Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/3917
12.04.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 04.04.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Organisierte Kriminalität schleust Einbrecher als Asylbewerber ein
Am 07.03.2016 wurde in Hamburg die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für
das Jahr 2015 vorgestellt. Unter anderem macht diese umfangreiche Angaben zu den Wohnungseinbruchsdiebstählen. Insgesamt ist diese Straftat in
Hamburg im Jahre 2015 in 9.006 Fällen begangen worden. Gegenüber dem
Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 20,2 Prozent. Von 558 Tatverdächtigen sind dabei 365 nicht deutsch, was einer Quote von 65,4 Prozent
entspricht.
In diesem Zusammenhang ist mehrfach die Befürchtung geäußert worden,
dass die ungeregelte massenhafte Zuwanderung der vergangenen Monate
von Kriminellen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität dazu genutzt
werden könnte, sogenannte reisende Banden ins Land einzuschleusen, die
unter dem Deckmantel des Vorwandes Asyl zu suchen, hier Straftaten begehen würden.
Genau dies bestätigte nun der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, gegenüber der „Bild“-Zeitung, indem er sagte: „Dahinter steckt in vielen Fällen die georgische Mafia, die in Georgien gezielt
Verbrecher anspricht und sie nach Deutschland schickt.“ Laut Schulz sind für
einen Großteil der Einbrüche „hochmobile, reisende Tätergruppen“ verantwortlich. Deren Mitglieder würden in Deutschland Asyl beantragen und in den
acht bis zwölf Monaten, bis ihr Antrag abgelehnt sei, Einbrüche begehen.
Die Zahl der georgischen Straftatverdächtigen hat laut der eingangs erwähnten PKS im Jahre 2015 um 136,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen.
Neben organisierten georgischen Kriminellen nennt Schulz generell professionelle Banden aus Südosteuropa, die planmäßig „ganze Landstriche und
Städte auf einmal“ heimsuchten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Zumindest seit Dezember 2015 wird in den polizeilichen Statistiken das
Merkmal „Flüchtlinge“ aufgenommen. Wie hoch ist in den Monaten
Dezember 2015 bis März 2016 jeweils die Anzahl von Flüchtlingen unter
den Tatverdächtigen bei Wohnungseinbrüchen? Bitte für jeden Monat
die Gesamtzahl der Delikte, die Gesamtzahl der Tatverdächtigen, die
Gesamtzahl der nicht deutschen Tatverdächtigen und die Zahl der
Flüchtlinge unter diesen angeben.
Drucksache 21/3917
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird das Merkmal „Flüchtling“ nicht erhoben.
In der PKS wird bei der Erfassung der Daten von Tatverdächtigen (TV) der Aufenthaltsstatus erfasst. Für die Erfassung des Aufenthaltsstatus wurden am 1. Januar
2016 die Kategorien International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte neu
eingeführt. TV mit Flüchtlingsstatus werden in folgenden Kategorien des Aufenthaltsstatus in der PKS erfasst:
 Asylverfahren, unterteilt in
o
Asylbewerber,
o
International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte sowie
 Duldung/Kontingentflüchtlinge, unterteilt in
o
Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens) und
o
Kontingentflüchtlinge.
Eine Verknüpfung mit Fallzahlen ist nicht möglich, da diese in einer von den TV
getrennten Datenbank erfasst werden.
Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen
von nachträglich ermittelten TV oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben.
Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten siehe im Übrigen Drs. 16/4616. Die
Erfassung erfolgt unabhängig von der Tatzeit nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen eines Vorganges an die Staatsanwaltschaft.
Zur Beantwortung der Frage, wie viele Wohnungseinbrüche durch „Flüchtlinge“ im
erfragten Zeitraum begangen worden sind, wäre eine Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Handakten bei der Polizei erforderlich. Die Durchsicht von mehreren zehntausend Vorgängen ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Laut Ausländerzentralregister sind in Hamburg zum 29.02.2016 insgesamt 498 Personen mit georgischer Staatsangehörigkeit mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln
registriert. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse einer generellen oder besonderen
Deliktsauffälligkeit vor.
Darüber hinaus siehe Anlage.
2.
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich krimineller Einbruchsbanden vor, die in der oben dargestellten Weise verfahren? Bitte
Angaben zu Staatsangehörigen aller Länder machen.
Der Polizei Hamburg liegen derzeit keine Erkenntnisse zu georgischen Einbrecherbanden in Hamburg vor.
3.
Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn man Kriminellen, die in der
geschilderten Weise tätig werden, habhaft wird?
Die Polizei trifft nach Würdigung des jeweiligen Einzelfalles im Rahmen ihrer Zuständigkeit die entsprechenden straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen. Im
Übrigen berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der grundsätzlich keine
Auskünfte erteilt werden.
4.
Welche Pläne gibt es, generell gegen dieses Phänomen organisierter
Kriminalität vorzugehen?
Siehe Antworten zu 2. und 3.
2
Straftat
3.033
Erfasste
Fälle
Nichtdeutsche TV
77
Straftat
8880 Wohnungseinbruchdiebstahl
Schlüsselzahl der Tat
Asylverfahren
21
Asyl
bewerber
0
international/
national Schutzberechtigte und
Asylberechtigte
9
0
Duldung/Kontingentflüchtlinge
Duldung
Kontingent(Abschiebungshinder- flüchtlinge
nisse nach Abschluss
des Asylverfahrens)
Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Aufenthaltsstatus / Grund des Aufenthalts
01.01.2016 bis 31.03.2016
TV insgesamt
116
Ermittelte Tatverdächtige (TV) Wohnungseinbruchdiebstahl
01.01.2016 bis 31.03.2016
8880 Wohnungseinbruchdiebstahl
Schlüsselzahl der Tat
Wohnungseinbruchdiebstahl (PKS 8880)
01.01.2016 bis 31.03.2016
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Anlage
3