Herrn Dr. Josef Preßlmayer Diözesanbischof

Transcription

Herrn Dr. Josef Preßlmayer Diözesanbischof
1. Europäisches Lebensschutz-Museum
Steinbach bei Schrems/NÖ
Herrn
Diözesanbischof
DDr. Klaus Küng
Domplatz 1
3100 St. Pölten
Kreuzmitte des Sühnekreuzes
aus Abtreibungsinstrumenten.
Im Mittelpunkt das vom FolterTod bedrohte Kind, davor Jesus,
in welchem heute unsere geringsten Nächsten gekreuzigt werden.
Baby-Holocaust-Gedenkstätte; Sühnekreuz,
Gynstuhl des Dr. Schlebaum, Nachbildung des
vor der Sondermüll-Deponie „Rautenweg“ stehenden Gedenk-Kreuzes für die ca. 2 Millionen
Kinder, deren Asche dort einzementiert ist.
Dr. Josef Preßlmayer
Gesundheitspsychologe
1. Europäisches Lebensschutz-Museum
3871, Steinbach 63
www.lebensschutzmuseum.at
13. August 2009
Sehr geehrter Herr Bichof DDr. Küng!
Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich für das ausführliche Gespräch mit Ihnen und
darf, wie üblich, bei wichtigen Gesprächen, die mir zu führen erlaubt sind, die wesentlichen
Punkte, zwecks Dokumentation zusammenfassen:
1.) Der „Aktion Leben“ wurde seitens der Bischofkonferenz untersagt, „ohne tatsächlich
durchgeführte Beratung“ eine Beratungsbestätigung auszustellen.
2.) Die Ausstellung von Scheinen ist „möglichst zu vermeiden“, das heißt aber auch, dass
sie nicht verboten sind.
3.) Die katholische Kirche Österreichs bemüht sich um eine Beratungsregelung, die
keinerlei Bestätigungen für erfolgte Beratungen vorsieht.
4.) Mit dem Fall der Forderung aus dem seinerzeitigem 9-Punkte-Programm der
Bischofskonferenz, „Trennung von beratendem und abtreibendem Arzt“, Punkt 4, sind
auch keine Dokumentationen, somit Bescheinigungen einer solchen Trennung mehr
nötig.
5.) Sie lehnen die Beratung durch Abtreibungsärzte wie Dr. Fiala ab und sind mit einer
solchen, von der Lebensschutz-Beauftragten der Erzdiözese Wien, Dr. Stephanie
Merckens, geforderten Regelung, wonach eine medizinische Beratung auch durch den
abtreibenden Arzt erfolgen könne, wenn dieser einer Hinweispflicht auf weitere
Beratungsmöglichkeiten nachkommt, nicht einverstanden und werden dies auch Dr.
Merckens mitteilen.
6.) Die im Katechismus der Katholischen Kirche im Abschnitt 2273 festgehaltene Lehre,
wonach „das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen“ vorsehen „muss“, ist für Sie
nicht bindend. Kardinäle und Bischöfe können auch erklären, dass sie von
Strafmaßnahmen absehen wollen.
Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Bischof, die Punkte, die in der Ihnen vorgelegten „RoadMap“ genannt sind, in dem, von Ihnen nicht abgelehnten Zeit-Horizont von drei Wochen, zu
beantworten. Bitte senden Sie mir auch, wie zugesagt, den Laudatio-Text.
Ich grüße Sie recht herzlich und erbitte Ihren Segen!