Ringarztlizenz und Anforderungen: mind

Transcription

Ringarztlizenz und Anforderungen: mind
Deutsche Ärztekommission Mixed Martial Arts
(DAEMMA)
Der Cage/Ringarzt im Mixed Martial Arts in Deutschland
analog der Unified Rules of MMA.
Auflage I. 03/2014 ( Priv.-Doz. Dr.med. Christoph Wiese, Dr.med. Mahmoud Taghavi )
Einführung
Die Geschichte des Mixed Martial Arts Sports
Mixed Martial Arts (MMA, Gemischte Kampfkünste) ist ein Vollkontaktkampfsport, der ein
breites Spektrum von Kampftechniken erlaubt, von einer Mischung traditioneller bis hin zu
nicht traditionellen Wettkampftechniken. Die Regeln erlauben Schlag- und
Bodenkampftechniken wie z.B. Grappling, so dass Wettkämpfer mit unterschiedlichem
Hintergrund aufeinander treffen können.
Die Wurzeln von MMA liegen im griechischen Pankration. Von 776 bis 720 vor Christus
zählten zu den olympischen Disziplinen hauptsächlich verschiedene Laufsportarten, bis 708
vor Chr. Ringen eingeführt wurde. 688 vor Christus
wurde den olympischen Disziplinen noch - hinzugefügt. war ein
sehr populärer Sport bei den olympischen Spielen und es kam sehr schnell
die Frage auf: Wer ist der beste Kämpfer: Der Boxer oder der Ringer? Diese Fragestellung ist
die eigentliche Geburtsstunde des MMA Sportes. Aber bis zu diesen drei Buchstaben sollte
noch viel Zeit vergehen. Und so nannte man diesen Sport zu der Zeit “Pankration”.
Im Jahre 648 v. Chr. wurde Pankration Olympisch! Bei den 33. Olympischen Spielen sollte
endlich die Frage nach dem Besten aller Kämpfer und dem besten Kampfstil beantworten
werden. Pankration bedeutet soviel wie „die ganze Kraft“ oder „die ganze Stärke“. Die
griechische Mythologie besagt, dass Herkules und Theseus verantwortlich dafür waren, dass
dieser Sport bei den olympischen Spielen eingeführt wurde. Einige Geschichtsforscher
meinen jedoch, dass Soldaten das Pankration als eine Art - für den Krieg - zu trainieren
entwickelt haben. Andere Quellen behaupten wieder, dass die Ägypter schon 2600 vor
Christus als Väter des Pankration zu sehen seien. Zusammenfassend kann man nur sagen, dass
das Wissen um die genauen ursprünglichen Wurzeln dieses Sportes verloren ging.
Die Männer durften beim Pankration schlagen, treten und alle Teile ihres Körpers
verwenden, Außerdem war es ihnen gestattet zu ringen und den Kampf auch am Boden
fortsetzen. Von Beginn an gab es sportliche Regeln - minimale, aber es gab sie. Dieses
Regelwerk kannte folgende Verbote:
- In die Augen Stechen
- Beißen
- die Mundwinkel aufreißen
Das eigentliche Ziel des Sportes war es, den Gegner mit allen möglichen
Mitteln zum Aufgeben zu bewegen! Die Kämpfe dauerten solange, bis einer
durch Handheben aufgab oder die Sonne unterging. Gab es nach Sonnenuntergang noch
immer keinen Sieger, wurde der Sieg durch eine so genannte Klimax ermittelt.
Dabei durfte zuerst der eine Kämpfer und dann der andere einen Schlag auf den Kopf des
Gegners ausführen, ohne dass sich dieser schützte oder bewegte. Stand er noch, so durfte er
dasselbe beim Gegner durchführen. Selten dauerte der Klimax mehr als ein paar Runden.
Pankration Kämpfer genossen ein sehr hohes Ansehen, da die Sportler und Ringen
beherrschen mussten. Die ersten olympischen Athleten waren keine Amateure, sie waren
professionelle Kämpfer. Ein Pankration Champion wurde sehr gut bezahlt, musste keine
Steuern abführen und wurde zusätzlich noch von der Stadt ernährt.
Im Jahre 393 nach Christus beendete Theodosius die olympischen Spiele, da sie
seiner Meinung nach mit dem Christlichen Glauben nicht kompatibel waren. In der einen
oder anderen Form überlebten die Pankrationkämpfe jedoch.
Zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Namen, lebte die Idee "den Besten
aller Kämpfer zu finden" weiter. In Frankreich zum Beispiel ging ein Ringkampf manchmal
- wenn beide Teilnehmer zustimmten auch zu schlagen - zu einem so genannten "Brancaille"
über. Man kennt solche Kämpfe aus dem alten Japan (bei verschiedenen Jiu-Jitsu Stilen),
ebenso wie aus Brasilien, wo es unter anderem bei verschiedenen Luta Livre oder Vale Tudo
Schulen auftauchte.
Standards und Empfehlungen für Cage/Ringärzte
Sporttauglichkeit beim MMA – die Ringarztlizenz ist ein Nachweis für eine besondere
sportmedizinische Qualifikation. Die Ringärzte betreuen vor allem internationale
Begegnungen auf Vereins- und Landesverbandsebene und Länderkämpfe in ihrem Gebiet,
ebenfalls die Meisterschaften ihres Landesverbandes und die Deutsche Meisterschaft, wenn
sie von ihrem Verband durchgeführt wird.
Die Ärztekommission des Deutschen Mixed-Martial-Arts-Verbandes (DAEMMA) besteht
aus den Landesverbandsärzten und wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Sie
diskutiert über medizinische Fragen im MMA und berät den Vorstand des Deutschen MixedMartial-Arts-Verbandes (DAEMMA) in Entscheidungen, die medizinische Belange betreffen.
Die DAEMMA-Ärzte stehen allen Offiziellen des internationalen Mix-Martial-Verbandes für
Gesundheitsfragen zur Verfügung mit dem Ziel, den MMA-Sport zu fördern und die
Gesundheit der aktiven Sportler zu schützen. So erfolgt bei der Ersterteilung eines
Kampfpasses und zu Beginn jedes Jahres die Jahresuntersuchung, die einem kompletten
Gesundheitscheck entspricht.
Nach einem K.O. ist ebenfalls eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Nach einer Wettkampf- und/oder Trainingssperre ist zum Erhalt des Kampfpasses eine
erneute Untersuchung erforderlich.
Bei Überschreitung der Altersgrenze (> 60 Jahre) für aktive MMA-Sportler ist eine
Genehmigung durch den Verbandsarzt nötig, die neben der Jahresuntersuchung weitere
medizinische Zusatzuntersuchungen erfordert. Auch die Kampfrichter sind verpflichtet, sich
einer jährlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Vereinsärzte betreuen auf Vereinsebene
die Sportler, Trainer und Funktionäre. Dies erstreckt sich auf das Training, die Vorbereitung
für Wettkämpfe und die ärztliche Betreuung am Cage.
Bei MMA-Veranstaltungen muß die dauernde Anwesenheit mind. 1 Arztes sicher sein, da
sonst der Wettkampf unterbrochen werden muß (auch nur bei kurzfristiger Abwesenheit). Bei
entsprechender Notwendigkeit kann der Arzt jederzeit eine Kampfunterbrechung für maximal
eine Minute zur kurzen Untersuchung eines Kämpfers mittels mehrerer Gongschläge durch
den Zeitnehmer einleiten.
Auch kann ein Kampf jederzeit durch den Ringarzt allein aus medizinischen Gründen
abgebrochen werden – ebenfalls über den Zeitnehmer durch mehrere Gongschläge. Bei einer
Unterbrechung eines Kampfes darf ärztliche Behandlung durch den Ringarzt oder einen
anderen Arzt nicht erfolgen. Die Wettkampfbestimmung sieht vor, dass ein MMA-Kämpfer,
der K.O. gegangen ist vom Arzt unmittelbar nach dem Kampf untersucht werden muß.
Zusätzlich erfolgt vor jedem Wettkampf eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der
Kampffähigkeit.
Der Ringarzt hat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Länge der Sperrfrist, die er zusammen
mit dem Ergebnis der Untersuchung nach dem K.O. auf dem K O. -Protokoll vermerkt. Dieser
hat über weitere ärztliche Folgemaßnahmen zu entscheiden. Die ärztliche Betreuung hat den
Zweck, Schädigungsfolgen abzuwenden und die Kampffähigkeit nachzuweisen.
K.O. stellt einen vasovagalen Reflexvorgang dar der zu einem sofortigen Verlust des
Muskeltonus, der Stellreflexe und der Sinneswahrnehmung führt. Bei einem Kopf-k o kann es
beim Kämpfer zu einer Amnesie kommen. Bei einem Aufschlag mit dem Kopf auf dem
Ringboden, Ringpfosten, sei es nach Kopf-K.O., Körper-K O. oder durch Stolpern, kann eine
Commotio jederzeit entstehen. Hier tritt automatisch eine Schutzsperre in Kraft. Im Einzelfall
kann der Ringarzt eine längere Sperre festlegen, die über die genannte Zeit hinausgeht. Die
Wiederaufnahme der sportlichen Tätigkeit kann erst nach neurologischer Untersuchung
(gegebenenfalls Schädel-CT oder MRT) und erfolgten Freigabe durch den Vereins- oder
Verbandsarzt erfolgen.
Man unterscheidet einen Erschütterungs-k.o mit starker stumpfer Gewalteinwirkung auf den
Kopf und Translations- und/oder Rotationsbeschleunigung des Kopfes. Dabei kommt es zum
Zusammenbruch physiologischer Mechanismen im Gehirn wie der vasomotorischen
Autoregulation und der Bluthirnschranke mit dadurch bedingter Störung der
Sauerstoffversorgung der Kapillaren-Strombahn.
Beim Reflex-K.O. durch Körpertreffer kommt es zu vaso-vagalen Reflexmechanismen mit
Blutdruckabfall und Bradykardie durch Schlagwirkung auf Carotissinus oder Plexus solaris,
zu vago-kardialen Reflexmechanismen (Bezold-Jarisch-Reflex) durch Schlag auf die linke
Brustkorbseite, und zu Reflexmechanismen auf Grund starker Schmerzauslösung durch
Schlag auf die Leber oder Milz.
Der Groggy-Zustand beinhaltet eine Einengung des gesamten Sensoriums mit verlangsamter
Reaktion und Motorik. Der Tonus der Muskulatur, insbesondere der Halsmuskulatur ist so
herabgesetzt, daß der Kopf bei jedem Treffer eine erhöhte Beschleunigung erfährt. Durch die
eingeschränkte Bewusstseinslage und das hypokinetische Syndrom kann der Sportler seine
Willkürmotorik nicht mehr voll beherrschen und es droht die Gefahr eines schweren Kopfoder Körper-K.O.s; der Kampf ist abzubrechen und der Kämpfer möglichst anschließend vom
Arzt zu untersuchen. Bei der Ausbildung der Ringrichter wird neben medizinischem
Grundwissen vor allem die Fähigkeit zur Erkennung des sog. Groggy-Zustandes bei einem
Kämpfer vermittelt.
Bei längerer Bewußtlosigkeit eines Kämpfers ist die umgehende Einweisung zur klinischen
stationären Versorgung und Abklärung erforderlich (evtl. venöser Zugang, Intubation,
Notarzttransport). Im Amateur-MMA-Sportbereich tätigen Offiziellen sind verpflichtet, jene
Kämpfer der zuständigen Stelle zu melden, die:
a) infolge körperlicher Mängel,
b) wegen überstandener schwerer Erkrankung bzw. Unfällen aller Art nicht geeignet
erscheinen, den MMA-Sport auszuüben.
Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen eines Aktiven am Wettkampftag kann eine
Versorgung des Erkrankten durch den Ringarzt erfolgen. Diese gilt als Notfallbehandlung.
Eine Kurzinformation für den Hausarzt sollte dem Sportler mitgegeben werden. Akute
fieberhafte Racheninfekte und chronische, eitrige Tonsillitis schließen den Kämpfer vom
Kampf aus und sind einer adäquaten Behandlung zuzuführen. MMA-Kämpfer mit
entzündlichen Hauterkrankungen, wie Furunkel. Carbunkel. Abszessen und schweren
Akneformen sowie der klassische Ringerpilz erhalten bei der Wettkampfuntersuchung keine
Starterlaubnis.
Die Ausübung des Amateur-MMA-Sports verhindern folgende Gebrechen:
Taubheit und hochgradige Schwerhörigkeit.
Trommefelverletzungen (aber nicht reizlose Narben),
Blindheit auf einem Auge oder der Verlust eines Auges.
Der Visus auf jedem Auge muß mindestens das Lesen von Zeitungsdruckschrift auf 30 cm
erlauben. (Weiche Haftschalen können verwendet werden).
Weiter besteht MMA-Untauglichkeit bei Zustand nach Schädelbrüchen aller Art mit
neurologischen Folgen: Zustand nach Schädel-Hirn-Verletzungen mit neurologischen
Folgeschäden. Gehirnoperationen und Liquorbypässen. Ferner sind auszuschließen:
Debilität, Imbezilität (Inteligenzstörung), Demenzen, Folgezustände nach organischen
Hirnerkrankungen, Zustand nach Meningitis mit Defektheilung, Epilepsie und andere
Anfallsleiden (Pyknolepsie, Narkolepsie etc. ), weiterhin Systemerkrankungen des
Zentralnervensystems (wie multiple Sklerose etc) und MMA-Kämpfer mit pathologischem
EEG, CT, MRT. Ein Zustand nach Polyomyelitis ist bei Fehlen größerer
Funktionseinschränkungen und ausreichendem Kräftezustand nicht unbedingt vom MMASport auszuschließen.
Ein vorläufiges MMA-Verbot ist bis zu einer fachärztlichen Abklärung erforderlich:
Bei Bestehen eines nicht erschöpfbaren bzw. pathologischen Nystagmus,
bei latenten Paresen, Reflexanomalien, insbesondere bei pathologischen Reflexen z.B.
Babinski-gruppe, bei Koordinationsstörungen, Gleichgewichts-störungen,
Sensibilitätsstörungen jeglicher Art und Zustand nach Contusio cerebri. Blindheit auf einem
Auge schließt einen MMA-Wettkampf aus. Netzhautablösung und Augendrucksteigerungen,
sowie Zustände nach Glaukom-OP und Träger harter Kontaktlinsen können ebenfalls nicht
zugelassen werden. Die Kämpfer müssen über eine ausreichende Sehschärfe verfügen, die sie
zu einer optimalen Verteidigungsmöglichkeit befähigt. Akute Entzündungen des Auges
können zu einer vorübergehenden Pause zwingen. Strabismus mit Verlust des Stereosehens
und Einschränkung des Gesichtsfeldes bedingen ein MMA-Verbot bis zur Abklärung durch
den Facharzt.
Ein Ausschluß besteht bei Taubstummheit, erheblicher Hörminderung beidseits, totalem
Hörverlust auf einem Ohr sezernierenden Trommelfelldefekten und Gleichgewichtsstörungen.
Eine unbehandelte Hyperthyreose mit Symptomen führt nicht zum Ausschluß, ebenfalls
eine Struma mit Behinderung der Atmung,
MMA-Verbot bedingen Zustände nach nicht folgenlos ausgeheilten Wirbelkörperfrakturen
jedoch nicht zwingend bei Frakturen der Dorn- oder Querfortsätze oder
Wirbelkörpereinbrüche, Amputationen im Bereich der unteren und oberen Extremitäten,
(außer einzelne Zehen bzw. Finger), ferner Versteifungen (ein- oder doppelseitig) an Finger-,
Hand-. Ellenbogen- Schulter- Hüft- und Kniegelenken. Neigung Spontanluxationen
Schlottergelenke.
Ein MMA-Wettkampfverbot bis zur exakten kardiologischen Abklärung sollte ausgesprochen werden bei:
- pathologischen Herzklappenbefunden.
- entzündlichen Herzmuskelerkrankungen,
- Herzrhythmusstörungen mit hämodynamischer Wirksamkeit (z.B. Schwindel. Sehstörung),
- unbehandelte Hypertonie,
- Cardiomyopathie,
- Koronare Herzerkrankung
Schwere obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen bedingen einen Ausschluß
vom MMA-Sport, ebenfalls Asthma bronchiale mit Einschränkung der Leistungsfähigkeit.
Größere Hernien wie auch Narbenbrüche bedingen eine MMA-Untauglichkeit. Magenund Darmulcera sowie alle akuten Infekte im Abdomen (Hepatitis, Cholecystitis.
Pyelonephritis, exacerbierte Colitis, sowie Leber- und Milzvergrößerung haben eine MMAUntauglichkeit zur Folge. Anaemie und Blutgerinnungsstörungen bedingen eine MMASportuntauglichkeit
CHECKLISTE FÜR DEN RINGARZT
Material: Arzt + Notfallkoffer mit Intubationsbesteck (Laryxntubus) + Defi, Adrenalin,
Sauerstoff, Ambu-Beutel, Eis
Ärztliche Untersuchung vor dem Kampf:
Anamnese
Datum der letzten sportärztlichen Untersuchung zur Erneuerung der Lizenz.
Krankheiten oder Unfälle seither ( Infektionen, Frakturen )-(Zwischenanamnese).
Durchgemachte K.O.- Schläge, Datum. Wenn ja, wurden die neurologische Untersuchung und
die Kontroll – EEG durchgeführt?
Gegenwärtiger Allgemeinzustand ( aktuelle, akute Erkrankungen und Unfallfolgen ).
Untersuchung
Haut, insbesondere im Gesicht ( unvollständige Vernarbung, durch Akne oder Furunkulose
geschwächte Haut).
Bewegungsapparat : frei bewegliche HWS und LWS,Handgelenke und Daumenwurzel.
Hüftrotation und Knie – und Fussgelenke.
Bauch – und Thoraxwand, frische Rippenfraktur, Inguinal – oder Umbilikalhernie.
Neurologischer Status, Pupillenreflexe, Sehnenreflexe, Romberg in Einbeinstand
Herz – Kreislauf , Auskultation des Herzens und der Lunge ( eventuell periphere Pulse und
Blutdruck).
Aufgaben während des Kampfes
Der Arzt greift auf Verlangen des Ringrichters ein, grundsätzlich bei jeder Hautverletzung. Je
nach Schweregrad, Entscheidung zum Kampfabbruch. Wunden der Stirne, der behaarten
Kopfhaut und Nasenbluten sind grundsätzlich gutartig und führen nicht obligatorisch zum
Kampfabbruch. Wunden der Augenbrauen und am Jochbein rechtfertigen den Kampfabbruch
wenn sie gross und tief sind. Bei Blutungen aus dem Mund ist der Kampf abzubrechen, wenn
der Verdacht auf eine alveoläre oder Unterkieferfraktur besteht.
Nach jedem K.O. (inklusive technisches K.O. oder durch den Schlag gegen den Bauch),
muss sich der Arzt schon im Cage/Ring vergewissern, dass eine genügende Erholung
eingetreten ist. Der Ring muss für den Arzt frei sein!Aufgaben des Arztes nach dem
Kampf in der Umkleidekabine:
Nach jedem K.O. und beim Vorliegen von Verletzungen der Haut oder des
Bewegungsapparates, muss der Arzt den Kämpfer in aller Ruhe in der Umkleidekabine
untersuchen und entscheiden, ob eine Therapie an Ort und Stelle oder eine Verlegung in ein
Krankenhaus durchzuführen ist. Je nach Schweregrad muss rasch eine Ambulanz zur
Verfügung gestellt werden.
Wettkampffähigkeit vs. Wettkampftauglichkeit
Vor Aufnahme der Wettkampftätigkeit erfolgt eine gründliche ärztliche Untersuchung, die
Kontraindikationen für den Mixed Martial Arts erfassen und die Tauglichkeit feststellen soll.
Diese Untersuchung muss jährlich wiederholt werden > Wettkampftauglichkeit
Vor jedem Wettkampf werden die Sportler untersucht, um akute Erkrankungen oder
Verletzungen auszuschließen > Wettkampffähigkeit.
Ebenso muss nach jeder Wettkampfsperre eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Während eines Wettkampfes muss ständig ein Arzt am Ring bzw. Cage anwesend sein.
Anforderungen an den Ringarzt :
Ringarztlizenz und Anforderungen:
- mind. 2 Jahre klinische Tätigkeit
− notfallmedizinische Kenntnisse aus Notfallaufnahme oder Intensivstation
bzw. Qualifikation Notarzt .
- Lizenz und Lehrgang in einer Organisation (z.B. GAMMA2 / GEMMAF / DMMAK)
_________________________________________________________
Das Ärztewesen im Mixed Martial Arts
Die Vereinsärzte betreuen auf der Vereinsebene die Sportler, Trainer und Funktionäre. Dies
erstreckt sich auf das Training, die Wettkampfvorbereitung und die Ringarzt-Tätigkeit.
Erfahrene Vereinsärzte können auf Vorschlag des Landesverbandsarztes die Ringarztlizenz vom Mixed Martial
Arts-Verband erhalten. Diese Lizenz ist der Nachweis für eine besondere sportmedizinische Qualifikation; diese
kann auch in Ringarztlehrgängen erworben werden.
Die Delegierten der jeweiligen Landesverbände wählen einen oder auch zwei
Landesverbandsärzte. Diese sind Vorstandsmitglieder des jeweiligen Landesverbandes und
Mitglied der Ärztekommission des Deutschen Mixed Martial Arts Verbandes.
Zu ihren vorrangigen Aufgaben zählt die Betreuung von internationalen Begegnungen auf
Vereins- und Landesverbandsebene und Länderkämpfen sowie Meisterschaften ihres
Verbandes und Deutschen Meisterschaften, wenn sie von dem jeweiligen Landesverband
durchgeführt werden.
Die Ärztekommission setzt sich aus den Landesverbandsärzten und den Ärzten, die
Auswahlmannschaften betreuen, zusammen. Sie wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n oder
mehrere Stellvertreter/in für die Dauer von vier Jahren.
Sie trifft sich mindestens 1x im Jahr zur Weiterbildung und ggf. mehrfach im engeren Kreis
zu terminlichen Abstimmungen und aktuellen Problembesprechungen.
Sie diskutiert medizinische Fragen im MMA und berät den Vorstand des zu Entscheidungen,
die medizinische Probleme betreffen. Der/die Vorsitzende der ÄK ist gleichzeitig Mitglied
des Vorstandes des Mixed Martial Arts Verbandes.
___________________________________________________________________________
______
Ärztliche Untersuchung
Die Sporttauglichkeit für Mixed Martial Arts muss durch einen ausgewiesenen Arzt
festgestellt werden. ( Hinweis z.B. Verband der Sportmediziner ) Die ärztliche Untersuchung
muss vom untersuchenden Arzt in den Startunterlagen mit Datum und Unterschrift und
lesbarem Adressstempel dokumentiert werden. Die ärztliche Untersuchung ist beginnend mit
dem Untersuchungsdatum 12 Monate gültig
Bei der Erstausstellung des Startausweises (Kampfpass) ist zu beachten, dass die Seiten vom
Arzt ausgefüllt, gestempelt und mit Datumsangabe versehen unterschrieben sind.
Bei der Untersuchung sollte auch der Impfschutz (Tetanus, Hepatitis B und HIV) kontrolliert
und möglichst im Startbuch dokumentiert werden.
Die Jahresuntersuchung darf nicht am Veranstaltungstag erfolgen.
Vor jedem Kampf muss der Wettkämpfer auf seine Wettkampffähigekit hin ärztlich
untersucht werden. Stellt der Arzt fest, dass ein Wettkämpfer nicht wettkampffähig ist, so darf
er nicht kämpfen. Die Wettkampfunfähigkeit muss umgehend durch den Delegierten in das
Kampfprotokoll eingetragen werden. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht
zulässig.
Ohne Arzt dürfen keine öffentlichen Kämpfe durchgeführt werden. Während der Abwesenheit
des Arztes ist die Veranstaltung bis zu seiner Rückkehr zu unterbrechen. Empfehlung: mehr
als 5 Kämpfe pro Veranstaltung > 2 Ärzte
Kontraindikationen für den Mixed Martial Arts
Auge
Blindheit auf einem Auge, Sehschärfe bds. schlechter als 0,6, Kurzsichtigkeit >3,5dpt,
Glaukom, Katarakt, Netzhautablösungen, Brille und harte Kontaktlinsen.
Weiche Kontaktlinsen sind erlaubt.
Ohren
Taubstummheit, erhebliche Hörminderung bds., ein- oder beidseitige Taubheit,
Gleichgewichtsstörungen, Entzündungen (Otitis media oder externa), Trommelfelldefekte
Nase
Septumdeviation und Formveränderungen ohne starke Behinderung stellen keine
Kontraindikationen dar.
Hals
Unbehandelte Hyperthyreose mit Symptomen, Struma mit Behinderung der Atmung,
Lymphknotenschwellungen sind abzuklären,
akute Racheninfekte und Tonsillitiden schließen eine Wettkampfteilnahme aus.
Zähne
Größere putride Entzündungen im Zahn- und Kieferbereich sind als akute Infektionen zu
betrachten und bedingen ein Wettkampfverbot bis zur Sanierung.
ZNS/Gehirn
Z.n. Schädelfrakturen und Schädel-Hirn-Traumen mit neurologischen Folgeschäden,
Gehirnoperationen, Liquorbypässe, Debilität, Imbezibilität, Demenzen, sämtliche
Anfallsleiden, Z.n. Meningitis mit Defektheilung, ZNS-Systemerkrankungen, pathologische
EEG´s, CT´s oder MRT´s, sowie neurotische und psychotische Störungen
Herz-Kreislauf
Kardiomyopathien, Herzklappenfehler, entzündliche Herzerkrankungen,
Herzrhythmusstörungen, koronare Herzerkrankung, unbehandelter Hypertonus
Begründete Ausnahmen können nur nach exakter kardiologischer Abklärung erfolgen.
Lunge
Obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen, Asthma bronchiale mit Einschränkung der
Leistungsfähigkeit
Akute Infekte des Respirationstraktes führen zur Kampf- und Trainingspause bis zur
Ausheilung
Abdomen
Große Hernien, Rectusdiastase, floride Ulcera, akute Infektionen (Hepatitis,
Colitis,Pyelonephritis, Cholecystitis), Hepato- und Splenomegalie,
Bei Z.n. Hepatitis, mit Ausnahme der Hepatitis A, erfolgt eine Entscheidung nach Abklärung
über einen Facharzt für Innere Medizin. Chronischen Verlaufsformen der Hepatitis B und C
stellen eine Kontraindikation für den MMA-Sport dar.
Haut
Wettkämpfer mit entzündlichen Hauterkrankungen wie Furunkel, Karbunkel, Abszesse und
schwere Akne conglobata erhalten bei der Wettkampfuntersuchung keine Starterlaubnis. Blut
Schwere Anämien, Blutgerinnungsstörungen, Erkrankungen des blutbildenden Systems
erfordern eine fachärztliche Abklärung und Beurteilung
Infektionskrankheiten
Eine HIV-Infektion ist ebenso wie eine aktive Tuberkulose eine absolute Kontraindikation für
die Ausübung des Mixed Martial Arts.
Alle übrigen Infektionskrankheiten bedürfen bis zur Ausheilung ein Trainings- und
Wettkampfverbot.
Stoffwechsel
Tablettenpflichtiger Diabetes mellitus, schwere Fettstoffwechselstörungen, Hyperuricämie
schließen nicht unbedingt von der Ausübung des Mixed Martial Arts aus. Ein
insulinpflichtiger Diabetes mellitus mit instabiler Stoffwechsellage ist mit einem
wettkampfmäßigen MMA nicht zu vereinbaren
Skelett
Defektheilung nach Wirbelkörperfrakturen (ausgenommen der Dorn- und Querfortsätze oder
Wirbelkörpereinbrüche), Amputationen im Bereich der unteren oder oberen Gliedmaßen
(ausgenommen einzelne Finger oder Zehen), Versteifungen (ein- oder doppelseitig) an
Finger-, Hand-Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenken, Neigung zu
Spontanluxationen.
Angeborene Fehlbildungen, die die Funktion deutlich beeinträchtigen (z.B. Klumpfüße,
Klippel-Feil-Syndrom, Dysmelien, je nach Ausmaß und Funktionalität)
Untersuchung der Ring- und Punktrichter
Aktive Ring- und Punktrichter müssen sich einer jährlichen ärztlichen Untersuchung stellen und sich diese
schriftlich bestätigen lassen, sowie einen Erste-Hilfe-Kurs ??
Die Untersuchung soll eine ausführliche Anamnese, besonders bezüglich Erkrankungen des
Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und des Nervensystems, eine gründliche
körperliche Untersuchung sowie eine Seh- und Hörprüfung beinhalten. Zusätzlich erfolgt eine
ärztliche Untersuchung auch vor Meisterschaften und internationalen Turnieren. Über 60jährige Ring- und Punktrichter benötigen eine Bestätigung ihrer Tauglichkeit durch den Arzt
mit dem Vermerk „fit ü 60“ und Vermerk über ein ausreichendes Sehvermögen.
Betreuung der Sportler im Verein
Es ist wünschenswert, dass der betreuende Arzt nicht nur die Jahresuntersuchung durchführt
und bei Wettkämpfen tätig ist, sondern auch gelegentlich das Training beobachtet.
Sportmedizinische Vorträge im Verein, z.B. über sportartgerechte Ernährung,
Sportverletzungen und über Dopingproblematik sollten zur Aufklärung der Sportler und
Trainer genutzt werden. Insbesondere sind Trainer und Aktive dahingehend zu beraten, dass
zu einem effektiven Training eine konsequente und kontinuierliche Gewichtsplanung und –
kontrolle unerlässlich ist, um sportliche Höchstleistung zu erbringen. Das so genannte
„Gewichtmachen“ über den Flüssigkeitshaushalt ist ungesund und leistungsschädlich, da der
dabei entstehende Flüssigkeitsverlust zu einem deutlichen Leistungsabfall führt. Die
Verwendung von Diuretika ist aus medizinischen Gründen obsolet und stellt einen Verstoß
gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar.
Die Aufgaben des Arztes beim Wettkampf
Untersuchung vor dem Wettkampf
Diese orientierende Untersuchung dient zur Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes
und zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Verletzungen. Sie ersetzt keinesfalls die
jährliche Grunduntersuchung! Sollte diese noch nicht erfolgt sein, ist der Athlet nicht zum
Wettkampf zuzulassen.
Die Anamnese vor dem Wettkampf beinhaltet Fragen nach Erkrankungen und Verletzungen
seit der letzten Untersuchung und die Frage nach dem aktuellen Befinden. Einem Sportler, der
angibt, sich selbst nicht wettkampffähig zu fühlen, sollte auch nicht auf Drängen von Trainern
und Funktionären eine Wettkampftauglichkeit bescheinigt werden, auch dann nicht, wenn
keine objektiven Symptome vorliegen.
Die orientierende körperliche Untersuchung umfasst den Bewegungsapparat mit
Beschränkung auf die beim besonders beanspruchten Finger- und Handgelenke sowie
Gesichtsknochenbereich, die Rippen und Pupillen, einschließlich Überprüfung der
Pupillenreflexe. Zum Ausschluss akuter Infektionen erfolgt eine Inspektion der Mundhöhle,
des Rachens, der Tonsillen und der Halslymphknoten sowie der Haut (Furunkel o.ä.). Die
Auskultation von Herz und Lunge ist nicht zwingend erforderlich.
Sollte bei einem Athleten eine Wettkampfsperre ausgesprochen werden, ist das umgehend
dem Kampfgericht mitzuteilen.
Hygiene am Ring/Cage
Der Ringarzt sollte darauf achten, dass die Ringrichter, wenn die Notwendigkeit besteht, bei
einem Kämpfer Blut abzuwischen, Papiertaschentücher oder Zellstoff verwenden. Die
Benutzung von Handtüchern sollte aus hygienischen Gründen unterlassen werden. Die
Benutzung eines Tuches für beide Kämpfer ist obsolet.
Zum Abwerfen benutzter Tücher müssen in beiden neutralen Ecken geeignete Behälter (z.B.
Plastikbeutel) bereitgehalten werden, die auch vom Ringrichter erreicht werden können.
Ringrichter können beim Kampf Einmalhandschuhe tragen.
Beobachtung des Wettkampfes
Während des Kampfes ist die ständige Anwesenheit des Arztes am Cage erforderlich. Der
Ringarzt sollte in einer neutralen Ecke, rechts vom Punktrichter 1, ein Zugang zum Cage ist
notwendig, positioniert sein. Blickkontakt mit dem Ringrichter, dem Zeitnehmer und dem
Hauptkampfrichter muss gewährleistet sein. Bei entsprechender Notwendigkeit (Verletzung,
möglichen Groggyzustand eines Kämpfers o-ä.) kann der Arzt den Wettkampf unterbrechen
bzw. den Abbruch empfehlen, wenn er der Weiterführung ärztlich nicht für vertretbar hält.
Dies muss er dem Delegierten mitteilen! Er hat außerdem das Recht, den Kampf bis zu einer
Minute unterbrechen zu lassen, um die Kampffähigkeit festzustellen. Der Empfehlung des
Ringarztes hat der Ringrichter Folge zu leisten. Bei einer Kampfunterbrechung und in den
Kampfpausen darf keine ärztliche Behandlung erfolgen. Es darf nur eine Untersuchung
durchgeführt werden, um festzustellen, ob der Kämpfer den Wettkampf fortsetzen kann. Das
Ergebnis ist dem Ringrichter bekannt zu geben, bewährt hat sich dabei die Kurzform,
entweder „Stopp“ oder „Fight“ zu sagen.
Der Ringarzt sollte auch auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen achten, soweit
diese mit dem Gesundheitsschutz der MMA Sportler zu tun haben. Kämpfer dürfen nichts
tragen, was Verletzungen verursachen könnte (Ringe, Ketten, Ohrstecker u.ä.). Piercings
jeglicher Art sind zu entfernen. Es darf weder Kinn- noch Vollbart getragen werden. Ebenso
ist es untersagt, mit Bandagen bzw. Verbänden an den Armen sowie Pflastern im Kopfbereich
zu . Herunterhängendes Kopfhaar darf nur bis zu den Augenbrauen reichen, lange Haare
müssen unter dem Kopfschutz befestigt werden.
Verhalten beim K.o.
Der K.o. stellt einen vaso-vagalen Reflexvorgang dar, der zu einem sofortigen Verlust des
Muskeltonus, der Stellreflexe und der Sinneswahrnehmung führt. Bei einem Kopf-K.o. kann
es beim MMA Sportler zu einer Amnesie kommen. Bei einem Aufschlag des Kopfes auf den
Ringboden kann es zu einer Commotio cerebri kommen. Hier tritt automatisch eine
Schutzsperre nach § 35 der Wettkampfbestimmungen in Kraft. Dies sind Mindestangaben. Im
Einzelfall kann der Ringarzt auch eine ohne nähere Begründung eine längere Sperre festlegen.
Ein Protokoll ist anzufertigen. Zu den Schutzbestimmungen im MMA-Sport sollte sich jeder
MMA-Arzt mit den Wettkampfbestimmungen, insbesondere im § 35 festgelegt, vertraut
machen.
Die Wiederaufnahme der sportlichen Tätigkeit nach einer Schutzsperre kann erst nach einer
gründlichen ärztlichen Untersuchung einschließlich eines neurologischen Status (ggf. auch
Schädel-CT oder MRT) und erfolgter Freigabe durch den Vereinsarzt erfolgen. Diese
Untersuchung ist im Startbuch zu dokumentieren. Eine Meldung an den Landesverbandsarzt
sollte erfolgen.
Ringärztliche Aufgaben nach dem Kampf
Nach erlittenem Kopf-K.o. ist möglichst unmittelbar nach K.o., gegebenenfalls nochmals
nach Beendigung der Veranstaltung eine orientierende neurologische sowie körperliche
Untersuchung durchzuführen. Sportler und begleitender Betreuer sind auf die Probleme des
Auftretens von Symptomen nach einem freien Intervall hinzuweisen. Eine Beobachtung des
Athleten, bei schweren K.o. mit Amnesie und neurologischen Symptomen auch stationär, ist
zu gewährleisten.
Nach schweren Treffern im Abdominalbereich einschließlich Körper-K.o. ist bei der
Untersuchung auf Kreislaufparameter und Abwehrspannung und pathologische Resistenzen
des Abdomens zu achten. Gegebenenfalls ist eine Sonographie oder stationäre Abklärung
erforderlich. Der Sportler sollte bei andauernden oder nach freiem Intervall erneut
auftretenden Beschwerden angehalten werden, unbedingt den Hausarzt zwecks
weitergehender Diagnostik aufzusuchen.
Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen eines Aktiven am Wettkampftag kann eine
Versorgung durch den Ringarzt erfolgen. Dem Sportler sollte eine Kurzinformation für den
weiterbehandelnden Arzt mitgegeben werden.
Nach Wettkampfende sollte sich jeder Ringarzt bevor er die Wettkampfstätte verlässt, davon
überzeugen, dass es allen Kämpfern gut geht.
Besonderheiten beim Frauen MMA
Frauen können einen passenden Brustschutz tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann
zusätzlich getragen werden. Das Tragen eines Tiefschutzes ist für weibliche Kämpfer
empfohlen.
Bei Veranstaltungen, bei denen Frauen und Männer kämpfen, sind das Wiegen und die
ärztliche Untersuchung getrennt vorzunehmen.
Beim Eintritt in den Verein hat die Kämpferin eine ehrenwörtliche Erklärung zu
unterschreiben, dass sie Kenntnis genommen hat, dass ihr bei einer Schwangerschaft
Wettkämpfe und wettkampfnahes Training untersagt sind. Bei Minderjährigen muss diese
Erklärung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die
Erklärung verbleibt im Verein und muss bei jedem Wettkampf vorgelegt werden. Bei
Deutschen und Internationalen Meisterschaften muss eine aktuelle Erklärung vorgelegt
werden.
Bekämpfung des Dopings
Der Deutsche MMA-Verband hat den Anti-Doping-Code der nationalen
Antidopingorganisation anerkannt sowie eine verbandseigene Antidopingordnung (ADO)
erstellt, die alle Sportler, Trainer und Verantwortlichen anzuerkennen haben.
Die Verwendung von Dopingsubstanzen und –methoden ist ausdrücklich verboten. Doping ist
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Ärzte, die in der Betreuung von
Leistungssportlern mitwirken, sollen sich ständig über die geltenden Bestimmungen
informieren und diese bei der Betreuung umsetzen. Aktuelle Informationen zu allen Fragen
des Antidoping einschließlich des Antidoping-Codes finden sich auf der Internetseite der
nationalen Antidopingagentur NADA unter www.nada-bonn.de, bzw. auf der Internetseite des
Deutschen MMA-Verbandes. Auf eine ausführliche Darstellung im Ringarztbuch wird aus
Gründen der Aktualität verzichten.
Technische Ausrüstung: Notfallkoffer: Absaugvorrichtung, Desinfektionsmittel mit i.v.
Zugang (Venenverweilkanüle) Halskrause (Stifneck), Pupillenleuchte, Handschuhe,
Tracheotomieset, Larynxtubus, Kompressen, Sauerstoff, Adrenalin , mobile 2-LiterSauerstofflasche, Defibrillator (Halbautomat)
Ringrichterlizenz : Erste –Hilfe - Kurs plus
Medical Check up (Hörtest und Sehtest)
Düsseldorf, 10.09.2014
Dr.med. Mahmoud Taghavi
Vereinsarzt und Vorsitzender der DAEMMA