Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße)
ABl./S S249 27/12/2014 442085-2014-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:442085-2014:TEXT:DE:HTML Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2014/S 249-442085 Vorinformation Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Landkreis Saarlouis (Linienbündel 2 inkl. R3 und R5) Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 Kontaktstelle(n): Landkreis Saarlouis Zu Händen von: Herrn Reinhold Bruch 66740 Saarlouis DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kreis-saarlouis.de Weitere Auskünfte erteilen: BPV Consult GmbH Löhrstraße 91a Kontaktstelle(n): BPV Consult GmbH Zu Händen von: Herrn Stephan Hajak 56068 Koblenz DEUTSCHLAND Telefon: +49 26120165012 E-Mail: [email protected] Internet-Adresse: http://bpv-consult.net I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen) II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Erbringung von Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Saarlouis für das Linienbündel 2 als Gesamtleistung mit den Linien R 3 (Wadern nach Lebach), R 5 (Lebach nach Saarlouis), 411 (Saarlouis nach Eimersdorf über Fremersdorf), 462 (Biringen/Niedaltdorf nach Saarlouis/ Dillingen), 463 (Saarlouis nach Lebach), 466 (Schmelz nach Saarlouis), 468 (Schmelz nach Schmelz), 469 (Lebach nach Lebach), 470 (Wadern nach Lebach) und 473 (Hasborn/Überroth nach Saarbrücken/Lebach) auf der Grundlage einer Direktvergabe für 3 Jahre ab dem 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 27/12/2014 S249 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/6 ABl./S S249 27/12/2014 442085-2014-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 2/6 II.2) Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. Ausführung Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr Saarlouis. NUTS-Code DEC02,DEC04 II.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein II.4) Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren bzw. Dienstleistungen: Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über ein Vergabeverfahren für die benannten Linien nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr.1370/2007. Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler, ist gesetzlich bestellter Aufgabenträger für die Linien R 3 und R 5. Der Landkreis Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis, ist gesetzlich bestellter Aufgabenträger für die Linien 411, 462, 463, 466, 468, 469, 470 und 473. Durch Beschluss des ZPS wurden die Linien R 3 und R 5 mit Gültigkeit ab dem 01.01.2016 in das Linienbündel 2 des Landkreises 2 integriert. Die Linien R 3 und R 5 bleiben aber weiterhin formal in der Aufgabenträgerschaft und damit in der Planungsund Finanzierungshoheit des ZPS. Zum Zweck der Vergabe der Leistungen der Linien R 3 und R 5 hat der ZPS eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Saarlouis für die Zeit ab dem 01.01.2016 abgeschlossen. Zuständige Behörde für die Durchführung des Vergabeverfahrens der Leistungen des Linienbündels 2 mit Beginn zum 01.01.2016 ist der Landkreis Saarlouis. Der Landkreis Saarlouis als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Saarlouis beabsichtigt als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 01.01.2016 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2018 (oder dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018) in einem Vergabeverfahren zu vergeben. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Landkreises Merzig-Wadern (NUTS-Code DEC02) und Landkreises Saarlouis (NUTS-Code DEC04) für die benannten Linien. Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der von den Aufgabenträgern festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 PBefG entsprechend dem gültigen Nahverkehrsplan. Der Umfang der Verkehrsdienstleistungen beträgt rd. 1,877 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Für die benannten Verkehrsdienstleistungen sind bereits mit Datum vom 18.12.2013 Vorankündigungen über die beabsichtigte Vergabe der Leistungen erfolgt. Daraufhin sind für keine der genannten RegioBusLinien R 3 und R 5 bzw. für das Linienbündel 2 eigenwirtschaftliche Verkehrsanträge innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten oder danach bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gem. PBefG (VGS Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbH, Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken) eingegangen, obwohl wegen des Fehlens konkreter Mengen- und Qualitätsvorgaben in der Veröffentlichung auch Anträge mit geringerem Angebotsvolumen und/oder minderer Qualität hätten gestellt werden können. Die Aufgabenträger haben daraufhin den Wert der in Rede stehenden Leistungen geprüft und dauerhaft notwendige Ausgleichsleistungen durch die zuständigen Aufgabenträger in Höhe von mehr als 30 % der Kosten der Leistungserstellung festgestellt. Entsprechende betriebstechnische und ökonomische Plankalkulationen haben zudem gezeigt, dass bei der geforderten Beibehaltung der heute gültigen Fahrpläne eine Senkung des Betriebsmitteleinsatzes und eine Minimierung der Kosten der Leistungserstellung nur bei einer integrativen Bedienung aller vorgenannten Leistungen möglich ist. Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die nachstehend dargestellten Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 verbunden. Der beabsichtigte 27/12/2014 S249 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/6 ABl./S S249 27/12/2014 442085-2014-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 3/6 öffentliche Dienstleistungsauftrag wird zudem Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot, das Gegenstand dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist, innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie Qualitätsanforderungen für diese Linien ergeben. Verkehrlicher Leistungsumfang Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung der Regelungen des Landkreises Saarlouis zur Schülerbeförderung sowie den Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans werden zur Betriebsaufnahme am 01.01.2016 auf den zum Linienbündel 2 gehörenden Linien inkl. den RegioBus-Linien R 3 und R 5 voraussichtlich ca. 1,877 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr erbracht. Die derzeit gültigen Linienverläufe und Fahrpläne für die einzelnen Linien sind im Internet veröffentlicht: http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174108_462_2014-12-14.pdf (Linie 462) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174109_463_2014-12-14.pdf (Linie 463) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_176110_466_2014-12-14.pdf (Linie 466) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174111_468_2014-12-14.pdf (Linie 468) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174112_469_2014-12-14.pdf (Linie 469) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174113_470_2014-12-14.pdf (Linie 470) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174114_473_2014-12-14.pdf (Linie 473) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174202_r3_2014-12-14.pdf (Linie R 3) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174204_r5_2014-12-14.pdf (Linie R 5) http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174107_411_2014-12-14.pdf (Linie 411) Tarifbestimmungen, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen Vom Auftragnehmer ist der jeweils gültige saarVV-Tarif sowie die jeweils gültigen Tarif- und Beförderungsbedingungen der SNS GmbH anzuwenden (vgl. http://www.saarvv.de/fileadmin/user_upload/PDF/ Flyer/Flyer%20Tarifbestimmungen.pdf). Mitgliedschaft in der SNS GmbH oder Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der SNS GmbH Sofern der Auftragnehmer noch kein Gesellschafter der Saarländischen-Nahverkehrs-Service GmbH (SNS GmbH) ist oder mit der SNS GmbH keinen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, kann der Auftragnehmer bei der SNS GmbH entweder einen Antrag zur Aufnahme als Gesellschafter oder zum Abschluss eines Kooperationsvertrages stellen. Die Mitgliedschaft in der SNS GmbH oder der Abschluss eines Kooperationsvertrages sichert insbesondere die Einbeziehung in die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen nach den Regelungen der Verbundverträge ab. Der Gesellschaftsvertrag der SNS GmbH, der Entwurf eines Kooperationsvertrages und die zwischen ZPS und der SNS GmbH geschlossenen Verbundverträge werden auf Anfrage zugesandt. Grundlegende Anforderungen an das Fahrpersonal Der Auftragnehmer stellt beim eingesetzten Fahrpersonal sicher, dass dieses den Anforderungen eines attraktiven ÖPNV mit umfassender Dienstleistungs- und Kundenorientierung gerecht wird. Das Fahrpersonal hat deshalb insbesondere nachstehende Anforderungen zu erfüllen: - Das Fahrpersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit und in Stress- und Konfliktsituationen, insbesondere gegen-über Kindern und Jugendlichen, angemessen zu verhalten. Dies gilt ebenso gegenüber Fahrgästen, die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben. - Das Fahrpersonal verfügt über ausreichende Kenntnisse zum Fahrplan der einzelnen Linien, zum saarVV-Tarif sowie über ausreichende Netz- und Ortskenntnisse. - Das Fahrpersonal hat eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewährleisten. 27/12/2014 S249 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3/6 ABl./S S249 27/12/2014 442085-2014-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 4/6 - Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache so mächtig sein, dass es in der Lage ist, neben dem Fahrscheinverkauf und den Haltestellendurchsagen den Fahrgästen auf Wunsch auch Informationen und Auskünfte erteilen sowie mit der Betriebsleitung kommunizieren zu können. - Das Fahrpersonal zeichnet sich stets durch ein gepflegtes einheitliches Erscheinungsbild aus. - Das Rauchen im Bus ist dem Fahrpersonal auch während der Pausen untersagt. Anforderungen an die Vergütung des Personals Soweit Ausgleichsleistungen des Landkreises Saarlouis oder einer Gemeinde im Landkreis Saarlouis in Anspruch genommen werden, sind die jeweils aktuell gültigen Sozialstandards für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Landkreis Saarlouis auf die hier adressierten Verkehrsdienstleistungen anzuwenden (TVN Saar). Dies gilt für den Unternehmer sowie für alle ggf. in seinem Auftrag als Subunternehmer erbrachten Leistungen und das dort eingesetzte Personal. Unabhängig davon ist die Leistung mehrheitlich durch den Unternehmer selbst zu erbringen. Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge und die Fahrgastinformation Der Einsatz der Busse muss den Fahrplan ohne Ausfallzeiten abdecken können. Es ist davon auszugehen, dass inkl. Spitzenabdeckung und Werkstattreserve 51 Fahrzeuge, davon 1 Kleinbus und 1 Midibus benötigt werden (Fahrplan im Status quo). Es ist sicherzustellen, dass die im Regelbetrieb eingesetzten Fahrzeuge nachstehende Anforderungen erfüllen: - Während der Vertragslaufzeit sind die Fahrzeuge im gewichteten Durchschnitt zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt nicht älter als 9 Jahre und im Einzelfall maximal 12 Jahre alt. - Die Fahrzeuge, die auf den R-Linien eingesetzt werden, müssen niederflurig (mit höchstmöglicher Sitzplatzkapazität) sein und über eine Kneelingfunktion verfügen. - In den Fahrzeugen erfolgt die Anzeige und Ansage der nächsten Haltestelle durch automatische Ansage- und Anzeigesysteme. - Im Notfall muss die Haltestellenansage über Bordmikrofon möglich sein. - Die Fahrzeuge müssen mit Funkgeräten ausgestattet sein, um untereinander und mit der Betriebsleitstelle und der Werkstatt in Kontakt treten zu können. - Die Fahrzeuge müssen über Bordrechner verfügen, welche die Datenübermittlung an ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) gewährleisten. - Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Klimaanlage verfügen und mindestens der Abgasnorm EURO 5/EEV entsprechen. - In den Fahrzeugen ist der Verkauf des Ticketsortiments des saarVV durch elektronische Fahrausweisdrucker sicherzustellen. - Es ist sicherzustellen, dass die Fahrzeuge die vorhandenen Anlagen zur Lichtsignalanlagenbeeinflussung nutzen. - Alle Fahrzeuge müssen die notwendige technische Ausstattung zur Erfüllung der Anforderungen der Echtzeitinitiative „Saarland in Time“ (IST-Fahrgastinformation und betriebsübergreifende Anschlusssicherung) uneingeschränkt erfüllen. Anforderungen an die Betriebsleitstelle Um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf zur ausreichenden Verkehrsbedienung sicherstellen zu können, hat der Auftragnehmer eine durch mindestens eine fachlich qualifizierte Person besetzte Leitstelle, welche die Betriebsabläufe über Funk überwacht und steuernd eingreift, einzurichten bzw. das Vorhandensein nachzuweisen. Betriebshof Der Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme über die notwendige Infrastruktur verfügen, um sämtliche Fahrzeuge abzustellen und alle Reparatur-, Wartungs-, Betankungs- und Reinigungsarbeiten 27/12/2014 S249 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4/6 ABl./S S249 27/12/2014 442085-2014-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 5/6 durchführen zu können. Zudem stellt er bei Bedarf eine mobile Einheit, welche bei schweren Unfällen oder Fahrzeugdefekten vor Ort Hilfe leistet. Anforderungen an die Haltestellen Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass an den Haltestellen ein Fahrplanmast, -schild und -kasten (incl. Fahrplanaushang) nach den Anforderungen des saarVV bzw. der VGS vorhanden ist. Weitergabe von Fahrplandaten und Übermittlung von Echtzeitinformationen Zur Gewährleistung einer betreiberübergreifenden Information der Bevölkerung über das Fahrplanangebot unterhält die SNS GmbH ein elektronisches Informationssystem im Internet und erstellt verschiedene gedruckte Fahrplanveröffentlichungen. Der Auftragnehmer stellt zu diesem Zweck der SNS GmbH unter Mitteilung etwaiger Veränderungen die zu veröffentlichenden Fahrplandaten (elektronisch im DINO-Format) rechtzeitig unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer stimmt der Weitergabe der Daten in elektronischer Form an den Auftraggeber, an andere Betreiber von Fahrplanauskunftssystemen sowie der Veröffentlichung der Fahrplandaten als offene Daten zu. Qualitätsvorgaben für die RegioBus-Linien R3 und R5 Es gelten besondere Vorgaben des ZPS hinsichtlich der Mindeststandards für eigenwirtschaftliche Anträge. Diese betreffen die Qualitätsstandards in Bezug auf: - Fahrgastzählungen: Es sind zweimal jährlich, je einmal durch die VGS und einmal durch den Unternehmer, im Lauf eines Fahrplanjahres im Mai und im November auf dessen Kosten Fahrgastzählungen (Ein- und Aussteiger) durchzuführen, nicht jedoch in saarländischen Schulferien und/oder in Wochen mit Feiertagen. Diese müssen jeweils über eine Woche alle Fahrten an allen Einsatztagen haltestellengenau erfassen (Vollerhebung). - Direktverbindungen: Die RegioBus-Linien bedienen direkt und ohne Umwege Mittelzentren und zentrale Umsteigebahnhöfe/Umsteigebusbahnhöfe miteinander. - Taktfolgen und Übergangszeiten: Es gelten die aktuell gültigen Taktfolgezeiten mit Unterscheidung nach Wochentagen (1-h-Takt), Samstagen (2-h-Takt) und Sonn- und Feiertagen (3-h-Takt). Bei der Abstimmung der Übergangsverbindungen müssen ausreichende Übergangszeiten eingeplant werden, um unvermeidbare Verspätungen aufzufangen und die Sicherheit des Anschlusses zu gewährleisten. Die Übergangszeiten im Nahverkehr sollen sich daher in einer Spannbreite von 5 bis maximal 10 Minuten bewegen. - Vermarktung des R-Bus-Netzes: Das RegioBus-Liniennetz ist einheitlich zu vermarkten. - Das saarländische Tariftreuegesetz (STTG) ist im jeweils maßgeblichen Umfang anzuerkennen. - Fahrzeugqualität: Die Fahrzeuge müssen ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen. Die o.g. Punkte sind dem gültigen PBefG, der gültigen BO-Kraft, dem gültigen ÖPNV-Gesetz des Saarlandes, dem VEP des Saarlandes bzw. den korrespondierenden Nahverkehrsplänen in der gültigen Fassung zu entnehmen. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich hingewiesen. PBefG-Genehmigungsbehörde ist die VGS Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbH (Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken). Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 II.6) Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren II.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) II.8) Zusätzliche Angaben: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben 27/12/2014 S249 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 5/6 ABl./S S249 27/12/2014 442085-2014-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen 6/6 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: VI.3) Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.12.2014 27/12/2014 S249 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 6/6