einladungstext 25 jahr arbeitsjubilaeum

Transcription

einladungstext 25 jahr arbeitsjubilaeum
VITAbene
Neu: Betreuungsvertrag
mit elisana
Mehrfach beschäftigt =
mehrfach versichert
Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Ausgabe 1 – März 2013
Inhalt
Gratulation
Impressum. ............................................................................................................................................................ 2
Editorial.................................................................................................................................................................... 3
Zur Geburt
Frau Mag. Christine Berger zur Geburt ihres Sohnes Jakob.
Dienstjubiläum
30-jähriges Dienstjubiläum
Marie-Luise Huber
25-jähriges Dienstjubiläum
Christine Dumfart
Elisabeth Nitsch
Wir gratulieren sehr herzlich und bedanken uns für
die jahrelange verantwortungsvolle Tätigkeit in der
OÖ. LKUF.
Impressum:
Medieninhaber, Herausgeber & Verleger:
Impressum:
Medieninhaber,
Herausgeber
& Verleger:
OÖ.
Lehrer-Krankenund Unfallfür­
sorge,
OÖ. Lehrer-KrankenLeonfeldner
Straße 11,und
4040Unfallfür­
Linz, sorge,
Leonfeldner Straße
11, 4040 Linz,
www.lkuf.at,
[email protected];
www.lkuf.at,
[email protected];
Für
den Inhalt
verantwortlich:
Für den
Inhalt Haider,
verantwortlich:
Dir.
Wolfgang
MSc
Dir. Wolfgang
Haider,
MSc
Redaktion:
Regina
Schinkinger,
BA,
Redaktion:Getzinger
Regina Schinkinger, BA,
Johannes
JohannesMAGIC
Getzinger
Layout:
Werbeagentur, Traun
Layout: Moserbauer
MAGIC Werbeagentur,
Druck:
Druck & Traun
Druck: Druckerei
Haider,
Verlags-GmbH
& Co
KG, Schönau
Ried/I. i. M.
Offenlegung (§ 25 Mediengesetz):
Zeitschrift mit gesundheitsorientierter
Berichterstattung und Information
zur OÖ. LKUF.
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VITAbene März 2013
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Neu: Betreuungsvertrag mit elisana
Vorstellung elisana
Präventionsprogramm „VITAfit“............................................................................................. 5
Rezeptgebühr 2013................................................................................................................................... 6
Mehrfach beschäftigt = mehrfach versichert
.....................................................
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Immer bestens informiert!. ............................................................................................................. 8
Titelseite: Fotolia
Editorial
90 Jahre OÖ. LKUF
Keine Zukunft ohne Herkunft.
Seit wann gibt es die LKUF?
Wieso gibt es die LKUF? Wieso gibt es die LKUF nur in Oberösterreich?
Das sind immer wieder Fragen,
die an mich herangetragen werden. Das 90-Jahre-Jubiläum ist
ein guter Anlass, Antworten auf
diese Fragen zu geben. HD i. R.
Peter Grassnigg, langjähriger
Vorsitzender-Stellvertreter des
Aufsichtsrates hat anlässlich der
75-Jahre-Feier umfangreiche
Wolfgang Haider, MSc
Recherchen angestellt und diese
Direktor
in der Festschrift „75 Jahre
OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge“ veröffentlicht. Ich
darf mich seiner Ausführungen bedienen und einige zusammenfassen:
Die Monarchie kannte so gut wie kein Sozialbudget, am besten organisiert waren die Arbeiter, die sich in regional- und
berufsspezifisch gestreute Vereinskassen zusammenschlossen.
Ein einheitliches Versicherungswesen war unbekannt.
Im Jahre 1917 gab es allein in Oberösterreich noch 200 verschiedene Kassen, die sich als Fabriks-, Bezirks- oder Gemeindekassen zu einem Landesverband vereinigten. 1920 waren es
noch 72, 1923 verblieben ganze 9, die insgesamt 112.000 Mitglieder betreuten.
Bei einzelnen Krankenkassen kam es nach und nach zum Aufbau einer effizienten Infrastruktur und zur Errichtung von
Fachambulatorien. Heilstätten und Kurinstituten.
Zahlreiche Berufsgruppen, unter anderem die Lehrer und die
Landesbediensteten, verfügten über keine Krankenversicherung. Die Lehrerverbände beklagten in vielen Schreiben an
den Landesschulrat und an die OÖ. Landesregierung ihre
Situation.
Im Frühjahr 1921 kam es zur ersten Datenerhebung des
Landesschulrates, die als Vorarbeiten zur Bildung einer
Krankenfürsorge für Lehrer anzusehen sind. Es erfolgte eine
Ordnung der Lehrkräfte nach Gattungen, ihre regionale
Zuordnung, die Feststellung ihrer Grundbezüge und etwaiger
weitere Bezüge. All das diente der Kostenberechnung einer
Krankenversicherung.
Als die Republik für ihre Bediensteten zu Beginn der Zwanziger-Jahre eine Krankenkasse für die Bundesangestellten
errichtete, versuchten alle, die mit öffentlichem Dienst zu tun
hatten, als Berufsgruppe in diese Versicherung aufgenommen
zu werden.
Doch die Finanzen des Bundes standen auf ebenso wackeligen
Beinen, wie jene der Wirtschaft und der privaten Haushalte.
Aus Angst, durch die Mitversicherung der Lehrer ein nicht kalkulierbares Risiko einzugehen und einen finanziellen Klotz am
Bein zu haben, veröffentlichte das BMUK am 06.06.1922 eine
Verordnung, wonach Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen
nicht bei der Krankenversicherung der Bundesangestellten zu
versichern seien, da dies laut Gesetz Aufgabe der Länder wäre.
In der zweiten Hälfte des Jahres 1922 nahm die Krankenversicherung für die Landesbediensteten und die dem Land unterstellten Lehrer konkrete Formen an. Die drei großen damals
bestehenden Lehrerorganisationen: OÖ. Landeslehrerverein
1867, Katholischer Lehrerverein für OÖ. (Christliche Lehrergewerkschaft), Freie Lehrergewerkschaft für OÖ. waren die
treibenden Kräfte bei der Gründung einer Krankenfürsorge für
die Pflichtschullehrer.
Die Gunst der Stunde nutzend wurde in der Sitzung des
OÖ. Landtages am 03.01.1923 nachstehender Antrag gestellt:
„Es wird beantragt, im Lande Oberösterreich eine Lehrerkrankenfürsorge einzurichten.“ …
Dies war die Gründung der OÖ. LKUF, die mit Statut am
12.04.1923 erstmals aktiv werden konnte. Alle anderen
Bundesländer hatten in dieser Zeit nicht die finanzielle
Kraft und nicht den nötigen Nachdruck der Lehrervereine, um eine eigene Lehrerkrankenfürsorge ins Leben zu
rufen. Die Lehrer der meisten anderen Bundesländer werden später in die Bundesbeamtenkasse aufgenommen.
Den gesamten Text und die Gesamtausgabe der Festschrift, ergänzt mit neuen Daten finden Sie auf unserer
Website www.lkuf.at > Publikationen > VITAbene.
Über die Zukunft der OÖ. LKUF habe ich in vielen Editorials der letzten Jahre ausführlich berichtet. Sie wird auch
weiter im Fokus unseres Handelns stehen. Heute hat einmal die Vergangenheit, die Herkunft der OÖ. LKUF, ihren
gebührenden Raum erhalten.
Wolfgang Haider, MSc
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NEU
Betreuungsvertrag mit elisana
Z
usätzlich zu der akutmedizinischen Versorgung und den
therapeutischen Maßnahmen
ist es unser Ziel, für unsere Mitglieder mit der Diagnose „Krebs“ Möglichkeiten der komplementärmedizinischen Betreuung und weitere Unterstützungen auf dem Weg zur Genesung zu finden. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages
mit elisana sind wir diesem Ziel ein
großes Stück näher gekommen.
Voraussetzung und Inanspruchnahme:
Dieses Angebot können Mitglieder in
Anspruch nehmen, wenn
• ein Antrag auf Rehabilitation vorliegt,
• der Rehabilitationsbeginn sich innerhalb von 5 Jahren nach erfolgter
Operation oder Abschluss der Chemo- oder Strahlentherapie befindet
und
• die vorherige Genehmigung durch
die OÖ. LKUF erfolgte.
Vorstellung
elisana
elisana – Ein Ort für Körper, Geist und Seele
e
lisana ist ein Zentrum für
komplementäre Medizin und
steht im Eigentum des Konvents der Elisabethinen Linz-Wien.
Die ganzheitlichen Angebote von elisana ergänzen die herkömmliche medizinische Betreuung. elisana trägt in
Abstimmung mit schulmedizinischen
Behandlungsmethoden dazu bei, Gesundheit zu erhalten und zu fördern.
Die angebotene Methodenvielfalt ermöglicht ein umfassendes, individuelles und liebevolles Eingehen auf die
Bedürfnisse von Menschen, die neue
und bewährte Gesundheitskonzepte
verbinden wollen.
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VITAbene März 2013
Kooperation mit der OÖ. LKUF
Ziel der Zusammenarbeit ist die ganzheitliche Betreuung von onkologischen
Patientinnen und Patienten, unabhän-
Dauer und Kosten:
Die ambulante Rehabilitation umfasst
71 Therapieeinheiten über einen Behandlungszeitraum von einem Jahr.
Die Kosten werden zu 90 % nach dem
vereinbarten Tarifsatz übernommen.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen
der OÖ. LKUF und dem „elisana“. ■
gig vom betreuenden schulmedizinischen Zentrum. Die Behandlungen
können bereits während der laufenden
Chemo- bzw. Strahlentherapie in Anspruch genommen werden und sollen
beitragen, den Gesundungsprozess zu
unterstützen und den Weg zu Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden ermöglichen. Dazu bietet elisana ein breites Angebot von komplementärer Medizin über psychoonkologische Betreuung hin zu Körper- und Energiearbeit.
Ablauf
Alle Patientinnen und Patienten werden
von einer/m komplementärmedizinisch
geschulten Ärztin/Arzt begutachtet. Im
Erstgespräch wird ein individueller Therapieplan erstellt und ärztlich verordnet.
Dieser Therapieplan ist auf die eventuell
noch laufende schulmedizinische Betreuung abgestimmt und wird, falls notwendig, mit dem behandelnden Zentrum abgestimmt. Der Therapieplan
umfasst einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und 71 Einheiten Gruppenbzw. Einzeltherapie zu je 50 Minuten.
Jedes Quartal erfolgt eine Evaluation
der Therapie mit der Möglichkeit, den
Therapieplan an neue Bedürfnisse anzupassen.
Medizinische Qualitätssicherung
Alle von elisana angebotenen Leistungen
werden mit einem medizinischen Beirat
abgestimmt. Dabei werden die Richtlinien des „National Center for Alternative
and Complementary Medicine“ und der
„Society for Integrative Oncology“ zur
Beurteilung herangezogen. Darüber hinaus wurde das vorgelegte Konzept mit
dem Leiter der hämatoonkologischen
Abteilung des Krankenhauses der Elisabethinen, Prim. Univ.-Doz. Dr. Ansgar
Weltermann, abgestimmt.
Das therapeutische
Angebot von elisana
1. Komplementär- und
Ganzheitsmedizin
Ganzheitliche medizinische Angebote,
die herkömmliche medizinische Behandlungsstrategien mit einem inte­
grativen Konzept ergänzen. elisana bietet 3 Säulen der komplementärmedizinischen Betreuung:
• Traditionell chinesische Medizin
• Traditionell europäische Medizin
• Ayurveda
2. Psychische Unterstützung
Die Diagnose „Krebs“ bedingt oft eine
Lebenskrise bei den Betroffenen. Auch
in der Partnerschaft und im Familienleben entstehen schwierige Situationen.
elisana begleitet Sie bei den Herausforderungen, die durch die Erkrankung
hervorgerufen werden. Folgende Methoden stehen zur Verfügung:
• Psychologische Beratung
• Lebensberatung
• Somatic Experience
• Visionscoaching
3. Körpertherapie
• Bowtech: Unterstützung zur Neuorganisation von Energiestrukturen,
Schwingungs- und Bewegungsmustern.
• Körperarbeit nach der Grinberg
Methode: Körperzentriertes Selbsthilfeprogramm für Gesundheit,
Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung, in dem hemmende
Stress-, Gewohnheits- bzw. Spannungsmuster gelöst werden.
• Shiatsu: Japanische Methode der
ganzheitlichen manuellen Körperarbeit zur Vorbeugung und Unterstützung während bzw. nach medizinischen Behandlungen.
4. Energetische Anwendungen
• Kinesiologie: Vereint die Erkenntnisse moderner Wissenschaft und die
traditionelle chinesische Gesundheitslehre, dient zur Aktivierung des
Energieflusses und Steigerung des
Potentials.
• Prana Energie Arbeit: Harmonisierung und Selbstregeneration des kör-
pereigenen Energiesystems.
• Strömen – Jin Shin Jyutsu: Ist eine
Hilfe zur Selbstheilung und besonders wirksam um energetische Blockaden im Körper und Energiesystem aufzulösen.
• Klangmassage nach P. Hess: Mittels
heilsamer Klänge werden Spannungen gelöst und Selbstheilungskräfte
aktiviert.
5. Gruppenangebote
Yoga, Qi Gong, Feldenkrais, Tanztherapie, Maltherapie, Mentaltraining und
Meditation werden in Kleingruppen
abgehalten und bringen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Methode näher.
Ziel ist die ganzheitliche Förderung zur
Unterstützung einer besseren Bewältigung der Erkrankung mit der Möglichkeit, die für sich geeignetste Methode zu
nutzen.
■
Verfasser:
elisana, Eisenhandstraße 4-6, 4020 Linz
Präventionsprogramm „VITAfit“
Im aktuellen Seminarprogramm der
OÖ. LKUF für das Sommersemester
2013 finden Sie ein vielfältiges Angebot
zum Gesundbleiben auf allen fünf Existenzebenen: Körper, Seele, Geist, Soziales und Spiritualität.
Wir haben wieder neue Seminarthemen aufgenommen. Diese sind:
• „Ein Ball, ein Band, ein Training!“,
• „Vitalität durch Alexandertechnik“,
• „Emotionalen Ausgleich finden mit
EFT (Emotional Freedom Techniques) “,
• „Lass dich nicht gehen, geh selbst!
Nordic Walking und Entspannung“
und
• „Kurzkur mit Ayurveda und Yoga“.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf
unserer Website unter
www.lkuf.at > VITAfit.
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Rezeptgebühr 2013
Beim Bezug eines ärztlich verschriebenen Medikamentes ist pro Packung eine
Rezeptgebühr an die Apotheke oder an
die Hausapotheke zu bezahlen.
Die Rezeptgebühr beträgt im Jahr 2013
je Packung 5,30 Euro.
Rezeptgebührenbefreiung
Die Antragstellung für die Rezeptgebührenbefreiung kann nur durch die
Hauptversicherte oder den Hauptversicherten selbst erfolgen.
Die Befreiung von der Rezeptgebühr ist
in folgenden Fällen möglich:
Vorliegen einer besonderen
sozialen Schutzbedürftigkeit
Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen:
Alleinstehende
Ehepaare
EUR 837,63
EUR 1.255,89
Bei Personen, die infolge von Leiden
oder Gebrechen überdurchschnittliche
Ausgaben nachweisen, erhöhen sich
diese Grenzbeträge:
Alleinstehende
Ehepaare
EUR 963,27
EUR 1.444,27
Alle diese Grenzbeträge erhöhen sich
für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind
um
EUR
129,24
Leben mit der Antragstellerin oder dem
Antragsteller Personen im Haushalt, die
über ein eigenes Einkommen verfügen,
so wird dieses Einkommen ebenfalls
berücksichtigt.
Antragstellung:
Die Antragstellung hat mittels Formular „Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung“ zu erfolgen. Das Formular ist über
unsere Website unter www.lkuf.at
erhältlich.
Wird eine Rezeptgebührenbefreiung
zuerkannt, erhalten Sie und Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine
Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung.
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VITAbene März 2013
Vorliegen einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit
Versicherte mit einer anzeigepflichtigen
übertragbaren Krankheit können anhand eines formlosen Antrages für
Medikamente, die in ursächlichem Zusammenhang mit der anzeigepflichtigen Krankheit notwendig sind, von der
Rezeptgebühr befreit werden. Dem Antrag ist eine ärztlich bestätigte Medikamentenaufstellung beizulegen.
Nach Überprüfung und Beurteilung unserer Konsiliarfachärztin oder unseres
Konsiliarfacharztes erhalten Sie eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung für die mit der anzeigepflichtigen Krankheit in ursächlichem Zusammenhang notwendigen Medikamente.
Diese Bestätigung ist der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden
Arzt unaufgefordert vorzulegen.
Erreichung der
Rezeptgebührenobergrenze
Jede Versicherte bzw. jeder Versicherte
muss nur solange die Rezeptgebühr
zahlen, bis sie bzw. er im laufenden
Kalenderjahr einen Betrag von 2 %
des Jahresnettoeinkommens erreicht
hat. Die Mindestobergrenze von 37
Rezeptgebühren wurde festgesetzt.
Rezeptgebühren, die von der Versicherten oder dem Versicherten für
mitversicherte Angehörige bezahlt
wurden, werden bei der Berechnung
berücksichtigt. Es können jedoch nur
tatsächlich erbrachte Rezeptgebühren
zur Berechnung herangezogen werden. Beträge von Privatankäufen
oder Medikamentenkosten unter der
Rezeptgebühr fließen nicht in die
Berechnung mit ein.
Antragstellung:
Zur Einleitung des Verfahrens auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der
Rezeptgebührenobergrenze ist vom
Mitglied bei der OÖ. LKUF Folgendes
vorzulegen:
• formloser Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze
• Originalrechnungen über die bereits
entrichteten Rezeptgebühren
• Einkommensnachweis
- Pensionistinnen bzw. Pensionisten:
Vorlage des aktuellen Lohnzettels
durch das Mitglied
- Aktive Lehrpersonen: Einkommensnachweis wird durch die
OÖ. LKUF bei der Personalverrechnung des Landes OÖ. angefordert
Wurde die Rezeptgebührenobergrenze
erreicht bzw. überschritten, erhalten Sie
und Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung bis zum Ende
des laufenden Kalenderjahres.
Ergibt sich aus der Berechnung, dass Sie
noch Rezeptgebühren bezahlt haben,
obwohl die Rezeptgebührenobergrenze
bereits erreicht wurde, so werden Ihnen
die zuviel bezahlten Rezeptgebühren
rückvergütet.
Weitere Vorteile bei Vorliegen
einer Rezeptgebührenbefreiung:
• Bei der GIS kann ein Antrag auf
Rundfunkbefreiung gestellt werden.
• Befreiung bei der Bezahlung des valorisierten Kostenbeitrages im Falle
eines Krankenhausaufenthaltes
Rezeptgebührenrückerstattung:
Der Verwaltungsrat der OÖ. LKUF
kann in besonderen Notfällen auf Antrag die Rückvergütung von Rezeptgebühren bewilligen bzw. Zuschüsse gewähren (freiwillige Leistung).
Der Antrag ist formlos und hat eine
Schilderung des besonderen Notfalles
zu enthalten. Dem Antrag sind neben
den Originalrechnungen über die entrichteten Rezeptgebühren auch eine Kopie des aktuellen Lohnzettels oder eine
Einkommensbestätigung beizulegen. ■
Mehrfach beschäftigt =
mehrfach versichert
H
elga S. aus Perg ist Lehrerin an
einer Volksschule und hält in
ihrer Freizeit als selbstständige
Trainerin Computerseminare bei einem
Weiterbildungsinstitut. In diesem Fall
muss Helga S. zusätzlich zu ihrer Krankenversicherung bei der OÖ. LKUF
auch bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
„In Österreich haben wir das System der
Pflichtversicherung“, erklärt Wolfgang
Haider, MSc, Direktor der OÖ. LehrerKranken- und Unfallfürsorge. „Pflichtversicherung heißt, es gibt keine Möglichkeit, sich seine Versicherung auszusuchen. Mit einer bestimmten Tätigkeit
ist automatisch eine verpflichtende Krankenversicherung verbunden.“ Das kann
dazu führen, dass Beiträge bei zwei oder
mehr Sozialversicherungsträgern zu leisten sind.
Eine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung kann beispielsweise entstehen,
wenn ein Lehrer bzw. eine Lehrerin
• ein weiteres Dienstverhältnis hat,
• zusätzlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt,
• eine Witwer- bzw. Witwenpension
bezieht,
• eine Pension bezieht oder
• als Gemeindemandatar eine Pflichtversicherung hat.
Mit der Beitragszahlung besteht auch ein
Leistungsanspruch bei der Zweitversicherung, auch für mitversicherte Angehörige. Leistungen für ein und denselben
Sonderregelungen für
LKUF-Versicherte
Damit LKUF-Versicherten keine Nachteile bei Inanspruchnahme des anderen Versicherungsträgers erwachsen, gibt es folgende Sonderregelungen:
Stationäre Krankenhausbehandlung auf der allgemeinen
Gebührenklasse: Nach Vorlage der Rechnung über den
täglichen Aufenthaltskostenbeitrag werden die Kosten im
tarifmäßigen Ausmaß zu 100 % rückerstattet.
Rehabilitationsaufenthalt: Durch die Inanspruchnahme
des anderen Sozialversicherungsträgers könnten höhere
Eigenkosten als bei Inanspruchnahme der Leistung durch
die OÖ. LKUF entstehen. In diesem Fall werden nach
Vorlage der Differenzkostenrechnung die Kosten bis zu
jenem Selbstbehalt rückerstattet, welcher auch bei Inanspruchnahme der Leistung durch die OÖ. LKUF erwachsen wäre.
Wichtiger Hinweis: Leider kommt es immer wieder vor,
dass ein Krankenhaus die Kosten der ambulanten Behandlung oder des stationären Aufenthaltes mit uns verrechnet, obwohl der Versicherte die e-card vorgelegt und
die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse gewünscht hat. Sollten Sie die Abrechnungen ausdrücklich
über die e-card wünschen, ersuchen wir Sie, uns telefonisch oder schriftlich zu informieren.
Fürsorgefall dürfen aber nur bei einer
Krankenkasse beansprucht werden. Gemäß der Satzung der OÖ. LKUF sollen
LKUF-Versicherte Leistungen zuerst bei
dem anderen Versicherungsträger geltend machen. Bei stationären Krankenhausbehandlungen ist dieser andere Träger unbedingt in Anspruch zu nehmen.
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass das genaue Beginn- und Enddatum der eigenen Krankenversicherung der OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden
ist. Ihre Meldung kann erfolgen:
• schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11,
4040 Linz
• per E-Mail: [email protected]
• per Fax: (0732) 66 82 21-89
Mitversicherte Angehörige
Als Angehörige gelten z.B. Kinder, Ehepartnerinnen bzw.
Ehepartner, eingetragene Partnerinnen bzw. Partner oder
Lebensgefährtinnen bzw. Lebensgefährten. Kinder können sowohl beim Vater als auch bei der Mutter beitragsfrei mitversichert werden, sofern die Voraussetzungen
erfüllt sind und ab Vollendung des 18. Lebensjahres die
erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Die Mitversicherung bei den Eltern zählt nicht als eigene Krankenversicherung und es steht zur Wahl, welche Krankenversicherung die Leistung erbringen soll.
Angehörige sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert
(ausgenommen weniger Personengruppen). Eine Mitversicherung ist nur möglich, solange keine eigene Krankenversicherung besteht.
Eine eigene Krankenversicherung liegt z.B. vor bei:
• Dienstverhältnis, Lehre, Ferialarbeit, Praktikum
• AMS-Bezug
• Pension, Witwen-, Witwer- oder Waisenpension
• Präsenz- oder Zivildienst
• mehrfach geringfügiger Beschäftigung, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet
Genaues zur eigenen Krankenversicherung von Angehörigen finden Sie auch auf unserer Website unter www.lkuf.at
> Versicherungsschutz.
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VITAbene März 2013
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Immer bestens informiert!
Website
Für Informationen steht Ihnen unsere Website
www.lkuf.at zur Verfügung.
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Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern.
Gut zu Wissen!
Mehrfachversicherung bei
Hauptversicherten
• Leistungsanspruch auch bei Zweitversicherung
• Meldung des genauen Beginn- und Enddatums an die OÖ. LKUF
Bitte beachten Sie die Detailinfos im Blattinneren!
GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz
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