PROTOKOLL der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 4
Transcription
PROTOKOLL der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 4
PROTOKOLL der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 4. Dezember 2012 im Festssaal, Franz Anderle-Platz 2 Sitzungsbeginn: 19:05 Uhr Sitzungsende: 21:02 Uhr Anwesend waren: Vorsitzender: Bgm Dr. Andreas Linhart SPÖ Stv. Vorsitzender: 1. Vbgm Matthias Müller SPÖ Mitglieder: GR Ing. Thomas Baumann, BSc GR Kurt Benesch Gf GR Dr. Ernst Brunner GR Edith Digruber 2. Vbgm Gerhard Feichter GR Erich Führnstahl UGR Sabine Hiermann GR Brigitta Hirsch GR KR Ing. Robert Krickl GR Eva Maria Krottner auch Gröpner Gf GR Peter Lackner Gf GR Alois Lick SPÖ SPÖ ÖVP SPÖ ÖVP BFB GRÜNE SPÖ SPÖ FPÖ ÖVP SPÖ Seite 1 von 73 GR Andrea Lorenz GR Ulrike Merhaut Gf GR Mag. Kurt Moser GR Miklos Nemeth GR Martin Niegl GR Andrea Niegl-Richter GR KR Manfred Rudolf Paula GR Oliver Prosenbauer GR Mario Rosensteiner GR Albert Scheiblauer GR Gabriele Schiener GR Maria Luise Schuster UGR Petra Skala Gf GR Gabriele Steiner GR Wolfgang Alois Tringler Gf GR Silvia Weginger GR Ing. Walter Wukowits Gf GR DI (FH) Dieter Zelber Grüne SPÖ ÖVP ÖVP ÖVP SPÖ ÖVP ÖVP FPÖ SPÖ SPÖ ÖVP ÖVP SPÖ ÖVP SPÖ SPÖ SPÖ Schriftführerin: Christine Wiemann Weiterer Anwesender: AL Wolfgang Schragner Entschuldigt und abwesend war: GR Elisabeth Lichtblau ÖVP Seite 2 von 73 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Beschluss über Einwendungen zur Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Bgm Dr. Andreas LINHART 3 Bericht des Prüfungsausschusses 3.1 Bericht der Betriebs- und ErrichtungsgesmbH 4 Berichte des Bürgermeisters 4.1 Volksbefragung 2013 - Beschluss über die Entschädigungszahlungen an die Wahlbehörden SIB/057/2012 4.2 Bestellung eines Bildungsgemeinderates SIB/058/2012 4.3 Transferzahlung 2012 an die Freiwillige Feuerwehr VER/033/2012 1. Vbgm Matthias MÜLLER 5 Finanz- und Liegenschaftsverwaltung 5.1 1. Nachtragsvoranschlag 2012 FIN/183/2012 5.2 Voranschlag 2013 FIN/184/2012 5.3 Beschließung des Dienstpostenplanes FIN/185/2012 5.4 Zinssatzvereinbarung FIN/182/2012 5.5 Aufschlagserhöhung bei Bank Austria Darlehen FIN/186/2012 5.6 Vereinbarung Parkdeck Ortszentrum GLV/130/2012 5.7 Ansuchen um Löschung des Wiederkaufsrechtes, EZ 2772, H. L. GLV/176/2012 Wassmuth-Gasse Seite 3 von 73 5.8 Franz O., Ansuchen um Löschung des Wiederkaufsrechtes, EZ 3327, Rennweg GLV/177/2012 5.9 MMag. Katharina P., Ansuchen um Kauf einer Teilfläche der Parzelle Nr. 102/3, Hauerweg GLV/179/2012 5.10 Jelena S., Ansuchen um Kauf eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 1062/24, Arbeitergasse GLV/184/2012 5.11 Erwin S., Abschluss eines Kaufvertrages für eine Teilfläche der Parzelle Nr. 795, Brunnerbergstraße GLV/183/2012 5.12 Vergabe der Pachtfläche Nr. 3, EZ 2738, Radetzkystraße GLV/137/2012 5.13 Ankauf einer Bodenreinigungsmaschine für den Festsaal - Kostenbeschluss GLV/187/2012 Gf GR Gabriele STEINER 6 Soziales und Gesundheit 6.1 Ankauf Geschirr für Essen auf Rädern - Kostenbeschluss SIB/053/2012 6.2 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Soziales und Gesundheit SIB/054/2012 6.3 Fonds Österreichischer Stammzellenregister, Registrierung von Knochenmark- oder Blutstammspende, Kostenbeschluss GLV/190/2012 Gf GR Silvia WEGINGER 7 Familie und Bildung 7.1 Vermeidung eines Hitzestaus im NÖ Landeskindergarten Ortszentrum, bauliche Maßnahmen - Kostenbeschluss GLV/174/2012 7.2 Verlängerung des Mietvertrages für den Kindergarten am campus21, Objekt F16 102 GLV/191/2012 7.3 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Familie und Bildung SIB/047/2012 Seite 4 von 73 Gf GR Dr. Ernst BRUNNER 8 Bauen, Wohnen und Verkehr 8.1 Änderungen der Bebauungsbestimmungen Brunnerbergstraße BAU/740/2012 8.2 Ansuchen um Änderung der Bauklasse, Familie N., Brunnerbergstraße 117 BAU/645/2012 8.3 Ansuchen um Änderung der Baufluchtlinien, Firma T., Liechten- BAU/773/2012 steinstraße 46-48 8.4 Antrag um Änderung der Baufluchtlinie, Familie H., Friedrich Schiller-Straße 8A BAU/774/2012 Gf GR Alois LICK 9 Infrastruktur 9.1 Kontrahentenvertrag für Installationsarbeiten - Neubeauftragung BAU/755/2012 9.2 Kontrahentenvertrag, Erd- und Baumeisterarbeiten für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung- Neubeauftragung 9.3 Kontrahentenvertrag für die Kanalreinigung - Neubeauftragung BAU/758/2012 9.4 Kontrahentenvertrag für die Wartung der öffentlichen Beleuchtung - Neubeauftragung BAU/759/2012 9.5 Hochbehälter 3, Reparatur des Tores BAU/760/2012 9.6 Sanierung des Brunner Sammlers 2013 BAU/761/2012 9.7 Ausleuchtung der Fußgängerübergänge BAU/763/2012 9.8 BrunnCard - Taxifunktion- Projekt für eine bezirksweite Initiative BAU/764/2012 9.9 Schiebereinbau in der Franz Schubert-Straße - nachträglicher Beschluss BAU/765/2012 9.10 Kanalkataster, zusätzliche Erhebungen im Bereich des Platengrundes und der Heugasse BAU/772/2012 9.11 Dringlichkeitsantrag FPÖ: Öffentliche Beleuchtung - Gutachten! VER/038/2012 10 Abfallwirtschaft BAU/756/2012 Seite 5 von 73 Gf GR Peter LACKNER 11 Umwelt und Wirtschaft Gf GR Mag. Kurt MOSER 12 Kunst, Kultur und Tourismus 12.1 Projektsubvention 2012 aus dem Referat Kunst, Kultur und Tourismus GLV/168/2012 Gf GR DI (FH) Dieter ZELBER 13 Jugend und Sport 13.1 Abschluss von Wartungsverträgen für die Elektroanlagen in der Zweifach-Sporthalle GLV/155/2012 13.2 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Jugend und Sport SIB/051/2012 2. Vbgm Gerhard FEICHTER 14 Verwaltung 14.1 Straßenbauprogramm 2013 BAU/767/2012 14.2 Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstbeitrag 2013 VER/031/2012 14.3 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Verwaltung VER/036/2012 Nicht öffentlicher Teil 1. Vbgm Matthias MÜLLER 15 Finanz- und Liegenschaftsverwaltung Gf GR Gabriele STEINER 16 Soziales und Gesundheit Seite 6 von 73 Bgm Dr. Andreas LINHART 17 Personalangelegenheiten 17.1 Anträge der Personalvertretung PER/400/2012 17.2 Änderung der Funktionsdienstpostenverordnung PER/394/2012 17.3 PER353 - Einverständliche Auflösung des Dienstverhältnisses PER/389/2012 17.4 PER1248 - Zustimmung zur Änderung des Beschäftigungsausmaßes PER/378/2012 17.5 PER1259 - Bestellung zur stellvertretenden Hortleiterin für einen PER/390/2012 befristeten Zeitraum 17.6 PER2027 - Überstellung in die Grund-Entlohnungsgruppe 5 PER/399/2012 17.7 PER2063 - unbefristete Aufnahme PER/391/2012 17.8 PER2064 - unbefristete Aufnahme PER/392/2012 17.9 PER2061 - unbefristete Aufnahme PER/393/2012 17.10 PER2062 - unbefristete Aufnahme PER/395/2012 17.11 PER2065 - unbefristete Aufnahme PER/396/2012 17.12 PER2060 - unbefristete Aufnahme PER/397/2012 17.13 PER2066 - unbefristete Aufnahme PER/398/2012 17.14 PER92 - Ansuchen um Inanspruchnahme von Altersteilzeit PER/401/2012 17.15 Zeiterfassungssystem Tide - Änderung der Betriebsvereinbarung PER/403/2012 17.16 Private Nutzung von Mobiltelefonen - Abschluss einer Betriebsvereinbarung PER/404/2012 Seite 7 von 73 Protokoll: Öffentlicher Teil 1 Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden zur 14. Gemeinderatssitzung in dieser Funktionsperiode. Diese Sitzung wurde durch die Gemeindevorstandssitzungen am 16. Oktober und 27. November 2012 vorbereitet. An der Teilnahme zur heutigen Sitzung ist GR Elisabeth Lichtblau entschuldigt. GR Andrea Lorenz nimmt etwas später an der Sitzung teil. Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit fest und erklärt die Sitzung für eröffnet. Es gibt keine Änderungen zur Tagesordnung. Folgende Punkte werden von der Tagesordnung abgesetzt: Vom Bürgermeister: TOP 3 „Bericht des Prüfungsausschusses“ Aus dem Referat für Infrastruktur: TOP 9.8 „BrunnCard – Taxifunktion – Projekt für eine bezirksweite Initiative“ (BAU/764/2012) Folgender Antrag gemäß § 46 (3) NÖGO 1973 ist, versehen mit einer Begründung der Dringlichkeit, vor Sitzungsbeginn eingebracht worden: FPÖ - GR Mario Rosensteiner: „Öffentliche Beleuchtung – Gutachten!“ Antrag: Der Vorsitzende ersucht um ein Zeichen mit der Hand, sofern die Dringlichkeit für den Antrag (Beilage ./6) lautend „Öffentliche Beleuchtung – Gutachten!“ zuerkannt wird. Beschluss: Dem Antrag (Beilage ./6) lautend „Öffentliche Beleuchtung – Gutachten!“ wird die Dringlichkeit zuerkannt und somit unter Tagesordnungspunkt 9.11 behandelt. Seite 8 von 73 Protokoll: Der Dringlichkeitsantrag wird von Herrn Bgm Dr. Andreas Linhart verlesen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 31 0 0 Folgende Anfrage von UGR Sabine Hiermann gemäß § 22 (1) NÖGO 1973 ist, versehen mit einer Begründung der Dringlichkeit, vor Sitzungsbeginn eingebracht worden: UGR Sabine Hiermann: „Geplanter Radweg durch Bahntunnel in der Bahnstraße“ Die Anfrage liegt dem Protokoll bei und wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung vom Bürgermeister schriftlich beantwortet (Beilage ./7). 2 Beschluss über Einwendungen zur Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Da keine schriftlichen Einwendungen zur Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 27. September 2012 eingebracht wurden, gilt das Protokoll als genehmigt. Bgm Dr. Andreas LINHART 3 Bericht des Prüfungsausschusses Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 3.1 Bericht der Betriebs- und ErrichtungsgesmbH GR KR Ing. Robert Krickl nennt den Jahresgewinn mit EUR 103.715,66. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf EUR 2.315.632,46. Weitere Details sind dem Jahresabschlussbericht 2011, der als Beilage ./8 dem Protokoll angeschlossen ist, zu entnehmen. GR Oliver Prosenbauer bringt den Tätigkeitsbericht 2011 (Beilage ./8a) wie folgt: Werbetafeln Im Jahr 2011 wurden im Ortsgebiet von Brunn am Gebirge drei neue Standorte errichtet. Seite 9 von 73 Zwei Großtafeln für insgesamt 14 Werbetafeln in der Unterführung Wienerstraße an der Einfahrt zur Feldstraße, der dritte in der Franz Schubert-Straße / Ecke Industriestraße B. Alle drei Standorte konnten bereits in den ersten Monaten gut ausgelastet werden. Weiters wurden die Jahresmieten pro Werbetafel auf EUR 95 pro Jahr bzw. EUR 105 pro Jahr, jeweils abhängig vom Standort, erhöht. SC Brunn Die Toilettenanlagen im Außenbereich, Erdgeschoß, Obergeschoß und Eingangsbereich des SC Brunn wurden um insgesamt EUR 12.989,30 saniert. Parkraumbewirtschaftung Mit einem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wurde begonnen. Schwerpunkt lag auf der Bewirtschaftung der 20 Parkplätze in der Grohestraße. Eine dauerhafte Vermietung wurde angestrebt und mit 1. Oktober 2012 konnten 18 Dauerparker bereits ihre Standflächen in Anspruch nehmen. Bahnhofskeller Die Probleme im Zusammenhang mit der Vermietung im Bahnhofskeller wurden in Angriff genommen und eine Lösung für alle MieterInnen und Beteiligten gefunden. Das Stiegenhaus sowie Teile des Kellers und der Lagerräume wurden neu ausgemalt sowie die Stiegen zum Keller mit Nirosta verstärkt, um allen Anforderungen (Partykeller, Gastronomie-Lagerraum) gerecht zu werden. Sozialzentrum Im Sozialzentrum wurde die Überdachung der Balkone durchgeführt und einige Wohnungen teilsaniert. Protokoll: Der Bericht steht zur Diskussion. Es erfolgt keine Wortmeldung. 4 Berichte des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet wie folgt: Am 3. Dezember wurden wir zur „NÖ Jugend-Partnergemeinde“ (Beilage ./9) ausgezeichnet. Seite 10 von 73 Gabriele N. Zimmermann, Regionalkoordinatorin, bedankt sich am 23. Oktober 2012 (Beilage ./9a) herzlichst für die Teilnahme und den Empfang des World Harmony Runs in unserer Gemeinde. Der NÖ Landesfeuerwehrverband, Landesfeuerwehrkommando, informiert am 5. November 2012 (Beilage ./9b) davon, dass zu den beantragten Förderungsmitteln gemäß Förderungsrichtlinie zusätzliche EUR 26.000 als Sonderförderung aus ASFINAG-Mitteln für das in Beschaffung stehende Einsatzfahrzeug bereitgestellt werden. Landesrätin Mag. Barbara Schwarz informiert am 27. November 2012 (Beilage ./9c) davon, dass der Mittelschulgemeinde Brunn am Gebirge – Maria Enzersdorf für die Verbesserung der Schulinfrastruktur im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung nach Überprüfung der eingelangten Unterlagen die zugesagte Fördersumme von EUR 27.773,76 gewährt wird. Die Pfadfinder Brunn (Beilage ./9d) danken für die gewährte Subvention anlässlich des Herbstfestes 2012. Die Sitzungs- und Redaktionstermine 2013 (Beilage ./9e) liegen in den Mappen der GemeinderätInnen auf. Protokoll: Die Berichte stehen zur Diskussion. Es erfolgt keine Wortmeldung. 4.1 Volksbefragung 2013 - Beschluss über die Entschädigungszahlungen an die Wahlbehörden Sachverhalt: Für die Volksbefragung 2013 wird folgende Entschädigung der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde(n) vereinbart: Die Mitglieder der Gemeindewahlbehörde erhalten EUR 10,90 pro Stunde für die Anwesenheit bei Sitzungen und am Wahltag. Die Entschädigung beträgt für den Vorsitzenden und drei Beisitzer ganztags EUR 109. Sollte eine Stundenteilung erfolgen, so ist der Stundensatz von EUR 10,90 an den Vertreter/die Vertreterin für die geleistete Zeit zu entrichten. Seite 11 von 73 Ein Wahlzeuge/eine Wahlzeugin oder eine Vertrauensperson erhält pro Partei und Sprengel EUR 43,60 für den Wahltag. Sollte ein zweiter Wahlzeuge/eine zweite Wahlzeugin bzw. eine zweite Vertrauensperson nominiert werden, ist dieser/diese von der Partei zu bezahlen. Bei Nennung einer Person in mehreren Sprengeln wird ein Stundensatz von EUR 4,36 für jede anwesende Stunde ausbezahlt. Pro Partei werden somit die Kosten für eine Person (Wahlzeuge/Wahlzeugin oder Vertrauensperson) von der Gemeinde übernommen, jede weitere Person ist von den Parteien selbst zu entschädigen. Antrag: Der Gemeinderat möge folgenden Entschädigungen der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde(n) für die Volksbefragung 2013 zustimmen: Die Mitglieder der Gemeindewahlbehörde erhalten EUR 10,90 pro Stunde für die Anwesenheit bei Sitzungen und am Wahltag. Die Entschädigung beträgt für den Vorsitzenden und drei Beisitzer Ganztags EUR 109. Sollte eine Stundenteilung erfolgen, so ist der Stundensatz von EUR 10,90 an den Vertreter/die Vertreterin für die geleistete Zeit zu entrichten. Ein Wahlzeuge/eine Wahlzeugin oder eine Vertrauensperson erhält pro Partei und Sprengel EUR 43,60 für den Wahltag. Sollte ein zweiter Wahlzeuge/eine zweite Wahlzeugin bzw. eine zweite Vertrauensperson nominiert werden, ist dieser/diese von der Partei zu bezahlen. Bei Nennung einer Person in mehreren Sprengeln wird ein Stundensatz von EUR 4,36 für jede anwesende Stunde ausbezahlt. Pro Partei werden somit die Kosten für eine Person (Wahlzeuge/Wahlzeugin oder Vertrauensperson) von der Gemeinde übernommen, jede weitere Person ist von den Parteien selbst zu entschädigen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt folgenden Entschädigungen der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde(n) für die Volksbefragung 2013 zu: Die Mitglieder der Gemeindewahlbehörde erhalten EUR 10,90 pro Stunde für die Anwesenheit bei Sitzungen und am Wahltag. Die Entschädigung beträgt für den Vorsitzenden und drei Beisitzer Ganztags EUR 109. Sollte eine Stundenteilung erfolgen, so ist der Stundensatz von EUR 10,90 an den Vertreter/die Vertreterin für die geleistete Zeit zu entrichten. Seite 12 von 73 Ein Wahlzeuge/eine Wahlzeugin oder eine Vertrauensperson erhält pro Partei und Sprengel EUR 43,60 für den Wahltag. Sollte ein zweiter Wahlzeuge/eine zweite Wahlzeugin bzw. eine zweite Vertrauensperson nominiert werden, ist dieser/diese von der Partei zu bezahlen. Bei Nennung einer Person in mehreren Sprengeln wird ein Stundensatz von EUR 4,36 für jede anwesende Stunde ausbezahlt. Pro Partei werden somit die Kosten für eine Person (Wahlzeuge/Wahlzeugin oder Vertrauensperson) von der Gemeinde übernommen, jede weitere Person ist von den Parteien selbst zu entschädigen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 4.2 Bestellung eines Bildungsgemeinderates Sachverhalt: Aufgrund des Beschlusses der Sitzung des NÖ Landtages vom 4. Oktober 2012 wurde die NÖ Gemeindeordnung 1973 um den § 30a wie folgt erweitert: „Mitglieder des Gemeinderates können zur Wahrung der Interessen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vom Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden. Jedenfalls sind Jungendgemeinderäte und Bildungsgemeinderäte zu bestellen. Sie haben ihre Berichte dem Gemeinderat zu erstatten und haben den zuständigen Gemeindeorganen für die in diesen Bereichen in einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen zu geben.“ Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge bestellte zwei Jugendgemeinderäte, GR Oliver Prosenbauer und GR Albert Scheiblauer. Für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge soll nun auch die Bestellung von Bildungsgemeinderäten erfolgen. Seitens der SPÖ Brunn am Gebirge wird mit E-Mail vom 4. Dezember 2012 (Beilage ./10) gf GR Silvia Weginger vorgeschlagen. Die ÖVP Brunn am Gebirge nominiert mit E-Mail vom 4. Dezember 2012 (Beilage ./11) gf GR Mag. Kurt Moser. Seite 13 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge der Bestellung von gf GR Silvia Weginger seitens der SPÖ Brunn am Gebirge sowie gf GR Mag. Kurt Moser seitens der ÖVP Brunn am Gebirge zu Bildungsgemeinderäten zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Bildungsgemeinderäten, die seitens der SPÖ, gf GR Silvia Weginger, und ÖVP, gf GR Mag. Kurt Moser, nominiert wurden, zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 4.3 Transferzahlung 2012 an die Freiwillige Feuerwehr Sachverhalt: Die Freiwillige Feuerwehr sucht am 1. Oktober 2012 um Überweisung der Transferzahlung für das Jahr 2012 an. Im Voranschlag ist ein Betrag von EUR 17.000 vorgesehen. Haushaltsüberwachung vom: 04.10.2012 12:04:45 Haushaltsstelle: 1/163000-7540000 Freiwillige Feuerwehren - Transferzahlungen an sonstige Träger des öffentl. Rechts Voranschlag: € 17.000,00 Bisherige Ausgaben: € 0,00 Verfügungsrest: € 17.000,00 Antrag: Der Gemeinderat möge die Transferzahlung für die freiwillige Feuerwehr für 2012 von EUR 17.000 beschließen Seite 14 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Transferzahlung für die Freiwillige Feuerwehr für 2012 mit EUR 17.000. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 1. Vbgm Matthias MÜLLER 5 Finanz- und Liegenschaftsverwaltung 5.1 1. Nachtragsvoranschlag 2012 Sachverhalt: Der Entwurf des 1. Nachtragvoranschlags 2012 wird vom 19. November bis einschließlich 3. Dezember 2012 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Im 1. Nachtragsvoranschlag 2012 wurden die Ergebnisse aus dem Rechnungsabschluss 2011 eingearbeitet. Es wurde ein Sollüberschuss von EUR 639.400 berücksichtigt. Die laufenden Einnahmen und Ausgaben wurden grob überarbeitet, Zinsaufwendungen wurden den aktuell gültigen Zinssätzen angepasst. Bereits vorhandene Beschlüsse bzw. noch ausstehende Projekte, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages 2012 noch nicht bekannt waren, wurden in den Nachtragsvoranschlag eingearbeitet. In Summe wurde der ordentliche Haushalt um EUR 955.900 auf EUR 24.751.700 gesenkt, sowie der außerordentliche Haushalt um EUR 9.600 auf EUR 3.590.800 erhöht. Die Senkung des ordentlichen Haushalts beruht auf einer Rücklage, die im laufenden Voranschlagsjahr nun doch noch nicht aufgelöst wurde. Nach Durchführung sämtlicher Buchungen konnten vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt rund EUR 1.287.200 für die Vorhaben „Ortszentrum“, „Feuerwehrauto“ zugeführt werden. Darüber hinaus konnte eine Rücklage im Ausmaß von EUR 557.600 gebildet werden. Seite 15 von 73 Für die Vorhaben „Straßenbau“ sowie „Straßenbeleuchtung“ (Gemeinderatsbeschluss 28. Juni 2012) wurden insgesamt EUR 800.000 an Darlehen zugeschrieben. Durch Tilgungen von gesamt EUR 1.506.900 reduziert sich der Darlehensstand bis zum Jahresende auf einen Betrag von EUR 12,8 MIO. Der Dienstpostenplan erhöht sich gegenüber dem Voranschlag 2012 um fünf Personen, von 129 auf 134 Mitarbeiter. Gleichzeitig sinken die Personalkosten inklusive Pensionszahlungen und sonstigen Ruhebezügen von ursprünglich geplanten EUR 6.063.700 auf EUR 5.772.700. Der 1. Nachtragsvoranschlag weist ein negatives Maastrichtergebnis von EUR 683.100. Der Text des Finanz- und Liegenschaftsreferent bildet Beilage ./12 des Protokolls. Antrag: Der Gemeinderat möge den 1. Nachtragsvoranschlag 2012 mit sämtlichen Beilagen beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtragsvoranschlag 2012 mit sämtlichen Beilagen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 29 0 2 (GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, GR Mario Rosensteiner, beide FPÖ) 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 5.2 Voranschlag 2013 Sachverhalt: Der Voranschlag für das Jahr 2013 wurde in Absprache mit den einzelnen Referenten budgetiert und der Entwurf wird fristgerecht vom 19. November bis einschließlich 3. Dezember 2012 aufgelegt. Stellungnahmen können im Rahmen einer Erinnerung noch bis zur Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2012 eingebracht werden. Seite 16 von 73 Insgesamt werden im ordentlichen Haushalt EUR 24.985.700 veranschlagt. Durch die im Vorjahr gebildeten Rücklagen konnten Zuführungen von EUR 2.605.000 vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden Grundstücksverkäufe von EUR 650.000 im Voranschlag eingestellt. Deren Erlös wurde innerhalb des außerordentlichen Haushalts für die Bedeckung von unausgeglichenen Vorhaben verwendet. Laut Voranschlagsblatt der NÖ Landesregierung steigen die Umlagen wie folgt: Sozialhilfe +5% NÖKAS +9% Jugendwohlfahrt +5,5% Die Ertragsanteile steigen um EUR 388.751. Der Nettoerlös (Ertragsanteile abzüglich Umlagen) beträgt jedoch nur um EUR 91.100 mehr und ergibt einen Gesamtwert von EUR 4.240.900. Die Kommunalsteuer wurde trotz schlechter Konjunkturprognosen vorsichtig von EUR 6,6 MIO auf EUR 6,7 MIO angehoben. Die marktbestimmten Betriebe „Kanal“, „Wasser“ und „Abfallwirtschaft“ weisen im wesentlichen Kostendeckung aus. Im außerordentlichen Haushalt wurden EUR 5.325.200 veranschlagt. Die Bedeckung erfolgt, wie bereits erwähnt, zum Teil mittels Zuführung aus der Auflösung der bestehenden Rücklagen, aber auch aus Anschlussgebühreneinnahmen, aus dem Erlös von Grundstücksverkäufen sowie aus der Zuführung eines Überschusses aus dem ordentlichen Haushalt. Der danach noch verbleibende Kapitalbedarf wird über die Aufnahme von Darlehen von rund 1,2 MIO am freien Finanzmarkt finanziert. Der Schuldenstand per Ende 2013 verringert sich trotz Darlehensaufnahme um EUR 388.200. Der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des Jahres 2013 beträgt somit EUR 12.443.100. Die Gehälter wurden laut Empfehlung der NÖ Landesregierung mit einer Erhöhung von 2 % angesetzt. Der Personalstand erhöht sich im Vergleich zum 1. Nachtragsvoranschlag 2012 von 134 auf 136 Mitarbeiter. Die Höhe der Personalkosten steigt dabei von EUR 5.772.700 auf EUR 6.250.100. Die Erhöhung von EUR 477.400 ist überwiegend auf die Zunahme der Bediensteten in den Kinderbetreuungseinrichtungen zurückzuführen. Mittelfristiger Finanzplan 2014 – 2016 Die Werte des mittelfristigen Finanzplans beruhen mehrheitlich auf vorsichtigen Schätzungen der Erlöse auf Basis der Sollwerte 2011/12 sowie einer realistischen Seite 17 von 73 Annahme bei den zu erwartenden Kosten. Darüber hinaus hat die NÖ Landesregierung Empfehlungen abgegeben, die in die Planwerte des mittelfristigen Finanzplans eingeflossen sind. Diese zeigen sich wie folgt: NÖKAS +9 % jährliche Steigerung Sozialhilfe Umlage 2014: 4,5% - 2015: 5% - 2016: 5,3% Jugendwohlfahrt +5,5% jährliche Steigerung Die Ertragsanteile wurden ab 2014 mit einer vorsichtigen jährlichen Steigerung von einem Prozent in den Voranschlag eingestellt. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer wurden aufgrund der schlechten Konjunkturprognose für das Jahr 2014 lediglich um 0,6 % erhöht. In den Folgejahren geht man allerdings von einer Konjunkturerholung aus, weshalb eine Erhöhung im Ausmaß von 3 % für das Jahr 2015 bzw. 2,5 % für 2016 eingestellt wurde. Die Gehälter wurden jährlich um ca. 2 % - 3,5 % erhöht. Außerdem wird spätestens 2016 mit einer Einnahme aus Radarstrafen von EUR 200.000 kalkuliert, da nach einer anstehenden Gesetzesnovelle mit der baldigen Wiederinbetriebnahme der Radarboxen zu rechnen ist. Durch die ökonomische Planung des ordentlichen Haushalts in allen mittelfristigen Finanzplan-Jahren ist es möglich, Zuweisungen an den außerordentlichen Haushalt vorzunehmen, womit ein geringerer externer Kapitalbedarf besteht. Die Tilgungen an Darlehen in den Jahren 2014-2016 betragen in Summe EUR 4,4 MIO. Dieser erhebliche Rückzahlungsbetrag bewirkt, dass trotz jährlicher Darlehensaufnahmen für außerordentliche Vorhaben der Gesamtschuldenstand von EUR 14,2 MIO im Jahr 2014 auf EUR 13,8 MIO im Jahr 2016 gesenkt werden kann. Das Maastricht Ergebnis beträgt im Jahr 2013 –EUR 1.791.500 und stellt sich in den mittelfristigen Finanzplan-Jahren wie folgt dar: 2014: - EUR 2.414.700 2015: - EUR 242.700 2016: + EUR 8.900 Der Text des Finanz- und Liegenschaftsreferent bildet Beilage ./13 des Protokolls. Antrag: Der Gemeinderat möge den Voranschlag für das Jahr 2013, sämtliche Beilagen sowie den mittelfristigen Finanzplan 2014 bis 2016 beschließen. Seite 18 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Voranschlag für das Jahr 2013, sämtliche Beilagen sowie den mittelfristigen Finanzplan 2014 bis 2016. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 29 0 2 (GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, GR Mario Rosensteiner, beide FPÖ) 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 5.3 Beschließung des Dienstpostenplanes Sachverhalt: Der Dienstpostenplan ist dem Haushaltvoranschlag 2013 angeschlossen und gemeinsam mit diesem zu beschließen. Antrag: Der Gemeinderat möge den Dienstpostenplan, der eine integrierte Beilage des Voranschlages 2013 darstellt, beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Dienstpostenplan, der eine integrierte Beilage des Voranschlages 2013 darstellt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 19 von 73 5.4 Zinssatzvereinbarung Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 teilt uns die Bank Austria Uni Credit Group AG mit, dass aufgrund einer Systemumstellung der derzeitig vereinbarte Zinsanpassungsmodus (SMR Bundesanleihe Quartalschnitt / 6-Monats-Euribor) für das Darlehen 00400 136 412 nicht mehr abbildbar ist. Es werden zwei Alternativen einer neuen Zinssatzvereinbarung mit Wirksamkeitsbeginn ab 31. Dezember 2012 angeboten: Variante 1: Zinssatz mit 0,25 %-Punkte über dem zwei Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-Euribor, ohne Rundung. Variante 2: Fixzinssatz von 2,54 % über die gesamte Laufzeit, bis 31. Dezember 2026; Zinsberechnung dekursiv, halbjährlich, klm/360. Die Finanzabteilung empfiehlt „Variante 1“, da sich die derzeitigen Bankenaufschläge um die 100-%- Punkte bewegen und dieses Angebot daher ein sehr günstiges ist. Bei Durchrechnung der Restlaufzeit ergab sich sogar ein geringfügiges Guthaben gegenüber der ursprünglichen Berechnungsbasis SMR. Antrag: Der Gemeinderat möge der neuen Zinssatzvereinbarung mit der Bank Austria Uni Credit Group AG - 0,25 %-Punkte über dem zwei Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-Euribor, ohne Rundung - mit Wirksamkeitsbeginn 31. Dezember 2012, für das angeführte Darlehen zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der neuen Zinssatzvereinbarung mit der Bank Austria Uni Credit Group AG - 0,25 %-Punkte über dem zwei Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin gültigen 6-Monats-Euribor, ohne Rundung - mit Wirksamkeitsbeginn 31. Dezember 2012, für das angeführte Darlehen zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Seite 20 von 73 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 5.5 Aufschlagserhöhung bei Bank Austria Darlehen Sachverhalt: In der Gemeindevorstandssitzung vom 3. Mai 2012 wurde über das Schreiben der Bank Austria Uni Credit Group AG berichtet, die aufgrund gestiegener Refinanzierungskosten eine Aufschlagserhöhung auf 0,50 Prozentpunkte ankündigte. Die derzeitigen Aufschläge der betreffenden Darlehen betragen zwischen 0,07 und 0,20 Prozentpunkten. Folgende Darlehen wären daher neu zu genehmigen: Darl. Nr. 1001028 1001018 1001064 1001063 2001032 Verwendungszweck Höhe Straßenbau rd. EUR 291.000 Straßenbau rd. EUR 276.000 Straßenbau EUR 600.000 FF Fahrzeug, Radwege EUR 160.000 Wohnhaus L. Gattringer-Str. 58 EUR 100.000 Laufzeit 1998-2012 1999-2013 2007-2022 2005-2020 2007-2022 Bei genannten Darlehen finden sich in den Vertrags-AGB´s keine Vertragsklauseln, welche der Gemeinde ein Einspruchsrecht gegen die Erhöhung der Aufschläge ermöglichen würden. Einzige Alternative wäre eine vorzeitige Tilgung und Neuausschreibung sämtlicher betroffener Darlehen, was jedoch nicht zu empfehlen ist. Im August 2012 folgte ein ähnliches Schreiben von Seiten der BAWAG/PSK Gruppe, mit der Ankündigung einer Aufschlagserhöhung auf 0,80 Prozentpunkte per Zinstermin Dezember 2012. Der derzeitige Aufschlag beträgt 0,35 Prozentpunkte. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Gemeindebund und BAWAG/PSK übermittelte der Gemeindebund mit Schreiben vom 13. November 2012 (Beilage ./13) die Information, dass (Zitat:) „…die Erhöhungen zwar nicht abwendbar sei, jedoch erst mit 1. Juni 2013 umgesetzt werde.“ Gleichzeitig wurde mit dem für die Gemeinde zuständigen Kundenbetreuer der BAWAG/PSK nachverhandelt, was zu einer Verringerung von 0,05 Prozent auf effektiv 0,75 Prozentpunkte führte. Seite 21 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge laut § 35 in Verbindung mit § 77 der NÖ Gemeindeordnung einer Vertragsänderung der betreffenden Darlehensverträge der Bank Austria Uni Credit Group AG in Form einer Aufschlagserhöhung auf 0,50 Prozentpunkten, sowie einer Aufschlagserhöhung auf 0,75 Prozentpunkten bei den Darlehensverträgen der BAWAG/PSK Gruppe zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt laut § 35 in Verbindung mit § 77 der NÖ Gemeindeordnung einer Vertragsänderung der betreffenden fünf Darlehensverträge in Form einer Aufschlagserhöhung von 0,5 Prozentpunkten bei Bank Austria Uni Credit Group AG, sowie einer Aufschlagserhöhung auf 0,75 Prozentpunkten bei den zwei bestehenden Darlehensverträgen der BAWAG/PSK Gruppe zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Zu diesem Antrag sprechen: GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, 1. Vbgm Matthias Müller, Bgm Dr. Andreas Linhart 5.6 Vereinbarung Parkdeck Ortszentrum Sachverhalt: Für das neue Ortszentrum wird derzeit ein Parkdeck errichtet. Die Errichtung und Vermarktung dieses Parkdecks erfolgt durch die Betriebes- und Errichtungsges.m.b.H. der Marktgemeinde Brunn am Gebirge. Um die Parkgarage zu vermarkten, wird eine Schrankenanlage mit Automaten errichtet. Die Tarife für die einzelnen Gebührtensätze werden noch gesondert ermittelt und festgelegt. Da es nach Fertigstellung des neuen Ortszentrums keine Parkmöglichkeiten am Gelände mehr geben wird, ist es notwendig, für das Abstellen bzw. Parken der Dienstfahrzeuge der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen. Seite 22 von 73 Diese Vereinbarung soll für folgende Fahrzeuge gelten: je einen fixen Stellplatz (fix reserviert, markiert und 24 Stunden benutzbar) für die Fahrzeuge für „Essen auf Rädern“, Facility Management, Amtswart und Wirtschaftshof– voraussichtliche Gebühr EUR 75 pro Stellplatz und Monat; je eine Tageskarte (kein fixer Platz, nutzbar von 7:00 Uhr (??)bis 22:00 Uhr (??) für die Dienstfahrzeuge von Bauamt, Wasserwerk, Wirtschaftshof-Leitung und Wirtschaftshof-Anlieferung – voraussichtlich EUR 30 pro Stellplatz und Monat, jeweils von Montag bis Freitag(??) Antrag: Der Gemeinderat möge den Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und der Betriebs- und Errichtungsges.m.B.H. der Marktgemeinde Brunn am Gebirge für vier fixe Stellplätze im Parkdeck und weitere fünf Tageskarten grundsätzlich zustimmen. Die Gesamtkosten belaufen sich laut derzeitiger Kostenermittlung auf EUR 5.400 inkl. MwSt. pro Jahr für alle neun Stellplätze. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und der Betriebs- und Errichtungsges.m.b.H. der Marktgemeinde Brunn am Gebirge für vier fixe Stellplätze im Parkdeck und weiteren fünf Tageskarten grundsätzlich zu. Die Gesamtkosten belaufen sich laut derzeitiger Kostenermittlung auf EUR 5.400 inkl. MwSt. pro Jahr für alle neun Stellplätze. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Zu diesem Antrag sprechen: GR Mario Rosensteiner, 1. Vbgm Matthias Müller Seite 23 von 73 5.7 Ansuchen um Löschung des Wiederkaufsrechtes, EZ 2772, H. L. Wassmuth-Gasse Sachverhalt: Mit Schreiben vom 18. September 2012 hat Dr. Diethard Strausz als bevollmächtigter Vertreter der Grundeigentümer Elfriede und Peter Pipek sowie Margit Uidl, um die Löschung des für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge einverleibten Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt V des Kaufvertrages vom 17. November 1958, für das Grundstück Parzelle Nr. 286/10 und Baufläche Nr. 1346, beide EZ 2272, KG 16105 Brunn am Gebirge, H. L. Wassmuth-Gasse 5, angesucht. Die Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Einfamilienhauses wurde mit Bescheid vom 12. Oktober 1961, AZ 204/61-Bau, erteilt. Der Entwurf der Löschungserklärung bildet die Beilage ./15 des Protokolls. Antrag: Der Gemeinderat möge der Löschung des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt V des Kaufvertrages vom 17. November 1958, für das Grundstück Parzelle Nr. 286/10 und Baufläche Nr. 1346, beide EZ 2772, KG 16105 Brunn am Gebirge, H. L. Wassmuth-Gasse 5, Eigentümer Elfriede und Peter Pipek sowie Margit Uidl, welches für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge einverleibt ist, zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Löschung des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt V des Kaufvertrages vom 17. November 1958, für das Grundstück Parzelle Nr. 286/10 und Baufläche Nr. 1346, beide EZ 2772, KG 16105 Brunn am Gebirge, H. L. Wassmuth-Gasse 5, Eigentümer Elfriede und Peter Pipek sowie Margit Uidl, welches für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge einverleibt ist, zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 24 von 73 5.8 Franz O., Ansuchen um Löschung des Wiederkaufsrechtes, EZ 3327, Rennweg Sachverhalt: Mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 hat Dr. Bruno Binder als bevollmächtigter Vertreter für den Grundeigentümer Franz Oberer, um die Löschung des für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge einverleibten Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt VI des Kaufvertrages vom 18. Mai 1971, für das Grundstück Parzelle Nr. 1513/9, EZ 3327, KG 16105 Brunn am Gebirge, Rennweg 18, angesucht. Die Benützungsbewilligung für die Errichtung eines Einfamilienhauses wurde mit Bescheid vom 18. Jänner 1973, AZ B-890/72, erteilt. Der Entwurf der Löschungserklärung bildet die Beilage ./16 des Protokolls. Antrag: Der Gemeinderat möge der Löschung des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt VI des Kaufvertrages vom 22. Juni 1971, für das Grundstück Parzelle Nr. 1513/9, EZ 3327, KG 16105 Brunn am Gebirge, Rennweg 18, Eigentümer Franz Oberer, welches für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge einverleibt ist, zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Löschung des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt VI des Kaufvertrages vom 22. Juni 1971, für das Grundstück Parzelle Nr. 1513/9, EZ 3327, KG 16105 Brunn am Gebirge, Rennweg 18, Eigentümer Franz Oberer, welches für die Marktgemeinde Brunn am Gebirge einverleibt ist, zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 25 von 73 5.9 MMag. Katharina P., Ansuchen um Kauf einer Teilfläche der Parzelle Nr. 102/3, Hauerweg Sachverhalt: Mit E-Mail vom 27. September 2012 und mit Schreiben vom 29. Oktober 2012, teilt MMag. Katharina Pfeiler-Müller mit, dass sie gerne einen Teilbereich der Parzelle Nr. 102/3, EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge, Hauerweg, im Ausmaß von ca. 30 m², von der Marktgemeinde Brunn am Gebirge käuflich erwerben möchte. Die Parzelle Nr. 102/3 hat ein Gesamtausmaß von 266 m² und weist derzeit die Widmung „Verkehrsfläche“ auf. Weiters bietet MMag. Katharina Pfeiler-Müller in ihrem Schreiben als Kaufpreis für die o. a. Teilfläche EUR 20/m². Dies würde einem Gesamtbetrag von ca. EUR 600 entsprechen. Laut Rücksprache mit dem Bauamt steht einem Verkauf der o. a. Teilfläche nichts im Wege. Alle anfallenden Kosten für die Erstellung und Durchführung eines Teilungsplanes und eines Kaufvertrages wären von der Käuferin zu tragen. In der Finanzausschusssitzung am 19. November 2012 wurde vereinbart, dass mit MMag. Katharina Pfeiler-Müller über einen Verkaufspreis von EUR 80 pro Quadratmeter für die o. a. Teilfläche verhandelt werden soll. Per E-mail vom 26. November 2012 teilt MMag. Katharina Pfeiler-Müller mit, dass sie mit dem vorgeschlagenen Preis von EUR 80 pro Quadratmeter einverstanden ist. Antrag: Der Gemeinderat möge dem Verkauf eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 102/3, EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge, Hauerweg, im Ausmaß von ca. 30 m², zu einem Verkaufspreis von EUR 80 pro Quadratmeter an MMag. Katharina PfeilerMüller, grundsätzlich zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 102/3, EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge, Hauerweg, im Ausmaß von ca. 30 m², zu einem Verkaufspreis von EUR 80 pro Quadratmeter MMag. Katharina PfeilerMüller, grundsätzlich zu. Seite 26 von 73 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. GR Andrea Lorenz nimmt an der Sitzung teil. 5.10 Jelena S., Ansuchen um Kauf eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 1062/24, Arbeitergasse Sachverhalt: Mit E-Mail vom 12. November 2012 teilt Jelena Savic mit, dass sie gerne einen Teilbereich der Parzelle Nr. 1062/24, EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge, Arbeitergasse, und einen Teilbereich der Parzelle Nr. 1074/43, EZ 893, KG 16105 Brunn am Gebirge, käuflich erwerben möchte. Dies wäre eine Gesamtfläche von ca. 62,43 m². Jelena Savic ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 1066/13, EZ 2945, KG 16105 Brunn am Gebirge, Arbeitergasse. Die o. a. Grundstücke grenzen im Osten an das Grundstück von Jelena Savic. Sie gibt in ihrer E-Mail an, dass sie derzeit im Bauen sind und gerne den Weg zu ihrem Grundstück als Gartenfläche dazu kaufen möchten. Das Grundstück Parzelle Nr. 1062/24, steht im Eigentum der Marktgemeinde Brunn am Gebirge. Unter diesem Grundstück befindet sich die Aufschließungszone „südlicher Teil Vierbatz“. Die Parzelle Nr. 1074/43 steht derzeit im Eigentum der Kohlbacher GmbH. Diese hat mit der Marktgemeinde Brunn am Gebirge ein Aufschließungsübereinkommen für das Areal „Vierbatz“ abgeschlossen. Seite 27 von 73 Die beiden o. a. Grundstücke sind laut derzeit gültigen Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche Fußweg“ ausgewiesen. Laut Aufschließungsübereinkommen ist die Kolbacher GmbH verpflichtet, alle die als „öffentliche Verkehrsflächen“ ausgewiesenen Flächen gewidmet sind, auf ihre Kosten herzustellen und nach Fertigstellung unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde zu übertragen. Die Flächen dienen laut Flächenwidmungsplan als Fußwegsverbindung von der Aufschließungszone in Richtung Norden zur Arbeitergasse. Seitens des Bauamtes ist es grundsätzlich kein Problem diesen Teilbereich zu verkaufen. Jelena Savic bietet in ihrer E-Mail vom 12. November 2012 als Kaufpreis für die Teilflächen einen Gesamtbetrag von EUR 5.000. Diesen wären ca. EUR 81 pro Quadratmeter (EUR 80,65). Alle anfallenden Kosten für die Erstellung und Durchführung eines Teilungsplanes und eines Kaufvertrages wären von der Käuferin zu tragen. Antrag: Der Gemeinderat möge dem Verkauf eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 1062/24, EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge, und eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 1074/43, EZ 893, KG 16105 Brunn am Gebirge, im Gesamtausmaß von ca. 62,43 m², zu einem Gesamtverkaufspreis von EUR 5.000, an Jelena Savic nicht zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 1062/24, EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge, und eines Teilbereiches der Parzelle Nr. 1074/43, EZ 893, KG 16105 Brunn am Gebirge, im Gesamtausmaß von ca. 62,43 m², zu einem Gesamtverkaufspreis von EUR 5.000 an Jelena Savic, nicht zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Seite 28 von 73 Es erfolgt keine Wortmeldung. 5.11 Erwin S., Abschluss eines Kaufvertrages für eine Teilfläche der Parzelle Nr. 795, Brunnerbergstraße Sachverhalt: In der Gemeindevorstandssitzung am 29. November 2011, TOP 4.21, wurde der Verlängerung der Gewährleistungsfrist betreffend des Vertrages zwischen Erwin Sulzer und der Marktgemeinde Brunn am Gebirge für die Parzelle Nr. 362, EZ 4240, KG 16105 Brunn am Gebirge, Goldtruhe, bis 31. Dezember 2012 zugestimmt. Weiters wurde in dieser Gemeindevorstandssitzung beschlossen, dass ein Lösungsvorschlag betreffend des offenen Betrages von Erwin Sulzer von EUR 79.020 erzielt werden soll. Berechnung für die Gewährleistung von Erwin Sulzer: Parzelle Nr. 362, EZ 4240 Grundstücksgröße 1.756 m² Grundstückspreis für den Ankauf von Erwin Sulzer EUR 260/m² Kosten für die Beseitigung der Kontaminierung Differenz Grundstückspreis für den Verkauf an Alpenland € 215,00/m² Differenz zum Kauf Erwin Sulzer EUR 456.560,00 EUR 324.535,20 EUR 132.024,80 EUR 377.540,00 EUR 79.020,00 Erwin Sulzer besitzt das Grundstück Parzelle Nr. 795, EZ 687, KG 16105 Brunn am Gebirge, Brunnerbergstraße 15. Dieses liegt vor den Grundstücken Parzelle Nr. 790/9, Nr. 790/10, beide EZ 4000, KG 16105 Brunn am Gebirge und Nr. 788, EZ 969, KG 16105 Brunn am Gebirge, die sich im Eigentum der Marktgemeinde Brunn am Gebirge befinden. Somit müsste für die Gewährleistung laut angeführter Berechnung Erwin Sulzer der Gemeinde den Betrag von EUR 79.020,00 zahlen. Da Erwin Sulzer diesen Betrag nicht als Ganzes an die Gemeinde zahlen kann, wurde bei einer Besprechung zwischen Erwin Sulzer, RA Dr. Rudolf Beck und 1. Vbgm Matthias Müller am 24. Mai 2011 und in weiterer Folge am 25. Juli 2011 von Erwin Sulzer Folgendes vorgeschlagen: Seite 29 von 73 Um die o. a. Grundstücke, die im Eigentum von der Gemeinde stehen, von der Straße erreichen zu können, würde Erwin Sulzer einen Streifen in der Breite von 3 m und einer Länge von ca. 38,28 m, Gesamtfläche ca. 119 m², des Grundstückes Parzelle Nr. 795, EZ 687, KG 16105 Brunn am Gebirge, der Gemeinde zu einem Preis von EUR 300 pro Quadratmeter als Teilentschädigung anbieten. Somit wäre dies eine Summe von EUR 35.700. Den Restbetrag von EUR 43.320 zu dem o. a. Betrag von EUR 79.020 würde Erwin Sulzer der Gemeinde überweisen. In einer Besprechung wurde vor vereinbart, dass die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern Eva Dujka, Parzelle Nr. 792 und Familie Rissnar, Parzelle Nr. 789, ein Gespräch führen soll, ob diese damit einverstanden sind, ebenfalls einen Teil ihres Grundstückes an die Gemeinde zu verkaufen, damit der bereits in der Natur genutzte Weg zu dem Grundstück Parzelle Nr. 790/7, rechtens hergestellt werden kann. Am 8. November 2012 fand nun eine Grenzverhandlung zwischen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge, Eva Dujka und Familie Rissnar statt, in der die Grundstückseigentümer mit einem Grundabtausch einverstanden sind. Dies bedeutet, dass die Flächen, die die Gemeinde benötigt, eins zu eins mit den angrenzenden Flächen der Gemeinde abgetauscht werden. Bei Eva Dujka handelt es sich hier um 61 m² und bei Familie Rissnar um 19 m². Dieser Grundtausch erfolgt nach § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz und hat den Vorteil, dass hier kein Abschluss von Verträgen notwendig ist. Das Einverständnis haben die beiden Parteien bereits mit ihrer Unterschrift bei der Grenzverhandlung gegeben. Betreffend Gewährleistung liegt nun auch der Kaufvertrag (Beilage ./17), erstellt von RA Dr. Beck Rudolf, betreffend Teilbereich der Parzelle Nr. 795, EZ 687, KG 16105 Brunn am Gebirge, Eigentümer Erwin Sulzer, vor. Dieser soll nun beschlossen werden. Weiters wurde der offene Restbetrag, den Erwin Sulzer an die Gemeinde leisten musste, bereits am 10. Juli 2012 an die Gemeinde gezahlt. Somit wäre mit Beschluss des Kaufvertrages die Gewährleistung von Erwin Sulzer erfüllt. Antrag: Der Gemeinderat möge dem Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und Erwin Sulzer für die Teilfläche der Parzelle Nr. 795, EZ 687, KG 16105 Brunn am Gebirge, im Ausmaß von 119 m², zu einem Preis von EUR 35.700, zustimmen. Seite 30 von 73 Weiters möge der Gemeinderat zustimmen, dass die Gewährleistung (Kaufvertrag beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 20. September 2007, TOP 10.11) mit dem o. a. Kaufvertrag und den von Erwin Sulzer gezahlten Restbetrag von EUR 43.320 erfüllt ist. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und Erwin Sulzer für die Teilfläche der Parzelle Nr. 795, EZ 687, KG 16105 Brunn am Gebirge, im Ausmaß von 119 m², zu einem Preis von EUR 35.700, zu. Weiters stimmt der Gemeinderat zu, dass die Gewährleistung (Kaufvertrag beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 20. September 2007, TOP 10.11) mit dem o. a. Kaufvertrag und den von Erwin Sulzer gezahlten Restbetrag über EUR 43.320 erfüllt ist. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 5.12 Vergabe der Pachtfläche Nr. 3, EZ 2738, Radetzkystraße Sachverhalt: Mit Schreiben vom 26. März 2012 hat Martina Scharrer den Pachtvertrag für die Pachtfläche Nr. 3, Parzelle Nr. 1361/2, EZ 2738, KG 16105 Brunn am Gebirge, Radetzkystraße, gekündigt. Die Pachtfläche Nr. 3 hat ein Ausmaß von 428 m² Garten mit einer 100 m² großen Böschung. Der jährliche Pachtzins für den Gartenanteil beträgt EUR 1,40 pro Quadratmeter und für den Böschungsanteil EUR 0,70/m², sohin gesamt EUR 669,20 exkl. MwSt., wertgesichert. Bei der Vergabe der Pachtfläche ist weiters die Bezahlung der Investitionsablöse von EUR 64.957 durch den neuen Mieter/die neue Mieterin zu berücksichtigen. Es wurde eine Liste mit allen BewerberInnen, gereiht nach Anzahl der Kinder, erstellt. Seite 31 von 73 Mit Schreiben vom 4. Juli 2012 wurden alle Familien der Evidenzliste, insgesamt 47, seitens der Gemeindeverwaltung angeschrieben und über die Investitionsablöse informiert. Von den angeschriebenen BewerberInnen hat eine Familie, die Familie Todorovic, ihr Interesse geäußert. Daten zu den Interessenten: Familie Todorovic: ein Kind im Alter von 12 Jahren Julija und Goran (HWS in Brunn seit 2001) Ansuchen vom 29. Jänner 2010 Seitens der Verwaltung wird aufgrund der Tatsache dass die Vergabekriterien erfüllt sind und es nur eine Bewerbung gibt, vorgeschlagen, den Mietvertrag mit Familie Todorovic abzuschließen. Der Mietvertrag soll auf die Dauer von zehn Jahren, ab 1. Oktober 2012, zu einem Mietzins von EUR 669,20 exkl. MwSt., wertgesichert, abgeschlossen werden. Mit E-Mail vom 26. September 2012 teilte Julija Todorovic mit, dass sie aus finanziellen Gründen den Pachtgarten nicht nehmen kann. Da sich aufgrund des Preises bei der Ausschreibung keine weiteren InteressentInnen gemeldet haben, konnte das Grundstück bis dato nicht vergeben werden. Aufgrund dieser Tatsache wurde Martina Scharrer mitgeteilt, dass auch sie, wenn sie jemanden kennt, einen oder mehrere InteressentInnen der Gemeinde bekannt geben kann. Mit Telefonat vom 22. November 2012 teilte Martina Scharrer mit, dass sie einen Interessenten, Familie Ficulovic, hätte. Diese sind derzeit wohnhaft in 2345 Brunn am Gebirge, Danklstraße 2. Gemäß den Richtlinien der Marktgemeinde Brunn am Gebirge werden Pachtgärten nur an Jungfamilien mit Wohnsitz in Brunn am Gebirge und Wohnung ohne Eigengarten vermietet. Familie Ficulovic besitzt in der Danklstraße ein Haus mit Eigengarten, würde jedoch gerne diesen als zusätzlichen Garten anmieten. In der Gemeindevorstandssitzung am 27. November 2012 wurde folgendes berichtet: „Für die Neuvergabe des Pachtgrundstücks der Familie Scharrer erfolgte eine Ausschreibung. Trotzdem konnte der Pachtgrund nicht vergeben werden. Es ist anzunehmen, dass die Ablöse zu hoch war. Nicht auf der Warteliste, aber Interesse bekundet hat Familie Ficulovic, wohnhaft in 2345 Brunn am Gebirge, Danklstraße 2. Seite 32 von 73 Um den Pachtzins weiter vorschreiben zu können, wird von einer neuerlichen Ausschreibung abgesehen und die Vergabe des Pachtgrundstücks an Familie Ficulovic für die Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2012 vorbereitet. Der Gemeindevorstand nimmt den Bericht zur Kenntnis.“ Es möge nun ein Mietvertrag mit Danijela und Goran Ficulovic (Beilage ./18), wohnhaft in 2345 Brunn am Gebirge, Danklstraße 2, auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend mit 1. Jänner 2013, zu einem Mietzins von EUR 669,20 exkl. MwSt., wertgesichert, abgeschlossen werden. Antrag: Der Gemeinderat möge dem Abschluss eines Mietvertrages, beginnend mit 1. Jänner 2013, auf die Dauer von 10 Jahren, über das Pachtgrundstück Nr. 3, Radetzkystraße, Parzelle Nr. 1361/2, EZ 2738, KG 16105 Brunn am Gebirge, im Ausmaß von 428 m² Garten und 100 m² Böschung, mit Goran und Danijela Fuculovic, zustimmen. Der Mietzins wird mit EUR 1,40 pro Quadratmeter für den Gartenanteil und mit EUR 0,70 pro Quadratmeter für den Böschungsanteil, sohin gesamt EUR 669,20 zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer, wertgesichert, festgelegt. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages, beginnend mit 1. Oktober 2012, auf die Dauer von 10 Jahren, für das Pachtgrundstück Nr. 3, Radetzkystraße, Parzelle Nr. 1361/2, EZ 2738, KG 16105 Brunn am Gebirge, im Ausmaß von 428m² Garten und 100 m² Böschung, mit Goran und Danijela Fuculovic, wohnhaft in 2345 Brunn am Gebirge, Danklstraße 2, zu. Der Mietzins wird mit EUR 1,40 pro Quadratmeter für den Gartenanteil und mit EUR 0,70 für den Böschungsanteil, sohin gesamt EUR 669,20 zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer, wertgesichert, festgelegt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 33 von 73 5.13 Ankauf einer Bodenreinigungsmaschine für den Festsaal - Kostenbeschluss Sachverhalt: Die Bodenreinigungsmaschine der Fa. Wetrokz für die Reinigung des Festsaales ist defekt. Bei einer Überprüfung des Servicetechnikers wurde festgestellt, dass für eine Reparatur EUR 908,14 inkl. MwSt. anfallen würden. Aufgrund des Alters der Maschine (älter als 25 Jahre) werden verschiedene Ersatzteile nicht mehr produziert werden. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Umbau und der Inbetriebnahme des neuen Festsaals auch die Anschaffung einer neuen Maschine notwendig ist, da die derzeitige für die künftige Größe des Saales nicht konzipiert ist, ist es sinnvoll, diese nicht mehr zu reparieren, sondern gleich ein neues Modell anzukaufen. Diesbezüglich wurden einige vergleichbare Angebote eingeholt. Fa. Stangl: Hakomatic B 45 PA, Akku betrieben, theoretische Flächenleistung 1.700 m², 42 l Tank, Laufzeit ca. 140 min., Preis EUR 4.872,58 exkl. MwSt. Fa. Buls: Bulmatic MMX 43 B, Akku betrieben, theoretische Flächenleistung 1.050 m², 40 l Tank, Laufzeit ca. 140 min., Preis EUR 3.199,65 exkl. MwSt. Fa. Otto Kaiser: Maschine wird beim Lieferanten Fa. Cleanfix angekauft, Maschine RA 431 IBC, Akku betrieben, weitere Informationen in der Broschüre nicht vorhanden, Preis EUR 3.300,00 exkl. MwSt. (derzeit eine Aktion) Da bereits eine Reinigungsmaschine der Fa. Buls für die Reinigung der Galerie und die Reinigungsmittel ebenfalls von der Fa. Buls verwendet werden, scheint es sinnvoll, aufgrund des günstigsten Angebotes diese auch bei der Firma anzukaufen. Haushaltsüberwachung vom: 27.11.2012 11:45:15 Haushaltsstelle: 1/894000-430000 Gemeindesaal - Betriebsausstattung Voranschlag: € 5.000,00 Bisherige Ausgaben: € 5.415,34 Verfügungsrest: € -415,34 Antrag: Der Gemeinderat möge dem Ankauf einer Bodenreinigungsmaschine für den Festsaal laut Angebot der Fa. Buls vom 20. November 2012 von EUR 3.199,65 exkl. MwSt. zustimmen. Seite 34 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Ankauf einer Bodenreinigungsmaschine für den Festsaal laut Angebot von Buls, Chem & More HandelsgmbH vom 20. November 2012 von EUR 3.199,65 exkl. MwSt. zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Gf GR Gabriele STEINER 6 Soziales und Gesundheit 6.1 Ankauf Geschirr für Essen auf Rädern - Kostenbeschluss Sachverhalt: Derzeit werden täglich 50 Personen mit „Essen auf Rädern“ beliefert. Durch die steigende Zahl der BezieherInnen von „Essen auf Rädern“ sollen neu Behälter und Geschirr angekauft werden. Ein Angebot der Firma Menü- Mobil wurde gestellt. ECOClassic-Behälter inklusive Porzellan-Suppenschale, PorzellanSalat/Dessertschale, Porzellan-Hauptspeiseteller und dazugehörigem Kunststoffdeckel; pro Stück EUR 96,67exkl. MwSt. Insgesamt entsteht ein Kostenaufwand von EUR 2.088,07 inkl. MwSt. und einen Rabatt von 10 %. Haushaltsüberwachung vom: 14.11.2012 10:13:40 Haushaltsstelle: 1/423000-430000 Essen auf Rädern - Betriebsausstattung Voranschlag: € 2.500,00 Bisherige Ausgaben: € 572,20 Verfügungsrest: € 1.927,80 Seite 35 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge den Ankauf von 20 Behältern von EUR 2.088,07 inkl. MwSt., der Firma Menü-Mobil, 6401 Inzing, Dr. Gustav-Markt-Weg 18, beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Ankauf von 20 Behältern für die Aktion „Essen auf Rädern“ bei Menü-Mobil, 6401 Inzing, Dr. Gustav-Markt-Weg 18, mit EUR 2.088,07 inkl. MwSt. und einen Rabatt von 10 %. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Zu diesem Antrag sprechen: GR Mario Rosensteiner, gf GR Gabriele Steiner 6.2 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Soziales und Gesundheit Sachverhalt: Dem Referat für Soziales und Gesundheit wurden im Jahr 2012 folgende Subventionsanträge (Beilage ./19) vorgelegt. Von den Vereinen CliniClowns Austria und Soma Sozialmarkt liegen keine Subventionsansuchen vor. Das Ansuchen des Vereins Frauenselbsthilfe nach Krebs langte verspätet am 19. November 2012 ein. Haushaltsüberwachung vom: 13.11.2012 16:52:45 Haushaltsstelle: 1/429000-7570000 Sonstige Einrichtungen und - Subventionen Voranschlag: € 9.000,00 Bisherige Ausgaben: € 1.500,00 Verfügungsrest: € 7.500,00 Seite 36 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge den Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Soziales und Gesundheit wie folgt zustimmen: Subventionen Betreuungszentrum Gruft BH Mödling Pfingstsammlung CliniClowns Austria Frauenselbsthilfe nach Krebs Frauenberatungsst. Kassandra Hilfswerk Ma. Enzersdorf-Brunn Kehlkopflosen+Halsatmer Österreich e.V. KOBV Landesklinikum Baden Burg Festival Mission Possible NÖ Herzverband Pädagogisch Psychologische Zentrum Rote Nasen Clowndoctors Rotes Kreuz Soma Sozialmarkt Sozialhilfezentrum für Mütter Verein Hospiz Mödling Verein "Die Möwe" Weisser Ring Volkshilfe Mödling 1/429000-757000 Ist 2011 300,00 1000,00 50,00 400,00 750,00 1000,00 500,00 436,00 0,00 1000,00 400,00 200,00 100,00 VA 2012 Ist 2012 300,00 1000,00 150,00 1000,00 500,00 250,00 500,00 500,00 1000,00 300,00 200,00 50,00 500,00 1000,00 376,00 200,00 200,00 1000,00 447,00 100,00 100,00 500,00 7912,00 6897,00 1500,00 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Soziales und Gesundheit wie folgt zu: Subventionen Betreuungszentrum Gruft BH Mödling Pfingstsammlung CliniClowns Austria Frauenselbsthilfe nach Krebs Frauenberatungsst. Kassandra Hilfswerk Ma. Enzersdorf-Brunn Kehlkopflosen+Halsatmer Österreich e.V. KOBV Landesklinikum Baden Burg Festival Mission Possible NÖ Herzverband Pädagogisch Psychologische Zentrum Rote Nasen Clowndoctors Ist 2011 300 1.000 50 400 750 1.000 500 436 0 1.000 400 200 100 VA 2012 300 1.000 150 1.000 500 250 500 500 1.000 300 200 50 Ist 2012 Verfügbar 1.000 500 Seite 37 von 73 Rotes Kreuz Soma Sozialmarkt Sozialhilfezentrum für Mütter Verein Hospiz Mödling Verein "Die Möwe" Weisser Ring Volkshilfe Mödling 1/429000-757000 500 1.000 376 200 200 1.000 447 100 100 500 7.912 8.397 1.500 9.000 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (UGR Petra Skala, ÖVP) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 6.3 Fonds Österreichischer Stammzellenregister, Registrierung von Knochenmark- oder Blutstammspende, Kostenbeschluss Sachverhalt: Am 19. März 2013 soll im Festsaal der Marktgemeinde Brunn am Gebirge ein Vortrag von dem Fonds Österreichischer Stammzellenregister über die Registrierung als Knochenmark- oder BlutstammzellenspenderIn stattfinden. Im Anschluss gibt es für die BesucherInnen die Möglichkeit zur Blutabnahme, um sich registrieren zu lassen. Jede(r), die/der zwischen 18 – 45 Jahre alt und vollkommen gesund ist, kann KnochenmarkspenderIn werden. Man muss als SpenderIn den Vorsatz haben, jeder/jedem, die/der eine Transplantation braucht, unabhängig von Alter, Herkunft, Nationalität und Religionszugehörigkeit Knochenmark oder Blutvorläufer-Zellen zu spenden. Die Knochenmark- oder Blutvorläufer-Zellen-Spende ist anonym: Man lernt die Patientin/den Patienten, der/dem man spendet, in der Regel nicht persönlich kennen. Auch die Patientin/der Patient erfährt üblicherweise nichts über die Person der Spenderin/des Spenders. Die Knochenmark- oder Blutvorläufer-Zell-Spende ist, wie die Blutspende, ein humanitärer Akt: Die Spenderin/Der Spender muss nichts bezahlen, erhält aber auch kein Honorar für die Spende. Alle Auslagen werden der Spenderin/dem Spender aber ersetzt. Diese Typisierung kostet ca. EUR 80 bis EUR 90 pro Person. Die Gemeinde würde die Typisierung mit einem Geldbetrag unterstützen. Seite 38 von 73 Es soll daher ein Kostenrahmen von EUR 5.000 beschlossen werden. Die Kosten für Saalmiete, Werbung usw. sind in diesem Kostenrahmen bereits enthalten, der restliche Geldbetrag, wird dem Fonds Österreichischer Stammzellenregister gespendet. Der Folder bildet die Beilage ./20 des Protokolls. Haushaltsüberwachung vom: 26.11.2012 11:44:02 Haushaltsstelle: 1/512000-7280000 Sonstige Medizinische Beratung - Entgelte für sonstige Leistungen Voranschlag: € 35.000,00 Bisherige Ausgaben: € 26.778,09 Verfügungsrest: € 8.221,91 Antrag: Der Gemeinderat möge einen Kostenrahmen von EUR 5.000 für den Vortrag der Registrierung für Knochenmark- und Blutstammzellen beschließen. Die Kosten für Saalmiete, Werbung usw. sind in diesem Kostenrahmen bereits enthalten und der restliche Geldbetrag wird dem Fonds Österreichischer Stammzellenregister, 1080 Wien, Florianigasse 38/12, gespendet. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einen Kostenrahmen von EUR 5.000 für den Vortrag der Registrierung für Knochenmark- und Blutstammzellen. Die Kosten für Saalmiete, Werbung usw. sind in diesem Kostenrahmen bereits enthalten und der restliche Geldbetrag, wird dem Fonds Österreichischer Stammzellenregister, 1080 Wien, Florianigasse 38/12, gespendet. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 39 von 73 Gf GR Silvia WEGINGER 7 Familie und Bildung 7.1 Vermeidung eines Hitzestaus im NÖ Landeskindergarten „Ortszentrum“, bauliche Maßnahmen - Kostenbeschluss Sachverhalt: Bei einer Besichtigung vor Ort wurde seitens der Kindergartenpädagoginnen mitgeteilt, dass es während der Sommermonate bei starker Sonneneinstrahlung zu einer großen Hitzebildung im Innenraum kommt. Diese Hitzebildung ist speziell für die Kinder anstrengend. Weder die ausfahrenden Sonnensegel noch ein oftmaliges Lüften der einzelnen Gruppe führt zu einer merklichen Temperaturreduktion. Das Gebäude selbst wurde südlich ausgerichtet damit soviel Tageslicht als möglich die Räume erhellt und speziell während der Übergangsmonate diese passive Energie zur Raumheizung genutzt werden kann. Im Gegensatz zum NÖ Landeskindergarten Ferdinand Hanusch-Gasse gibt es hier jedoch keine mechanische Raumlüftung. Auch ist die Bauart „Holzriegelbau“ eine andere als in der Ferdinand Hanusch-Gasse. Um hier eine sinnvolle und auch kostengünstige Lösung zu finden, wurde in der Gemeindevorstandssitzung am 18. September 2012 die Anfertigung einer Studie durch die Bausache ZT-GmbH beschlossen. Diese liegt nun vor. Die wesentlichen Ergebnisse lauten: Seitens Bausache ZT-GmbH werden drei Gründe genannt, warum es hier zu einer erhöhten Hitzebildung kommt. Bei den großen, in Richtung Süden ausgerichteten Gruppenfenstern fehlt eine außen liegende Jalousie. Eine Beschattung erfolgt nur über die Markisen, die jedoch den Raum nicht verdunkeln und bei stärkerem Wind automatisch einfahren. Der große Vorteil einer Raumlüftung liegt darin, dass vor allem während der Nachtstunden kühle Luft eingeblasen werden kann, wodurch die Raumtemperatur über Nacht abkühlt. Derzeit könnten nur Fenster geöffnet werden, was jedoch wegen Einbruchsgefahr bzw. notwendigen Unwetterschutz nicht möglich ist. Das Dach wurde als hinterlüftetes Flachdach in Blech ausgeführt. Auch hier wieder im Gegenzug oder im Vergleich der NÖ Landeskindergarten Ferdinand HanuschGasse: Hier wurde ein begrüntes Dach errichtet. Bei starker Sonneneinstrahlung erwärmt sich die Dachfläche sehr stark und gibt nach einiger Zeit die Wärme des aufgeheizten Daches über die Dämmung in das Innere des Kindergartens ab. Wenn dies über mehrere Tage hintereinander stattfindet, erwärmt sich automatisch der darunter liegende Raum. Seite 40 von 73 Seitens Bausache ZT-GmbH werden daher folgende Vorschläge zur Verbesserung der Raumtemperatur unterbreitet: 1. Anbringung von Außenjalousien - als erste Maßnahme zur Verdunkelung der Gruppenräume. 2. Einbau einer kontrollierten Raumlüftung zur Verbesserung der Raumtemperatur. Die Steuerzentrale könnte im darunter liegenden Kellergeschoß untergebracht werden. Die Rohrleitungen im Innenraum des Kindergartens könnten aufgrund der Raumhöhe ober Putz verlegt werden. 3. Verbesserung der hinterlüfteten Dachkonstruktion zur Verhinderung der starken Sonnenstrahleneinwirkung: Hier wird vorgeschlagen, über dieser Dachkonstruktion eine Photovoltaikanlage zu errichten, die einerseits das direkte Durchdringen der Sonnenstrahlen verhindert und gleichzeitig zur Energiegewinnung für die kontrollierte Wohnraumlüftung verwendet werden kann. Durch entsprechende Pufferspeicherung könnten die benötigten Energieaufwendungen (Strom) sehr gut abgedeckt werden. In den Budgetverhandlungen für das Haushaltsjahr 2013 wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen vor besprochen um etwaige finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Als erste Maßnahmen werden die „Punkte 1 und 2“ im Voranschlag 2013 berücksichtigt. Laut ebenfalls in der Studie enthaltener Kostenschätzung betragen diese rund EUR 70.000 exkl. MwSt. Auch wurde eine Kostenschätzung für die Errichtung der Photovoltaikanlage von der Bausache ZT-GmbH erstellt. Diese beträgt für eine 10 kWp-Anlage rund EUR 50.000 inkl. Verstärkung der Unterkonstruktion sowie Konsulentenleistungen. Nachdem bei der Neugestaltung des Ortszentrums „Bauphase 2, Zu- und Umbau des Festsaales“ auch alternative Energiequellen errichtet werden sollen, wäre sinnvoll, hier ein Gesamtprojekt zu erstellen. Die Errichtungskosten könnten im Budget 2014 berücksichtigt werden. Nachdem die Arbeiten nur während der Ferien durchgeführt werden können und die Maßnahmen bereits im Sommer 2013 wirken sollen, ist ein Beschluss bereits jetzt nötig; jedoch erfolgt die Abwicklung im Voranschlag 2013. Antrag: Der Gemeinderat möge der Anbringung von Außenjalousien und dem Einbau einer kontrollierten Raumlüftung zur Vermeidung eines Hitzestaus im NÖ Landeskindergarten „Ortszentrum“ und den damit verbundenen Kosten laut Kostenschätzung von Ing. Peter Babler von EUR 70.000 exkl. MwSt. zustimmen. Darin sind auch die Kosten für Planung, Ausschreibung und Abwicklung des Bauvorhabens für die Bausache ZT-GmbH enthalten. Seite 41 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Anbringung von Außenjalousien und dem Einbau einer kontrollierten Raumlüftung zur Vermeidung eines Hitzestaus im NÖ Landeskindergarten Ortszentrum und den damit verbundenen Kosten laut Kostenschätzung von Ing. Peter Babler von EUR 70.000 exkl. MwSt. zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Zu diesem Antrag sprechen: GR Mario Rosensteiner, GR Erich Führnstahl, gf GR Silvia Weginer, gf GR Dr. Ernst Brunner 7.2 Verlängerung des Mietvertrages für den Kindergarten am campus21, Objekt F16 102 Sachverhalt: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 6. Dezember 2006, TOP 5.15, wurde der Abschluss eines Mietvertrages für den Betrieb eines zweigruppigen Kindergartens am Gelände des campus21 im Objekt F16 102 mit der ECO Business-Immobilien AG abgeschlossen. Dieser würde mit 28. Februar 2013 durch Zeitablauf enden. Nachdem die Betreuungseinrichtung unbedingt weiterhin für eine ordnungsgemäße Versorgung gebraucht wird, ist es notwendig diesen Vertrag zu verlängern. Dazu wurde uns von der „campus21-Verwaltung“ eine Ergänzung zum Mietvertrag (Beilage ./21) übermittelt, wobei die Laufzeit um weitere vier Jahre, bis 28. Februar 2017, verlängert wird. Das Objekt wird der Gemeinde mietkostenfrei zur Verfügung gestellt, das heißt, dass für die Gemeinde lediglich die laufenden Betriebskosten anfallen. Betrieben wird der Kindergarten laut Kooperationsvertrag vom 23. September 2009 von der Organisation „Kid´s care“. Seite 42 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge der Verlängerung des Mietvertrages vom 27. Dezember 2006, abgeschlossen mit der ECO Business-Immobilien AG, um weitere vier Jahre, das ist bis zum 28. Februar 2017, für den Betrieb eines zweigruppigen Kindergartens im Objekt F 16 102, am campus21, zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Mietvertrages vom 27. Dezember 2006, abgeschlossen mit der ECO Business-Immobilien AG, um weitere vier Jahre, das ist bis zum 28. Februar 2017, für den Betrieb eines zweigruppigen Kindergartens im Objekt F 16 102, am campus21, zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 7.3 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Familie und Bildung Sachverhalt: Folgende Subventionsanträge für das Jahr 2012 (Beilage ./22) wurden dem Referat für Familie und Bildung vorgelegt. Die ausgezahlten Beträge aus dem Jahr 2011 stehen vergleichsweise in der oben angeführten Liste. Um eine gerechtere Aufteilung der gemeindeeigenen Kindereinrichtungen für die Subventionen zu erreichen, wurde der Aufteilungsschlüssel mit EUR 100 pro Gruppe festgelegt. Höhere Schulen außerhalb von Brunn am Gebirge werden von der Marktgemeinde Brunn am Gebirge bei den Subventionen nicht berücksichtigt um im Kostenrahmen zu bleiben. Seite 43 von 73 Das Ansuchen der Libo-Montessori-Schule ist am 27. November 2012 verspätet bei der Marktgemeinde Brunn am Gebirge eingetroffen. Im Vorjahr wurde eine Subvention von EUR 200 pro Kind gewährt. Im heurigen Jahr soll das Ansuchen noch in der Liste der Subventionen mit EUR 150 pro Kind berücksichtigt werden. Haushaltsüberwachung vom: 22.10.2012 16:34:37 Haushaltsstelle: 1/259000-7570000 Sonstige Einrichtungen und - Subventionen Voranschlag: € 9.000,00 Bisherige Ausgaben: € 1.000,00 Verfügungsrest: € 8.000,00 Antrag: Der Gemeinderat möge den Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Familie und Bildung wie folgt zustimmen: 1/259000-757000 (alle Beträge sind in € angegeben) Bildung hat Vorrang - BSI Tutschek VA 2012 Verfügbar Ist 2011 317,00 314,00 0,00 0,00 800,00 1000,00 2250,00 2600,00 Mittagshort Leopold Gattringer-Staße 4 200,00 100,00 Nachmittagshort Leopold Gattringer-Straße 42 800,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Bahnstraße 42 600,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Ferdinand Hanusch-Gasse 37 300,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Franz Weiss-Platz 3 300,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Anton Seidl-Gasse 3 400,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Wienerstraße 30 400,00 370,00 Volksschule Brunn 750,00 700,00 1812,00 1812,00 0,00 0,00 BG und BRG Mödling Erlebnisschule - evang. VS - Maria Enzersdorf Libo-Montessori-Schule Volksschule Brunn - Theater der Jugend Volkshochschule Mödling 8929,00 9000,00 8746,00 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Familie und Bildung wie folgt zu: Seite 44 von 73 1/259000-757000 (alle Beträge sind in € angegeben) Bildung hat Vorrang - BSI Tutschek VA 2012 Verfügbar Ist 2011 317,00 314,00 0,00 0,00 800,00 1000,00 2250,00 2600,00 Mittagshort Leopold Gattringer-Staße 4 200,00 100,00 Nachmittagshort Leopold Gattringer-Straße 42 800,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Bahnstraße 42 600,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Ferdinand Hanusch-Gasse 37 300,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Franz Weiss-Platz 3 300,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Anton Seidl-Gasse 3 400,00 370,00 NÖ Landeskindergarten Wienerstraße 30 400,00 370,00 Volksschule Brunn 750,00 700,00 1812,00 1812,00 0,00 0,00 BG und BRG Mödling Erlebnisschule - evang. VS - Maria Enzersdorf Libo-Montessori-Schule Volksschule Brunn - Theater der Jugend Volkshochschule Mödling 8929,00 9000,00 8746,00 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Zu diesem Antrag sprechen: GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, 1. Vbgm Matthias Müller, Bgm Dr. Andreas Linhart Gf GR Dr. Ernst BRUNNER 8 Bauen, Wohnen und Verkehr 8.1 Änderungen der Bebauungsbestimmungen Brunnerbergstraße Sachverhalt: Die Grundstücke Baufläche Nr. 372 und Parzelle Nr. 932/2 (Brunnerbergstraße 127), Parzelle Nr. 933/3 (Brunnerbergstraße 123) und Nr. 934/1 (Brunnerbergstraße 121), KG 16105 Brunn am Gebirge, unmittelbar nördlich der A21 Außenringautobahn gelegen, sind im aktuell rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Brunn am Gebirge teilweise als „Bauland-Wohngebiet“ und teilwei- Seite 45 von 73 se als „Grünland-Grüngürtel“ mit der Funktionsbezeichnung „Lärmschutz“ gewidmet. Der Bebauungsplan sieht für den Baulandbereich des Grundstückes Parzelle Nr. 933/3, KG 16105 Brunn am Gebirge, die Bebauungsdichte „F“, die „offene oder gekuppelte“ Bebauungsweise und Bauklasse „II“, und für den Baulandbereich des Grundstückes Parzelle Nr. 932/2 (Brunnerbergstraße 127), KG 16105 Brunn am Gebirge, die Bebauungsdichte „F“, die „offene oder gekuppelte“ Bebauungsweise und Bauklasse „III“ vor. Im Jahre 2011 wurden Teilbereiche östlich und westlich der Grundstücke Parzelle Nr. 932/2 (Brunnerbergstraße 127) und Parzelle Nr. 933/3 (Brunnerbergstraße 123), KG 16105 Brunn am Gebirge, von Bauklasse „I“ auf Bauklasse „I, 7m“ abgeändert. Hinsichtlich einer einheitlichen Regelung der Gebäudehöhe sollen künftig nunmehr auch Teile der Grundstücke Baufläche Nr. 372 und Parzelle Nr. 932/2 (Brunnerbergstraße 127), Parzelle Nr. 933/3 (Brunnerbergstraße 123) und Parzelle Nr. 934/1 (Brunnerbergstraße 121), KG 16105 Brunn am Gebirge, die Regelung Bauklasse „I, 7m“ aufweisen. Eine Anhebung der festgelegten Gebäudehöhe auf dem Grundstück Parzelle Nr. 935/4 (Brunnerbergstraße 117), KG 16105 Brunn am Gebirge, ist indes aufgrund der kürzlich erfolgten Abänderung der Bebauungsbestimmungen nicht erforderlich. Weiters sollen die hinteren Baufluchtlinien der Grundstücke Parzelle Nr. 930/1, EZ 822 (Brunnerbergstraße 129), Parzelle Nr. 932/2, EZ 1472 (Brunnerbergstraße 127) und Parzelle Nr. 933/3, EZ 3056 (Brunnerbergstraße 123), alle KG 16105 Brunn am Gebirge, ersatzlos gestrichen werden, da auch bei den Nachbarliegenschaften keine hinteren Baufluchtlinien eingetragen sind und durch die Widmungsgrenze „Grünland-Grüngürtel“, die diese Grundstücke teilt, eine neue Bebauung im hinteren Bereich nicht möglich ist. Antrag: Der Gemeinderat möge der Änderung der Bauklasse für die Teile der Grundstücke Baufläche Nr. 372 und Parzelle Nr. 932/2, EZ 1472 (Brunnerbergstraße 127), Parzelle Nr. 933/3, EZ 3056 (Brunnerbergstraße 123) und Parzelle Nr. 934/1, EZ 2881 (Brunnerbergstraße 121), alle KG 16105 Brunn am Gebirge, auf „I, 7m“ zustimmen. Weiters möge der Gemeinderat einer Streichung der hinteren Baufluchtlinie der Parzelle Nr. 930/1, EZ 822 (Brunnerbergstraße 129), Parzelle Nr. 932/2, EZ 1472 (Brunnerbergstraße 127) und Parzelle Nr. 933/3, EZ 3056 (Brunnerbergstraße 123), alle KG 16105 Brunn am Gebirge, zustimmen. Seite 46 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Bauklasse für die Teile der Grundstücke Baufläche Nr. 372 und Parzelle Nr. 932/2, EZ 1472, (Brunnerbergstraße 127), Parzelle Nr. 933/3, EZ 3056 (Brunnerbergstraße 123) und Parzelle Nr. 934/1, EZ 2881 (Brunnerbergstraße 121), alle KG 16105 Brunn am Gebirge, auf „I, 7m“ zu. Weiters stimmt der Gemeinderat einer Streichung der hinteren Baufluchtlinie der Parzelle Nr. Parzelle Nr. 930/1, EZ 822 (Brunnerbergstraße 129), Parzelle Nr. 932/2, EZ 1472 (Brunnerbergstraße 127) und Parzelle Nr. 933/3, EZ 3056 (Brunnerbergstraße 123), alle KG 16105 Brunn am Gebirge, zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 8.2 27 2 (GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, GR Mario Rosensteiner, beide FPÖ) 3 (GR Brigitta Hirsch, GR KR Ing. Robert Krickl, beide SPÖ, GR Oliver Prosenbauer, ÖVP) Ansuchen um Änderung der Bauklasse, Familie N., Brunnerbergstraße 117 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 23. Jänner 2012, AZ Bau-7492-1/11, ersuchen Renate und Franz Neumann, wohnhaft in 2345 Brunn am Gebirge, Brunnerbergstraße 117, um Abänderung des Bebauungsplans auf ihren Grundstücken Parzelle Nr. 935/4, EZ 1521 und Baufläche Nr. 1657, EZ 3660, beide KG 16105 Brunn am Gebirge, von „Bauklasse I“ auf „Bauklasse II“. Sie geben an den Bestand aufstocken zu wollen, da sie zusätzlichen Wohnraum für ihre Familie benötigen. Zusatzantrag: Der Gemeinderat möge beschließen, diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zurück zu stellen. Beschluss des Zusatzantrages: Der Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zurück gestellt wird, wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Seite 47 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge das Ansuchen der Familie Neumann um Änderung der Bauklasse abweisen. Beschluss: Der Gemeinderat weist das Ansuchen der Familie Neumann um Änderung der Bauklasse ab. Abstimmungsergebnis Zusatzantrag: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: 2 25 Bgm Dr. Andreas Linhart, 1. Vbgm Matthias Müller, GR Ing. Thomas Baumann, BSc, GR Kurt Benesch, GR Edith Digruber, gf GR Alois Lick, GR Ulrike Merhaut, GR Andrea Niegl-Richter, GR Albert Scheiblauer, GR Gabriele Schiener, gf GR Gabriele Steiner, gf GR Silvia Weginger, GR Ing. Walter Wukowits, gf GR DI (FH) Dieter Zelber (alle SPÖ) 2. Vbgm Gerhard Feichter, gf GR Dr. Ernst Brunner, gf GR Peter Lackner, gf GR Mag. Kurt Moser, GR Miklos Nemeth, GR Martin Niegl, GR KR Manfred Paula, GR Maria Schuster, UGR Petra Skala, GR Wolfgang Tringler (alle ÖVP) GR Erich Führnstahl (BFB) Enthaltung: Nicht anwesend: 1 (GR Andrea Lorenz, Grüne) 4 (UGR Sabine Hiermann, Grüne, GR Brigitta Hirsch, GR KR Ing. Robert Krickl, beide SPÖ, GR Oliver Prosenbauer, ÖVP) Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 24 2 (GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, GR Mario Rosensteiner, beide FPÖ) 2 (GR Andrea Lorenz, Grüne, GR Erich Führnstahl, BFB) 4 (UGR Sabine Hiermann, Grüne, GR Brigitta Hirsch, GR KR Ing. Robert Krickl, beide SPÖ, GR Oliver Prosenbauer, ÖVP) Seite 48 von 73 Protokoll: Ein Zusatzantrag wird von GR Mario Rosensteiner eingebracht und damit begründet, diesen Tagesordnungspunkt nochmals im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zu behandeln. Zu diesem Antrag sprechen: GR Mario Rosensteiner, Bgm Dr. Andreas Linhart, gf GR Dr. Ernst Brunner 8.3 Ansuchen um Änderung der Baufluchtlinien, Firma T., Liechtensteinstraße 46-48 Sachverhalt: Mit Scheiben vom 5. November 2012 stellt die Triumvirat Bauträger GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 225/1/1, den Antrag auf Änderung der Baufluchtlinien. Die o. a. Firma möchte die Liegenschaften Parzellen Nr. 11/3, Nr. 11/4, Nr. 11/5 und Nr. 11/6 käuflich erwerben. Um eine leichtere Bebaubarkeit der sehr schön gelegenen Grundstücke zu ermöglichen und den zukünftigen GrundeigentümerInnen eine Gartenfläche nicht nur in Richtung Norden zur Verfügung stellen zu können, stellen sie den Antrag um Änderung der Baufluchtlinien. Die Triumvirat Bauträger GmbH schlägt dazu vier Varianten vor. Antrag: Der Gemeinderat möge das Ansuchen der Triumvirat Bauträger GmbH um Änderung der Baufluchtlinien der Liegenschaften in 2345 Brunn am Gebirge, Liechtensteinstraße 46-48, Parzelle Nr. 11/3, EZ 3621, Parzelle Nr. 11/4, EZ 3667, Parzelle Nr. 11/5, EZ 3746 und Parzelle Nr. 11/6, EZ 3687, alle KG 16105 Brunn am Gebirge, abweisen. Beschluss: Der Gemeinderat weist das Ansuchen der Triumvirat Bauträger GmbH um Änderung der Baufluchtlinien der Liegenschaften in 2345 Brunn am Gebirge, Liechtensteinstraße 46-48, Parzelle Nr. 11/3, EZ 3621, Parzelle Nr. 11/4, EZ 3667, Parzelle Nr. 11/5, EZ 3746 und Parzelle Nr. 11/6, EZ 3687, alle KG 16105 Brunn am Gebirge, ab. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 29 0 0 Seite 49 von 73 Nicht anwesend: 3 (UGR Sabine Hiermann, Grüne, GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, FPÖ, GR Ing. Walter Wukowits, SPÖ) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 8.4 Antrag um Änderung der Baufluchtlinie, Familie H., Friedrich Schiller-Straße 8A Sachverhalt: Mag. Yvonne und Florian Heckl, wohnhaft in 2345 Brunn am Gebirge, Hyrtlstraße 21/3, stellen einen Antrag auf Änderung der Baufluchtlinie des Grundstücks in 2345 Brunn am Gebirge, Friedrich Schiller-Straße 8A, Parzelle Nr. 776/1, EZ 4212, KG 16105 Brunn am Gebirge. Die gegenständliche Liegenschaft weist ostseitig in der Tiefe eine Baufluchtlinie von ca. 42 m auf. Hiermit wird die die Änderung dieser Baufluchtlinie um 7 m nach hinten auf ca. 35 m von hinten nach vorne beantragt. Als Begründung geben die Antragsteller folgendes bekannt: Aufgrund der Verfüllung des Felsenkellers ist die Baufluchtlinie in dieser Form obsolet. Sie möchten den Garten von Familie Stickler nicht gänzlich verschatten. Da diese Nachbarn (linke Seite) ihren Garten westseitig vorne auf ihrem Grundstück haben, würden sie durch einen Hausbau bei den gegebenen Bebauungsmöglichkeiten den kompletten Garten und v. a. auch deren Swimmingpool beschatten. Beim Bau des Hauses der Familie Heckl ist eine Photovoltaikanlage geplant, bei der jegliche Verschattung vermieden werden sollte. Bei einer Bebauung um einige Meter weiter hinten tritt das Haus der Antragsteller vermehrt aus der Verschattung des Hauses der südseitigen Nachbarn (Familie Kaiser). Das Grundstück in 2345 Brunn am Gebirge, Liechtensteinstraße 8A, Parzelle Nr. 776/1, EZ 4212, KG 16105 Brunn am Gebirge, ist 65 m lang und 14 m breit. Mit Hilfe einer Verbauung weiter hinten würde man dem Grundstück die „schlauchartige Form" nehmen. Antrag: Der Gemeinderat möge einer Verschiebung der absoluten hinteren Baufluchtlinie der Parzelle Nr. 776/1, EZ 4212, Parzelle Nr. 776/10, EZ 2677 und Parzelle Nr. 776/11, EZ 4112, alle KG 16105 Brunn am Gebirge, um ca. 7 m zustimmen. Seite 50 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einer Verschiebung der absoluten hinteren Baufluchtlinie der Parzelle Nr. 776/1, EZ 4212, Parzelle Nr. 776/10, EZ 2677 und Parzelle Nr. 776/11, EZ 4112, alle KG 16105 Brunn am Gebirge, um ca. 7 m zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 28 0 0 4 (1. Vbgm Matthias Müller, GR Kurt Benesch, GR Ing. Walter Wukowits, alle SPÖ, GR Eva Maria Krottner auch Gröpner, FPÖ) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Gf GR Silvia Weginger verlässt vor Abhandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Gf GR Alois LICK 9 Infrastruktur 9.1 Kontrahentenvertrag für Installationsarbeiten - Neubeauftragung Sachverhalt: Der Gemeinderat hat im März beschlossen den bisherigen Kontrahentenvertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Eine regelmäßige Ausschreibung der Verträge mit den Partnerfirmen wird auch von der NÖ Landesregierung empfohlen. Mit der Ausschreibung wurde das ZT Büro Team Kernstock betraut; dieses hat dafür das günstigste Angebot gelegt. Am 9. Oktober 2012 fand die Anbotsöffnung statt. Folgende Angebote wurden abgegeben: Kurt Weginger GmbH: Bernhardt Gebäudetechnik GmbH GAWAHEI Installations GmbH EUR 80.579,00 exkl. MwSt. EUR 84.790,36 exkl. MwSt. EUR 86.276,94 exkl. MwSt. Seite 51 von 73 Der Vergabevorschlag nach Prüfung durch das ZT Team Kernstock liegt vor und lautet auf den Bestbieter Kurt Weginger GmbH mit der Anbotssumme von EUR 80.579 exkl. MwSt. Antrag: Der Gemeinderat möge den neuen Kontrahentenvertrag für die Installationsarbeiten mit dem im Zuge der Ausschreibung ermittelten Bestbieter Kurt Weginger GmbH mit einem Betrag von EUR 80.579 exkl. MwSt. abschließen. Beschluss: Der Gemeinderat schließt den neuen Kontrahentenvertrag für Installationsarbeiten mit dem, im Zuge der Ausschreibung ermittelten Bestbieter, Kurt Weginger GmbH, mit EUR 80.579 exkl. MwSt. ab. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Befangen: Nicht anwesend: 29 0 0 1 (gf GR Silvia Weginger, SPÖ) 2 (GR Kurt Benesch, GR Ing. Walter Wukowits, beide SPÖ) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Gf GR Silvia Weginger nimmt wieder an der Sitzung teil. 9.2 Kontrahentenvertrag, Erd- und Baumeisterarbeiten für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung- Neubeauftragung Sachverhalt: Der Gemeinderat hat im März beschlossen den bisherigen Kontrahentenvertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Eine regelmäßige Ausschreibung der Verträge mit den Partnerfirmen wird auch von der NÖ Landesregierung empfohlen. Mit der Ausschreibung wurde das ZT Büro Team Kernstock betraut; dieses hat dafür das günstigste Angebot gelegt. Am 9. Oktober 2012 fand die Anbotsöffnung statt. Seite 52 von 73 Folgende Firmen wurden eingeladen und nachstehende Anbote langten fristgerecht ein: Karl Seidl Bau GmbH Ing. Streit Walter BaugesmbH Allbau Allg. Straßenbau GmbH Frühwirt Bauunternehmung GesmbH Pittel+Brausewetter GmbH ABO Asphalt-Bau GmbH Fuchs Bau GmbH EUR 339.516,26 exkl. MwSt. EUR 384.978,21 exkl. MwSt. EUR 406,798,51 exkl. MwSt. EUR 418.363,07 exkl. MwSt. EUR 377.983,07 exkl. MwSt. EUR 390.743,35 exkl. MwSt. nicht abgegeben Der Vergabevorschlag nach Prüfung durch das ZT Team Kernstock liegt vor und lautet auf den Bestbieter Karl Seidl Bau GmbH mit der Anbotssumme von EUR 339.516,26 exkl. MwSt. Diese Beträge teilen sich folgendermaßen auf: ABA: EUR 197.794,99 exkl. MwSt. WVA: EUR141.761,27 exkl. MwSt. Antrag: Der Gemeinderat möge den neuen Kontrahentenvertrag für die Erd- und Baumeisterarbeiten mit dem im Zuge der Ausschreibung ermittelten Bestbieter Karl Seidl Bau GmbH mit einem Betrag von EUR 339.516,26 exkl. MwSt. abschließen. Beschluss: Der Gemeinderat schließt den neuen Kontrahentenvertrag für die Erd- und Baumeisterarbeiten mit dem, im Zuge der Ausschreibung ermittelten Bestbieter, Karl Seidl Bau GmbH, mit EUR 339.516,26 exkl. MwSt. ab. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Ing. Walter Wukowits, SPÖ) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 53 von 73 9.3 Kontrahentenvertrag für die Kanalreinigung - Neubeauftragung Sachverhalt: Der Gemeinderat hat im März beschlossen den bisherigen Kontrahentenvertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Eine regelmäßige Ausschreibung der Verträge mit den Partnerfirmen wird auch von der NÖ Landesregierung empfohlen. Mit der Ausschreibung wurde das ZT Büro Team Kernstock betraut; dieses hat dafür das günstigste Angebot gelegt. Am 9. Oktober 2012 fand die Anbotsöffnung statt. Die Ausschreibung wurde in einem dreistufigen Verfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte im „Amtlichen Lieferungsanzeiger“. Zehn Firmen haben ihr Interesse am Stichtag 19. August 2012 bekundet. Die fünf nächstgelegenen Firmen wurden zur 2. Stufe eingeladen; hier erfolgte die Prüfung der Eignung der Interessenten. Hier wurden nochmals zwei Firmen ausgeschieden. Folgende Firmen wurden für die 3. Stufe der Ausschreibung (Direktvergabe) eingeladen; folgende Angebote wurden abgegeben: Kanali kann‘s GmbH Piccardi Entsorgungs GmbH „Der Kanal“ Kanalsanierungs GmbH EUR 41.624,20 exkl. MwSt. EUR 60.125,00 exkl. MwSt. nicht abgegeben Da bereits in der 2. Stufe festgestellt wurde, dass das Preisniveau der „Der Kanal“ Kanalsanierungs GmbH, die schlussendlich kein Angebot abgab, höher war, wurde auf eine Einladung eines weiteren Interessenten verzichtet. Der Vergabevorschlag nach Prüfung durch das ZT Team Kernstock liegt vor und lautet auf den Bestbieter Kanali kann‘s GmbH mit der Anbotssumme von EUR 41.624, 20 exkl. MwSt. Es wurden geringfügige Korrekturen zum ursprünglichen Offert im Zuge der Aufklärungsgespräche durchgeführt. Antrag: Der Gemeinderat möge den neuen Kontrahentenvertrag für die Kanalreinigungsarbeiten mit dem im Zuge der Ausschreibung ermittelten Bestbieter Kanali kann‘s GmbH mit einem Betrag von EUR 41.624,20 exkl. MwSt. abschließen. Seite 54 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat schließt den neuen Kontrahentenvertrag für die Kanalreinigungsarbeiten mit dem, im Zuge der Ausschreibung ermittelten Bestbieter, Kanali kann‘s GmbH, mit EUR 41.624,20 exkl. MwSt. ab. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 30 0 0 2 (GR Maria Luise Schuster, ÖVP, GR Ing. Walter Wukowits, SPÖ) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 9.4 Kontrahentenvertrag für die Wartung der öffentlichen Beleuchtung Neubeauftragung Sachverhalt: Der Gemeinderat hat im März beschlossen den bisherigen Kontrahentenvertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Eine regelmäßige Ausschreibung der Verträge mit den Partnerfirmen wird auch von der NÖ Landesregierung empfohlen. Mit der Ausschreibung wurde Prof. Feldner betraut; dieser hat dafür das günstigste Angebot gelegt. Am 31. Oktober 2012 fand die Anbotsöffnung am Gemeindeamt statt. Folgende Angebote wurden abgegeben: Polst Hartmann (Mödling) Kargl (Wr Neudorf) Reisinger (P'dorf) Elin Siemens LED Concept EUR 168.435,88 EUR 182.317,90 EUR 189.055,96 EUR 202.572,78 EUR 215.392,04 nicht abgegeben nicht abgegeben Der Vergabevorschlag nach Prüfung durch das ZT Büro Feldner liegt vor und lautet auf den Bestbieter Polst GmbH mit der Angebotssumme von EUR 202.123,06 inkl. MwSt. (EUR 168.435,88 exkl. MwSt.). Seite 55 von 73 Antrag: Der Gemeinderat möge den neuen Kontrahentenvertrag für die Wartung der öffentlichen Beleuchtung mit dem Bestbieter, Polst GmbH mit der Angebotssumme von EUR 202.123,06 inkl. MwSt. (EUR 168.435,88 exkl. MwSt.) abschließen. Beschluss: Der Gemeinderat schließt den neuen Kontrahentenvertrag für die Wartung der öffentlichen Beleuchtung mit dem Bestbieter, Polst GmbH, mit der Angebotssumme von EUR 202.123,06 inkl. MwSt. (EUR 168.435,88 exkl. MwSt.) ab. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Maria Luise Schuster, ÖVP) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 9.5 Hochbehälter 3, Reparatur des Tores Sachverhalt: Das Einfahrtstor ist verrostet und lässt sich nicht mehr sperren. Die beiden Pfeiler an denen es befestigt ist, sind auch vom Frost zerfressen und nicht mehr tragfähig. Es ist daher unbedingt notwendig, das Tor zu reparieren. Diesbezüglich wurden Angebote von Karl Seidl GmbH und Brix Zaun eingeholt. Karl Seidl GmbH, Torfundament herstellen: EUR1.980 inkl. MwSt. Brix Zaun, Zaunbau – Zweiflügeltor, Torsäule, Torflügel-Feststeller, Stützstange sowie die Montage: EUR 1.783, 98 inkl. MwSt. Die Gesamtkosten hiefür betragen EUR 3.135,84 exkl. MwSt. (EUR 3.763 inkl. MwSt.) Antrag: Der Gemeinderat möge den Gesamtkosten von EUR 3.135,84 exkl. MwSt. (EUR 3.763 inkl. MwSt.) für die Reparatur am Tor des Hochbehälters 3 zustimmen. Seite 56 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt Gesamtkosten von EUR 3.135,84 exkl. MwSt. (EUR 3.763 inkl. MwSt.) für die Reparatur am Tor des Hochbehälters 3. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Nicht anwesend: 31 0 0 1 (GR Maria Luise Schuster, ÖVP) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 9.6 Sanierung des Brunner Sammlers 2013 Sachverhalt: Der Brunner Sammler, die Kanalverbindung von Brunn am Gebirge bzw. Maria Enzersdorf zur Kläranlage Mödling, wurde vor dem 2. Weltkrieg errichtet und weist schon teilweise erhebliche Mängel auf. Die Wasserrechtsbehörde des Landes NÖ hat nunmehr den betroffenen Gemeinden im Oktober 2012 vorgeschrieben, zumindest im Jahr 2013 die Schäden der „Schadensklasse 4“ zu sanieren. Da eine punktuelle Sanierung nicht sinnvoll ist, müsste somit der ganze Kanal saniert werden. Kostenschätzungen gehen von rund EUR 900.000 exkl. MwSt. für den gesamten Kanal aus, der Anteil der Marktgemeinde Brunn am Gebirge wird davon voraussichtlich rund EUR 450.000 betragen. Der Anteil der jeweiligen Gemeinden richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung. Antrag: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge möge der Sanierung des Brunner Sammlers im Jahr 2013 mit voraussichtlichen anteiligen Kosten von rund EUR 450.000 exkl. MwSt. zustimmen. Die tatsächlichen anteiligen Kosten werden erst nach der öffentlichen Ausschreibung der Sanierung feststehen. Seite 57 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge stimmt der Sanierung des Brunner Sammlers im Jahr 2013 mit voraussichtlichen anteiligen Kosten von rund EUR 450.000 exkl. MwSt. zu. Die tatsächlichen anteiligen Kosten werden erst nach der öffentlichen Ausschreibung der Sanierung feststehen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 9.7 Ausleuchtung der Fußgängerübergänge Sachverhalt: In der Infrastrukturausschusssitzung am 6. November 2012 wurde festgelegt, dass die Fußübergänge unbedingt beleuchtet gehören. Bis zur Gemeindevorstandssitzung am 27. November 2012 werden seitens der Polst GmbH die Kostenvoranschläge vorliegen. Vorrangig sollen die unbeleuchteten Fußübergänge behandelt werden und erst anschließend die reinen Radwegquerungen. Seitens der Polst GmbH wurden die Fußübergänge und Radwegquerungen überprüft. Es sollten Folgende beleuchtet werden: L.Gattringer-Str./Vierbatzstr./Herzogbergstr. L.Gattringer-Str./Viktor Adler-Str./Wasserwerkstr. Wienerstr./Rennweg Wienerstr./Feldstr. Liechtensteinstr./Anton Seidl-G. Liechtensteinstr./Adolf Hruza-Str. Liechtensteinstr./Fürst Johannes-Str. Gesamt: EUR 9.472,80 inkl. MwSt. EUR 9.791,52 inkl. MwSt. EUR 3.322,62 inkl. MwSt. EUR 5.819,28 inkl. MwSt. EUR 3.322,62 inkl. MwSt. EUR 7.404,90 inkl. MwSt. EUR 7.240,50 inkl. MwSt. EUR 46.374,24 inkl. MwSt. Seite 58 von 73 Es sollten folgende Radwegquerungen beleuchtet werden: Liechtensteinstr./Ludwig Fischer-G. Liechtensteinstr./Kesslerweg Liechtensteinstr./Grohestr. Gesamt: Insgesamt: EUR EUR EUR EUR 2.598,42 inkl. MwSt. 2.661,18 inkl. MwSt. 3.637,86 inkl. MwSt. 8.897,46 inkl. MwSt. EUR 55.271,70 inkl. MwSt. Haushaltsüberwachung vom: 29.11.2012 13:08:50 Haushaltsstelle: 5/816000-500000 Öffentliche Beleuchtung - Ankauf und Aufstellung Voranschlag: € 480.000,00 Bisherige Ausgaben: € 198.340,86 Verfügungsrest: € 281.659,14 Antrag: Der Gemeinderat möge zustimmen die nicht ausreichend ausgeleuchteten Fußübergänge und Radwegquerungen zu beleuchten. Die Kosten betragen maximal EUR 55.271,70 inkl. MwSt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Ausleuchtung der Fußgängerübergänge mit maximalen Kosten von EUR 55.271,30 inkl. MwSt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 9.8 BrunnCard - Taxifunktion- Projekt für eine bezirksweite Initiative Sachverhalt: Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Gf GR Silvia Weginger verlässt vor Abhandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Seite 59 von 73 9.9 Schiebereinbau in der Franz Schubert-Straße - nachträglicher Beschluss Sachverhalt: Aufgrund der kaputten Schiebergruppe in der Franz Schubert-Straße/ Industriestraße A, war es notwendig diese im Zuge des Straßenbaus zu tauschen. Die Kosten hiefür betragen: Kurt Weginger GmbH: EUR 17.166,48 inkl. MwSt. (EUR 14.305,40 exkl. MwSt.) Karl Seidl GmbH.: EUR 11.140,51 inkl. MwSt. (EUR 9.283,76 exkl. MwSt.) Gesamtkosten: EUR 23.589,16 exkl. MwSt. (EUR 28.306,99 inkl. MwSt.). Antrag: Der Gemeinderat möge dem Schiebereinbau in der Franz SchubertStraße/Industriestraße A nachträglich zustimmen. Die daraus entstehenden Kosten wurden bereits im Nachtragsvoranschlag berücksichtigt. Die Gesamtkosten hiefür betragen EUR 23.589,16 exkl. MwSt. (EUR 28.306,99 inkl. MwSt.). Die Arbeiten wurden von Karl Seidl GmbH und Kurt Weginger GmbH durchgeführt. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Schiebereinbau in der Franz SchubertStraße/Industriestraße A nachträglich zu. Die daraus entstehenden Kosten wurden bereits im Nachtragsvoranschlag berücksichtigt. Die Gesamtkosten hiefür betragen EUR 28.306,99 inkl. MwSt. (EUR 23.589,16 exkl. MwSt.). Die Arbeiten wurden von Karl Seidl GmbH und Weginger GmbH durchgeführt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: Befangen: 31 0 0 1 (gf GR Silvia Weginger, SPÖ) Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Gf GR Silvia Weginger nimmt wieder an der Sitzung teil. Seite 60 von 73 9.10 Kanalkataster, zusätzliche Erhebungen im Bereich des Platengrundes und der Heugasse Sachverhalt: Es sind noch Erhebungen bzw. TV-Inspektionen für weiße Flecken im Kanalbestand des Mischwassersystems (= BA12) erforderlich. Ing. Günter Zwölfer hat nach seiner Genesung dem Büro Team Kernstock einige Unterlagen für den Bereich Platengrund und Heugasse (Regenwasserkanäle zum Froschenauergraben) zur Verfügung gestellt und es wurde bereits gemeinsam mit Kanali kann´s GmbH ein Lokalaugenschein und Vermessungen vorgenommen. Der ursprüngliche Auftrag BA12 an die Strabag aus dem Jahr 2007 wurde bereits ausgeschöpft bzw. 2010 schlussgerechnet. Nun haben die o. a. "weißen Flecken" einen zusätzlichen Umfang von rund 2.500 lfm, wonach bei ähnlichem Aufwand für vergleichbare "Rest/Rest"-TVInspektionen in schlecht dokumentierten Bereichen eine Abrechnungssumme der STRABAG von EUR 4.600 somit insgesamt von rund EUR 6.000 zu erwarten sind (kann bei problemloser Abwicklung nur billiger werden). Dazu kommen noch Kosten von Kanali kann´s GmbH mit EUR 2.000, TEAM Kernstock mit EUR 3.000 und Unerwartetes EUR 1.000. Somit ergeben sich Gesamtkosten von maximal EUR12.000 exkl. MwSt. Antrag: Der Gemeinderat möge zusätzliche Erhebungen für den Kanalkataster im Bereich des Mischwassersystems in der Umgebung des Platengrunds mit Kosten von EUR 12.000 exkl. MwSt. beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die zusätzlichen Erhebungen für das Kanalkataster im Bereich des Mischwassersystems in der Umgebung des Platengrunds mit EUR 12.000 exkl. MwSt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 61 von 73 9.11 Dringlichkeitsantrag FPÖ: Öffentliche Beleuchtung - Gutachten! Sachverhalt: Seitens der FPÖ Brunn am Gebirge wurde am 4. Dezember 2012 der Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO eingebracht. Diesem Antrag wurde zu Beginn der Sitzung die Dringlichkeit zuerkannt (Beilage ./6). Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Wie in der Gemeinderatssitzung am 27. September 2012 verlangt die FPÖ Brunn am Gebirge erneut ein lichttechnisches Gutachten sowie die Einhaltung sämtlicher Nomen für die bereits bzw. zukünftig ausgetauschten Straßenbeleuchtungen. Es soll sichergestellt werden, dass alle Arbeiten nach Stand der Technik abgeschlossen wurden bzw. werden und dass die Effizienz der öffentlichen Beleuchtung gegeben und die Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraumes gewährleistet ist. Beschluss: Der Antrag wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 2 30 Bgm Dr. Andreas Linhart, 1. Vbgm Matthias Müller, GR Ing. Thomas Baumann, BSc, GR Kurt Benesch, GR Edith Digruber, GR Brigitta Hirsch, GR KR Ing. Robert Krickl, gf GR Alois Lick, GR Ulrike Merhaut, GR Andrea Niegl-Richter, GR Albert Scheiblauer, GR Gabriele Schiener, gf GR Gabriele Steiner, gf GR Silvia Weginger, GR Ing. Walter Wukowits, gf GR DI (FH) Dieter Zelber (alle SPÖ) 2. Vbgm Gerhard Feichter, gf GR Dr. Ernst Brunner, gf GR Peter Lackner, gf GR Mag. Kurt Moser, GR Miklos Nemeth, GR Martin Niegl, GR KR Manfred Paula, GR Oliver Prosenbauer, GR Maria Schuster, UGR Petra Skala, GR Wolfgang Tringler (alle ÖVP) GR Erich Führnstahl (BFB) UGR Sabine Hiermann, GR Andrea Lorenz (beide Grüne) 0 Seite 62 von 73 Protokoll: Der Bürgermeister stellt diese Thematik für eine Diskussion in den Raum. Gf GR Alois Lick führt dazu wie folgt aus: Die Elektro Polst GmbH teilt in einem Schreiben vom 4. Dezember 2012 zum Projektstatuts mit: „Wie gewünscht teilen wir Ihnen bezüglich des an uns zugeschlagenen und in Arbeit befindlichen Projektes „Sanierung Straßenbeleuchtung Marktgemeinde Brunn“ mit, dass wir dafür Sorge tragen, dass nur Leuchtmittel mit CE-Prüfung eingebauten werden und wird sicherstellen, dass nur solche Straßenlampen auf LEDBetrieb umgebaut werden, für welche eine CE-Prüfung durch eine dazu autorisierte österreichische Prüfstelle vorliegt. Der Lieferant der LED-Leuchtmittel (Elektro Gutmann GmbH) hat sich verpflichtet, diese CE-Prüfungen durch eine autorisierte Prüfstelle vornehmen zu lassen und darauf aufbauend die CEKonformität auszustellen. wir nur dort eine Umrüstung vornehmen, wo die neue Straßenbeleuchtungsnorm EN 13201 erfüllt wird.“ Zu diesem Antrag sprechen: GR Mario Rosensteiner, gf GR Alois Lick, gf GR Dr. Ernst Brunner, Bgm Dr. Andreas Linhart, GR Erich Führnstahl, 1. Vbgm Matthias Müller 10 Abfallwirtschaft Gf GR Peter LACKNER 11 Umwelt und Wirtschaft Gf GR Mag. Kurt MOSER 12 Kunst, Kultur und Tourismus 12.1 Projektsubvention 2012 aus dem Referat Kunst, Kultur und Tourismus Sachverhalt: Dem Kulturreferat steht für das Jahr 2012 ein Budget von EUR 10.300 an Projektsubventionen zur Verfügung. Seite 63 von 73 Folgende Vereine haben heuer dafür angesucht: Ansuchen Subvention 2011 Vorschlag 2012 Brunner Gesangsverein EUR 0 EUR 450 Brunner Kirchenmusik EUR 550 EUR 500 Brunner Kultur Club EUR 0 EUR 900 Creative Club Brunn EUR 700 EUR 350 Evang. Pfarrgemeinde EUR 1.000 EUR 500 Pfarre Brunn am Gebirge EUR 5.152 EUR 2.700 Trachtenmusikkapelle Uniformen EUR 0 EUR 2.350 Verein Brunner Heimathaus Reinigung EUR 2.000 EUR 2.000 Verein Brunner Heimathaus Fest EUR 300 EUR 200 Weinbauverein Brunn EUR 700 EUR 350 Weiters haben auch das Anningerhaus und die Thermenregion Wienerwald um eine Projektsubvention angesucht. Haushaltsüberwachung vom: 08.11.2012 07:55:06 Haushaltsstelle: 1/390000-7740000 Kirchliche Angelegenheiten - Subventionen Voranschlag: € 7.000,00 Bisherige Ausgaben: € 0,00 Verfügungsrest: € 7.000,00 Antrag: Der Gemeinderat möge folgenden Projektsubventionen zustimmen: Ansuchen Vorschlag 2012 Brunner Gesangsverein Brunner Kirchenmusik Brunner Kultur Club Creative Club Brunn Evang. Pfarrgemeinde EUR EUR EUR EUR EUR 450 500 900 350 500 Seite 64 von 73 Pfarre Brunn am Gebirge Trachtenmusikkapelle Uniformen Verein Brunner Heimathaus Reinigung Verein Brunner Heimathaus Fest Weinbauverein Brunn EUR 2.700 EUR 2.350 EUR 2.000 EUR 200 EUR 350 Gesamtbetrag EUR 10.300 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt folgenden Subventionen zu: Ansuchen Vorschlag 2012 Anningerhaus Brunner Gesangsverein Brunner Kirchenmusik Brunner Kultur Club Creative Club Brunn Evang. Pfarrgemeinde Pfarre Brunn Thermenregion Wienerwald Trachtenmusikkapelle Uniformen Verein Brunner Heimathaus Reinigung Verein Brunner Heimathaus Fest Weinbauverein Brunn EUR 0 EUR 450 EUR 500 EUR 900 EUR 350 EUR 500 EUR 2.700 EUR 0 EUR 2.350 EUR 2.000 EUR 200 EUR 350 Gesamtbetrag EUR 10.300 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 65 von 73 Gf GR DI (FH) Dieter ZELBER 13 Jugend und Sport 13.1 Abschluss von Wartungsverträgen für die Elektroanlagen in der Zweifach-Sporthalle Sachverhalt: Die Zweifach-Sporthalle ist bereits in Betrieb und erfreut sich allgemeiner Beliebtheit. Die Elektroinstallationen in der Zweifach-Turnhalle wurden durch die Firma Gottwald ausgeführt. Für nachfolgende Gewerke hat diese Wartungsverträge übermittelt: Elektrische Anlage / E-Attest (gemäß ESV 3 sowie ÖNORM 800 alle 5 Jahre) Blitzschutz (alle 3 Jahre) Sicherheitsbeleuchtung (gemäß ÖNORM E8002-1 §10, sowie der ÖVEEN50110 (1x jährlich) Hausalarm/Behindertennotruf (1 x jährlich) Die Summe der einzelnen Wartungsverträge beträgt gesamt: EUR 1.625 exkl. MwSt. Es wurde ein Vergleichsoffert vom Kontrahenten der Gemeinde, der Polst GmbH, eingeholt. Dieses ergibt wieder in Summe der einzelnen Wartungsverträge EUR 1.307,60 exkl. MwSt. Antrag: Der Gemeinderat möge dem Abschluss von Wartungsverträgen für Elektrische Anlage / E-Attest (gemäß ESV 3 sowie ÖNORM 800 alle 5 Jahre) Blitzschutz (alle 3 Jahre) Sicherheitsbeleuchtung (gemäß ÖNORM E8002-1 §10, sowie der ÖVEEN50110 (1x jährlich) Hausalarm/Behindertennotruf (1x jährlich) betreffend die Zweifach-Sporthalle durch die Polst GmbH zu Gesamtkosten von EUR 1.569,12 inkl. MwSt. zustimmen. Dafür wird im Nachtragsvoranschlag eine eigene Haushaltstelle vorgesehen und berücksichtigt. Seite 66 von 73 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss von Wartungsverträgen für Elektrische Anlage / E-Attest (gemäß ESV 3 sowie ÖNORM 800 alle 5 Jahre) Blitzschutz (alle 3 Jahre) Sicherheitsbeleuchtung (gemäß ÖNORM E8002-1 §10, sowie der ÖVEEN50110 (1x jährlich) Hausalarm/Behindertennotruf (1x jährlich) betreffend die Zweifach-Sporthalle durch die Polst GmbH zu Gesamtkosten von EUR 1.569,12 inkl. MwSt. zu. Dafür wird im Nachtragsvoranschlag eine eigene Haushaltstelle vorgesehen und berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 31 1 (GR Miklos Nemeth, ÖVP) 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 13.2 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Jugend und Sport Sachverhalt: Folgende Subventionsanträge für das Jahr 2012 (Beilage ./23) wurden dem Referat für Jugend und Sport vorgelegt. Im Zuge der Beratung in der Gemeindevorstandssitzung am 27. November 2012 wurde beschlossen, dass das Ansuchen der Pfarre Brunn wieder an das Kulturreferat retourniert wird. Das von Christopher Schwab Ansuchen um Unterstützung für Nachwuchssportler ist am 26.112012 verspätet eingelangt. Dieses Ansuchen soll bei der Vergabe der Subventionen 2012 nicht mehr berücksichtigt werden. Seite 67 von 73 Haushaltsüberwachung vom: 19.11.2012 16:35:26 Haushaltsstelle: 1/269000-7570000 Sonstige Einrichtungen - Subventionen Voranschlag: € 10.500,00 Bisherige Ausgaben: € 0,00 Verfügungsrest: € 10.500,00 Antrag: Der Gemeinderat möge die Projektsubventionen für das Jahr 2012 aus dem Referat für Jugend und Sport wie folgt beschließen: (alle Beträge sind in € angegeben) Arbeiter Turn- und Sportverein1 Basis Mitglied Basis Basis ProTötigkeit gramm Jubiläum Summe Förderung 2012 Projekt Vorschlag verfügbar Ist 2011 0,00 250,00 0,00 0,00 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250,00 250,00 800,00 0,00 1300,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200,00 Kinderfreunde 500,00 250,00 800,00 0,00 1550,00 2547,00 Kraftsportclub 500,00 250,00 800,00 0,00 1550,00 727,00 Pfadfinder 750,00 250,00 800,00 0,00 1800,00 0,00 Pfarre Brunn SC Brunn Miniknabenturnier4 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwab Georg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300,00 Wittich Charlotte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Skikolloquium5 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2480,00 Schwab Christopher6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300,00 Akari Tatsu Karate 2 EisenbahnerSportVerein Heeressportverein 3 VA 2012 NTVA 7000,00 10500,00 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Projektsubventionen für das Jahr 2012 aus dem Referat für Jugend und Sport wie folgt: Seite 68 von 73 (alle Beträge sind in € angegeben) Arbeiter Turn- und Sportverein1 Basis ProBasis Tötigkeit gramm Basis Mitglied Jubiläum Summe Förderung 2012 Projekt Vorschlag verfügbar Ist 2011 0,00 250,00 0,00 0,00 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250,00 250,00 800,00 0,00 1300,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200,00 Kinderfreunde 500,00 250,00 800,00 0,00 1550,00 2547,00 Kraftsportclub 500,00 250,00 800,00 0,00 1550,00 727,00 Pfadfinder 750,00 250,00 800,00 0,00 1800,00 0,00 Pfarre Brunn3 SC Brunn Miniknabenturnier4 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwab Georg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300,00 Wittich Charlotte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Skikolloquium5 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2480,00 Schwab Christopher6 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300,00 Akari Tatsu Karate2 EisenbahnerSportVerein Heeressportverein VA 2012 7000,00 NTVA 10500,00 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. 2. Vbgm Gerhard FEICHTER 14 Verwaltung 14.1 Straßenbauprogramm 2013 Sachverhalt: Wie in den letzten Jahren müssen auch im Jahr 2012 Straßenzüge im Brunner Gemeindegebiet saniert, erneuert oder neu hergestellt werden. Von unserem mittelfristigen Straßenerneuerungsprogramm und abhängig vom aktuellen Zustand der Straßen wurden folgende Straßen für das Straßenbauprogramm 2012 vorgesehen: Seite 69 von 73 1. 2. 3. 4. 5. 6. Asterngasse Dahliengasse Nelkengasse Rennweg (von der Dr. Julius Wengraf-Straße bis zur Jakob Fuchs-Gasse) Franz Schubert-Gasse (Rest) Honorar Rennhofer (Bauaufsicht und Planung nach tatsächlichem Aufwand) brutto gesamt EUR 500.000 Antrag: Der Gemeinderat möge dem Straßenbauprogramm 2013 von EUR 500.000 inkl. MwSt. zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Straßenbauprogramm 2013 mit EUR 500.000 inkl. MwSt. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Zu diesem Antrag sprechen: GR Erich Führnstahl, 2. Vbgm Gerhard Feichter, GR Mario Rosensteiner 14.2 Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstbeitrag 2013 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 2. August 2012 sucht das Österreichische Rote Kreuz, Bezirksstelle Brunn am Gebirge, um Erhöhung des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstbeitrag ab dem Jahr 2013 an. Laut NÖ Rettungsdienstgesetz und NÖ Rettungsdienstbeitragsverordnung liegt für die Berechnung des Rettungsdienstbeitrages der Gemeinde die Einwohnerzahl zugrunde, die sich nach dem verlautbarten Ergebnis der jeweils letzten ordentlichen Registerzählung richtet (Einwohner der vorläufigen Registerzählung 2011 11.327 EinwohnerInnen). Seite 70 von 73 Als Mindestwert gelten EUR 2,18 und höchstens EUR 4,80 je EinwohnerIn der Gemeinde. In der Gemeinderatssitzung vom 6. Dezember 2006 wurde als Satz EUR 4,80 beschlossen. Ab dem Jahr 2013 soll die Einwohnerzahl mit Stichtag vom 31. Oktober des vorangegangenen Jahres (HWS 11.427 EinwohnerInnen) als Basis für die Berechnung des Beitrages herangezogen werden. Der Betrag von EUR 4,80 pro EinwohnerIn der Gemeinde bleibt unverändert. Der Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstbeitrag für 2013 beträgt demnach EUR 54.849,60 aufgeteilt auf zwei Jahreshälften zu je EUR 27.424,80. Haushaltsüberwachung vom: 20.11.2012 15:40:53 Haushaltsstelle: 1/530000-7579000 Rettungsdienste - Transferzahlungen an Rotes Kreuz Voranschlag: € 54.400,00 Bisherige Ausgaben: € 54.369,60 Verfügungsrest: € 30,40 Antrag: Der Gemeinderat möge dem Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstbeitrag für 2013 von EUR 54.849,60, berechnet nach der Einwohnerzahl 31. Oktober 2012, zu einem Satz von EUR 4,80, zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstbeitrag für 2013 von EUR 54.849,60, berechnet nach der Einwohnerzahl 31. Oktober 2012, zu einem Satz von EUR 4,80, zu. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Seite 71 von 73 14.3 Projektsubventionen 2012 aus dem Referat Verwaltung Sachverhalt: Ansuchen Erhalten 2011 Vorschlag 2012 Kat.-Zug Rettungshundestaffel EUR 100 EUR 400 Tierschutzverein Mödling und Umgebung im Wr. Tierschutzverein in Form von Sachgutscheinen EUR 350 EUR 300 Unterstützungsverein der HBA EUR 0 EUR 100 Berg- und Naturwacht Mödling EUR 0 EUR 200 Österreichischer Bergrettungsdienst EUR 200 EUR 400 Haushaltsüberwachung vom: 31.10.2012 11:24:35 Haushaltsstelle: 1/10000-7570000 Gemeindeamt - Subventionen Voranschlag: € 2.500,00 Bisherige Ausgaben: € 0,00 Verfügungsrest: € 2.500,00 Antrag: Der Gemeinderat möge folgenden Subventionen zustimmen: Ansuchen Vorschlag 2012 Kat.-Zug Rettungshundestaffel Tierschutzverein Mödling und Umgebung im Wr. Tierschutzverein in Form von Sachgutscheinen Unterstützungsverein der HBA Berg- und Naturwacht Mödling Österreichischer Bergrettungsdienst verspätet eingelangt EUR 400 EUR 300 EUR 100 EUR 200 EUR 400 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt folgenden Subventionen zu: Seite 72 von 73 Ansuchen Vorschlag 2012 Kat.-Zug Rettungshundestaffel Tierschutzverein Mödling und Umgebung im Wr. Tierschutzverein (in Form von Sachgutscheinen) Unterstützungsverein der HBA Berg- und Naturwacht Mödling Österreichischer Bergrettungsdienst EUR 400 EUR 300 EUR 100 EUR 200 EUR 400 Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung: 32 0 0 Protokoll: Es erfolgt keine Wortmeldung. Der Vorsitzende schließt, nachdem alle Punkte behandelt wurden, den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:47 Uhr. Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Christine Wiemann Bgm Dr. Andreas Linhart Für die SPÖ: Für die ÖVP: GR Albert Scheiblauer Gf GR Dr. Ernst Brunner Für die GRÜNEN: Für die FPÖ: UGR Sabine Hiermann GR Mario Rosensteiner Für das BFB: GR Erich Führnstahl Seite 73 von 73