Fall 4
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Fall 4
Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht Wintersemester 2011/12 Christian Koller Fall 4 (Parteilehre) Der Österreichische Inline-Skate Verband („ÖIV“) stellt einen Verein mit dem Zweck der Pflege und Verbreitung des Inline Skate-Sports dar. Ordentliche Mitglieder des ÖIV sind wiederum Vereine, wie bspw der Inline Skating Club A. Der ÖIV veranstaltet im August 2011 einen Inline Skate Halbmarathon zur Vergabe österreichischer Meistertitel. In der offiziellen Ausschreibung dieser Meisterschaft wird irrtümlich vergessen, die Altersklasse "Jugend" (männlich und weiblich) zu erwähnen. A entsendet daher keine TeilnehmerInnen dieser Altersklasse zu den Meisterschaften. Dennoch wird auch in dieser Klasse gelaufen und österreichische Meistertitel, nämlich die Plätze eins an X, zwei an Y und drei an Z vergeben. Dieses Ergebnis will A nicht hinnehmen, weil seinen Mitgliedern die Chance genommen wurde, Erfolge zu erzielen, die ausschlaggebend dafür sein können, mehr Subventionen und private Spenden zu erlangen. Es gehe nach Auffassung von A auch nicht an, Meisterschaften als „österreichische“ zu bezeichnen, die diesen Titel nicht verdienen. Der Anwalt von A rät dazu, den ÖIV auf Feststellung zu klagen, dass die vom ÖIV abgehaltene österreichische Meisterschaft im Inline Skate Halbmarathon 2011 in der Klasse "Jugend" (männlich und weiblich) nicht als österreichische Meisterschaft gelte und die im Rahmen dieses Bewerbs verliehenen Titel (1., 2. und 3. Platz) nicht als österreichische Meistertitel gelten. Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten dieser Klage? Variante: Nachdem A gegen den ÖIV Klage erhoben hat, wird dieser durch behördlichen Bescheid (vgl § 29 VerG) aufgelöst. Prozessuale Rechtsfolge?