monat sind 3 ECTS-Anrechnungspunkte zu absolvieren (d.h. 15-18 pro Semester) oder pro Semester so viele Kurse, wie sie hiesigen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 6 Semesterstunden entsprechen (d.h. mindesten 90 Gesamtstunden). Die Partneruniversitäten des Instituts für Romanistik sind angesehene französische, italienische und spanische Universitäten mit einem breiten Fächerangebot: ! ! ! ! ! ! Université de Toulouse-Le M irail: 3 Studienplätze Università degli Studi di Bologna: 3 Studienplätze Università degli Studi di Padova: 3 Studienplätze Università degli Studi di Trieste: 3 Studienplätze Universidad de Córdoba: 2 Studienplätze Universidad de Huelva: 2 Studienplätze Im Rahmen der Universität Klagenfurt gibt es auch Studienplätze an der: ! Université Gaston Berger de Saint Louis, Sénégal (Joint-Study Programm) 30 VIII. Auslandsaufenthalt und Auslandsstudium Studierende, die an einem Auslandsstudium interessiert sind, werden gebeten, sich mit den für die internationalen Mobilitätsprogramme zuständigen Mitarbeiterinnen des Instituts in Verbindung zu setzen: Toulouse / Triest Dr. Claudia Pichler Telefon: 2700-2416 Padua Dr. M ichael Schwarze Telefon: 2700-2418 Bologna / Córdoba / Huelva Dr. Angela Fabris Telefon: 2700-2426 Lateinamerika M ag. Iván Rodríguez Telefon: 2700-2413 Senegal Dr. Helga Rabenstein Telefon: 2700-2417 Sprechstunden und E-mail: siehe home page des Instituts 2. Tätigkeit als Sprachassistent/in Diese Art des Auslandsaufenthalts bietet zahlreiche Vorteile: schneller und leichter Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung; Erwerb von pädagogischer und didaktischer Erfahrung; bessere Bezahlung als im Rahmen des Erasmus-Mobilitätsstipendiums (meistens mehr als 760 Euro brutto). Die Tätigkeit als Sprachassistent/in dauert 6 bis 10 W ochen und besteht darin, Schüler/innen zum Sprechen zu motivieren und für Österreich zu interessieren; der Unterricht umfasst etwa 12-15 W ochenstunden. Die Zusatzqualifikation “Deutsch als Fremdsprache” ist vorteilhaft, aber nicht notwendig, da vor der eigentlichen Lehrtätigkeit noch eine kurze Ausbildungsphase stattfindet. 3. Anrechnung von Auslandsstudien Prüfungen über romanistische Fächer, die an anerkannten ausländischen Universitäten abgelegt wurden, werden grundsätzlich angerechnet, wenn sie in Inhalt, im Umfang und im Hinblick auf die Prüfungsleistung dem hiesigen Studienplan entsprechen. Dies gilt nicht nur für Universitäten im romanischen Ausland, sondern auch für Universitäten in anderen Ländern (z.B. Großbritannien, Deutschland, USA, Australien, Slowenien). Zuständig für die Anrechnung von Auslandsstudien ist der Studienprogrammleiter der Romanistik. W er auf eine rasche und problemlose Anerkennung der im Ausland absolvierten Prüfungen W ert legt, sollte dem Antrag auf Anrechnung beglaubigte Informationsmaterialien beifügen, aus denen Folgendes hervorgeht: ! Inhalt der Lehrveranstaltung: kann belegt werden durch Programme, Prüfungspro! ! tokolle, Leselisten, Lehrveranstaltungsverzeichnisse etc. Art der Lehrveranstaltung: Lehrveranstaltungen können nur dann als PS / SE anerkannt werden, wenn der Nachweis über eine in ihrem Rahmen angefertigte gleichwertige schriftliche wissenschaftliche Arbeit erbracht wird. ECTS-Anrechnungspunkte und Stundenanzahl der gesamten Lehrveranstaltung (Gesamtvolumen – dies ist notwendig, weil die Semester unterschiedlich lang sind). Der Umrechnungsschlüssel lautet: 15 Gesamtstunden entsprechen 1 Semesterstunde des Klagenfurter Curriculums Romanistik (eine 2-stündige Lehrveranstaltung umfasst also ca. 30 Gesamtstunden).