Preisliste 2016 - Rohrdorfer Beton
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Preisliste 2016 - Rohrdorfer Beton
Beton-Preisliste 2016 Kärnten Preisliste Kärnten TRANSPORTBETON Gü l t i g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Rohrdorfer Transportbeton GmbH Gebietsbüro für Kärnten Triglavstraße 2 A - 9500 Villach Telefon:050543-29002 Fax:050543-929002 e-mail: [email protected], www.rohrdorfer.at TRANSPORTBETON NACH DRUCKFESTIGKEITSKLASSEN Druckfestigkeitsklasse _ 1) Umweltklasse Konsistenz Preise C/m3 C 75,50 XO(A) bis F45 C 8/10 XO(A) bis F45 C 77,50 C 12/15 XO(A) bis F45 C 83,50 C 16/20 bis XC1 bis F45 C 88,50 C 20/25 bis XC1 bis F45 C 90,50 C 25/30 bis XC1 bis F45 C 30/37 bis XC1 bis F45 C 93,50 C 97,50 C 35/45 1) bis XC1 bis F45 C 101,50 C 40/50 1) bis XC1 bis F45 C 106,50 nur mit CEM 42,5 R bzw. CEM 52,5 N lieferbar zuzüglich Aufzahlung von 5,00 C/m3 Die Preise verstehen sich frei Bau für 1 m3 verdichteten Beton innerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag von 7.00 - 17.00 Uhr). Für Selbstabholung werden vom Frei-Bau-Preis 7,20 C/m3 vergütet. Bestellungen für Betonlieferungen bis 12.00 Uhr des vorherigen Werktages (Montag bis Freitag); für Betonpumpen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz. Die angeführten Betonsorten sind nach ÖNORM B 4710-1 überwacht und geprüft. Die in dieser Preisliste angeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage jeder Betonlieferung. Elektronische Rechnungsübermittlung Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Rechnungen zukünftig nur elektronisch zustellen. Für eine Zustellung in Papierform werden C 2,- je Faktura in Rechnung gestellt. Storno und Umbestellung Stornierung und Umbestellung von Betonlieferungen ab 50 m3 bis 200 m3 sind bis 15.00 Uhr des Vortages kostenfrei. Nach 15.00 Uhr des Vortages und am selben Tag verrechnen wir Pauschal einen Unkostenbeitrag in der Höhe von C 650,00. Für Stornierungen und Umbestellungen von Betonlieferungen über 200 m3 sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Bei Restmengenüberschreitungen von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10% der Gesamtbestellmenge behalten wir uns eine Änderung des Einheitspreises vor und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Lieferfolge. -3- Preisliste Kärnten TRANSPORTBETON Gü l ti g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Aufzahlung fÜr Expositionsklassen abgedeckte Umweltklasse bzw. besondere Eigenschaft Kurzbezeichnung1) abgedeckte Umweltklasse bzw. besondere Eigenschaft verrechnete Mindestfestigkeitsklasse Aufzahlung C/m3 B7 XC4/XD3/XF4/XA1L/ SB(A) C 25/30 C 20,20 B7/C3A-frei 2) XC4/XD3/XF4/XA2L/ XA2T/SB(A) C 25/30 C 34,00 B8 XC3/UB1(A) C 25/30 C 12,70 B9 XC3/UB2(A) C 25/30 C 14,90 B10 XC3/XD2/XF1/XA1L/ UB1(A) C 25/30 C 12,70 B10/C3A-frei XC3/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/UB1(A) C 25/30 C 26,50 B11 XC3/XD2/XF1/XA1L/ UB2(A) C 25/30 C 14,90 B11/C3A-frei XC3/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/UB2(A) C 25/30 C 28,60 B12 XC4/XD2/XF1/XA1L/ UB1(A) C 25/30 C 16,00 B12/C3A-frei XC4/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/UB1(A) C 25/30 C 29,60 C 17,00 B13 2) XC4/XD3/XF1/XA2L/ SB(A) C 25/30 C C 30,80 B13/C3A-frei 2) XC4/XD3/XF1/XA2T XA2L/SB(A) C 25/30 C 23,40 C 8/10 auf Anfrage bis C 12/15 XC1(A) XC2 (A) XC2(A) C 20/25 C 2,15 B1 XC3(A) C 25/30 C 3,20 B2 XC3/XD2/XF1/XA1L/ SB(A) C 25/30 C 5,20 B2 HS XC3/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/SB(A) C 25/30 C 19,00 B3 XC3/XD2/XF3/XA1L/ SB(A) C 25/30 C B3 HS XC3/XD2/XF3/XA1L/ XA1T/SB(A) C 25/30 C 21,20 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/ SB(A) C 25/30 C B4 HS XC4/XD2/XF1/XA1L/ XA1T/SB(A) C 25/30 C 21,20 B5 XC4/XD2/XF2/XF3/ XA1L/SB(A) C 25/30 C 11,60 B5 HS XC4/XD2/XF2/XF3/ XA1L/XA1T/SB(A) C 25/30 C 25,40 XC4/XD2/XF3/XA2L/SB(A) C 25/30 XC4/XD2/XF3/XA2L/ XA2T/SB(A) C 25/30 B6/C3A-frei 2) Kurzbezeichnung1) Aufzahlung C/m3 XC1 (A) B6 2) 1) 2) verrechnete Mindestfestigkeitsklasse 7,40 7,40 9,60 Tabelle NAD 13 wurde noch um die Bezeichnung B2 HS, B3 HS, B4 HS, B5 HS, B6, B7 C3A-frei, B13 und B13 C3A-frei erweitert. In der Regel ohne Erfüllung der Anforderung an CO2-Gehalt von max. 15 % bei Sand 0/4 (Anforderung bei XA2L). Aufzahlung für Expositionsklassen ab der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 auf Anfrage. verrechnete Eigenschaft Preise C/m3 Mindestfestigkeitsklasse Aufzahlung fÜr besondere Eigenschaften Kurzbezeichnung verrechnete Mindestfestigkeitsklasse Eigenschaft Preise C/m3 C 2,30 C 5,50 PB Pumpbeton bis 50m Leitungslänge inkl. Mast C 16/20, F 45 PB+ Pumpbeton über 50m Leitungslänge inkl. Mast C 16/20, F 52 BL Beton mit geringer Blutneigung (z.B. schlanke Sichtbetonmauerkronen) auf Anfrage W 40, W 45, W 55 Wärmeentwicklungsklassen bei der Erhärtung auf Anfrage VV auf Anfrage Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit mind. Beton mit verzögerter Anfangserhärtung: VA 6 (ca. 6 Std.)auf Anfrage VA 12 (ca. 12 Std.)auf Anfrage VA A1,0, A1,5, A2,0 Beton mit festgelegter Abrissfestigkeit auf Anfrage RS Beton mit reduziertem Schwinden C12,00 RRS Beton mit stark reduziertem Schwinden auf Anfrage SCC1 Selbstverdichtender Beton gemäß ÖBV Richtlinie SCC und ECC C 25/30, GK 16 C 38,00 SCC2 Selbstverdichtender Beton gemäß ÖBV Richtlinie SCC und ECC C 25/30, GK 16 Rdb Erhöhter Luftporengehalt für Randbalken C 25/30, B 7, GK 22 C 40,00 C 8,50 -4- Preisliste Kärnten TRANSPORTBETON Gü l t i g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Aufzahlung fÜr Sonderleistungen Konsistenz Preise F 45 auf F 52 C C F 45 auf F 59 C/m3 4,00 8,00 F 45 auf F 66 C 10,00 F 45 auf F 73 auf Anfrage Zemente Preise C/m3 Frühhochfester Zement: CEM II 42,5 R oder CEM II 52,5 N C 5,00 Hochofenzement (Silovorhaltung erforderlich): CEM III, 32,5 N oder R auf Anfrage HS Zemente (Silovorhaltung erforderlich): CEM I 32,5 R HS, C3A-frei CEM I 42,5 R HS, C3A-frei C 17,00 auf Anfrage Größtkorn Preise C/m3 auf Anfrage (lieferbar bis C 25/30) GK 4 GK 8 (lieferbar bis C 30/37) C 8,40 GK 16 (lieferbar bis C 35/45) C 4,50 Zusätze Preise C/m3 Fließmittel C 7,50 Frostschutz (chloridfrei) C 5,50 Abbindebeschleuniger ab C 25/30 Verzögerer bis 6 Stunden Quellmittel ab C 25/30 auf Anfrage bis 12 Stunden Wintererschwerniszuschlag vom 1.11. bis 31.3. (An normbedingten Heiztagen vorher und nachher findet keine Verrechnung statt.) C C 6,20 C 10,50 auf Anfrage 7,00/m3 Überstundenzuschläge Überstundenzuschlag für folgende Lieferzeiträume: Montag - Freitag 6.00-7.00 Uhr und 17.00-20.00 Uhr Samstag: 6.00-12.00 Uhr Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag für folgende Lieferzeiträume: Montag bis Freitag: 20.00-6.00 Uhr, Samstag: 12.00-24.00 Uhr Sonn- und Feiertag: 0.00-24.00 Uhr bei ZUSTELLUNG: Pauschale je Fahrzeug u. fuhre bei Abholung je m3 C 105,00 C 7,00 bei ZUSTELLUNG: Pauschale je Fahrzeug u. fuhre mind. mind. bei Abholung je m3 C 285,00 C 29,00 Mindermengenzuschlag Bei Zufuhr von unter 7,50 m3 - Verrechnung in jedem Fall pro fehlendem m3 C Entladezeit Die kostenfreie Entlade- und Wartezeit beträgt 4 Minuten/m3, darüber hinaus verrechnen wir je begonnene 5 Minuten Nachlass bei Selbstabholung 20,00/m3 C 6,50 C 7,20/m3 C 60,00/m3 C 50,00 C 55,00 Restbetonentsorgung Die Fahrzeuge sind auf der Baustelle vollkommen zu entleeren. Für nicht auf der Baustelle entleerten Beton (Restbeton) verrechnen wir für die Entsorgung Rüttlerverleih Pauschale je Einsatz Schneekettenpauschale pro Kettenmontage -5- Preisliste Kärnten TRANSPORTBETON Gü l ti g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. BetonfÖrderung Betonpumpen Mastlänge: 20-36 m bis 39 m bis 42 m bis 52 m Pauschale für An- und Abfahrt C222,00 C264,00 C296,00 auf Anfrage per gepumpten m3 C 9,60 C 10,30 C 11,10 Fahrmischerbetonpumpe (Pumi) oder Förderband Pauschale für An- und Abfahrt per gepumpten m3 C 110,00 C 17,00 Diese Preise bedingen durchschnittliche Fördermengen von mehr als 15 m3/Std. Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge pro Stunde. C 155,00 Zuschläge für Einsätze außerhalb der Normalarbeitszeit: Montag bis Freitag 17.00 bis 20.00 Uhr Samstageinsätze bis 12.00 Uhr +20 % Nachteinsätze ab 20.00 Uhr, Samstag ab 12.00 Uhr, Sonn- und Feiertagseinsätze + 20 % + 40 % Bestellungen der Pumpen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz. Wenn auf der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit vorhanden ist, verrechnen wir pauschal: Sollte die Pumpe zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können, muss eine Pauschale verrechnet werden. Pauschale für Standortverlegung während eines Einsatzes. Für die Beistellung von Rohrleitungen (ohne Verlegung) verrechnen wir: für Rohre DN 125 pro lfm. für Rohre und Schläuche DN 65 pro lfm. pro durchgefördertem m3 Beton An- und Abtransport von Rohrleitungen Fördern von Stahlfaserbeton je m Förderung 3 Für die Betonpumpe zum Anpumpen ist von der Baustelle ausreichend Zementschlämme (1 Sack Zement) zur Verfügung zu stellen. -6- C 150,00 C 420,00 C 50,00 C 4,00 C 4,00 C 3,70 auf Anfrage C 2,20 Preisliste Kärnten GRUPPE Gü l t i g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Betontechnologische Leistungen n Die angebotenen betontechnologischen Leistungen auf der Baustelle verstehen sich zzgl. km-Kosten, Arbeitszeit und Wegzeiten. n Bestellungen: mind. 48 Stunden vor Bedarf. Preise exkl. Prüf- und Ausstellungskosten für den Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle. n Unten angeführte Preise gelten in der Normalarbeitszeit. Außerhalb der Normalarbeitszeit werden folgende Zuschläge verrechnet: Montag - Samstag: 50 % Aufzahlung auf den jeweiligen Einheitspreis. Sonn- und Feiertag: 100 % Aufzahlung auf den jeweiligen Einheitspreis. Art der Leistung 1 Serie Probewürfel 1 Serie Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung im Werk auf der Baustelle C 166,00 C 166,00 C 249,00 C 249,00 49,00 C 115,00 C 357,00 C 442,00 Konsistenzprüfung Ausbreitmaß bzw. Verdichtungsmaß C Frischbetonprüfung 1 Serie Probewürfel, W/B-Wert-Best., Konsistenzprüfung und Rohdichte LP-Prüfung 87,00/Messung C 147,00/Messung C 133,00/Messung C 192,00/Messung 49,00/Messung C 115,00/Messung C W/B-Wert-Bestimmung Frischbetonrohdichte C Ermittlung der Bauwerkstemperatur (z.B. Weiße Wanne) C 263,00/Messperiode Kilometerkosten für Laborwagen C Baustoffprüfer - Regiestunde C 68,00 Betontechnologe - Regiestunde Identitätsprüfung inkl. Attestkosten einer akkreditierten Prüfanstalt. Preise abhängig von der Betonsorte. Druckfestigkeitsprüfung am Würfel je Serie Rückprallhammerprüfung am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt Weitergabe von Produktionsdaten oder Betonierprotokollen je Lieferschein oder Seite Weitergabe von Rezeptdaten, Prüfdaten oder Formblättern je Rezept oder Formblatt Abnahme von Betonmischwerken je Überprüfung C 98,00 -7- 1,12/km auf Anfrage C 94,00 C 73,00 C 10,00 C 31,00 C989,00 Preisliste Kärnten TRANSPORTBETON Gü l t i g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z l i c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Aufzahlungen für Faserbeton und Aaton® Readyfibre® - Stahlfaserbeton mit geprüften Eigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton. Anwendungsbeispiele: Faserbetoneigenschaft Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C/m3 C 16/20* FaB T1/BZ3,0/G1 C 30,00 C 20/25 FaB T2/BZ3,0/G2 C 36,00 FaB T3/BZ4,5/G3*** C 42,00 FaB T1/BZ3,0/G1 C 30,00 FaB T2/BZ4,5/G2 C 36,00 FaB T3/BZ4,5/G3 C 42,00 Druckfestigkeitsklasse Fundamentplatten, Wände, Streifenfundamente Umweltklasse XC1, XC2, B1** C 25/30 Monolithische Bodenplatten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innen- bzw. Außenflächen (pumpfähig) B2, B7 C 25/30 Fugenarme Monolithische Bodenplatten (pumpfähig) B2 C 30/37 * nur als XC1, ** nur als C 25/30, *** ab C 25/30 B1 C 48,00 (nur regional verfügbar) C 54,00 (nur regional verfügbar) FaB T4/BZ4,5/G4 FaB T5/BZ4,5/G5 Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf. Readyfibre® - Kunststofffaserbeton - werksgemischt mit Eigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton. Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C/m3 Faserbetoneigenschaften Produkteigenschaften Verringerung der Frühschwindrissbildung FaB FS Erhöhung der Brandbeständigkeit FaB BBG auf Anfrage Kunststoff-Makrofaserbeton FaB-Makro auf Anfrage C 15,00 Aaton® - der fließende Beton. Anwendungsgebiet Anwendungsgebiete Produktbezeichnung DruckfestigkeitsklasseUmweltDruckfestigkeitsklasse klasse Type Aufpreis für Aatoneigenschaft C/m3 XC1, XC2 ECC C 18,00 C 25/30 B1 ECC C 18,00 C 25/30, C 30/37 B2, B7 ECC C 18,00 Der Aaton® für alle Standardanwendungen Aaton ® C 25/30 Der Aaton für dichte Bauteile ® Der Aaton® für monolithische Bodenplatten Herstellung gemäß ÖBV Richtlinie „SCC und ECC“ mit Größtkorn 16, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM. Aaton® weist die besondere Eigenschaft PB (Pumpbeton) und PUMI (Pumpbeton mit Schlauchleitung bis DN 100) auf. Aaton-Fibre® - der fließfähige, werksgemischte Stahlfaserbeton. Anwendungsbeispiele: Druckfestigkeitsklasse Umweltklasse XC1, XC2 Fundamentplatten, Wände, Streifenfundamente C 25/30 B1 Monolithische Bodenplatten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innen- bzw. Außenflächen C 25/30 , C 30/37 B2, B7 Faserbetoneigenschaft Type Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C/m3 FaB T1/BZ4,5/G1 ECC C 48,00 FaB T2/BZ4,5/G2 ECC C 54,00 FaB T1/BZ4,5/G1 ECC C 48,00 FaB T2/BZ4,5/G2 ECC C 54,00 FaB T3/BZ4,5/G3 ECC FaB T1/BZ4,5/G1 ECC C 60,00 C 48,00 FaB T2/BZ4,5/G2 ECC C 54,00 FaB T3/BZ4,5/G3 ECC C 60,00 Herstellung gemäß ÖBV Richtlinie „SCC und ECC“ mit Größtkorn 16, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM. Aaton-Fibre® weist die besondere Eigenschaft PB (Pumpbeton) auf. Aaton-Fibre® mit der Eigenschaft PUMI (Pumpbeton mit Schlauchleitung bis DN 100) auf Anfrage. Zur normgemäßen Nachbehandlung empfehlen wir folgenden Verdunstungsschutz: Antisol E Gebinde 25 kg C55,00 Glascotex SP C135,00 Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf. Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf. -8- Preisliste Kärnten TRANSPORTBETON Gü l ti g a b 1. 1. 2016, z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t . Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. FlieSSestrich, readylight® EPS, ECOFILL® Der fließende Vorsprung. Fließestrich Der Fließestrich auf Calciumsulfatbasis. Einsatzgebiete Nutzen alle Estrichflächen im Innenbereich - schwimmender Estrich - Gleitestrich - Heizestrich Preise bis 5 m3 inkl. Förderung: Fließestrich 225 Fließestrich 300 g g g g g rascher Einbau (bis zu 1.000 m2/Tag und Partie) nahezu fugenlos verlegbar reduzierte Estrichdicke (-25 % bei Heizestrichen) erhöht den Wirkungsgrad der Fußbodenheizung Preise ab 5 m3 inkl. Förderung: 276,00 C/m3* Fließestrich 225 244,00 C/m3* 286,00 C/m Fließestrich 300 254,00 C/m3* 3* * Ein Volumen von 1 m3 entspricht einem Gewicht von ca. 2,2 to. Leichter Isolier- und Ausgleichsbeton. Readylight® EPS Readylight® EPS 350 kg/m3 131,00 C/m3 Readylight® EPS 650 kg/m 131,00 C/m3 Readylight® EPS 850 kg/m3 PB 3 131,00 C/m3 Stabilisiertes Verfüllmaterial gemäß ONR 23131. EcoFill® (Regional verfügbar) EcoFill EcoFill EcoFill SVM Künetten verfüllen ohne verdichten. GK 4 GK 16 GK 32 GK 4 GK 16 GK 32 PB F 52 F 52 F 52 F 59 F 59 F 59 F 59 Eigenschaften 76,00 C/m3 76,00 C/m3 76,00 C/m3 80,00 C/m3 80,00 C/m3 80,00 C/m3 84,00 C/m3 volumenbeständig fließfähig schnell belastbar wiederaufgrabbar frostbeständige Gesteinskörnung frostsicher gemäß Ö-Norm B 4811 SPEZIALBAUSTOFFE Spritzbeton - halbfertig Readyjet® 101,00 C/m3 Beton mit erhöhter Abriebfestigkeit (B7/XM2) Readymix Rolltop® 123,00 C/m3 Beton mit erhöhter Abriebfestigkeit (B7/XM2) Rolltop Speed® (24 Stunden-Freigabe)132,00 C/m3 Zementstabilisierte Tragschicht lt. RVS Readystab® 59,00 C/m3 Verpress- und Injektionsmörtel Readymix Inject® auf Anfrage Hohlraumverfüllung Readypor®64,00 C/m3 Selbstverdichtender Beton Readymix SCC auf Anfrage Hochleistungsbeton Readymix Hochleistungsbeton auf Anfrage Weiße Wanne Readymix Weiße Wanne Beton auf Anfrage -9- Mit Sicherheit betonieren! Mit Produkten von Rohrdorfer sind Sie mit Sicherheit gut beraten. Für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle füllen Sie bitte das Merkblatt „Mit Sicherheit betonieren!“ gemeinsam mit Ihrem Rohrdorfer Verkaufsberater aus. Zufahrtswege: Belastung: Der Zufahrtsweg zur Baustelle sollte für das Fahrzeuggewicht von bis zu 40 Tonnen und einer Fahrzeughöhe von ca. 4 m geeignet sein. Die Stützen des Pumpfahrzeuges müssen vollständig auf festem Untergrund stehen, da sehr hohe Belastungen auftreten können. Hält der Boden den Stützlasten von bis zu 25 to stand? Aufstellungsort: Sicherer Arbeitsplatz: Sicherheitsabstand Ist ausreichend Platz für die Betonpumpe mit vollständig ausgefahrenen Stützen und den Fahrmischer vorhanden, oder benötigen Sie eine kleinere Pumpe? Sicherheitsabstand Trockenheit Nebel/Regen bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn) bis 110 kV (S-Bahn) bis 220 kV (Eisenbahn) Unbekannte Spannung Befindet sich der Aufstellplatz auf ebener Fläche? (Maximale Neigung von 3° zulässig!) 1 m 2 m 3 m 6 m 4 m 8 m 5 m 10 m Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen Sie unbedingt das zuständige Elektrizitätswerk zu Rate ziehen. Bleibt ausreichend Platz, um die Betonpumpe und den Fahrmischer zu passieren? (Gehweg 1,5 m, Fahrbahn 3 m!) Tipp: Telefonnummer ist am Mast ersichtlich - Abschaltung ist nicht kostenpflichtig! -10- Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen § 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen 1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen Auftraggeber (AG) und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der angeführten Reihenfolge: - Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des Leistungsgegenstandes) - Diese AGB - Die für Beton (die „Ware“) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1. und Teil 2., sowie die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter der Österreichische Bautechnik Vereinigung. 1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wirkungslos und wer den nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden. 1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgeset zes. „Unternehmerische AG“ sind Auftraggeber, die keine Konsumenten im Sinne des Konsu mentenschutzgesetzes sind. § 2 – Lieferung und Leistung 2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht ge eignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die behördliche Genehmigung rechtzeitig zu beschaf fen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen. 2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle. 2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare Behinderungen entge gen stehen. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass die Außentemperatur unter +3 C°, gemes sen im Lieferwerk, liegt. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung befreit. 2.4 Sollte die abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht an die Baustelle geliefert werden, so treffen den AN die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erst nach Ablauf einer Respirofrist von einein halb Stunden, die mit der Einmahnung der Leistung durch den AG zu laufen beginnt. 2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die tatsäch lich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für bestellte und nicht abge nommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponie kosten zu verrechnen. 2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN hievon mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu verständigen. Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat der AG zu ersetzen. Die Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 2.7 Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein unter zeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt. § 3 – Pumpleistungen 3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des Fahrmischers zur Verfügung zu stellen. 3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Betonpumpe bzw. der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Einbringen des Betons ist aus schließlich der AG verantwortlich. 3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten, die eine geänderte Rezeptur verlangt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG. 3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie deren Reinigung ist der AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust. 3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich. Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der Beton pumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen. § 4 – Prüfung am Frischbeton 4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und Regelwerke anzu wenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse im Sinne des Punkts 9.6.1 der ÖNORM B 4710, Teil 1, nachweist. 4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festgestellt, sind diese unverzüglich schriftlich dem AN mitzuteilen. § 5 – Gewährleistung und Schadenersatz 5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff Allgemeines Bürgerli ches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten. 5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt. 5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf Mängel, die dem AG zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste Veränderungen am Produkt (z.B. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. Der AN leistet darüber hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen Betonier- abschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller zusammen einbringt. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammenset zung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft. Der AG ist verpflichtet, solche Rezepte unter fachkundiger Anleitung zu erstellen. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegen über einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.5 Werden dem Beton vor der Übergabe im Sinne des Punkts 5.2 auf Wunsch des AG von ihm beigestellte Stoffe (Fasern, Zusatzmittel, etc.) beigemengt, so beschränkt sich die Gewähr leistung des AN im Rahmen der sonstigen Bdingunge auf Mängel, die erwiesenermaßen unabhän gig von den beigemengten Stoffen entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegen über einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu unter suchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Unterlässt der AG diese Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge. 5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit verbundenen Kosten trägt im Falle ver tragskonformer Lieferung der AG. 5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe hat der unternehmerische AG zu beweisen. 5.9 Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor aus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jeden falls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.10Ist der AG ein Unternehmer, so trägt er die Beweislast für ein Verschulden des AN. Seine Ersatz ansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig davon jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Ist der AG ein Konsument, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen 6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsbe standteile berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenänderungen ab Ver tragsabschluss werden gemäß den vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie her ausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung berücksichtigt. 6.2 Die Abrechnung der von AN erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt auf Grund der von AG bestätigten Lieferscheine. 6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten und erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG. 6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig, wenn der AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens abgelehnt wird, oder Umstände be bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen. 6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen, entscheidet über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen AG ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet weiterer Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der gesetzlichen Rechts folgen das Recht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits leistungen abhängig zu machen. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückge geben und sofortige Barzahlung gefordert werden. 6.7 Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungs erfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen werden der CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 – 153 Gewerbeordnung übermittelt. § 7 – Gefahrenübergang 7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in jenem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) die Sphäre des AN verlässt. § 8 – Erfüllungsort und Gerichtsstand 8.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN. 8.2 Ist der AG ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend. 8.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Stand 25.04.2012 Produkt:ZementgebundenerBaustoff Überarbeitetam:31.8.2015 Ausgabe8/2015 Erstellt:31.8.2015 1 BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS 1.1 Bezeichnungdesgemisches Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- EinstufunggemäßVerordnung(EG) DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig: bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 GemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010 1.2 3.2 GemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010 Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen) Portland- 65997-15-1 266-043-4 Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet. Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 Steinkohlen- 68131-74-8 268-627-4 flugasche Produkt:ZementgebundenerBaustoff zementklinker Ausgabe8/2015 Verwendungdesgemisches Überarbeitetam:31.8.2015 Erstellt:31.8.2015 DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 1.3 Bezeichnungdesunternehmens 1 BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS 3.2 3.2 Hersteller/Lieferant:....................................................................................................................................... 1.1 Bezeichnungdesgemisches 1.1 Bezeichnungdesgemisches DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig: DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig: Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Firmenwortlaut:............................................................................................................................................... Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen) Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen) 1.2 Verwendungdesgemisches 1.2 Verwendungdesgemisches Straße/Nummer:............................................................................................................................................. DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet. Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet. PLZ/Ort:............................................................................................................................................................... 1.3 Bezeichnungdesunternehmens Bezeichnungdesunternehmens 1.3 Hersteller/Lieferant:Transportbetonhersteller Firmenwortlaut: Rohrdorfer Transportbeton GmbH Hersteller/Lieferant:....................................................................................................................................... Hersteller/Lieferant:....................................................................................................................................... Straße/Nummer: Triglavstraße 2 Fax:........................................................................................................................................................................ PLZ/Ort: 9500 Villach Firmenwortlaut:............................................................................................................................................... Firmenwortlaut:............................................................................................................................................... Telefon:050543-29002 SachkundigePerson:....................................................................................................................................... Fax:050543-929002 Straße/Nummer:............................................................................................................................................. Straße/Nummer:............................................................................................................................................. Sachkundige Person: Monika Oehlwein Telefon:................................................................................................................................................................ 1.4 notrufnummer PLZ/Ort:............................................................................................................................................................... PLZ/Ort:............................................................................................................................................................... Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar Telefon:................................................................................................................................................................ Telefon:................................................................................................................................................................ 2 MÖgLichegeFAhren DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung. Fax:........................................................................................................................................................................ Fax:........................................................................................................................................................................ 2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008 Hautreizend,Kategorie2 Gefahrenklasseund-kategorie: SachkundigePerson:....................................................................................................................................... schweraugenschädigend,Kategorie1 SachkundigePerson:....................................................................................................................................... H315:VerursachtHautreizungen Gefahrenhinweise: H318:VerursachtschwereAugenschäden 1.4 notrufnummer notrufnummer 1.4 2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008 Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar Gefahrenpiktogramme: 2 gefährlicheinhaltsstoffe SICHerHeITSDATeNBLATT MÖgLichegeFAhren DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung. DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung. 2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008 2.1 Signalwort: GeFAHr Hautreizend,Kategorie2 Hautreizend,Kategorie2 H315 VerursachtHautreizungen Gefahrenklasseund-kategorie: Gefahrenklasseund-kategorie: schweraugenschädigend,Kategorie1 Gefahrenhinweise: schweraugenschädigend,Kategorie1 H318 VerursachtschwereAugenschäden H315:VerursachtHautreizungen H315:VerursachtHautreizungen P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen. Gefahrenhinweise: Gefahrenhinweise: H318:VerursachtschwereAugenschäden Sicherheitshinweise: H318:VerursachtschwereAugenschäden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung Augenschutztragen 2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008 2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008 P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen Augen:einigeMinutenlangbehutsammit Gefahrenpiktogramme: Gefahrenpiktogramme: Wasserausspülen.eventuellvorhandene KontaktlinsennachMöglichkeitentfernen. Weiterausspülen.SofortVergiftungsinfor mationszentraleoderArztanrufen. P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer Signalwort: GeFAHr Signalwort: GeFAHr hAut:MitvielWasserundSeifewaschen H315 VerursachtHautreizungen H315 P362 VerursachtHautreizungen KontaminierteKleidungausziehenundvor Gefahrenhinweise: Gefahrenhinweise: H318 VerursachtschwereAugenschäden VerursachtschwereAugenschäden H318 erneutemTragenwaschen P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen. DarfnichtindieHändevonKinderngelangen. P102 Sicherheitshinweise: Sicherheitshinweise: P280 S chutzhandschuhe/Schutzkleidung 2.3 Anderemöglichegefahren P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung Augenschutztragen Augenschutztragen BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt. P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen Augen:einigeMinutenlangbehutsammit ugen:einigeMinutenlangbehutsammit A Wasserausspülen.eventuellvorhandene 3 zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen Wasserausspülen.eventuellvorhandene KontaktlinsennachMöglichkeitentfernen. KontaktlinsennachMöglichkeitentfernen. 3.1 chemischecharakterisierung Weiterausspülen.SofortVergiftungsinforWeiterausspülen.SofortVergiftungsinfor DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln mationsszentraleoderArztanrufen. zentraleoderArztanrufen. mation wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand. P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer hAut:MitvielWasserundSeifewaschen hAut:MitvielWasserundSeifewaschen (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) P362 KontaminierteKleidungausziehenundvor ontaminierteKleidungausziehenundvor Portlandzementklinker P362 K Kalkstein (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) erneutemTragenwaschen erneutemTragenwaschen Hüttensand (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001) 2.3 Anderemöglichegefahren 2.3 Anderemöglichegefahren BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt. BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt. 3 zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen 3.1 3.1 chemischecharakterisierung chemischecharakterisierung DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln asGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln D wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand. wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand. Portlandzementklinker Portlandzementklinker Kalkstein Kalkstein Hüttensand Hüttensand Bypassstaub Bypassstaub Seite 1/2 Seite 1/2 1/2 Seite -12- 0-1 0-20 Gefahren-Kategorie H-Sätze H315,H317, 1 H318,H335 H315,H317, 1 H318,H335 - - 0-10 - - gefährlicheinhaltsstoffe gefährlicheinhaltsstoffe 4 erSte-hiLFe-MASSnAhMen Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- Konzentrations- Bezeichnung CAS-Nr. EinstufunggemäßVerordnung(EG) EinstufunggemäßVerordnung(EG) bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen Gefahren-Kategorie H-Sätze Gefahren-Kategorie H-Sätze Portland Allgemeine Hinweise H315,H317, Portland- H315,H317, 65997-15-1 266-043-4 1-20 1 65997-15-1 266-043-4 1-20 1 zementklinker FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich. H318,H335 zementklinker H318,H335 - H315,H317, ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen 65997-15-1 266-043-4 1-20 1 H315,H317, H315,H317, zementklinker H318,H335 Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 270-659-9 0-1 1 vermeiden. Bypassstaub 68475-76-3 0-1 1 H318,H335 H318,H335 H315,H317, 68475-76-3 270-659-9 0-1 1 Bypassstaub Augenkontakt Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0-20 - 65996-69-2 266-002-0 0-20 - -Hüttensand H318,H335 Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche Steinkohlen- 65996-69-2 266-002-0 Steinkohlen- Hüttensand 0-20 - 68131-74-8 268-627-4 0-10 - -Hornhaut schädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas 68131-74-8 268-627-4 0-10 - flugasche flugasche Steinkohlen- betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser 68131-74-8 268-627-4 0-10 - flugasche mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang 4.1 4 4.1 4.1 4.2 4.3 5 4.2 4.2 6 4.2 6.1 4.3 4.3 6.2 5 6.3 4.3 6 6.4 6.1 6.1 7 7.1 6.2 6.2 6.2 6.3 6.3 6.4 6.4 6.3 7 6.4 7.1 7.1 (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001) (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001) 1-20 darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische erSte-hiLFe-MASSnAhMen Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen Augenarztkonsultieren. Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Hautkontakt Allgemeine Hinweise ürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich. euchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte FFFürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich. ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich. vermeiden. reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren. vermeiden. ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen Augenkontakt Verschlucken vermeiden. Augenkontakt AKugenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche ugenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche einerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich A Augenkontakt Hornhaut chädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren. sschädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas Hornhaut betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang Hornhaut schädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser verursachen. Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang Augenarztkonsultieren. Augenarztkonsultieren. Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen. Hautkontakt Hautkontakt Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder euchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte FFUeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht Augenarztkonsultieren. Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich gefährlichfürdieUmwelt. Hautkontakt reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren. reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren. hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung Verschlucken Verschlucken WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen. FeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich einerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich K Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren. Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren. reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren. MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen Verschlucken ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden brandförderndbeianderenMaterialien. verursachen. verursachen. Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf aut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren. H MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen. dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen. WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen U mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht U mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht anzuwendendeVerfahren gefährlichfürdieUmwelt. gefährlichfürdieUmwelt. Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben. verursachen. WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen. vorlegen. WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen. H aut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf umweltschutzmaßnahmen dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen. FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation, MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen. U mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht ementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht Z gefährlichfürdieUmwelt. Methodenzurreinigungundentsorgung brandförderndbeianderenMaterialien. brandförderndbeianderenMaterialien. VerschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen. WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblatt MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung VerweisaufandereAbschnitte PSieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13. ersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen P ersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen anzuwendendeVerfahren anzuwendendeVerfahren PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen SSchutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür chutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür anzuwendendeVerfahren hAnDhABungunDLAgerung sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben. sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben. Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung umweltschutzmaßnahmen umweltschutzmaßnahmen Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür euchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation, zu Schutzmaßnahmen FFEmpfehlungen euchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation, sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben. inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen. BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen. umweltschutzmaßnahmen BetonbitteAbschnitt6.3beachten. Methodenzurreinigungundentsorgung Methodenzurreinigungundentsorgung Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden V erschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich V erschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation, Nichtzutreffend. verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen. verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen. inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt VerweisaufandereAbschnitte VerweisaufandereAbschnitte Methodenzurreinigungundentsorgung KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich. SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13. SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13. V erschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen. BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandhAnDhABungunDLAgerung VerweisaufandereAbschnitte schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden. SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13. Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung Empfehlungen zu zu Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen Empfehlungen BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem ittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem B BetonbitteAbschnitt6.3beachten. BetonbitteAbschnitt6.3beachten. BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem Maßnahmen zur zur Verhinderung Verhinderung von von Bränden Bränden BetonbitteAbschnitt6.3beachten. Maßnahmen Nichtzutreffend. Nichtzutreffend. Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Maßnahmen zum zum Schutz Schutz der der Umwelt Umwelt Nichtzutreffend. Maßnahmen KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich. KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Hinweise zu zu allgemeinen allgemeinen Hygienemaßnahmen Hygienemaßnahmen KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich. Hinweise BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandB Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden. schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden. BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandschuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden. SICHerHeITSDATeNBLATTgemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010 Produkt:ZementgebundenerBaustoffAusgabe8/2015 7.2 11 edingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvon B unverträglichkeiten ZementgebundeneBaustoffewerdenfeucht,infließfähigemZustandzum sofortigeneinbauangeliefertundsindnichtlagerfähig. Lagerklasse:VCI-Lagerklasse13(NichtbrennbareFeststoffe). 7.3 Spezifischeendanwendungen Fürdiespezifischenendanwendungen(sieheAbschnitt1.2)sindkeinezusätzlichen Informationenerforderlich. 8 e XPOSitiOnSBegrenzungunDPerSÖnLiche SchutzAuSrÜStungen 8.1 expositionsgrenzwerte–nichtzutreffend ementgebundeneBaustoffewerdenmitchromatreduziertenBindemittelnhergeZ stellt.DeswegenisteineKontrolledeswasserlöslichenChromaVInichtnotwendig. 8.2 individuelleSchutzmaßnahmen,persönlicheSchutzausrüstung tOXiKOLOgiScheAngABen 11.1 Akutetoxizität llgemein:BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen.VordenPausenundbei A ArbeitsendeHändewaschenundgegebenenfallsduschen,umanhaftendeBetonfeinanteilezuentfernen.BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.Nach derArbeitmitzementgebundenenBaustoffensolltenArbeitersichwaschenoder duschenundHautpflegemittelverwenden.KontaminierteKleidung,Schuhe, Handschuhe,Uhrenetc.vorerneuterNutzungreinigen. Gesichts-/Augenschutz: BeiSpritzgefahrdichtgeschlossene,anliegendeSchutzbrillegemäßeN166 verwenden. Augenkontakt: DirekterKontaktmitdemGemischkannzuHornhautschädenführen,zumeinendurchdiemechanischeundalkalischeWirkungundzumanderen durcheinesofortigeoderspäterereizungoderentzündung.DirekterKontaktmit SpritzerndesGemischeskannAuswirkungenhaben,dievoneinermoderaten Augenreizung(z.B.BindehautentzündungoderLidrandentzündung)biszuernsten Augenschädenunderblindungreichen. Hautkontakt:DasGemischhateinehaut-undschleimhautreizendeWirkung.Der Kontaktkannzuunterschiedlichenirritativenundentzündlichenreaktionender Hautführen,z.B.rötungundrissbildung.AnhaltenderKontaktinZusammenhang mitmechanischemAbriebkannzuernstenHautschädenführen. Verschlucken: DasVerschluckenkannreizungendesMagen-Darm-Trakteshervorrufen. 12 uMWeLtBezOgeneAngABen 12.1 toxizität GelangengrößereMengennichtausgehärteterzementgebundenerBaustoffein KontaktmitWasser,kanndiesjedochzueinerpH-Wert-erhöhungführenund damitunterbesonderenUmständentoxischfüraquatischesLebensein. 12.2 PersistenzundAbbaubarkeit(nichtzutreffend) 12.3 Bioakkumulationspotenzial(nichtzutreffend) 12.4 MobilitätimBoden(nichtzutreffend) Handschutz: Nässegeschützte,abrieb-undalkaliresistenteSchutzhandschuhetragen.Geeignet sindbeispielsweisenitrilgetränkteBaumwollhandschuhemitCe-Zeichen.Maximale Tragedauerbeachten.LederhandschuhesindaufGrundihrerWasserdurchlässigkeit nichtgeeignetundkönnenchromathaltigeVerbindungenfreisetzen.Handschuhe nurinVerbindungmitentsprechendenHautschutzmittelnverwenden. Hautschutz: Schutz,reinigungundPflegederHautgewährleisteneineintakteundgesundeHaut. VorArbeitsbeginnundwährendderTätigkeitsindspeziellfürdiejeweiligeGefährdung geeigneteSchutzproduktezuverwenden. 12.5 ergebnissederPBt-undvPvB-Beurteilung(nichtzutreffend) 12.6 AndereschädlicheWirkungen(nichtzutreffend) 13 hinWeiSezurentSOrgung 13.1 ungebrauchterestmengedesgemisches einemöglicherücknahmebeimHerstellererfragen.Solltediesnichtmöglichsein, wiein13.2beschriebenvorgehen. 13.2 Feuchtesgemisch FeuchteProdukteaushärtenlassenundnichtindieKanalisationoderGewässer gelangenlassen.entsorgunggemäßPunkt13.3. Hautreinigung: NachderTätigkeitsindschonendeundrückfettendeMittelzuverwenden. Hautpflege: NachArbeitsendeisteinHautpflegemittelanzuwenden. Körperschutz: GeschlossenelangärmeligeSchutzkleidungundalkaliresistente,ausreichendhohe SicherheitsstiefelnacheN345tragen.FallsKontaktmitdemfrischenGemischnicht zuvermeidenist,solltedieSchutzkleidungauchwasserdichtsein.Daraufachten, dasskeinfrischesGemischvonobenindieSchuheoderStiefelgelangt. 13.3 AusgehärteteProdukte UnterBeachtungderörtlichenbehördlichenBestimmungenentsorgen.Nichtin dieKanalisationgelangenlassen.entsorgungdesausgehärtetenProduktswie BetonabfälleunderhärteteBetonschlämme(ÖNOrMS2100) (Abfallschlüsselnummer31.427„Betonabbruchverfestigt“). 14 AngABenzuMtrAnSPOrt asGemischunterstehtnichtdeninternationalenGefahrgutvorschriften(IMDG, D IATA,ADr/rID).esistdaherkeineKlassifizierungerforderlich. 8.3 BegrenzungundÜberwachungderumweltexposition Wasser:FrischeGemischenichtinsGrundwasseroderAbwassersystemgelangen lassen.DurchdenKontaktisteinAnstiegdespH-Wertsmöglich.Beieinem pH-Wertvonüber9könnenökotoxikologischeeffekteauftreten. 14.1 un-nummer(nichtzutreffend) Boden:KeinespeziellenKontrollmaßnahmenerforderlich. 14.3 transportgefahrenklassen(nichtzutreffend) 9 PhYSiKALiScheunDcheMiScheeigenSchAFten 14.5 umweltgefahren(nichtzutreffend) 9.1 Angabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischeneigenschaften a)Aussehen:imregelfallgrau.DasGemischkannaberauchgefärbtsein. b)Geruch:geruchlos c)pH:Zement(T=20°CinWasser,Wasser-Feststoff-Verhältnis1:2):11-13,5 d)roh-Dichte:ca.2,2kg/dm³; e)LöslichkeitinWasser:Zement(T=20°C):gering(0,1-1,5g/l) f)Konsistenz:erdfeuchtbisfließfähig 14.6 BesondereVorsichtsmaßnahmenfürdenVerwender(nichtzutreffend) 9.2 SonstigeAngaben(nichtzutreffend) 10 StABiLitÄtunDreAKtiVitÄt 14.2 Ordnungsgemäßeun-Versandbezeichnung(nichtzutreffend) 14.4 Verpackungsgruppe(nichtzutreffend) 10.1 reaktivität BeizementgebundenenBaustoffenfindeteinehydraulischeerhärtungstatt.Dies führtzueinerVerfestigung,wobeidieGemischenichtmitihrerUmgebungreagieren. 10.2 chemischeStabilität DieGemischesindinUmgebungenmitpH-Wertengrößerodergleich5chemisch stabil.GeringerepH-Werte(Säureangriff)könnenmittel-oderlangfristigzur ZerstörungderGemischemitFunktionsverlustführen.Gesundheitliche Beeinträchtigungengehenhiervonnichtaus. 10.3 Möglichkeitgefährlicherreaktionen(nichtzutreffend) 10.4 zuvermeidendeBedingungen eineunplanmäßigenachträglicheWasserzugabeistzuvermeiden,dasiezur VerringerungderProduktqualitätführt. 10.5 unverträglicheMaterialien •SäurenzerstörendasGefügedererhärtetenGemische. •UnedleMetallewieAluminium,Zink,MagnesiumführenbeiKontaktmit feuchtenGemischenzurWasserstoffentwicklung. 10.6 gefährlichezersetzungsprodukte ZementgebundeneBaustoffezersetzensichnichtingefährlicheBestandteile. 14.7 M assengutbeförderunggemäßAnhangiidesMArPOL-Übereinkommens73/78 undgemäßiBc-code(nichtzutreffend) 15 rechtSVOrSchriFten 15.1 V orschriftenzuSicherheit,gesundheits-undumweltschutz/spezifische rechtsvorschriftenfürdasgemisch ZementgebundeneBaustoffesindGemischeundfallendahernichtunterdie registrierungspflichtdereG-Verordnung1907/2006(reACH).Zementgebundene BaustoffesindgemäßArt.2.7(b)undAnhangV.10dereG-Verordnung1907/2006 (reACH)nichtregistrierungspflichtig. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse:WGK1(schwachwassergefährdend)(Selbsteinstufung gemäßVwVwSvom17.05.1999). GISCODe:ZP1(zementhaltigeProdukte,chromatarm) Gefahrstoffverordnung(GefStoffV),Chemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung eineStoffsicherheitsbeurteilungentsprechenddereG-reACH-Verordnungistnicht erforderlich,daessichumeinGemischhandelt. 16 SOnStigeAngABen 16.1 Schulungsratschläge ZusätzlichzuSchulungsprogrammenfürArbeitnehmerzudenThemenGesundheit, SicherheitundUmwelthabenUnternehmensicherzustellen,dassihreArbeitnehmer dasSicherheitsdatenblattlesen,verstehenunddieAnforderungenumsetzenkönnen. 16.2 Ausschlussklausel DieAngabenindiesemSicherheitsdatenblattbeschreibendieSicherheitsanforderungenunseresProduktsundstützensichaufdenheutigenStandunserer Kenntnisse.SiestellenkeineZusicherungvonProdukteigenschaftendar.Bestehende Gesetze,Verordnungenundregelwerke,auchsolche,dieindiesemDatenblattnicht genanntwerden,sindvomempfängerunsererProdukteineigenerVerantwortung zubeachten. Seite 2/2 -13- Der sichere Umgang mit frischem Beton am Bau Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton: ARBEITSHANDSCHUHE SCHUHE Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig. Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen. LANGE HOSE SCHUTZBRILLE Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie gefährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden. SOFORTMASSNAHMEN BEI AUGEN- UND HAUTKONTAKT GEFAHR Das Auge einige Minuten lang mit reinem Wasser spülen (falls möglich mit einer Augenspülflasche). H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vor- handene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (Tel. 01/4064343) oder Arzt anrufen. P302 + P352 + P333 + P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneu- tem Tragen waschen. l Bei Femdkörpern im Auge das Auge spülen, verbinden und unverzüglich einen Arzt aufsuchen oder die Vergiftungszentrale (+43 1 406 43 43) anrufen. l l l Bei Hautkontakt den Frischbeton mit viel Wasser abspülen und mit Seife waschen. Mit Frischbeton verunreinigte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. ENTSORGUNGSHINWEISE l Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren. l ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein „Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen“ für die Verwendung von Frischbeton dar. Version: 08/2015 l Allgemeines: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzung für einen unbehinderten Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen zu schaffen. l Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, ein für die Aufstellung der Pumpe geeigneter Standort l und ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der Förderanlagen vorhanden sind. Der Auftraggeber hat die erforderliche behördliche Genehmigung - insbesondere für Straßenbenützung oder Gehsteigabsperrung - l rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Etwaige Verschmutzung der Straße, der Gehsteige, Gebäudeteile, Zufahrten und Gewässer sind vom Auftraggeber auf seine l Kosten zu entfernen. Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht. l Zugabe von Frostschutz entbindet nicht von der vorsorglichen Nachbehandlung auf der Baustelle. l Für Empfehlungen zur normgemäßen Nachbehandlung, insbesondere bei heißer und kalter Witterung, kontaktieren Sie Ihren l zuständigen Verkaufsberater. -14- Hier finden Sie uns: Rohrdorfer Transportbeton GmbH Kärnten 9500 Villach Triglavstraße 2 Tel.: 050543-29002 Fax: 050543-929002 Zentrale technologische Fragestellungen bitte an: Gebietsbüro Wien, NÖ-Nord, NÖ-Süd, Burgenland: Lagerstraße 1-5, 2103 Langenzersdorf, Tel.: 050543-21002 Gebietsbüro NÖ-West / OÖ: Kotzinastraße 3, 4030 Linz, Tel.: 050543-25002 Baustofftechnik GmbH 8670 Krieglach, Schwöbing 26 Tel.: 050543-50000 Fax: 050543-950000 Gebietsbüro Steiermark: Einödstraße 37, 8600 Bruck an der Mur, Tel.: 050543-28002 Werke Gebiet Kärnten Werk Nr. 2933 Werke Kärnten - Zentrale Bestellannahme: Tel. 050543-29002, Fax Dw 929002 9300 St. Veit/Glan Fischergrube Blintendorf 050543-29330 Verkaufsberater Günther Wieser 0664 / 130 63 46 2912 9500 Villach Fellach, Drautal-Bundesstr. 050543-29120 Verkauf 0664 / 130 63 44 2913 9241 Wernberg/Föderlach Landesstraße 46 04252-4325 Verkauf 0664 / 130 63 44 2974 9500 Villach Gailspitz 050543-29740 Verkauf 0664 / 130 63 44 2903 9400 Wolfsberg Ziegeleistraße 3 050543-29030 Martin Trippold 0664 / 130 63 49 Rohrdorfer Sand und Kies GmbH Gebietsleiter: Herr Ing. Franz Schalko 2405 Bad Deutsch-Altenburg, Am Pfaffenberg 1 Mobil: 0664/1859242, [email protected] Kieswerk: Markgrafneusiedl Steinbruch: Bad Deutsch-Altenburg Region Ost II Gebietsleiter: Herr Christian Stangl 2700 Wr. Neustadt, Am Luckerweg 1 Mobil: 0664/1230609 [email protected] Kieswerke: Bad Fischau, Badener Straße, Weikersdorfer Straße Verkauf: Herr Franz Brauneder Mobil: 0664/5285316 [email protected] Region Süd-West + Region Süd-Ost Leiter: Herr Ing. Alfred Burger 4522 Pichlern/Steyr, Steyrtalstraße 130 Mobil: 0664/5261920, [email protected] Gebiet NÖ-West Kieswerke: Grafenwörth, Nussdorf, St. Pölten Verkauf: Herr Jürgen Schrittwieser Mobil: 0664/8371747 [email protected] Bestellannahme: 050543 1105 Gebiet Oberösterreich & Ennstal Kieswerke: Pichlern, St. Martin Steinbrüche: Gröbming Verkauf: Herr Rene Kronschachner Mobil: 0664/1219887 [email protected] Bestellannahme: 050543 36040 Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH ABFALL Sie erreichen uns unter: 8600 Bruck/Mur Einödstraße 37 Tel.: 050543-58000 Fax: 050543-958000 Gebiet Steiermark Kieswerke: Krieglach, Hönigsberg, St. Michael, Fisching Steinbrüche: Veitsch, Hadersdorf Verkauf: Herr Christian Pillhofer Mobil: 0664/5483907 [email protected] Bestellannahme: 050543 1175 Rohrdorfer Erdbau GmbH Weikersdorf Wiener neustadt Mobil: 0664/5361115 E-mail:[email protected] Mobil: 0664/8379000 E-mail:[email protected] Beratung und Verkauf: Herr Ing. Herwig Glössl Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.rohrdorfer.at A-2700 Wr. Neustadt, Luckerweg1 Leiter Erdbau: Herr Ing. Anton Stögerer Satz- und Druckfehler vorbehalten. P L2 6 A 1 3 - 1 1 1 5 Region Ost I