Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung
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Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung
Rehabilitationszentrum Bad Reichenhall - Rehabilitationszentrum Bad Reichenhall Kliniken Bad Reichenhall u. Hochstaufen Salzburger Str. 8-11 und Herkommerstraße 2 83435 Bad Reichenhall Tel.: +49-8651-709-0 bzw. -771-0 Fax: +49-8651-709-683 bzw. 771377 [email protected] [email protected] Klinik Bad Reichenhall Insg. 269 Betten, 269 EZ, 269 Zi. DU/WC, TV, Telefon, Radio und Kühlschrank. §$ Klinik Hochstaufen Insg. 225 Betten, 222 EZ und 3 DZ, alle Zi. DU/WC, TV, Telefon., Übernachtung/Frühstück: A € Nächste Haltest.: Bahnhof, 3 Gehmin. B € HP-Aufschlag: € VP auf Anfrage Klinik Bad Reichenhall der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Schwerpunkt für Pneumologie (chronische Erkrankungen der Atmungsorgane) und Orthopädie (Erkrankungen des Bewegungsapparates). Bevorzugte Lage in unmittelbarer Nähe des Kurparks und der Fußgängerzone. Modernste diagnostische Einrichtung im Haus, umfangreiches therapeutisches Angebot wie Patientenschulung, Diätberatung, psychologische Betreuung. Aufnahme von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkassen, Selbstzahlern und Privatpatienten. Weitere Informationen unter www.klinik-bad-reichenhall.de Klinik Hochstaufen der Deutschen Rentenversicherung Bund Behandlungsschwerpunkte auf den Gebieten Kardiologie (Herz, Kreislauf und Gefäße) und Gastroenterologie (Magen, Darm). Spezialisierung auf dem Sektor von Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen (AHB) nach OP. Differenzierte Behandlungskonzepte zur individuellen Festlegung von Reha-Zielen. Belegung durch Krankenund Rentenversicherung; Selbstzahler (privat). Fordern Sie bei Interesse unter den angegebenen Adressen weitere Informationen an. Weitere Informationen auch unter www.rehaklinik-hochstaufen.de Bildstöcklalm mit Blick auf die Alpenstadt Anreise leicht gemacht! Die farbigen Betten-Symbole kennzeichnen Gastgeberbetriebe entlang der Hotelroute in Bad Reichenhall. So wird Ihnen die Anreise leicht gemacht: Folgen Sie einfach der jeweiligen Farbe zu ihrem Gastgeber. AlpenSole erleben in der Alpenstadt Bad Reichenhall Kulinarik, Einkaufen, Kultur, Geschichte, Durchatmen Bad Reichenhall ist Alpenstadt mit langer Tradition und Geschichte, Stadt der Solequellen und der Solebäder, beliebte Einkaufsstadt, die Heimat des angestammten Brauchtums und der Gebirgsjäger. Bummeln Sie durch die historische Altstadt mit ihrem mittelalterlichen Dorfcharakter, weiter durch die Fußgängerzone mit italienischem Flair und entlang der herrlichen Jugenstilbauten überall in der Kurstadt. Mannigfaltige Brunnen sprudeln, die Saalach fließt lebendig-glitzernd durch den Ort und die herrlichen Parkanlagen verleihen der Alpinen Perle den grünen Rahmen, der dazu einlädt hier länger zu verweilen. Der ländliche Charme der Gemeinde Bayerisch Gmain ist das besondere i-Tüpfelchen des Kurgebietes – die Sonnenterrasse des Bayerischen Staatsbades Bad Reichenhall. Die idyllische Lage am Lattengebirge und Untersberg mit weitläufigen Wandergebieten am Rande des Alpennationalparks machen die Gemeinde zu einem perfekten Ausgangspunkt für Naturerkundungen, ob zu Fuß oder mit dem Rad. Tourist-Info Bad Reichenhall Wittelsbacherstr. 15 D–83435 Bad Reichenhall Tel.: +49-8651-606-0 Fax: +49-8651-606-133 [email protected] 180 Weitere Infos und Online–Buchung unter: www.bad-reichenhall.de www.rupertustherme.de Tourist-Info Bayerisch Gmain Großgmainer Str. 14 D–83457 Bayerisch Gmain Tel.: +49-8651-606-401 Fax: +49-8651-606-403 Tourist-Info Wandelhalle im Kurgarten Bad Reichenhall Tel.: +49-8651-606-0 Fax: +49-8651-606-289 Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall Ihre Staatsbad-Gastkarte Mit der Staatsbad Gastkarte fahren Sie in der Alpenstadt Bad Reichenhall und in Bayerisch Gmain mit Bus und Bahn kostenfrei. Ihre Staatsbad Gastkarte ist Ihr Schlüssel zu über 100 Erlebnismöglichkeiten. Wie und wo erhalten Sie Ihre Staatsbad Gastkarte? Sie erhalten Ihre persönliche Staatsbad Gastkarte und die Infobroschüre mit allen Vorteilen bei der Anreise bei Ihrem Gastgeber oder in den Tourist Infos. Die Staatsbad Gastkarte steht jedem Übernachtungsgast zu. Selbstverständlich erhält jedes Familienmitglied eine eigene Karte. Gratis Bus und Bahnfahren in Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain Königlicher Kurgarten mit AlpenSole-Freiluftinhalatorium (Gradierhaus), AlpenSole-Lounge, AlpenSole-Kneippanlage Besuch der Bayerischen Spielbank Geführte Wanderungen in Bayerisch Gmain Täglich Kurkonzerte mit der Bad Reichenhaller Philharmonie und ihren Ensembles (montags spielfrei) Spa & Familien Resort RupertusTherme Ermäßigung bei Veranstaltungen im Königlichen Kurhaus, Theater, Cultino, Magazin 4 und im Haus des Gastes in Bayerisch Gmain Solequellentraining im AlpenSoleQuellenbau der Alten Saline Fahrten auf den Predigtstuhl Atem- und Genusswanderführer, die 60 schönsten Tal- und Bergwanderungen mit Wanderkarte 182 Bad Reichenhaller Sonnen- und Regenschirm Zoo Salzburg Freizeitparks Haus der Berge Berchtesgaden Salzheilstollen Berchtesgaden Gästerodeln Eiskanal Bob-Bahn Königssee E-Bike Verleih und, und, und...! Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Staatsbad Gastkarte. Sie erreichen uns unter Tel.: +49-8651-606-0 und im Internet unter www.bad-reichenhall.de Kurtaxe Die Kurtaxe ist Ihr Beitrag zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Leistungen im Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall mit Bayerisch Gmain Höhe der Kurtaxe Tagessatz Erwachsene 3,20 E Schwerbehinderte 2,70 E Tagungs- und Seminargäste 1,60 E Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Frei Die Kurtaxe wird exklusiv zum Übernachtungspreis erhoben. Kennen Sie das Idealbild eines romantischen Bergsees? Hier ist es – der Hintersee in Ramsau. Besondere Gütesiegel Wir sind familienfreundlich Wo Kinder sind, ist Leben – deshalb freuen wir uns im Berchtesgadener Land über kleine Gäste ganz besonders! Damit sich Familien bei uns rund um wohl fühlen, haben wir ein spezielles Gütesiegel entwickelt: das Zeichen mit dem Mankei, dem Murmeltierchen. Zu den „Muss-Kriterien“ gehören zum Beispiel ein Reisebettchen, ein Wickeltisch, ein Hochstuhl und auch die kleinen, aber wichtigen Dinge wie Wasserkocher und ein Fläschchenwärmer. Alles ist zudem kindersicher eingerichtet. Damit kleine Weltentdecker rundum glücklich sind, gibt es drinnen und draußen jede Menge Spielmöglichkeiten. Radfahrerfreundliche Gastgeber Radfahrer haben ihren eigenen Rhythmus – und besondere Wünsche, auf die wir gerne eingehen! Hier können Sie zum Beispiel auch nur für eine Nacht bleiben und dann wieder durchstarten. Morgens bekommen Sie dafür ein ordentliches Frühstück serviert, das Sie mit Vitaminen und Kohlehydraten versorgt. Sie können Ihr Rad sicher unterstellen und bei Bedarf auch wieder flott machen; es gibt eine Möglichkeit Kleidung und Ausrüstung zu trocknen, die Gastgeber haben Toureninfos parat, und, und, und. Also: rauf aufs Rad und ab in die Berge! Landurlaub/Urlaub auf dem Bauernhof Diese von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) verliehenen Prüfzeichen stehen bundesweit für hohe Qualität. Gesundheitshof Vom Kneipp-Bund anerkannter Gesundheitshof. Der Vermieter ist sich seiner besonderen Verantwortung im Sinne der ganzheitlichen Gesundheitslehre nach Kneipp bewusst. 228 Wanderfreundliche Gastgeber Dieses Siegel sagt Ihnen: Hier werden Sie als Wanderer herzlich aufgenommen, ob Sie eine Nacht bleiben wollen oder eine Woche. Der Service umfasst zum Beispiel ein abwechslungsreiches, gesundes Frühstück, auf Wunsch auch ein Thermofrühstück. Selbstverständlich können Sie bei einem wanderfreundlichen Betrieb Kleidung und Ausrüstung trocknen und reinigen. Wichtig auch: Ihr Gastgeber weiß, was die Herzen von Wanderern höher schlagen lässt, kennt die schönsten Touren und stellt Ihnen bei Bedarf regionale Wanderkarten zur Verfügung. Das goldene Qualitätssiegel Wir zeichnen Betriebe mit „Gold“ aus, die Ihnen höchsten Service und Perfektion bieten, in allen Bereichen. Denn wir sind überzeugt: Exzellenz erkennt man daran, dass die Leistung bis ins kleinste Detail stimmt. Sie können also sicher sein, dass diese Gastgeber alles tun werden, um Sie zu überraschen, zu begeistern und zu verwöhnen. Freuen Sie sich darauf! AtemOrt Mit dem AtemOrt Gütezeichen werden nur Unterkünfte ausgezeichnet die bestimmte Qualitäts- und Servicekriterien erfüllen. Kinderland Mit dem Kinderland-Bären werden nur Betriebe ausgezeichnet, die über ein spezielles Angebot für die jungen Gäste verfügen. WellVital Hotels mit einem speziellen Wellnessangebot, das nach hohen Qualitätskriterien geprüft wurde. Die verschiedenen Angebotsschwerpunkte erleichtern dem Gast die Wahl. Der TrustScore basiert auf Bewertungen z. B. von HolidayCheck, HRS u.s.w. und bietet somit einen Gesamteindruck, wie sich die Reisenden über eine Unterkunft äußern. Und dies zusammengefasst in einer einzigen Note (Siehe auch S. 48). Entscheidungshilfen Immer eine gute Wahl – die Klassifizierungen Sterne sind die Qualitätszeichen für Unterkünfte in Deutschland. Ob Hotel, Gasthof, Gästehaus, Pension, Ferienwohnung, Privatzimmer, Bauernhof oder Campingplatz, Sterne bieten Transparenz und Produktsicherheit. Sie sind jeweils für die Dauer von drei Jahren gültig. Wir informieren Sie über die verschiedenen Klassifizierungssysteme des DEHOGA und des DTV (Auszüge aus den Kriterienkatalogen): I. Deutsche Hotelklassifizierung H Unterkunft für einfache Ansprüche Alle Zimmer mit Dusche/WC oder Bad/WC; Tägliche Zimmerreinigung; Alle Zimmer mit Farb-TV samt Fernbedienung; Tisch und Stuhl; Seife oder Waschlotion; Empfangsdienst; Telefax am Empfang; Dem Hotelgast zugängliches Telefon; Erweitertes Frühstücksangebot; Getränkeangebot im Betrieb; Depotmöglichkeit. HH Unterkunft für mittlere Ansprüche Frühstücksbuffet; Leselicht am Bett; Schaumbad oder Duschgel; Badetücher; Wäschefächer; Angebot von Hygieneartikeln (Zahnbürste, Zahncreme, Einmalrasierer etc.); Kartenzahlung möglich. HHH Unterkunft für gehobene Ansprüche 14 Stunden besetzte separate Rezeption, 24 Stunden erreichbar, zweisprachige Mitarbeiter (deutsch/englisch); Sitzgruppe am Empfang, Gepäckservice; Getränkeangebot auf dem Zimmer; Telefon auf dem Zimmer; Internetzugang auf dem Zimmer oder im öffentlichen Bereich; Heizmöglichkeit im Bad, Haartrockner, Papiergesichtstücher; Ankleidespiegel, Kofferablage; Nähzeug, Schuhputzutensilien, Waschen und Bügeln der Gästewäsche; Zusatzkissen und -decke auf Wunsch; Systematischer Umgang mit Gästebeschwerden. 224 HHHH Unterkunft für hohe Ansprüche 18 Stunden besetzte separate Rezeption, 24 Stunden erreichbar; Lobby mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice, Hotelbar; Frühstücksbuffet oder Frühstückskarte mit Roomservice; Minibar oder 24 Stunden Getränke im Roomservice; Sessel/Couch mit Beistelltisch; Bademantel, Hausschuhe auf Wunsch; Kosmetikartikel (z.B. Duschhaube, Nagelfeile, Wattestäbchen), Kosmetikspiegel, großzügige Ablagefläche im Bad; Internetzugang und Internetterminal; À-la-carte-Restaurant. HHHHH Unterkunft für höchste Ansprüche 24 Stunden besetzte Rezeption, mehrsprachige Mitarbeiter; Doorman- oder Wagenmeisterservice; Concierge, Hotelpagen; Empfangshalle mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice; Personalisierte Begrüßung mit frischen Blumen oder Präsent auf dem Zimmer; Minibar und 24 Stunden Speisen und Getränke im Roomservice; Körperpflegeartikel in Einzelflakons; Internet-PC auf dem Zimmer; Safe im Zimmer; Bügelservice (innerhalb einer Stunde), Schuhputzservice; Abendlicher Turndownservice; Mystery-Guesting. Superior bezeichnet Spitzenbetriebe, welche deutlich mehr Punkte als in ihrer Kategorie erforderlich erreicht haben und deren Gesamteindruck den in ihrer Kategorie erwarteten überragt. Diese Betriebe weisen somit ein besonders hohes Maß an Dienstleistungen auf. Der Superior-Zusatz ist für Vollbetriebe und „garni“-Betriebe erreichbar. II. Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen GH Unterkunft für einfache Ansprüche Alle Zimmer mit Dusche/WC oder Bad/WC; Tägliche Zimmerreinigung; Frühstücksangebot, Getränkeangebot im Haus; Seife oder Waschlotion; Tisch und Stuhl; Telefax und Telefon im Haus; Depotmöglichkeit im Haus; Regionales Informationsmaterial im Haus. GHH Unterkunft für mittlere Ansprüche Erweitertes Frühstücksangebot; Farbfernseher; Badetuch; Schaumbad oder Duschgel; Bügelbrett und -eisen; Wäschefächer; Weckvorrichtung; Auswahl an Gesellschaftsspielen und Büchern. GHHH Unterkunft für gehobene Ansprüche Empfangsbereich und Safe im Haus; Getränkeangebot auf dem Zimmer, Kaffee- und Teekocher im Haus; Haartrockner; Angebot von Hygieneartikeln; Nähzeug und Schuhputzutensilien; Ankleidespiegel, Kofferablage; Waschraum mit Waschmaschine und Trockenmöglichkeit; Tagesaktuelles Zeitungsangebot; Internetzugang; Homepage; Bargeldloses Zahlen. GHHHH Unterkunft für hohe Ansprüche Frühstücksbuffet oder Frühstückskarte; Zusätzlicher Aufenthaltsraum neben Frühstücks-/Speiseraum; Sitzgruppe im Haus; Telefon, Sessel oder Couch mit Beistelltisch auf dem Zimmer; Auswahl alkoholischer Getränke und Snacks; Kleines Speisenangebot am Abend; Kühlschrank auf dem Zimmer; Kosmetikspiegel, großzügige Ablageflächen und Heizmöglichkeit im Bad Kosmetikartikel, Bademantel, Slipper; Stereo-Anlage mit CD/MP3-Player oder Dockingstation und DVDPlayer mit Filmauswahl im Aufenthaltsraum; Gesicherte Gepäckaufbewahrung; Akzeptanz von Kreditkarten, ec-Cash oder ELV. GHHHHH Unterkunft für höchste Ansprüche Eigenständige Rezeption; Minibar; Internet-PC auf dem Zimmer; Safe im Zimmer; Badezimmerhocker; Waschen der Gästewäsche; Bügelservice; Nähservice; Schuhputzservice; Schuhanzieher/ Schuhlöffel auf dem Zimmer; Familienzimmer mit separatem Kinderzimmer; Restaurant; Sauna; Gepäckservice. III. DTV-Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen FX Einfache und zweckmäßige Unterkunft Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich. FXX Unterkunft mit mittlerem Komfort Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität. FXXX Unterkunft mit gutem Komfort Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck. FXXXX Unterkunft mit gehobenem Komfort Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck. FXXXXX Unterkunft mit erstklassigem Komfort Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck. IV. DTV-Klassifizierung für Privatvermieter Die Klassifizierung richtet sich an Privatanbieter, die insgesamt über nicht mehr als neun Gästebetten verfügen. PX Einfache und zweckmäßige Unterkunft Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich PXX Unterkunft mit mittlerem Komfort Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität. PXXX Unterkunft mit gutem Komfort Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck. PXXXX Unterkunft mit gehobenem Komfort Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck. PXXXXX Unterkunft mit erstklassigem Komfort Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck. n.t. = Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Anbieter ohne Sternebezeichnung, die mit n.t. gekennzeichnet sind, haben an dieser freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden. Ausführliche Informationen finden Sie unter: Ferienwohnungen und Privatzimmer: www.deutschertourismusverband.de Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen: www.dehoga-bundesverband.de 225 Ganz einfach Glücksmomente buchen! Erläuterung der Preise Zimmer Für jeden Anspruch, für jeden Wunsch und für jede Jahreszeit gibt es im Berchtesgadener Land das richte Quartier. Sicherlich ist auch Ihr Lieblingsquartier darunter, sodass Sie sich rundherum wohlfühlen! Das Gastgeberverzeichnis Print und Internet gibt Ihnen umfangreich Auskunft über die verschiedenen Angebote – sei es über Hotels, Gasthöfe, Gästehäuser, Pensionen Ferienwohnungen, Campingplätze oder über einen Urlaub auf dem Bauernhof. Sie können in aller Ruhe vergleichen, auswählen, den Ort bestimmen und sich gezielt informieren. Im Zimmerpreis enthalten sind Übernachtung pro Person im Doppelzimmer mit Frühstück inklusive aller Abgaben jedoch ohne Kurbeitrag. In Häusern mit Etagendusche kann die Benutzung gesondert berechnet werden. Die aufgeführten Preise gelten ab einer Mindestaufenthaltsdauer von drei Tagen. Bei Kurzaufenthalten (1 oder 2 Tage) kann ein Zuschlag berechnet werden. Ferienwohnungen Bei Ferienwohnungen gelten die Preise pro Tag inklusive aller Nebenkosten jedoch ohne Kurbeitrag. Nicht inbegriffen sind Leistungen, die der Gast fakultativ in Anspruch nehmen kann, beispielsweise Wäschewechsel. Sollten die Energiekosten nicht im Preis enthalten sein, werden diese über einen Stromzähler extra abgerechnet. Bei Kurzaufenthalten (1 oder 2 Tage) kann ein Zuschlag berechnet werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers (Gast). Dies gilt auch für eine Erhöhung des örtlichen Kurbeitrages bzw. Kurtaxe. Bitte beachten Sie stets auch die Geschäftsbedingungen Ihrer jeweiligen Gastgeber. Kurbeitrag / Kurtaxe / Kurabgabe auf einen Blick Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee: Bayerisches Staatsbad Bad Reichenhall mit Bayerisch Gmain: Rupertiwinkel: Berchtesgaden, Bischofswiesen, Schönau a. Königssee, Marktschellenberg, Ramsau 1. Januar – 31. Dezember Erwachsene 2,30 E Kinder (6 – 16 J.) 1,10 E Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain Tagessatz Erwachsene 3,20 e Schwerbehinderte 2,70 e Tagungs- u. Seminargäste 1,65 e Kinder bis 18 Jahre Frei Anger Piding Teisendorf Der Kurbeitrag wird exklusiv zum zum Übernachtungspreis erhoben! Die Kurtaxe wird exklusiv zum Übernachtungspreis erhoben! Die Kurabgabe ist im Angebotspreis enthalten! Die Gästekarte von BerchtesgadenKönigssee wird größtenteils auch in Bad Reichenhall anerkannt. Die Staatsbadgastkarte wird im Berchtesgadener-, Salzburger- und Chiemgauer Land weitestgehend anerkannt. 0,40 e 0,30 e 1,00 e 1,00 e 1. u. 2. Pers. 0,30 e ab 3. Pers. 1. u. 2. Pers. 0,20 e ab 3. Pers. Erwachsene und Kinder ab 12 J. Erwachsene 0,50 e 13–18 J. 1.5.–30.9. 1.10.–30.4. 1.5.–30.4. 1.5.–30.4. In den Orten Freilassing, Laufen und Saaldorf-Surheim wird keine Kurtaxe erhoben. Die Gästekarte enthält verschiedene kostenlose Leistungen und Vergünstigungen. Weitere Informationen hierzu erteilen die Tourist-Infos. 229 Es muss nicht immer eine Bergtour auf den Watzmann sein – auch eine Wanderung am Fuße des Watzmanns hat ihre Reize! Höchstleistungen rund ums Jahr 7. Wander-Festival Berchtesgadener Land Alpine Ausflüge für Cracks und Genießer Das Berchtesgadener Land lädt vom 30.6. – 2.7.2017 zu zahlreichen Entdeckertouren durch die Salzalpen zwischen Rupertiwinkel, Bad Reichenhall und Watzmann ein. Einer der Höhe- 24 punkte ist die 24-Stunden-Wanderung rund um den Watzmann, der mit 2.713 Metern zu den imposantesten Riesen in den europäischen Alpen zählt. Einen ganzen Tag lang sind die Wan- derer auf den Beinen, legen insgesamt 55 Kilometer zurück und meistern rund 2.600 Höhenmeter. Schwindelfreie treffen sich mit ihren Bergführern an den schönsten Klettersteigen der Region, während Familien erlebnisreiche Ausflüge unternehmen. www.bglt.de/wanderfestival 5. + 6.1.2017 Weltcup Rennrodeln 27. – 29.1.2017 Weltcup Bob und Skeleton 3. – 5.3.2017 Hochgefühle und Medaillenfieber Das Berchtesgadener Land ist in Sachen Profisport ganz vorne mit dabei: Mit hochrangigen internationalen Winter- sportveranstaltungen wie FIS Ski Weltund Europacup Alpin und Snowboard. Und natürlich auch mit den Weltcups, Weltund Europameisterschaften auf der Kunsteisbahn am Königssee. Kein Wunder, dass diese Region viele erstklassige Sport- ler hervorgebracht hat. Felix Loch, der dreifache Olympiasieger und achtfache Weltmeister im Rennrodeln stammt eben- so von hier, wie die beiden Extremkletterer Alexander und Thomas Huber oder die Weltmeisterin im Eisklettern Ines Papert. Action – bergauf, bergab Auch bei den internationalen Bergläufen auf den Jenner oder zur Stoißeralm trifft sich die sportliche Elite. Koordination, Kondition und Konzentration sind bei den diversen internationalen Sportveranstal- tungen im und durch das Berchtesgadener Land so selbstverständlich wie Leistungen auf Weltklasseniveau. 6. Berchtesgadener Land Winter-Outdoor-Festival 23. – 25.6.2017 Edelweiß Classic 30.6. – 2.7.2017 7. Berchtesgadener Land Wander-Festival Sept. 2. EuRegio Genuss Radtour 2017 25 Veranstaltungs-Highlights Sonnenuntergang auf der Priesbergalm. Da geht was! Sport 5. und 6.1. FIL-Rennrodel Weltcup Deutsche Post Eisarena, Schönau am Königssee 27. – 29.1. BMW IBSF Weltcup Bob und Skeleton Deutsche Post Eisarena, Schönau am Königssee 3. – 5.3. 6. Winter-Outdoor-Festival Berchtesgadener Land 9.5 Kinderwaldlauf Sportplatz, Anger 27.5 Stoißer Alm Berglauf Anger 38 23. – 25.6. EdelweißClassic Berchtesgaden 30.6. – 2.7. 7. Wander-Festival Berchtesgadener Land Juli Thumsee Triathlon Bad Reichenhall Juli Stoißer Alm Mountainbikerennen Anger Juli und August Intern. Sommerskispringen Kälbersteinschanze, Berchtesgaden 18.8. „Grazi Man“ – Staffelwettbewerb Mountainbike, Berglauf, Paragliding Weitwiese, Bad Reichenhall 26.8. RupertusThermenLauf RupertusTherme, Bad Reichenhall September 2. EuRegio Genuss-Radtour Berchtesgadener Land, Salzburger Land, Chiemgau 15.9 Intern. Lois Doff Gedächtnisstaffelrennen Dorfplatz, Anger 8.10. 36. Intern. Jennerberglauf Jenner, Schönau am Königssee Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung 1.1. Neujahrsparty zum Jahresauftakt mit Feuerwerk Seelände Königssee, Schönau am Königssee 1.1. Alpenländisches Neujahrskonzert mit Hansl Auer Konzertrotunde, Bad Reichenhall Donnerstags Wochenmarkt – mit regionalen Produkten Anger oder Piding (im wöchentlichen Wechsel) Freitags Berchtesgadener Wochenmarkt Markt, Berchtesgaden 6. – 15.1. Krippenwegführung Laufen/Oberndorf Laufen 12.1. Musical Moments – die witzigcharmante Musicalshow Kongresshaus, Berchtesgaden 14.1. 2. Alpines Philosophicum: Diskussionsabend – Bergführer Beruf & Mythos zum 100. Todestag Kederbacher`s Ramsau 12.2. Kinderfasching Kongresshaus, Berchtesgaden 14.2. „Die Schneekönigin“ - das Musical für die ganze Familie Kongresshaus, Berchtesgaden 4.3. Jools Holland live mit Ruby Turner & Louise Marshall Kongresshaus, Berchtesgaden 11. - 12.3. Ostermarkt, Kunsthandwerksmarkt Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall 11. - 18.3. Mozart-Momente - Mozartwoche mit der Bad Reichenhaller Philharmonie uvm. Innenstadt, Bad Reichenhall 14.3. „I am from Austria“ – die größten Hits aus 50 Jahren Austropop Kongresshaus, Berchtesgaden 25.3. - 1.4. Multivisionsfestival – BERGinale Kongresshaus, Berchtesgaden 26.3. Josefi Markt – Verkaufsoffener Sonntag Rathausplatz, Bad Reichenhall 1.4. Frühlingssingen Kongresshaus, Berchtesgaden 2.4. Palmbesenmarkt Florianiplatz, Bad Reichenhall 2. – 23.4. Osterbrunnen Florianiplatz, Bad Reichenhall 14. – 15.4. Heiliges Grab Kloster Höglwörth, Anger – Änderungen und Ausfälle vorbehalten – 39 Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung Frühjahr und Herbst Schellenberger Gesundheitswochen Marktschellenberg Frühjahr Bärlauch Wochen Marktschellenberg 23.4. Autoshow mit verkaufsoffenem Sonntag Stadt Freilassing 29.4. Frühlingsball Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall 30.4. Ganghofer-Sonntag Markt, Berchtesgaden Ende April – Anfang Juli Veranstaltungsreihe mit Gesang und Geschichte zum Jubiläum 200 Jahre Soleleitung ausgewählte Gasthäuser, Ramsau Mai bis Mitte Juli Musikalisch vom Frühling in den Bergsommer Schönau am Königssee 40 1.5. Maibaumaufstellen Schönau am Königssee: Gasthaus Kohlhiasl, Gasthaus Waldstein Bad Reichenhall: Marzoll, Karlstein und Bayerisch Gmain Laufen: Vereinshütte Laufen 14. – 15.5. Traditioneller Kirchweihmarkt Dorfplatz, Anger Juni Altstadtfest „So klingt‘s bei uns“ Laufen 3. - 11.6. Pfingstfest mit Leonhardiritt Holzhausen, Teisendorf 5.6. Bergfest und Jubiläumshöhepunkt „500 Jahre Salzbergwerk“ Markt, Berchtesgaden 17.6. Ramsauer Dorffest Neuhausenbrücke, Ramsau Königlicher Kurgarten der Alpenstadt Bad Reichenhall. 21. - 27.6 2. Alpines Philosophicum: Hüttensymposium, philosophische Wanderung und Veranstaltung zum Gedenken an Hermann Buhl Ramsau 22.6 - 25.6. StadtLesen - das Lesefestival unter freiem Himmel Innenstadt, Bad Reichenhall 26.6. - 11.9. „Montag auf d‘Nacht wird Musi g‘macht“ Markt, Berchtesgaden Juli Oper auf Rädern Aegidiplatz, Bad Reichenhall 1.7. Stadtfest Innenstadt, Bad Reichenhall 1. - 31.7. Salzige Festwochen Innenstadt, Bad Reichenhall 5.7. / 9.8. u. 6.9. Kehlstein bei Nacht Berchtesgaden Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung 6.7. Heimatabend Kongresshaus, Berchtesgaden 7.7. Leobendorfer Musiknacht Dorfplatz Leobendorf, Laufen 7. – 10.7. Schellenberger Kirtag mit Jahrmarkt Marktschellenberg 8.7. Erlebnis Volksmusik – singen, tanzen, spielen mit Hansl Auer Königlicher Kurgarten, Konzertrotunde, Bad Reichenhall 8.7. - 23.7 Salzachfestspiele Schloss Triebenbach, Laufen 9.7. Trachten-Jahrtag Berchtesgaden 13.7. / 27.7. / 10.8. und 24.8. Alphornbläser „A Gsang und a Musi“ Aussichtskanzel Kastensteinerwand, Bischofswiesen 14.7. Italienische Nacht – I Dolch Signori Kongresshaus, Berchtesgaden 14.7. Königs-Seerenade Schönau am Königssee 15.7. (Ausweichtermin: 22.7.) Der Thumsee brennt – Klassik Open Air der Bad Reichenhaller Philharmonie Thumsee, Bad Reichenhall 21. - 22.7. Tanz auf dem Wasser Kurgastzentrum, Spielbank, Bad Reichenhall 21. - 29.7. Festwoche der Blaskapelle und des Trachtenvereins Freilassing 22.7. Sommerfest der FFW Schönau Feuerwehrhaus Schönau, Schönau am Königssee 28. – 30.7. Seefest Deutsche Post Eisarena, Schönau am Königssee 30.7. Dorffest Ortsteil Aufham, Anger Juli und August Historische Bauernhofwanderung Laufen Anfang August Mittelaltermarkt Piding 2. – 20.8. Open Air Kino Schneewinkel Schule, Schönau am Königssee 5.8. Marktfest Markt, Berchtesgaden 6.8. Seerenade Strandbad Abtsdorfer See, Laufen 11. - 13.8. 15. Bad Reichenhaller Weinfest Rathausplatz, Bad Reichenhall – Änderungen und Ausfälle vorbehalten – 41 Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung 12.8. Bischofswieser Bier- und Weinfest Rathausplatz/Schulhof, Bischofswiesen 19.8. Schönauer-Roßtag Schönau am Königssee 25.8. Philharmonische Klangwolke mit langer Einkaufsnacht Innenstadt u. Konzertrotunde, Bad Reichenhall 25.8. – 3.9. Festwoche AlpenKlassik und International Summer School Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall 26.8. Almer Wallfahrt Schönau am Königssee 27.8. Kirchweihfest St. Bartholomä, Schönau am Königssee Ende August Berchtesgaden leuchtet Markt, Berchtesgaden 42 September Grenzlandler Erntedankfest Laufen 8. - 17.9. Herbstfest mit Festzelt Festplatz Loferer Str., Bad Reichenhall 10.9. 2. Alm- und Bergerlebnistag Rossfeld, Berchtesgaden 15. – 17.9. Johann Strauß Tage der Bad Reichenhaller Philharmonie Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall 17.9. Rupertimarkt Piding 23.9. Music-City-Tour Innenstadt, Bad Reichenhall 24.9. Kinder- und Jugendtag mit verkaufsoffenem Sonntag Stadt Freilassing 24.9. Ruperti-Markt Rathausplatz, Bad Reichenhall Es geht heim in den Stall: Almabtrieb in der Ramsau. 30.9. Ramsauer Herbstfest Klausbachhaus, Ramsau Ende September / Anfang Oktober Almabtrieb im Berchtesgadener Land Oktober-November Alpenstadt Genießertage Innenstadt, Bad Reichenhall 1.10. Kraxn—Sonntag Markt, Berchtesgaden 15.10. Kirchweih mit verkaufsoffenem Sonntag Stadt Freilassing 18.11. Cäcilienkonzert der Musikkapelle Leobendorf Salzachhalle, Laufen 24.11. – 23.12. Alpenstadt-Advent mit Christkindlmarkt und Adventrundgang Rathausplatz, Bad Reichenhall 24.11. – 31.12. Berchtesgadener Berg-Advent Markt, Berchtesgaden Feste/Märkte, Tradition und Brauchtum, Bühne und Unterhaltung 25. – 26.11. Höglwörther Laternenzauber Höglwörth, Anger 26.11. Marktsonntag – verkaufsoffener Sonntag Rathausplatz, Bad Reichenhall 26.11. Verkaufsoffener Sonntag Stadt Freilassing 2. – 3.12. und 9. – 10.12. Christkindlmarkt – Drei Weihnachtsmärkte Rundweg Laufen/Oberndorf (A) 2. – 3.12. und 9. – 10.12. Christkindlmarkt Dorfplatz, Anger 2./3./9. und 10.12. Theater „Hirten erst kundgemacht“ Salzachhalle, Laufen 2./8./9. und 10.12. Hl. Nacht in St. Bartholomä Schönau am Königssee 3.12. Alpenländisches Adventsingen Kirche St. Niklaus v. d. Flüe, Bayerisch Gmain 5. – 6.12. Krampuslauf Rathausplatz, Bad Reichenhall 5. – 6.12. Buttenmandl- und Kramperllauf Markt, Berchtesgaden 8./15./16. und 17.12. Bartholomä Weihnacht (Abfahrt jew. 12:00 u. 17:00 Uhr / 15.12. nur 17:00 Uhr) Schönau am Königssee 9. - 10.12. Adventmarkt – Kunsthandwerkermarkt Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall 9./10.12. und 16./17.12. Christkindlmarkt Behindertenwerkstätten, Piding 10. und 11.12. Adventsingen Kongresshaus, Berchtesgaden 10. – 11.12. Lebendiges Holzhandwerk – Ausstellung Kongresshaus, Berchtesgaden 17.12. Adventsmarkt Rathausplatz, Bischofswiesen 17.12. Weihnachtskonzert Stiftskirche Mariä Himmelfahrt, Laufen 20. – 26.12. Philharmonische Weihnacht der Bad Reichenhaller Philharmonie Königliches Kurhaus, Bad Reichenhall 28.12. Bergweihnacht Aussichtskanzel Kastensteinerwand, Bischofswiesen 29.12. Romantische Fackelwanderung Märchenpfad, Bischofswiesen 31.12. Ski-Fackellauf Skizentrum Götschen, Bischofswiesen 31.12. Silvesterkonzerte der Bad Reichenhaller Philharmonie Theater, Bad Reichenhall – Änderungen und Ausfälle vorbehalten – 43 Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber im Berchtesgadener Land Sehr geehrte Gäste, die Berchtesgadener Land Tourismus GmbH – nachstehend BGLT abgekürzt - bietet über das Gastgeberverzeichnis für die Region und die Buchungsplattform www.berchtesgadener-land.com Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend das Vermittlungsverhältnis zur BGLT. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Stellung der BGLT Die BGLT hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige Haftung der BGLT aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der BGLT herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen über Internetportale der BGLT. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote, Verträge über Gästeführungen oder sonstige Angebote des Gastgebers oder der BGLT. Vertragsschluss Für alle Buchungsarten gilt: Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die BGLT zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht. Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. die BGLT bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der BGLT als dessen Vermittler beim Gast zu Stande. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die BGLT dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. Rücktritt und Nichtanreise Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe): Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind 226 der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber, nicht an die BGLT zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. An- und Abreise Anreisezeit und Abreisezeit des Gastes richten sich nach den zwischen dem Gastgeber und dem Gast im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen bzw. den entsprechenden Hinweisen in der Buchungsbestätigung. Ist eine Anreisezeit danach verbindlich festgelegt, gilt für verspätete Anreisen. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5. entsprechend. Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 4.4 und 4.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der BGLT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend. Haftungsbeschränkung Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Verjährung Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag bzw. der BGLT aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der BGLT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftrag-geber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der BGLT als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der BGLT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die BGLT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der BGLT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. die BGLT nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen des Gastgebers bzw. der BGLT gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. -----------------------------------------------------------------------------© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart -----------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist: Berchtesgadener Land Tourismus GmbH · Geschäftsführerin: Maria Stangassinger Amtsgericht Traunstein · Reg.Nr.: HRB 6125 Maximilianstraße 9 · 83471 Berchtesgaden Tel.: +49-8652-65650-0 · Fax: +49-8652-65650-99 www.berchtesgadener-land.com · [email protected]