Verfassungsschutzbericht 1999 - Bundesministerium für Inneres

Transcription

Verfassungsschutzbericht 1999 - Bundesministerium für Inneres
REPUBLIK OÈSTERREICH
Bundesministerium fuÈr Inneres
STAATSSCHUTZBERICHT
1999
Wien, Juni 2000
Der Staatsschutzbericht 1999 im Internet:
http://www.bmi.gv.at
VORWORT
Mit dem Staatsschutzbericht 1999
ist der Staatsschutz transparent: sowohl in der Struktur, als auch im Lagebild. Denn der BuÈrger hat ± nicht
nur als Steuerzahler ± ein Recht darauf, uÈber die oftmals nicht gleich
sichtbare Arbeit unserer Staatspolizei Bescheid zu wissen. Dieser Bericht ist der Rechenschaftsbericht
der Staatspolizei fuÈr das Jahr 1999.
Eine Dokumentation der Arbeit fuÈr
die Sicherheit der Menschen.
Der Staatsschutz ist eine der wesentlichen Aufgaben des Bundesministeriums fuÈr Inneres, hier ist der
Schutz der demokratischen Ordnung unserer Republik die oberste
PraÈmisse. Der Staatsschutz als
Schild der Republik. Sie sehen an
den vielen unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Staatspolizei, vom Linksextremismus bis zur Spionageabwehr, die Herausforderungen, denen sich unser Staatsschutz stellt.
Das Bundesministerium fuÈr Inneres wird auf Basis der Rechtsordnung
weiterhin dafuÈr sorgen, dass OÈsterreich und seine BuÈrger auf die exzellente
Arbeit unserer Experten bauen koÈnnen. Machen Sie sich nun mit der Arbeit
unserer Staatspolizei im Laufe des Jahres 1999 vertraut.
Dr. Ernst Strasser
Bundesminister fuÈr Inneres
Inhalt
Inhalt
I. VORBEMERKUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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II. STAATSPOLIZEILICHER DIENST . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1. Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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III. LAGEBILD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Gefahrensituation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1 UÈberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Rechtsextremismus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 Militante TierschuÈtzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5 Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus . . . .
2.6 Nachrichtendienste und Spionageabwehr . . . . . . . . . . . . .
2.7 Proliferation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.8 Staatsschutzrelevante Bereiche der organisierten KriminalitaÈt
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3. Abwehrmaûnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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IV. LINKSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Mitglieder, nationale und internationale Verbindungen . . . . . . . . . . . . . .
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4. Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5. Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Druckwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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6. AktivitaÈten und strafbare Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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7. Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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8. Prognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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V. RECHTSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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STAATSSCHUTZBERICHT 1999
5
Inhalt
3. Szenebeschreibung
3.1 Revisionismus .
3.2 Aktivisten . . . .
3.3 Sympathisanten
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4. Organisationsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1 Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2 Vereine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3 Sonstige Personenverbindungen und Veranstaltungen .
4.4 Jugendgruppen mit rechtsextremistischer Tendenz . . .
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5. Verbreitung des Gedankengutes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Druckwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1.1 Inland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1.2 Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Elektronische Informations- und Kommunikationssysteme
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6. AktivitaÈten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1 Inland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2 Auslandsverbindungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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7. Internationale Maûnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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8. Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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9. Prognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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VI. MILITANTE TIERSCHUÈTZER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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4. Aktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5. Prognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
51
È SE BEWEGUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VII. PSEUDORELIGIO
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VIII. INTERNATIONALER TERRORISMUS UND AUSLAÈNDEREXTREMISMUS .
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1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. TuÈrken/Kurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 PKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2.1 Festnahme des PKK-FuÈhrers Abdullah OÈcalan .
2.2.2 Auswirkungen auf die PKK . . . . . . . . . . . . . .
2.2.3 Auswirkungen auf die TuÈrkei . . . . . . . . . . . . .
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STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Inhalt
2.2.4 Auswirkungen auf Europa. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2.5 Aktionen in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Islamischer Extremismus . . . . . . . . . . . . . .
3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Beispiel Algerien . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3 Non Governmental Organizations (NGOs)
3.4 Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . .
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4. Balkan-Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2 Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . .
4.2.1 Serben . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2 Albaner. . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.3 Finanzierung der Kosovoalbaner .
4.2.4 RekrutierungsaktivitaÈten der UCK
4.3 Beurteilung der Sicherheitslage . . . . . .
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5. Irak-Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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6. Tschetschenien-Konflikt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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7. Nahostproblematik ± PalaÈstinensischer Terrorismus. . . . . . . . . . . . . . . .
7.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2 Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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8. Gewaltbereite iranische Opposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.2 Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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9. RAF-Terroristen ± Schusswechsel und Festnahme in Wien . . . . . . . . . . .
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IX. NACHRICHTENDIENSTE UND SPIONAGEABWEHR . . . . . . . . . . . . . . .
71
1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Nachrichtendienste der ehemaligen DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
71
3. Nachrichtendienste der Russischen FoÈderation . . . . . . . . . . . . .
3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Historische und aktuelle Situation der russischen Nachrichtendienste in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.1 Das Mitrokhin-Archiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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72
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74
4. Nachrichtendienste der uÈbrigen GUS-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
75
5. Nachrichtendienste von Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie
Afrikas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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6. FernoÈstliche Nachrichtendienste . . .
6.1 Nachrichtendienste Nordkoreas.
6.1.1 Internationale Situation . .
6.1.2 Situation in OÈsterreich . . .
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STAATSSCHUTZBERICHT 1999
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Inhalt
6.2 Nachrichtendienste der VR China. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
80
7. Sonstige Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
81
8. Wirtschaftsspionage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
81
X. PROLIFERATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
83
1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
83
2. Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Internationale Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
84
XI. STAATSSCHUTZRELEVANTE BEREICHE DER ORGANISIERTEN
KRIMINALITAÈT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Organisierte KriminalitaÈt mit nachrichtendienstlichem Bezug . . . . . .
2.1 Kriminelle Organisationen aus der ehemaligen Sowjetunion und
deren Nachfolgestaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.1 Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.2 Nachrichtendienstlicher Aspekt . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Illegaler Handel mit Waffen, Schieû- und Sprengmitteln sowie Kriegsmaterial
3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Situation in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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4. NuklearkriminalitaÈt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5. Schlepperei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Aufgriffe in OÈsterreich . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Globalisierung der Migrationsbewegungen. .
5.3 Ursachen und GruÈnde fuÈr MigrationsstroÈme .
5.4 Schleusungsrouten . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.4.1 Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.4.2 BR Jugoslawien ± Kosovo . . . . . . . .
5.4.3 Herkunftsland RumaÈnien . . . . . . . . .
5.4.4 Naher und Mittlerer Osten . . . . . . . .
5.4.5 Routen aus Fernost ± Asien . . . . . . .
5.5 Perspektiven ± Entwicklungsszenarien . . . .
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XII. PERSONEN- UND OBJEKTSCHUTZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
XIII. SICHERHEITSUÈBERPRUÈFUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
XIV. TRANSPORT VON KERNMATERIAL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
8
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Inhalt
XV. INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
ABKUÈRZUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
9
Vorbemerkung
I. VORBEMERKUNG
Der Staatsschutzbericht 1999 ist
der dritte Bericht dieser Art und
stellt eine inhaltliche Fortsetzung
der Staatsschutzberichte 1997 und
1998 dar.
Auch im vorliegenden Bericht wird
wieder die aktuelle Situation in den
einzelnen TaÈtigkeitsbereichen des
Staatsschutzes dargestellt. Der Bericht enthaÈlt demnach BeitraÈge uÈber
Links- und Rechtsextremismus, militante TierschuÈtzer, internationalen
Terrorismus und AuslaÈnderextremismus, Nachrichtendienste und Spionageabwehr,
Proliferation
und
staatsschutzrelevante Bereiche der
organisierten KriminalitaÈt, unter anderem uÈber illegalen Waffenhandel,
NuklearkriminalitaÈt und Schlepperei.
Weiters wird ein Lagebild dargestellt
und uÈber Maûnahmen im Rahmen
des Personen- und Objektschutzes,
uÈber SicherheitsuÈberpruÈfungen, den
Transport von Kernmaterial und
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
uÈber die internationale Zusammenarbeit berichtet. Ein Beitrag uÈber Organisation, Aufgaben und Rechtsgrundlagen des Staatspolizeilichen
Dienstes findet sich ebenfalls wieder
in dem Bericht.
Mit dem jaÈhrlichen Staatsschutzbericht soll die Staatsschutzarbeit
dokumentiert und transparent gemacht werden. Er dient der Information uÈber das aktuelle Gefahrenpotential im Bereich der staatlichen Sicherheit.
Der Staatsschutzbericht richtet
sich an alle Dienststellen und FunktionstraÈger im Bereich der oÈffentlichen Sicherheit, an in- und auslaÈndische BehoÈrden, Institutionen und
sonstige oÈffentliche Einrichtungen
sowie generell an die OÈffentlichkeit,
insbesondere an die Abgeordneten
zu den VertretungskoÈrpern und an
die Medien.
11
Staatspolizeilicher Dienst
II. STAATSPOLIZEILICHER DIENST
1. Organisation
Die oÈsterreichische BehoÈrdenorganisation kennt keinen BehoÈrdentypus mit der Bezeichnung ¹Staatspolizeiª.
Der
Staatspolizeiliche
Dienst ist organisatorisch in die
Struktur der SicherheitsbehoÈrden
eingegliedert. Er ist keine gesonderte BehoÈrde und hat keinen Sonderstatus ± wie etwa die sogenannten ¹Diensteª in anderen Staaten.
Die Aufgaben des Staatspolizeilichen Dienstes werden von den zustaÈndigen
Organisationseinheiten
der SicherheitsbehoÈrden (Bundesministerium fuÈr Inneres, Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeidirektionen) in gleicher Weise wie alle anderen sicherheitsbehoÈrdlichen Aufgaben besorgt. Sie umfassen den
Staatsschutz sowie den Personenund Objektschutz.
2. Aufgaben
Aufgabe des Staatspolizeilichen
Dienstes ist es im Wesentlichen,
den Staat und seine verfassungsmaÈûigen Einrichtungen vor Gefahren aller Art zu schuÈtzen.
Neben dem Schutz der verfassungsmaÈûigen Einrichtungen und
ihrer HandlungsfaÈhigkeit ist der
Staatspolizeiliche Dienst auch fuÈr
den Schutz von Vertretern auslaÈndischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer VoÈlkerrechtssubjekte zustaÈndig.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Zu den traditionellen Aufgaben
des Staatspolizeilichen Dienstes
zaÈhlen die BekaÈmpfung des
. Extremismus und
. Terrorismus, die
. Spionageabwehr und der
. Personen- und Objektschutz.
Weitere wesentliche Aufgaben des
Staatspolizeilichen Dienstes sind die
BekaÈmpfung der
. Proliferation und der
. organisierten KriminalitaÈt
in den Bereichen
. illegaler Waffenhandel,
. NuklearkriminalitaÈt und
. Schlepperei.
3. Rechtsgrundlagen
Der Staatspolizeiliche Dienst uÈbt,
wie alle Organisationseinheiten der
SicherheitsbehoÈrden, seine TaÈtigkeit
im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Gefahrenabwehr auf der
Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) aus und, soweit er im
Dienste der Strafjustiz taÈtig wird,
nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO).
Zu
den
materiellrechtlichen
Grundlagen fuÈr die TaÈtigkeit des
Staatspolizeilichen Dienstes zaÈhlen
unter anderem jene strafrechtlichen
TatbestaÈnde, die als spezifisch politisch anzusehen sind und in den
Wahrnehmungsbereich des Staatspolizeilichen Dienstes fallen. Dazu
gehoÈren insbesondere
Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat (§§ 242±248 StGB),
13
Staatspolizeilicher Dienst
Angriffe auf oberste Staatsorgane
(§§ 249±251 StGB),
Landesverrat (§§ 252±258 StGB),
strafbare Handlungen gegen den
oÈffentlichen Frieden (§§ 274±285
StGB) und
StoÈrungen der Beziehungen zum
Ausland (§§ 316±320 StGB), weiters
die
TatbestaÈnde der nationalsozialistischen WiederbetaÈtigung nach dem
Verbotsgesetz sowie die verwal-
14
tungsstrafrechtlichen TatbestaÈnde
nach dem Abzeichengesetz und
nach Artikel IX Abs. 1 Ziff. 3 und 4
des EinfuÈhrungsgesetzes zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen
(EGVG).
Mit dem Inkrafttreten des Sicherheitspolizeigesetzes
(1. 5. 1993)
wurde die TaÈtigkeit des Staatspolizeilichen Dienstes einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen
(Artikel 52a B-VG).
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Staatspolizeilicher Dienst
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
15
Lagebild
III. LAGEBILD
1. Allgemeines
Im Rahmen der Besorgung der
Staatsschutzaufgaben ist es notwendig, laufend jene Faktoren, die
fuÈr die innere Sicherheit des Staates
maûgeblich sind, und die daraus resultierende Gefahrensituation zu untersuchen. Dies geschieht in Form
der Erstellung von Lagebildern. Sie
dienen einerseits den SicherheitsbehoÈrden als Grundlage fuÈr praÈventive
und repressive Maûnahmen in den
verschiedenen
Aufgabengebieten
und andererseits den politischen Instanzen zur UnterstuÈtzung bei ihren
BemuÈhungen,
staatsgefaÈhrdende
Entwicklungen hintanzuhalten.
Die fuÈr die Sicherheitslage eines
Staates bestimmenden Faktoren
koÈnnen vielfaÈltiger Natur sein. Zu
nennen sind hier in erster Linie die
wirtschaftlichen und sozialen sowie
die politischen VerhaÈltnisse im Land
selbst. Sie koÈnnen Ursache fuÈr extremistische und terroristische, aber
auch fuÈr rein kriminelle Erscheinungen sein. Bei den Untersuchungen
uÈber die Gefahrenlage ist jedoch
nicht nur die Situation im eigenen
Land zu beruÈcksichtigen, sondern
angesichts der vielen grenzuÈberschreitenden PhaÈnomene und der
Verantwortung gegenuÈber der internationalen
Staatengemeinschaft
auch auf die weltweite Situation Bedacht zu nehmen. Wirtschaftliches
Ungleichgewicht auf der Welt und
dadurch ausgeloÈste riesige MigrationsstroÈme, die allgemeine WeltwirtSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
schaftslage mit ihren hohen Arbeitslosenraten, wodurch extremistische
Tendenzen und die KriminalitaÈtsneigung gefoÈrdert werden, sowie instabile politische VerhaÈltnisse in verschiedenen LaÈndern und Regionen
mit Auswirkungen auf andere Teile
der Welt sind Faktoren, die von auûen Einfluss auf die innere Sicherheit eines Staates haben.
2. Gefahrensituation in
OÈsterreich
2.1 UÈberblick
Generell kann gesagt werden,
dass die stabilen wirtschaftlichen,
sozialen und politischen VerhaÈltnisse in OÈsterreich extremistische
Erscheinungen mit einer echten Bedrohung fuÈr die staatliche Sicherheit
in den vergangenen Jahren nicht
entstehen lieûen.
Die registrierten links- und rechtsextremistischen AktivitaÈten wie
auch die zuletzt vermehrt wahrgenommenen AktivitaÈten militanter
TierschuÈtzer haben bisher kein Ausmaû erreicht, das Anlass zu ernsthafter Besorgnis in dieser Hinsicht
geben wuÈrde.
Ein innerstaatlicher Terrorismus
existiert in OÈsterreich nicht.
Auf dem Gebiet des AuslaÈnderextremismus haben sich zuletzt vor allem die Eskalation des TuÈrken/Kurden-Problems durch die Festnahme
des PKK-FuÈhrers OÈcalan, das bedrohliche PhaÈnomen islamischer
17
Lagebild
Extremismus mit seiner Expansionstendenz und die militaÈrischen Aktionen im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt auf die Sicherheitssituation in OÈsterreich ausgewirkt.
Der internationale Terrorismus,
insbesondere aus der Nahost-Problematik resultierend, hat in juÈngerer
Zeit ± im Gegensatz zu fruÈheren
Jahren ± keine Auswirkungen auf
OÈsterreich gezeigt.
Von staatsterroristischen Aktionen
blieb OÈsterreich in den letzten Jahren ebenfalls verschont.
Andere terroristische Erscheinungen mit nationalistisch/separatistischem bzw. religioÈsem Hintergrund,
wie der ETA-Terrorismus in Spanien,
der IRA-Terrorismus in Groûbritannien, die Separatistenbewegung in
Korsika, der UnabhaÈngigkeitskampf
der Tamilen in Sri Lanka oder der
Sikh-Separatismus in Indien, haben
bisher kaum Auswirkungen auf
OÈsterreich gehabt.
Nachrichtendienstlichen AktivitaÈten ist, wenngleich sie derzeit im
Vergleich zu fruÈher weniger bedeutend sind, wegen ihrer starken politischen Komponente stets besondere
Beachtung zu schenken.
Proliferationsbestrebungen stellen
ein Gefahrenpotential fuÈr die Weltsicherheit dar und sind daher in enger
internationaler Kooperation moÈglichst hintanzuhalten.
Die organisierte KriminalitaÈt in allen ihren Erscheinungsformen ist
eine echte Bedrohung fuÈr die staatliche Sicherheit und die StabilitaÈt
der internationalen Staatengemeinschaft.
18
Immer groÈûere Bedeutung erlangt
in diesem Zusammenhang auch in
OÈsterreich die Korruption, die kuÈnftig gezielter BekaÈmpfungsmaûnahmen bedarf.
Innerhalb des Aufgabenbereiches
des Staatsschutzes ist die Schlepperei als der profitabelste und zugleich schaÈdlichste Zweig der organisierten KriminalitaÈt zu betrachten.
Die SchleppereibekaÈmpfung bildet
schon derzeit und vermutlich in Zukunft mit noch hoÈherer PrioritaÈt
einen Schwerpunkt in der analytischen und operativen Staatschutzarbeit.
2.2 Linksextremismus
In der in zwei BloÈcke gespaltenen
oÈsterreichischen
linksextremistischen Szene dominierten 1999 die
gemaÈûigten KraÈfte. Dies zeigte sich
bei einer Reihe von anlassbezogenen Demonstrationen und Protestkundgebungen, an denen Aktivisten
der radikalen Szene zwar teilnahmen, jedoch keine nennenswerten
Gewaltaktionen setzten.
Auûerhalb dieser Veranstaltungen
wurde eine Reihe von SachbeschaÈdigungen, hauptsaÈchlich in Form
von Schmieraktionen, veruÈbt, die
aufgrund der verwendeten Parolen
dem linksextremen Spektrum zugerechnet werden koÈnnen. Es duÈrfte
sich hier allerdings um Aktionen
von Einzelpersonen oder Kleinbzw. Kleinstgruppen handeln, die
sich mit der Vorgangsweise der GemaÈûigten nicht identifizieren koÈnnen.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Lagebild
Neben den herkoÈmmlichen Kommunikations- und Publikationsmitteln (hauptsaÈchlich Zeitschriften
und FlugblaÈtter) konnte, wie bereits
in den vergangenen Jahren, auch
1999 eine verstaÈrkte Nutzung des
Internets festgestellt werden.
Das linksextreme Spektrum bedarf
auch kuÈnftig einer besonderen Beachtung.
Rechtsextremisten von der BevoÈlkerung als groûes Gefahrenpotential
und Bedrohung wahrgenommen.
Diesem Umstand wird seitens der
SicherheitsbehoÈrden im Rahmen
der BekaÈmpfung der rechtsextremen Ideologie besonders Rechnung
getragen.
2.3 Rechtsextremismus
Im Jahre 1999 kam es ± wie bereits in den vergangenen Jahren ±
zu einer Reihe von SachbeschaÈdigungen, die aufgrund der Anschlagsziele und der Bekennerschreiben militanten TierschuÈtzern
zuzurechnen sind.
OÈsterreich war 1999 mit einer
Wiederbelebung der rechtsextremen
Szene konfrontiert, wobei insbesondere die Umtriebe rechtsextremer
Jugendgruppen ein erhebliches
Ausmaû annahmen.
Die rechtsextremen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen VorfaÈlle haben 1999
deutlich zugenommen, und zwar
von 283 im Jahr 1998 auf 378 im
Jahr 1999, das ist eine Steigerung
um 33 %. 230 FaÈlle wurden aufgeklaÈrt, darunter auch einige aus den
Vorjahren. Es gab 146 Hausdurchsuchungen und 22 Festnahmen.
Sorge bereiten auch jene oÈsterreichischen Rechtsextremisten, die
Mitglieder der ¹Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD)ª
sind. Diese Aktivisten finden in der
NPD eine Plattform, die es ihnen ermoÈglicht, in verbotsgesetzwidriger
Weise von Deutschland aus in Richtung OÈsterreich zu agieren.
Obwohl im Zusammenhang mit
den im Jahr 1999 von der rechtsextremen Szene gesetzten AktivitaÈten
keine konkrete Staats- oder DemokratiegefaÈhrdung vorliegt, werden
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
2.4 Militante TierschuÈtzer
Die TierschuÈtzer moÈchten nach eigenen Angaben mit ihren gewalttaÈtigen und strafbaren Aktionen auf die
Leiden der Tiere und die unzureichende Tierschutzgesetzgebung in
OÈsterreich aufmerksam machen.
Die AnschlaÈge richteten sich gegen
die Nahrungs-, Genussmittel- und
Bekleidungsindustrie sowie gegen
die JaÈgerschaft.
1999 trat in OÈsterreich erstmals
die international taÈtige Animal Liberation Front (A.L.F.) in Bekennerschreiben auf. Diese terroristisch
agierende Organisation, die ihre Aktionen weltweit in Klein- und Kleinstgruppen ausfuÈhrt, ist fuÈr SachschaÈden im Millionen-Dollar-Bereich verantwortlich. Auch Erpressungen
und NoÈtigungen gehen auf das
Konto dieser in England entstandenen Organisation. Die Kommunikation bzw. Kooperation erfolgt via Internet.
19
Lagebild
Dieser Bereich ist kuÈnftig ebenfalls
verstaÈrkt zu beobachten.
2.5 Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
Im Jahr 1999 wurden in OÈsterreich
keine dem internationalen Terrorismus zuzurechnenden Straftaten begangen.
Im September 1999 gab es in
Wien einen Schusswechsel zwischen Sicherheitsorganen und zwei
Aktivisten der ehemaligen Terrororganisation ¹Rote Armee Fraktionª
(RAF). Dabei wurde ein mittels Haftbefehls gesuchter RAF-Terrorist getoÈtet und seine Begleiterin festgenommen. Sie wurde spaÈter nach
Deutschland ausgeliefert.
Im Bereich der tuÈrkischen und kurdischen AktivitaÈten stellten die Verhaftung des PKK-FuÈhrers OÈcalan im
Februar 1999 in Kenia und die unmittelbar darauf folgenden Protestund Besetzungsaktionen der PKKAnhaÈnger in OÈsterreich groûe Herausforderungen fuÈr die SicherheitsbehoÈrden dar, die mit Umsicht und
taktischem Geschick bewaÈltigt werden konnten.
Die Eskalation der Kosovo-Krise
im FruÈhjahr 1999 und die im MaÈrz
1999 einsetzenden Bombenangriffe
der NATO gegen jugoslawische Einrichtungen hatten ab dem 24. 3.
1999 taÈgliche Demonstrationen der
Serben und fallweise der Kosovaren
in OÈsterreich zur Folge. Diese Kundgebungen verursachten betraÈchtliches Aufsehen in der OÈffentlichkeit,
20
nicht zuletzt durch das in der Anfangsphase teilweise aggressive
Auftreten der Teilnehmer.
Der islamische Extremismus breitete sich auch 1999 weiter aus. Es
war aber insgesamt ein RuÈckgang
der TerroranschlaÈge zu verzeichnen.
In Algerien kam es jedoch weiterhin
zu grausamen AnschlaÈgen. Der islamische Extremismus stellt fuÈr die
gesamte westlich orientierte Staatengemeinschaft und damit auch fuÈr
OÈsterreich nach wie vor ein besonderes Gefahrenpotential dar.
Die kriegerischen Auseinandersetzungen in Tschetschenien, die weiter schwelende Irak-Krise und die
Entwicklungen im Nahen Osten hatten 1999 keine sicherheitsgefaÈhrdenden Auswirkungen auf OÈsterreich.
EinfluÈsse aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und AuslaÈnderextremismus auf die SicherheitsverhaÈltnisse in OÈsterreich sind
auch kuÈnftig zu erwarten.
2.6 Nachrichtendienste
und Spionageabwehr
Durch die AufloÈsung des Warschauer Paktes und den Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Osteuropa hat die nachrichtendienstliche Bedrohung oÈsterreichischer Interessen in den letzten
Jahren zweifellos nachgelassen. Die
Bedrohung durch die Nachrichtendienste der Russischen FoÈderation,
aber auch durch mittel- und fernoÈstliche Nachrichtendienste, ist dennoch nicht zu unterschaÈtzen.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Lagebild
So zeigen die Ausweisungen von
russischen Nachrichtendienstoffizieren unter diplomatischer Abdeckung
aus Norwegen, Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz in
juÈngster Zeit, dass die AktivitaÈten
der russischen Nachrichtendienste
und deren illegale Beschaffungsmethoden zunehmend wieder eine
ernst zu nehmende Bedrohung darstellen. Das macht eine erhoÈhte
Wachsamkeit der oÈsterreichischen
Staatsschutzorgane notwendig.
Dieser Bereich verlangt aufgrund
seiner besonderen politischen Komponente hohe SensibilitaÈt und hat
daher einen bedeutenden Stellenwert im Rahmen der Aufgaben des
Staatspolizeilichen Dienstes.
2.7 Proliferation
Von oÈsterreichischen Unternehmen
ausgehende
Proliferation
wurde 1999 nur in geringem Ausmaû festgestellt.
Die Sensibilisierungsmaûnahmen
der SicherheitsbehoÈrden scheinen
erfolgreich gewesen zu sein, wenngleich damit eine gaÈnzliche Verhinderung von Proliferationshandlungen nicht moÈglich ist. Vor allem auf
dem Sektor der ¹Dual-Useª-GuÈter
ist eine umfassende Information
und AufklaÈrung schwierig.
Aufgrund des von Proliferationsbestrebungen ausgehenden Gefahrenpotentials, wie etwa der politischen und wirtschaftlichen Destabilisierung ganzer Regionen, hat OÈsterreich im weltweiten Staatenverbund
weiterhin groÈûte Anstrengungen zu
unternehmen, um solche AktivitaÈten
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
nach MoÈglichkeit zu verhindern. Der
PraÈvention kommt dabei nach wie
vor eine bedeutende Rolle zu.
2.8 Staatsschutzrelevante
Bereiche der organisierten
KriminalitaÈt
Die verschiedenen Formen der internationalen organisierten KriminalitaÈt stellen wegen ihrer enormen Finanzkraft und der daraus resultierenden Einflussnahme auf Wirtschaft, Politik und Gesellschaft eine
groûe Bedrohung fuÈr die staatliche
Sicherheit und die StabilitaÈt der internationalen Staatengemeinschaft
dar. Zur wirkungsvollen BekaÈmpfung der OK ist daher sowohl eine
enge Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Organe im Inland,
als auch die Kooperation der BehoÈrden auf internationaler Ebene unerlaÈsslich.
Im Bereich der Staatsschutzaufgaben ist das Gefahrenpotential
des illegalen Waffenhandels nach
wie vor hoch. Dies zeigen mehrere
WaffenschmuggelfaÈlle der vergangenen Jahre, bei denen eine Vielzahl
von Waffen, Kriegsmaterial und Munition sichergestellt wurde. Eine
konsequente Verfolgung derartiger
VorgaÈnge ist aus der Sicht des
Staatsschutzes unbedingt notwendig.
Die illegale Migration und die damit einhergehende Schlepperei
nimmt wegen der groûen Zahl an
politischen und wirtschaftlichen Krisenherden stetig zu. In OÈsterreich
kam es im Jahr 1999 auf dem Sek-
21
Lagebild
tor der Schlepperei zu einer Aufgriffssteigerung von 117 % gegenuÈber dem Jahr 1998. Die SchaÈdlichkeit dieser Deliktsform der organisierten KriminalitaÈt ist in jeglicher
Hinsicht enorm. Eine Trendumkehr
ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Eine noch engere Zusammenarbeit, vor allem mit den BehoÈrden der
LaÈnder an den EU-Auûengrenzen,
ist gefordert.
In den Kapiteln IV bis XI dieses
Berichtes wird die aktuelle Situation
in den einzelnen ZustaÈndigkeitsbereichen des Staatsschutzes noch
naÈher dargestellt.
3. Abwehrmaûnahmen
Die Staatsschutzeinheiten haben
ihre Arbeitsschwerpunkte auf die jeweilige Gefahrensituation und deren
weitere Entwicklung abzustellen.
Aufgabe des Staatsschutzes ist es
dabei, Gefahren fuÈr die staatliche Sicherheit rechtzeitig zu erkennen und
ihnen wirksam zu begegnen. Diesem Ziel dienen unter anderem folgende Maûnahmen:
. die regelmaÈûige bzw. anlassbezogene Erstellung und Aktualisie-
22
.
.
.
.
.
.
rung von Gefahrenanalysen und
Lagebildern im gesamten TaÈtigkeitsbereich
eine dem Ergebnis dieser Analysen und Lagedarstellungen entsprechende Bestimmung und gegebenenfalls Verlagerung der Arbeitsschwerpunkte unter optimaler Nutzung der vorhandenen Ressourcen
eine staÈndige Anpassung der ArbeitsablaÈufe an die aktuellen Erfordernisse durch innerorganisatorische Maûnahmen mit dem Ziel
einer Effizienzsteigerung und Optimierung der Zusammenarbeit der
einzelnen Staatsschutzeinheiten
der verstaÈrkte Einsatz moderner
Technologien
eine gezielte Aus- und Fortbildung
sowie Spezialisierung des Fachpersonals unter Einbeziehung
auslaÈndischer
Schulungsangebote
die weitere Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in
allen Bereichen
Forderung von legistischen Maûnahmen, sofern sich ein Bedarf
hiefuÈr ergibt (Beispiel ¹erweiterte
Gefahrenerforschungª).
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Linksextremismus
IV. LINKSEXTREMISMUS
1. Allgemeines
Die linksextremistische Szene in
OÈsterreich laÈsst sich derzeit in einen
anarchistisch/autonomen und einen
marxistisch-leninistischen Block unterteilen. Beide Lager setzen sich
wiederum aus einer uÈberschaubaren
Anzahl von Klein- und Kleinstgruppen zusammen, wobei einzelne Aktivisten auch in mehreren Gruppen
taÈtig sind. Obwohl thematische BeruÈhrungspunkte zwischen den beiden BloÈcken bestehen, ist die Zusammenarbeit aufgrund existierender Unterschiede bei der Umsetzung der Ziele sowie persoÈnlicher
AnimositaÈten sehr eingeschraÈnkt.
Daher konnten bei den bisherigen
BemuÈhungen um eine Einigung
auch nur Teilerfolge erzielt werden.
Neben diesen beiden BloÈcken des
oÈsterreichischen Linksextremismus
bestehen weitere Gruppen, die ihre
politischen Vorstellungen hauptsaÈchlich uÈber das World Wide Web
einer breiten OÈffentlichkeit zugaÈnglich machen. Verbindungen dieser
Gruppen zu den etablierten Gruppierungen konnten bisher nur vereinzelt festgestellt werden.
Zumindest nach auûen dominieren derzeit die gemaÈûigten KraÈfte,
die bemuÈht sind, mit demokratischen Mitteln auf MissstaÈnde in der
Innenpolitik, aber auch in der Weltpolitik, aufmerksam zu machen.
Zum Teil distanziert man sich sogar
von gewalttaÈtigen, als nicht zielfuÈhrend erachteten und in der OÈffentSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
lichkeit verpoÈnten Aktionen. Dies
sollte allerdings nicht zu der voreiligen Annahme verleiten, dass die
oÈsterreichische linksextremistische
Szene der Gewalt gaÈnzlich abgeschworen hat. Verhalten sich die
einstmals aggressiven Langzeit-Aktivisten derzeit ruhig, so ist dies
nicht unbedingt auf einen Gesinnungswandel zuruÈckzufuÈhren, sondern beruht offenbar auf einer gegenwaÈrtig erkannten Entbehrlichkeit
von gewalttaÈtigen Aktionen groûen
Stils. Die 1999 begangenen SachbeschaÈdigungen beschraÈnkten sich
daher hauptsaÈchlich auf Schmieraktionen.
2. Zielsetzung
Die Zielsetzungen des anarchistisch/autonomen
Blocks
sind
schwer einzuschaÈtzen. Westliche
Demokratien werden ebenso wie
Kommunismus und Marxismus von
Gesellschaftsstrukturen gepraÈgt, die
in keiner Form Alternativen zur Konsensbildung nach anarchistisch/autonomen Vorstellungen bieten.
In der Vergangenheit begnuÈgte
man sich hauptsaÈchlich mit internen
Diskussionen, Protesten und Demonstrationen zu tagespolitischen
Themen, die alle weitestgehend stoÈrungsfrei verliefen. Der Aktionismus
wird weiterhin wesentlicher Bestandteil dieses Lagers bleiben, wobei auch strafbare Handlungen miteingeschlossen sind, die von konspirativen Klein- und Kleinstgruppen
23
Linksextremismus
ausgefuÈhrt werden. Angesichts des
Ergebnisses der Nationalratswahl
1999 und der sich daraus ergebenden Verunsicherung der Szene ist
eine Mobilmachung ¹gegen rechtsª
im Gang.
AufklaÈrung uÈber Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sowie Warnungen vor der
Globalisierung und den Umweltproblemen bilden Themenschwerpunkte dieses Blocks.
Der
marxistisch-leninistische
Block ist bestrebt, eine ¹Kampfpartei des Proletariatsª zu bilden, um
der ¹Bourgeoisie Paroli bieten zu
koÈnnenª. PrimaÈres Ziel dieser Gruppen ist der Kampf gegen Imperialismus und Kapitalismus, die von USA
und EU sowie NATO verkoÈrpert werden, und die Errichtung der ¹Diktatur
des Proletariatsª als UÈbergang zum
Kommunismus. Die UnterstuÈtzung
von teilweise als terroristisch eingestuften ¹RevolutionaÈren, UnterdruÈckten und Oppositionellenª in
mittel- und lateinamerikanischen sowie in asiatischen LaÈndern gehoÈrt
ebenfalls zu den erklaÈrten Zielen
dieses Lagers.
3. Mitglieder, nationale
und internationale
Verbindungen
Die Zahl der Aktivisten des linksextremistischen Lagers stagniert
seit laÈngerer Zeit. Es war bzw. ist
schwierig, neue Mitglieder fuÈr die
zum Teil irreale politische Arbeit am
Rande der LegalitaÈt zu rekrutieren.
Hier koÈnnte es kuÈnftig zu einer AÈn-
24
derung kommen, falls bisher gemaÈûigte Personen ihre Protestbereitschaft erhoÈhen und allenfalls vorhandene Schranken hinsichtlich der
Bereitschaft zu GesetzesuÈbertretungen uÈberwinden.
Die linksextremistische Szene erstreckt sich uÈber das gesamte Bundesgebiet, wobei die Mehrzahl der
Gruppen in Wien, Graz und Innsbruck etabliert ist.
Auslandskontakte werden sowohl
vom anarchistisch/autonomen als
auch vom marxistisch-leninistischen
Lager gepflogen.
Die Verbindungen des anarchistisch/autonomen Blockes duÈrften
sich aus sprachlichen GruÈnden vorwiegend auf den deutschsprachigen
Raum beschraÈnken. So sind zum
Beispiel sehr gute Kontakte der
westoÈsterreichischen Szene zur
bayerischen Szene bekannt. Kontakte bestehen auch zu Aktivisten in
Norddeutschland.
Der
marxistisch-leninistische
Block verfuÈgt uÈber Kontakte zu
Gleichgesinnten in Europa, Mittelund SuÈdamerika sowie zu Oppositionellen in der TuÈrkei und zu anderen Gruppen im asiatischen Raum.
Diese weitreichenden Verbindungen
verdankt der marxistisch- leninistische Block nicht nur den Sprachkenntnissen einiger seiner Mitglieder, sondern auch dem hohen Engagement bei der Verfolgung des
Ziels der Errichtung einer ¹Diktatur
des Proletariatsª bzw. eines Kommunismus im Sinne von Karl Marx.
Die TaÈtigkeit der oÈsterreichischen
Gruppen erfaÈhrt immer wieder internationale Beachtung, wie etwa zuSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Linksextremismus
letzt anlaÈsslich der Abhaltung eines
antiimperialistischen Sommerlagers
in Umbrien/Italien, das unter Mithilfe
von oÈsterreichischen Aktivisten organisiert wurde.
4. Finanzierung
Die Finanzierung beider linksextremistischer BloÈcke erfolgt vorwiegend uÈber Spenden und durch den
Vertrieb von Szenepublikationen.
Weitere Einnahmen entstehen aus
dem Verkauf von Speisen und GetraÈnken bei einschlaÈgigen Veranstaltungen.
Die permanenten Spendenaufrufe
deuten darauf hin, dass die budgetaÈre Lage der Anarchisten und Autonomen ziemlich angespannt sein
duÈrfte.
Besser duÈrfte die finanzielle Situation der Marxisten und Leninisten
sein, deren Mitglieder sehr haÈufig
bei internationalen Veranstaltungen
im Ausland auftreten und deren Publikationen eine wesentlich professionellere Aufmachung aufweisen.
5. Kommunikation
Die regelmaÈûige Kontaktpflege
und der Informationsaustausch erfolgen in Szenetreffs und InfolaÈden.
In den meisten FaÈllen handelt es
sich dabei um LokalitaÈten, die nur
fuÈr SzeneangehoÈrige zugaÈnglich
bzw. uÈberhaupt nur diesen bekannt
sind. FuÈr groÈûere Diskussionsrunden oder sonstige Veranstaltungen
werden Lokale auch angemietet.
Die Verbreitung der jeweiligen
Ideologie erfolgt uÈber einschlaÈgige
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Druckwerke oder ¹Flugisª (FlugblaÈtter). Veranstaltungen werden ebenfalls mit Plakaten oder ¹Flugisª beworben.
Neben diesen herkoÈmmlichen Publikationsmitteln erlangt das Internet
eine immer groÈûere Bedeutung.
5.1 Druckwerke
¹Tatblattª und ¹Akinª sind weiterhin die bekanntesten oÈsterreichischen Druckwerke des linksextremen Spektrums. Der Verkauf der
Publikationen erfolgt vorwiegend an
Abonnenten. In einigen BundeslaÈndern sind diese Medien auch oÈffentlich erhaÈltlich.
Daneben gibt es noch eine Reihe
von Zeitschriften mit vorwiegend regionaler Bedeutung und zumeist unregelmaÈûigem Erscheinen.
AuslaÈndische Druckwerke, wie die
deutsche Untergrundzeitung ¹RADIKALª, sind in OÈsterreich nur in Insiderkreisen erhaÈltlich.
5.2 Internet
Die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch das linksextreme Lager ist sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stark im Steigen begriffen. Vor
allem das World Wide Web erfreut
sich groûer Beliebtheit unter den
Aktivisten.
Es entstehen laufend neue Homepages, die dem Inhalt nach eindeutig dem linksextremen Spektrum zugeordnet werden koÈnnen. Diese Seiten werden meist uÈber ¹Gratisanbieterª ins Netz gestellt, wobei lediglich
25
Linksextremismus
der verwendete Name einer Gruppe
auf den moÈglichen Gestalter der
Homepage hinweist. Neben rein politischen Inhalten werden auch strafbare Inhalte ± bis zu Morddrohungen gegen politische Gegner ± ins
Web gestellt. Die Ausforschung der
TaÈter gestaltet sich allein aufgrund
der Vielfalt an technischen MoÈglichkeiten zur IdentitaÈtsverschleierung
als schwierig bis unmoÈglich. Oft ist
nur sehr schwer feststellbar, ob es
sich um Trittbrettfahrer handelt oder
derartige Seiten von Szeneaktivisten
selbst ins Web gestellt wurden.
Die Wartung der Webseiten ist
sehr unterschiedlich. Bei einigen
Seiten kann man durchaus von professionellem Web-Publishing sprechen.
Linksextremistische Projekte im
Internet fordern Sympathisanten zur
Mitarbeit in diesem Medium auf. Ein
solches Projekt, das sogenannte
Luther Blisset-Projekt, behandelt
Kommunikationsguerilla,
Hacking
und zivilen Ungehorsam. Mitwirkende werden eingeladen, ihre
Handlungen und Aktionen mit dem
¹Multi-User-Namenª Luther Blisset
zu unterzeichnen, um fuÈr Adressaten und BehoÈrden anonym zu bleiben und die gewuÈnschte Verwirrung
zu stiften.
Eine wesentliche Rolle spielte das
Internet waÈhrend der JugoslawienKrise. Aktivisten der heimischen
Szene hatten offensichtlich intensiven E-Mail-Kontakt zu Gesinnungsgenossen in Belgrad. Unter dem Titel ¹Briefe aus dem Bunker von Belgradª wurde die heimische Szene
nicht nur laufend mit Lageinforma-
26
tionen versorgt, sondern es wurde
auch offen zu Sabotageakten gegen
Einrichtungen von EU- und NATOStaaten aufgerufen.
6. AktivitaÈten und strafbare
Handlungen
Das Jahr 1999 bot zahlreiche AnlaÈsse fuÈr AktivitaÈten der linksextremistischen Szene. Die erste Gelegenheit hiezu gab die Verhaftung
des PKK-FuÈhrers OÈcalan. Es stellte
sich jedoch heraus, dass sich die
Kontakte
der
oÈsterreichischen
Linksextremisten zu den AnhaÈngern
des Verhafteten in Grenzen hielten.
Vor allem seitens der PKK scheint
man keinen groûen Wert auf die Aktivierung der oÈsterreichischen linksextremistischen Szene gelegt zu haben. TatsaÈchlich war auch nur eine
kleine Zahl von heimischen Aktivisten an den Protestaktionen der Kurden beteiligt.
Weit groÈûere Aufmerksamkeit erregte der NATO-Einsatz in Jugoslawien, der die ohnehin bestehende
Kluft zwischen dem anarchistisch/
autonomen und dem marxistisch-leninistischen Lager weiter vertiefte.
Einigkeit herrschte lediglich uÈber
die Verurteilung dieses Einsatzes.
Die anarchistisch/autonome Szene
verurteilte den serbischen Nationalismus und die NATO-Angriffe; die
Antiimperialisten des marxistisch-leninistischen Blocks gaben der Politik
der ¹Imperialistenª, vor allem den
USA und Groûbritannien, die Schuld
am Konflikt. Es kam in weiterer Folge
zu einer Solidarisierung mit pro-serbischen Gruppen, worauf diesem
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Linksextremismus
Block vorgeworfen wurde, nationalistisch und faschistisch zu sein. Die
Marxisten-Leninisten zeigten sich
von diesen VorwuÈrfen unbeeindruckt
und schlossen sich im Dezember
1999 dem IAC (International Action
Center) an, von dem in mehreren
StaÈdten Europas und der USA sogenannte ¹Tribunaleª veranstaltet wurden. ErklaÈrtes Ziel dieser ¹Tribunaleª
unter dem Vorsitz des ehemaligen
US-Justizministers Ramsey Clark,
dem GruÈnder des IAC, war es, die
behaupteten Kriegsverbrechen der
NATO aufzuarbeiten und beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag
anzuzeigen.
Wurde die Polizeiaktion gegen die
RAF-Mitglieder Horst Meyer und
Andrea Klump (siehe Kapitel VIII,
Abschnitt 9) noch relativ gelassen
kommentiert, fuÈhrte der Tod des
SchubhaÈftlings Marcus Omofuma
vor allem in der anarchistisch/autonomen Szene zu heftigen Protesten.
Der Protest richtete sich nicht nur
gegen die an der Abschiebung unmittelbar beteiligten Beamten, sondern auch gegen Spitzenbeamte
des Innenressorts und den Innenminister. Neben internen Diskussionen, die in den einschlaÈgigen Publikationen entsprechenden Niederschlag fanden, beteiligten sich Aktivisten dieses Lagers an oÈffentlichen
Kundgebungen und Mahnwachen,
ohne aber dabei strafbare Handlungen zu setzen.
Neben diesen friedlichen Veranstaltungen trat allerdings die Szene
in Graz durch zahlreiche SachbeschaÈdigungen negativ in Erscheinung.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Mit dem Ergebnis der Nationalratswahl 1999, das bei einigen Aktivisten der anarchistisch/autonomen
Szene groûe Verunsicherung ausloÈste, ruÈckte das Thema Rechtsextremismus wieder staÈrker in den
Vordergrund. Weiters wurden UÈberlegungen angestellt, wie auf das
Wahlergebnis reagiert werden soll.
Vom
marxistisch-leninistischen
Block wurden die vorher genannten
Themen eher marginal behandelt,
da man ohnehin permanent gegen
den Staat und dessen Einrichtungen
opponiert. Deshalb wurde das Ergebnis der Nationalratswahl gelassen kommentiert. Nach Ansicht dieses Blocks koÈnne ohnehin von keiner Regierungskonstellation eine
AÈnderung der Sozialpolitik oder der
Haltung gegenuÈber NATO und EU
erwartet werden.
SaÈmtliche Demonstrationen mit
Beteiligung von Aktivisten des linksextremistischen Lagers verliefen
ohne besondere ZwischenfaÈlle.
Die
anarchistisch/autonome
Szene entdeckte juÈngst die in der
Szene bereits seit laÈngerem beworbene Kommunikationsguerilla. Es
handelt sich dabei um das bewusste
Verbreiten von Falschinformationen
oder die StoÈrung von Veranstaltungen, ohne dabei Gesetze zu verletzen. Beispiele fuÈr diese Form des
Protests sind die StoÈrung oÈffentlicher Veranstaltungen durch staÈndigen Beifall oder das faÈlschliche AnkuÈndigen von Veranstaltungen des
linksextremen Spektrums, um so
die Polizei in Alarmbereitschaft zu
versetzen und EinsatzkraÈfte zu binden.
27
Linksextremismus
Im Jahr 1999 wurden folgende
SachbeschaÈdigungen1
registriert,
die aufgrund von Bekennerschreiben mit zumeist kryptischen Bezeichnungen, Modi operandi oder
Parolen, die am Tatort hinterlassen
wurden, dem linksextremen Lager
zugerechnet werden koÈnnen:
21./22. 1. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der Stadt Innsbruck.
Unbekannte TaÈter (u.T.) spruÈhten die
Parolen ¹FLEISSIG EHRLICH ANSTAÈNDIG WAÈHLT ROSENSTINGLª,
¹FASCHISTEN FPOÈ = NSDAP!ª,
¹GEGEN NAZISª auf eine Fassade.
30./31. 3. 1999
Zwei SachbeschaÈdigungen zum
Nachteil des Magistrats Graz, der
Karl-Franzens-UniversitaÈt und der
Kunstvereinigung Forum Stadtpark.
U.T. spruÈhten Parolen wie ¹Asyl fuÈr
Deserteure!!ª, ¹Soldaten sind MoÈrderª, ¹Nation toÈtetª, ¹Hals und Beinbruch Herr SchloÈglª, ¹SchloÈgl AbschiebemoÈrderª, ¹Soldaten sind
MoÈrderª, ¹Peaceª, ¹SchloÈgl = AbschiebemoÈrderª,
¹Nationalismus
mordet!ª, ¹Legalizeit!ª, ¹Zensurª
und ¹LSDª auf mehrere GebaÈudefassaden.
1./2. 4. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der Burghauptmannschaft in Wien.
1
Die Auflistung der AnschlaÈge erhebt keinen Anspruch auf VollstaÈndigkeit, da erfahrungsgemaÈû manche SachbeschaÈdigungen
nicht als politische Aktionen erkannt und angezeigt werden.
28
U.T. spruÈhten Parolen ¹SERª, ¹Serben rausª und ¹SEª an die Hausfassaden Albertinaplatz 1 und 3.
5. 4. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der Ulrichsberggemeinschaft (Heimkehrer-GedenkstaÈtte in KaÈrnten).
U.T. spruÈhten folgende Parolen auf
die Auûenmauern der Kirchenruine:
¹Jesus war ein FreiheitskaÈmpferª,
¹NAZIS RAUS NAZI SAUª, ¹ONLY
A DEAD NAZI IS A GOOD NAZIª,
ein durchgestrichenes Hakenkreuz
mit dem Schriftzug ¹MOÈRDER HITLER HAIDERª, SS-Runen mit dem
Schriftzug ¹MOÈRDERª sowie ein
nicht definierbares Symbol mit einem X.
30. 4./1. 5. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
des OÈBB-Kraftwagendienstes in der
Stadtgemeinde Berndorf durch u.T.
Linienbusse wurden mit Parolen wie
¹Nazis rausª, ¹You are deadª, ¹FPOÈ
must dieª, ¹OÈsterreich = Polizeistaatª bespruÈht.
3./4. 5. 1999
Sechs SachbeschaÈdigungen zum
Nachteil der Firma LUTZ, des Magistrats der Stadt Graz und der
OÈsterreichischen Kinderfreunde.
U.T.
spruÈhten
Parolen
wie
¹SCHLOÈGL MoÈrderª, ¹OÈsterreich
Bullenstaatª, ¹SCHLOÈGL abschiebenª,
¹SCHLOÈGL
du
Sauª,
¹SCHLOÈGL = MoÈrderª, ¹Herr
SCHLOÈGL Abschiebung ist Mord =
RuÈcktritt sofortª und ¹SIKA du Sauª
auf die Auûenmauern verschiedener
GebaÈude.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Linksextremismus
15./16. 6. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der Deutschen Handelskammer.
U.T. warfen einen Stein durch ein
Fenster.
Bekennung: ¹Antifaschistisches-Aktions-Kommandoª.
9. 9. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der BPD Wien.
U.T. spruÈhten auf die Fassade der
BPD Wien in der Maria TheresienStraûe die Parole ¹FUCK RACISMª.
19. 9. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der FPOÈ-Stadtparteileitung Neunkirchen. U.T. spruÈhten Hakenkreuze
und die Parole ¹Nazis rausª auf die
Auûenfassade.
25./26. 10. 1999
SachbeschaÈdigung zum Nachteil
der ¹OÈSTERREICH PARTEIª in Wien
7., Westbahnstraûe 5.
U.T. spruÈhten auf die Fassade und
auf mehrere Glasscheiben des GebaÈudes die Parole ¹NAZIS RAUSª
sowie die Symbole Hammer, Sichel
und Stern.
7. Statistik
Im Jahr 1999 wurden 16 linksextremistisch motivierte SachbeschaÈdigungen, in der Mehrzahl Schmieraktionen (15), registriert, wobei geringfuÈgige SchaÈden, die anlaÈsslich
von Demonstrationen entstanden,
nicht beruÈcksichtigt sind.
Vermutlich linksextremistisch motivierte strafbare Handlungen 1989±1999
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
29
Linksextremismus
Gliederung der strafbaren Handlungen nach betroffenen Einrichtungen 1989±1999
8. Prognose
Besondere Bedeutung fuÈr das
weitere Verhalten der linksextremistischen Szene duÈrfte die neue Regierungskonstellation haben. Vor allem Aktivisten des anarchistisch/autonomen Blockes riefen bereits unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses der Nationalratswahl 1999 zu
Protestaktionen auf.
In diesem Zusammenhang kann
nicht ausgeschlossen werden, dass
sich kuÈnftig auslaÈndische Gesinnungsgenossen vermehrt fuÈr die
UnterstuÈtzung von Aktionen gewinnen lassen. Dies koÈnnte das Gewaltpotential bei Demonstrationen oder
bei AnschlaÈgen erheblich erhoÈhen.
Weiters waÈre diesfalls ein Abgleiten
von bisher gemaÈûigten Aktivisten in
30
extreme Kreise nicht auszuschlieûen.
Der
marxistisch-leninistische
Block, der schon bisher mehr KontinuitaÈt bei der Umsetzung von beabsichtigten Zielen aufbrachte, wird
auch weiterhin bestrebt sein, sich
fuÈr die Bildung einer ¹Diktatur des
Proletariatsª bzw. eines kommunistischen Systems einzusetzen.
Insgesamt stellt die extreme Linke
derzeit weiterhin keine unmittelbare
Gefahr fuÈr die Demokratie in OÈsterreich dar. Es ist jedoch zu erwarten,
dass es auch kuÈnftig zu SachbeschaÈdigungen konspirativ wirkender
Klein- und Kleinstgruppen mit anlassbezogener
unterschiedlicher
Zielsetzung und IntensitaÈt kommen
wird.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
V. RECHTSEXTREMISMUS
1. Allgemeines
In den Jahren nach 1989 war die
Entwicklung in OÈsterreich ± analog
zur Entwicklung in Gesamteuropa ±
durch ein Anwachsen rechtsextremer und fremdenfeindlicher StroÈmungen gepraÈgt. Die politische Agitation verschaÈrfte sich und die Aktionen wurden gewalttaÈtiger.
In dieser Zeit erfolgte in OÈsterreich
eine Neuformierung des militanten
Spektrums des Rechtsextremismus
insbesondere des Neonazismus,
das oÈffentlich aufmarschierte, paramilitaÈrische UÈbungen abhielt und offen die Wiederzulassung der NSDAP
forderte.
Dieser Problematik wurde nicht
zuletzt durch zusaÈtzliche gesetzliche
Maûnahmen, insbesondere die Verbotsgesetznovelle 1992, wirksam
begegnet. Im Rahmen der Strafverfolgung wurden die fuÈhrenden KoÈpfe
der oÈsterreichischen Neonazi-Szene
zu teils langjaÈhrigen Haftstrafen verurteilt.
Die Rechtsextremisten zogen sich
daraufhin zuruÈck, vermieden ein geschlossenes Auftreten und agierten
vorwiegend im Untergrund.
Nach einer Periode der relativen
RuÈcklaÈufigkeit nimmt die rechtsextremistische Agitation in OÈsterreich
tendenziell nun wieder zu. Eine
Steuerung der Szene aus dem Ausland konnte nicht festgestellt werden, jedoch eine starke Beeinflussung aus dem benachbarten Raum.
Derzeit wird das Bild der Szene von
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
rechtsextremen
Jugendgruppen
und von einschlaÈgig bekannten Akteuren gepraÈgt.
Wenn auch die derzeitige Situation auf dem Gebiet des Rechtsextremismus keine akute Gefahr fuÈr
die Demokratie in OÈsterreich darstellt, so zeigt sie den SicherheitsbehoÈrden die Notwendigkeit, neben
der repressiven Aufgabenstellung
verstaÈrkt die PraÈventivarbeit ± insbesondere den Schutz der Jugend ±
im Auge zu haben, um der verwerflichen Ideologie des Rechtsextremismus mit allen ihren AuspraÈgungen
schon in den AnsaÈtzen wirksam zu
begegnen.
2. Rechtsgrundlagen
Die der BekaÈmpfung des Rechtsextremismus dienenden gesetzlichen Bestimmungen wurden bereits
im Staatsschutzbericht 1998 ausfuÈhrlich behandelt. Es sind dies das
. Verbotsgesetz aus dem Jahr
1945,
. § 283 StGB (Verhetzung), das
. Abzeichengesetz aus dem Jahr
1960 und
. Artikel IX Absatz 1 Ziffer 3 und 4
EGVG 1950.
OÈsterreich verfuÈgt damit uÈber ein
gesetzliches Instrumentarium zur
BekaÈmpfung des Rechtsextremismus und Neonazismus wie kein anderes Land.
ErgaÈnzend dazu ist festzuhalten,
dass jedermann in OÈsterreich das
verfassungsmaÈûig garantierte Recht
31
Rechtsextremismus
besitzt, durch Wort, Schrift, Druck
oder bildliche Darstellungen seine
Meinung innerhalb der gesetzlichen
Schranken frei zu aÈuûern. Das darf
aber nicht dazu fuÈhren, dass unter
dem Deckmantel der Meinungsfreiheit pseudo-demokratische Gruppierungen AktivitaÈten setzen, die
massiv die Rechte Einzelner einschraÈnken oder die demokratische
Grundordnung der Republik OÈsterreich gefaÈhrden.
Zu bemerken ist weiters, dass das
Verbotsgesetz als Sonderstrafgesetz im Verfassungsrang in Verbindung mit der bisherigen Rechtssprechung die SicherheitsbehoÈrden
und Gerichte verpflichtet, Bestrebungen zur Wiederbelebung des
Nationalsozialismus
bereits
im
Keime zu ersticken.
Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1. 3. 1983,
B 195/82, haben alle VerwaltungsbehoÈrden und Gerichte fuÈr Zwecke
der bei ihnen anhaÈngigen Verfahren
fuÈr ihren Wirkungsbereich zu pruÈfen,
ob die Behauptung einer dort auftretenden Personengruppe, als politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes RechtspersoÈnlichkeit zu
besitzen, zutrifft oder nicht. In der
Vergangenheit wurde bei den diesbezuÈglichen PruÈfungen insgesamt
neun Parteien, darunter der ehemaligen ¹Nationaldemokratischen Parteiª (NDP) des bekannten Aktivisten
Norbert Burger, ungeachtet der erfolgten Satzungshinterlegung wegen Widerspruchs zum Verbotsgesetz bzw. zu Artikel 9 des Staatsvertrages 1955 (AufloÈsung nazistischer
32
Organisationen) keine RechtspersoÈnlichkeit zuerkannt.
3. Szenebeschreibung
3.1 Revisionismus
Revisionistische Interpretationen
des Nationalsozialismus und des
NS-Staates treffen bisweilen nicht
nur bei AngehoÈrigen der aÈlteren Generation auf Zustimmung, sondern
verunsichern oder beeinflussen
auch junge, zeitgeschichtlich mangelhaft informierte Menschen.
Die revisionistische Propaganda
reicht vom einfachen Leugnen der
Massenmorde in den Konzentrationslagern uÈber die Herstellung gefaÈlschter ¹Gegenbeweiseª bis zur
selektiven und manipulativen Interpretation historischer Quellen.
Die Ideologie der ¹Neuen Rechtenª wird von rechtsorientierten Revisionisten stark beeinflusst. Wesentliche Themen und Aussagen
werden von der ¹Neuen Rechtenª
uÈbernommen und an die Gegenwart
angepasst.
Seit einiger Zeit wird revisionistische Propaganda intensiv via Internet verbreitet.
3.2 Aktivisten
In juÈngster Zeit sind in einigen
BundeslaÈndern wieder rechtsextreme Strukturen zu erkennen, die
auch eine intensive Vernetzung mit
rechtsextremen Organisationen im
Ausland aufweisen.
Das verbotsgesetzwidrige und
rassistische Handeln erfolgt gegenSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
waÈrtig hauptsaÈchlich in Wort und
Schrift, durch Medienwerke, Videoaufzeichnungen und Referate in einschlaÈgigen Kreisen.
Politisch motivierte Gewalt ist besonders bei entsprechend indoktrinierten Jugendlichen festzustellen.
Die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen, insbesondere der Skinheads,
hat sich im Jahr 1999 besonders in
OberoÈsterreich und im Osten OÈsterreichs bedenklich erhoÈht. Der Einsatz von Streetworkern und die
vom Bundesministerium fuÈr Inneres
initiierte JugendaufklaÈrung und -information durch die SicherheitsbehoÈrden zeigte in der letzten Zeit
nicht den erwarteten Erfolg.
3.3 Sympathisanten
Das aÈuûerst groûzuÈgige Verhalten
finanzkraÈftiger, im Vorfeldbereich
und bei Traditionsveranstaltungen
verkehrender Personen ist speziell
auf Sympathisanten ausgerichtet.
Jugendliche Sympathisanten weisen mehrheitlich groûe ideologische
Defizite auf. Die uÈberwiegende Anzahl kommt uÈber einen MitlaÈuferstatus nicht hinaus. Die GruÈnde fuÈr ihre
rechtsextremen Sympathien sind
nach wie vor Fremdenfeindlichkeit,
Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft, die drohende ¹Amerikanisierungª und ¹Globalisierungª.
4. Organisationsformen
4.1 Parteien
OÈsterreichische Rechtsextremisten werden in letzter Zeit vermehrt
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Mitglieder bei der vom deutschen
Bundesamt fuÈr Verfassungsschutz
als rechtsextrem eingestuften ¹Nationaldemokratischen
Partei
Deutschlandsª (NPD).
Der Vorsitzende der NPD hat in einer Eingabe an das Bundesministerium fuÈr Inneres und in einem
Schreiben an die OÈsterreichische
Botschaft in Bonn die Absicht geaÈuûert, die NPD auch in OÈsterreich
etablieren zu wollen.
Der Proponent der ¹Partei Neue
Ordnungª (PNO) hat die Statuten
1998 zuruÈckgezogen und nach der
gegen ihn beim Landesgericht Eisenstadt erstatteten Anzeige nach
dem Verbotsgesetz erklaÈrt, jegliche
verbotsgesetzwidrige Agitation einstellen zu wollen. Dies erwies sich
jedoch als unrichtig. Er setzte naÈmlich seine Medienagitation durch die
Herausgabe und Verbreitung von
insgesamt drei Ausgaben einer mit
¹Recht und Freiheitª betitelten BroschuÈre fort.
Seit Mitte 1999 verwendet er neuerlich die Bezeichnung ¹Partei Neue
Ordnungª. Zudem wird das voruÈbergehend eingestellt gewesene Medienwerk ¹PNO-Nachrichtenª wieder verbreitet.
Gegen den Verantwortlichen wurden Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und dem Mediengesetz erstattet.
Die Partei ¹Arbeitsgemeinschaft
fuÈr demokratische Politikª (AfP) hat
die jaÈhrlich stattfindende, als ¹Politische Akademieª bezeichnete Veranstaltung vom 15. bis 17. 10. 1999 in
Feldkirchen/KaÈrnten
abgehalten.
Neben amtsbekannten Revisionis-
33
Rechtsextremismus
ten fungierte auch ein nach dem
Verbotsgesetz bereits mehrmals
verurteilter steirischer Rechtsextremist als Referent.
Die Diktion in den Publikationen
des Proponenten der ¹OÈsterreich
Parteiª, der gleichzeitig Proponent
weiterer Parteien und Vereine ist,
laÈsst seit 1996 einen rechtsextremen Hintergrund erkennen. Gegen
ihn wurde am 13. 12. 1999 im Zusammenhang mit der Herausgabe
und Verbreitung des Buches ¹Die
Protokolle der Weisen von Zion aus
der Sicht nach 100 Jahrenª Anzeige
nach dem Verbotsgesetz bei der
Staatsanwaltschaft Wien erstattet.
strafte Revisionisten, referierten bei
dieser Veranstaltung. Den vorwiegend betagten Teilnehmern wurde
seitens der Veranstaltungsleitung
eine ¹besondere Testamentsberatungª angeboten. Die DKG schlieût
sich damit aÈhnlichen Aktionen deutscher rechtsextremer Organisationen an.
Der von der DKG abgespaltene
Verein ¹Kulturwerk OÈsterreich-Landesgruppe KaÈrntenª hielt vom 29. 9.
bis 2. 10. 1999 die 8. Kulturtage in
Sirnitz/KaÈrnten ab. Bei der geschlossenen Veranstaltung referierten deutsche und oÈsterreichische
Revisionisten.
4.2 Vereine
4.3 Sonstige
Personenverbindungen
und Veranstaltungen
Die Berufung gegen die am 23. 12.
1998 erfolgte bescheidmaÈûige AufloÈsung des Vereines ¹Dichterstein
Offenhausenª mit Sitz in Offenhausen/OberoÈsterreich wurde mit Bescheid des Bundesministeriums fuÈr
Inneres vom 5. 7. 1999 abgewiesen.
Dagegen wurde Beschwerde beim
Verfassungsberichtshof erhoben.
Der Verein ¹Deutsche Kulturgemeinschaft ± DKGª, in personeller
Hinsicht ident mit dem Verein ¹Deutsches Kulturwerk europaÈischen
Geistes ± DKEGª, beide mit Sitz in
Graz, hat in der Zeit vom 11. bis
18. 9. 1999 in Altenberg/Deutschland, gemeinsam mit dem deutschen Verein ¹Freundeskreis Ulrich
von Huttenª, eine als 23. GaÈstewoche bezeichnete Veranstaltung abgehalten. OÈsterreichische Rechtsextremisten, unter ihnen zwei einschlaÈgig nach dem Verbotsgesetz vorbe-
34
Die AktivitaÈten des Personenkreises um den Autor Jan van Helsing,
der sich vorwiegend mit Esoterik
und diversen WeltverschwoÈrungstheorien beschaÈftigt, wurden 1999
in OÈsterreich nicht fortgesetzt. In
der Schweiz und in Deutschland
wurde gegen die Verbreitung seiner
BuÈcher wegen Volksverhetzung gerichtlich vorgegangen. Zu der 1998
an die Staatsanwaltschaft Wien
uÈbermittelten Sachverhaltsdarstellung bezuÈglich der in OÈsterreich verbreiteten BuÈcher ergingen keine GerichtsverfuÈgungen.
Die ehemaligen AngehoÈrigen des
4. Regiments der Waffen-SS-Division ¹Das Reichª hielten vom 8. bis
10. 10. 1999 in GroÈbming/Steiermark ihr 44. Treffen ab. Es gab keiSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
nen Anlass zu behoÈrdlichen Maûnahmen. Die 1998 erstattete Anzeige zum 43. Treffen wurde von
der Staatsanwaltschaft Leoben gemaÈû § 90 (1) StPO zuruÈckgelegt.
Am Rande der traditionellen Ulrichsberg-Heimkehrergedenkfeier in
KaÈrnten (2. und 3. 10. 1999) kam es
zu ZusammenkuÈnften rechtsextremer Kleingruppen sowie von einzelnen Revisionisten aus dem In- und
Ausland.
Der Verein ¹FoÈrderwerk junge Familienª organisierte am 7. 11. 1999
eine Gedenkveranstaltung fuÈr die
bei der Bauernschlacht am 9. 11.
1626 im Emlinger Holz, Bezirk Eferding/OOÈ, gefallenen Freibauern.
Beim Groûteil der 50 Teilnehmer
handelte es sich um Jungnazis und
ehemalige Mitglieder des behoÈrdlich
aufgeloÈsten Vereins ¹Dichterstein
Offenhausenª.
4.4 Jugendgruppen mit rechtsextremistischer Tendenz
Die uÈberwiegende Mehrheit der jugendlichen Skinheads kann als reine
MitlaÈufer bezeichnet werden. Ihnen
fehlt
jeglicher
geschichtlicher
¹Backgroundª. Lediglich eine Minderheit gehoÈrt zur ideologisch und
politisch gepraÈgten Skinheadsszene. Diese Skins sind dann auch
die Verbindungspersonen zu rechtsextremen und revisionistischen Leitfiguren.
In den westlichen BundeslaÈndern
hat sich die Situation um die fremdenfeindlichen und gewaltbereiten
Jugendgruppen beruhigt. Die Szene
in Vorarlberg macht sich vorwiegend
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
bei Fuûball- und Eishockey-Spielen
bemerkbar.
Bei der BekaÈmpfung gewalttaÈtiger
Jugendgruppen in Innsbruck fuÈhrte
die ausgezeichnete Zusammenarbeit der SicherheitsbehoÈrden mit
Gericht und Lokalpresse zu erfreulichen Erfolgen.
Einige AngehoÈrige der Tiroler
Szene wurden zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Mit der verhaÈngten Haftstrafe gegen einen Jugendlichen verband das Urteil die
verpflichtende Teilnahme an Geschichtsseminaren der UniversitaÈt
Innsbruck.
Die behoÈrdlichen Maûnahmen in
WestoÈsterreich bestaÈtigten
. die internationalen Kontakte der
Szene, vorwiegend nach Deutschland, SuÈdtirol, Ungarn und Tschechien,
. die organisierte Teilnahme an
Skinveranstaltungen in beinahe allen oÈsterreichischen BundeslaÈndern und
. die vereinzelte Mitgliedschaft von
Skinheads bei der NPD in
Deutschland.
35
Rechtsextremismus
Die von AngehoÈrigen rechtsextremer oder fremdenfeindlicher Jugendgruppen begangenen Gewalttaten gegen Personen und Sachen
in OberoÈsterreich und in den oÈstlichen BundeslaÈndern haben bedenklich zugenommen.
In OberoÈsterreich wurde dem verstaÈrkten Auftreten von rechtsextremen Jugendlichen mit einer eigens
eingerichteten SOKO begegnet. Dabei gelang es durch TelefonuÈberwachungen, Observationen, Einsatz
von Vertrauensleuten etc. mehrere
rechtsextreme Gruppierungen und
deren Mitglieder auszuforschen,
Kontaktpersonen und -adressen zu
eruieren und Beweise bzw. Indizien
fuÈr strafbare Handlungen nach dem
Verbotsgesetz und dem Strafgesetzbuch zu sammeln.
Die exekutive Umsetzung der
Maûnahmen erfolgte in den Bezirken Freistadt, Perg, Braunau, LinzLand und Urfahr-Umgebung sowie
in der Stadt Linz.
Wegen des Verdachts der NSWiederbetaÈtigung wurden mehrere
Personen im Alter zwischen 17 und
37 Jahren aufgrund richterlicher
Haftbefehle voruÈbergehend festgenommen und zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgefuÈhrt.
Bei den Hausdurchsuchungen
wurden diverse Waffen, mehrere
hundert CDs mit rassistischen und
rechtsextremistischen Inhalten sowie unzaÈhlige NS-Devotionalien
(Hakenkreuzfahnen,
Uniformteile,
Hitler-Bilder, NS-Literatur, Abzeichen, AufnaÈher, Videos etc.) sichergestellt.
36
ZusaÈtzlich zu den Delikten nach
dem Verbotsgesetz konnten zahlreiche weitere Straftaten (EinbruÈche,
DiebstaÈhle, SachbeschaÈdigungen,
KoÈrperverletzungen,
Suchtgiftdelikte) aufgeklaÈrt werden.
Die jeweils aus zehn bis zwanzig
Personen bestehenden Gruppierungen hatten gute Kontakte untereinander, aber auch zu Exponenten
der rechtsextremen Szene in anderen BundeslaÈndern. Teilweise verfuÈgten sie auch uÈber Verbindungen
ins Ausland; insbesondere nach
Deutschland, wo sie in der Vergangenheit an Veranstaltungen der
rechtsextremen Parteien NPD und
DVU teilgenommen haben. Mehrere
Personen sind zudem Mitglied der
NPD in Deutschland.
Ihr einschlaÈgiges Material (CDs,
Fahnen, AufnaÈher, T-Shirts etc.) bezogen sie zu einem erheblichen Teil
uÈber spezielle auslaÈndische Versandfirmen, in erster Linie aus
Deutschland, vereinzelt aber auch
aus DaÈnemark, Belgien und Groûbritannien. Als Bezugsquellen fuÈr NSDevotionalien
(Orden,
Dolche,
Helme, GuÈrtelschnallen, Gasmasken
etc.) dienten auch FlohmaÈrkte und
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
Altwarenhandlungen. Zudem florierte untereinander ein reger Kaufund Tauschhandel.
Die Mitglieder der einzelnen Gruppierungen waren ausnahmslos extrem auslaÈnderfeindlich, teils rassistisch, eingestellt und machten aus
ihrer Gutheiûung des Nationalsozialismus kein Geheimnis. Insbesondere der ehemalige Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess wurde als Idol
und MaÈrtyrer gefeiert.
Bei den fuÈhrenden KoÈpfen der einzelnen Gruppierungen handelte es
sich um ideologisch gefestigte Neonazis mit eindeutig nationalsozialistischen, fremdenfeindlichen und
rassistischen Zielsetzungen.
Nach dem bisherigen Erkenntnisstand sind die PlaÈne dieser Jugendgruppen groÈûtenteils Theorie geblieben. Lediglich in der Waffenbeschaffung
(Sondierungsversuche
auf dem tschechischen Schwarzmarkt) und beim Aufbau einer sogenannten ¹Zeckendateiª (Gegnerliste)
wurde mit der Umsetzung zumindest ansatzweise begonnen.
Festgestellt wurde, dass die VerknuÈpfungen innerhalb der Jugendszene immer wieder zu neuen Gruppenbildungen fuÈhrten. Der Verkauf
illegal aus dem Ausland eingefuÈhrter
und vervielfaÈltigter TontraÈger mit
verbotsgesetzwidrigen und fremdenfeindlichen Inhalten bildete fuÈr
die Szene eine eintraÈgliche Einnahmequelle.
Auûer in OberoÈsterreich war eine
Zunahme von Skin-Veranstaltungen
auch in der Steiermark und in NiederoÈsterreich festzustellen. Vier einschlaÈgige Musikgruppen aus UnSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
garn, Tschechien und Groûbritannien spielten in der Steiermark vor
ca. 300 Besuchern aus dem In- und
Ausland. Ein Groûteil der Besucher
trug T-Shirts mit Aufdrucken wie
Skinheads-Ostmark, Austria-Warrior, Blood & Honour, um ihre
Geisteshaltung zum Ausdruck zu
bringen.
Die Organisatoren dieses Konzertes hatten in der Vergangenheit bereits Kontakte mit dem etablierten
rechtsextremen Milieu.
FuÈnf Skinheads, zwei davon Organisatoren des vorher angefuÈhrten
Konzertes, wurden vom Landesgericht Leoben nach dem Verbotsgesetz zu bedingten Freiheitsstrafen
zwischen 6 und 18 Monaten rechtskraÈftig verurteilt.
In NiederoÈsterreich wurden zwei
als Geburtstagspartys getarnte
Skin-Veranstaltungen
in
einem
Gasthaus im Bezirk Melk und zwei
Skin-Veranstaltungen im Privatbereich registriert. Dabei waren auch
rechtsextreme Liedermacher aus
Deutschland anwesend.
ErwaÈhnenswert ist auch die BeschaÈdigung von 12 GraÈbern am
Ortsfriedhof von Bruck an der
Glocknerstraûe durch eine Gruppe
Jugendlicher, von denen einige der
Skin-Szene nahe stehen. Sie wollten
damit unter anderem ihre Abneigung
gegen ¹Parasitenª (gemeint sind
Fremde/AuslaÈnder) kund tun, die
nicht arbeiten und nur Geld kosten
wuÈrden.
Hitlers Geburtstag (20. April)
wurde von zwei Jugendlichen in
Graz zum Anlass genommen, den
juÈdischen Friedhof zu schaÈnden.
37
Rechtsextremismus
Mit Lackspray spruÈhten sie NS-Zeichen auf Grabsteine. Einer der TaÈter
war bereits als fremdenfeindlicher
GewalttaÈter bekannt.
BrandanschlaÈge auf zwei von
AuslaÈndern frequentierte Lokale
und ein Asylantenheim in Wien dokumentieren das Gewaltpotential
der Wiener Skinszene.
5. Verbreitung
des Gedankengutes
5.1 Druckwerke
5.1.1 Inland
Die Anzahl der in die PraÈventivmaûnahmen zur BekaÈmpfung des
Rechtsextremismus, der Fremdenfeindlichkeit, des Antisemitismus
und Rassismus im Sinne des SPG
einbezogenen periodischen Druckwerke blieb mit 20 im Wesentlichen
unveraÈndert.
Anstelle der nur voruÈbergehend
eingestellten
¹PNO-Nachrichtenª
wurden 1998/99 drei Folgen des
ebenso tendenzioÈs ausgerichteten
Druckwerkes ¹Recht und Freiheitª
herausgegeben. Inzwischen werden
die ¹PNO-Nachrichtenª wieder als
Organ der ¹Partei Neue Ordnungª
herausgegeben, ohne dass diese
Partei im Sinne des Parteiengesetzes existent ist. Dieser Umstand ist
Gegenstand eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Mediengesetz.
Der Inhalt des Druckwerkes wurde
zu einem gegen den Herausgeber
bereits anhaÈngigen Verfahren nach
dem Verbotsgesetz zur Anzeige gebracht.
38
Der Inhalt mehrerer Ausgaben des
Druckwerks ¹Braunauer Ausguckª
fuÈhrte beim Landesgericht Ried zur
Verurteilung des Herausgebers gemaÈû § 3g Verbotsgesetz und § 283
StGB zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe, davon sechs Monate
unbedingt. Das Urteil wurde vom
Oberlandesgericht Linz bestaÈtigt
und ist rechtskraÈftig. Der Verurteilte
hat dem Strafantritt nicht Folge geleistet und ist fluÈchtig.
Seither gelangt das Druckwerk
¹Braunauer Ausguckª nicht mehr
zur Verbreitung.
5.1.2 Ausland
Es ist evident, dass insbesonders
deutsche rechtsextreme Gruppen
uÈber Medienwerke einen relativ starken Einfluss auf oÈsterreichische Gesinnungsgenossen ausuÈben.
Eine Zunahme der Verbreitung
rechtsextremer und rassistischer
Publikationen konnte in letzter Zeit
allerdings nicht festgestellt werden.
Der Grund dafuÈr liegt offenbar darin,
dass der elektronische Medienmarkt
wesentliche Kommunikations- und
Informationsaufgaben uÈbernommen
und die Bedeutung von traditionellen Druckwerken zuruÈckgedraÈngt
hat.
5.2 Elektronische
Informations- und
Kommunikationssysteme
Das Internet ist derzeit das aktuellste und schnellste Medium, um
rechtsextreme,
fremdenfeindliche
und antisemitische Propaganda zu
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
verbreiten. Es gibt bereits mehr als
1.400 Homepages mit derartigen Inhalten. Besonders bedenklich ist,
dass rassistische Gruppen zunehmend Internetseiten speziell fuÈr Kinder entwerfen. Weiters ist feststellbar, dass Neonazi- und Skinheadgruppen aus dem deutschsprachigen Raum mit ihren Homepages
verstaÈrkt auf amerikanische Provider
ausweichen.
AuslaÈndische Holocaust-Leugner,
insbesonders zwei bekannte Revisionisten aus Kanada und Groûbritannien, sind zum PraÈzedenzfall fuÈr
die Frage geworden, ob und wie ein
Staat gegen rechtsextreme Homepages vorgehen kann.
Bei der festgestellten Verbreitung
nationalsozialistischen Gedankengutes im Internet und den dazu ergangenen Hinweisen an die im Bundesministerium fuÈr Inneres eingerichtete ¹Internet-Meldestelle fuÈr
NS-WiederbetaÈtigungª handelt es
sich in drei FaÈllen um Fortsetzungshandlungen bekannter revisionistischer Betreiber gegen die bereits
ein Strafverfahren nach dem Verbotsgesetz anhaÈngig ist.
Drei weitere Betreiber konnten
ausgeforscht und angezeigt werden.
Darunter befand sich ein TaÈter, der
seine antisemitische und rechtsextreme Agitation mit der Androhung
von Waffengewalt im Falle seiner
Festnahme verband. Bei der Hausdurchsuchung uÈber Gerichtsauftrag
wurden einschlaÈgiges rechtsextremes Material, diverse Disketten sowie Schusswaffen sichergestellt.
In einer weiteren Homepage werden Texte von Skin- und NS-LieSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
dern, Hitler- und Hess-Bilder, antisemitische Darstellungen und Pamphlete veroÈffentlicht.
Ende September 1999 wurde die
offizielle Homepage der FPOÈ von
unbekannten TaÈtern mit rassistischen und rechtsextremen Textierungen verfaÈlscht bzw. mit Links zu
derartigen Internetseiten versehen.
6. AktivitaÈten
6.1 Inland
Die Verunsicherung der Rechtsextremisten durch die jahrelangen Ermittlungen in der BriefbombenCausa hat sich mittlerweile gelegt
und es ist eine Zunahme der AktivitaÈten festzustellen.
Die politisch motivierte Agitation
innerhalb der rechtsextremen Szene
in Vorarlberg besteht vorwiegend in
der Herstellung und Verbreitung
von rechtstendenzioÈsen und revisionistischen Druckwerken durch einen
nach dem Verbotsgesetz einschlaÈgig verurteilten Aktivisten.
In Tirol kam es zu einem geringfuÈgigen Ansteigen einschlaÈgiger AktivitaÈten. Dabei war eine starke Ausrichtung nach Deutschland (NPD
und DVU) festzustellen.
Als sogenannter ¹VerbotsgesetzfluÈchtlingª agiert ein Salzburger vorwiegend uÈber die auslaÈndische
(deutsche und italienische) rechtsextreme Presse. Seine Agitation innerhalb der NPD und seine ZugehoÈrigkeit zur Redaktion der ¹Deutschen Stimmeª, dem Organ der
NPD, lassen vermuten, dass er zu
jenen ¹Ostmark-Mitgliedernª der
39
Rechtsextremismus
NPD gehoÈrt, die von dieser deutschen rechtsextremen Partei betreut
werden.
Gegen eine bereits einschlaÈgig
vorbestrafte FuÈhrungsperson der
Salzburger rechtsextremen Szene
wurden neuerlich gerichtliche Voruntersuchungen nach dem Verbotsgesetz eingeleitet.
Insgesamt wurden in Salzburg 19
Anzeigen nach dem Verbotsgesetz
gegen sieben bekannte TaÈter erstattet.
Das zunaÈchst eindeutig erscheinende Motiv einer Tathandlung entspricht nicht immer den Tatsachen.
Dies zeigten ein Strafverfahren und
die Verurteilung eines EinzeltaÈters
nach dem Verbotsgesetz zu vier
Monaten bedingter Freiheitsstrafe
beim Landesgericht Salzburg. Der
TaÈter hatte rechtsextreme Parolen
verbreitet, ohne die damit verbundene Ideologie geistig zu erfassen.
Ein pensionierter Priester wurde
wegen der Herausgabe und Verbreitung des Druckwerkes ¹LoretoBoteª vom Landesgericht Steyr wegen Verhetzung zu sechs Monaten
bedingter Haft verurteilt. In seinem
Druckwerk schrieb er von juÈdischen
Ritualmorden und HostienschaÈndungen.
Mit SchuldspruÈchen wegen WiederbetaÈtigung im nationalsozialistischen Sinn endete fuÈr alle 12 Angeklagten ein Neonazi-Prozess beim
Landesgericht Linz. Auûerdem wurden die Angeklagten wegen versuchter und vollendeter KoÈrperverletzung
in 40 FaÈllen verurteilt. Die Tathandlungen wurden bereits im Staatsschutzbericht 1998 beschrieben.
40
Die BundeslaÈnder KaÈrnten, Steiermark und Burgenland waren auch
1999 die Hauptaktionsgebiete einer
bekannten, aÈuûerst aggressiv agierenden rechtsextremen Personengruppe. Ihre fruÈheren Verurteilungen
und neuerliche Strafverfahren nach
dem Verbotsgesetz erzielten bei ihnen keine abschreckende Wirkung.
Sie setzten ihr verbotsgesetzwidriges Verhalten unveraÈndert fort indem sie uÈber einen slowenischen
Scheinverlag rechtsextreme Druckwerke versandten und sich bei deutschen rechtsextremen Organisationen, wie DVU und NPD, profilierten.
Es ist anzunehmen, dass auch sie
zu jenen ¹Mitgliedern aus der Ostmarkª gehoÈren, die von der NPDBayern betreut werden.
In Wien und NiederoÈsterreich waren diverse Vorfeldorganisationen
mit rechtsextremistischer Tendenz
wegen
verdeckter
Verbreitung
rechtsextremer Ideologie Anlass fuÈr
behoÈrdliche Maûnahmen.
Die im Ausland aufhaÈltigen bzw.
wegen offener Haftstrafen in das Ausland gefluÈchteten oÈsterreichischen
Rechtsextremisten stehen in intensivem Kontakt mit ihren Gesinnungsgenossen in OÈsterreich. Ihr tatsaÈchlicher Einfluss ist aber wegen des teilweise schon langen Auslandsaufenthaltes inzwischen stark gesunken.
1999 kam es in OÈsterreich zu folgenden erwaÈhnenswerten rassistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierten Straftaten:
1. 2. 1999
UÈberfall auf zwei tuÈrkische Kinder in
Graz durch zwei unbekannte JuSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
gendliche, welche die Opfer rassistisch beschimpften und mit dem
¹Abstechenª bedrohten. Eines der
Kinder wurde durch Messerstiche
leicht verletzt.
15. 2. 1999
BrandanschlaÈge auf zwei von AuslaÈndern frequentierte Lokale in Wien
12 und Wien 17, sowie
18. 2. 1999
Brandanschlag auf ein Asylantenheim in Wien 13.
Als TaÈter der drei AnschlaÈge, bei denen nur Sachschaden entstand,
wurden vier der Skinheadszene zugehoÈrige Jugendliche im Alter zwischen 16 und 19 Jahren ausgeforscht. Die beiden 19-JaÈhrigen
wurden fuÈr diese AnschlaÈge sowie
fuÈr zwei im Sommer 1998 begangene NS-Schmieraktionen in Wien
23, Wotruba-Kirche, und in Wien
16, JubilaÈumswarte, wegen Verstoûes gegen das Verbotsgesetz, versuchter Brandstiftung und schwerer
SachbeschaÈdigung zu je fuÈnf Jahren
unbedingter Haft verurteilt. Die beiden juÈngeren TaÈter erhielten Haftstrafen von zwei Jahren unbedingt
bzw. von sechs Monaten bedingt.
8. 3. 1999
Anonymes Drohschreiben mit fremdenfeindlichem,
antisemitischem
und neonazistischem Inhalt an die
Bezirksvorsteher-Stellvertreterin des
6. Wiener Gemeindebezirks. Dem
Schreiben war ein Zeitungsinterview
der Adressatin beigelegt, in dem
diese VerstaÈndnis fuÈr die im Bezirk
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
stattgefundenen Kurdendemonstrationen gezeigt hatte.
12. 3. 1999
TaÈtlicher Angriff auf einen nigerianischen StaatsangehoÈrigen durch
u.T. in Graz. Laut Angaben des GeschaÈdigten wurde er auf einem
Fahrrad fahrend von einem PKW
zum Anhalten genoÈtigt, worauf ihm
der Fahrer eine FluÈssigkeit, vermutlich Pfefferspray, ins Gesicht
spruÈhte.
14. 4. 1999
TaÈtlicher Angriff eines Pensionisten
auf zwei junge MaÈnner, die er fuÈr Juden hielt, in Linz. Der alkoholisierte
TaÈter beschimpfte die beiden MaÈnner als ¹Judenschweineª und versetzte einem der beiden einen
Faustschlag ins Gesicht. Er wurde
wegen Verdachts der Verhetzung
angezeigt.
20. 4. 1999
SchaÈndung des juÈdischen Friedhofs
in Graz durch Beschmieren von
zwoÈlf Grabsteinen mit Symbolen
und Parolen nationalsozialistischen
Inhalts. Als TaÈter wurden zwei 19jaÈhrige Grazer ausgeforscht, die
sich von dem Anschlag ¹mediales
Interesseª erhofft hatten.
27. 4. 1999
TaÈtlicher Angriff gegen zwei Personen bosnischer und tuÈrkischer NationalitaÈt durch einen arbeitslosen
Grazer, der unter Beschimpfungen
und NS-Parolen skandierend versuchte, die beiden MaÈnner zu treten
und aus der Straûenbahn zu stoûen.
41
Rechtsextremismus
Er wurde wegen Verdachtes der
Verhetzung und des Verstoûes gegen das Verbotsgesetz angezeigt.
27. 5. 1999
TaÈtlicher Angriff auf zwei Mazedonier und einen Jugoslawen durch
vier unbekannte Jugendliche in
Neunkirchen/NOÈ. Die TaÈter beschimpften ihre Opfer mit fremdenfeindlichen Parolen, attackierten sie
durch StoÈûe und bedrohten sie mit
einem Messer. Als es einem der Opfer gelang, die Polizei zu verstaÈndigen, ergriffen die vier Jugendlichen
die Flucht.
8. 10. 1999
Versendung eines Briefes mit antisemitischem Inhalt an den PraÈsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Der Verfasser ist seit
Jahren wegen der Versendung von
aÈhnlichen Schreiben an PersoÈnlichkeiten des oÈffentlichen Lebens
amtsbekannt. Er wurde wegen Verdachts der Verhetzung angezeigt.
16. 11. 1999
Zusendung von antisemitisch-revisionistisch-sexistischem Propagandamaterial an eine Schule in Salzburg. Beim Verfasser der Schriften
handelt es sich um einen wegen
aÈhnlicher
Delikte
vorbestraften
schwedischen StaatsangehoÈrigen.
2. 12. 1999
Anbringen eines aggressiv-fremdenfeindlichen Flugblattes in einem
Klassenzimmer einer Fachhochschule in Wiener Neustadt. Als TaÈter
wurde ein 18-jaÈhriger SchuÈler aus-
42
geforscht, der als Motiv seine Besorgnis uÈber eine zunehmende ¹Islamisierungª und seine Abneigung gegen Moslems angab. Er wurde nach
§ 3 Verbotsgesetz und § 283 StGB
angezeigt.
8. 12. 1999
TaÈtliche Auseinandersetzung zwischen zwei amtsbekannten Skinheads und einer Gruppe kroatischer
Jugendlicher in einem Lokal in Innsbruck. Dabei wurden ein Skinhead
und ein kroatischer Jugendlicher
verletzt. Die TaÈter wurden wegen
Verdachts des Raufhandels, der
schweren KoÈrperverletzung und der
versuchten schweren NoÈtigung angezeigt.
6.2 Auslandsverbindungen
Die in OÈsterreich aktiven Revisionisten gehoÈren vorwiegend der
Kriegsgeneration an.
Da die Verbotsgesetznovelle 1992
das Leugnen des Holocausts unter
Strafe stellt, weichen die oÈsterreichischen Revisionisten ins Ausland
aus, um ihre Machwerke von dort
aus zu verbreiten.
¹Ostmark-Aktivistenª sind bei
rechtsextremen Organisationen im
Ausland gerne gesehen und werden
nicht selten mit Stolz in diverse Veranstaltungen eingebunden. Deutsche rechtsextreme Organisatoren
versaÈumen es nicht, die Existenz
und Anwendung des oÈsterreichischen Verbotsgesetzes als ¹autoritaÈre und undemokratische Vorgangsweiseª zu diffamieren und die
rechtsstaatliche LegitimitaÈt dieses
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
Gesetzes in Frage zu stellen. Das
rechtsextreme Lager in OÈsterreich
wird dabei als Opfer von WillkuÈrmaûnahmen gegen die Meinungsfreiheit dargestellt.
Die Veranstaltungen und Aussendungen der NPD im Zuge des Landesparteitages am 10. 10. 1999 in
Bayern zeigten das intensive BemuÈhen um die immer zahlreicher werdenden Mitglieder aus der ¹Ostmarkª.
Am 19. 3. 1999 wurde der in
Deutschland wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass und anderer Delikte verurteilte
und in Strafhaft gewesene amerikanische Neonazi Gary Lauck entlassen. Lauck galt bis zu seiner Verhaftung am 23. 3. 1995 in DaÈnemark
und anschlieûenden Auslieferung
nach Deutschland als weltweit fuÈhrender Produzent und Verbreiter
rechtsextremer Propaganda.
Im Februar 1945 versuchten die
von der Roten Armee in Budapest
eingeschlossenen Waffen-SS-Einheiten den Ausbruch. Der Jahrestag
dieses Unternehmens wird von den
ungarischen Rechtsextremisten als
¹Tag der Ehreª bezeichnet. Wie
schon 1997 und 1998 genehmigte
die Budapester Polizei auch im Jahr
1999 eine von einschlaÈgigen Organisationen angemeldete Gedenkkundgebung. Einige der 500 bis
600 Teilnehmer aus Ungarn,
Deutschland, OÈsterreich, England,
Tschechien, der Slowakei und Kroatien waren SS-aÈhnlich mit schwarzer
Uniform und schwarzen Stiefeln bekleidet. Bei der Abschlussveranstaltung musste die Polizei einschreiten.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Das in OÈsterreich der gerichtlichen
Beschlagnahme unterliegende Buch
¹Evolution und Wissenª, verfasst
von einem steirischen Rechtsextremisten, wird in Deutschland durch
die rechtlich nicht existenten Organisationen ¹Arbeitsgemeinschaft fuÈr
Philosophie, Politik und Geschichteª
und ¹Verlag Neue Ordnungª weiterhin angeboten.
7. Internationale Maûnahmen
Das EU-Dokument 12132/98 beinhaltet Richtlinien fuÈr eine EUStatistik zur einheitlichen Erfassung
von fremdenfeindlich, rassistisch
oder antisemitisch motivierten Tathandlungen.
Danach sind unabhaÈngig von der
StaatsangehoÈrigkeit des TaÈters
saÈmtliche VorfaÈlle mit eindeutig rassistischem, antisemitischem oder
fremdenfeindlichem Hauptmotiv zu
erfassen. Miteinbezogen sind aber
nicht nur UÈbergriffe von InlaÈndern
gegen AuslaÈnder, sondern auch von
AuslaÈndern gegen InlaÈnder bzw.
zwischen Personen verschiedener
NationalitaÈten oder Volksgruppen.
Am 14. und 15. 10. 1999 fand in
Wien unter Beteiligung von Vertretern aus zahlreichen europaÈischen
Staaten eine vom oÈsterreichischen
Staatsschutz veranstaltete Rechtsextremismus-Konferenz statt. Als
besonderes
aktuelles
Problem
zeigte sich fuÈr alle Beteiligten die zunehmende Internationalisierung der
Skinszene, die grenzuÈberschreitende Agitation und die damit einhergehende Gewalt.
43
Rechtsextremismus
ResuÈmierend wurde festgestellt,
dass das Hauptaugenmerk der SicherheitsbehoÈrden in Hinkunft auf
die PraÈvention durch fruÈhzeitiges Erkennen von geplanten Veranstaltungen, Aktionen oder sonstigen ZusammenkuÈnften der gewaltbereiten
rechtsextremen Szene und die
sichtbare polizeiliche PraÈsenz vor
und waÈhrend derartiger Treffen und
Veranstaltungen gelegt werden soll.
Die Erfahrung zeigt, dass sichtbare
und wiederholte PolizeipraÈsenz vielen Jungaktivisten die Grenzen ihres
Tuns bewusst macht. Konsequente
Strafverfolgung bei bereits begangenen Delikten wirkt sich erfahrungsgemaÈû ebenfalls daÈmpfend
auf die Szene aus.
Vom 18. bis 22. 10. 1999 fand in
Stirin/Tschechische Republik ein internationales
Symposium
zum
Thema ¹Aufgaben der Polizeieinheiten bei der BekaÈmpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeitª
statt, an dem insgesamt 150 Vertreter
aus
Belgien,
DaÈnemark,
Deutschland, Frankreich, Groûbritannien, Italien, Kanada, Kroatien,
Litauen, Mazedonien, den Niederlanden, OÈsterreich, Polen, Portugal,
RumaÈnien, der Russischen FoÈderation, der Slowakei, Schweden, Spanien, Tschechien und den USA teilnahmen.
8. Statistik
Die Statistik fuÈr das Jahr 1999
wird wesentlich von den Straftaten
der 101 angezeigten Personen der
gewalttaÈtigen rechtsextremen Szene
in OberoÈsterreich bestimmt.
44
Im Zusammenhang mit der BekaÈmpfung rechtsextremer/ fremdenfeindlicher/rassistischer/ antisemitischer AktivitaÈten wurden im Jahr
1999 insgesamt 717 Anzeigen erstattet, davon
119 gegen unbekannte TaÈter.
38 Verfahren endeten mit einer
Verurteilung, in
49 FaÈllen kam es zu einer Verfahrenseinstellung. Bei
146 Personen wurden Hausdurchsuchungen durchgefuÈhrt und
22 Personen wurden festgenommen.
Im Vergleich zu 1998 ist die Zahl
der rechtsextremen/fremdenfeindlichen/rassistischen/antisemitischen
Tathandlungen und der in diesem
Zusammenhang erstatteten Anzeigen im Jahr 1999 merklich angestiegen (eine Tathandlung kann mehrere
Delikte mit gesonderten Anzeigen
beinhalten).
Die rechtsextremen/fremdenfeindlichen/rassistischen/antisemitischen
Tathandlungen sind von 283 im
Jahre 1998 auf 378 im Jahr 1999
angestiegen; das entspricht einer
Zunahme um 33 %. 230 Tathandlungen konnten 1999 aufgeklaÈrt
werden (darunter auch FaÈlle aus
fruÈheren Jahren).
Bei den Anzeigen ist eine Zunahme um 83 % von 392 im Jahr
1998 auf 717 im Jahr 1999 zu verzeichnen. AufgeschluÈsselt ergibt
sich folgendes Bild:
Verbotsgesetz . . . . . . . . . . . . . 274
(1998 198)
§ 283 StGB . . . . . . . . . . . . . . . . 43
(1998 21)
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
sonstige Anzeigen StGB . . . . . . 212
(1998 109)
Abzeichengesetz . . . . . . . . . . . . 12
(1998 19)
Art. IX Abs. 1 Z. 4 EGVG . . . . . 174
(1998 42)
Mediengesetz . . . . . . . . . . . . . . . . 2
(1998 3)
Die Zahl der rechtsextrem motivierten Schmier- und Klebeaktionen
ist von 63 im Jahr 1998 auf 57 im
Jahr 1999 gesunken.
Anzeigen nach Verbotsgesetz, § 283 StGB, sonstige Anzeigen nach dem StGB,
Abzeichengesetz, Art. IX Abs. 1 Z. 4 EGVG und Mediengesetz im Jahr 1999
Rechtsextremistische, fremdenfeindliche, rassistische und
antisemitische strafbare Handlungen, Vergleich 1998±1999
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
45
Rechtsextremismus
Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, Jahresvergleich 1989±1999
Anzeigen nach § 283 StGB, Jahresvergleich 1989±1999
46
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Rechtsextremismus
Sonstige Anzeigen nach dem StGB (KoÈrperverletzung,
SachbeschaÈdigung etc.), Jahresvergleich 1992±1999*)
-1
*) Genaue statistische Erfassung der sonstigen Anzeigen nach dem StGB erst seit 1992
0
Anzeigen nach dem Abzeichengesetz, Jahresvergleich 1989±1999
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
47
Rechtsextremismus
Anzeigen nach Art. IX Abs. 1 Z. 4 EGVG, Jahresvergleich 1989±1999
9. Prognose
Die Zahl der Anzeigen wegen
rechtsextrem und fremdenfeindlich
motivierter Delikte ist im Jahr 1999
in OÈsterreich stark angestiegen. Die
mit diesen Delikten verbundene Gewalt, insbesonders bei Jugendlichen, hat ein bedenkliches Ausmaû
angenommen.
Es konnte festgestellt werden,
dass zu den Aktivisten der Szene
nicht nur gefestigte Ideologen gehoÈren, sondern immer mehr ¹Systemverdrosseneª. Das sind Personen, deren oÈkonomische, gesell-
48
schaftliche oder politische AnspruÈche und Erwartungen nicht in ErfuÈllung gehen. Die damit verbundene
Unzufriedenheit aÈuûert sich in unterschiedlicher Weise, wie Anwendung verbaler oder physischer Gewalt, Protestaktionen, Mitgliedschaft bei extremen Gruppierungen
usw.
Aufgrund der gegenwaÈrtigen Entwicklung ist fuÈr die nahe Zukunft
mit einem weiteren Ansteigen der
rechtsextremen AktivitaÈten und der
Anzahl der Akteure auf diesem Gebiet zu rechnen.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Militante TierschuÈtzer
VI. MILITANTE TIERSCHUÈTZER
1. Allgemeines
Wie in den vergangenen Jahren
wurden auch im Jahr 1999 zahlreiche Straftaten veruÈbt, die aufgrund
von Anschlagszielen und Bekennungen gewalttaÈtigen TierschuÈtzern zugerechnet werden.
Diese gewalttaÈtigen Handlungen
radikaler Aktivisten schaden dem
Tierschutz mehr als sie ihm nuÈtzen
und werden von renommierten und
engagierten TierschuÈtzern kritisiert,
da sie eine erhebliche Belastung fuÈr
ihre Arbeit darstellen.
2. Gruppen
In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Mitglieder radikaler Tierschutzorganisationen wegen
der Begehung gerichtlich strafbarer
Handlungen im Zusammenhang mit
angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen angezeigt.
Es lassen sich daraus allerdings
keine RuÈckschluÈsse ziehen bzw.
gibt es keine Hinweise, dass diese
Aktivisten auch fuÈr SachbeschaÈdigungen gegen GeschaÈfte der Pelz-,
Nahrungs- und Genussmittelindustrie verantwortlich sind oder an solchen beteiligt waren.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die SachbeschaÈdigungen,
die auch 1999 in MillionenhoÈhe lagen, von konspirativ wirkenden
Kleinstgruppen und Einzelpersonen
begangen wurden.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
FuÈr einige der in OÈsterreich durchgefuÈhrten AnschlaÈge uÈbernahm die
international agierende Animal Liberation Front (A.L.F.) die Verantwortung. Die Gruppe entstand in den
70er Jahren in Groûbritannien unter
dem Namen ¹band of mercyª. AnfaÈnglich konzentrierten sich die AktivitaÈten dieser Gruppe auf die StoÈrung von suÈdenglischen Jagdgesellschaften als Protest gegen deren
¹andauernden GewalttaÈtigkeiten gegen Tiereª, wie es in einer im Internet veroÈffentlichten Beschreibung
der Gruppe heiût. Bereits 1973 erweiterte man die AktivitaÈten auf alle
Formen von Tiermisshandlungen.
Als 1974 zwei Aktivisten bei der Vorbereitung eines Brandanschlags
festgenommen wurden, loÈste sich
die Gruppe praktisch auf. Als die
beiden Aktivisten 1976 wieder freigelassen wurden, gruÈndeten sie mit
weiteren Aktivisten der alten ¹band
of mercyª sowie 25 neuen Aktivisten
die Gruppe A.L.F. AnfaÈnglich
schworen die Aktivisten dieser neugegruÈndeten Gruppe jeglicher Gewalt ab, wenn sie nicht unmittelbar
dem Nutzen der Tiere diente. 1979
diskutierte die Gruppe erstmals daruÈber, ob Brandstiftung, bei der unter Anwendung groÈûter Sorgfalt
jede GefaÈhrdung von Leben ausgeschlossen wird, als Mittel eingesetzt
werden soll. Das wurde schlieûlich
befuÈrwortet und noch im selben
Jahr wurden BraÈnde in verschiedenen Firmen gelegt. Zu Beginn der
80er Jahre versuchte die Gruppe,
49
Militante TierschuÈtzer
ihre Anliegen durch oÈffentliche Tierbefreiungsaktionen zum Ausdruck
zu bringen. Dies fuÈhrte allerdings zu
zahlreichen Verhaftungen, so dass
man dieses Vorhaben wieder aufgab
und die AktivitaÈten in bewaÈhrter
konspirativer Form fortsetzte. Es bildeten sich verschiedene Zellen, die
zunaÈchst uÈber Groûbritannien verteilt wirkten, sich mittlerweile aber
weltweit ausgebreitet haben.
¹Jede Nacht fuÈhren Aktivisten der
Animal Liberation Front irgendwo
auf der Welt direkte Aktionen aus,
um die Grausamkeiten gegen Tiere
und ihre Ursachen zu stoppen. In
England und in den Vereinigten
Staaten werden jaÈhrlich tausende
Aktionen durchgefuÈhrt. A.L.F.-Zellen
sind in der gesamten industrialisierten Welt aktiv. Ob es sich um die
,Black Ravens` in Russland, ,Wild
Minks` in Schweden, ,Animal Rescue` in Japan oder A.L.F. in Neuseeland, Kanada, Israel, Polen, Italien, Slowakei etc. handelt, verfolgen
alle das gleiche Ziel: Befreiung der
Leidenden und ZerstoÈrung des Eigentums derer, die des Profits wegen toÈten.ª
Diese Manifestation stammt aus
einer VeroÈffentlichung im Internet,
wo A.L.F. bis vor kurzem mit dem
¹Animal Liberation Netª (http://
www.animal-liberation.net/)
uÈber
eine eigene Webseite verfuÈgte. Derzeit publiziert A.L.F. uÈber das Animal
Liberation Frontline Service, wo unter der Rubrik ¹diary of actionsª die
von der Gruppe durchgefuÈhrten AnschlaÈge nach LaÈndern gegliedert
veroÈffentlicht werden.
50
Es bildeten sich im Laufe der Zeit
Untergruppen von A.L.F., etwa die
Animal Liberation Front Supporters
Group (ALFSG) oder die Provisional
Animal Liberation Front (PALF). Bei
letzterer duÈrfte es sich um einen extrem radikalen Ableger von A.L.F.
handeln. Ziel dieser Gruppe sind AnschlaÈge nicht nur gegen die unmittelbaren ¹Verursacher von Tierleidenª (dazu zaÈhlen die Pharma-,
Teile der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der Unterhaltungsindustrie, wie Zirkusunternehmen und Zoos), sondern auch gegen Angestellte, die fuÈr solche Unternehmen arbeiten.
A.L.F.-Logo
3. Kommunikation
Die verschiedenen Internet-Services zaÈhlen zu den wichtigsten KomSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Militante TierschuÈtzer
munikations- und Publikationsschienen dieser Szene. Am Beispiel von
A.L.F. ist ersichtlich, dass uÈber dieses Medium weltweit Aktionen nicht
nur registriert und publiziert, sondern auch koordiniert werden.
Als bedeutendes Mittel wird das
World Wide Web unter anderem bei
der DurchfuÈhrung von Gegenkampagnen zu WerbefeldzuÈgen von Unternehmen und Industriezweigen
benutzt. Wie etwa die Web-Seite
http://www.fleisch-ist-mord.de
zeigt, handelt es sich hierbei um
sehr professionelle Seiten.
Die ¹Autonome Tierrechtsseiteª,
auf der AnschlaÈge in OÈsterreich ±
vor allem in Wien ± bis zum 14. 2.
1999 abrufbar waren, wurde seither
nicht mehr aktualisiert.
Etliche der in OÈsterreich veruÈbten
SachbeschaÈdigungen des Jahres
1999 (und der Vorjahre ab 1997) finden sich allerdings in den ¹diary of
actionsª der A.L.F.-Seite.
Nach wie vor werden Anliegen
und Themen, aber auch AnschlaÈge
radikaler TierschuÈtzer, in der linksextremen Szenepublikation ¹Tatblattª veroÈffentlicht.
4. Aktionen
Auch 1999 wurden zahlreiche
rechtswidrige und gewalttaÈtige Aktionen von radikalen TierschuÈtzern
gesetzt. Neben mehreren illegalen
Anhaltungen von Tiertransportern,
die kurzfristig an der Weiterfahrt gehindert wurden, wurde eine Reihe
von SachbeschaÈdigungen begangen, durch die ein Gesamtschaden
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
im Millionen-Schilling-Bereich verursacht wurde.
Wie in den vergangenen Jahren
richteten sich die Aktionen der radikalen TierschuÈtzer vorwiegend
gegen die Bekleidungs-, Nahrungs- und Genussmittelindustrie
bzw. gegen die Jagd und die JaÈgerschaft.
Als Tatmittel wurden hauptsaÈchlich einfache Werkzeuge und Hilfsmittel, wie SaÈgen zum UmsaÈgen
von HochstaÈnden, Schraubenmuttern und Steine zum Einschieûen
von Auslagenscheiben, Klebstoff
zum Verkleben von TuÈrschloÈssern
sowie ButtersaÈure verwendet. Ferner wurden Tiere aus den Gehegen
einiger Zuchtbetriebe befreit.
So wurden in Wien insgesamt 25
strafbare Handlungen gegen PelzgeschaÈfte durch militante TierschuÈtzer registriert. Davon wurden vier
AnschlaÈge mit ButtersaÈure, 13 durch
Bespritzen der Auslagenscheiben
mit aÈtzender FluÈssigkeit und acht
durch Einschieûen der Auslagenscheiben begangen. Die Gesamtschadenssumme betrug ca. zwei
Millionen Schilling.
Im Gemeindegebiet von Alberschwende/Vorarlberg wurden zwei
HochstaÈnde erheblich beschaÈdigt.
Die u.T. hinterlieûen die Aufschriften
¹Jagd ist Mordª und ¹A.L.F.ª.
5. Prognose
In verschiedenen Publikationen
wird mitgeteilt, dass radikale TierschuÈtzer mit ihren Aktionen nicht
nur auf das Leid der Tiere, sondern
auch auf die unzureichende Gesetz-
51
Militante TierschuÈtzer
gebung in diesem Bereich aufmerksam machen moÈchten. Da weder
AÈnderungen im legistischen Bereich
abzusehen sind, noch von einer AÈnderung der GeschaÈftspraktiken der
betroffenen Industriezweige ausgegangen werden kann, wird es auch
weiterhin zu SachbeschaÈdigungen
durch diese Szene kommen.
52
Das PhaÈnomen ¹militanter Tierschutzª stellt nach wie vor ein besonderes Thema fuÈr die SicherheitsbehoÈrden dar. Infolge der internationalen Vernetzung der Extremisten
wird es auch in Zukunft erforderlich
sein, die Kooperation sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene weiter auszubauen.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
PseudoreligioÈse Bewegungen
VII. PSEUDORELIGIOÈSE BEWEGUNGEN
Neben den staatlich anerkannten
Kirchen und Religionsgesellschaften
agiert eine Reihe von Sekten, pseudoreligioÈsen Gruppen und destruktiven Kulten, die den Menschen die
¹ErloÈsungª oder ein besseres Leben
prophezeien, sofern sie nach den
Lehren der jeweiligen Gemeinschaft
leben. Das Oberhaupt einer solchen
Gemeinschaft gibt die Ideologien
vor, nach denen die AnhaÈnger zu leben haben.
Aufgrund der Rechtslage in OÈsterreich ist eine polizeiliche Beobachtung allein wegen des Bestehens
einer ¹religioÈsen Gemeinschaftª
bzw. der ZugehoÈrigkeit zu einer solchen nicht moÈglich.
Die FuÈhrer und AnhaÈnger solcher
Personengemeinschaften trachten
danach, die Grundordnungen westlicher Demokratien zu beachten und
GesetzesuÈbertretungen tunlichst zu
vermeiden.
GrundsaÈtzlich besteht die MoÈglichkeit, sich bei staatlichen, kirchlichen und privaten Informationsund Beratungsstellen, die haÈufig in
Verbindung mit Selbsthilfegruppen
oder engagierten Einzelpersonen
stehen, beraten zu lassen.
Endzeitsekten sind Gruppierungen, die davon ausgehen, dass das
Ende der Welt zu einem bestimmten
Zeitpunkt, der in den meisten FaÈllen
ausschlieûlich dem ¹Guruª bekannt
ist, kommt.
Vor dem Millenniumswechsel
konnten bei einigen Endzeitsekten
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
entsprechende Tendenzen festgestellt werden.
So kam es zum Beispiel in Israel ±
jeweils wegen angeblicher Selbstmordabsichten ± zur Ausweisung
von Mitgliedern der ¹Concerned
Christiansª sowie von AngehoÈrigen
messianischer Sekten, wie ¹Die Kinder des Gebetsª oder ¹Der Tempelª.
In Griechenland wurden Mitglieder
einer amerikanischen Sekte ausgewiesen.
Laut wissenschaftlichen Untersuchungen existieren verschiedene
Weltuntergangs- und VerschwoÈrungstheorien mit religioÈsen und/
oder politischen Motiven.
Analysen der kollektiven Selbstmorde in juÈngerer Zeit in Waco/
USA, in der Schweiz, in Frankreich
und in Kanada oder des Anschlags
der AUM-Sekte in Japan ergaben,
dass eine Serie von inneren (z.B.
die Bildung einer Opposition gegen
den AnfuÈhrer, der Nichteintritt von
Prophezeiungen) und aÈuûeren UmstaÈnden (besondere Aufmerksamkeit der Medien) zu den Gewalttaten
fuÈhrten. Das letztlich ausschlaggebende Ereignis fuÈr die Taten war
aber die momentane psychische
Verfassung des SektenfuÈhrers.
Im Gegensatz zu politischen
Gruppen gibt es bei Endzeitsekten
kaum Anzeichen auf beabsichtigte
Gewaltaktionen. Da als letzter Anstoû fuÈr die Tat eine Momentanentscheidung des FuÈhrers angenommen werden kann, ist das ¹Endeª
53
PseudoreligioÈse Bewegungen
fuÈr die meisten Sektenmitglieder
selbst nicht absehbar.
Auch ungewoÈhnliche AÈuûerungen
von Sektenmitgliedern gegenuÈber
AngehoÈrigen bzw. auffaÈllige Handlungen von Sektenmitgliedern (z.B.
Verkauf von Hab und Gut) deuten
nicht unbedingt darauf hin, dass ein
Gewaltakt unmittelbar bevorsteht.
In vielen bekannten FaÈllen bedeutete ein solches Vorgehen lediglich,
dass sich das Mitglied staÈrker an
die Gruppe binden wollte oder dass
es einen ¹Beitrag fuÈr die ErloÈsungª
leisten wollte.
Satanismus
Zu jenen Gruppen, die im herkoÈmmlichen Sinn als Sekte einzustufen sind, kommen noch Randerscheinungen wie Okkultismus und
Satanismus.
Okkultismus ist die ¹Lehre und
das Wissen vom Verborgenenª. Das
Wort Okkultismus bezeichnet eine
Weltanschauung, die fuÈr ungewoÈhnliche Ereignisse und VorgaÈnge eine
jenseitige Geisterwelt verantwortlich
macht1.
Satanismus ist dem Wortsinn
nach eine Verehrung des Teufels
als Gegenpol zu Gott. Satanismus
umfasst viele Ausdrucksformen, die
den Teufel symbolisch, oft als Medium gesellschaftskritischen Protests betrachten. Weiters gibt es
den sogenannten ¹harten Satanis-
musª, der rituell den ¹leibhaftigen
Teufelª beschwoÈrt2.
Der Jugendsatanismus ist in der
Regel nur in kleinen Gruppen innerhalb eines eng begrenzten Gebietes
organisiert3.
Meistens handelt es sich um exzentrische Jugendliche, die Entwicklungsschwierigkeiten
haben
und ihren AltersgefaÈhrten imponieren oder sie in ihren Bann ziehen
wollen. Imponiergehabe und Protest
verleiten sie zu strafbaren Handlungen.
Im Bereich Satanismus ist es als
Auûenstehender fast unmoÈglich, an
authentische Informationen zu gelangen, da sich ein echter Satanszirkel der Auûenwelt komplett verschlieût.
Im Jahr 1999 wurden mehrere gerichtlich strafbare Handlungen durch
unbekannte TaÈter in Form von
SachbeschaÈdigungen an kirchlichen
Einrichtungen und GegenstaÈnden,
GraÈberschaÈndungen und Schmierereien an HaÈusern registriert, bei denen nicht auszuschlieûen ist, dass
sie von AngehoÈrigen eines Satanismuszirkels begangen wurden. Auch
mehrere SelbstmordfaÈlle im Raum
Hartberg/Steiermark wurden mit Satanismus in Verbindung gebracht.
Die polizeilichen Ermittlungen konnten einen solchen Zusammenhang
allerdings nicht bestaÈtigen.
1
BegriffserklaÈrung aus ¹Kulte, Sekten, Religionenª, Pattloch Verlag.
2
BegriffserklaÈrung aus der steirischen Pilotstudie ¹Jugendokkultismusª von Roman
Schweidlenka, Eduard Gugenberger und andere.
3
BegriffserklaÈrung aus ¹Sekten 99 Fragenª, Wiilhelm Heyne Verlag, MuÈnchen.
54
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
VIII. INTERNATIONALER TERRORISMUS UND
AUSLAÈNDEREXTREMISMUS
1. Allgemeines
Zwei Ereignisse im Jahr 1999 zeigen, wie sehr sich die Sicherheitslage innerhalb kuÈrzester Zeit verschaÈrfen kann, wenn sich die UmstaÈnde im Ausland wesentlich veraÈndern.
Am 15. 2. 1999 wurde der PKKFuÈhrer Abdullah OÈcalan im Zuge einer Kommandoaktion in Nairobi/Kenia festgenommen und in die TuÈrkei
ausgeflogen.
Daraufhin wurden von der PKK innerhalb weniger Stunden europaweit Aktionen organisiert, von denen
auch OÈsterreich betroffen war. Die
oÈsterreichischen SicherheitsbehoÈrden konnten die aufgebrachten
AnhaÈnger OÈcalans nur mit groÈûten
Anstrengungen von gewaltsamen
AktivitaÈten abhalten.
Im FruÈhjahr 1999 eskalierte die
Konfrontation zwischen den serbischen StreitkraÈften und den Kosovaren im Kosovo und fuÈhrte ab dem
24. 3. 1999 zu LuftschlaÈgen der
NATO gegen militaÈrische und zivile
Ziele in Jugoslawien. Gleichzeitig
solidarisierten sich die in OÈsterreich
lebenden Serben mit dem jugoslawischen Regime und organisierten
taÈgliche Demonstrationen gegen die
NATO-Angriffe. Diese Demonstrationen erhielten starken Zustrom
und verliefen weitgehend gewaltfrei,
wenngleich in den ersten Tagen einige Teilnehmer sehr aggressiv
agierten.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig
es fuÈr die oÈsterreichischen SicherheitsbehoÈrden ist, die internationale
Lage staÈndig zu beobachten, um
von externen Ereignissen nicht uÈberrascht zu werden. Gerade im Bereich
der serbischen und kosovarischen
Szene in OÈsterreich wurden im FruÈhjahr 1999 zahlreiche vorbeugende
Maûnahmen gesetzt, die wesentlich
dazu beigetragen haben, dass es im
oÈsterreichischen Bundesgebiet zu
keinen gewalttaÈtigen Auseinandersetzungen zwischen Serben und Kosovaren gekommen ist.
2. TuÈrken/Kurden1
2.1 Allgemeines
Das Jahr 1999 war von der Festnahme des PKK-FuÈhrers Abdullah
OÈcalan und ihren Folgen gepraÈgt.
Ansonsten trat die tuÈrkische und
kurdische extremistische Szene in
OÈsterreich nur spaÈrlich in Erscheinung. Strafbare Handlungen wurden
nicht verzeichnet. Mitglieder der verschiedenen Organisationen benuÈtzten wie jedes Jahr die Feierlichkeiten zum 1. Mai, um ihre Ideologie
und PraÈsenz zum Ausdruck zu bringen.
1
Eine umfassende Beschreibung des PhaÈnomens des kurdischen und tuÈrkischen Extremismus sowie der wichtigsten Organisationen
enthaÈlt der Staatsschutzbericht 1997, Kapitel
VIII, Abschnitt 2.
55
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
Ende September 1999 kam es in
der TuÈrkei zu GefaÈngnisrevolten, die
mehrere Demonstrationen in Europa
± so auch in OÈsterreich ± zur Folge
hatten. Diese Kundgebungen wurden von verschiedenen tuÈrkischen
und kurdischen extremistischen Organisationen durchgefuÈhrt und verliefen ohne besondere Vorkommnisse.
Trotz des relativ niedrigen Aktionsniveaus in OÈsterreich zeigten
verschiedene VorfaÈlle im europaÈischen Ausland, dass die Szene,
insbesonders die DHKP-C, nach
wie vor aktiv ist. Neben mehreren
Festnahmen von fuÈhrenden DHKPC-Aktivisten wegen verschiedener
Verbrechen und Vergehen, konnten
technische GeraÈte, Waffen, Munition
und sonstiges Material sichergestellt werden.
2.2 PKK
2.2.1 Festnahme des PKK-FuÈhrers
Abdullah OÈcalan
Am 12. 11. 1998 wurde der PKKFuÈhrer Abdullah OÈcalan auf dem
Flughafen Fiumicino/Rom von italienischen SicherheitskraÈften festgenommen. OÈcalan, der aus Russland
gekommen war, verwendete einen
gefaÈlschten tuÈrkischen Reisepass,
lautend auf einen anderen Namen.
Gegen ihn bestanden internationale Haftbefehle Deutschlands und
der TuÈrkei. OÈcalan suchte um die
GewaÈhrung politischen Asyls an.
Ein italienisches Gericht wandelte
die Auslieferungshaft in einen Hausarrest um. Da Deutschland auf eine
56
Auslieferung verzichtete und nach
italienischem Recht eine Auslieferung in die TuÈrkei nicht moÈglich
war, wurde der Hausarrest am
16. 12. 1998 vom Gericht aufgehoben. OÈcalan verlieû Italien noch vor
Jahresende mit unbekanntem Ziel.
Danach trat fuÈr die SicherheitskraÈfte in Europa eine aÈuûerst ungewisse Situation ein, da keine konkreten Informationen bezuÈglich seines Aufenthaltsortes, seiner ReisetaÈtigkeiten und weiteren Absichten
vorlagen. Diese Situation wurde
durch verschiedenste GeruÈchte
noch verschaÈrft.
Als der PKK-FuÈhrer am 15. 2.
1999 in Nairobi/Kenia im Zuge einer
Kommandoaktion
festgenommen
und in die TuÈrkei ausgeflogen
wurde, kam es noch in der Nacht
zum 16. 2. 1999 europaweit zu heftigen Reaktionen seiner AnhaÈnger.
Die SicherheitskraÈfte wurden von
den VorfaÈllen voÈllig uÈberrascht, da
weder die TuÈrkei noch Griechenland 2 oder Kenia Informationen
uÈber die erfolgte Festnahme weitergaben. Aus diesem Grund war es
auch unmoÈglich, die erforderlichen
polizeilichen Maûnahmen zeitgerecht zu treffen.
2.2.2 Auswirkungen auf die PKK
ZunaÈchst bestaÈtigte die PKK Abdullah OÈcalan als Vorsitzenden der
Partei. De facto wurden Entscheidungen jedoch von einem aus mehreren Personen bestehenden Kollegialorgan getroffen. Die PKK-An2 È
Ocalan hielt sich vor seiner Festnahme in
der griechischen Botschaft in Nairobi auf.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
haÈnger wurden aufgefordert, jedes
Mittel der Selbstverteidigung gegen
die TuÈrkei einzusetzen. Zugleich
wurde der sehr emotional reagierenden Basis auûerhalb der TuÈrkei aber
nahe gelegt, auf GewaltausuÈbung zu
verzichten.
Im Zuge des Verfahrens gegen
OÈcalan richtete dieser mehrmals
Friedensbotschaften an die TuÈrkei
und an seine Organisation. Im August 1999 rief OÈcalan seine KaÈmpfer
auf, den bewaffneten Kampf ab 1. 9.
1999 einzustellen und aus der TuÈrkei
abzuziehen.
Zuletzt wurden von der PKK-FuÈhrung die Weichen weg von einer gewaltsamen Vorgangsweise und hin
zu einer politischen und friedlichen
LoÈsung gestellt. In der Folge stellte
sich eine mehrkoÈpfige Guerillagruppe der PKK den tuÈrkischen BehoÈrden. Kurze Zeit spaÈter reiste eine
Gruppe von PKK-AnhaÈngern von
Europa in die TuÈrkei, um sich dort
ebenfalls den BehoÈrden zu stellen.
2.2.3 Auswirkungen auf die TuÈrkei
Nach seiner Ankunft in der TuÈrkei
wurde OÈcalan auf der GefaÈngnisinsel Imrali bei Istanbul inhaftiert. Dort
wurde auch das Gerichtsverfahren
abgewickelt. Bereits in den ersten
Tagen nach seiner Festnahme kam
es in verschiedenen tuÈrkischen
StaÈdten zu zahlreichen AnschlaÈgen,
bei denen auch Zivilisten ums Leben
kamen. Zugleich kam es auch zu
ZusammenstoÈûen zwischen Polizeieinheiten und PKK-AnhaÈngern.
Am 29. 6. 1999 wurde OÈcalan
durch das Staatssicherheitsgericht
in Ankara wegen Angriffs auf die
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Einheit des Staates nach § 125 des
tuÈrkischen Strafgesetzbuchs und
wegen Mordes zum Tode verurteilt.
Seine AnwaÈlte beriefen gegen das
Urteil, worauf nach einer Berufungsverhandlung am 25. 11. 1999 das
Urteil in 2. Instanz bestaÈtigt wurde.
Am 30. 12. 1999 wurde das Urteil
rechtskraÈftig und die Entscheidung
uÈber die Vollstreckung auf die politische Ebene verlagert.
2.2.4 Auswirkungen auf Europa
Als Reaktion auf die Festnahme
des PKK-FuÈhrers begann in der
Nacht vom 15. auf den 16. 2. 1999
in ganz Europa eine Gewaltwelle seiner AnhaÈnger. Es kam zu Selbstverbrennungen, Besetzungen, SachbeschaÈdigungen, Geiselnahmen, gewalttaÈtigen Demonstrationen und
BrandanschlaÈgen. Feindbilder waren
neben der TuÈrkei, Griechenland und
Kenia auch die USA und Israel, denen eine Mitwirkung an der Kommandoaktion zur Festnahme OÈcalans zugeschrieben wurde.
Auch Einrichtungen der Vereinten
Nationen, der EuropaÈischen Union,
verschiedene Parteizentralen und
Rundfunkeinrichtungen wurden zu
Zielen. Ein HoÈhepunkt dieser Aktionen war die ErstuÈrmung des israelischen Generalkonsulats in Berlin
am 17. 2. 1999. Als israelische SicherheitskraÈfte von ihren Schusswaffen Gebrauch machten, wurden
drei PKK-AnhaÈnger getoÈtet, zahlreiche weitere verletzt.
Im Anschluss an diese Gewaltwelle verlagerten sich die Reaktionen mehr und mehr hin zu friedlichen Demonstrationen.
57
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
Im FruÈhjahr wurde dem kurdischen Satellitensender MED-TV,
der mit einer in Groûbritannien erteilten Lizenz von Belgien aus betrieben wurde und als PKK-Propagandainstrument galt, wegen wiederholter VerstoÈûe gegen britische
Vorschriften von Groûbritannien die
Sendelizenz entzogen, was wiederum Proteste zur Folge hatte.
Die erstinstanzliche VerhaÈngung
der Todesstrafe gegen OÈcalan Ende
Juni fuÈhrte zu einer neuerlichen Zunahme von teils gewalttaÈtigen Aktionen.
Die staÈndigen Aufrufe OÈcalans
und der PKK-FuÈhrung, gewaltsame
Aktionen zu unterlassen und den
friedlichen Weg zu beschreiten,
fuÈhrten schlieûlich zu einer gewissen Entspannung.
2.2.5 Aktionen in OÈsterreich
Auch in OÈsterreich gab es heftige
Reaktionen auf die Festnahme des
PKK-FuÈhrers:
16. 2. 1999
Gegen 5.00 Uhr drangen 41 kurdische Aktivisten in das GebaÈude der
griechischen Botschaft in Wien ein
und besetzten die RaÈumlichkeiten.
Der Botschafter, seine Frau und einige weitere BotschaftsangehoÈrige
befanden sich in ihrer Gewalt. Durch
Verhandlungen konnten die Besetzer gegen 24.00 Uhr zum Verlassen
der Botschaft bewogen werden.
Gegen 8.00 Uhr besetzten 24 kurdische Aktivisten die RaÈumlichkeiten
der Botschaft von Kenia in Wien
und verschanzten sich. Im GebaÈude
befanden sich keine Botschaftsan-
58
gehoÈrigen. Die Aktivisten drohten,
das GebaÈude in Brand zu stecken.
Nach Verhandlungen mit den SicherheitsbehoÈrden wurde die Aktion
gegen 23.00 Uhr abgebrochen.
Etwa 30 Kurden besetzten die SPOÈLandesparteizentrale in Linz. Nach
kurzer Zeit wurde die Aktion ohne
Polizeiintervention friedlich beendet.
30 bis 40 Kurden besetzten das
Foyer des ORF-Landesstudios Linz.
Nach einem Interview verlieûen die
Kurden in friedlicher Weise die OÈrtlichkeit.
17. 2. 1999
Mehrere Kurden uÈbergaben im
Landhaus von Vorarlberg ein Flugblatt mit PKK-Forderungen sowie
eine Pressemitteilung. Es kam zu
keinen ZwischenfaÈllen.
30 Kurden hielten sich im Eingangsbereich der OÈVP-Landesparteizentrale in Linz auf und wollten einen
OÈVP-Politiker sprechen. Da kein
entsprechender GespraÈchspartner
anwesend war, wurde die Aktion
nach kurzer Zeit ohne ZwischenfaÈlle
beendet.
Etwa 40 Kurden betraten die Zentrale der SPOÈ in Wien. Nach der
UÈbergabe einer Petition verlieûen
die Personen das GebaÈude. Die Aktion verlief friedlich.
Etwa 40 Kurden drangen in die
SPOÈ-LandesgeschaÈftsstelle in Graz
ein und verlangten UnterstuÈtzung
fuÈr OÈcalan. Vor dem GebaÈude versammelten sich weitere etwa 120
Kurden. Nach einer PresseerklaÈrung
verlieûen die Personen die RaÈumlichkeiten. WaÈhrend der Aktion fuÈhrten die Kurden einen Benzinkanister
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
mit sich. Die polizeilichen Maûnahmen beschraÈnkten sich auf die Abriegelung der OÈrtlichkeit. Es wurden
keine strafbaren Handlungen begangen.
18. 2. 1999
Gegen 11.00 Uhr drangen etwa 100
Kurden in das UNO-GelaÈnde in
Wien ein. Im Eingangsbereich versammelten sich weitere 50 Personen. Nach Verhandlungen mit BehoÈrdenvertretern und UNO-Beamten sowie einer improvisierten Pressekonferenz verlieûen die Personen
gegen 14.00 Uhr das Areal.
Sieben Kurden uÈbergaben im ORFLandesstudio Salzburg eine Protestresolution gegen die Festnahme
OÈcalans.
30 Kurden wollten dem oberoÈsterreichischen Landeshauptmann im
Landhaus in Linz eine Petition uÈbergeben. In Ermangelung der Anwesenheit eines geeigneten Ansprechpartners wurde die Petition beim
Portier hinterlegt. Es kam zu keinen
ZwischenfaÈllen.
19. 2. 1999
30 bis 40 Kurden erschienen vor
dem ORF-Landesstudio Dornbirn
und uÈbergaben einen Forderungskatalog. Nach der Zusicherung,
dass uÈber die Aktion in den Medien
berichtet werde, zogen die Personen friedlich ab. Es kam zu keinen
ZwischenfaÈllen.
Weiters gab es eine Unzahl angemeldeter und unangemeldeter Demonstrationen, Kundgebungen und
Hungerstreiks.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Das sehr hohe Aktionsniveau war
begleitet von einer aggressiven und
emotionalen Stimmung der PKKAnhaÈnger. Die Lage beruhigte sich
nur langsam. Bei bestimmten AnlaÈssen, wie der VerhaÈngung des Todesurteils gegen OÈcalan, kam es
wieder zu einem Ansteigen der Aktionen, die sich jedoch im gemaÈûigten und gewaltlosen Rahmen bewegten.
Auch die am 27. 11. 1999 in Wien
abgehaltene Veranstaltung anlaÈsslich des 21. GruÈndungstags der
PKK, an der mehr als 2.000 Personen teilnahmen, stand im Zeichen
der neuen gemaÈûigten Politik der
Organisation.
3. Islamischer Extremismus
3.1 Allgemeines
Die internationale Situation im
Jahr 1999 war noch von den Auswirkungen der TerroranschlaÈge auf
die US-Botschaften in Nairobi/Kenia
und Dar-es-Salam/Tansania vom
August 1998 sowie von dem in der
islamischen Welt entstandenen Mythos um Usama Bin Laden3 gepraÈgt.
1999 waren lediglich vereinzelte
gewaltsame AktivitaÈten von Terrororganisationen mit islamistischer
Ideologie zu verzeichnen. Zudem
war festzustellen, dass die UnterstuÈtzung solcher Gruppen durch
verschiedene arabische Staaten
nachgelassen hat. Dies ist einerseits
3
NaÈhere AusfuÈhrungen hiezu enthaÈlt der
Staatsschutzbericht 1998, Kapitel X, Abschnitt
2, Pkt. 2.3.
59
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
damit zu begruÈnden, dass die FoÈrderung dieser Bewegungen auch
systemkritischen und militanten
KraÈften im jeweils eigenen Land Auftrieb gegeben hat. Zum anderen
wurde der Prozess zur BekaÈmpfung
des Terrorismus vorangetrieben
und hat zu einer Reihe von Sicherheitsabkommen oder ± wie in Algerien ± zu einer Wende in der Sicherheitspolitik gefuÈhrt.
3.2 Beispiel Algerien
Algerien wird seit dem Abbruch
der ersten Mehrparteienwahl vor
acht Jahren von einer Welle der Gewalt erschuÈttert, bei der bisher etwa
100.000 Menschen getoÈtet wurden.
Mit dem RuÈcktritt des langjaÈhrigen
Staatsoberhauptes Zeroual und der
Wahl von Abdelaziz Bouteflika zum
neuen algerischen PraÈsidenten im
April 1999 zeichnet sich nun eine
sukzessive Verbesserung der Situation im Lande ab.
Bereits kurz nach der PraÈsidentenwahl war eine Wende in der algerischen Sicherheitspolitik erkennbar.
So wurden im Juni 1999 zahlreiche
inhaftierte islamische Extremisten
begnadigt. In einem Kommunique
wurde verlautbart, dass diese
Amnestie dazu beitragen soll, die
Spaltung in der algerischen Gesellschaft aufzuheben, die Ursachen
fuÈr den Terrorismus zu beseitigen
und endguÈltig Frieden zu schaffen.
In der Folge wurde das Gesetz der
¹Nationalen Eintrachtª beschlossen,
das Straferlass, Strafminderung
oder Amnestie fuÈr Mitglieder bewaffneter Gruppen, die sich bis Mitte
60
JaÈnner 2000 freiwillig stellen, vorsieht.
Dieses Amnestiegesetz stieû bei
den islamischen Extremisten allerdings auf geteiltes Echo. WaÈhrend
die als bewaffneter Arm der ¹Islamischen Heilsfrontª (FIS) bezeichnete
¹Islamische Heilsarmeeª (AIS) ihre
Waffen niederlegte und sogar ihre
AufloÈsung bekannt gab, lehnte die
Terrororganisation ¹Bewaffnete Islamische Gruppeª (GIA) weiterhin
jede AussoÈhnung mit den Machthabern ab und kuÈndigte ihrerseits eine
Intensivierung der Aktionen an.
3.3 Non Governmental
Organizations (NGOs)
Eine bedeutende Rolle bei der
transnationalen Kommunikation und
der Logistik von Terrororganisationen mit islamistischer Ideologie
spielen ± bewusst oder unbewusst
± einige islamische ¹Non Governmental Organizationsª (NGOs).
Seit den sechziger Jahren sind
vornehmlich in der islamischen Welt
zahlreiche solche humanitaÈr oder
kulturell aktive Hilfsorganisationen
gegruÈndet worden.
Neben international agierenden
einflussreichen NGOs, wie die Muslim World League (MWL), stellen
auch die in einzelnen LaÈndern taÈtigen islamischen Stiftungen ein weit
verzweigtes und nur schwer zu
uÈberblickendes Netzwerk dar. Allein
die MWL, die sich um eine moÈglichst breite Erfassung sunnitischer
± sowohl staatlicher wie nicht staatlicher ± Einrichtungen bemuÈht, verfuÈgt uÈber weltweite Verbindungen
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
zu zahlreichen Institutionen, Organisationen und Gruppierungen.
Diese Netzwerke werden auch
von AngehoÈrigen radikal-islamistischer Gruppierungen fuÈr ihre
Zwecke genutzt. So finden sich in
diesen Organisationen beispielsweise AngehoÈrige und Sympathisanten der aÈgyptischen Moslembruderschaft, der pakistanischen Islamistenpartei Jamaat-i-Islami und
der einflussreichen sudanesischen
National Islamic Front (NIF).
3.4 Situation in OÈsterreich
Die Problematik der zu beobachtenden internationalen Ausbreitung
des islamischen Extremismus ist
weiterhin gegeben und hat unveraÈndert Auswirkungen auf Europa und
somit auch auf OÈsterreich.
In OÈsterreich leben etwa 300.000
Moslems, davon ungefaÈhr 120.000
in Wien. Damit ist der Islam nach
wie vor die am staÈrksten wachsende
Religionsgemeinschaft in OÈsterreich. Die zahlenmaÈûig groÈûten
moslemischen Gruppen kommen
aus der TuÈrkei und Bosnien, gefolgt
von Moslems aus dem Kosovo, arabischen LaÈndern und dem Iran.
Die meisten Moslems bekennen
sich zu einem gemaÈûigten Islam
und halten sich an die oÈsterreichischen Gesetze. Dies ist sicherlich
auch darauf zuruÈckzufuÈhren, dass
der Islam in OÈsterreich als Religionsgesellschaft gesetzlich anerkannt
ist.
Im VerhaÈltnis zu anderen europaÈischen Staaten gibt es in OÈsterreich
relativ wenige Extremisten mit islaSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
mistischer Ideologie. Dieser Personenkreis forciert vor allem in Moscheen und in islamischen Vereinen
die Verbreitung fundamentalistischen Gedankenguts mittels FlugblaÈttern, Videos sowie durch aggressive Predigten.
In einigen Vereinen konnte eine
Radikalisierung in der politischen
Auseinandersetzung
festgestellt
werden, was auf den Einfluss durch
den angefuÈhrten Personenkreis zuruÈckzufuÈhren ist. Zu irgendwelchen
gewalttaÈtigen Aktionen oder sonstigen strafbaren Handlungen kam es
aber auch 1999 nicht.
4. Balkan-Krise
4.1 Allgemeines
Nachdem der serbische Vertreibungs- und ZerstoÈrungsfeldzug im
Kosovo im Verlauf des Jahres 1998
eskaliert war und Anfang 1999 mit
einer riesigen FluÈchtlingswelle in die
NachbarlaÈnder Albanien und Mazedonien einen neuen HoÈhepunkt erreicht hatte, kam die internationale
Staatengemeinschaft unter zunehmenden Druck, sich dieser humanitaÈren Katastrophe anzunehmen. Die
BemuÈhungen zur LoÈsung der Krise
auf politischer und diplomatischer
Ebene scheiterten nach erfolglosen
Verhandlungen in Rambouillet und
Paris.
Daraufhin wurde der NATO-Mechanismus zur praktischen Umsetzung der Planungen fuÈr einen MilitaÈrschlag
gegen
Jugoslawien,
hauptsaÈchlich gegen Serbien, in
Gang gesetzt. Die NATO-Luftan-
61
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
griffe gegen militaÈrische und zivile
Ziele in Jugoslawien begannen am
24. 3. 1999 und endeten ± nachdem
die jugoslawische FuÈhrung eingelenkt hatte ± am 19. 6. 1999.
Die internationale Staatengemeinschaft setzte nach Beendigung der
MilitaÈraktion groûe Hoffnungen in
die serbische Opposition, einen demokratischen Wechsel herbeizufuÈhren. Diese Hoffnungen zerschlugen
sich jedoch bald, da die serbische
Opposition schwach und zerstritten
war und auûerdem keinen besonderen RuÈckhalt in der BevoÈlkerung
hatte. Ein Abtreten des jugoslawischen PraÈsidenten Milosevic und
seiner Nomenklatura von der politischen BuÈhne war Ende 1999 jedenfalls nicht absehbar.
Auch die Sicherheitslage im Kosovo konnte nicht zufriedenstellend
stabilisiert werden. Laufend kam es
zu Vergeltungsaktionen radikaler
Kosovaren gegen die serbische ZivilbevoÈlkerung und AngehoÈrige anderer Minderheiten. Die Folge war
eine Fluchtwelle in Richtung Serbien
und Montenegro. Erschwert wurde
die Lage im Kosovo auûerdem
durch den politischen Machtkampf
zwischen LDK (Demokratische Liga
von Kosovo) und UCK (Befreiungsarmee von Kosovo), die zwei miteinander verfeindete Parallelregierungen etablierten.
uÈberwiegende Mehrheit bilden Gastarbeiterfamilien, deren Kinder zum
Teil bereits in OÈsterreich aufgewachsen sind.
Vor der Eskalation der KosovoKrise waren die Auslandsserben in
OÈsterreich nur schwer fuÈr politische
Interessen instrumentalisierbar und
kaum mobilisierungswillig.
Mit Beginn der NATO-Angriffe aÈnderte sich die Einstellung der Serben erheblich.
Es erfolgte eine bemerkenswerte,
wenngleich auch nicht unbedingt
uÈberraschende, Solidarisierung mit
ihrer Heimat. Ab 25. 3. 1999 fanden
taÈgliche Demonstrationen gegen die
NATO-Angriffe statt, wobei sich die
Zahl der Teilnehmer zwischen einigen hundert (an Arbeitstagen) und
einigen tausend Personen (an Wochenenden) bewegte. Die groÈûte
Protestkundgebung wurde von
etwa 10.000 Menschen besucht.
Die Demonstrationen verliefen weitgehend friedlich und in geordneten
Bahnen. Es waren lediglich einige
Spontanaktionen (LaÈrmerregungen,
geringfuÈgige SachbeschaÈdigungen)
4.2 Situation in OÈsterreich
4.2.1 Serben
In OÈsterreich leben ungefaÈhr
100.000 bis 150.000 Serben. Die
62
Serbendemonstration vor der US-Botschaft in
Wien am 26. 3. 1999
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
aufgebrachter Demonstranten zu
verzeichnen.
Auûerdem kam es zu einigen FaÈllen von KoÈrperverletzungen sowie
anonymen Drohungen gegen verschiedene Institutionen. Die TaÈter
konnten groûteils ausgeforscht und
angezeigt werden. Ein ernsthafter
politisch-extremistischer
Hintergrund war bei diesen VorfaÈllen aber
nicht zu erkennen.
Die Serbendemonstrationen wurden von den diplomatischen Vertretungen Jugoslawiens organisatorisch unterstuÈtzt. Es konnte festgestellt werden, dass auch die jugoslawischen Diplomaten an einem geordneten Verlauf der Demonstrationen interessiert waren und ihre
Landsleute immer wieder aufforderten, sich im Rahmen der Gesetze
zu bewegen und keine Konflikte mit
den oÈsterreichischen BehoÈrden zu
provozieren.
4.2.2 Albaner
In OÈsterreich leben ungefaÈhr
30.000 ethnische Albaner aus dem
Kosovo. Die Anzahl der AngehoÈrigen der albanischen Volksgruppe in
OÈsterreich kann nicht genau bestimmt werden, da dieser Personenkreis nur unter der jugoslawischen
StaatsangehoÈrigkeit, also gemeinsam mit Serben und Montenegrinern, registriert ist.
Im Verlauf der Kosovo-Krise
konnte beobachtet werden, dass
sich die bisher einheitliche albanische Diaspora in einen weiterhin gemaÈûigten und einen radikaleren FluÈgel gespalten hat, wobei letzterer
immer mehr an Bedeutung gewinSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
nen konnte. Die Kosovaren waren
jedenfalls politisch hochmotiviert
und dementsprechend jederzeit mobilisierbar. WaÈhrend der NATO-MilitaÈroperation verhielten sich aber die
Albaner sehr ruhig und fuÈhrten
kaum Demonstrationen durch. Es
waren auch keinerlei VorfaÈlle zu verzeichnen.
4.2.3 Finanzierung der
Kosovoalbaner
Die UCK-FinanzierungsaktivitaÈten
setzten sich 1999 im gleichen Ausmaû wie 1998 fort. Der LPK/UCKFonds ¹Vendlindja Therretª wurde
aufgeloÈst und statt dessen ein
neues Spendenkonto unter der Bezeichnung ¹Fondi i Kosovesª eingerichtet, auf das alle erwerbstaÈtigen
Auslandsalbaner 5 % ihres Einkommens einzahlen sollen. Daneben
existiert weiterhin der von der LDK
eingerichtete ¹HumanitaÈre Fonds
des Kosovoª, an den 3 % des Monatseinkommens abgefuÈhrt werden
sollen.
Das Bestehen von zwei verschiedenen Finanzierungssystemen hat
einige Unsicherheit dahingehend
ausgeloÈst, an welchen Fonds kuÈnftig gespendet werden soll. Dementsprechend herrscht unter den Kosovaren in OÈsterreich ein gewisser Unmut uÈber die politischen MachtkaÈmpfe im Kosovo.
4.2.4 RekrutierungsaktivitaÈten
der UCK
Der Generalstab der UCK erlieû
am 31. 3. 1999 einen Generalmobilmachungsbefehl, der weltweit fuÈr
alle Kosovaren zwischen 18 und 50
63
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
Jahren galt. Es wurden in erster Linie Rekrutierungen in den FluÈchtlingslagern in Albanien und Mazedonien durchgefuÈhrt. Der Aufruf des
UCK-Generalstabs zeigte aber auch
in der albanischen Diaspora im Ausland Wirkung.
Vor allem in Deutschland, der
Schweiz und den USA meldeten
sich zahlreiche Freiwillige fuÈr den
Kampfeinsatz im Kosovo. Der Mobilmachungsbefehl wurde spaÈter
dahingehend abgeschwaÈcht, dass
nur mehr illegal im Ausland aufhaÈltige Kosovaren aufgefordert wurden, sich der UCK anzuschlieûen.
Legale Gastarbeiter oder sonstige
Emigranten sollten in ihren GastlaÈndern bleiben und weiterhin durch
ihre Spenden den Widerstandskampf finanzieren.
Soweit nachvollziehbar war, fuÈhrte
die Reiseroute der rekrutierten Kosovaren, zum Teil mit angemieteten
Bussen, hauptsaÈchlich in die italienische Hafenstadt Bari. Von dort erfolgte die Weiterfahrt mit der FaÈhre
in die albanische Hafenstadt Durres,
wo die Rekrutierungswilligen an einem Sammelpunkt von UCK-FunktionaÈren in Empfang genommen
und genau registriert wurden. Danach erfolgte ein organisierter Bustransfer in die UCK-Ausbildungslager nach Nordalbanien.
OÈsterreich war von den RekrutierungsaktivitaÈten insgesamt weniger
betroffen als die vorher erwaÈhnten
LaÈnder, diente aber als Transitland.
Rekrutierungen der UCK in OÈsterreich haÈtten einen strafrechtlichen
Tatbestand (§ 320 StGB ± NeutralitaÈtsgefaÈhrdung) erfuÈllt. Da eine Iden-
64
tifizierung moÈglicher Organisatoren
aber nicht gelang, kam es auch zu
keiner Anzeigenerstattung.
4.3 Beurteilung
der Sicherheitslage
Weder die Serben noch die Albaner sind derzeit militant oder gegenuÈber OÈsterreich feindlich eingestellt.
Beide Volksgruppen respektieren
die oÈsterreichischen Gesetze und
verhalten sich kooperativ.
Die Ermittlungen haben bisher
keine Hinweise auf einen potentiell
gewalttaÈtigen politischen Extremismus, der sich gegen OÈsterreich richten koÈnnte, ergeben. Allgemein
konnte die Sicherheitslage im Jahr
1999 als stabil bezeichnet werden.
5. Irak-Krise
Der Irak kuÈndigte 1998 die Zusammenarbeit mit den UN-AbruÈstungskontrolloren auf. Die USA und Groûbritannien beantworteten dies im
Dezember 1998 mit massiven Bombenangriffen (Operation ¹WuÈstenfuchsª), ohne damit eine RuÈckkehr
der Inspektoren erreichen zu koÈnnen.
Die militaÈrische Lage ist durch den
seit Anfang des Jahres 1999 andauernden, uÈber weite Strecken ohne
internationale OÈffentlichkeit gefuÈhrten intensiven Kleinkrieg der amerikanischen und britischen LuftstreitkraÈfte zur Durchsetzung der Flugverbotszonen gekennzeichnet. Die
irakische FuÈhrung hat die nach dem
Golfkrieg 1991 von den Alliierten
zum Schutz der Kurden und SchiiSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
ten uÈber dem Norden und SuÈden
des Irak eingerichteten Flugverbotszonen niemals anerkannt, da sie
durch keine UNO-Resolution gedeckt sind.
Der UN-Sicherheitsrat hat bei seinen Beratungen bisher keine Einigung uÈber eine neue Irak-Politik erzielt.
Im Verlauf des Jahres 1999 kam
es in OÈsterreich im Zusammenhang
mit der Irak-Krise zu einigen Demonstrationen, die jedoch friedlich
und ohne besondere ZwischenfaÈlle
verliefen.
ErwaÈhnenswert ist der Wien-Aufenthalt des irakischen VizepraÈsidenten Izzat Ibrahim Al-Douri im August
1999. Al-Douri, dem aus humanitaÈren GruÈnden eine einmonatige Aufenthaltsgenehmigung fuÈr OÈsterreich
erteilt worden war, wurden von verschiedenen Seiten schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, vor allem im Zusammenhang
mit dem seinerzeitigen Vorgehen
des irakischen Regimes gegen die
Kurden im Norden des Landes. Das
fuÈhrte zu einem entsprechenden
Medienecho.
6. Tschetschenien-Konflikt
Im Dezember 1991 erklaÈrte der
tschetschenische General Dudajew
die UnabhaÈngigkeit Tschetscheniens
und ernannte sich zum PraÈsidenten.
Tschetschenien anerkannte in den
Folgejahren die AutoritaÈt Moskaus
nicht laÈnger und begann mit der
Kontrolle der ErdoÈltransporte durch
sein Territorium. Im Dezember 1994
drangen russische Truppen in die
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Region ein, um den Einfluss in
Tschetschenien zuruÈckzugewinnen.
Ohne das Kriegsziel erreicht zu
haben, zog das russische MilitaÈr
1996 wieder ab.
1997 unterzeichnete der Nachfolger Dudajews, der neu gewaÈhlte
PraÈsident Maschadow, einen Waffenstillstandsvertrag mit dem russischen General Lebed.
Im August 1999 drangen paramilitaÈrische
islamisch-extremistische
Gruppen unter ihren AnfuÈhrern Bassajew und Khatab in die benachbarte russische Republik Dagestan
ein. Sie ermordeten Polizeioffiziere,
hissten die gruÈne Fahne der ¹Islamischen Republikª und ruÈckten auf
die Hauptstadt Makhachkala vor.
Sie verkuÈndeten als ihr Ziel, einen
islamischen Staat zu errichten und
die Russen aus dem Kaukasus zu
vertreiben.
In Moskau sowie in den russischen StaÈdten Buynaksk und Volgodonsk wurden im September
1999 bei mehreren BombenanschlaÈgen etwa 300 Menschen getoÈtet.
Russland bezeichnete tschetschenische Terroristen als Urheber der Attentate.
Anfang Oktober 1999 drangen
russische Truppen in Tschetschenien ein und besetzten in den folgenden Monaten einen Groûteil des
Landes.
In OÈsterreich konnte keine gewaltbereite Tschetschenenszene festgestellt werden. Es waren im Zusammenhang mit dem Tschetschenienkonflikt auch keine Demonstrationen
oder sonstigen AktivitaÈten wahrzunehmen.
65
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
7. Nahostproblematik ± PalaÈstinensischer Terrorismus
7.1 Allgemeines
Der Beginn des Jahres 1999 war
von BemuÈhungen gekennzeichnet,
den in einer Sackgasse befindlichen
Nahost-Friedensprozess wieder in
Gang zu setzen.
Israels damaliger MinisterpraÈsident Benjamin Netanyahu setzte im
Dezember 1998 die Ratifizierung
des ¹Abkommens von Wyeª vom
23. 10. 1998 aus und stellte den vereinbarten Abzug der israelischen
Truppen aus weiteren 13 Prozent
des Westjordanlands ein, weil der
PraÈsident der PalaÈstinensischen AutonomiebehoÈrde, Yasser Arafat, angekuÈndigt hatte, am 4. 5. 1999 einen
unabhaÈngigen Staat PalaÈstina auszurufen.
In Anbetracht der innenpolitischen
Lage in Israel (Parlamentswahlen im
Mai 1999) und auch aufgrund auslaÈndischen Drucks verschob Arafat
diese Proklamation auf unbestimmte Zeit.
Netanyahu verbuchte die Entscheidung Arafats als seinen Erfolg,
verlor aber dennoch die Parlamentswahlen am 17. 5. 1999.
Ehud Barak, Chef der Israelischen
Arbeiterpartei, wurde zum neuen israelischen MinisterpraÈsidenten gewaÈhlt. Er hatte bereits kurz nach seinem Amtsantritt die Bereitschaft zur
Wiederaufnahme der GespraÈche bekundet, und weltweit stieg die Hoffnung auf eine friedliche LoÈsung im
Nahen Osten.
66
Einzig Scheich Ahmed Yassin, der
GruÈnder der radikal-islamischen PalaÈstinenserorganisation Hamas, erklaÈrte, diese wuÈrde auch weiterhin
Widerstand gegen die israelische
Besetzung des Westjordanlandes
und des Gaza-Streifens leisten.
Bei einem Treffen von Barak und
Arafat im Juli 1999 bekannte sich
Barak grundsaÈtzlich zum Abkommen von Wye, wollte aber die TruppenabzuÈge neu verhandeln. Arafat
hingegen forderte einen sofortigen
weiteren Abzug der israelischen
Truppen aus den palaÈstinensischen
Selbstverwaltungsgebieten und eine
Beendigung des Ausbaus juÈdischer
Siedlungen in den besetzten Gebieten.
Nach aÈuûerst zaÈhen Verhandlungen und nach VermittlungsbemuÈhungen der amerikanischen Auûenministerin Albright wurde am 3. 9.
1999 in Sharm el-Sheikh/AÈgypten
ein israelisch-palaÈstinensisches Abkommen unterschrieben, mit dem
das Abkommen von Wye umgesetzt
werden sollte.
Seitens Israels kam es in weiterer
Folge zur Freilassung palaÈstinensischer HaÈftlinge und zur UÈbergabe
von weiteren Teilen des Westjordanlandes an die PalaÈstinenser.
Von beiden Seiten wurden groûe
Schwierigkeiten bei den Verhandlungen uÈber eine permanente Regelung fuÈr das Westjordanland, den
Gaza-Streifen und Ostjerusalem erwartet. Das groÈûte Problem aus israelischer Sicht ist in diesem Zusammenhang zweifellos die Jerusalem-Frage.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
Bei einem Nahost-Gipfel im November in Oslo wurde der weitere
Fahrplan fuÈr einen israelisch-palaÈstinensischen Friedensvertrag beraten.
Im Jahr 1999 kam es in Israel zu
keinen spektakulaÈren AnschlaÈgen
palaÈstinensischer Terrororganisationen.
7.2 Situation in OÈsterreich
In OÈsterreich gab es seit dem
27. 12. 1985 (Anschlag durch drei
Terroristen der Abu Nidal-Organisation im Bereich des Abfertigungsschalters der israelischen Fluggesellschaft EL-AL auf dem Flughafen
Wien-Schwechat) keine TerroranschlaÈge der palaÈstinensischen Terrorszene.
Es gibt derzeit keine Hinweise auf
das Bestehen von Strukturen palaÈstinensischer Terrororganisationen in
OÈsterreich. Es kann aber nach wie
vor nicht ausgeschlossen werden,
dass sogenannte ¹SchlaÈferª einer
radikalen Terrororganisation auf
¹Abrufª bereitstehen, um bei gegebenem Anlass ± z.B. neuerliche Eskalation der Situation im Nahen
Osten ± in OÈsterreich oder im benachbarten Ausland terroristische
Aktionen durchzufuÈhren.
PalaÈstinenserpraÈsident Arafat hielt
sich im Oktober 1999 in Wien auf,
um das Projekt ¹Bethlehem 2000ª
zu bewerben. Mit diesem international unterstuÈtzten Vorhaben will die
palaÈstinensische
AutonomiebehoÈrde im Distrikt Bethlehem die
stagnierende Wirtschaft wiederbeleben, die Infrastruktur verbessern
und den Tourismus foÈrdern.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
8. Gewaltbereite iranische
Opposition
8.1 Allgemeines
1985 wurde in Frankreich von
Massoud Radjavi der NWRI (Nationaler Widerstandsrat Iran) gegruÈndet. Dieser besteht aus AngehoÈrigen
der MEK (Modjaheddin e Khalq-Organisation) und anderer Oppositionsgruppen. Ziel des NWRI ist der
Sturz des iranischen Regimes und
die Errichtung einer ¹Demokratieª.
Die MEK hat von Beginn an den
NWRI dominiert.
Die MEK wurde 1965 als Oppositionspartei gegen das damalige
Schah-Regime gegruÈndet. 1971
wurde ein erfolgloser Versuch zur
Zerschlagung der MEK unternommen. Die politische Ideologie der
MEK ist der Marxismus-Leninismus.
Die MEK wird fuÈr zahlreiche AnschlaÈge und Terrorakte im Iran und
in anderen LaÈndern verantwortlich
gemacht. Obwohl die MEK sich
nicht immer dazu bekannte, propagierte sie den bewaffneten Widerstand in hohem Maûe. Das iranische
Regime wird vom MOIS (iranischer
Nachrichten- und Sicherheitsdienst)
uÈber MEK-AktivitaÈten auf dem Laufenden gehalten. Die MEK ist vermutlich von MOIS-Agenten unterwandert.
8.2 Situation in OÈsterreich
NWRI und MEK verfuÈgen in OÈsterreich uÈber keine organisierten Strukturen. AktivitaÈten der MEK in OÈsterreich werden von der in KoÈln etab-
67
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
lierten Deutschlandzentrale des
NWRI angeordnet.
Im Jahr 1998 war es bei mehreren
AnlaÈssen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen MEKAktivisten und AngehoÈrigen der iranischen Botschaft in Wien gekommen4. 1999 waren lediglich einige
gewaltlose Demonstrationen der oppositionellen Gruppen in OÈsterreich
zu verzeichnen.
9. RAF 5 -Terroristen ±
Schusswechsel und
Festnahme in Wien
Am Vormittag des 15. 9. 1999 erhielt eine Funkwagenbesatzung der
Wiener Polizei einen Einsatzbefehl
nach 1220 Wien, Bereich Ecke Wagramer Straûe ± Meiûauergasse,
4
NaÈheres hiezu enthaÈlt der Staatsschutzbericht 1998, Kapitel X, Abschnitt 5, Pkt. 5.2.
5
Die linksterroristische ¹Rote Armee Fraktionª (RAF) in Deutschland bildete in den 70er
und 80er Jahren bis in die 90er Jahre gemeinsam mit den ebenso linksterroristisch agierenden ¹Roten Brigadenª (BR) in Italien, der ¹Action Directeª (AD) in Frankreich und den
¹CCCª in Belgien den sogenannten ¹Euro-Terrorismusª. Die RAF zeichnete fuÈr schwerste
Straftaten, wie Morde, Geiselnahmen, SprengstoffanschlaÈge und FlugzeugentfuÈhrungen, in
Deutschland, aber auch mit internationalem
Bezug, verantwortlich. In OÈsterreich waren
RAF-AngehoÈrige am OPEC-UÈberfall 1975 in
Wien beteiligt, auûerdem unternahm die RAF
1976 in OÈsterreich Beschaffungsaktionen
durch einen BankuÈberfall in Wien, die EntfuÈhrung des Industriellen Palmers mit hoher LoÈsegeldzahlung in Wien und den Diebstahl von
Blanko-Ausweisdokumenten bei einem Einbruch in die RaÈumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck/Tirol. Es sind noch immer RAF-Mitglieder zur Verhaftung ausgeschrieben.
68
wegen zweier dort aufhaÈltiger verdaÈchtiger Personen. Einem Hinweisgeber waren die beiden Personen
bereits mehrmals an diesem Ort aufgefallen.
WaÈhrend der Personenkontrolle
zog eine der Personen ploÈtzlich
eine Faustfeuerwaffe und bedrohte
damit die zwei anwesenden Polizisten. Es gelang den beiden vorerst
unbekannten Personen, einem der
Polizisten die Dienstpistole zu entwenden und anschlieûend zu fluÈchten.
In der Folge konnten die FluÈchtenden von anderen inzwischen an der
Fahndung beteiligten PolizeikraÈften
gestellt werden.
Beim darauffolgenden Schusswechsel wurden ein Polizist schwer
verletzt und eine der beiden gefluÈchteten Personen von einem Schuss
toÈdlich getroffen.
Bei den verfolgten Personen handelte es sich um die seit Jahren mittels internationaler Haftbefehle gesuchten RAF-Terroristen Horst Lud-
RAF-Symbol
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Internationaler Terrorismus und AuslaÈnderextremismus
wig Meyer und Andrea Martina
Klump.
Meyer wurde bei dem Polizeieinsatz getoÈtet, Klump festgenommen.
Meyer und Klump trugen verfaÈlschte, offenbar aus linksextremistischen Kreisen stammende italienische ReisepaÈsse sowie eine Faustfeuerwaffe bzw. ein Springmesser
bei sich.
Wie spaÈtere Ermittlungen ergaben,
ist diese Faustfeuerwaffe im Jahr
1996 bei einem RaubuÈberfall auf einen Supermarkt in Wien, bei dem
eine Person angeschossen wurde,
benutzt worden.
Aufgrund von Hinweisen aus der
BevoÈlkerung konnten die SicherheitsbehoÈrden die Wohnung von
Meyer und Klump ausforschen.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden zahlreiche GegenstaÈnde sichergestellt, die Aufschluss uÈber den
Aufenthalt und die LebensumstaÈnde
der beiden in Wien gaben. Es wurden keine Hinweise auf geplante
TerroranschlaÈge gefunden.
Offenbar lebten Meyer und Klump
seit einigen Jahren unauffaÈllig in der
Wiener Wohnung. Es ist nicht klar,
aus welchen Mitteln sie ihren Le-
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
bensunterhalt bestritten. Klump war
vor den oÈsterreichischen SicherheitsbehoÈrden zu keiner Aussage
bereit.
Als Reaktion der linksextremen
Szene auf den Tod von Meyer und
die Festnahme von Klump kam es
zu mehreren Protestaktionen in
OÈsterreich und in der Nacht zum
17. 9. 1999 zu einem Brandanschlag
auf die oÈsterreichische Botschaft in
Kopenhagen. Dabei entstand lediglich geringer Sachschaden. Eine
Gruppe mit der Bezeichnung ¹ANHAÈNGER HORST LUDWIG MEYERSª bekannte sich zu diesem Anschlag.
Am 16. 11. 1999 wurden an jener
Stelle, an der Meyer seinen toÈdlichen Schussverletzungen erlegen
war, zwei brennende Grablichter,
ein Blumenstrauû mit roten Nelken
sowie ein Karton mit dem handgeschriebenen Text ¹wir trauern um
h.l. meyer, von den medien diffamiert, von Denunzianten verraten,
von den Bullen ermordetª aufgefunden.
Andrea Martina Klump wurde im
Dezember 1999 an Deutschland
ausgeliefert.
69
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
IX. NACHRICHTENDIENSTE UND
SPIONAGEABWEHR
1. Allgemeines
Die Gesetzeslage in OÈsterreich ±
wie geringe Strafdrohungen und
kurze VerjaÈhrungsfristen fuÈr nachrichtendienstliche TaÈtigkeit, rigorose LoÈschungs- und Datenschutzbestimmungen ± stellt neben anderen Faktoren guÈnstige Bedingungen fuÈr auslaÈndische Nachrichtendienste dar.
Der Unterschied in der Arbeit bei
der KriminalitaÈtsbekaÈmpfung und
bei der AufklaÈrung nachrichtendienstlicher FaÈlle besteht darin,
dass letztere ganz anderer Methoden bedarf und sich in einem anderen Zeitrahmen bewegt. Spionageabwehr besteht im ZusammenfuÈgen
von ¹Mosaiksteinenª zu einem Gesamtbild. Aufgrund einer vorliegenden Einzelinformation kann vielleicht
ein Anfangsverdacht gewonnen
werden. Um diesen aber zu erhaÈrten, bedarf es des Abgleichs mit anderen Hinweisen. Solche langen jedoch haÈufig erst Jahre spaÈter ein.
Es ist daher zur Weiterverfolgung
und schlieûlichen AufklaÈrung eines
ND-Falles durch eine ausreichend
gesicherte Beweislage oft wichtig,
auf Erkenntnisse aus fruÈheren ZeitraÈumen zuruÈckgreifen zu koÈnnen.
2. Nachrichtendienste
der ehemaligen DDR
Die Aufarbeitung der gegen die
Republik OÈsterreich gerichteten AktivitaÈten der ehemaligen DDR-NachSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
richtendienste ist weitestgehend abgeschlossen.
Ende 1998 sowie im Laufe des
Jahres 1999 konnten jedoch Computerexperten der Berliner GAUCKBehoÈrde1 uÈberraschend Erfolge bei
der Lesbarmachung elektronischer
DatentraÈger (MagnetbaÈnder) des
ehemaligen Auslandsgeheimdienstes ¹Hauptverwaltung AufklaÈrungª
(HVA) des Ministeriums fuÈr Staatssicherheit (MfS) der fruÈheren DDR erzielen. Der zivile Auslandsnachrichtendienst der ¹Stasiª hatte unter der
Bezeichnung ¹SIRAª2 verschiedene
Teildatenbanken eingerichtet, in denen operativ beschaffte Informationen in Kurzform gespeichert wurden. Durch die Auswertung dieser
DatenbestaÈnde koÈnnten sich unter
UmstaÈnden neue Aspekte bei den
in OÈsterreich bekannt gewordenen
SpionagefaÈllen ergeben.
Da bei den Vergehen ¹Geheimer
Nachrichtendienst zum Nachteil
OÈsterreichsª (§ 256 StGB) und ¹MilitaÈrischer Nachrichtendienst fuÈr einen fremden Staatª (§ 319 StGB)
die VerjaÈhrung bereits nach fuÈnf
Jahren eintritt, sind allfaÈllige neue
Erkenntnisse durch die erfolgreiche
EntschluÈsselung von geheimen Datenbanken der HVA jedoch nur
1
ErlaÈuterungen zur GAUCK-BehoÈrde siehe
Staatsschutzbericht 1997, Kapitel IX, Abschnitt 3.
2
AbkuÈrzung fuÈr ¹System Information/Recherche/ Auswertungª.
71
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
noch in AusnahmefaÈllen, z.B. bei
Vorliegen der Voraussetzungen des
Amtsmissbrauchs oder des Verrats
von Staatsgeheimnissen, in strafrechtlicher Hinsicht relevant.
Es ist mit groûer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die
decodierten MagnetbaÈnder nur wenige zusaÈtzliche Erkenntnisse uÈber
die fruÈher in OÈsterreich taÈtigen
¹Stasiª-Agenten beinhalten. Diese
FaÈlle3 wurden seinerzeit ausnahmslos den JustizbehoÈrden angezeigt,
wobei die ¹uÈberarbeitetenª Informationen zu diesen Personen groÈûtenteils von einem westlichen Geheimdienst stammten, der sich diese Unterlagen in den Wirren der Wendezeit 1989/90 im Zuge einer Operation mit dem Decknamen ¹Rosenholzª verschafft hat. Es koÈnnten jedoch durch die nunmehr gelungene
EntschluÈsselung zu einzelnen VerdachtsfaÈllen eventuell nachtraÈglich
Beweismittel und ergaÈnzende Details zugaÈnglich werden.
3. Nachrichtendienste
der Russischen FoÈderation
3.1 Allgemeines
1999 kam es in Russland zu zwei
Regierungswechseln
und
dem
RuÈcktritt von PraÈsident Jelzin. Die
1998 begonnene Praxis der Besetzung des Amtes des MinisterpraÈsidenten mit einem Mann aus den
Nachrichtendiensten fand mit den
Ernennungen des Leiters des In3
Vgl. dazu Staatsschutzbericht 1997, Kapitel IX, Abschnitt 3.
72
landsabwehrdienstes FSB, Sergej
Stepashin (1994±1996) im Mai 1999
und des FSB-Leiters Vladimir Putin
(1998±1999) im August 1999 in
diese Funktion ihre Fortsetzung.
Letzteren praÈsentierte PraÈsident Jelzin auch als Wunschkandidat fuÈr
seine Nachfolge. Das uÈberraschend
gute, auf die oÈffentliche UnterstuÈtzung durch Putin zuruÈckgefuÈhrte
Abschneiden der vom Kreml protegierten Partei ¹Yedinstvoª (Einheit)
bei den Dumawahlen im Dezember
1999 galt als Weichenstellung fuÈr
die PraÈsidentenwahlen im MaÈrz
2000.
Putin wird sowohl auf politischer
als auch auf wirtschaftlicher Ebene
VeraÈnderungen durchfuÈhren muÈssen. Es erscheint naheliegend, dass
er in jenem Bereich mit Maûnahmen
beginnt, den er am besten kennt,
naÈmlich im russischen Sicherheitsapparat. Er wird die Rolle der Geheimdienste staÈrken, um sich in KrisenfaÈllen auf diese dann stuÈtzen zu
koÈnnen.
Kurz nach dem RuÈcktritt Jelzins
sagte Vladimir Putin bei einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats, dass ¹die Geheimdienste weiter aktiv arbeiten wuÈrdenª und betonte damit die bedeutende Rolle
der Geheimdienste.
Die wichtigsten russischen Dienste sind:
SVR (Sluzhba Vneshney Razvedki)
Der zivile AuslandsaufklaÈrungsdienst wird seit JaÈnner 1996 von Armeegeneral Viatcheslav Trubnikov
geleitet. Ihm obliegt hauptsaÈchlich
die zielgerichtete Beschaffung von
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
Informationen mit offenen und verdeckten Mitteln auf den Gebieten Politik, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und MilitaÈr sowie die Gegenspionage. Bei der BekaÈmpfung des
internationalen Terrorismus, der organisierten KriminalitaÈt und der Proliferation arbeitet er auch mit anderen
auslaÈndischen Diensten zusammen.
GRU (Glavnoe Razvedyvatelnoe
Upravleniye Generalnogo Shtaba)
Der militaÈrische AuslandsaufklaÈrungsdienst ist, gestaÈrkt durch die
Kompetenzerweiterung nach dem
Zusammenbruch der Sowjetunion,
nicht nur fuÈr die militaÈrische Informationsbeschaffung, sondern nunmehr auch fuÈr zivile AufklaÈrung
(Wirtschaft, Wissenschaft und Politik) zustaÈndig.
Entwicklung und TaÈtigkeiten der
GRU wurden ausfuÈhrlich im Staatsschutzbericht 1998 dargelegt.
Leiter des Dienstes ist Generaloberst Valentin Korabelnikov.
FSB (Federalnaya Sluzhba
Bezopasnosti)
Mit Nikolay Patrushev folgte im
August 1999 ein langjaÈhriger AngehoÈriger des KGB und zuletzt 1. stellvertretender FSB-Direktor dem zum
MinisterpraÈsidenten ernannten Vladimir Putin als Direktor des FoÈderalen Sicherheitsdienstes (Inlandsdienst) nach. Der mit Abwehr- und
AufklaÈrungsaufgaben sowie KriminalitaÈtsbekaÈmpfung befasste Dienst
nannte als einen Schwerpunkt des
Jahres 1999 ± mit Blick auf den
Tschetschenienkonflikt ± den Kampf
gegen den Terrorismus. Der Dienst
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
ermittelte auch bezuÈglich der Urheberschaft der blutigen BombenanschlaÈge auf russische WohnhaÈuser
im September 1999. Diese den
Tschetschenen angelasteten Terrorakte dienten mit als Grund fuÈr das
militaÈrische Vorgehen Russlands
gegen die Kaukasusrepublik.
1999 enttarnte der Inlandsgeheimdienst nach eigenen Angaben 65
auslaÈndische Spione. Auf seine Veranlassung wurde unter anderem
eine in Moskau stationierte US-Diplomatin, die bei der UÈbernahme
von Geheimunterlagen auf frischer
Tat ertappt worden sei, ausgewiesen. Putin betonte im Sommer
1999, dass die ¹oft von Spionen
durchsetzten oÈkologischen Gruppen, privaten Firmen und Wohlfahrtsorganisationenª unter scharfe
Beobachtung zu stellen seien.
FAPSI (Federalnoye Agentstvo Pravitelstvennoy Svyazi i Informatsii)
Der FoÈderalen Agentur fuÈr Regierungsverbindungen und Information
beim PraÈsidenten obliegt die elektronische AuslandsaufklaÈrung sowie
die GewaÈhrleistung der Sicherheit
der Kommunikationseinrichtungen
der russischen Regierung, der Armee und wichtiger Wirtschaftsbetriebe. Seit 1999 wird der Dienst
von Wladimir Matyukhin geleitet.
BezuÈglich der daruÈber hinaus
existierenden Dienste der Russischen FoÈderation ± FSO (Schutzdienst der Russischen FoÈderation)
und FPS (FoÈderaler Dienst fuÈr
Grenzschutz) ± wird auf die BeitraÈge
in den Staatsschutzberichten 1997
und 1998 verwiesen.
73
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
3.2 Historische und aktuelle
Situation der russischen
Nachrichtendienste in
OÈsterreich
3.2.1 Das Mitrokhin-Archiv
UÈberlaÈufer sind eine der besten Informationsquellen, insbesonders fuÈr
LaÈnder, die keine eigene offensive
AufklaÈrungsarbeit leisten.
Obgleich schon unmittelbar nach
dem Bekanntwerden der aus dem
KGB-Archiv stammenden Aufzeichnungen des UÈberlaÈufers Mitrokhin
ziemlich eindeutig feststand, dass
eine Aufarbeitung des Materials
hauptsaÈchlich von historischem Interesse sein wuÈrde, konnte in einigen alten VerdachtsfaÈllen die BestaÈtigung erbracht werden, dass die
fruÈheren Vermutungen richtig gewesen sind.
Die Erkenntnisse, die aus der Auswertung des Mitrokhin-Archivs gewonnen werden konnten, erbrachten neuerlich Beweise fuÈr die bekannte Tatsache, dass OÈsterreich
schon immer ein bevorzugtes Operationsgebiet der russischen Nachrichtendienste gewesen ist.
Die Analyse der weit uÈber 100
FaÈlle mit OÈsterreich-Bezug hat einmal mehr gezeigt, dass nachrichtendienstliche Arbeit ein Langzeitprojekt ist. Allein die Anwerbungsphase
zieht sich in vielen FaÈllen uÈber einen
langen Zeitraum hin. Auch nach erfolgter Rekrutierung muss der direkte Einsatz des Agenten nicht immer sofort erfolgen. Ferner werden
Personen oft auch nach einer Phase
der TaÈtigkeit fuÈr einen Zeitraum ¹auf
74
Eis gelegtª, um oft erst Jahre spaÈter
wieder reaktiviert zu werden.
Aus dem Mitrokhin-Material kann
abgeleitet werden, welch hohen
Stellenwert seit jeher sogenannte
¹Perspektivagentenª4 besaûen. Zielpersonen waren nicht nur politische
SchluÈsselfiguren, sondern in einem
mindestens ebenso groûen Maûe
auch AngehoÈrige oppositioneller
Gruppierungen, Akademiker, Wirtschaftsfachleute und Journalisten.
Solche Personen waren nicht nur
als direkte Agenten von Interesse,
sondern wurden in vielen FaÈllen
auch dazu benutzt, uÈber die oÈffentliche Meinung Entscheidungsprozesse zu beeinflussen und in eine
fuÈr die Sowjetunion guÈnstige Richtung zu lenken.
Zahlreiche ¹aktive Maûnahmenª
dienten dem Ziel der Einflussnahme
auf politische, wirtschaftliche und
militaÈrische Belange sowie zur Ablenkung der westlichen Spionageabwehr von nachrichtendienstlichen
Operationen der Sowjetunion.
Der Grundstein fuÈr das oÈsterreichweite Agentennetz war schon waÈhrend der Besatzungszeit (1945±
1955) gelegt worden. Mit dem Abzug der Besatzungstruppen im Jahr
1955 wurde der Kontakt fallweise
unterbrochen und erst Jahre spaÈter
wieder hergestellt.
WaÈhrend zunaÈchst die Ideologie ±
zumindest eine gewisse Sympathie
fuÈr den Kommunismus ± bei Rekru4
Agent, dessen Anwerbung abgeschlossen ist, der jedoch so lange nicht eingesetzt
wird, bis er einen nachrichtendienstlich interessanten Zugang besitzt.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
tierungen eine wichtige Rolle spielte,
traten spaÈter vor allem der finanzielle Aspekt, teilweise aber auch
die Furcht vor der VeroÈffentlichung
von kompromittierendem Material,
in den Vordergrund.
In fruÈheren Jahren waren vor allem
Agenten innerhalb des Polizeiapparats, speziell in PassaÈmtern, sowie
Auûenamtsmitarbeiter an Botschaften wertvoll, die durch ihre ZugaÈnge
einen wesentlichen Beitrag zur Dokumentierung und Legalisierung
von Illegalen leisten konnten.
Viele der im Mitrokhin-Archiv aufscheinenden Personen sind Opfer
ihrer Unwissenheit geworden. Das
¹AbschoÈpfenª, die offene GespraÈchsaufklaÈrung, wird heute vielleicht durch die generell groÈûere Offenheit, die man praktiziert, erleichtert, ist aber keineswegs eine neue
Methode der Gegenwart, sondern
wurde schon seit jeher praktiziert.
Aus Befragungen geht hervor, dass
viele der als Agenten eingestuften
Personen keineswegs wissentlich
fuÈr den Nachrichtendienst taÈtig gewesen sind. Sie waren nicht daruÈber
informiert, dass gewisse, beruflich
oft unvermeidliche, Kontakte sensibel sind. Kleine, zunaÈchst harmlos
erscheinende GefaÈlligkeiten, koÈnnen
leicht zu einer echten AgententaÈtigkeit fuÈhren, wobei sich der Betroffene dessen gar nicht bewusst sein
muss.
GrundsaÈtzlich decken sich die aus
der laufenden Auswertung der Mitrokhin-Unterlagen gewonnenen Erkenntnisse mit dem bereits vorhandenen Wissen uÈber altbewaÈhrte Methoden, von der Treffabwicklung,
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
uÈber tote oder lebende BriefkaÈsten
bis hin zur konspirativen Verhaltensschulung. Die schon aus fruÈher bekannt gewordenen FaÈllen ersichtliche Methodik wurde bestaÈtigt. Es
kann geschlossen werden, dass
auch in Zukunft trotz neuer technischer Mittel und MoÈglichkeiten nicht
auf AltbewaÈhrtes verzichtet wird.
Die Russische FoÈderation entsendet nach wie vor AngehoÈrige ihrer
Nachrichtendienste an die bi- und
multilateralen Vertretungen im Ausland, so auch nach OÈsterreich, wo
diese haÈufig unter diplomatischer
Abdeckung oder in halbstaatlichen
Organisationen ihren nachrichtendienstlichen Aufgaben nachkommen.
4. Nachrichtendienste der
uÈbrigen GUS-Staaten
Nach dem Zerfall der Sowjetunion
haben alle Nachfolgestaaten mit der
GruÈndung eigenstaÈndiger Nachrichtendienste begonnen. Im Gegensatz
zur Russischen FoÈderation erfolgte
in diesen LaÈndern keine generelle
Aufsplitterung in mehrere zivile
Dienste. In den meisten GUS-Staaten ist die Inlands-/ AuslandsaufklaÈrung, die funkelektronische AufklaÈrung und die BekaÈmpfung der organisierten KriminalitaÈt noch immer in
einer BehoÈrde zusammengefasst.
Finanzielle Schwierigkeiten und der
Mangel an gut ausgebildetem Personal lassen die angestrebte Verwirklichung einer gaÈnzlichen LosloÈsung von der Logistik der russischen Dienste oft nicht zu.
75
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
In den Staatsschutzberichten
1997 und 1998 wurden als Beispiele
die Dienste der Ukraine und Weiûrusslands dargestellt. In diesem Bericht wird der Dienst Usbekistans
vorgestellt, der auch an der usbekischen Botschaft in Wien praÈsent ist.
Usbekistan
Der Nationale Sicherheitsdienst
(SNB) Usbekistans ist 1991 als
Nachfolgeorganisation des Republiks-KGB gegruÈndet worden. Der
Dienst wird von einem Generaloberst geleitet und ist direkt dem
StaatspraÈsidenten unterstellt. Er hat
Ermittlungsfunktionen mit polizeilichen Befugnissen. Mit den russischen Nachrichtendiensten existiert
vor allem auf den Gebieten der BekaÈmpfung der organisierten KriminalitaÈt und des islamischen Extremismus eine auch auf vertraglicher
Basis geregelte Zusammenarbeit.
Die im Dienst eingerichtete Verwaltung fuÈr den Auslandsnachrichtendienst verwendet ± wie uÈblich ± Abdeckungen im Auûenministerium
und in anderen staatlichen Organisationen.
5. Nachrichtendienste von
Staaten des Nahen und
Mittleren Ostens sowie
Afrikas
Mehrere Nachrichtendienste von
Staaten des Nahen und Mittleren
Ostens sowie Afrikas entfalteten
auch 1999 in OÈsterreich AktivitaÈten.
Es handelte sich dabei vorwiegend
um die Ausforschung und Unter-
76
wanderung der jeweiligen Opposition, die Beschaffung politisch interessanter Informationen sowie um
Proliferation.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Nachrichtendienste Irans, Iraks, Syriens, Libyens
und des Sudan.
6. FernoÈstliche
Nachrichtendienste
Auch einige fernoÈstliche LaÈnder
haben Legalresidenturen5 in OÈsterreich eingerichtet. Hier sind in erster
Linie die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK, Nordkorea) und
die Volksrepublik China zu nennen.
6.1 Nachrichtendienste
Nordkoreas
6.1.1 Internationale Situation
Die Demokratische Volksrepublik
Korea ist eine der letzten Bastionen
des orthodoxen Kommunismus. Nirgendwo sonst auf der Welt ist ± ungeachtet eines voll ausgebildeten
Partei- und Regierungsapparates ±
noch eine derart totale PraÈgung
durch bzw. Ausrichtung auf den
StaatsfuÈhrer feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass sowohl das
MilitaÈr als entscheidender Machtfaktor als auch der Repressions- und
Propagandaapparat
geschlossen
hinter Kim Jong Il stehen. Mangels
5
Unter einer Legalresidentur versteht man
einen StuÈtzpunkt eines ¹Geheimen Nachrichtendienstesª im Operationsgebiet in amtlichen
und halbamtlichen Vertretungen des Heimatlandes.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
rivalisierender Fraktionen im Land ±
durch den totalen UÈberwachungsstaat wuÈrde jegliche Oppositionsbildung sofort erkannt und im Keim erstickt werden ± ist Kim Jong Il der
unangefochtene FuÈhrer und genieût
ein von der staatlichen Propaganda
aufgebautes ¹gottaÈhnlichesª Ansehen in der BevoÈlkerung.
Vom ¹rechten Wegª Abgewichene
werden in einem der mindestens
zehn existierenden Arbeits- bzw.
Konzentrationslager gefangen gehalten, was die fragwuÈrdige Menschenrechtssituation im Lande charakterisiert.
Im MaÈrz 1999 haben die ersten
Kommunalwahlen seit dem Tod des
fruÈheren Staatschefs Kim Il Sung im
Jahr 1994 stattgefunden. Beobachter werten diesen Vorgang als weiteren vorsichtigen Schritt zur politischen Neustrukturierung, die im
September 1998 mit einer VerfassungsaÈnderung und der Ernennung
von KIMs Sohn, Kim Jong Il, zum
¹faktischenª Staatsoberhaupt eingesetzt hat.
Das auûenpolitische Umfeld Nordkoreas ist aufgrund des Umstands,
dass sich sowohl alle Nachbarstaaten als auch die USA fuÈr StabilitaÈt in
der Region einsetzen, guÈnstig.
Nach mehrmonatigen Verhandlungen mit den USA hat Nordkorea im
MaÈrz 1999 Inspektionen unterirdischer Anlagen in Kumchangri bei
Yongbyon zugestimmt, die nach Ansicht von westlichen MilitaÈrexperten
zur Herstellung von Atomwaffen dienen koÈnnten.
Die im JaÈnner und April 1999 wieder aufgenommenen Verhandlungen
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
zwischen Nordkorea und SuÈdkorea
(Republik Korea) sowie den USA
und der Volksrepublik China uÈber einen koreanischen Friedensvertrag
(¹Vier-Parteien-GespraÈcheª) blieben
vorerst ergebnislos. Nach der militaÈrischen Konfrontation6 im Gelben
Meer wurden sie von SuÈdkorea ausgesetzt.
Trotz des Scheiterns der GespraÈche hat SuÈdkorea an der Zusage
festgehalten, fuÈr das KEDO-Projekt7
die erforderlichen finanziellen Mittel
aufzubringen.
Weiters haben Verhandlungen
zwischen Washington und Pyongyang dazu gefuÈhrt, dass die USA
im September 1999 die meisten ±
seit dem Koreakrieg (1950±1953)
bestehenden ± Handelssanktionen
aufhoben, ausgenommen jene betreffend militaÈrisch nutzbares GeraÈt.
Pyongyang hat im Gegenzug auf
weitere Tests von Langstreckenraketen neuerer Bauart verzichtet.
Auch mit Japan konnte Nordkorea
noch im Dezember 1999 ein Abkommen uÈber humanitaÈre Zusammenarbeit schlieûen.
Die Auûenpolitik Pyongyangs
steht heute uÈberwiegend im Dienste
6
Eine mehrere Tage andauernde Konfrontation nord- und suÈdkoreanischer Kriegsschiffe in den zwischen beiden Seiten umstrittenen GewaÈssern der Pufferzone im Gelben
Meer muÈndete am 15.6.1999 in ein Seegefecht, bei dem ein nordkoreanisches Torpedoboot versenkt wurde.
7
KEDO: Korean Energy Development Organisation. Internationales Konsortium, welches Nordkorea ± im Austausch fuÈr den Stopp
seines bisherigen Atomprogrammes ± den
Bau von zwei Leichtwasserreaktoren ermoÈglichen soll.
77
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
der Akquirierung wirtschaftlicher
UnterstuÈtzung. So hat Nordkorea
mehreren europaÈischen Staaten,
darunter auch OÈsterreich, erstmals
GespraÈche auf hoher Ebene zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen angeboten. Hintergrund der
vorsichtigen AnnaÈherung an die EU
ist zweifelsohne die zu erwartende
und auch dringend benoÈtigte Wirtschaftshilfe. Die EU wird zunehmend wegen ihrer wirtschaftlichen
und technologischen MoÈglichkeiten
sowie ihrer humanitaÈren GroûzuÈgigkeit ± bei vergleichsweise geringem
eigenen politischen Interesse an
Nordkorea ± umworben. Erstmalig
wurde die Aufnahme diplomatischer
Beziehungen zu einem G-7-Staat8
(Italien) vorbereitet. Nordkorea unterhielt bisher lediglich zu einigen
EU-Staaten, naÈmlich OÈsterreich, DaÈnemark, Finnland, Portugal und
Schweden, offizielle diplomatische
Beziehungen. Aber auch die Beziehungen zu den USA und den unmittelbaren Nachbarn in der Region,
SuÈdkorea und Japan, werden vorrangig betrachtet.
Einen groûen RuÈckschlag und
Imageverlust hat Pyongyang jedoch
in Thailand erlitten, wo die koÈniglich-thailaÈndische Regierung im
MaÈrz 1999 sechs nordkoreanische
Diplomaten des Landes verwiesen
hat. Diese waren in die EntfuÈhrung
der Familie eines angeblich korrupten Gesandten ihrer diplomatischen
8
Bezeichnung fuÈr die sieben fuÈhrenden
westlichen Industriestaaten (Deutschland,
Frankreich, Groûbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA).
78
Vertretung in Thailand verwickelt.
Ein Autounfall, in dessen Gefolge
das EntfuÈhrungsopfer von der thailaÈndischen Polizei befreit werden
konnte, wurde den Kidnappern jedoch zum VerhaÈngnis. Der in einem
anderen Fahrzeug festgehaltene
Sohn des Diplomaten wurde zunaÈchst in das nordkoreanische BotschaftsgebaÈude verbracht. Erst
nach tagelangen Verhandlungen lieûen ihn die Vertreter Pyongyangs
frei. Diese Aktion zeigt, dass der
nordkoreanische Geheimdienst zur
Durchsetzung seiner Interessen
selbst vor Gewalttaten nicht zuruÈckschreckt.
Die wirtschaftliche Entwicklung
Nordkoreas ist trotz aller BemuÈhungen seit Anfang der 90er Jahre
durch einen stetigen AbwaÈrtstrend
gekennzeichnet. Die FuÈhrung in
Pyongyang sucht daher nach Wegen, in der marktwirtschaftlich
orientierten Welt zu uÈberleben.
Dazu wurden geringfuÈgige Modifikationen des eigenen Systems zugelassen, die jedoch wiederum nur
dazu dienen, die alte Ordnung zu
bewahren. Die allgemeine Wirtschaftsmisere, die zuletzt prekaÈre
Versorgungslage der BevoÈlkerung
sowie die ¹Kernwaffenfrageª werden
daher nach wie vor als politische
Druckmittel eingesetzt bzw. ausgenuÈtzt, um der internationalen Staatengemeinschaft
ZugestaÈndnisse
abzunoÈtigen.
Vor allem die moÈgliche Verwirklichung und Weiterentwicklung einer
nuklearen Infrastruktur gibt Anlass
zur Besorgnis. Obwohl eine Vielzahl
von Einzelinformationen uÈber das
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
nordkoreanische
Atomprogramm
vorliegt, ist es aufgrund der mangelnden Verifizierbarkeit kaum moÈglich, ein gesichertes Gesamtbild zu
gewinnen. Auch die Frage, ob das
Land tatsaÈchlich uÈber die Voraussetzungen fuÈr die Produktion von
Atomwaffen verfuÈgt, laÈsst sich nicht
mit Sicherheit beantworten.
6.1.2 Situation in OÈsterreich
Mit der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) unterhaÈlt
OÈsterreich seit Dezember 1974 offizielle diplomatische Beziehungen.
Die Anzahl des notifizierten nordkoreanischen Botschaftspersonals
in OÈsterreich darf seit 1988 zwoÈlf
Mitarbeiter nicht uÈberschreiten.
Diese BeschraÈnkung gruÈndet sich
auf die Verwicklung des damaligen
Botschafters der DVRK in den Bombenanschlag auf eine suÈdkoreanische Linienmaschine am 29. 11.
1987, bei dem 115 Menschen ums
Leben kamen.
Weiters sind bei den in Wien ansaÈssigen Internationalen Organisationen der Vereinten Nationen (UN),
insbesondere IAEO und UNIDO,
mehrere nordkoreanische Diplomaten taÈtig.
Wie in kommunistischen Staaten
uÈblich, sind auch in Nordkorea mehrere Nachrichten- und Sicherheitsdienste eingerichtet, die entweder
unter der Kontrolle der kommunistischen Arbeiterpartei stehen oder direkt der StaatsfuÈhrung untergeordnet sind.
Es sind nach wie vor BemuÈhungen
feststellbar, dass nordkoreanische
Geheimdienste auch in OÈsterreich
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
ihre Mitarbeiter in diplomatischer
oder nichtdiplomatischer Funktion
abdecken. Ebenso koÈnnen die einzige in Europa etablierte Filiale der
Staatsbank Nordkoreas in Wien sowie die im Bundesgebiet gegruÈndeten Vereine fuÈr asiatische Kampfsportarten als Tarnung fuÈr nachrichtendienstliche AktivitaÈten genutzt
werden. Es ist nicht auszuschlieûen,
dass auch die festgestellte Errichtung sogenannter ¹Gesundheitsund Kulturzentrenª kuÈnftig unter
dem Gesichtspunkt nachrichtendienstlicher Nutzung betrachtet werden muss.
Das Regime in Pyongyang finanziert seine Machtposition mangels
anderer eintraÈglicher MoÈglichkeiten
zum uÈberwiegenden Teil durch den
Verkauf von Waffen und MilitaÈrtechnologien an Dritte Welt- und KrisenlaÈnder des Nahen und Mittleren
Ostens (z.B. Syrien, Iran, Irak oder
Libyen). Weil jedoch Nordkorea die
finanziellen Mittel fuÈr eine eigenstaÈndige Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen oder zur
Modernisierung des Angebots von
Mittelstreckenraketen offenbar immer schwerer aufbringen kann, wird
das noÈtige Know-how samt erforderlicher technischer Komponenten
aus dem westlichen Ausland besorgt. Angesichts dessen muss die
Aufmerksamkeit der oÈsterreichischen StaatsschutzbehoÈrden auch
kuÈnftig ± sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft
± den in OÈsterreich aufhaÈltigen RepraÈsentanten dieses totalitaÈren Regimes und deren potentiellen Be-
79
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
schaffungsaktivitaÈten
werden.
geschenkt
6.2 Nachrichtendienste der
VR China
In der Volksrepublik China gibt es
eine Reihe von Nachrichten- und Sicherheitsdiensten, die entweder der
kommunistischen Partei oder direkt
der StaatsfuÈhrung unterstellt sind.
Die kommunistische FuÈhrung in
Peking bedient sich ihrer Nachrichtendienste vorwiegend, um in der
Wissenschaft, der Wirtschaft und
im RuÈstungsbereich den Standard
der westlichen Welt zu erreichen.
Insbesondere das Ministerium fuÈr
Staatssicherheit (MSS, ziviler Nachrichtendienst) und der militaÈrische
Nachrichtendienst der chinesischen
Volksbefreiungsarmee (Abteilungen
fuÈr Nachrichtenwesen und technische AufklaÈrung im Generalstab)
sind weltweit in der gegnerischen
AusspaÈhung aktiv.
Neben den Legalresidenturen
werden auch Auûenhandelsunternehmen und insbesondere Presseagenturen von den chinesischen
AufklaÈrungsdiensten als Abdeckposten
fuÈr
nachrichtendienstliche
Zwecke genutzt.
Auch die politische AufklaÈrung
Taiwans sowie die Kontrolle und Beeinflussung der Auslandschinesen,
insbesondere der Auslandsstudenten und Dissidenten, stellen Hauptaufgabengebiete der chinesischen
Nachrichtendienste dar. Das weiterhin uneingeschraÈnkte Interesse der
chinesischen StaatsfuÈhrung an Taiwan gruÈndet sich primaÈr auf die
80
¹Ein-China-Theorieª. Folglich wird
auch jeder taiwanesische Versuch
einer Abkehr von dieser Doktrin mit
massiven militaÈrischen Drohungen
beantwortet. Taiwan wird von den
chinesischen Machthabern nach
wie vor als abtruÈnnige Provinz betrachtet. Wiederholt wurde erklaÈrt,
eine Spaltung des Landes durch die
formelle LosloÈsung des Inselstaates
noÈtigenfalls auch gewaltsam verhindern zu wollen.
Arbeitsweise und Methodik der
chinesischen
Nachrichtendienste
unterscheiden sich insofern von der
traditionellen SpionagetaÈtigkeit, als
die TaÈtigkeit und die FuÈhrung eines
Agenten im Operationsgebiet weitaus weniger auf konspirativem Weg
erfolgen und daher die Feststellung,
ob ein chinesischer StaatsangehoÈriger nachrichtendienstlich aktiv ist
bzw. die Aufgaben eines FuÈhrungsoffiziers (FO)9 wahrnimmt, fuÈr die
Spionageabwehr wesentlich schwieriger ist. Zumeist erbringen erst jahrelange Beobachtungen und Ermittlungen verwertbare Erkenntnisse
uÈber eine solche ¹dezenteª AufklaÈrung, wie das Beispiel der Festnahme eines amerikanischen Nuklearphysikers chinesischer Abstammung im Dezember 1999 zeigt. Der
vom amerikanischen FBI verhaftete
Wissenschaftler wird verdaÈchtigt,
seit den 80er Jahren hoÈchst sensible
MilitaÈrgeheimnisse
(Informationen
uÈber den Bau von AtomsprengkoÈpfen) an Peking verraten zu haben.
9
Operativer Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes mit der Aufgabe, einen oder mehrere
Agenten zu fuÈhren.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Nachrichtendienste und Spionageabwehr
7. Sonstige
Nachrichtendienste
Nahezu alle Staaten der Welt unterhalten Nachrichtendienste, wovon ein sehr groûer Teil die AuslandsaufklaÈrung als Hauptaufgabe
hat.
FuÈr viele dieser Nachrichtendienste stellt OÈsterreich schon aus geographischen GruÈnden nur ein nachrangiges Zielgebiet dar, dennoch
sind in EinzelfaÈllen immer wieder
einschlaÈgige AktivitaÈten feststellbar.
8. Wirtschaftsspionage
Die Wirtschaftsspionage erlangt
im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf ± auch in OÈsterreich ± immer
mehr an Bedeutung.
Unter der ¹klassischen Wirtschaftsspionageª wird die von auslaÈndischen Nachrichtendiensten gesteuerte Spionage gegen die heimische Wirtschaft verstanden. Diese
Art der Know-how-Beschaffung, bei
der ein auslaÈndischer Nachrichtendienst bestrebt ist, Kontakte mit AngehoÈrigen oÈsterreichischer Wirtschaftsbetriebe zur Erlangung wirtschaftlicher oder technischer Informationen herzustellen, faÈllt unter
den Tatbestand des § 256 StGB
(Geheimer Nachrichtendienst zum
Nachteil OÈsterreichs) und ist ein
von Amts wegen zu verfolgendes
Delikt (Offizialdelikt).
Davon abzugrenzen ist die ¹Konkurrenz- oder Wettbewerbsspionageª, die von einzelnen Firmen im
Inland oder von Firmen im Ausland
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
ausgeht, jedoch nicht die Gesamtinteressen der Republik OÈsterreich,
vornehmlich die Sicherheit des Landes, beeintraÈchtigt, sondern nur
den ausspionierten Betrieb schaÈdigt. Als Grundlage fuÈr die Verfolgung eines solchen Geheimnisverrats sind die §§ 122 bis 124 StGB
heranzuziehen. Die Strafverfolgung
dieser Delikte erfolgt mit Ausnahme
jener nach § 124 StGB10 (¹Wirtschaftlicher Landesverratª) nur auf
Verlangen des Verletzten (Privatanklagedelikt).
Das Thema Wirtschaftsspionage
erlangte in letzter Zeit auch aufgrund eines Berichtes des EuropaÈischen Parlaments (STOA11-Bericht)
groÈûeres Medienecho. In diesem
Zusammenhang wurde mehrfach
das ECHELON-AbhoÈrsystem12 genannt und dabei der Vorwurf erhoben, dass mit dessen Hilfe auch
Wirtschaftsspionage
betrieben
wuÈrde.
Eine ausfuÈhrliche Darstellung uÈber
die Wirtschaftsspionage ist im
Staatsschutzbericht 1998, Kapitel
XI, Abschnitt 8, enthalten.
10
Verletzung eines GeschaÈfts- oder Betriebsgeheimnisses, Auskundschaftung eines
GeschaÈfts- oder Betriebsgeheimnisses, Auskundschaftung eines GeschaÈfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands.
11
AbkuÈrzung fuÈr ¹Scientific and Technological Options Assessmentª (EinschaÈtzung wissenschaftlicher und technologischer MoÈglichkeiten).
12
Ein von den USA mit einigen Commonwealth-Staaten betriebenes weltweites UÈberwachungssystem zur BekaÈmpfung des Terrorismus, der Proliferation sowie der Korruption.
81
Proliferation
X. PROLIFERATION
1. Allgemeines
Der Begriff Proliferation wurde
erstmals bei der am 1. 7. 1968 erfolgten Unterzeichnung des Atomsperrvertrages fuÈr die Weitergabe
von Atomwaffentechnik (A) verwendet. SpaÈter wurde er auf die biologische (B) und chemische (C) Waffentechnik erweitert1.
Unter Proliferation versteht man
die Weitergabe von ABC-Waffentechnik, Mitteln zu deren Herstellung,
TraÈgertechnologien
(einschlieûlich deren Vor- und Nebenprodukte) und von Dual-use-GuÈtern
sowie den illegalen Know-howTransfer in politisch instabile LaÈnder.
Illegaler Know-how-Transfer im
Proliferationsbereich ist die widerrechtliche Beschaffung und Weitergabe von spezifischem technischem
Wissen, das fuÈr die Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung von
Massenvernichtungswaffen
noÈtig
ist. Das technische Wissen besteht
in Unterlagen (z.B. Blaupausen,
PlaÈne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, KonstruktionsplaÈne
und Spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in schriftlicher oder anderweitig gespeicherter
Form) oder technischer UnterstuÈtzung (z.B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste).
1
ABC-Waffen: Sammelbezeichnung fuÈr
atomare, biologische (bakteriologische) und
chemische Waffen und Kampfmittel.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Dual-use-GuÈter sind Produkte, die
sowohl im zivilen als auch im militaÈrischen Bereich (zur Herstellung von
Massenvernichtungswaffen) genutzt
werden koÈnnen.
Eine der unerwuÈnschten Auswirkungen der Proliferation ist die AufruÈstung von Staaten, deren Regime
eine unberechenbare Politik verfolgen. Da diese Staaten meist auch
ein hohes Aggressionspotential gegenuÈber anderen (Nachbar-)LaÈndern
sowie teilweise sogar gegen die eigene BevoÈlkerung aufweisen, kann
es so zur Destabilisierung des StaatengefuÈges ganzer Regionen kommen.
Die BeschaffungsaktivitaÈten richten sich in den meisten FaÈllen nicht
direkt auf die gewuÈnschten Waffensysteme. Die Beschaffung ist haÈufig
auf Materialien oder das Know-how
ausgerichtet, mit denen die jeweiligen Massenvernichtungsmittel erforscht, entwickelt oder produziert
werden koÈnnen. Wenn der technische Zusammenhang der im Ausland zu erwerbenden Produkte oder
Technologien zu offensichtlich ist,
wird oft versucht, Produkte zu erlangen, mit denen im eigenen Land
vorerst die Herstellung jener Produktionsanlagen ermoÈglicht wird,
die dann die Erzeugung von entsprechenden Technologien erlauben.
Bei vielen GuÈtern, und vor allem
beim Know-how, sind die zivilen
und militaÈrischen NutzungsmoÈglichkeiten nicht unterscheidbar (Dual-
83
Proliferation
use-GuÈter). Eine rein technische Betrachtungsweise der EinsatzmoÈglichkeiten der betreffenden Produkte
reicht daher nicht aus.
Alle diese UmstaÈnde machen es
besonders schwierig, proliferationsrelevante VorgaÈnge rechtzeitig zu
erkennen und Gegenmaûnahmen
zu ergreifen.
Nach internationaler Erfahrung
kann die Wirtschaft jener LaÈnder,
von denen aus Beihilfe zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen geleistet wird, groûen Schaden
nehmen. Wenn Medien auf Unternehmen und Fachleute aufmerksam
werden, die an der AufruÈstung von
KrisenlaÈndern mitwirken, schadet
das Aufzeigen dieses Umstandes
sowohl dem internationalen Ansehen der Unternehmen als auch dem
Ansehen des jeweiligen Staates mit
negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch Auftragsverluste.
Nicht zuletzt zur Vermeidung
volkswirtschaftlichen Schadens fuÈr
OÈsterreich muss daher auf die BekaÈmpfung der Proliferation weiterhin
groÈûtes Augenmerk gelegt werden.
2. Rechtliche Grundlagen
Den europaÈischen Staaten wurde
durch die EG-Verordnung Nr. 3381/
94 vom 31. 12. 1994, in Kraft getreten am 1. 7. 1995, ein Instrumentarium in die Hand gegeben, mit dem
sie die Proliferation wirksamer bekaÈmpfen koÈnnen. Diese Verordnung
regelt die Ausfuhrkontrolle von Waren mit doppeltem Verwendungszweck.
84
Rechtliche Grundlagen auf nationaler Ebene zur Hintanhaltung von
Proliferation sind unter anderem
das Sicherheitskontrollgesetz 1991,
das Auûenhandelsgesetz 1995, die
Auûenhandelsverordnung 1997, die
§§ 177a StGB (Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) und 177b StGB (Unerlaubter
Umgang mit Kernmaterial oder radioaktiven Stoffen) sowie der § 278a
StGB, der unter anderem den unerlaubten Verkehr mit Kampfmitteln,
Kernmaterial und radioaktiven Stoffen unter Strafe stellt, wenn man
dazu eine auf laÈngere Zeit angelegte
unternehmensaÈhnliche Verbindung
einer groÈûeren Zahl von Personen
gruÈndet oder sich an einer solchen
Verbindung beteiligt.
3. Internationale Situation
Neben den fuÈnf anerkannten
AtommaÈchten ± USA, Russland,
Groûbritannien, Frankreich und
China ± gibt es noch weitere LaÈnder,
die atomare Waffen besitzen (Indien,
Pakistan, Israel) und solche, die des
Besitzes derartiger Waffen oder eines weit fortgeschrittenen Atomwaffenprogramms verdaÈchtigt werden
(Iran, Nordkorea).
WaÈhrend manche LaÈnder ihre
Atomwaffenprogramme aufgegeben
haben (SuÈdafrika hat zum Beispiel
seine Atomwaffen vernichtet), wird
von einigen LaÈndern vermutet, dass
sie nicht nur an atomaren, sondern
auch an biologischen und/oder chemischen Waffenprogrammen und
weitreichenden Raketensystemen
arbeiten. Zu diesen LaÈndern zaÈhlen
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Proliferation
Irak, Iran, Libyen, Nordkorea, Syrien,
Indien und Pakistan.
Das internationale Interesse an
dieser Entwicklung resultiert aus
der Besorgnis uÈber die GefaÈhrdung
des Weltfriedens durch den Besitz
von ABC-Waffen und TraÈgersystemen.
Aus diesem Grund bestehen seit
Jahrzehnten weltweite BemuÈhungen
(Non-Proliferationsbestrebungen),
die Anzahl der LaÈnder, die ABCWaffen und TraÈgerraketen besitzen,
einzuschraÈnken. Zu diesem Zweck
wurden zahlreiche internationale
Vereinbarungen getroffen und entsprechende Kontrollmechanismen
geschaffen. Es sind dies der Atomsperrvertrag, das Salt/Start-Abkommen, der Atomteststoppvertrag,
das Wassenaar Arrangement, das
BWUÈ (B-Waffen-UÈbereinkommen),
das CWUÈ (C-Waffen-UÈbereinkommen), das MTCR (Missile Technology Control Regime), die Australian
Group, die NSG (Nuclear Supplier
Group) und die erwaÈhnte EG-Verordnung Nr. 3381/94.
Bei den Massenvernichtungswaffen- und RuÈstungsprogrammen der
LaÈnder Irak, Iran, Indien, Libyen,
Nordkorea, Pakistan und Syrien
konnten im Jahr 1999 keine wesentlichen VeraÈnderungen hinsichtlich
der Entwicklungsstadien, BestaÈnde
und bereits vorhandenen Technologien festgestellt werden.
Es wurde vor allem versucht, TraÈgerraketensysteme zu verbessern.
Der Schwerpunkt lag dabei in dem
Bestreben, Steigerungen der bisherigen Raketenreichweiten zu erzielen. Die groÈûten BemuÈhungen auf
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
diesem Sektor duÈrften von Nordkorea unternommen worden sein.
Libyen intensivierte die Proliferationsbestrebungen
nachdem
die
UNO-Sanktionen nach der Auslieferung der mutmaûlichen LockerbieAttentaÈter2 am 5. 4. 1999 ausgesetzt
worden waren und die Einfrierung
der libyschen Auslandskonten aufgehoben worden war. Der Schwerpunkt
lag dabei auf dem Sektor der Raketen- und Chemiewaffenproduktion.
Der Iran hat derzeit das aktivste
und
gefaÈhrlichste
Raketenprogramm im Nahen und Mittleren
Osten. Dabei sind insbesondere
Russland, China und Nordkorea in
hohem Ausmaû behilflich.
Der Iran koÈnnte versuchen, den
Ausbau seines Raketenprogramms
und die dafuÈr erforderliche BeschaffungstaÈtigkeit hinter seinem ¹legalenª Weltraumprogramm zu verbergen. Offiziell bekennt sich der Iran
aber zur Einhaltung der internationalen Abkommen uÈber Massenvernichtungswaffen.
Nach wie vor strebt der Iran auch
die Beherrschung der Technik des
gesamten nuklearen Brennstoffkreislaufs an. Auf der Beschaffungsliste des Iran finden sich zum Beispiel Atomreaktoren, Techniken zur
Herstellung von Zirkon, zum Erzabbau und zur Erzverarbeitung sowie
zur Umwandlung von Uran.
2
Anschlag auf ein PanAm-Verkehrsflugzeug am 21.12.1988 uÈber der schottischen
Ortschaft Lockerbie, bei dem 270 Menschen
ums Leben gekommen sind. Die beiden tatverdaÈchtigen Libyer wurden am 5.4.1999 an die
Niederlande ausgeliefert, wo ihnen von schottischen Richtern der Prozess gemacht wird.
85
Proliferation
Ein koordiniertes Programm zur
Entwicklung
von
Atomwaffen
scheint es im Iran jedoch nicht zu
geben.
Der Irak versucht wieder verstaÈrkt,
in EU-LaÈndern ± nicht jedoch in
OÈsterreich ± in den Besitz proliferationsrelevanter GuÈter zu gelangen.
Syrische BeschaffungsaktivitaÈten
waren zuletzt international kaum
und in OÈsterreich uÈberhaupt nicht
zu bemerken. Die finanziellen Ressourcen Syriens duÈrften kostenintensive ABC-Waffen- und TraÈgerraketenprojekte nicht zulassen.
Russland unterstuÈtzt in zunehmendem Maû einige der proliferationsrelevanten Staaten bei deren Raketen- bzw. Massenvernichtungswaffenprogrammen, vor allem den
Iran. Es duÈrfte derzeit jedoch die
GewaÈhr gegeben sein, dass kein sogenannter
Proliferationsstaat
atomare Waffen von Russland beziehen kann.
Die BeschaffungsaktivitaÈten Pakistans und Indiens sind in den letzten zwei Jahren in einigen EU-LaÈndern, so auch in OÈsterreich, gestiegen. Es ist daher notwendig, die
AufruÈstungsbemuÈhungen
dieser
beiden Staaten im A-Waffenbereich
und im Bereich der TraÈgertechnologie genau zu beobachten.
In letzter Zeit ist eine AÈnderung
des Beschaffungsverhaltens der betreffenden LaÈnder eingetreten. Die
Art und Weise, wie sich die KrisenlaÈnder mit dem fuÈr die Entwicklung
und Herstellung von Massenvernichtungswaffen und TraÈgerraketentechnik Notwendigen versorgen, hat
sich kontinuierlich gewandelt. So
86
haben sie sich auf die VerschaÈrfung
des Exportkontrollrechts und die
wirksamen Kontrollmaûnahmen in
Europa eingestellt. Sie gehen nun
noch konspirativer vor und bedienen
sich dabei unter anderem folgender
Vorgangsweisen:
. Verschleierung der GeschaÈftskorrespondenz,
. Aufteilung eines Beschaffungspakets in viele kleine unverdaÈchtige
Teillieferungen,
. Versand in unverdaÈchtige DrittlaÈnder,
. Einschaltung von bisher nicht belasteten Firmen oder
. VeraÈnderungen der Firmennamen
in fremdsprachige Bezeichnungen
oder nicht aussagefaÈhige AbkuÈrzungen.
Mehrere KrisenlaÈnder haben ihren
Erstbedarf an Material gedeckt und
sind vermehrt um eine Verfeinerung
der Systeme, den Ausbau von Fertigungstechniken, Ersatzteilbeschaffung und Know-how bemuÈht.
4. Situation in OÈsterreich
Von oÈsterreichischen Unternehmen bzw. deren Verantwortlichen
wurde 1999, wie im Vorjahr, wissentlich nur in geringem Ausmaû
Proliferation betrieben.
Die oÈsterreichischen Firmen sind
einerseits nicht in der Lage, alle benoÈtigten
proliferationsrelevanten
Produkte herzustellen, und andererseits sind viele Firmen soweit sensibilisiert, dass sie die einschlaÈgigen
Normen entsprechend beachten.
Die als proliferationsrelevant einzustufenden GuÈter, deren BeschafSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Proliferation
fung 1999 in bzw. uÈber OÈsterreich
versucht wurde, setzten sich aus
speziellen Maschinen3, Ersatzteilen,
Dual-use-Produkten4, Dual-use-Ersatzteilen, VorlaÈuferprodukten fuÈr
chemische Kampfstoffe, KupferstauchkoÈrper, AnzuÈndmischungen,
Farbstofflasern, Kreiselpumpen, Ersatzteilen fuÈr Flugzeugtriebwerke,
Chemikalien, SchweiûgeraÈten sowie
Werkteilen aus MolybdaÈn zusammen.
FuÈr die einzelnen Firmen stellt sich
die UÈberpruÈfung der Proliferationsrelevanz eines Produktes zumeist
3
z.B. horizontale Drehzentren, das sind
flexible Bearbeitungszentren mit bis zu 100
separaten Werkzeugen auf Scheibenradmagazinen, die eine Komplettbearbeitung von
WerkstuÈcken mit Dreh-, Bohr- und FraÈsvorgaÈngen ermoÈglichen; diese Drehmaschinen
weisen innovative Steuerungen auf, die im
Flugturbinen-, Druckmaschinen-, Groûdieselmotoren- und Hydraulikmaschinenbau Verwendung finden koÈnnen.
4
z. B. eine Vakuum-Schmelzanlage, die
sowohl zum Schmelzen von Platin fuÈr die
Glasherstellung als auch in der Kerntechnologie einsetzbar ist.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
schwierig dar, weil die Enduser im
Falle einer Beschaffungsaktion fuÈr
ABC-Waffen- oder TraÈgerraketenprogramme fast immer verschleiert
werden. UnterstuÈtzung kann in dieser Hinsicht das Bundesministerium
fuÈr Wirtschaft und Arbeit leisten. Es
ist aufgrund seiner Erfahrungen im
Zusammenhang mit der Erteilung
von Ausfuhrgenehmigungen nach
dem Auûenhandelsgesetz oft in der
Lage,
ProliferationszusammenhaÈnge besser zu erkennen.
OÈsterreich ist aufgrund seiner
geografischen Lage auch als Transitland von sensiblen Warentransporten betroffen. Durch verstaÈrkte
Kontrollmaûnahmen konnte eine
Reihe von beabsichtigten GuÈtertransfers gestoppt werden.
Derzeit werden PraÈventionsstrategien zur Information und AufklaÈrung
von Firmen, die mit sensiblen GuÈtern bzw. Dual-use-Produkten handeln, uÈber moÈgliche Proliferationsgefahren im internationalen GuÈterverkehr erarbeitet.
87
Organisierte KriminalitaÈt
XI. STAATSSCHUTZRELEVANTE BEREICHE DER
ORGANISIERTEN KRIMINALITAÈT
1. Allgemeines
Die ZustaÈndigkeit des Staatspolizeilichen Dienstes auf dem Gebiet
der BekaÈmpfung der organisierten
KriminalitaÈt erstreckt sich vor allem
auf die Bereiche
. der organisierten KriminalitaÈt mit
nachrichtendienstlichem Bezug,
. des illegalen Handels mit Waffen,
Schieû- und Sprengmitteln sowie
Kriegsmaterial,
. der NuklearkriminalitaÈt und
. der Schlepperei.
Vorrangiges Ziel der organisierten
KriminalitaÈt ist eine groÈûtmoÈgliche
Einflussnahme auf oÈffentliche Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Nur damit ist ein Aufbau
und moÈglichst langfristiger, erfolgreicher und ungestoÈrter Ablauf illegaler Machenschaften gewaÈhrleistet.
Ein wesentliches Element der organisierten KriminalitaÈt ist daher die
Korruption.
Unter Korruption versteht man das
Verhalten von Personen mit oÈffentlichen oder privaten (Verwaltungs)Aufgaben, die ihre Pflicht verletzen,
um ungerechtfertigte Vorteile ±
gleich welcher Art ± zu erlangen1.
Kaum ein Land blieb in der
juÈngsten Vergangenheit von KorruptionsfaÈllen verschont.
1
Definition der Schweizer Arbeitsgruppe
¹SicherheitsuÈberpruÈfungen und Korruptionª.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Der Korruptionsvorbeugung und
-bekaÈmpfung wird kuÈnftig ein noch
hoÈherer Stellenwert als bisher beizumessen sein.
1999 hat ein Projektteam im Bundesministerium fuÈr Inneres mit der
Erarbeitung von Strategien zur EindaÈmmung der Korruption begonnen.
2. Organisierte KriminalitaÈt
mit nachrichtendienstlichem Bezug
2.1 Kriminelle Organisationen
aus der ehemaligen
Sowjetunion und deren
Nachfolgestaaten
2.1.1 Allgemeines
Die heute in Russland und der
restlichen GUS bestehenden Werte
sind von westlichen Grundwerten
weit entfernt. FuÈr die BevoÈlkerung
dieser LaÈnder, in denen die KriminalitaÈt allgegenwaÈrtig ist, ist trotz ermutigender Reden der politisch Verantwortlichen die Machtlosigkeit der
BehoÈrden evident.
Die kriminellen Organisationen,
die manchmal alleine in der Lage
sind, eine gewisse Ordnung herzustellen bzw. zu bewahren, verfuÈgen
± durch die Korruption ± uÈber UnterstuÈtzung innerhalb aller regionalen
und uÈberregionalen Verwaltungen,
einschlieûlich der Nachrichten- und
Sicherheitsdienste. Es gelingt ihnen
89
Organisierte KriminalitaÈt
auch ± teilweise gemeinsam mit korrumpierten Vertretern der Regierung
oder der Verwaltung ± die kolossalen Gewinne aus ihren kriminellen
AktivitaÈten im Zuge von Privatisierungen in groûe und wichtige Unternehmen des Landes zu investieren.
Die kriminellen Organisationen begnuÈgen sich nicht damit, einen hohen Prozentsatz ihrer Gewinne in
die Korruption auf allen Stufen des
Staates zu investieren, sondern sie
finanzieren damit auch WahlkaÈmpfe.
So soll die kriminelle Organisation
Solntsevskaya den Wahlkampf Boris Jelzins unterstuÈtzt haben.
Im Bewusstsein der dadurch entstandenen Bedrohungssituation versuchen die russischen BehoÈrden,
die sich waÈhrend der Phase der
Wirtschaftsliberalisierung teilweise
auf kriminelle Elemente gestuÈtzt haben, einige Maûnahmen wieder
ruÈckgaÈngig zu machen. Die in dieser
Richtung gesetzten Schritte haben
zahlreiche Fehden hervorgerufen,
die bewirkten, dass sich viele Kriminelle im Ausland niedergelassen haben, wodurch die Internationalisierung dieses PhaÈnomens verstaÈrkt
wurde.
Von den ungefaÈhr 250 kriminellen
Organisationen Russlands sind die
nachfolgend genannten besonders
einflussreich:
. Solntsevskaya
. Dessyatka
. Podolskaya
. Tchetchenskaya Obchtchina.
Seit 1989 wird die Ausweitung des
Einflussbereiches russischer Gruppen der organisierten KriminalitaÈt
90
auf internationaler Ebene beobachtet.
Einige FuÈhrungspersonen waren
aktiv bei der Schaffung von Zweigstellen krimineller Organisationen im
Ausland, insbesondere innerhalb
der Gemeinschaften russischer Auswanderer, taÈtig.
Heute sind nach SchaÈtzungen
mehr als 200 OK-Gruppen in mindestens 30 LaÈndern auûerhalb der
GUS vertreten und dort legal oder illegal aktiv.
In den kommenden Jahren ist eine
bedeutende Ausweitung der organisierten KriminalitaÈt in den Bereichen
Wirtschaft, Finanzen, Kredite und
Handel zu erwarten.
FuÈr ihre betruÈgerischen Transaktionen, den illegalen Kapitaltransfer
und den Ankauf von Immobilien
bauen die kriminellen Gruppen immer mehr Kontakte in westlichen
Staaten auf.
Diese Situation ist fuÈr die nationale
Sicherheit der westlichen Demokratien besorgniserregend, um so
mehr, als Verbindungen zwischen
Geheimdiensten und kriminellen Organisationen bestehen.
2.1.2 Nachrichtendienstlicher
Aspekt
Ein Beispiel aus Russland zeigt
die Verbindungen der organisierten
KriminalitaÈt zu den Nachrichtendiensten sehr deutlich: Als Reaktion
auf einen Mordanschlag, dem der
fruÈhere PraÈsident des Nationalen
Sportfonds, Boris Fiodorov, zum
Opfer fiel, bestaÈtigte der Fonds im
Juli 1996 einige bereits bekannte
Fakten. Im Jahre 1992 durch einen
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
¹Dieb im Gesetzª2 gegruÈndet, bestand die offizielle Aufgabe des Nationalen Sportfonds in der Finanzierung der sportlichen AktivitaÈten und
der Errichtung von Sportanlagen in
Russland. Dieser Fonds war durch
die von PraÈsident Jelzin groûzuÈgig
gewaÈhrten Steuerprivilegien im Bereich der Alkohol- und Tabak-ImporttaÈtigkeit gespeist worden.
So gut wie alle Mittel, die aus den
unter Aufsicht des Nationalen Sportfonds durchgefuÈhrten Alkohol- und
Tabakimporten gewonnen wurden,
sollen durch kriminelle Organisationen unterschlagen worden sein.
Diese Machenschaften sollen unter
Beteiligung eines damals fuÈhrenden
Vertreters des Sicherheitsdienstes
und engen Beraters von PraÈsident
Jelzin sowie des damaligen Leiters
des FoÈderalen Sicherheitsdienstes
stattgefunden haben.
In Georgien scheint das Zusammenspiel zwischen der organisierten
KriminalitaÈt und den Nachrichtendiensten ebenfalls ein groÈûeres Ausmaû angenommen zu haben.
Ein Beispiel dafuÈr ist ein Autobombenanschlag im August 1995, der
dem georgischen PraÈsidenten Edward Schewarnadse beinahe das
Leben gekostet haÈtte. Die darauffolgenden Ermittlungen fuÈhrten zur
Verhaftung von rund zehn Mitgliedern der vom fruÈheren georgischen VizepraÈsidenten angefuÈhrten
2
An der Spitze der traditionellen kriminellen Hierarchie stehend, kontrollieren und leiten
die ¹Diebe im Gesetzª die kriminellen Angelegenheiten bzw. untersuchen und lenken sie
die Konflikte innerhalb der kriminellen Gesellschaft.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
¹Mkhedrioni-Milizª. Zudem konnte
eine Komplizenschaft des Ministers
fuÈr die aÈuûere Sicherheit Georgiens,
eines ehemaligen KGB-AngehoÈrigen, festgestellt werden. Rechtzeitig
vorgewarnt, entzog er sich seiner
Verhaftung und suchte in Moskau
Zuflucht.
Die Verbindungen zwischen organisierter KriminalitaÈt und Nachrichtendiensten bestehen seit vielen
Jahren. Das KGB, dessen Einfluss
innerhalb des Staatsapparates sehr
groû war, hat waÈhrend der gesamten sowjetischen Periode Agenten
auch aus dem HaÈftlingsmilieu rekrutiert.
In der Zeit des Niedergangs des
kommunistischen Regimes wurde
mit Hilfe des KGBs ein bedeutendes
VermoÈgen aus dem Besitz der
KPdSU uÈber mehrere mit der organisierten KriminalitaÈt in Verbindung
stehende Firmennetze unterschlagen und verschoben.
Festzustellen ist auch die PraÈsenz
zahlreicher ¹modifizierter Offiziereª
der russischen Nachrichtendienste
in Firmen, die verdaÈchtig sind, an
der Finanzierung der Nachrichtendienste beteiligt zu sein.
Die in den privaten Sektor umgestiegenen Nachrichtendienst-Offiziere zaÈhlen erfahrungsgemaÈû zu
den kompetentesten. Die wenigsten
haben Skrupel, im Rahmen der Besorgung ihrer GeschaÈfte mit Kriminellen in Kontakt zu treten.
Die meisten kriminellen Organisationen bedienen sich bei ihrer TaÈtigkeit der traditionell vom KGB angewandten Methoden.
91
Organisierte KriminalitaÈt
So entfalten Kriminelle nachrichtendienstliche TaÈtigkeiten, etwa indem sie Quellen erschlieûen, von
denen sie sich Informationen erwarten, insbesondere uÈber
. die finanzielle Situation und die
FuÈhrungsspitze der zu erpressenden Unternehmen,
. die persoÈnlichen Daten der zu bestechenden Beamten,
. das Privatleben stoÈrender Politiker,
. den Tagesablauf von Menschen,
die ermordet werden sollen,
. die AktivitaÈten gegnerischer Organisationen.
Die maÈchtigsten unter ihnen sind
in der Lage, jede fuÈr sie relevante,
von den Nachrichten- oder Sicherheitsdiensten ihres Heimatlandes
gesammelte Information, zu erlangen.
2.2 Situation in OÈsterreich
Noch vor dem Zusammenbruch
der Sowjetunion erfolgten im Westen ± auch in OÈsterreich ± FirmengruÈndungen durch sowjetische
StaatsangehoÈrige mit nachrichtendienstlicher Vergangenheit oder
nachrichtendienstlichen Kontakten.
Die Existenz und enorme Weiterentwicklung dieser Firmen sowie die
Einrichtung von Auslandskonten mit
hohen GeldbetraÈgen waren nur aufgrund illegaler AktivitaÈten moÈglich.
Solche Auslandsfilialen und Finanztransaktionen waren nach der im alten Regime geltenden Gesetzeslage
verboten und ohne UnterstuÈtzung
des KGBs und maûgeblicher EntscheidungstraÈger auf Regierungs-
92
ebene nicht moÈglich. Teile des VermoÈgens wurden auf diese Weise
illegal auûer Landes geschafft, im
Ausland gewaschen und dadurch
dem rechtmaÈûigen Zugriff der Nachfolgestaaten der Sowjetunion entzogen.
Durch die Ansammlung von enormen Geldmengen in den HaÈnden
von Personen mit ManagerqualitaÈten, nachrichtendienstlichen Erfahrungen, Sprachkenntnissen, weitreichenden Kontakten sowie Skrupellosigkeit haben sich diese anfangs
kleinen Firmen rasch zu Imperien
entwickelt und ihren Umsatz enorm
gesteigert.
Es bestehen immer noch funktionierende geheimdienstliche Kontakte zu solchen Unternehmen bzw.
koÈnnen sie im Bedarfsfall jederzeit
hergestellt werden.
Russische GeschaÈftsleute versuchen in OÈsterreich vermehrt auch
durch AnkaÈufe von Liegenschaften
dubiose Gelder anzulegen oder
weiû zu waschen. Auûerdem versuchen sie, GeschaÈftsbeziehungen
auszunuÈtzen sowie gute Kontakte
zu Politik und Wirtschaft zu knuÈpfen,
um so ihren Einfluss abzusichern.
Dies fuÈhrt nicht selten zum BemuÈhen um Erlangung der oÈsterreichischen StaatsbuÈrgerschaft, um die
GeschaÈfte kuÈnftig noch problemloser abwickeln zu koÈnnen und die
ReisetaÈtigkeit zu erleichtern.
In OÈsterreich ist der Erwerb von
Immobilien durch Nicht-EU-BuÈrger
an eine Bewilligung durch die
Grundverkehrskommissionen
gebunden. In den jeweiligen Landesgesetzen ist geregelt, dass die BeSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
willigung zum Grunderwerb durch
AuslaÈnder nicht zu erteilen ist, wenn
oÈffentliche Interessen, insbesondere
sicherheitspolizeilicher oder staatspolitischer Natur, geschaÈdigt oder
beeintraÈchtigt werden.
In den vergangenen Jahren gab es
in OÈsterreich zahlreiche GrundankaÈufe von Personen und Firmen aus
der GUS. Dabei wurden uÈberwiegend hochpreisige Objekte in besten Lagen angekauft. Bevorzugt
wurden Nobellagen in Wien und Immobilien in Thermen- und Urlaubsgebieten, wobei die Kaufpreise anscheinend keine Rolle spielten. Sogenannte ¹Russensiedlungenª, wie
sie in Spanien, Tschechien oder
Frankreich bereits bestehen, haben
sich in OÈsterreich aber noch nicht
gebildet.
Die legale Herkunft der Geldmittel
war durch die ungeordneten VerhaÈltnisse in den GUS-Staaten praktisch nicht nachvollziehbar. Gegen
die Grundwerber bestanden in vielen FaÈllen kriminelle Verdachtsmomente.
Zur Verhinderung der Veranlagung
illegal erworbener Geldmittel in
OÈsterreich bedarf es einer engen
Kooperation mit den zustaÈndigen
Grundverkehrskommissionen.
Linkes Bild: Hier wird ein ¹Vornehmes Restaurant im Zentrum von Wienª zum Kauf angeboten.
Rechtes Bild: Unter ¹Einzigartige RaritaÈt aus der Zeit des Kaisersª wird die historische SchrattVilla in Wien/Hietzing in einer russischen Monatszeitschrift zum Kauf angeboten: ¹Prachtvolle
Biedermeier-Villa in bemerkenswertem Zustand mit groûartigem Park. AuûergewoÈhnliche Ausstattung mit StilmoÈbeln, Bildern, Teppichen und verschiedenen Geschenken des Kaisers.
Modernste Alarmanlage ± GesamtflaÈche: 3020 m2, WohnflaÈche: 800 m2, Preis samt Einrichtung:
62 Millionen Schilling.ª
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
93
Organisierte KriminalitaÈt
In diesem Zusammenhang sind fuÈr
3. Illegaler Handel mit Waffen,
OÈsterreich die NachbarlaÈnder von
Schieû- und Sprengmitteln
besonderer Bedeutung. Bei einem
sowie Kriegsmaterial
3.1 Allgemeines
Seit Beginn der neunziger Jahre
hat sich der Charakter bewaffneter
Auseinandersetzungen
veraÈndert.
Mit einigen Ausnahmen (z.B. Golfkrieg 1990/91) handelt es sich dabei
± anders als zu Zeiten des Kalten
Kriegs ± nur noch selten um zwischenstaatliche Konflikte, vielmehr
finden die Auseinandersetzungen innerstaatlich, meist in Form eines
Guerillakampfes gegen staatliche
Machthaber, statt. Dabei laÈsst sich
stets dieselbe Ereignisabfolge feststellen. Erst verwehrt ein autoritaÈres
Regime mit seinen SicherheitskraÈften der BevoÈlkerung jeden demokratischen Zugang zur Macht, daraufhin nehmen die Oppositionsgruppen
Zuflucht zum bewaffneten Kampf,
und schlieûlich reagieren die Machthaber mit verstaÈrkter Repression
und der Bewaffnung paramilitaÈrischer Einheiten. So entsteht ein
Klima zunehmender Unsicherheit,
die Gesellschaft militarisiert sich,
sporadische
oder
permanente
Kampfhandlungen sind die Folge.
Die illegale Beschaffung von Waffen ist wesentlicher Bestandteil solcher Entwicklungen.
Der BekaÈmpfung des illegalen
Waffenhandels wird innerhalb der
EU groûe Bedeutung beigemessen.
Es sind in letzter Zeit verschiedene
Initiativen ergriffen worden, an denen sich auch OÈsterreich beteiligt
hat.
94
quatrolateralen Innenministertreffen
(OÈsterreich,
Slowakei,
Ungarn,
Tschechien) im April 1999 in OÈsterreich wurde die Einrichtung von Arbeitsgruppen unter anderem auch
zum Thema illegaler Waffenhandel
beschlossen.
Bei einem im Anschluss durchgefuÈhrten Expertentreffen wurde eine
kuÈnftige engere Kooperation bei der
BekaÈmpfung des illegalen Waffenhandels im regionalen Bereich der
TeilnehmerlaÈnder vereinbart.
3.2 Situation in OÈsterreich
Laut Statistik3 hat sich die Zahl der
Anzeigen nach dem Waffengesetz,
dem
Kriegsmaterialgesetz
und
§ 280 StGB im Jahr 1999 weiter verringert. Insgesamt wurden 854 Anzeigen erstattet. Dies entspricht gegenuÈber 1998 (979 Anzeigen) einem
RuÈckgang um 13 %.
Im September 1999 wurde von
der Sicherheitsdirektion fuÈr das
Bundesland
OberoÈsterreich
im
Zuge von Ermittlungen wegen illegalen Drogenhandels auch eine groÈûere Menge an Munition und Waffen
sichergestellt. Der Schwarzmarktwert dieser Waffen betrug ca. 3 Millionen Schilling.
Im Oktober 1999 wurde von der
Sicherheitsdirektion fuÈr das Bundesland
NiederoÈsterreich
illegales
Kriegsmaterial aus Kroatien sicher3
Quelle: Kriminalpolizeilicher Aktenindex
(KPA), jeweils Stand Ende des Jahres.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
Anzeigen nach dem Waffengesetz
Anzeigen nach dem Kriegsmaterialgesetz
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
95
Organisierte KriminalitaÈt
Anzeigen nach § 280 StGB
(Ansammeln von Kampfmitteln)
In OberoÈsterreich sichergestelltes
Sturmgewehr 77
gestellt, das uÈber Slowenien nach
OÈsterreich geschmuggelt worden
war. Bei Hausdurchsuchungen wurden drei Maschinenpistolen, drei
verbotene Langwaffen, 24 Faustfeuerwaffen, 13 Handgranaten, fuÈnf militaÈrische KnallkoÈrper, SprengzubehoÈr, TotschlaÈger, diverses militaÈrisches ZubehoÈr (NachtsichtgeraÈte
96
RichtschuÈtzenmine MRUD A/P
In NiederoÈsterreich sichergestellte RichtschuÈtzmine jugoslawischer Bauart
und Zielfernrohre) und mehrere tausend Schuss Munition verschiedener Kaliber beschlagnahmt. Auûerdem wurde in einem Erdkeller
Kriegsmaterial aus jugoslawischer
Produktion sichergestellt.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
Gewehrsprenggranaten TTM M 60
In NiederoÈsterreich sichergestellte Gewehrgranaten jugoslawischer Bauart
Nach mehrjaÈhrigen Ermittlungen
wurde 1999 gegen einen suÈdkoreanischen StaatsangehoÈrigen wegen
illegaler Vermittlung von Kriegsmaterial (Triebwerke, Fliegerabwehrsysteme,
MinenraÈumfahrzeuge,
Panzer, Boden-Luft-Raketen) nach
dem Iran, SuÈdkorea, AÈgypten und
Zypern Strafanzeige erstattet. Er
wurde schlieûlich in zweiter Instanz
zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein spezielles Problem im Zusammenhang mit der BekaÈmpfung der
WaffenkriminalitaÈt stellte der Umbau
von Pistolen aus dem ehemaligen
Ostblock dar. Ab etwa 1993 importierten mehrere oÈsterreichische Firmen legal groÈûere Mengen Faustfeuerwaffen der Marken Makarov,
Tokarev und FEG aus der ehemaligen DDR, der ehemaligen Sowjetunion, aus Ungarn und der VR
China.
Diese Pistolen wurden durch Entfernen des Originallaufs in Schreckschusswaffen umgebaut. Nach legalem Umbau und behoÈrdlichem
Beschuss erfolgte der Verkauf der
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Schreckschusspistolen im oÈsterreichischen Einzelhandel an Personen
uÈber 18 Jahre ohne Notwendigkeit
einer behoÈrdlichen Erwerbsberechtigung und ohne Eintragung in die
WaffenhandelsbuÈcher. Der Verkaufsweg dieser Pistolen lieû sich
daher spaÈter nicht mehr nachvollziehen. Diese umgebauten Pistolen
wurden uÈberwiegend nach Kroatien
und Slowenien verkauft. Dort haben
sich verschiedene TaÈtergruppen auf
den RuÈckbau der Pistolen spezialisiert. Die Waffen erhielten einen
neuen Lauf mit Gewinde, einen
SchalldaÈmpfer sowie zwei Magazine
und wurden dann in EU-Staaten geschmuggelt. Dort wurden sie vor allem in der organisierten kriminellen
Szene zum Kauf angeboten. Mit diesen Pistolen wurden bisher mehr als
100 schwere Straftaten begangen.
Insgesamt wurden bisher zwischen 1.000 und 1.500 Makarovund FEG-Pistolen sichergestellt, die
in OÈsterreich vorerst zu Schreckschusswaffen umgebaut und danach im Ausland wieder ruÈckgebaut
worden sind. Beim Beschussamt
wurden insgesamt etwa 9.000 solche Pistolen beschossen. Folglich
befinden sich noch mehr als 7.000
StuÈck dieser Waffen im Umlauf.
Die in OÈsterreich geltende Rechtslage beguÈnstigt den beschriebenen
Umbau von Pistolen. Eine Initiative
zu einer GesetzesaÈnderung wurde
ergriffen.
Neben der konsequenten Verfolgung des Waffenschmuggels ist es
Aufgabe der StaatsschutzbehoÈrden,
aufgrund der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen den Gesetzgeber
97
Organisierte KriminalitaÈt
Gesamtzahl der beschlagnahmten Feuerwaffen 1999*)
(gem. EU-Richtlinie 91/477/EWG)
-1
*) Aufgrund der Meldungen der Sicherheitsdirektionen und der Bundespolizeidirektion Wien
0
auf mangelhafte Rechtsgrundlagen
etwa im Hinblick auf die Vermittlung
von Kriegsmaterial und den RuÈckbau von Faustfeuerwaffen hinzuweisen und an entsprechenden GesetzesaÈnderungen mitzuwirken.
4. NuklearkriminalitaÈt
Unter NuklearkriminalitaÈt sind alle
illegalen AktivitaÈten mit nuklearen
oder radioaktiven Materialien zu verstehen.
In OÈsterreich gab es im Jahr 1999
insgesamt 12 Hinweise (1998: 16
Hinweise) auf einen illegalen Handel
mit nuklearen oder radioaktiven
Substanzen.
Die laufende Pilotstudie des
OÈsterreichischen Forschungszentrums Seibersdorf hinsichtlich der
praktischen Erprobung von Grenzmonitorsystemen zum AufspuÈren
von radioaktiven Substanzen an
den GrenzuÈbergaÈngen wurde wei-
98
tergefuÈhrt. Erste Detektoren wurden
probeweise eingesetzt.
Weltweit erfolgten zahlreiche Sicherstellungen von radioaktiven Materialien. Es wurden Substanzen wie
Uran-Pellets, Natururan, Americium-241, Cobalt-60, Iridium-131,
CaÈsium-137,
Radium-226
und
Strontium-90 beschlagnahmt.
Insgesamt kam es jedoch zu einem RuÈckgang von NuklearschmuggelfaÈllen. Trotzdem ist die
konsequente Verfolgung und AufklaÈrung von solchen VerdachtsfaÈllen
weiterhin eine wesentliche Aufgabe
der StaatsschutzbehoÈrden.
5. Schlepperei
Die BekaÈmpfung der Schlepperei
bedarf angesichts der VielfaÈltigkeit
dieses PhaÈnomens in jedem Staat
einer zentralen Steuerung sowohl in
analytischer als auch in operativer
Hinsicht, um den gesamtstaatlichen
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
und den internationalen Aspekt entsprechend abdecken zu koÈnnen.
In OÈsterreich wurde bereits zu Beginn der 90-er Jahre die Einsatzgruppe zur BekaÈmpfung des Terrorismus (EBT) als zentrale operative
Einheit innerhalb der Gruppe C ±
Staatspolizeilicher Dienst fuÈr die
SchleppereibekaÈmpfung zustaÈndig
gemacht. Inzwischen koordiniert
eine innerhalb der EBT eingerichtete
Zentralstelle zur BekaÈmpfung der
Schlepperei (EBT/ZBS) bundesweit
die Maûnahmen und besorgt die internationale Kooperation.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
5.1 Aufgriffe in OÈsterreich
Die Zahl der geschleppten, rechtswidrig eingereisten und unerlaubt
aufhaÈltigen Personen ist in OÈsterreich auch im Jahre 1999 im Vergleich zum Vorjahr dramatisch angestiegen. Wurden im Jahr 1998
insgesamt 19.693 Personen aufgegriffen, so waren es im Jahre 1999
insgesamt 42.812, mehr als doppelt
so viele.
Unter diesen aufgegriffenen Personen waren 2.949 Schlepper und
13.274 Personen, die nachweislich
mit Hilfe von Schleppern in das Bun-
99
Organisierte KriminalitaÈt
Schlepper, BeitragstaÈter, Organisatoren ±
nach NationalitaÈten
Vergleich 1997 bis 1999
desgebiet gelangten. Bei 26.589 war
die Zuordnung zu Schleppern nicht
moÈglich. Aufgrund bestimmter Indizien, wie Dauer der Reise, Entfernung zum Heimatland, Reiseroute
usw., kann aber davon ausgegangen
100
werden, dass auch ein Groûteil dieser Menschen mit Hilfe von Schleppern illegal eingereist ist.
Der enorme Anstieg der Aufgriffe
ist zum Groûteil auf die verstaÈrkten
Migrationsbewegungen jugoslawiSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
Geschleppte Personen ±
nach NationalitaÈten
Vergleich 1997 bis 1999
scher StaatsangehoÈriger aus dem
Krisengebiet des Kosovo, auf rumaÈnische
WirtschaftsfluÈchtlinge,
aber auch auf Migranten aus dem
Mittleren Osten (Iran, Irak, Afghanistan) und aus den LaÈndern des indischen Subkontinents zuruÈckzufuÈhren. Der Anstieg waÈre noch gravierender ausgefallen, waÈre es in
den letzten Monaten des Jahres
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
1999, nach der Beruhigung des
Kosovo-Konfliktes, nicht zu einem
deutlichen RuÈckgang von Aufgriffen
jugoslawischer StaatsangehoÈriger
gekommen.
Der Schwerpunkt der illegalen
GrenzuÈbertritte und Einschleusungen verlagerte sich gegenuÈber dem
Vorjahr in den Bereich der EU-Binnengrenze zu Italien.
101
Organisierte KriminalitaÈt
Illegaler Aufenthalt ±
nach NationalitaÈten
Vergleich 1997 bis 1999
Wurden im Jahr 1998 erst 1.010
uÈber Italien eingereiste Personen
aufgegriffen, so waren es 1999 bereits 9.033 Personen, was einen Anstieg von 794 % bedeutet.
Von einem RuÈckgang der Aufgriffszahlen kann aber auch im Nor-
102
den und Osten OÈsterreichs nicht gesprochen werden.
UÈber die Tschechische Republik
sind 1998 2.831 und 1999 5.266,
uÈber die Slowakische Republik
1998 1.504 und 1999 3.810 aufgegriffene Personen eingereist. Dies
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
bedeutet fuÈr die Tschechische Republik einen Anstieg von 86 % und
fuÈr die Slowakische Republik einen
Anstieg von 153 % gegenuÈber dem
Vorjahr. Aus Slowenien sind die Aufgriffszahlen von 1.564 im Jahr 1998
auf 2.269 im Jahr 1999, also um
45 %, angestiegen.
Im Jahr 1998 wurden 9.481 uÈber
Ungarn eingereiste Personen festgestellt. 1999 waren es 8.049 Personen, was einen RuÈckgang um
15 % bedeuten wuÈrde. Zu beachten
ist aber die relativ hohe Anzahl von
Menschen, bei denen das Land aus
dem sie nach OÈsterreich eingereist
sind, nicht festgestellt werden
konnte. Dabei handelte es sich um
hauptsaÈchlich im suÈdlichen NiederoÈsterreich aufgegriffene Personen,
die anschlieûend AsylantraÈge stellSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
ten und noch waÈhrend des laufenden Asylverfahrens wieder untertauchten. Man kann aufgrund diverser UmstaÈnde, wie etwa der geografischen Lage, davon ausgehen,
dass auch ein nicht unbetraÈchtlicher
Teil dieser Menschen uÈber Ungarn
nach OÈsterreich gelangt ist.
Insgesamt sind im Jahr 1998 uÈber
Tschechien, die Slowakei und Ungarn 13.816 Personen eingereist, im
Jahr 1999 waren es 17.125 Personen, was einen Anstieg von 24 %
bedeutet. Das heiût, dass zwar der
prozentuelle Anteil der uÈber die oÈstlichen NachbarlaÈnder nach OÈsterreich gekommenen Menschen in
der bundesweiten Gesamtzahl zuruÈckgegangen ist, in absoluten Zahlen jedoch ein Anstieg gegenuÈber
1998 festgestellt werden muss.
103
Organisierte KriminalitaÈt
Auch wenn sich der Schwerpunkt
nach SuÈden verlagert hat, ist der Migrationsdruck im Osten und Norden
nicht zuruÈckgegangen, sondern
noch angestiegen.
5.2 Globalisierung der
Migrationsbewegungen
Migrationspotentiale sind auf dem
gesamten Erdball verstreut, wobei
deren EinschaÈtzung und Kontrollierbarkeit zunehmend schwieriger
wird, da die migrationsausloÈsenden
VorgaÈnge und KraÈfte immer zahlreicher und staÈrker werden. Sie stehen
in unmittelbarem Zusammenhang
mit aktuellen Fragen und Problemen
der Weltpolitik, wie
. BevoÈlkerungsexplosion, vor allem
in LaÈndern der Dritten Welt,
. oÈkonomische Krisen,
. Kriege/BuÈrgerkriege und deren
Folgen,
. Menschenrechtsverletzungen und
Intoleranz,
. systematische Gewaltanwendung
(nicht nur zur Aufrechterhaltung
diktatorischer Systeme).
In OÈsterreich waren die Auswirkungen der Globalisierung im Jahr
1999 besonders deutlich erkennbar.
Migranten aus uÈber 120 LaÈndern
der Erde wurden aufgegriffen. 1998
kamen die illegalen Einwanderer
aus 87 LaÈndern.
Auûer OÈsterreich zaÈhlen die anderen EU-Staaten, die USA, Kanada
und Australien zu den bevorzugten
ZiellaÈndern.
FuÈr die europaÈischen LaÈnder stellen sich die Probleme der MigrationsstroÈme unterschiedlich dar. Die
104
Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes fungieren primaÈr als
Sammelbecken, Basislager und
TransitlaÈnder fuÈr die Weiterreise
oder Schleusung durch organisierte
kriminelle Netze. In den angesprochenen LaÈndern im Osten und SuÈdosten Europas finden diese Organisationen beste Voraussetzungen fuÈr
ihre TaÈtigkeit.
Frankreich und Groûbritannien bilden einen Anziehungspunkt fuÈr die
illegale Migration aus ihren ehemaligen Kolonien.
In abgeschwaÈchter Form gilt dies
auch fuÈr die Niederlande. Deutschland, die nordischen LaÈnder und
OÈsterreich gelten vor allem wegen
ihrer guten Wirtschaftsdaten, traditionell gut ausgebauten sozialen
Netze und einer relativ liberalen
Fremdengesetzgebung als attraktive
ZiellaÈnder.
5.3 Ursachen und GruÈnde fuÈr
MigrationsstroÈme
Die Ursachen und AusloÈsefaktoren der modernen VoÈlkerwanderungen sind in historisch markanten
VorgaÈngen des abgelaufenen Jahrhunderts zu finden. Von besonderer
Bedeutung sind Prozesse, die in einem engen kausalen Zusammenhang stehen, mit
. der AufloÈsung und dem Zerfall
multikultureller StaatenverbaÈnde,
begleitet von religioÈsen und ethnischen Konfliktsituationen,
. dem Andauern unzaÈhliger kriegsoder buÈrgerkriegsaÈhnlicher Auseinandersetzungen,
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
60%
. dem
krass
unterschiedlichen
Wachstum von BevoÈlkerung und
Wirtschaft (sowohl zu hohes BevoÈlkerungswachstum als auch
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
eine zu schnell wachsende Wirtschaft, die oft nur Wenigen wirkliche Vorteile und Wohlstand
bringt),
105
Organisierte KriminalitaÈt
. der Zunahme von Naturkatastrophen und der voranschreitenden
ZerstoÈrung von OÈkosystemen als
Folge des industriellen Wirtschaftssystems.
Bei den daraus resultierenden BeweggruÈnden wird zwischen Pushund Pull-Faktoren unterschieden:
Pull-Faktoren sind unter anderem
. Diskriminierung aus verschiedensten GruÈnden,
. unkontrollierbares BevoÈlkerungswachstum,
. Verelendung, basierend auf dem
Fehlen sozialer Auffangsysteme.
.
.
.
.
Pull-Faktoren sind unter anderem
BevoÈlkerungsruÈckgang und ArbeitskraÈftemangel im Zielland,
umfassende soziale Absicherung
in den AufnahmelaÈndern,
hervorragende Wirtschaftsdaten in
den AufnahmelaÈndern Europas
und in den Vereinigten Staaten
von Amerika,
demokratische
Regierungssysteme.
5.4 Schleusungsrouten
5.4.1 Allgemeines
Die Schlepperorganisationen nutzen zur Erreichung ihrer Zwecke
jede MoÈglichkeit, jedes Schlupfloch
und jede Unachtsamkeit bei Kontrollen und UÈberwachungen aus. So
ist diesen Gruppierungen auch bei
den
Schleusungsrouten
jede
Strecke recht, die moÈglichst gefahrlos und ohne groûen Aufwand benutzt werden kann.
106
Die oft langdauernde, beschwerliche und fuÈr die Migranten nicht ungefaÈhrliche Schleusung auf dem
Landweg, unter Verwendung verschiedenster Transportmittel, wird
in zunehmendem Maûe durch die
schnellere und bequemere Schleusung auf dem Luftweg ergaÈnzt. Dabei werden die Geschleppten immer
oÈfter mit hervorragend ge- und verfaÈlschten oder unberechtigt ausgestellten Reisedokumenten ausgestattet. Die zunehmend billigeren
Flugpreise beguÈnstigen diese Entwicklung.
Die RoutenfuÈhrung nach OÈsterreich richtet sich im Allgemeinen
nach den Herkunfts- und den beabsichtigten ZiellaÈndern der Migranten.
5.4.2 BR Jugoslawien ± Kosovo
UrspruÈnglich fuÈhrte die Hauptschleusungsroute von kosovoalbanischen Migranten hauptsaÈchlich
uÈber Ungarn nach OÈsterreich. Als
Transportmittel bis zur oÈsterreichischen Grenze wurden von den als
Reiseagenturen getarnten Schlepperorganisationen vorwiegend Reisebusse verwendet. Der Transport
uÈber die Grenze war in der Hand
von im oÈsterreichisch-ungarischen
Grenzgebiet ansaÈssigen Schlepperorganisationen.
WaÈhrend der elfwoÈchigen NATOIntervention (24. 3. 1999 bis 20. 6.
1999) kam es zu einer Massenflucht
der albanischstaÈmmigen BevoÈlkerung aus dem Kosovo. Gegen entsprechendes Entgelt wurden von organisierten Schleppern tausende
Menschen auf dem Seeweg von AlSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
banien nach Italien transportiert.
Von dort reisten die FluÈchtlinge in
Richtung west- und nordeuropaÈische EU-LaÈnder weiter. So gab es
von Mai bis August an der italienisch-oÈsterreichischen Grenze eine
groûe Zahl an Aufgriffen von Kosovoalbanern.
Die Schlepperroute vom Kosovo
uÈber Ungarn nach OÈsterreich kam
in dieser Zeit praktisch zum Erliegen. Einzig ethnische Serben versuchten auf diesem Weg aus der
Krisenregion zu fliehen. Sie wurden
dabei meist von in der EU lebenden
FamilienangehoÈrigen unterstuÈtzt.
Mit dem Ende der NATO-Intervention gingen auch die Aufgriffszahlen
von Kosovoalbanern auf das in den
Vorjahren bestehende Niveau zuruÈck. Die Kosovoalbaner bilden
aber immer noch einen hohen Anteil
an der Gesamtzahl der Aufgegriffenen.
5.4.3 Herkunftsland RumaÈnien
Die Migrationswilligen werden
meist in verschieden groûen Gruppen von RumaÈnien oder Ungarn
aus uÈber die Slowakei nach Tschechien gebracht. Zum Transport werden Autobusse, Personenkraftwagen oder auch die Bahn benutzt.
Im Raum Prag und BruÈnn verbringen die schleusungswilligen RumaÈnen einige Tage und warten auf ihre
von rumaÈnischen und tschechischen Schleppern organisierte Weiterreise. Die dabei verwendeten
Fahrzeuge besitzen meist deutsche,
franzoÈsische oder oÈsterreichische
Kennzeichen. Die Schlepper bedienen sich FahrzeugankaÈufer, die BilSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
ligfahrzeuge auf deutschen GebrauchtfahrzeugmaÈrkten oder von
Privatpersonen ± auch in OÈsterreich
± ankaufen.
Die Fahrzeuge werden sofort ins
Ausland (meist nach Tschechien)
verbracht und fuÈr Schlepperfahrten
verwendet. Oft muÈssen die Geschleppten die Fahrzeuge von den
Schleppern kaufen und selbst lenken.
Die uÈberwiegende Zahl der illegal
eingereisten rumaÈnischen StaatsangehoÈrigen kam uÈber die tschechisch-oÈsterreichische und die ungarisch-oÈsterreichische
Grenze
nach OÈsterreich.
Die Einreise geschleppter RumaÈnen erfolgt auf mehrfache Art:
GruÈne Grenze: Die Geschleppten
werden in Gruppen an die Grenze
zu OÈsterreich gebracht. Von Fuûschleusern werden sie uÈber die
gruÈne Grenze gefuÈhrt. Die Fahrzeuge werden von Organisationsmitgliedern, die im Besitz oÈsterreichischer Visa sind, uÈber die
Grenze gebracht, wo die Geschleppten wieder aufgenommen
werden.
Grenzstelle: Die Migranten versuchen, mit gefaÈlschten oder verfaÈlschten Reisedokumenten bzw.
Visa oder mit fremden Dokumenten
nach OÈsterreich zu gelangen. Weiters versuchen die Migranten, in
Fahrzeugen versteckt illegal einzureisen.
Blaue Grenze: Eine eher geringe
Zahl von rumaÈnischen StaatsangehoÈrigen versucht im slowakischoÈsterreichischen Grenzgebiet uÈber
die sogenannte blaue Grenze illegal
107
Organisierte KriminalitaÈt
nach OÈsterreich einzureisen. Sie
verwenden Schlauchboote oder sie
schwimmen uÈber den Grenzfluss.
Mitglieder von Schlepperorganisationen verkaufen den Migranten
Schlauchboote oder verlangen fuÈr
die Bekanntgabe geeigneter UÈbertrittsstellen Geld.
5.4.4 Naher und Mittlerer Osten
Die Hauptschleusungsroute fuÈhrt
nach wie vor auf dem Landweg,
uÈber die sogenannte Balkanroute,
von der TuÈrkei uÈber Bulgarien nach
RumaÈnien, von dort nach Ungarn
und dann weiter nach OÈsterreich.
Eine weitere Route fuÈhrt von Ungarn
uÈber Kroatien und Slowenien nach
OÈsterreich oder Italien, eine andere
von Ungarn uÈber die Slowakei nach
OÈsterreich.
In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Geschleppte auf der
Flugroute von der TuÈrkei nach Sarajevo und von dort auf dem Landweg
nach Kroatien festgestellt. Von
Kroatien aus werden die Geschleppten entweder auf dem Landweg
uÈber Slowenien nach OÈsterreich
und Italien, oder mit Booten auf
dem Seeweg direkt nach Italien,
und von dort weiter uÈber den Brenner transportiert.
Eine weitere Route fuÈhrt auf dem
Seeweg von der TuÈrkei und Griechenland nach Italien und auf dem
Landweg weiter in die zentralen und
noÈrdlichen EU-LaÈnder, insbesondere nach Deutschland und in die
skandinavischen LaÈnder.
Viele Migranten, vor allem Iraner
und Iraker, werden in den USA oder
Kanada aufgenommen. FuÈr ihre von
108
den Schleppern ¹garantierteª Reise
nach Europa bezahlen sie ± je nach
Risiko und Reisekomfort ± zumeist
im Voraus BetraÈge zwischen 7.000
und 10.000 Deutsche Mark an die
Schlepper.
5.4.5 Routen aus Fernost ± Asien
Die am haÈufigsten festzustellende
Schleusungsart bei Asiaten war im
Jahr 1999 jene per Flugzeug. Dabei
wurden unterschiedliche, oft schwer
nachvollziehbare Flugrouten gewaÈhlt. So wurden chinesische
StaatsangehoÈrige im Luftweg direkt
von China (Peking und Shanghai)
nach OÈsterreich gebracht. Andere
festgestellte Flugrouten fuÈhrten
uÈber Moskau ± Belgrad ± Abu Dhabi
± Istanbul und ZuÈrich nach OÈsterreich.
ZielflughaÈfen in OÈsterreich waren
nicht nur Wien-Schwechat, sondern
auch die FlughaÈfen Innsbruck, Salzburg und Linz.
Die Geschleppten reisten vorwiegend in Kleingruppen von fuÈnf bis
zehn Personen. Vereinzelt konnten
auch Gruppen aus China festgestellt
werden, die als ¹touristische Reisegruppenª getarnt, und mit einem
Reiseprogramm ausgestattet, nach
und durch OÈsterreich geschleppt
wurden.
AuffaÈlliges Merkmal bei diesen
¹Reisegruppenª war die Altersstruktur der ¹Touristenª (meist zwischen
18 und 25 Jahre), weiters fuÈhrten
die ¹Reisendenª kaum GepaÈck mit
und verfuÈgten meist einheitlich uÈber
einen Bargeldbetrag zwischen 800
und 1000 US-Dollar. Vermutlich
sollte so ihre ZahlungsfaÈhigkeit
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Organisierte KriminalitaÈt
nachgewiesen werden. Fast niemand hatte eine Kamera mit.
Das vom ¹Reiseleiterª mitgefuÈhrte
Rundreiseprogramm endete vorwiegend mit einem RuÈckflug von Paris
nach China. UÈberpruÈfungen der Hotelvouchers ergaben in der Regel,
dass meist keine Hotelreservierungen vorlagen und in einigen FaÈllen
die Hotels uÈberhaupt nicht existierten.
Es wurden oft ge- oder verfaÈlschte
ReisepaÈsse oder fremde ReisepaÈsse
verwendet.
5.5 Perspektiven ±
Entwicklungsszenarien
Viele der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen sind nicht neu.
Perspektiven und moÈgliche Szenarien, die den politisch Verantwortlichen aufgrund fundierter Beobachtungen und Erfahrungswerte aus
dem In- und Ausland prognostiziert
wurden, sind eingetroffen. In den
vergangenen Jahren wurde immer
wieder auf die Gefahr einer UnterschaÈtzung der Auswirkungen der
illegalen Migration und SchlepperkriminalitaÈt auf Staat und Gesellschaft hingewiesen.
Die organisierte SchlepperkriminalitaÈt ist auf der TaÈterseite mehr
und mehr von subtilen Taktiken und
Techniken gekennzeichnet. Die
Schleusungen sind meist praÈzise
geplant, wobei den finanziellen VerhaÈltnissen der Migranten, aber auch
den allgemeinen BeduÈrfnissen des
Marktes Rechnung getragen wird.
TatausfuÈhrung und Verwertung des
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
erzielten Gewinnes erfolgen meist
hochprofessionell und arbeitsteilig.
Das Verhalten der Organisatoren
und Schlepper orientiert sich an
moÈglichen staatlichen Strafverfolgungsstrategien und ist vielfach aÈuûerst konspirativ. Dazu kommen
ausgekluÈgelte Gegenstrategien, um
die Strafverfolgung abzuwehren.
Belastungszeugen werden gegebenenfalls massiv unter Druck gesetzt.
Tragendes Motiv ist die Erlangung
groÈûtmoÈglicher finanzieller Profite,
die nicht selten zur Etablierung und
Stabilisierung von Macht eingesetzt
werden.
Werden einzelne Mitglieder, insbesondere der unteren oder mittleren Ebene einer Schlepperorganisation oder externe Spezialisten (z.B.
DokumentenfaÈlscher) der Gruppe
festgenommen, so beeintraÈchtigt
dies die komplexe Personal- und
Logistikstruktur der durch Abschottungsstrategien geschuÈtzten Organisationen kaum.
Da die Logistikstrukturen (insbesondere BeschaffungsmaÈrkte, ProduktionsstaÈtten fuÈr Dokumente, AbsatzkanaÈle sowie Nachfrage nach
illegalen Dienstleistungen) auch bei
der Festnahme von FuÈhrungspersonen intakt bleiben, werden nach der
Zerschlagung einer TaÈtergruppe
nicht nur deren Marktanteile, sondern haÈufig auch deren Logistikstrukturen von einer anderen Organisation uÈbernommen. Da sich dadurch auf laÈngere Sicht gesehen die
besser abgeschotteten und organisierten TaÈtergruppen durchsetzen,
beguÈnstigt dieser ¹strafrechtliche
109
Organisierte KriminalitaÈt
Selektionsprozessª langfristig sogar
die gefaÈhrlicheren Organisationen.
Die Schlepperorganisationen verfuÈgen uÈber Verbindungen und Ressourcen, die ihre Verfolger nicht besitzen. Sie koÈnnen hohe finanzielle
Mittel und modernste Techniken
einsetzen, verfuÈgen uÈber beste nationale und internationale Kontakte,
sind hoÈchst flexibel in ihrer MachtausuÈbung und uÈberwinden dadurch
spielend Grenzen.
Die kriminell erlangten Profite werden zunehmend in legale GeschaÈfte
investiert. Dabei geht es nicht allein
um das Waschen von Geld, sondern
auch um strategische Entscheidungen. Investiert wird in Branchen, die
logistisch von Nutzen sein koÈnnen,
wie zum Beispiel in Reiseunternehmen, ReisebuÈros, in das Transportgewerbe, in Import- und Exportfirmen aller Art, KreditbuÈros sowie in
GaststaÈtten und Hotelbetriebe.
Die Versuche von Einflussnahmen
auf BehoÈrden verstaÈrken sich. In
den vergangenen Jahren mehrten
sich Hinweise und Anzeigen gegen
korrumpierte BehoÈrdenorgane. Als
Motiv kommen nicht nur finanzielle
110
Zuwendungen in Frage. Auch das
sorglose und naive Verhalten so
mancher oÈffentlicher Bediensteten
ist fuÈr die Informationsweitergabe
an die TaÈter verantwortlich.
Die von der illegalen Migration
ausgehenden Gefahren werden allgemein unterschaÈtzt.
Die organisierte SchlepperkriminalitaÈt steigt in der EU nach wie vor
stark an.
Bedingt durch die steigende Zahl
von Krisengebieten auf der ganzen
Welt, durch politisch-strategische
UÈberlegungen einzelner Regime, die
den Migrationsfluss verstaÈrken, sowie aufgrund sozialer und oÈkonomischer Faktoren ist die Nachfrage
nach gut organisierten Schleppern
groû.
Eine Umkehr dieser Entwicklung
ist auch in den naÈchsten Jahren
nicht zu erwarten.
Eine weitere Intensivierung der
SchleppereibekaÈmpfung durch Setzen von Schwerpunkten und VerstaÈrkung der internationalen Zusammenarbeit sowie VerschaÈrfung der
Strafnormen und Harmonisierung
der Rechtsordnungen ist notwendig.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Personen- und Objektschutz
XII. PERSONEN- UND OBJEKTSCHUTZ
In den §§ 22 und 48 SPG werden
die Aufgaben und Befugnisse hinsichtlich des vorbeugenden Schutzes von RechtsguÈtern sowie der Bewachung von Menschen geregelt1.
Die Vertreter auslaÈndischer Staaten,
internationaler Organisationen und
anderer VoÈlkerrechtsubjekte genieûen entsprechend den voÈlkerrechtlichen Verpflichtungen einen besonderen Schutz durch die oÈsterreichischen SicherheitsbehoÈrden ± auch
dann, wenn keine konkrete GefaÈhrdung vorliegt.
1
NaÈheres siehe Staatsschutzbericht 1997,
Kapitel XII.
Anonyme Drohungen sind haÈufig
Ausdruck
gesellschaftspolitischer
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
111
Personen- und Objektschutz
Unzufriedenheit und oft Grund fuÈr
Personen- und Objektschutzmaûnahmen der SicherheitsbehoÈrden.
Im Jahr 1999 (152 FaÈlle) gab es im
112
Vergleich zu 1998 (225 FaÈlle) einen
deutlichen RuÈckgang an Drohungen mit staatspolizeilicher Relevanz.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
SicherheitsuÈberpruÈfungen
XIII. SICHERHEITSUÈBERPRUÈFUNGEN
Mit 1. 9. 1999 ist eine Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in
Kraft getreten, mit der die Bestimmungen uÈber die SicherheitsuÈberpruÈfung geaÈndert worden sind (nunmehr §§ 55 bis 55 b SPG).
SicherheitsuÈberpruÈfung ist die AbklaÈrung der VertrauenswuÈrdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten, die Aufschluss daruÈber geben, ob Anhaltspunkte dafuÈr
bestehen, dass er gefaÈhrliche Angriffe begehen wird.
Die SicherheitsuÈberpruÈfung bezieht jene personenbezogenen Daten ein, die die SicherheitsbehoÈrden
in Vollziehung von Bundes- oder
Landesgesetzen ermittelt haben;
daruÈber hinaus duÈrfen Daten durch
Anfragen an andere BehoÈrden oder
sonst ermittelt werden, wenn der
Betroffene eine Funktion innehat
oder anstrebt, mit der ein Zugang
zu geheimer Information verbunden
ist.
Eine Information ist
1. ¹vertraulichª, wenn sie unter
strafrechtlichem
Geheimhaltungsschutz steht und ihre Geheimhaltung im oÈffentlichen Interesse gelegen ist;
2. ¹geheimª, wenn sie vertraulich ist
und ihre Preisgabe zudem die
Gefahr erheblicher SchaÈdigung
volkswirtschaftlicher Interessen
einer GebietskoÈrperschaft oder
erheblicher SchaÈdigung der auswaÈrtigen Beziehungen oder der
Interessen des Bundes an der
Aufrechterhaltung der oÈffentliSTAATSSCHUTZBERICHT 1999
chen Sicherheit oder der umfassenden
Landesverteidigung
schaffen wuÈrde;
3. ¹streng geheimª, wenn sie geheim ist und uÈberdies ihr Bekanntwerden eine schwere SchaÈdigung nach Punkt 2 wahrscheinlich machen wuÈrde.
Eine SicherheitsuÈberpruÈfung darf
erfolgen:
1. zur Sicherung gesetzmaÈûiger
AmtsausuÈbung oder der Geheimhaltung vertraulicher Informationen;
2. fuÈr Zwecke des vorbeugenden
Schutzes von Organwaltern verfassungsmaÈûiger Einrichtungen
(§ 22 Abs. 1 Z 2 SPG) und von
Vertretern auslaÈndischer Staaten,
internationaler
Organisationen
oder anderer VoÈlkerrechtssubjekte (§ 22 Abs. 1 Z 3 SPG) hinsichtlich von Menschen, die sich
im raÈumlichen Umfeld des GeschuÈtzten aufhalten.
Eine SicherheitsuÈberpruÈfung zur
Sicherung gesetzmaÈûiger AmtsausuÈbung oder der Geheimhaltung vertraulicher Informationen hat zu erfolgen:
1. auf Ersuchen jener BehoÈrde, in
deren Planstellenbereich der Betroffene einen Arbeitsplatz wahrnimmt oder anstrebt, bei dem er
verwaltungsbehoÈrdliche Befehlsund Zwangsgewalt auszuuÈben
oder maûgebenden Einfluss auf
das Zustandekommen sonstiger
Verwaltungsakte oder anderer
113
SicherheitsuÈberpruÈfungen
2.
3.
4.
5.
wichtiger behoÈrdlicher Entscheidungen zu nehmen hat;
auf Ersuchen des Bundesministers fuÈr auswaÈrtige Angelegenheiten vor der Erteilung eines
Exequatur zugunsten des Leiters
einer konsularischen Vertretung
oder des AgreÂments zugunsten
des Leiters einer diplomatischen
Mission;
auf Ersuchen jenes Unternehmens, in dem der Betroffene
eine TaÈtigkeit wahrnimmt oder
anstrebt, bei der er Zugang zu
vertraulicher, vor Verwertung im
Ausland (§ 124 StGB) zu schuÈtzender Information hat;
wenn der Betroffene Zugang zu
Informationen erhalten soll, die
durch
UÈberwachungsmaûnahmen nach § 149d Abs. 1 Z 3
StPO gewonnen worden sind;
wenn der Betroffene mit einem
Menschen, der Zugang zu streng
geheimer Information hat, im gemeinsamen Haushalt lebt und
volljaÈhrig ist.
114
UÈberdies hat eine SicherheitsuÈberpruÈfung auf Ersuchen eines Organs der EuropaÈischen Gemeinschaften oder einer anderen internationalen Organisation zu erfolgen,
wenn ein oÈsterreichischer StaatsbuÈrger oder ein Mensch mit Hauptwohnsitz in OÈsterreich eine TaÈtigkeit
ausuÈben soll, bei der er Zugang zu
vertraulicher Information dieser Organisation erhalten soll.
Auûer in den FaÈllen des vorbeugenden Schutzes von Organwaltern
und vor Erteilung eines Exequatur
oder des AgreÂments ist eine SicherheitsuÈberpruÈfung nur auf Grund der
Zustimmung und einer ErklaÈrung
des Betroffenen hinsichtlich seines
Vorlebens und seiner gegenwaÈrtigen
LebensumstaÈnde (SicherheitserklaÈrung) durchzufuÈhren. Die Zustimmung muss auch fuÈr die UÈbermittlung des Ergebnisses der UÈberpruÈfung an den Dienstgeber oder die
anfragende BehoÈrde vorliegen.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
SicherheitsuÈberpruÈfungen
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
115
Transport von Kernmaterial
XIV. TRANSPORT VON KERNMATERIAL
Die Rechtslage hinsichtlich des
Transportes von radioaktiven Stoffen und des Umgangs mit Kernmaterial wurde in den Staatsschutzberichten 1997 und 1998 dargestellt.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Im Verlauf des Jahres 1999 ist
vom Bundesministerium fuÈr Inneres
kein Bescheid betreffend den Umgang mit Kernmaterial ergangen.
117
Internationale Zusammenarbeit
XV. INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
Die internationale Zusammenarbeit im Staatsschutzbereich wurde
in den vergangenen Jahren angesichts weltweit auftretender PhaÈnomene extremistischer und terroristischer Natur, der laufenden Zunahme grenzuÈberschreitender AktivitaÈten krimineller Elemente und der
damit verbundenen starken internationalen Verflechtung der verschiedenen KriminalitaÈtsformen auf allen
Ebenen staÈndig ausgebaut und intensiviert. Hiebei schufen die politischen VeraÈnderungen in Osteuropa
mit dem Entstehen neuer Demokratien und die EU-Mitgliedschaft
OÈsterreichs neue MoÈglichkeiten der
Zusammenarbeit, aber auch zusaÈtzliche Verpflichtungen.
Der
Staatspolizeiliche
Dienst
pflegt gemaÈû seiner Aufgabenstellung weltweit Kontakte sowohl mit
PolizeibehoÈrden als auch mit Nachrichtendiensten anderer Staaten.
Die Verbindungen sind vielfaÈltig und
reichen von informellen Kontakten
bei der taÈglichen Arbeit uÈber Treffen
auf Experten- und Leiterebene bis
zur Mitarbeit in internationalen Gremien. Verschiedene Kommunikationssysteme dienen einem raschen
und aktuellen Informationsaustausch. Mit einer Reihe von Staaten
bestehen Ressort- und Regierungsabkommen uÈber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der BekaÈmpfung des Terrorismus und der organisierten KriminalitaÈt.
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Die fruÈheren Kooperationsformen,
wie etwa ¹TREVIª und ¹WIENER
CLUBª1, wurden mit dem Vertrag
von Maastricht 1991/92 durch die
Institutionalisierung der Zusammenarbeit der EU-Staaten im Bereich
Justiz und Inneres (III. SaÈule) sowie
der gemeinsamen Auûen- und Sicherheitspolitik (II. SaÈule) ersetzt.
SCHENGEN2 und EUROPOL haben
auch fuÈr den Staatsschutzbereich
eine besondere Bedeutung erlangt.
Die oÈsterreichischen StaatsschutzbehoÈrden arbeiten an mehreren EUund EUROPOL-Projekten auf dem
Gebiet der BekaÈmpfung des Terrorismus und der organisierten KriminalitaÈt mit.
Ende 1999 bestanden im Staatsschutzbereich zu insgesamt 63
Nachrichtendiensten bzw. PolizeibehoÈrden mit gleicher Aufgabenstellung in 45 Staaten Kontakte. 1999
fanden im ZustaÈndigkeitsbereich
des Staatspolizeilichen Dienstes
insgesamt 128 ZusammenkuÈnfte in
Form von ArbeitsgespraÈchen, Tagungen, Seminaren usw. mit Vertretern auslaÈndischer SicherheitsbehoÈrden statt, davon 56 in OÈsterreich
und 72 im Ausland.
1
Ehemaliges Sicherheitsforum der LaÈnder
Deutschland, Frankreich, Italien, OÈsterreich
und Schweiz.
2 È
Ubereinkommen von Schengen (Grenzort
in Luxemburg) uÈber den schrittweisen Abbau
der Kontrollen an den Grenzen 1985, ZusatzuÈbereinkommen 1990.
119
AbkuÈrzungen
ABKUÈRZUNGEN
AD
AfP
AIS
A.L.F.
ALFSG
BPD
BR
B-VG
BWUÈ
CD
CWUÈ
DDR
DHKP-C
DKEG
DKG
DVRK
DVU
EBT
EG
EGVG
ETA
EU
EUROPOL
FAPSI
FBI
FIS
FPOÈ
FPS
FSB
FSO
GIA
GRU
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Action Directe
Arbeitsgemeinschaft fuÈr demokratische Politik
Armee Islamique du Salut (Islamische Heilsarmee)
Animal Liberation Front
Animal Liberation Front Supporters Group
Bundespolizeidirektion
Brigate Rosse (Rote Brigaden)
Bundes-Verfassungsgesetz
B-Waffen-UÈbereinkommen
Compact Disc
C-Waffen-UÈbereinkommen
Deutsche Demokratische Republik
Devrimci Halk Kurtulus Partisi ± Cephesi (RevolutionaÈre Volksbefreiungsarmee ± Front)
Deutsches Kulturwerk europaÈischen Geistes
Deutsche Kulturgemeinschaft
Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Deutsche Volksunion
Einsatzgruppe zur BekaÈmpfung des Terrorismus
EuropaÈische Gemeinschaft
EinfuÈhrungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1950
Euskadi Ta Askatasuna (baskische Terrororganisation)
EuropaÈische Union
EuropaÈische kriminalpolizeiliche Zentralstelle mit Sitz
in Den Haag
FoÈderale Agentur fuÈr das Nachrichten- und Informationswesen der Russischen FoÈderation
Federal Bureau of Investigation
Front Islamique de Salut (Islamische Heilsfront)
Freiheitliche Partei OÈsterreichs
FoÈderaler Grenzdienst der Russischen FoÈderation
FoÈderaler Sicherheitsdienst der Russischen FoÈderation (Inlandsdienst)
FoÈderaler Schutzdienst der Russischen FoÈderation
Groupe Islamic Armee (Bewaffnete Islamische
Gruppe)
MilitaÈrischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen FoÈderation
121
AbkuÈrzungen
GUS
HVA
IAC
IAEO
IRA
KGB
KPA
LDK
LPK
MEK
MfS
MOIS
MSS
MTCR
MWL
NATO
ND
NDP
NGO
NIF
NPD
NS
NSDAP
NSG
NWRI
OÈBB
OK
OPEC
ORF
OÈVP
PALF
PKK
122
Gemeinschaft UnabhaÈngiger Staaten
Hauptverwaltung AufklaÈrung des MfS, ehemalige
DDR
International Action Center
Internationale Atomenergie-Organisation
Irish Republican Army (nordirische Terrororganisation)
Komitet Gossudarstwennoi Besopasnosti (Komitee
fuÈr Staatssicherheit der ehemaligen UdSSR)
Kriminalpolizeilicher Aktenindex
Lidhja Demokratike e Kosoves (Demokratische Liga
von Kosovo)
Levizja Popullare e Kosoves (Volksbewegung von
Kosovo)
Mudjaheddin e Kalq (Volksmodjahedin Iran, iranische Oppositionsgruppe)
Ministerium fuÈr Staatssicherheit, ehemalige DDR
Ministry of Intelligence and Security (iranischer
Nachrichtendienst)
Ministerium fuÈr Staatssicherheit (ziviler Nachrichtendienst der VR China)
Missile Technology Control Regime
Muslim World League
North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikpakt)
Nachrichtendienst
Nationaldemokratische Partei
Non Governmental Organization
National Islamic Front
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
Nationalsozialismus, nationalsozialistisch
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Nuclear Supplier Group
Nationaler Widerstandsrat Iran (iranische Oppositionsgruppe)
OÈsterreichische Bundesbahnen
Organisierte KriminalitaÈt
Organization of the Petroleum Exporting Countries
(Organisation der ErdoÈl exportierenden LaÈnder)
OÈsterreichischer Rundfunk
OÈsterreichische Volkspartei
Provisional Animal Liberation Front
Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans)
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
AbkuÈrzungen
PNO
RAF
SNB
SOKO
SPG
SPOÈ
StGB
StPO
SVR
TREVI
UCK
UNIDO
UNO
USA
U.T.
VG
WWW
ZBS
STAATSSCHUTZBERICHT 1999
Partei Neue Ordnung
Rote Armee Fraktion
Nationaler Sicherheitsdienst Usbekistans
Sonderkommission
Sicherheitspolizeigesetz
Sozialdemokratische Partei OÈsterreichs
Strafgesetzbuch
Strafprozessordnung
Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen
FoÈderation
¹Terrorism, Radicalism, Extremism, Violence Internationalª (Sicherheitsforum der EG)
Ushtria Clirimtare e Kosoves (Befreiungsarmee von
Kosovo)
United Nations Industrial Development Organization
United Nations Organization (Vereinte Nationen)
United States of America (Vereinigte Staaten von
Amerika)
Unbekannte(r) TaÈter
Verbotsgesetz
World Wide Web
Zentralstelle zur BekaÈmpfung der Schlepperei
123
Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium fuÈr Inneres
A-1014 Wien, Postfach 100, Herrengasse 7
Druck: Ferdinand Berger & SoÈhne Gesellschaft m.B.H., A-3580 Horn, Wiener Straûe 80
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