einladungstext 25 jahr arbeitsjubilaeum
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VITAbene Neu: Betreuungsvertrag mit elisana Mehrfach beschäftigt = mehrfach versichert Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Ausgabe 1 – März 2013 Inhalt Gratulation Impressum. ............................................................................................................................................................ 2 Editorial.................................................................................................................................................................... 3 Zur Geburt Frau Mag. Christine Berger zur Geburt ihres Sohnes Jakob. Dienstjubiläum 30-jähriges Dienstjubiläum Marie-Luise Huber 25-jähriges Dienstjubiläum Christine Dumfart Elisabeth Nitsch Wir gratulieren sehr herzlich und bedanken uns für die jahrelange verantwortungsvolle Tätigkeit in der OÖ. LKUF. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: OÖ. Lehrer-Krankenund Unfallfür sorge, OÖ. Lehrer-KrankenLeonfeldner Straße 11,und 4040Unfallfür Linz, sorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, www.lkuf.at, [email protected]; www.lkuf.at, [email protected]; Für den Inhalt verantwortlich: Für den Inhalt Haider, verantwortlich: Dir. Wolfgang MSc Dir. Wolfgang Haider, MSc Redaktion: Regina Schinkinger, BA, Redaktion:Getzinger Regina Schinkinger, BA, Johannes JohannesMAGIC Getzinger Layout: Werbeagentur, Traun Layout: Moserbauer MAGIC Werbeagentur, Druck: Druck & Traun Druck: Druckerei Haider, Verlags-GmbH & Co KG, Schönau Ried/I. i. M. Offenlegung (§ 25 Mediengesetz): Zeitschrift mit gesundheitsorientierter Berichterstattung und Information zur OÖ. LKUF. 2 VITAbene März 2013 ................................................................................ 4 ................................................................................................................................... 4 Neu: Betreuungsvertrag mit elisana Vorstellung elisana Präventionsprogramm „VITAfit“............................................................................................. 5 Rezeptgebühr 2013................................................................................................................................... 6 Mehrfach beschäftigt = mehrfach versichert ..................................................... 7 Immer bestens informiert!. ............................................................................................................. 8 Titelseite: Fotolia Editorial 90 Jahre OÖ. LKUF Keine Zukunft ohne Herkunft. Seit wann gibt es die LKUF? Wieso gibt es die LKUF? Wieso gibt es die LKUF nur in Oberösterreich? Das sind immer wieder Fragen, die an mich herangetragen werden. Das 90-Jahre-Jubiläum ist ein guter Anlass, Antworten auf diese Fragen zu geben. HD i. R. Peter Grassnigg, langjähriger Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrates hat anlässlich der 75-Jahre-Feier umfangreiche Wolfgang Haider, MSc Recherchen angestellt und diese Direktor in der Festschrift „75 Jahre OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge“ veröffentlicht. Ich darf mich seiner Ausführungen bedienen und einige zusammenfassen: Die Monarchie kannte so gut wie kein Sozialbudget, am besten organisiert waren die Arbeiter, die sich in regional- und berufsspezifisch gestreute Vereinskassen zusammenschlossen. Ein einheitliches Versicherungswesen war unbekannt. Im Jahre 1917 gab es allein in Oberösterreich noch 200 verschiedene Kassen, die sich als Fabriks-, Bezirks- oder Gemeindekassen zu einem Landesverband vereinigten. 1920 waren es noch 72, 1923 verblieben ganze 9, die insgesamt 112.000 Mitglieder betreuten. Bei einzelnen Krankenkassen kam es nach und nach zum Aufbau einer effizienten Infrastruktur und zur Errichtung von Fachambulatorien. Heilstätten und Kurinstituten. Zahlreiche Berufsgruppen, unter anderem die Lehrer und die Landesbediensteten, verfügten über keine Krankenversicherung. Die Lehrerverbände beklagten in vielen Schreiben an den Landesschulrat und an die OÖ. Landesregierung ihre Situation. Im Frühjahr 1921 kam es zur ersten Datenerhebung des Landesschulrates, die als Vorarbeiten zur Bildung einer Krankenfürsorge für Lehrer anzusehen sind. Es erfolgte eine Ordnung der Lehrkräfte nach Gattungen, ihre regionale Zuordnung, die Feststellung ihrer Grundbezüge und etwaiger weitere Bezüge. All das diente der Kostenberechnung einer Krankenversicherung. Als die Republik für ihre Bediensteten zu Beginn der Zwanziger-Jahre eine Krankenkasse für die Bundesangestellten errichtete, versuchten alle, die mit öffentlichem Dienst zu tun hatten, als Berufsgruppe in diese Versicherung aufgenommen zu werden. Doch die Finanzen des Bundes standen auf ebenso wackeligen Beinen, wie jene der Wirtschaft und der privaten Haushalte. Aus Angst, durch die Mitversicherung der Lehrer ein nicht kalkulierbares Risiko einzugehen und einen finanziellen Klotz am Bein zu haben, veröffentlichte das BMUK am 06.06.1922 eine Verordnung, wonach Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen nicht bei der Krankenversicherung der Bundesangestellten zu versichern seien, da dies laut Gesetz Aufgabe der Länder wäre. In der zweiten Hälfte des Jahres 1922 nahm die Krankenversicherung für die Landesbediensteten und die dem Land unterstellten Lehrer konkrete Formen an. Die drei großen damals bestehenden Lehrerorganisationen: OÖ. Landeslehrerverein 1867, Katholischer Lehrerverein für OÖ. (Christliche Lehrergewerkschaft), Freie Lehrergewerkschaft für OÖ. waren die treibenden Kräfte bei der Gründung einer Krankenfürsorge für die Pflichtschullehrer. Die Gunst der Stunde nutzend wurde in der Sitzung des OÖ. Landtages am 03.01.1923 nachstehender Antrag gestellt: „Es wird beantragt, im Lande Oberösterreich eine Lehrerkrankenfürsorge einzurichten.“ … Dies war die Gründung der OÖ. LKUF, die mit Statut am 12.04.1923 erstmals aktiv werden konnte. Alle anderen Bundesländer hatten in dieser Zeit nicht die finanzielle Kraft und nicht den nötigen Nachdruck der Lehrervereine, um eine eigene Lehrerkrankenfürsorge ins Leben zu rufen. Die Lehrer der meisten anderen Bundesländer werden später in die Bundesbeamtenkasse aufgenommen. Den gesamten Text und die Gesamtausgabe der Festschrift, ergänzt mit neuen Daten finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at > Publikationen > VITAbene. Über die Zukunft der OÖ. LKUF habe ich in vielen Editorials der letzten Jahre ausführlich berichtet. Sie wird auch weiter im Fokus unseres Handelns stehen. Heute hat einmal die Vergangenheit, die Herkunft der OÖ. LKUF, ihren gebührenden Raum erhalten. Wolfgang Haider, MSc VITAbene März 2013 3 3 1 0 2 . 1 0 . 1 0 t i e s NEU Betreuungsvertrag mit elisana Z usätzlich zu der akutmedizinischen Versorgung und den therapeutischen Maßnahmen ist es unser Ziel, für unsere Mitglieder mit der Diagnose „Krebs“ Möglichkeiten der komplementärmedizinischen Betreuung und weitere Unterstützungen auf dem Weg zur Genesung zu finden. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages mit elisana sind wir diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen. Voraussetzung und Inanspruchnahme: Dieses Angebot können Mitglieder in Anspruch nehmen, wenn • ein Antrag auf Rehabilitation vorliegt, • der Rehabilitationsbeginn sich innerhalb von 5 Jahren nach erfolgter Operation oder Abschluss der Chemo- oder Strahlentherapie befindet und • die vorherige Genehmigung durch die OÖ. LKUF erfolgte. Vorstellung elisana elisana – Ein Ort für Körper, Geist und Seele e lisana ist ein Zentrum für komplementäre Medizin und steht im Eigentum des Konvents der Elisabethinen Linz-Wien. Die ganzheitlichen Angebote von elisana ergänzen die herkömmliche medizinische Betreuung. elisana trägt in Abstimmung mit schulmedizinischen Behandlungsmethoden dazu bei, Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Die angebotene Methodenvielfalt ermöglicht ein umfassendes, individuelles und liebevolles Eingehen auf die Bedürfnisse von Menschen, die neue und bewährte Gesundheitskonzepte verbinden wollen. 4 VITAbene März 2013 Kooperation mit der OÖ. LKUF Ziel der Zusammenarbeit ist die ganzheitliche Betreuung von onkologischen Patientinnen und Patienten, unabhän- Dauer und Kosten: Die ambulante Rehabilitation umfasst 71 Therapieeinheiten über einen Behandlungszeitraum von einem Jahr. Die Kosten werden zu 90 % nach dem vereinbarten Tarifsatz übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der OÖ. LKUF und dem „elisana“. ■ gig vom betreuenden schulmedizinischen Zentrum. Die Behandlungen können bereits während der laufenden Chemo- bzw. Strahlentherapie in Anspruch genommen werden und sollen beitragen, den Gesundungsprozess zu unterstützen und den Weg zu Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden ermöglichen. Dazu bietet elisana ein breites Angebot von komplementärer Medizin über psychoonkologische Betreuung hin zu Körper- und Energiearbeit. Ablauf Alle Patientinnen und Patienten werden von einer/m komplementärmedizinisch geschulten Ärztin/Arzt begutachtet. Im Erstgespräch wird ein individueller Therapieplan erstellt und ärztlich verordnet. Dieser Therapieplan ist auf die eventuell noch laufende schulmedizinische Betreuung abgestimmt und wird, falls notwendig, mit dem behandelnden Zentrum abgestimmt. Der Therapieplan umfasst einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und 71 Einheiten Gruppenbzw. Einzeltherapie zu je 50 Minuten. Jedes Quartal erfolgt eine Evaluation der Therapie mit der Möglichkeit, den Therapieplan an neue Bedürfnisse anzupassen. Medizinische Qualitätssicherung Alle von elisana angebotenen Leistungen werden mit einem medizinischen Beirat abgestimmt. Dabei werden die Richtlinien des „National Center for Alternative and Complementary Medicine“ und der „Society for Integrative Oncology“ zur Beurteilung herangezogen. Darüber hinaus wurde das vorgelegte Konzept mit dem Leiter der hämatoonkologischen Abteilung des Krankenhauses der Elisabethinen, Prim. Univ.-Doz. Dr. Ansgar Weltermann, abgestimmt. Das therapeutische Angebot von elisana 1. Komplementär- und Ganzheitsmedizin Ganzheitliche medizinische Angebote, die herkömmliche medizinische Behandlungsstrategien mit einem inte grativen Konzept ergänzen. elisana bietet 3 Säulen der komplementärmedizinischen Betreuung: • Traditionell chinesische Medizin • Traditionell europäische Medizin • Ayurveda 2. Psychische Unterstützung Die Diagnose „Krebs“ bedingt oft eine Lebenskrise bei den Betroffenen. Auch in der Partnerschaft und im Familienleben entstehen schwierige Situationen. elisana begleitet Sie bei den Herausforderungen, die durch die Erkrankung hervorgerufen werden. Folgende Methoden stehen zur Verfügung: • Psychologische Beratung • Lebensberatung • Somatic Experience • Visionscoaching 3. Körpertherapie • Bowtech: Unterstützung zur Neuorganisation von Energiestrukturen, Schwingungs- und Bewegungsmustern. • Körperarbeit nach der Grinberg Methode: Körperzentriertes Selbsthilfeprogramm für Gesundheit, Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung, in dem hemmende Stress-, Gewohnheits- bzw. Spannungsmuster gelöst werden. • Shiatsu: Japanische Methode der ganzheitlichen manuellen Körperarbeit zur Vorbeugung und Unterstützung während bzw. nach medizinischen Behandlungen. 4. Energetische Anwendungen • Kinesiologie: Vereint die Erkenntnisse moderner Wissenschaft und die traditionelle chinesische Gesundheitslehre, dient zur Aktivierung des Energieflusses und Steigerung des Potentials. • Prana Energie Arbeit: Harmonisierung und Selbstregeneration des kör- pereigenen Energiesystems. • Strömen – Jin Shin Jyutsu: Ist eine Hilfe zur Selbstheilung und besonders wirksam um energetische Blockaden im Körper und Energiesystem aufzulösen. • Klangmassage nach P. Hess: Mittels heilsamer Klänge werden Spannungen gelöst und Selbstheilungskräfte aktiviert. 5. Gruppenangebote Yoga, Qi Gong, Feldenkrais, Tanztherapie, Maltherapie, Mentaltraining und Meditation werden in Kleingruppen abgehalten und bringen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Methode näher. Ziel ist die ganzheitliche Förderung zur Unterstützung einer besseren Bewältigung der Erkrankung mit der Möglichkeit, die für sich geeignetste Methode zu nutzen. ■ Verfasser: elisana, Eisenhandstraße 4-6, 4020 Linz Präventionsprogramm „VITAfit“ Im aktuellen Seminarprogramm der OÖ. LKUF für das Sommersemester 2013 finden Sie ein vielfältiges Angebot zum Gesundbleiben auf allen fünf Existenzebenen: Körper, Seele, Geist, Soziales und Spiritualität. Wir haben wieder neue Seminarthemen aufgenommen. Diese sind: • „Ein Ball, ein Band, ein Training!“, • „Vitalität durch Alexandertechnik“, • „Emotionalen Ausgleich finden mit EFT (Emotional Freedom Techniques) “, • „Lass dich nicht gehen, geh selbst! Nordic Walking und Entspannung“ und • „Kurzkur mit Ayurveda und Yoga“. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website unter www.lkuf.at > VITAfit. VITAbene März 2013 5 Rezeptgebühr 2013 Beim Bezug eines ärztlich verschriebenen Medikamentes ist pro Packung eine Rezeptgebühr an die Apotheke oder an die Hausapotheke zu bezahlen. Die Rezeptgebühr beträgt im Jahr 2013 je Packung 5,30 Euro. Rezeptgebührenbefreiung Die Antragstellung für die Rezeptgebührenbefreiung kann nur durch die Hauptversicherte oder den Hauptversicherten selbst erfolgen. Die Befreiung von der Rezeptgebühr ist in folgenden Fällen möglich: Vorliegen einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen: Alleinstehende Ehepaare EUR 837,63 EUR 1.255,89 Bei Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen, erhöhen sich diese Grenzbeträge: Alleinstehende Ehepaare EUR 963,27 EUR 1.444,27 Alle diese Grenzbeträge erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind um EUR 129,24 Leben mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller Personen im Haushalt, die über ein eigenes Einkommen verfügen, so wird dieses Einkommen ebenfalls berücksichtigt. Antragstellung: Die Antragstellung hat mittels Formular „Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung“ zu erfolgen. Das Formular ist über unsere Website unter www.lkuf.at erhältlich. Wird eine Rezeptgebührenbefreiung zuerkannt, erhalten Sie und Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung. 6 VITAbene März 2013 Vorliegen einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit Versicherte mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit können anhand eines formlosen Antrages für Medikamente, die in ursächlichem Zusammenhang mit der anzeigepflichtigen Krankheit notwendig sind, von der Rezeptgebühr befreit werden. Dem Antrag ist eine ärztlich bestätigte Medikamentenaufstellung beizulegen. Nach Überprüfung und Beurteilung unserer Konsiliarfachärztin oder unseres Konsiliarfacharztes erhalten Sie eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung für die mit der anzeigepflichtigen Krankheit in ursächlichem Zusammenhang notwendigen Medikamente. Diese Bestätigung ist der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt unaufgefordert vorzulegen. Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze Jede Versicherte bzw. jeder Versicherte muss nur solange die Rezeptgebühr zahlen, bis sie bzw. er im laufenden Kalenderjahr einen Betrag von 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht hat. Die Mindestobergrenze von 37 Rezeptgebühren wurde festgesetzt. Rezeptgebühren, die von der Versicherten oder dem Versicherten für mitversicherte Angehörige bezahlt wurden, werden bei der Berechnung berücksichtigt. Es können jedoch nur tatsächlich erbrachte Rezeptgebühren zur Berechnung herangezogen werden. Beträge von Privatankäufen oder Medikamentenkosten unter der Rezeptgebühr fließen nicht in die Berechnung mit ein. Antragstellung: Zur Einleitung des Verfahrens auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze ist vom Mitglied bei der OÖ. LKUF Folgendes vorzulegen: • formloser Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze • Originalrechnungen über die bereits entrichteten Rezeptgebühren • Einkommensnachweis - Pensionistinnen bzw. Pensionisten: Vorlage des aktuellen Lohnzettels durch das Mitglied - Aktive Lehrpersonen: Einkommensnachweis wird durch die OÖ. LKUF bei der Personalverrechnung des Landes OÖ. angefordert Wurde die Rezeptgebührenobergrenze erreicht bzw. überschritten, erhalten Sie und Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine Bestätigung über die Rezeptgebührenbefreiung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Ergibt sich aus der Berechnung, dass Sie noch Rezeptgebühren bezahlt haben, obwohl die Rezeptgebührenobergrenze bereits erreicht wurde, so werden Ihnen die zuviel bezahlten Rezeptgebühren rückvergütet. Weitere Vorteile bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung: • Bei der GIS kann ein Antrag auf Rundfunkbefreiung gestellt werden. • Befreiung bei der Bezahlung des valorisierten Kostenbeitrages im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Rezeptgebührenrückerstattung: Der Verwaltungsrat der OÖ. LKUF kann in besonderen Notfällen auf Antrag die Rückvergütung von Rezeptgebühren bewilligen bzw. Zuschüsse gewähren (freiwillige Leistung). Der Antrag ist formlos und hat eine Schilderung des besonderen Notfalles zu enthalten. Dem Antrag sind neben den Originalrechnungen über die entrichteten Rezeptgebühren auch eine Kopie des aktuellen Lohnzettels oder eine Einkommensbestätigung beizulegen. ■ Mehrfach beschäftigt = mehrfach versichert H elga S. aus Perg ist Lehrerin an einer Volksschule und hält in ihrer Freizeit als selbstständige Trainerin Computerseminare bei einem Weiterbildungsinstitut. In diesem Fall muss Helga S. zusätzlich zu ihrer Krankenversicherung bei der OÖ. LKUF auch bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Krankenversicherungsbeiträge zahlen. „In Österreich haben wir das System der Pflichtversicherung“, erklärt Wolfgang Haider, MSc, Direktor der OÖ. LehrerKranken- und Unfallfürsorge. „Pflichtversicherung heißt, es gibt keine Möglichkeit, sich seine Versicherung auszusuchen. Mit einer bestimmten Tätigkeit ist automatisch eine verpflichtende Krankenversicherung verbunden.“ Das kann dazu führen, dass Beiträge bei zwei oder mehr Sozialversicherungsträgern zu leisten sind. Eine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung kann beispielsweise entstehen, wenn ein Lehrer bzw. eine Lehrerin • ein weiteres Dienstverhältnis hat, • zusätzlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, • eine Witwer- bzw. Witwenpension bezieht, • eine Pension bezieht oder • als Gemeindemandatar eine Pflichtversicherung hat. Mit der Beitragszahlung besteht auch ein Leistungsanspruch bei der Zweitversicherung, auch für mitversicherte Angehörige. Leistungen für ein und denselben Sonderregelungen für LKUF-Versicherte Damit LKUF-Versicherten keine Nachteile bei Inanspruchnahme des anderen Versicherungsträgers erwachsen, gibt es folgende Sonderregelungen: Stationäre Krankenhausbehandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse: Nach Vorlage der Rechnung über den täglichen Aufenthaltskostenbeitrag werden die Kosten im tarifmäßigen Ausmaß zu 100 % rückerstattet. Rehabilitationsaufenthalt: Durch die Inanspruchnahme des anderen Sozialversicherungsträgers könnten höhere Eigenkosten als bei Inanspruchnahme der Leistung durch die OÖ. LKUF entstehen. In diesem Fall werden nach Vorlage der Differenzkostenrechnung die Kosten bis zu jenem Selbstbehalt rückerstattet, welcher auch bei Inanspruchnahme der Leistung durch die OÖ. LKUF erwachsen wäre. Wichtiger Hinweis: Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Krankenhaus die Kosten der ambulanten Behandlung oder des stationären Aufenthaltes mit uns verrechnet, obwohl der Versicherte die e-card vorgelegt und die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse gewünscht hat. Sollten Sie die Abrechnungen ausdrücklich über die e-card wünschen, ersuchen wir Sie, uns telefonisch oder schriftlich zu informieren. Fürsorgefall dürfen aber nur bei einer Krankenkasse beansprucht werden. Gemäß der Satzung der OÖ. LKUF sollen LKUF-Versicherte Leistungen zuerst bei dem anderen Versicherungsträger geltend machen. Bei stationären Krankenhausbehandlungen ist dieser andere Träger unbedingt in Anspruch zu nehmen. Meldepflicht Bitte beachten Sie, dass das genaue Beginn- und Enddatum der eigenen Krankenversicherung der OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden ist. Ihre Meldung kann erfolgen: • schriftlich: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz • per E-Mail: [email protected] • per Fax: (0732) 66 82 21-89 Mitversicherte Angehörige Als Angehörige gelten z.B. Kinder, Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner, eingetragene Partnerinnen bzw. Partner oder Lebensgefährtinnen bzw. Lebensgefährten. Kinder können sowohl beim Vater als auch bei der Mutter beitragsfrei mitversichert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und ab Vollendung des 18. Lebensjahres die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Die Mitversicherung bei den Eltern zählt nicht als eigene Krankenversicherung und es steht zur Wahl, welche Krankenversicherung die Leistung erbringen soll. Angehörige sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (ausgenommen weniger Personengruppen). Eine Mitversicherung ist nur möglich, solange keine eigene Krankenversicherung besteht. Eine eigene Krankenversicherung liegt z.B. vor bei: • Dienstverhältnis, Lehre, Ferialarbeit, Praktikum • AMS-Bezug • Pension, Witwen-, Witwer- oder Waisenpension • Präsenz- oder Zivildienst • mehrfach geringfügiger Beschäftigung, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet Genaues zur eigenen Krankenversicherung von Angehörigen finden Sie auch auf unserer Website unter www.lkuf.at > Versicherungsschutz. ■ VITAbene März 2013 7 Immer bestens informiert! Website Für Informationen steht Ihnen unsere Website www.lkuf.at zur Verfügung. Newsletter Der kostenlose Newsletter der OÖ. LKUF informiert Sie über neue Themen, Tipps und Trends im Gesundheitsbereich. Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an! Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern. Gut zu Wissen! Mehrfachversicherung bei Hauptversicherten • Leistungsanspruch auch bei Zweitversicherung • Meldung des genauen Beginn- und Enddatums an die OÖ. LKUF Bitte beachten Sie die Detailinfos im Blattinneren! GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz Der schnellste Weg zu unserer Website – einfach QR-Code mit dem Smartphone einscannen und los geht’s!