FMR 36 F... - Friedrich-Naumann

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FMR 36 F... - Friedrich-Naumann
Fokus Menschenrechte
Nr. 36 / Mai 2016
Hochgebildet und rechtlos
Trotz Versprechungen bleibt die Frauenrechtslage im Iran desolat
Katharina Schaufler
Die Islamische Republik Iran ist trotz wiederholter Missachtung von Frauenrechten und systematischer Verfolgung von Frauenrechtlerinnen bis zum Jahr 2019 Mitglied der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen. Der Iran wird bereits seit mehreren Jahrzehnten aufgrund seiner bedenklichen Menschenrechtslage gerügt und wird dennoch zu einem
Wächter der Frauenrechte gemacht.
Zusammenfassung
Obwohl der Iran die wichtigsten völkerrechtlich bindenden Verträge unterschrieben hat
und sich öffentlich zu seinen vertraglichen
Verpflichtungen bekennt, bricht die Islamische Republik Iran regelmäßig diese Verträge durch Folter, willkürliche Gefangenschaft
und gewaltsame Repression von Frauen und
Minderheiten. Iranische Frauen sind Teil der
Entwicklungen im Iran. Frauen waren an Veränderungen zu Zeiten des Shahs beteiligt, sie
haben aber auch an der Islamischen Revolution mitgewirkt. Heutzutage setzten sie sich,
trotz schwierigster Rahmenbedingungen, für
Ihre Rechte und ihre Bildung ein und bemühen sich sukzessive für eine größere Präsenz
in Wirtschaft, Politik und dem öffentlichen
Raum allgemein.
„Grundlage westlicher Kulturen ist die Darstellung von Frauen als Produkte innerhalb der Gesellschaft #InternationalWomensDay“1 twitterte
der religiöse „Führer“, Ayatollah Ali Khamenei,
anlässlich des Weltfrauentages, um seine vermeintliche Unterstützung für die Freiheit der
Frauen zum Ausdruck zu bringen. Doch Khamenei und die iranische Regierung lehnen die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern
kategorisch ab. Nicht die kleinsten rechtlichen
Änderungen werden in diese Richtung vorgenommen.
Das iranische Rechtssystem ist das Paradebeispiel einer islamischen Rechtsordnung, in
der die Diskriminierung von Frauen dezidiert
verankert ist. Viele assoziieren mit der Frauenrechtsthematik im Iran, Frauen, die in einen
schwarzen Ganzkörperumhang, den sogenannten Tschador, gehüllt sind. Frauenrechte in
Iran jedoch nur darauf zu reduzieren, wird der
Komplexität des Themas nicht gerecht, da das
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Frauenrechte im Iran| Nr. 36 - Mai 2016
tatsächliche Ausmaß der Diskriminierung von
Frauen dabei ausgeblendet wird. Den Fokus zu
sehr auf die Kopftuchpflicht zu legen bedeutet,
die unglaubliche Entwicklung, die im Iran stattfindet, außer Acht zu lassen.
Rückschritt durch Revolution
Während der konstitutionellen Monarchie in den
1960er und 1970er Jahren wurde die Frau als
Teil der Arbeitswelt wahrgenommen. Die damalige iranische Regierung bezeichnete die Frau
als „ungenutzte Arbeitskraft“ und plädierte dafür, diese nicht zu verschwenden. Die Politik der
damaligen Regierung zielte darauf ab, die traditionellen Barrieren beim Zugang der Frauen
zu Bildung und zum Arbeitsmarkt abzubauen.
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Im Gegensatz dazu, verstärkten die post-revolutionären Veränderungen die legale „Vermarktung“ der weiblichen Sexualität. Der Besitz des
Mannes über die weibliche Sexualität, wurde
durch das einseitige Scheidungsrecht des Mannes, verstärkt. Zudem sollte das Kind wieder
unter der Obhut des Vaters stehen, die Verheiratung von Kindern wurde legalisiert und Verträge, die polygame Ehen limitierten, wurden nicht
mehr als strikt obligatorisch angesehen.
Trotz des Verlusts der Selbstständigkeit der
Frauen innerhalb der Familie, konnten sie, widersprüchlicher Weise, an Emanzipation in Wirtschaft und Politik gewinnen. Dies hat wiederum
einen Aktivismus der iranischen Frauen hervorgerufen, den es noch nie zuvor im Land gegeben hat. Die Iranische Revolution motivierte eine
große Masse der iranischen Frauen auf
die Straßen zu gehen
und politisch aktiv zu
sein. Im Vergleich
zur vor-revolutionären Periode, konnten
iranische Frauen ihr
Bildungsniveau seit
der Revolution 1979
wesentlich erhöhen
und ihre Anteilnahme an der Wirtschaft,
ihre politische Partizipation und ihre Präsenz im öffentlichen
Raum ausbauen. Allerdings, im völligen
Frauenproteste in Teheran währen der Revolution.
Kontrast zu diesen
Foto: Khabar; Wikimedia Commons positiven Entwicklungen stehend, erhöhte
Durch die Reformen der vor-revolutionären Zeit
sich die Unterwürfigkeit gegenüber der männliveränderte sich auch die Vorstellung über die
chen Dominanz, vor allem innerhalb der Famiweibliche Sexualität.
lie.
Die Kindsverheiratung wurde verboten und die
Die Quelle des Widerspruchs könnte in der
Gleichberechtigung von Vater und Mutter bei
Zweideutigkeit der früheren muslimischen Trader Kindeserziehung wurde eingeführt. Polydition, die von den Gebräuchen der Nomagamie wurde nur begrenzt zugelassen und das
den beeinflusst wurde, verortet werden. Deren
einseitige Scheidungsrecht des Mannes wurde
Stammesgebräuche erlaubten den Frauen über
aufgehoben. Des Weiteren konnten sich Frauen
Macht und Kontrolle zu verfügen, wohingegen
von nun an, an Wahlen beteiligen.
städtische Händler die Frau als das Eigentum
des Mannes stigmatisierten.
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Gefangen in der Gewalt
Schon immer ist häusliche Gewalt gegen Frauen im Iran religiös legitimiert und stellt daher
keinen Scheidungsgrund dar. Berichten zufolge
ist bereits 66% der iranischen Frauen häusliche
Gewalt wiederfahren und eine Studie hat ergeben, dass 14,1%2 der Frauen während ihrer
Schwangerschaft von ihrem Partner misshandelt wurden. Das Gesetzbuch der Islamischen
Republik Iran enthält keine spezifischen Gebote, die Gewalt in der Ehe unter Strafe stellen.
Die Rechtsprechung geht hier sogar soweit, auf
Tradition und Koran zu verweisen, die es dem
Mann gestatten Gewalt anzuwenden, sollte er
sexuellen Gehorsam einfordern oder Ungehorsam unterdrücken müssen. Will sich eine Frau
aus den Fängen ihres Mannes befreien, so muss
sie zuerst beweisen, dass ein signifikantes Risiko der Körperverletzung
besteht
oder ihr Leben in
Gefahr ist, bevor
sie getrennt von
ihrem Mann leben kann. Zudem
müssen zwei erwachsene männliche Zeugen vorgewiesen werden
können. Für eine
von
häuslicher
Gewalt betroffene Frau ist es nahezu unmöglich,
ihrem gewalttätigen Mann zu entkommen. In
kleineren Städten, vor allem bei traditionellen
Familien, sind Scheidungen verpönt.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin und Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, verurteilt diese
Umstände zutiefst:
„In der Verfassung des Iran ist festgeschrieben, dass die Frauen nur Rechte haben, wenn sie mit den islamischen
Standards übereinstimmen. Deshalb wird
im Iran eben ein Frauenmord als Ehrenmord verharmlost. Und es werden eher
die geschützt, die die Täter sind, und die
Angehörigen der Opfer werden zusätzlich
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noch drangsaliert. Das ist finsterstes Mittelalter im 21. Jahrhundert.“3
Viele Frauen sind von ihrem Mann finanziell abhängig und unterstützende Dienste, wie Frauenhäuser, rechtliche oder psychologische Beratung, Fachunterstützung oder Rehabilitation
werden nur begrenzt zur Verfügung gestellt.
Zwangsheirat und Frühverheiratung
Die Gesetzgebung hinsichtlich der Eheschließung von Minderjährigen ist sehr bedenklich.
Laut Artikel 1041 des Gesetzbuches der Islamischen Republik ist die Verheiratung von
Mädchen unter 13 Jahren und Jungen unter 15
Jahren vom Einverständnis des Vormundes und
von der Entscheidung eines zuständigen Gerichts abhängig.
Im Jahr 2002
wies der Wächterrat die legislativen
Bemühungen,
das
Mindestalter auf 15 Jahre
zu setzen, zurück.
Ebenso
wurde 2013 der
gesetzgebende
Versuch, die Ehe
zwischen einem
Mann und seiner
adoptierten Tochter für illegal zu
deklarieren, vom Wächterrat als nichtig erklärt.
Im Jahr 2011 wurden 39.831 Mädchen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren verheiratet, in
2010 sogar 716 Mädchen die unter 10 Jahren
alt waren - ein Anstieg um 59% zum Vorjahr,
in welchem es 449 Mädchen waren.4 Das sich
nur schwer oder keine aktuelleren Daten finden
lassen, legt die Vermutung Nahe, dass bereits
damals die Dunkelziffer weitaus höher lag und
auch bis heute die Zahl der verheirateten Mädchen unter 15 Jahren stark gestiegen sein wird.
Frauenrecht und Bildung
Die islamische Republik Iran hat einen großen
Fortschritt in der Alphabetisierungsrate, insbe-
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sondere bezüglich der Schreib- und Lesefähigkeit der Frauen, gemacht.
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„Die jüngste Politik der islamischen Republik versucht Frauen in den privaten
Bereich zu drängen. Das Ziel ist es, dass
Frauen ihren Widerstand und ihre Forderungen nach eigenen Rechten aufgeben.“6
Nach Angaben der UNESCO hatte der Iran im
Jahr 2012 mit 65% den höchsten Anteil an weiblichen Studierenden, wobei sich viele vor allem
in männlich dominierten Fächern wie Physik
durchgesetzt haben. Aufgrund dieser weiblichen
Diese Geschlechter-Politik hat dazu geführt,
Dominanz an Hochschulen, verbannten Irans
dass in einigen Studiengängen der Anteil der
Hochschulen Frauen aus 77 Studiengängen. InMänner deutlich angestiegen ist. Obwohl der
folge dessen wurde es Frauen an 36 iranischen
Minister für Wissenschaft, Forschung und TechHochschulen verboten Fächer wie Chemie zu
nologie mitgeteilt hat, dass diese Politik in den
studieren. Die Hochschule für Ölindustrie hat
Jahren 2014-2015 nicht implementiert werden
ihre Entscheidung damit begründet, dass es
sollte, verlautete der Minister für Gesundheit
eine geringe Nachfraund medizinische Bildung,
ge auf dem Arbeitsmarkt
dass medizinische Univergäbe. Geistliche haben
sitäten beginnen werden,
im Bildungsaufstieg von
diese Politik umzusetzen.
Frauen eine Gefahr für
In der Justiz zeichnet sich
die Gesellschaft gesehen.
ein ähnliches Bild ab. ObWürden Frauen einen zu
wohl eine steigende Zahl
hohen Bildungsstandard
an weiblichen Richtern
erreichen, könnte dies
verzeichnet werden kann,
drastische Auswirkungen
macht der Frauenanteil in
auf die Geburten- und
wichtigen Positionen in der
Hochzeitsraten
haben.
Justiz nur 7,5% aus. ZuDie Fächer englische Litedem ist es Frauen nicht erratur, Hotelmanagement,
laubt, den Vorsitz in einem
Archäologie,
nukleare
Gericht zu haben.
Physik, Informatik, Elektrotechnik, WirtschaftsinLaut Regierung wurden
genieurwissenschaften Die ersten Frauen, die in Iran eine Universität bereits Maßnahmen unund
Betriebswirtschaft besucht haben (ca. 1930ger).
ternommen, um den politisollten nur noch Männern
Foto: Wikimedia Commons schen und sozio-ökonomivorbehalten sein, da sie
schen Status der Frau zu
sich, laut eines Beamten des Bildungsministeverbessern. Diese Maßnahmen beinhalteten die
riums, nicht für die weibliche Natur eignen würBestellung eines weiblichen Beraters für alle Miden.5 Nicht nur das Ihnen der Zugang zu vielen
nisterien, staatliche Organisationen und FamiliFächern zunehmend verwehrt wird, auch Arbeitengerichte, die Einrichtung eines Hilfszentrums
geber verweigern ihnen häufig eine Anstellung
für die rechtlichen Angelegenheiten von Frauen
und bevorzugen, auch im Fall einer schlechteund Kindern im Justizwesen und die Einführung
ren Ausbildung, Männer.
von speziellen Fonds im Justizministerium für
weibliche Opfer von Gewalt.
Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi hat im
Vorgehen der Hochschulen einen Versuch gesehen, die Frauenbewegung zu schwächen und
den Prozentsatz der weiblichen Studierenden
auf unter 50% zu senken und forderte Untersuchungen durch die Vereinten Nationen.
Trotz all dieser Entwicklungen sind Frauen auf
Kabinettsebene noch stark unterrepräsentiert
und bezüglich der Bestellung des Wächterrats,
des Expertenrats und höherer Positionen in der
Justiz, strengen Restriktionen ausgesetzt.
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Die Kopftuchpflicht
In den Anfangsjahren der Islamischen Republik
haben viele Frauen das Kopftuch als Zeichen
der Freiheit und Befreiung vom Schah-Regime
freiwillig getragen. Erst nach der Revolution ist
die Kopftuchpflicht, entgegen aller Zusicherungen Ayatollah Khomeinis, dem religiösen und
politischen Führer der Islamischen Revolution
von 1979, gesetzlich doch in Kraft getreten.
Das staatlich geförderte Kopftuch, so stellen iranische Frauenrechtlerinnen dennoch fest, habe
die Partizipation im öffentlichen Raum erleichtert. Religiöse Familienoberhäupter würden ihren Töchtern den Zugang zu Hochschulen von
nun an nicht mehr verwehren, da die Sittlichkeit
sozusagen staatlich gewährleistet werde.
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ten unterzeichnet. Die Regierung hat deklariert,
dass sie zusätzliche Menschenrechtsverträge
nicht ratifiziert hat, wie die Konvention der Eliminierung aller Formen von Diskriminierung der
Frauen und die Konvention gegen Folter und
andere unmenschliche Behandlungen, da sie
den islamischen Grundsätzen und Werten nicht
gerecht werden.
Ob sich durch die am 26. Februar 2016 gehaltenen Parlamentswahlen im Iran, in der die
moderaten Kräfte als Gewinner der Wahl hervorgingen, grundlegende Änderungen ergeben,
ist noch ungewiss. Das Atomabkommen aus
dem Jahr 2015, welches eine Annäherung an
den Westen symbolisierte, ruft Hoffnung hervor, dass sich auch die Frauen- und Menschenrechtslage im Iran verbessern werde. Dennoch
muss laut Menschenrechtsaktivisten weiterhin
auf die vorhandenen Missstände im Iran hingewiesen werden.
Zu Recht wird dieses Gebot jedoch weiterhin
von Menschenrechtsaktivisten scharf kritisiert.
Es ist absurd, den Frauen
Freiheit und Rechte nehmen
zu müssen, um ihnen bedingt
welche zu geben. Auch Teile
der Geistlichkeit lehnen jeglichen Kopftuchzwang unter Berufung auf den Koran
ab, in dem nur geschrieben
steht, dass Frauen ihr Haupthaar durch eine Kopfbedeckung vor den Blicken der
Männer zu schützen haben.
Die Definition einer solchen
Kopfbedeckung ist allerdings
nicht enthalten. Die Verschleierung stellt somit keine
Hauptpflicht einer Gläubigen
dar, daher ist die in §638 des
„Gesetzes zum Islamischen
Strafrecht“ kodifizierte „Kopf- Nobelpreisträgerin und Menschenbedeckungspflicht“ sehr frag- rechtsaktivistin Shirin Ebadi.
würdig.
Foto: GeorgeCaulfield-CC BY-SA 4.0 Wiki-
Kooperation mit Menschenrechtlern
Die islamische Republik Iran hat fünf der Kernverträge der Vereinten Nationen, sowie das optionale Protokoll der Konvention über Kinderrechte in Bezug auf den Verkauf von Kindern,
Kinderprostitution, Kinderpornographie und die
Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflik-
5
Der Generalsekretär der
Vereinten Nationen, Ban KiMoon, der sich ebenso sehr
besorgt um die Situation im
Iran zeigt, bestärkte die neue
Regierung darin, unverzüglich den konstruktiven Dialog
mit den Vertragspartner aufzunehmen.
Zukunftsperspektiven
Betrachtet man die geschlechterpolitische
Dynamik, so zeichnen sich widersprüchliche Tendenzen ab.
Um diese Dynamik verstehen
zu können, ist eine umfassende Auseinandersetzung nicht
nur mit der Religion, sondern
media Commons auch mit der persischen Kultur, unumgänglich.
Die Islamische Republik Iran, die das derzeitige
Staatsbildnis darstellt, ist kein statisches Gebilde, sie Entwickelt sich. Gelingt die Verbindung
zwischen Tradition und Moderne nicht, wird die
Religion weiterhin staatlich instrumentalisiert
werden und Frauenrechte werden mithilfe religiöser Legitimierung missachtet.
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Frauenrechte im Iran| Nr. 36 - Mai 2016
Dass sich die rechtliche Stellung der Frau im
Laufe der letzten Jahre wesentlich gewandelt
hat, darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten
und in Hinblick auf die vergangene Parlamentswahl, bei der die Reformer und Moderaten einen
wichtigen Sieg errungen haben, könnte dies Anlass zur Hoffnung auf weitere Veränderungen
geben.
Darüber hinaus gibt es trotz Repressionen,
Gewalt und der Androhung von Gefängnis und
Steinigung weiterhin Frauen, die für ihre Rechte
kämpfen. Eine von ihnen ist die bereits erwähnte Menschrechtsaktivistin Shirin Ebadi, die 2003
als erste Muslimin den Friedensnobelpreis erhielt. Aus ihrem Londoner Exil heraus, setzt sie
sich weiter für die Rechte der Frauen im Iran
ein und dafür, dass auch die internationale Aufmerksamkeit nicht abreißt.
|
6
„Wir haben eine sehr starke feministische
Bewegung im Iran, mit dem primären Ziel
die Veränderung der Iranischen Gesetzgebung herbeizuführen und um dieses
Ziel zu unterstützen, ist es unsere Aufgabe, die Menschen zunächst aufzuklären.
Nicht alle Menschen sind Kenner des
Rechts und vielen ist nicht bewusst, mit
welchem Gesetz sie leben. Erst wenn sie
einem Problem begegnen und mit dem
Gesetz in Kontakt geraten, erkennen sie
das wahre Ausmaß. Folglich ist die Aufklärung die wichtigste Aufgabe der Frauenbewegung im Iran, und ebenfalls die
meiner Person.“7
1 https://twitter.com/khamenei_ir?lang=de (“Basis of
western culture is that women are presented in society as
a product. #InternationalWomensDay“)
2
http://www.menschenrechtsverein.org/media/
file/451.Weltfrauentag_2016.pdf
3
http://www.menschenrechtsverein.org/media/
file/451.Weltfrauentag_2016.pdf
4
http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Women/WRGS/ForcedMarriage/NGO/JusticeForIran.pdf
5
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/universitaeten-im-iran-verbannen-frauen-aus-bestimmten-studiengaengen-a-851705.html
6
http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-08/hochschule-iran-frauen
7
http://www.igfm.de/news-presse/interviews/irandr-shirin-ebadi/
Katharina Schaufler arbeitete in der Geschäftsstelle der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
in Potsdam.
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