Schriftliche Kleine Anfrage

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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/8641
20. Wahlperiode
16.07.13
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 10.07.13
und
Betr.:
Antwort des Senats
Elektroautos in Hamburg
Ich frage den Senat:
1.
Wie viele Pkws mit ausschließlichem Elektroantrieb waren am 30. Juni
2013 in Hamburg zugelassen?
Am 30. Juni 2013 waren in Hamburg 283 Pkws (Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung gebaut sind und der Fahrzeugklasse M nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang II angehören) mit ausschließlichem Elektroantrieb zugelassen.
2.
Um welche Fahrzeugtypen handelte es sich dabei? Bitte für jeden Fahrzeugtyp die maximale Fahrstrecke und die Dauer einer Wiederaufladung
bei nahezu leerem Akku angeben.
Der Bestand setzt sich nach Herstellern und Typen wie folgt zusammen:
Hersteller
AIXAM MEGA (F)
CARE500
CITROEN (F)
CITROEN (F)
CITROEN (F)
CITY COM.A/S -DKDaimler (D)
Daimler (D)
FIAT
FIAT (I)
FIAT (I)
FORD (D)
Hotzenblitz/Ibach
Italcar
KEWET INDUSTRI (DK)
MIA
MITSUBISHI (J)
NISSAN (CH)
OPEL
PEUGEOT (F)
PEUGEOT (F)
RENAULT (F)
RENAULT (F)
RENAULT (F)
Handelsname
AIXAM MEGA
ohne
CITROEN AX - ELEKTRO
C-Zero
Saxo Electrique
MINI EL CITY
E-CELL
SMART electric drive
FIAT 500
312
FIORINO ELETTRICO
EKA
B01
ohne
EL-JET
MIA
Mitsubishi i-MiEV
NISSAN LEAF
Monocab
iOn
Peugeot 106
FLUENCE Z.E.
TWINGO
ZOE
Anzahl
1
1
1
18
3
3
20
89
61
1
18
1
1
2
2
1
6
13
1
10
1
4
1
11
Drucksache 20/8641
Hersteller
Tesla (USA)
Twike (CH)
VOLKSWAGEN-VW
VOLKSWAGEN-VW
VOLVO (S)
Summe
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Handelsname
Roadster
Twike III
Golf
Polo
C30
Anzahl
8
1
2
1
1
283
Die Reichweiten der verfügbaren Elektrofahrzeuge sind herstellerseitig durchschnittlich mit 100 km bis 200 km angegeben. In der praktischen Erprobung hat sich jedoch
herausgestellt, dass insbesondere bei niedrigen Temperaturen mit einer reduzierten
Reichweite zu rechnen ist.
3.
Wie viele Ladestationen gab es am 30. Juni 2013 in Hamburg? Wo
lagen diese und waren diese für alle in Frage 2. abgefragten Fahrzeugtypen geeignet?
Wenn nicht, bitte für jede Ladestation angeben, für welche Fahrzeugtypen diese geeignet sind.
Die Anzahl und Lage der Ladestationen hat sich zu den Angaben in Drs. 20/7669 vom
23. April 2013 nicht verändert. Darüber hinaus kann der aktuelle Stand der Ladestationen im öffentlichen Raum jederzeit der Internetseite
http://www.elektromobilitaethamburg.de/energie-laden/ entnommen werden.
Die Ladesäulen sind für alle Fahrzeuge nutzbar, die normkonform nach IEC 61851,
Mode-3-Ladeverfahren mit dem Typ2-Stecker laden. Die Ladesäulen verfügen zudem
über eine Schutzkontakt-Steckdose, an der Fahrzeuge nach dem Mode-2-Ladeverfahren laden können.
4.
Gibt es Berichte, dass Elektroautos Ladestationen nicht nutzen konnten,
weil der entsprechende Parkplatz von kraftstoffbetriebenen Autos besetzt war?
An den Ladesäulen sind die Kontaktdaten von Vattenfall beziehungsweise HAMBURG
ENERGIE als Betreiber angegeben. Die Betreiber berichten, dass die Zahl der Beschwerden auf einen geringen Umfang gesunken ist, der nicht gesondert erfasst wird.
5.
Gibt es Halter von Elektroautos, die ihr Auto in der eigenen Garage oder
dem eigenen Stellplatz aufladen?
Hierüber liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Erfahrungsgemäß besitzt jeder Halter eines Elektroautos eine Lademöglichkeit in seinem privaten Umfeld beziehungsweise beim Einsatz in Unternehmensflotten auf einem Betriebshof oder Firmengelände.
6.
Wann ist mit der Marktreife eines Akkus zu rechnen, der an einer normalen Tankstelle vom Fahrer ausgetauscht werden kann, sodass sich das
„Tanken“ auf wenige Minuten reduziert?
Technisch sind Wechselsysteme für Fahrzeugbatterien schon heute realisierbar. Bisherige Anbieter konnten sich am Markt aber nicht durchsetzen. Zuletzt hat auch der
bekannteste Anbieter Better Place im Mai 2013 Insolvenz angemeldet.
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