Ringarztlizenz und Anforderungen: mind
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Ringarztlizenz und Anforderungen: mind
Deutsche Ärztekommission Mixed Martial Arts (DAEMMA) Der Cage/Ringarzt im Mixed Martial Arts in Deutschland analog der Unified Rules of MMA. Auflage I. 03/2014 ( Priv.-Doz. Dr.med. Christoph Wiese, Dr.med. Mahmoud Taghavi ) Einführung Die Geschichte des Mixed Martial Arts Sports Mixed Martial Arts (MMA, Gemischte Kampfkünste) ist ein Vollkontaktkampfsport, der ein breites Spektrum von Kampftechniken erlaubt, von einer Mischung traditioneller bis hin zu nicht traditionellen Wettkampftechniken. Die Regeln erlauben Schlag- und Bodenkampftechniken wie z.B. Grappling, so dass Wettkämpfer mit unterschiedlichem Hintergrund aufeinander treffen können. Die Wurzeln von MMA liegen im griechischen Pankration. Von 776 bis 720 vor Christus zählten zu den olympischen Disziplinen hauptsächlich verschiedene Laufsportarten, bis 708 vor Chr. Ringen eingeführt wurde. 688 vor Christus wurde den olympischen Disziplinen noch - hinzugefügt. war ein sehr populärer Sport bei den olympischen Spielen und es kam sehr schnell die Frage auf: Wer ist der beste Kämpfer: Der Boxer oder der Ringer? Diese Fragestellung ist die eigentliche Geburtsstunde des MMA Sportes. Aber bis zu diesen drei Buchstaben sollte noch viel Zeit vergehen. Und so nannte man diesen Sport zu der Zeit “Pankration”. Im Jahre 648 v. Chr. wurde Pankration Olympisch! Bei den 33. Olympischen Spielen sollte endlich die Frage nach dem Besten aller Kämpfer und dem besten Kampfstil beantworten werden. Pankration bedeutet soviel wie „die ganze Kraft“ oder „die ganze Stärke“. Die griechische Mythologie besagt, dass Herkules und Theseus verantwortlich dafür waren, dass dieser Sport bei den olympischen Spielen eingeführt wurde. Einige Geschichtsforscher meinen jedoch, dass Soldaten das Pankration als eine Art - für den Krieg - zu trainieren entwickelt haben. Andere Quellen behaupten wieder, dass die Ägypter schon 2600 vor Christus als Väter des Pankration zu sehen seien. Zusammenfassend kann man nur sagen, dass das Wissen um die genauen ursprünglichen Wurzeln dieses Sportes verloren ging. Die Männer durften beim Pankration schlagen, treten und alle Teile ihres Körpers verwenden, Außerdem war es ihnen gestattet zu ringen und den Kampf auch am Boden fortsetzen. Von Beginn an gab es sportliche Regeln - minimale, aber es gab sie. Dieses Regelwerk kannte folgende Verbote: - In die Augen Stechen - Beißen - die Mundwinkel aufreißen Das eigentliche Ziel des Sportes war es, den Gegner mit allen möglichen Mitteln zum Aufgeben zu bewegen! Die Kämpfe dauerten solange, bis einer durch Handheben aufgab oder die Sonne unterging. Gab es nach Sonnenuntergang noch immer keinen Sieger, wurde der Sieg durch eine so genannte Klimax ermittelt. Dabei durfte zuerst der eine Kämpfer und dann der andere einen Schlag auf den Kopf des Gegners ausführen, ohne dass sich dieser schützte oder bewegte. Stand er noch, so durfte er dasselbe beim Gegner durchführen. Selten dauerte der Klimax mehr als ein paar Runden. Pankration Kämpfer genossen ein sehr hohes Ansehen, da die Sportler und Ringen beherrschen mussten. Die ersten olympischen Athleten waren keine Amateure, sie waren professionelle Kämpfer. Ein Pankration Champion wurde sehr gut bezahlt, musste keine Steuern abführen und wurde zusätzlich noch von der Stadt ernährt. Im Jahre 393 nach Christus beendete Theodosius die olympischen Spiele, da sie seiner Meinung nach mit dem Christlichen Glauben nicht kompatibel waren. In der einen oder anderen Form überlebten die Pankrationkämpfe jedoch. Zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Namen, lebte die Idee "den Besten aller Kämpfer zu finden" weiter. In Frankreich zum Beispiel ging ein Ringkampf manchmal - wenn beide Teilnehmer zustimmten auch zu schlagen - zu einem so genannten "Brancaille" über. Man kennt solche Kämpfe aus dem alten Japan (bei verschiedenen Jiu-Jitsu Stilen), ebenso wie aus Brasilien, wo es unter anderem bei verschiedenen Luta Livre oder Vale Tudo Schulen auftauchte. Standards und Empfehlungen für Cage/Ringärzte Sporttauglichkeit beim MMA – die Ringarztlizenz ist ein Nachweis für eine besondere sportmedizinische Qualifikation. Die Ringärzte betreuen vor allem internationale Begegnungen auf Vereins- und Landesverbandsebene und Länderkämpfe in ihrem Gebiet, ebenfalls die Meisterschaften ihres Landesverbandes und die Deutsche Meisterschaft, wenn sie von ihrem Verband durchgeführt wird. Die Ärztekommission des Deutschen Mixed-Martial-Arts-Verbandes (DAEMMA) besteht aus den Landesverbandsärzten und wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Sie diskutiert über medizinische Fragen im MMA und berät den Vorstand des Deutschen MixedMartial-Arts-Verbandes (DAEMMA) in Entscheidungen, die medizinische Belange betreffen. Die DAEMMA-Ärzte stehen allen Offiziellen des internationalen Mix-Martial-Verbandes für Gesundheitsfragen zur Verfügung mit dem Ziel, den MMA-Sport zu fördern und die Gesundheit der aktiven Sportler zu schützen. So erfolgt bei der Ersterteilung eines Kampfpasses und zu Beginn jedes Jahres die Jahresuntersuchung, die einem kompletten Gesundheitscheck entspricht. Nach einem K.O. ist ebenfalls eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Nach einer Wettkampf- und/oder Trainingssperre ist zum Erhalt des Kampfpasses eine erneute Untersuchung erforderlich. Bei Überschreitung der Altersgrenze (> 60 Jahre) für aktive MMA-Sportler ist eine Genehmigung durch den Verbandsarzt nötig, die neben der Jahresuntersuchung weitere medizinische Zusatzuntersuchungen erfordert. Auch die Kampfrichter sind verpflichtet, sich einer jährlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Vereinsärzte betreuen auf Vereinsebene die Sportler, Trainer und Funktionäre. Dies erstreckt sich auf das Training, die Vorbereitung für Wettkämpfe und die ärztliche Betreuung am Cage. Bei MMA-Veranstaltungen muß die dauernde Anwesenheit mind. 1 Arztes sicher sein, da sonst der Wettkampf unterbrochen werden muß (auch nur bei kurzfristiger Abwesenheit). Bei entsprechender Notwendigkeit kann der Arzt jederzeit eine Kampfunterbrechung für maximal eine Minute zur kurzen Untersuchung eines Kämpfers mittels mehrerer Gongschläge durch den Zeitnehmer einleiten. Auch kann ein Kampf jederzeit durch den Ringarzt allein aus medizinischen Gründen abgebrochen werden – ebenfalls über den Zeitnehmer durch mehrere Gongschläge. Bei einer Unterbrechung eines Kampfes darf ärztliche Behandlung durch den Ringarzt oder einen anderen Arzt nicht erfolgen. Die Wettkampfbestimmung sieht vor, dass ein MMA-Kämpfer, der K.O. gegangen ist vom Arzt unmittelbar nach dem Kampf untersucht werden muß. Zusätzlich erfolgt vor jedem Wettkampf eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kampffähigkeit. Der Ringarzt hat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Länge der Sperrfrist, die er zusammen mit dem Ergebnis der Untersuchung nach dem K.O. auf dem K O. -Protokoll vermerkt. Dieser hat über weitere ärztliche Folgemaßnahmen zu entscheiden. Die ärztliche Betreuung hat den Zweck, Schädigungsfolgen abzuwenden und die Kampffähigkeit nachzuweisen. K.O. stellt einen vasovagalen Reflexvorgang dar der zu einem sofortigen Verlust des Muskeltonus, der Stellreflexe und der Sinneswahrnehmung führt. Bei einem Kopf-k o kann es beim Kämpfer zu einer Amnesie kommen. Bei einem Aufschlag mit dem Kopf auf dem Ringboden, Ringpfosten, sei es nach Kopf-K.O., Körper-K O. oder durch Stolpern, kann eine Commotio jederzeit entstehen. Hier tritt automatisch eine Schutzsperre in Kraft. Im Einzelfall kann der Ringarzt eine längere Sperre festlegen, die über die genannte Zeit hinausgeht. Die Wiederaufnahme der sportlichen Tätigkeit kann erst nach neurologischer Untersuchung (gegebenenfalls Schädel-CT oder MRT) und erfolgten Freigabe durch den Vereins- oder Verbandsarzt erfolgen. Man unterscheidet einen Erschütterungs-k.o mit starker stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf und Translations- und/oder Rotationsbeschleunigung des Kopfes. Dabei kommt es zum Zusammenbruch physiologischer Mechanismen im Gehirn wie der vasomotorischen Autoregulation und der Bluthirnschranke mit dadurch bedingter Störung der Sauerstoffversorgung der Kapillaren-Strombahn. Beim Reflex-K.O. durch Körpertreffer kommt es zu vaso-vagalen Reflexmechanismen mit Blutdruckabfall und Bradykardie durch Schlagwirkung auf Carotissinus oder Plexus solaris, zu vago-kardialen Reflexmechanismen (Bezold-Jarisch-Reflex) durch Schlag auf die linke Brustkorbseite, und zu Reflexmechanismen auf Grund starker Schmerzauslösung durch Schlag auf die Leber oder Milz. Der Groggy-Zustand beinhaltet eine Einengung des gesamten Sensoriums mit verlangsamter Reaktion und Motorik. Der Tonus der Muskulatur, insbesondere der Halsmuskulatur ist so herabgesetzt, daß der Kopf bei jedem Treffer eine erhöhte Beschleunigung erfährt. Durch die eingeschränkte Bewusstseinslage und das hypokinetische Syndrom kann der Sportler seine Willkürmotorik nicht mehr voll beherrschen und es droht die Gefahr eines schweren Kopfoder Körper-K.O.s; der Kampf ist abzubrechen und der Kämpfer möglichst anschließend vom Arzt zu untersuchen. Bei der Ausbildung der Ringrichter wird neben medizinischem Grundwissen vor allem die Fähigkeit zur Erkennung des sog. Groggy-Zustandes bei einem Kämpfer vermittelt. Bei längerer Bewußtlosigkeit eines Kämpfers ist die umgehende Einweisung zur klinischen stationären Versorgung und Abklärung erforderlich (evtl. venöser Zugang, Intubation, Notarzttransport). Im Amateur-MMA-Sportbereich tätigen Offiziellen sind verpflichtet, jene Kämpfer der zuständigen Stelle zu melden, die: a) infolge körperlicher Mängel, b) wegen überstandener schwerer Erkrankung bzw. Unfällen aller Art nicht geeignet erscheinen, den MMA-Sport auszuüben. Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen eines Aktiven am Wettkampftag kann eine Versorgung des Erkrankten durch den Ringarzt erfolgen. Diese gilt als Notfallbehandlung. Eine Kurzinformation für den Hausarzt sollte dem Sportler mitgegeben werden. Akute fieberhafte Racheninfekte und chronische, eitrige Tonsillitis schließen den Kämpfer vom Kampf aus und sind einer adäquaten Behandlung zuzuführen. MMA-Kämpfer mit entzündlichen Hauterkrankungen, wie Furunkel. Carbunkel. Abszessen und schweren Akneformen sowie der klassische Ringerpilz erhalten bei der Wettkampfuntersuchung keine Starterlaubnis. Die Ausübung des Amateur-MMA-Sports verhindern folgende Gebrechen: Taubheit und hochgradige Schwerhörigkeit. Trommefelverletzungen (aber nicht reizlose Narben), Blindheit auf einem Auge oder der Verlust eines Auges. Der Visus auf jedem Auge muß mindestens das Lesen von Zeitungsdruckschrift auf 30 cm erlauben. (Weiche Haftschalen können verwendet werden). Weiter besteht MMA-Untauglichkeit bei Zustand nach Schädelbrüchen aller Art mit neurologischen Folgen: Zustand nach Schädel-Hirn-Verletzungen mit neurologischen Folgeschäden. Gehirnoperationen und Liquorbypässen. Ferner sind auszuschließen: Debilität, Imbezilität (Inteligenzstörung), Demenzen, Folgezustände nach organischen Hirnerkrankungen, Zustand nach Meningitis mit Defektheilung, Epilepsie und andere Anfallsleiden (Pyknolepsie, Narkolepsie etc. ), weiterhin Systemerkrankungen des Zentralnervensystems (wie multiple Sklerose etc) und MMA-Kämpfer mit pathologischem EEG, CT, MRT. Ein Zustand nach Polyomyelitis ist bei Fehlen größerer Funktionseinschränkungen und ausreichendem Kräftezustand nicht unbedingt vom MMASport auszuschließen. Ein vorläufiges MMA-Verbot ist bis zu einer fachärztlichen Abklärung erforderlich: Bei Bestehen eines nicht erschöpfbaren bzw. pathologischen Nystagmus, bei latenten Paresen, Reflexanomalien, insbesondere bei pathologischen Reflexen z.B. Babinski-gruppe, bei Koordinationsstörungen, Gleichgewichts-störungen, Sensibilitätsstörungen jeglicher Art und Zustand nach Contusio cerebri. Blindheit auf einem Auge schließt einen MMA-Wettkampf aus. Netzhautablösung und Augendrucksteigerungen, sowie Zustände nach Glaukom-OP und Träger harter Kontaktlinsen können ebenfalls nicht zugelassen werden. Die Kämpfer müssen über eine ausreichende Sehschärfe verfügen, die sie zu einer optimalen Verteidigungsmöglichkeit befähigt. Akute Entzündungen des Auges können zu einer vorübergehenden Pause zwingen. Strabismus mit Verlust des Stereosehens und Einschränkung des Gesichtsfeldes bedingen ein MMA-Verbot bis zur Abklärung durch den Facharzt. Ein Ausschluß besteht bei Taubstummheit, erheblicher Hörminderung beidseits, totalem Hörverlust auf einem Ohr sezernierenden Trommelfelldefekten und Gleichgewichtsstörungen. Eine unbehandelte Hyperthyreose mit Symptomen führt nicht zum Ausschluß, ebenfalls eine Struma mit Behinderung der Atmung, MMA-Verbot bedingen Zustände nach nicht folgenlos ausgeheilten Wirbelkörperfrakturen jedoch nicht zwingend bei Frakturen der Dorn- oder Querfortsätze oder Wirbelkörpereinbrüche, Amputationen im Bereich der unteren und oberen Extremitäten, (außer einzelne Zehen bzw. Finger), ferner Versteifungen (ein- oder doppelseitig) an Finger-, Hand-. Ellenbogen- Schulter- Hüft- und Kniegelenken. Neigung Spontanluxationen Schlottergelenke. Ein MMA-Wettkampfverbot bis zur exakten kardiologischen Abklärung sollte ausgesprochen werden bei: - pathologischen Herzklappenbefunden. - entzündlichen Herzmuskelerkrankungen, - Herzrhythmusstörungen mit hämodynamischer Wirksamkeit (z.B. Schwindel. Sehstörung), - unbehandelte Hypertonie, - Cardiomyopathie, - Koronare Herzerkrankung Schwere obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen bedingen einen Ausschluß vom MMA-Sport, ebenfalls Asthma bronchiale mit Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Größere Hernien wie auch Narbenbrüche bedingen eine MMA-Untauglichkeit. Magenund Darmulcera sowie alle akuten Infekte im Abdomen (Hepatitis, Cholecystitis. Pyelonephritis, exacerbierte Colitis, sowie Leber- und Milzvergrößerung haben eine MMAUntauglichkeit zur Folge. Anaemie und Blutgerinnungsstörungen bedingen eine MMASportuntauglichkeit CHECKLISTE FÜR DEN RINGARZT Material: Arzt + Notfallkoffer mit Intubationsbesteck (Laryxntubus) + Defi, Adrenalin, Sauerstoff, Ambu-Beutel, Eis Ärztliche Untersuchung vor dem Kampf: Anamnese Datum der letzten sportärztlichen Untersuchung zur Erneuerung der Lizenz. Krankheiten oder Unfälle seither ( Infektionen, Frakturen )-(Zwischenanamnese). Durchgemachte K.O.- Schläge, Datum. Wenn ja, wurden die neurologische Untersuchung und die Kontroll – EEG durchgeführt? Gegenwärtiger Allgemeinzustand ( aktuelle, akute Erkrankungen und Unfallfolgen ). Untersuchung Haut, insbesondere im Gesicht ( unvollständige Vernarbung, durch Akne oder Furunkulose geschwächte Haut). Bewegungsapparat : frei bewegliche HWS und LWS,Handgelenke und Daumenwurzel. Hüftrotation und Knie – und Fussgelenke. Bauch – und Thoraxwand, frische Rippenfraktur, Inguinal – oder Umbilikalhernie. Neurologischer Status, Pupillenreflexe, Sehnenreflexe, Romberg in Einbeinstand Herz – Kreislauf , Auskultation des Herzens und der Lunge ( eventuell periphere Pulse und Blutdruck). Aufgaben während des Kampfes Der Arzt greift auf Verlangen des Ringrichters ein, grundsätzlich bei jeder Hautverletzung. Je nach Schweregrad, Entscheidung zum Kampfabbruch. Wunden der Stirne, der behaarten Kopfhaut und Nasenbluten sind grundsätzlich gutartig und führen nicht obligatorisch zum Kampfabbruch. Wunden der Augenbrauen und am Jochbein rechtfertigen den Kampfabbruch wenn sie gross und tief sind. Bei Blutungen aus dem Mund ist der Kampf abzubrechen, wenn der Verdacht auf eine alveoläre oder Unterkieferfraktur besteht. Nach jedem K.O. (inklusive technisches K.O. oder durch den Schlag gegen den Bauch), muss sich der Arzt schon im Cage/Ring vergewissern, dass eine genügende Erholung eingetreten ist. Der Ring muss für den Arzt frei sein!Aufgaben des Arztes nach dem Kampf in der Umkleidekabine: Nach jedem K.O. und beim Vorliegen von Verletzungen der Haut oder des Bewegungsapparates, muss der Arzt den Kämpfer in aller Ruhe in der Umkleidekabine untersuchen und entscheiden, ob eine Therapie an Ort und Stelle oder eine Verlegung in ein Krankenhaus durchzuführen ist. Je nach Schweregrad muss rasch eine Ambulanz zur Verfügung gestellt werden. Wettkampffähigkeit vs. Wettkampftauglichkeit Vor Aufnahme der Wettkampftätigkeit erfolgt eine gründliche ärztliche Untersuchung, die Kontraindikationen für den Mixed Martial Arts erfassen und die Tauglichkeit feststellen soll. Diese Untersuchung muss jährlich wiederholt werden > Wettkampftauglichkeit Vor jedem Wettkampf werden die Sportler untersucht, um akute Erkrankungen oder Verletzungen auszuschließen > Wettkampffähigkeit. Ebenso muss nach jeder Wettkampfsperre eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Während eines Wettkampfes muss ständig ein Arzt am Ring bzw. Cage anwesend sein. Anforderungen an den Ringarzt : Ringarztlizenz und Anforderungen: - mind. 2 Jahre klinische Tätigkeit − notfallmedizinische Kenntnisse aus Notfallaufnahme oder Intensivstation bzw. Qualifikation Notarzt . - Lizenz und Lehrgang in einer Organisation (z.B. GAMMA2 / GEMMAF / DMMAK) _________________________________________________________ Das Ärztewesen im Mixed Martial Arts Die Vereinsärzte betreuen auf der Vereinsebene die Sportler, Trainer und Funktionäre. Dies erstreckt sich auf das Training, die Wettkampfvorbereitung und die Ringarzt-Tätigkeit. Erfahrene Vereinsärzte können auf Vorschlag des Landesverbandsarztes die Ringarztlizenz vom Mixed Martial Arts-Verband erhalten. Diese Lizenz ist der Nachweis für eine besondere sportmedizinische Qualifikation; diese kann auch in Ringarztlehrgängen erworben werden. Die Delegierten der jeweiligen Landesverbände wählen einen oder auch zwei Landesverbandsärzte. Diese sind Vorstandsmitglieder des jeweiligen Landesverbandes und Mitglied der Ärztekommission des Deutschen Mixed Martial Arts Verbandes. Zu ihren vorrangigen Aufgaben zählt die Betreuung von internationalen Begegnungen auf Vereins- und Landesverbandsebene und Länderkämpfen sowie Meisterschaften ihres Verbandes und Deutschen Meisterschaften, wenn sie von dem jeweiligen Landesverband durchgeführt werden. Die Ärztekommission setzt sich aus den Landesverbandsärzten und den Ärzten, die Auswahlmannschaften betreuen, zusammen. Sie wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n oder mehrere Stellvertreter/in für die Dauer von vier Jahren. Sie trifft sich mindestens 1x im Jahr zur Weiterbildung und ggf. mehrfach im engeren Kreis zu terminlichen Abstimmungen und aktuellen Problembesprechungen. Sie diskutiert medizinische Fragen im MMA und berät den Vorstand des zu Entscheidungen, die medizinische Probleme betreffen. Der/die Vorsitzende der ÄK ist gleichzeitig Mitglied des Vorstandes des Mixed Martial Arts Verbandes. ___________________________________________________________________________ ______ Ärztliche Untersuchung Die Sporttauglichkeit für Mixed Martial Arts muss durch einen ausgewiesenen Arzt festgestellt werden. ( Hinweis z.B. Verband der Sportmediziner ) Die ärztliche Untersuchung muss vom untersuchenden Arzt in den Startunterlagen mit Datum und Unterschrift und lesbarem Adressstempel dokumentiert werden. Die ärztliche Untersuchung ist beginnend mit dem Untersuchungsdatum 12 Monate gültig Bei der Erstausstellung des Startausweises (Kampfpass) ist zu beachten, dass die Seiten vom Arzt ausgefüllt, gestempelt und mit Datumsangabe versehen unterschrieben sind. Bei der Untersuchung sollte auch der Impfschutz (Tetanus, Hepatitis B und HIV) kontrolliert und möglichst im Startbuch dokumentiert werden. Die Jahresuntersuchung darf nicht am Veranstaltungstag erfolgen. Vor jedem Kampf muss der Wettkämpfer auf seine Wettkampffähigekit hin ärztlich untersucht werden. Stellt der Arzt fest, dass ein Wettkämpfer nicht wettkampffähig ist, so darf er nicht kämpfen. Die Wettkampfunfähigkeit muss umgehend durch den Delegierten in das Kampfprotokoll eingetragen werden. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Ohne Arzt dürfen keine öffentlichen Kämpfe durchgeführt werden. Während der Abwesenheit des Arztes ist die Veranstaltung bis zu seiner Rückkehr zu unterbrechen. Empfehlung: mehr als 5 Kämpfe pro Veranstaltung > 2 Ärzte Kontraindikationen für den Mixed Martial Arts Auge Blindheit auf einem Auge, Sehschärfe bds. schlechter als 0,6, Kurzsichtigkeit >3,5dpt, Glaukom, Katarakt, Netzhautablösungen, Brille und harte Kontaktlinsen. Weiche Kontaktlinsen sind erlaubt. Ohren Taubstummheit, erhebliche Hörminderung bds., ein- oder beidseitige Taubheit, Gleichgewichtsstörungen, Entzündungen (Otitis media oder externa), Trommelfelldefekte Nase Septumdeviation und Formveränderungen ohne starke Behinderung stellen keine Kontraindikationen dar. Hals Unbehandelte Hyperthyreose mit Symptomen, Struma mit Behinderung der Atmung, Lymphknotenschwellungen sind abzuklären, akute Racheninfekte und Tonsillitiden schließen eine Wettkampfteilnahme aus. Zähne Größere putride Entzündungen im Zahn- und Kieferbereich sind als akute Infektionen zu betrachten und bedingen ein Wettkampfverbot bis zur Sanierung. ZNS/Gehirn Z.n. Schädelfrakturen und Schädel-Hirn-Traumen mit neurologischen Folgeschäden, Gehirnoperationen, Liquorbypässe, Debilität, Imbezibilität, Demenzen, sämtliche Anfallsleiden, Z.n. Meningitis mit Defektheilung, ZNS-Systemerkrankungen, pathologische EEG´s, CT´s oder MRT´s, sowie neurotische und psychotische Störungen Herz-Kreislauf Kardiomyopathien, Herzklappenfehler, entzündliche Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen, koronare Herzerkrankung, unbehandelter Hypertonus Begründete Ausnahmen können nur nach exakter kardiologischer Abklärung erfolgen. Lunge Obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen, Asthma bronchiale mit Einschränkung der Leistungsfähigkeit Akute Infekte des Respirationstraktes führen zur Kampf- und Trainingspause bis zur Ausheilung Abdomen Große Hernien, Rectusdiastase, floride Ulcera, akute Infektionen (Hepatitis, Colitis,Pyelonephritis, Cholecystitis), Hepato- und Splenomegalie, Bei Z.n. Hepatitis, mit Ausnahme der Hepatitis A, erfolgt eine Entscheidung nach Abklärung über einen Facharzt für Innere Medizin. Chronischen Verlaufsformen der Hepatitis B und C stellen eine Kontraindikation für den MMA-Sport dar. Haut Wettkämpfer mit entzündlichen Hauterkrankungen wie Furunkel, Karbunkel, Abszesse und schwere Akne conglobata erhalten bei der Wettkampfuntersuchung keine Starterlaubnis. Blut Schwere Anämien, Blutgerinnungsstörungen, Erkrankungen des blutbildenden Systems erfordern eine fachärztliche Abklärung und Beurteilung Infektionskrankheiten Eine HIV-Infektion ist ebenso wie eine aktive Tuberkulose eine absolute Kontraindikation für die Ausübung des Mixed Martial Arts. Alle übrigen Infektionskrankheiten bedürfen bis zur Ausheilung ein Trainings- und Wettkampfverbot. Stoffwechsel Tablettenpflichtiger Diabetes mellitus, schwere Fettstoffwechselstörungen, Hyperuricämie schließen nicht unbedingt von der Ausübung des Mixed Martial Arts aus. Ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus mit instabiler Stoffwechsellage ist mit einem wettkampfmäßigen MMA nicht zu vereinbaren Skelett Defektheilung nach Wirbelkörperfrakturen (ausgenommen der Dorn- und Querfortsätze oder Wirbelkörpereinbrüche), Amputationen im Bereich der unteren oder oberen Gliedmaßen (ausgenommen einzelne Finger oder Zehen), Versteifungen (ein- oder doppelseitig) an Finger-, Hand-Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenken, Neigung zu Spontanluxationen. Angeborene Fehlbildungen, die die Funktion deutlich beeinträchtigen (z.B. Klumpfüße, Klippel-Feil-Syndrom, Dysmelien, je nach Ausmaß und Funktionalität) Untersuchung der Ring- und Punktrichter Aktive Ring- und Punktrichter müssen sich einer jährlichen ärztlichen Untersuchung stellen und sich diese schriftlich bestätigen lassen, sowie einen Erste-Hilfe-Kurs ?? Die Untersuchung soll eine ausführliche Anamnese, besonders bezüglich Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und des Nervensystems, eine gründliche körperliche Untersuchung sowie eine Seh- und Hörprüfung beinhalten. Zusätzlich erfolgt eine ärztliche Untersuchung auch vor Meisterschaften und internationalen Turnieren. Über 60jährige Ring- und Punktrichter benötigen eine Bestätigung ihrer Tauglichkeit durch den Arzt mit dem Vermerk „fit ü 60“ und Vermerk über ein ausreichendes Sehvermögen. Betreuung der Sportler im Verein Es ist wünschenswert, dass der betreuende Arzt nicht nur die Jahresuntersuchung durchführt und bei Wettkämpfen tätig ist, sondern auch gelegentlich das Training beobachtet. Sportmedizinische Vorträge im Verein, z.B. über sportartgerechte Ernährung, Sportverletzungen und über Dopingproblematik sollten zur Aufklärung der Sportler und Trainer genutzt werden. Insbesondere sind Trainer und Aktive dahingehend zu beraten, dass zu einem effektiven Training eine konsequente und kontinuierliche Gewichtsplanung und – kontrolle unerlässlich ist, um sportliche Höchstleistung zu erbringen. Das so genannte „Gewichtmachen“ über den Flüssigkeitshaushalt ist ungesund und leistungsschädlich, da der dabei entstehende Flüssigkeitsverlust zu einem deutlichen Leistungsabfall führt. Die Verwendung von Diuretika ist aus medizinischen Gründen obsolet und stellt einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar. Die Aufgaben des Arztes beim Wettkampf Untersuchung vor dem Wettkampf Diese orientierende Untersuchung dient zur Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes und zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Verletzungen. Sie ersetzt keinesfalls die jährliche Grunduntersuchung! Sollte diese noch nicht erfolgt sein, ist der Athlet nicht zum Wettkampf zuzulassen. Die Anamnese vor dem Wettkampf beinhaltet Fragen nach Erkrankungen und Verletzungen seit der letzten Untersuchung und die Frage nach dem aktuellen Befinden. Einem Sportler, der angibt, sich selbst nicht wettkampffähig zu fühlen, sollte auch nicht auf Drängen von Trainern und Funktionären eine Wettkampftauglichkeit bescheinigt werden, auch dann nicht, wenn keine objektiven Symptome vorliegen. Die orientierende körperliche Untersuchung umfasst den Bewegungsapparat mit Beschränkung auf die beim besonders beanspruchten Finger- und Handgelenke sowie Gesichtsknochenbereich, die Rippen und Pupillen, einschließlich Überprüfung der Pupillenreflexe. Zum Ausschluss akuter Infektionen erfolgt eine Inspektion der Mundhöhle, des Rachens, der Tonsillen und der Halslymphknoten sowie der Haut (Furunkel o.ä.). Die Auskultation von Herz und Lunge ist nicht zwingend erforderlich. Sollte bei einem Athleten eine Wettkampfsperre ausgesprochen werden, ist das umgehend dem Kampfgericht mitzuteilen. Hygiene am Ring/Cage Der Ringarzt sollte darauf achten, dass die Ringrichter, wenn die Notwendigkeit besteht, bei einem Kämpfer Blut abzuwischen, Papiertaschentücher oder Zellstoff verwenden. Die Benutzung von Handtüchern sollte aus hygienischen Gründen unterlassen werden. Die Benutzung eines Tuches für beide Kämpfer ist obsolet. Zum Abwerfen benutzter Tücher müssen in beiden neutralen Ecken geeignete Behälter (z.B. Plastikbeutel) bereitgehalten werden, die auch vom Ringrichter erreicht werden können. Ringrichter können beim Kampf Einmalhandschuhe tragen. Beobachtung des Wettkampfes Während des Kampfes ist die ständige Anwesenheit des Arztes am Cage erforderlich. Der Ringarzt sollte in einer neutralen Ecke, rechts vom Punktrichter 1, ein Zugang zum Cage ist notwendig, positioniert sein. Blickkontakt mit dem Ringrichter, dem Zeitnehmer und dem Hauptkampfrichter muss gewährleistet sein. Bei entsprechender Notwendigkeit (Verletzung, möglichen Groggyzustand eines Kämpfers o-ä.) kann der Arzt den Wettkampf unterbrechen bzw. den Abbruch empfehlen, wenn er der Weiterführung ärztlich nicht für vertretbar hält. Dies muss er dem Delegierten mitteilen! Er hat außerdem das Recht, den Kampf bis zu einer Minute unterbrechen zu lassen, um die Kampffähigkeit festzustellen. Der Empfehlung des Ringarztes hat der Ringrichter Folge zu leisten. Bei einer Kampfunterbrechung und in den Kampfpausen darf keine ärztliche Behandlung erfolgen. Es darf nur eine Untersuchung durchgeführt werden, um festzustellen, ob der Kämpfer den Wettkampf fortsetzen kann. Das Ergebnis ist dem Ringrichter bekannt zu geben, bewährt hat sich dabei die Kurzform, entweder „Stopp“ oder „Fight“ zu sagen. Der Ringarzt sollte auch auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen achten, soweit diese mit dem Gesundheitsschutz der MMA Sportler zu tun haben. Kämpfer dürfen nichts tragen, was Verletzungen verursachen könnte (Ringe, Ketten, Ohrstecker u.ä.). Piercings jeglicher Art sind zu entfernen. Es darf weder Kinn- noch Vollbart getragen werden. Ebenso ist es untersagt, mit Bandagen bzw. Verbänden an den Armen sowie Pflastern im Kopfbereich zu . Herunterhängendes Kopfhaar darf nur bis zu den Augenbrauen reichen, lange Haare müssen unter dem Kopfschutz befestigt werden. Verhalten beim K.o. Der K.o. stellt einen vaso-vagalen Reflexvorgang dar, der zu einem sofortigen Verlust des Muskeltonus, der Stellreflexe und der Sinneswahrnehmung führt. Bei einem Kopf-K.o. kann es beim MMA Sportler zu einer Amnesie kommen. Bei einem Aufschlag des Kopfes auf den Ringboden kann es zu einer Commotio cerebri kommen. Hier tritt automatisch eine Schutzsperre nach § 35 der Wettkampfbestimmungen in Kraft. Dies sind Mindestangaben. Im Einzelfall kann der Ringarzt auch eine ohne nähere Begründung eine längere Sperre festlegen. Ein Protokoll ist anzufertigen. Zu den Schutzbestimmungen im MMA-Sport sollte sich jeder MMA-Arzt mit den Wettkampfbestimmungen, insbesondere im § 35 festgelegt, vertraut machen. Die Wiederaufnahme der sportlichen Tätigkeit nach einer Schutzsperre kann erst nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung einschließlich eines neurologischen Status (ggf. auch Schädel-CT oder MRT) und erfolgter Freigabe durch den Vereinsarzt erfolgen. Diese Untersuchung ist im Startbuch zu dokumentieren. Eine Meldung an den Landesverbandsarzt sollte erfolgen. Ringärztliche Aufgaben nach dem Kampf Nach erlittenem Kopf-K.o. ist möglichst unmittelbar nach K.o., gegebenenfalls nochmals nach Beendigung der Veranstaltung eine orientierende neurologische sowie körperliche Untersuchung durchzuführen. Sportler und begleitender Betreuer sind auf die Probleme des Auftretens von Symptomen nach einem freien Intervall hinzuweisen. Eine Beobachtung des Athleten, bei schweren K.o. mit Amnesie und neurologischen Symptomen auch stationär, ist zu gewährleisten. Nach schweren Treffern im Abdominalbereich einschließlich Körper-K.o. ist bei der Untersuchung auf Kreislaufparameter und Abwehrspannung und pathologische Resistenzen des Abdomens zu achten. Gegebenenfalls ist eine Sonographie oder stationäre Abklärung erforderlich. Der Sportler sollte bei andauernden oder nach freiem Intervall erneut auftretenden Beschwerden angehalten werden, unbedingt den Hausarzt zwecks weitergehender Diagnostik aufzusuchen. Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen eines Aktiven am Wettkampftag kann eine Versorgung durch den Ringarzt erfolgen. Dem Sportler sollte eine Kurzinformation für den weiterbehandelnden Arzt mitgegeben werden. Nach Wettkampfende sollte sich jeder Ringarzt bevor er die Wettkampfstätte verlässt, davon überzeugen, dass es allen Kämpfern gut geht. Besonderheiten beim Frauen MMA Frauen können einen passenden Brustschutz tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann zusätzlich getragen werden. Das Tragen eines Tiefschutzes ist für weibliche Kämpfer empfohlen. Bei Veranstaltungen, bei denen Frauen und Männer kämpfen, sind das Wiegen und die ärztliche Untersuchung getrennt vorzunehmen. Beim Eintritt in den Verein hat die Kämpferin eine ehrenwörtliche Erklärung zu unterschreiben, dass sie Kenntnis genommen hat, dass ihr bei einer Schwangerschaft Wettkämpfe und wettkampfnahes Training untersagt sind. Bei Minderjährigen muss diese Erklärung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Erklärung verbleibt im Verein und muss bei jedem Wettkampf vorgelegt werden. Bei Deutschen und Internationalen Meisterschaften muss eine aktuelle Erklärung vorgelegt werden. Bekämpfung des Dopings Der Deutsche MMA-Verband hat den Anti-Doping-Code der nationalen Antidopingorganisation anerkannt sowie eine verbandseigene Antidopingordnung (ADO) erstellt, die alle Sportler, Trainer und Verantwortlichen anzuerkennen haben. Die Verwendung von Dopingsubstanzen und –methoden ist ausdrücklich verboten. Doping ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Ärzte, die in der Betreuung von Leistungssportlern mitwirken, sollen sich ständig über die geltenden Bestimmungen informieren und diese bei der Betreuung umsetzen. Aktuelle Informationen zu allen Fragen des Antidoping einschließlich des Antidoping-Codes finden sich auf der Internetseite der nationalen Antidopingagentur NADA unter www.nada-bonn.de, bzw. auf der Internetseite des Deutschen MMA-Verbandes. Auf eine ausführliche Darstellung im Ringarztbuch wird aus Gründen der Aktualität verzichten. Technische Ausrüstung: Notfallkoffer: Absaugvorrichtung, Desinfektionsmittel mit i.v. Zugang (Venenverweilkanüle) Halskrause (Stifneck), Pupillenleuchte, Handschuhe, Tracheotomieset, Larynxtubus, Kompressen, Sauerstoff, Adrenalin , mobile 2-LiterSauerstofflasche, Defibrillator (Halbautomat) Ringrichterlizenz : Erste –Hilfe - Kurs plus Medical Check up (Hörtest und Sehtest) Düsseldorf, 10.09.2014 Dr.med. Mahmoud Taghavi Vereinsarzt und Vorsitzender der DAEMMA